Neukundenbonus bei Sportwetten – was das Kleingedruckte aus einer guten Zahl macht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und die interkantonale Geldspielaufsicht abgeglichen.
Wer heute «Neukundenbonus» in eine Suchmaske tippt, landet auf Seiten mit dreistelligen Frankenbeträgen und dem Wort Gratis daneben. In der Schweiz ist das kein Zufall, sondern eine Frage der Bewilligung: Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und wer hier Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Damit schrumpft der Markt für Neukundenangebote auf zwei Namen zusammen — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.
Das ist die eigentliche Nachricht dieses Ratgebers. Nicht «welcher Bonus ist der grösste», sondern: was folgt aus einer Aktion, und ab wann ein Wettender sie spürt. Eine Aktionszahl ist eine Zahl mit Bedingungen, und die Bedingungen sind der Ort, an dem sich entscheidet, ob aus einem Geschenk ein Rechenbeispiel für die Buchhaltung wird.
Warum ein Neukundenangebot kein Ersatz für Limiten ist
Die Reihenfolge der Dinge ist bei einer Wettkonto-Eröffnung nicht beliebig. Bevor irgendwo ein Aktionsguthaben auftaucht, steht die Frage nach der Limite. Wer Sporttip nutzen will, kommt an einem Schritt nicht vorbei: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage lässt sich zusätzlich setzen.

Das ist die wichtigste Regel des ganzen Themas, und sie steht aus gutem Grund am Anfang. Die Dreissig-Tage-Zahl setzt den Rahmen, in dem eine Aktion überhaupt stattfinden kann. Wer CHF 1’000 pro Monat Verlust als Obergrenze akzeptiert hat, für den ist die Frage, ob ein Kombiboost 20 oder 40 Prozent auf den Nettogewinn legt, