Beste Online Sportwetten Website 2026 — wer in der Schweiz überhaupt wetten darf
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Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen den Bewilligungsstand der Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, sowie gegen die veröffentlichten Bedingungen und Spielregeln der einzelnen Anbieter.
Wer in der Schweiz online auf Fussball, Eishockey oder Handball setzen will, hat keine zehn seriösen Wege zur Auswahl. Er hat zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die dafür eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz halten; alles andere, was auf dem Handy blau und grün blinkt, ist ein Angebot ohne Schweizer Zulassung. Diese Zahl ist der eigentliche Befund, und sie entscheidet fast jede Frage, die danach kommt.
Der Bonus, den ein ausländisches Portal mit vierstelliger Zahl bewirbt, ist keine günstigere Variante desselben Produkts. Er ist ein Angebot einer anderen Rechtsordnung: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht, die eine Auszahlung erzwingen könnte. Wer den Weg über die Grenze nimmt, tauscht ein Glücksspiel mit Aufsicht gegen eines ohne. Der andere Weg führt zu einem geschlossenen Programm mit festen Limiten — sicher in einem Sinn, den dieser Artikel gleich genau auseinandernimmt.
Der Unterschied zwischen einem seriösen Anbieter und einer Seite mit hübschen Grafiken ist nicht schwer zu erkennen. Er steht in der Bewilligung, und die lässt sich in wenigen Minuten prüfen.
Bonus und Startguthaben: was in der Schweiz erlaubt ist und was ein Gratisspielguthaben kostet
Die erste Frage bei jedem Willkommensangebot gilt nicht der Höhe, sondern der Herkunft. Ein Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa — im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist eine Zahl, die wenig Brimborium macht: schweizweit existiert eine Handvoll solcher Freigaben.

Sporttip verkauft dagegen keine Startguthaben, sondern Geld, das der Spielende selbst kauft. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und das Guthaben ist von eigenen Einzahlungen abhängig, nicht von einer Marketingaktion. Das ist unspektakulär, aber es kehrt das Prinzip um: Ein ausländischer Willkommensbonus schenkt dem Spielenden zuerst Geld, um ihn dann mit Umsatzbedingungen einzusammeln. Das Schweizer Bonusmodell verlangt keine Einsätze, um etwas freizuspielen. Zwei Wege mit derselben Bezeichnung.
Der zweite Blick gilt dem, was im Angebot nicht steht. Die Bedingungen der Boni und Spielguthaben sind bei jedem Anbieter seine eigene Sache — die Gespa gibt keine Bonusbedingungen vor, sie erlaubt nur. Wenn ein Portal also «100 % Bonus» in Aussicht stellt, dann sind die Prozentzahl, die Umsatzanforderung und die Frist, innerhalb derer beides erledigt sein muss, Bestandteile eines Vertrags, den der Spielende gelten lässt, sobald er sich anmeldet. Was hingegen zugelassen ist, hat der Gesetzgeber geregelt: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Ein Portal, das seine Werbung gezielt an Schweizer Spielende richtet, kennt diese Zahl.
Marktdaten von Schweizer und ausländischen Plattformen für 2026 vergleichen: Bonus, Fristen und Bedingungen sind vor der Anmeldung einsehbar.
Was das Unsichtbare am Bonus der einheimischen Seite kostet, ist kein Geld, sondern Reichweite. Wer auf das erlaubte Spielguthaben wartet, wartet auf einen politisch eng gehaltenen Rahmen. Wer sich über das Versprechen der ausländischen Seite freut, riskiert den Einsatz — dazu mehr unter Rechtliche Lage in der Schweiz: warum hier nur zwei Veranstalter wetten anbieten dürfen.
Einzahlungen und Auszahlungen: die Wege, die in der Schweiz wirklich bestehen
Werte, die ein ausländischer Betreiber als Zahlungswunder bewirbt, haben hier kaum Entsprechung. Beim Zahlungsverkehr innerhalb des bewilligten Angebots ist fast alles an einen Namen gebunden.
Der Zahlungsverkehr beim bewilligten Anbieter
Sporttip nutzt PostFinance Pay: Der Kauf des Spielguthabens wird direkt in der PostFinance App bestätigt, ohne zusätzlichen Medienbruch — dieser Weg ist in der Praxis der reibungsloseste Einstieg für jemanden, der ohnehin ein Postkonto nutzt.
Karten, Krypto oder Lastschrift rücken nicht in den Bereich des Bewilligten, jedenfalls nicht in den öffentlich dokumentierten Bedingungen. Wer sich in die Schweiz einwählen will, ohne ein Zahlungskonto zu eröffnen und ohne Zahlungsdienste mit Sitz in Übersee, findet bei Sporttip das klarste Angebot. Das ist eine Aussage über die Richtung der Zahlung, nicht über die Bewilligung.
Was der Zahlungsverkehr der bewilligten Seite in Zahlen kostet, gehört zu den wenigen Kosten, die die Bedingungen offen aussprechen: Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Bank- oder Postkonto auszahlen. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Für regelmässige Auszahler ist das keine Nebensache, sondern ein Posten, der bei mehreren Abhebungen pro Jahr zusammenkommt.
Einzahlungen sind ebenfalls gedeckelt. Spielguthaben kann per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenzen wirken drei Probleme auf einmal: Sie verhindern das Aufladen eines Kontos, das bereits gross ist, und sie machen einen Kaufzyklus im Monatsrhythmus fast unumgänglich für jemanden, der mit hohen Beträgen arbeitet. Der Kauf eines Einzahlungsscheins ist ein zusätzlicher Umweg, nicht nur eine Form der Sicherheit.
Wie schnell Gewinne auf dem Konto liegen
Nicht jede Wette endet im Zahlungsverkehr. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben — wer im Bereich der kleinen Wetten bleibt, sieht sein Geld also fast sofort auf dem Spielkonto. Erst was darüber hinausgeht, wird zu einem Zahlungsvorgang: Gewinne über CHF 1’000 werden auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, innert 3 Arbeitstagen, sofern die Zahlungsverbindung bereits bekannt ist.
Eine Auszahlung des Gesamtguthabens dauert länger: Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Diese Zahl schliesst eine weitere Bedingung ein: Einzahlungen und Auszahlungen laufen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Wer auf den Namen eines Familienmitglieds auszahlen lassen will, scheitert an dieser Regel und nicht an der Bearbeitungszeit.
Die Statik des Angebots zeigt sich in der Grösse der Beträge, die Schweizer Spielende ins Spiel bringen: Swisslos schüttete für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Wenn von einem Zweig, der Hundertmillionen bewegt, ein Teil nach dem Auszahlungsrhythmus der Bedingungen fliesst, lohnt die Frage, wie hoch die Grenze liegt, ab der eine Auszahlung zur Kommission wird. Auch für Spielende mit kleinen Einsätzen.
Auffällig ist, dass die bewilligten Bedingungen zwischen zwei Vorgängen unterscheiden, die jeder aus dem Alltag kennt: eine Auszahlung, die von selbst passiert, und eine Auszahlung, die man selbst anstösst. Die erste kostet nichts, die zweite kann ab der dritten im Jahr einen Prozentanteil kosten. Wer klein gewinnt, merkt von dieser Unterscheidung nichts. Wer regelmässig über CHF 1’000 gewinnt und jeweils seine Verbindung zuerst einrichtet, erlebt den umgekehrten Fall: Der Auszahlungsvorgang kommt schnell, aber der zweite Teil derselben Schwelle wird nicht mehr als kostenlos beschrieben. Die Grenze bleibt dieselbe, die Mechanik dahinter ist es nicht.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist jener Satz, der zwei Bonusarten voneinander trennt: eigenes Guthaben und geschenktes Guthaben haben unterschiedliche Eigenschaften, und die zweite Kategorie bleibt im Spiel. Wer sich über die erste freut, sollte den Umfang, in dem die zweite das Konto füllt, prüfen.
Ein Merkmal sticht bei dieser Prüfung heraus. Bei Sporttip sind Einzel- und Kombinationswetten auf CHF 1 Minimum und CHF 1’000 Maximum begrenzt, Systemwetten auf CHF 10’000 — Sporttip kann diese Werte jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Anders als bei einem Willkommensbonus geht es hier nicht um das Geld des Spielenden, sondern um das Geld des Kontos selbst. Für einen Spielenden heisst das: Das Konto, das nach einer Auszahlung leer ist, braucht eine neue Einzahlung, und nicht jede Wette liegt innerhalb der Grenze.
Was viele beim Vergleich übersehen: Es sind zwei Beträge, die zusammenwirken — der Betrag des Einsatzes und der Betrag des Guthabens. Der eine begrenzt, wenn das Konto schon hoch ist; der andere begrenzt, wenn es sich füllt. Zusammen sorgen sie dafür, dass Besucher der Auslandsseite sich an die Umsatzbedingungen erinnern, während renommierte Schweizer Spielende sich an das Guthaben erinnern.
Die zehn Plattformen im Vergleich: Bewilligung, Umsatz und deutsche Bedienung
Die folgende Gegenüberstellung ordnet zehn Anbieter nach einem entscheidenden Merkmal: dem Schweizer Bewilligungsstatus. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, acht tragen keine. Zwei Zeilen und acht Zeilen — mehr braucht es nicht, um die Rangfolge des ganzen Vergleichs zu verstehen, und kein Name in der Tabelle «Die zehn Plattformen im Vergleich» verdient die Bezeichnung eines Schweizer Anbieters.
| einordnu | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine feststellbare Lizenz, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle zeigt, wie ungleich der Markt verteilt ist: Die Schweizer Bewilligung ist kein Merkmal, das viele Anbieter teilen, sie ist ein Merkmal, das genau zwei teilen. Für die Auslandszeilen ist die wichtigste Zelle jene in der Mitte. Acht Marken, alle mit demselben Eintrag — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg.
Die Gespa kann Domains ausländischer Anbieter auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren; bei der ersten Liste handelte es sich um 671 Domains, die bereits am 3. September 2019 veröffentlicht wurden. Ein gesperrter Domainname kommt innerhalb von Stunden wieder — das nennt die Aufsicht Domain-Hopping und nennt als Beispiel Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Kein einziger dieser Namen kommt in der Tabelle «Die zehn Plattformen im Vergleich» vor.
Ein Vergleich, der nur Spalten ausfüllt, sagt nichts darüber, was den Aufwand der einzelnen Wege ausmacht. Es lohnt daher die Frage, wie sich die Spanne zwischen einer Quote von 1.90 und einer anderen von 1.90 verhält. Beim fairen Vergleich zweier Ausgänge — 1.90 auf der einen Seite, 1.90 auf der anderen — zahlt das Feld rechnerisch rund 95,2 % aller Einsätze zurück. Der Quotenschlüssel ist der Kehrwert der Summe der reziproken Quoten; 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,5263… dezimal, also 52,63 % je Seite. Diese Rechnung gilt Einzelwetten und nicht Kombinationen.
Grundlagen: Registrierung, Konto und Limiten bei den Schweizer Anbietern
Das Konto steht am Anfang, nicht die Wette. Und das Konto beginnt nicht dort, wo ein ausländisches Portal anfängt, sondern bei der Identität.

Wer ein Konto eröffnen darf und wer nicht
Für eine Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Dieses Gebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Im Westen gilt das Gegenstück: Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.
Für den Alltag bedeutet das: Wer aus einem Kanton der einen oder anderen Gruppe stammt, muss sich an den jeweiligen Veranstalter wenden — und das Konto bleibt in der Regel auf sein Gebiet beschränkt. Wer keine Spielsperre hat und im Vertragsgebiet wohnt, dessen Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein Zweitkonto gibt es also faktisch nicht — das ist ein Schutzmechanismus, aber auch eine Einschränkung: Wer sein Konto einmal verliert, kann es nicht schnell neu eröffnen.
Ein Ausschluss bleibt in dieser Logik hart und absolut: Wer unter 18 Jahren ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Beides ist keine Kulanzregel, sondern die Grenze zwischen einem zulässigen und einem unzulässigen Markt. Die Geschwindigkeit, mit der ein Konto bei Sporttip eröffnet ist, mag dem Betrachter gefallen. Der Weg dorthin ist aber nicht der Weg des kleinsten Widerstands, sondern ein kontrollierter Zugang.
Limiten: die Grenzen, die vor der ersten Wette gesetzt werden
Vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die gesetzliche Grundlage ist die eines Spielerschutzsystems: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen; eine Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das starre Element beim Erhöhen der Limite ist ein Sperrmechanismus, ein Schalter, der sich nicht überspringen lässt, und er ist der klarste Ausdruck des Grossspielgesetzes.
Eine Herabsetzung wirkt sofort. Wer sich also in einer unruhigen Nacht eine höhere Limite gesetzt hat, kann sie am gleichen Tag wieder senken; umgekehrt dauert es drei Tage, bis die Anhebung greift. Genau das ist die praktische Konsequenz, die bei fast jeder Übersicht fehlt: Der Spielende kann eine Entscheidung treffen, die er nur mit Verzögerung zurücknehmen kann. Wer die Limite in dieser Woche bemängelt, sollte sich klarmachen, dass eine 72-Stunden-Sperre zum Erhöhen die Verlustfalle entschärft, nicht verschärft.
Ein staatlich festgelegtes Einzahlungslimit kennt die Schweiz nicht. Die Limiten setzen die Spielenden selbst, in dem Rahmen, den die Bedingungen vorgeben. Das ist der grösste Unterschied zum Ausland: keine gesetzliche Einzahlungsgrenze, dafür eine verbindliche Selbstbegrenzung, die den Willen des Spielenden für einige Tage auflaufen lässt.
Rechtliche Lage in der Schweiz: warum hier nur zwei Veranstalter wetten anbieten dürfen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz erlaubt, aber nur bei Organisatoren mit Schweizer Bewilligung. Konkret ist die Online-Wette ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft steht, und die Aufsicht führt die Gespa in Bern. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Deshalb dürfen es nicht mehr als zwei Anbieter sein. Dies ist keine Wettbewerbsbeschränkung, sondern der erwünschte Zustand.
Der Vollzug ist ebenso einfach. Wer wissen will, ob ein Portal zur Schweiz gehört, sollte nach der Bewilligung fragen. Fehlt sie, steht es auf der Sperrliste.
Die Sperrliste und was sie Spielenden bringt
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Gegen Ende 2025 umfasste diese Sperrliste 671 Domains; die erste Liste wurde bereits am 3. September 2019 veröffentlicht. Wer eine Adresse eingibt und nichts findet, hat nicht einen technischen Fehler erlebt, sondern den Vollzug des Gesetzes.
Ein geschlossenes System hat eine Kehrseite, die man aussprechen muss. Der Schutz des Schweizer Rechtswegs ist nicht gratis: Er verlangt etwa einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet, ein verifiziertes Konto und ein Wettprogramm, das sich auf eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stützt. Die Gesetzgebung schliesst das Angebot von Wetten aus, die ohnehin selten ein Spiel mit klaren Regeln sind: Ein Datenvertrag über eine Live-Wette steht, aber ein Wettenangebot einer Kategorie, die nicht zugelassen ist, ist das nicht. Sportwetten sind keine Extrawiese, sondern ein Kontingent von wenigen.
Eine bewilligte Seite ist nicht automatisch billiger, und eine ausländische nicht automatisch das Gegenteil. Was ein ausländischer Anbieter nicht liefert, ist die Grundlage für einen Vergleich: Bei ihm greift die Gespa nicht, es gibt keine Einsicht in das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt und das Geld nicht bekommt, kann vor einer Schweizer Behörde nichts durchsetzen. Die Sperrliste verhindert das nicht, es sei denn, die Domain ist bereits gesperrt. Dasselbe gilt für die Anzeige: Wer die Wette im Ausland abgeschlossen hat, hat keine Instanz, an die er sich wenden kann. Das ist keine Kleinigkeit für einen Spielenden, dessen Konto eingefroren ist.
Ein Spielender kann auf einem nicht gesperrten Portal sein Geld verlieren. Der Organisator im Ausland trägt dann kein Schweizer Rechtsrisiko, der Spielende trägt ein finanzielles. Und die möglichen Gewinne aus dem Ausland werden nach kantonaler Praxis in der Schweiz anders behandelt als Gewinne aus dem bewilligten Angebot.
Spielerinnenschutz: Selbstsperre, Spielpause und die Grenze der Verlustlimiten
Sporttip erlaubt einen Zugang zum Konto für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf. Daneben steht die unbefristete Spielsperre: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Spielpause auf Zeit schützt also vor dem eigenen Zugriff, eine unbefristete Sperre hingegen folgt dem Spielenden über die Plattform hinaus.
Nach dem Gesetz muss ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten möglich sein, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die schärfste Regel im ganzen System: Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat keinen Auszahlungsanspruch.
Die Selbstsperre ist nicht nur ein moralischer Rahmen. Sie ist die einzige Massnahme auf der Seite des Anbieters, die nicht bei ihm selbst liegt, sondern in einem Register. Deshalb sollte der Ton hier nüchtern bleiben. Wer sich sperren lassen will, bekommt ein Instrument, das nicht klemmt. Eine Instanz, die eine Sperre nach Gutdünken aufhebt, gibt es dabei nicht.
Ein selbst gewählter Verlustrahmen ist nur so viel wert wie die Person, die ihn setzt. Wer eine 30-Tages-Limite ohne Begründung hochsetzen will, muss 72 Stunden warten. Wer sich sperrt, hat dieselbe Dauer nicht mehr zur Verfügung. Die Frage ist also nicht, ob Limiten wirken, sondern ob der Spielende sie als Produktmerkmal liest oder als Vertragsbestandteil.
Ein letzter Hinweis, der in keinem Bonusprospekt auftaucht: Die bewilligten Schweizer Anbieter betreiben Sportwetten; das Geldspielgesetz trennt dieses Geschäft von jenem der Casinos. Wer sich ein Konto zulegt, findet dort keine Casino-Spiele. Und die Aufsicht über Online-Sportwetten liegt bei der Gespa — nicht bei der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Ein Blick auf die zuständige Behörde genügt, um zu erkennen, wem man sein Geld anvertraut.
Die Anbieter im Einzelnen: Bewilligung, Programm und was den Unterschied macht
Die Rangfolge folgt der Bewilligung, nicht dem Geschmack. Zwei der zehn Zeilen sind in der Schweiz zugelassen und dienen unterschiedlichen Gebieten; die übrigen acht stehen ohne Schweizer Bewilligung nebeneinander.
Swisslos Sporttip (Swisslos.ch): der Veranstalter mit den meisten Kantonen
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist die Grundlage der Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa, Sitz Basel.
Das Vertragsgebiet umfasst 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — wer dort wohnt, kann bei Sporttip ein Konto eröffnen. Die Grenzen dieses Gebiets sind die erste Trennlinie im Vergleich: Wer im Kanton Freiburg oder Genf lebt, findet bei Sporttip kein Konto, sondern beim zweiten Anbieter.
Das Produkt hat eine Reihe von Eigenheiten, die den Sporttip-Betrieb prägen. Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Damit verbindet sich ein Bildschirm mit einem Schalter. Kaum eine ausländische Marke arbeitet so.
Die Einsätze sind begrenzt: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für diese beiden Arten, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Begrenzung ist bei jeder Wette spürbar.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer also mit Cash-Out plant, sollte wissen, dass die Funktion ein Angebot des Veranstalters bleibt, nicht ein Recht des Spielenden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Live-Wetten sind für Schweizer Spielende verfügbar — Swisslos betreibt dieses Geschäft im Rahmen der Bewilligung. Dabei gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte den Moment des Abschlusses im Blick behalten — das ist keine Formalie, sondern eine Frage der Quote.
Weitere Mechaniken prägen den Betrieb: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden — wird eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann Swisslos die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen — der Einsatz und die Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Dieser Rundungsmechanismus ist ein Detail, das am Ende eines langen Wettprogramms steht — und er verändert den Ertrag jeder einzelnen Wette.
Was passiert, wenn ein Ereignis ausfällt, ist klar geregelt: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Das Modell dahinter arbeitet mit zwei Hebeln: einer harten Grenze für den Einsatz und einer weichen für die Zeit. Der Betrag ist nach oben gedeckelt, die Geltendmachung nach unten befristet. Wer das Spiel als Hobby betreibt, merkt davon nichts. Wer es als Einkommensquelle betrachtet, merkt es schnell.
Fazit: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt um Sporttip nicht herum — es ist der einzige zugelassene Anbieter im eigenen Gebiet. Entscheidend ist die Höchstgrenze von CHF 1’000 für eine Einzelwette: Sie macht das Konto zu einem Ort für überschaubare Einsätze, während die 26-Wochen-Frist anmahnt, einen Gewinn nicht liegen zu lassen. Das Produkt ist an seiner Stelle ausgereift, seine Grenzen sind es auch.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): der Veranstalter der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe wie die ihres deutschschweizerischen Gegenübers: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa.
Die Verkaufsstellen sind der Kern dieses Modells. 2’350 Annahmestellen in der Westschweiz sind kein Marketingnetz, sondern eine Infrastruktur, die kein ausländisches Portal kopieren kann. Wer in Lausanne oder Neuenburg wohnt und eine Wette in Papierform abgeben will, findet dafür einen Schalter. Wer online spielt, findet das Konto, das an denselben Veranstalter gebunden ist.
Das Angebot ist an ein Gebiet gebunden, das sich nicht mit dem Sporttip-Gebiet deckt. Die beiden Bewilligungen sind keine austauschbaren Varianten derselben Sache, sondern zwei regionale Zuständigkeiten. Wer in beiden Landesteilen wohnt, hat trotzdem nur einen Anbieter; wer im Ausland lebt, keinen.
Wie die Loterie Romande mit Boni umgeht, ist an die Zustimmung der Gespa gebunden: Im Jahr 2025 erhielt sie 24 Zustimmungen, mehr als die 8 an Swisslos. Das ist ein Unterschied, aber kein Freibrief für ein Marketingmodell nach ausländischem Muster. Die Zustimmungspflicht gilt weiter, und die Bedingungen der Aktionen stehen in den jeweiligen Teilnahmebedingungen.
Über die Zahlungswege und die Höhe einzelner Limiten sagt die Loterie Romande in den hier ausgewerteten Unterlagen nichts, was sich mit den Zahlen für Sporttip vergleichen liesse. Wer dort einzahlen oder auszahlen will, sollte die aktuellen Bedingungen prüfen. Das ist kein Mangel der Vergleichsbasis, sondern eine Frage, die die eigene Plattform entscheidet.
Fazit: Wer in der Westschweiz lebt, wettet bei der Loterie Romande — nicht, weil sie besser wäre, sondern weil sie die zuständige Veranstalterin ist. Der regionale Zuschnitt und ein dichtes Verkaufsstellennetz machen den Unterschied, nicht eine Eigenschaft der digitalen Oberfläche.
Betovo (Betovo.com): ohne Schweizer Bewilligung
Betovo hält keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Zulassung besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für Schweizer Spielende ist der Weg zu diesem Portal ein Weg aus dem bewilligten Rahmen heraus. Wer dort gewinnt, findet keine Schweizer Stelle, die eine Auszahlung durchsetzt. Wer sich sperren lassen will, findet kein Register, das die Sperre über die Plattform hinaus trägt.
Gewinne aus dem Ausland sind zudem steuerlich eine andere Kategorie: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kennt Fälle, in denen solche Gewinne als steuerbares Einkommen gelten — die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Für Detailfragen ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Fazit: Die fehlende Bewilligung ist keine Formalie, sondern der Grund, weshalb im Streitfall niemand auf Schweizer Seite zuständig ist. Wer hier spielt, trägt das Ausfallrisiko seiner Auszahlung selbst.
Coolzino (Coolzino.com): ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Coolzino bietet keinen Schweizer Rechtsweg und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Service, Bonusbedingungen und Quoten dieser Marke sind Angelegenheiten ihres eigenen Auftritts. Wer sie prüft, prüft sie ohne eine Schweizer Aufsicht im Rücken, die die Einhaltung kontrolliert. Wer im Ausland eine Wette auf ein Fussballspiel abschliesst, merkt erst im Streitfall, wie wenig die Anmeldung dort wert ist.
Fazit: Coolzino ist eine Marke, deren Angebot ausserhalb der Schweizer Aufsicht steht. Wer eine Entscheidung über sein Geld trifft, sollte wissen, dass keine Schweizer Stelle seine Einsätze prüft.
Sportaza (Sportaza.com): ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportaza untersteht keiner Schweizer Aufsicht und riskiert eine Domain-Sperrung durch die Gespa.
Auffällig ist der Preis des Angebots in einem anderen Sinn: Jede Wette auf einer solchen Seite kann den Schweizer Spielenden in eine Lage bringen, in der er gegen den Anbieter rechtlich nicht durchkommt. Der Erholungswert des Spiels steht in keinem Verhältnis zu diesem Risiko. Das ist ein Satz, den man nicht oft genug sagen kann.
Fazit: Sportaza ist eine Option ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Schutz. Wer das Angebot nutzt, sollte den Einsatz so behandeln, als wäre er bereits verloren.
Donbet (Donbet.com): ohne Schweizer Bewilligung
Donbet hält keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Donbet führt keinen Rechtsweg in der Schweiz und riskiert, dass seine Domain auf die Sperrliste gelangt.
Was ein Spielender bei dieser Marke nicht erwarten sollte, ist ein Verlustlimit nach Schweizer Muster. Die Selbstbegrenzung, die auf Swisslos-Konten vor der ersten Wette gesetzt werden muss, ist keine allgemeine Eigenschaft des Sports. Wer nichts sucht, setzt auch nichts — und setzt damit mehr als geplant.
Fazit: Donbet gehört zu den Marken, die keinem Schweizer Rahmen unterstehen. Wer sich auf dieser Seite anmeldet, verzichtet auf die Instrumente, die in der Schweiz zum Sport gehören.
HornetBet (Hornetbet.io): ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet hält keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).
Wer auf einem ausländischen Portal spielt, muss zudem mit der Steuerpraxis der eigenen Wohngemeinde rechnen. Gewinne aus dem Ausland können je nach Kanton anders behandelt werden als solche aus dem bewilligten Angebot. Die finanzielle Rechnung endet also nicht auf der Plattform.
Fazit: HornetBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort gewinnt, muss seinen Gewinn allein gegenüber einem Anbieter durchsetzen, der in der Schweiz nicht greifbar ist.
Bettilt (Bettilt.com): ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt hält keine Schweizer Bewilligung.
Der Anbieter ist damit nicht schlechter als seine Nachbarn in dieser Gruppe — er teilt mit ihnen dasselbe Merkmal. Was fehlt, ist kein Bonus und keine Funktion, sondern die Grundlage: eine Bewilligung, die in der Schweiz etwas wert ist.
Fazit: Bettilt ist für den Vergleich vor allem ein Beispiel dafür, wie gleichförmig die Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist.
Unibet (Unibet.com): ohne Schweizer Bewilligung
Unibet hält keine Schweizer Bewilligung.
Der Name ist im Sportwettenmarkt bekannt, und genau das macht ihn als Beispiel nützlich: Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung. Ein Namen wie Unibet, der in anderen Ländern zugelassen ist, sagt nichts über seine Stellung in der Schweiz. Auch er kann auf der Sperrliste stehen.
Fazit: Bei Unibet entscheidet nicht die Grösse der Marke, sondern der fehlende Schweizer Zulassungsakt. Wer die Plattform nutzt, sollte wissen, dass ihre Bekanntheit kein Ersatz für einen Schweizer Rechtsweg ist.
FortuneJack (Fortunejack.com): ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack hält keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS). FortuneJack operiert ohne Schweizer Rechtsgrundlage und seine Webadresse kann durch die Gespa blockiert werden.
Bei einer Marke, die keine Schweizer Bewilligung hält, gibt es für den Schweizer Sportwettenmarkt nichts auszugleichen. Wer ein vollständiges Bild sucht, findet es in den Schweizer Spielregeln, nicht in der Lücke eines ausländischen Angebots.
Fazit: FortuneJack ist die letzte Zeile einer Gruppe, die zwei Dinge teilt: ein Angebot am Schweizer Markt und keine Schweizer Bewilligung. Mehr lässt sich über sie als Sportwettenanbieter in der Schweiz nicht sagen.
Was ein Buchmacher von jedem Franken behält: Quotenschlüssel und Marge im Sportwettengeschäft
Jede Quote, die ein Wettender sieht, enthält bereits den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Der Fachbegriff dafür ist die Marge, und sie lässt sich an einem Beispiel rechnen, das für Schweizer Sportwetten typisch ist: eine Zweiweg-Wette auf zwei Ausgänge mit je Quote 1.90. Aus den beiden Quoten ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 52,6 % pro Seite und eine Auszahlung von 52,6 % mal zwei, was für dieses Beispiel einer Auszahlungsquote von etwa 95,2 % entspricht — die Summe der beiden Einzelwahrscheinlichkeiten liegt umgekehrt bei rund 105,3 %.
Daraus folgt eine Marge von etwa 5 %. Dieses Ergebnis gilt für diese eine Zweiweg-Wette mit diesen beiden Quoten. Bei einer anderen Quote, einer anderen Sportart oder einer anderen Market-Anzahl verschiebt sich die Zahl, und im konkreten Fall kann sie zwischen ungefähr zwei und sechs Prozent liegen, je nach Markt und Anbieter. Zwei Ausgänge, beide mit Quote 1.90, sind ein Beispiel, das die Rechnung zeigt — kein Zitat und kein aktueller Preis, und kein Ausdruck der Gewinnchance einer Wette.
Eine Marge von 5 % ist ein Durchschnitt, kein Abzug: Bei einer einzelnen Wette, die gewinnt, behält der Wettende den ganzen Einsatz und den ganzen Gewinn. Über viele Wetten hinweg entspricht eine Marge von 0,05 einem Abzug von 0,05 pro eingesetztem Franken. Ein Wettender mit 100 Wetten zu je CHF 10 kann also im Durchschnitt mit etwas weniger als dem Gegenwert von fünf Einsätzen rechnen — das ist eine statistische Erwartung, kein Versprechen für einen einzelnen Abend, und in einer Nacht kann das Ergebnis völlig anders aussehen. Für den einzelnen gewonnenen Franken bedeutet die Marge nichts. Für den Durchschnitt über viele Wetten bedeutet sie alles.
Gerade bei Wetten mit langer Quote fällt der Effekt nicht auf. Eine Kombination aus fünf Legs multipliziert die Margen der einzelnen Märkte: Bei einer Marge von 5 % je Markt wächst der Anteil, der an den Veranstalter geht, mit jeder hinzugefügten Voraussage, auch wenn die Quote auf dem Wettschein höher aussieht. Ein Kombiboost in Höhe von 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen federt diesen Effekt teilweise ab, hebt ihn aber nicht auf. Wer Kombiwetten als Produkt mit erhöhtem Auszahlungsversprechen liest, übersieht, wer bei der Staffelung den Vorteil hat: der Veranstalter.
Die Quoten zweier Einzelmärkte zu vergleichen ist mühsamer als das Ablesen einer Zahl. Es lohnt sich trotzdem. Bei einer Marge von 5 % gewinnt langfristig kaum jemand gegen die Marge, und wer die Auszahlungsquote zweier Anbieter kennt, kann wenigstens die Summe in seine Rechnung aufnehmen. Auf der Seite von Swisslos steht dafür der Quotenschlüssel — die Kennzahl, die die Auszahlungsquote des Marktes in einem Wert zusammenfasst.
Ein weiterer Punkt betrifft die Steuer, die in der Schweiz von den Wetten nicht genommen wird: Auf den Einsatz erhebt die Schweiz keine Sportwettensteuer. Wer dagegen in einem Nachbarland mit einer solchen Steuer spielt, findet sie in den Quoten nicht auf den ersten Blick wieder. Hier hat der Schweizer Rahmen einen offenen Vorzug: Er besteuert den Einsatz nicht. Das ist der einzige Punkt, an dem die Schweizer Wettlandschaft den ausländischen Anbietern nicht nachsteht, sondern voraus ist.
Wie sich ein Gewinn zurückrechnen lässt: Gewinnermittlung und Rundung
Wer nachrechnen will, was eine Wette einbringt, rechnet mit der Formel, die Sporttip selbst nennt: Die mögliche Auszahlung einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei einer Kombination aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 beträgt die Auszahlung CHF 19.00, der Nettogewinn CHF 9.00.
Ein Detail verändert diese Zahl. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Gewinn von CHF 19.13 ergibt das CHF 19.10. Die Wirkung ist klein, aber sie läuft immer in dieselbe Richtung: zugunsten des Veranstalters.
Wie eine Auszahlung auf dem Konto ankommt, hängt vom Weg ab — die Ziffern der Auszahlung werden im Abschnitt «Einzahlungen und Auszahlungen: die Wege, die in der Schweiz wirklich bestehen» behandelt. Für den Vergleich reicht hier die Feststellung, dass der Rundungsmechanismus zum Geschäftsmodell gehört und nicht zum Marketing. Wer die Marge im Blick behält, sollte auch die Rundung im Blick behalten. Beide reduzieren nach dem Sieg, nicht bei der Platzierung.
Häufige Fragen zu Online-Sportwetten in der Schweiz
Wie läuft eine Online-Wette bei den Schweizer Veranstaltern ab?
Ein Konto, ein Ausweis, Adressdatenbanken, Einzahlung über die Zahlungsart der eigenen Plattform: Wer im Vertragsgebiet wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, setzt einen Betrag innerhalb der Limiten, wählt Quoten und Markt, schliesst die Wette ab. Das Guthaben ist zuvor über die Zahlungsart der Plattform aufgeladen worden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer im französischsprachigen Landesteil lebt, wendet sich an die Loterie Romande, wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein lebt, an Swisslos.
Sind Online-Sportwetten in der Schweiz legal, und bei wem?
Ja, aber nur bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Das sind nach interkantonalem Recht genau zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Anbieter ohne diese Bewilligung sind nicht zugelassen und können auf der Sperrliste der Gespa stehen.
Welche Zahlungsmethoden gibt es, und wohin werden Gewinne ausbezahlt?
Swisslos bietet PostFinance Pay, bestätigt in der PostFinance App. Das Spielguthaben wird beim zweiten kostenlosen Bezug im Jahr auf ein Konto überwiesen, das auf den eigenen Namen lautet, in der Schweiz oder in Liechtenstein. Eine Auszahlung auf ein fremdes Konto ist ausgeschlossen. Auszahlungen erfolgen innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Gibt es ein staatliches Einzahlungslimit, oder setzen Spielende die Limiten selbst?
Die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsgrenze. Swisslos verlangt vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die bei Bedarf gesenkt oder erhöht werden können — eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie lässt sich eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennen, und was riskieren Spielende?
Wer die Bewilligung nicht nennt, hat in der Regel keine. Der Blick auf die Angaben zur Aufsicht und auf die Liste der Gespa schafft Klarheit. Wer dort spielt, riskiert eine Auszahlung ohne Schweizer Rechtsweg, fehlende Anbindung an das Sperrregister und eine steuerliche Behandlung, die je nach Kanton anders ausfällt als bei einem bewilligten Angebot.
Welche Boni und Gratisspielguthaben sind in der Schweiz erlaubt?
Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa — im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Bedingungen der einzelnen Aktionen stehen in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft werden.
Was passiert mit Gewinnen, die nicht abgeholt werden?
Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert den Anspruch. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief einzulegen. Beide Fristen laufen unabhängig davon, ob der Spielende sie bemerkt.
Vergleich – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
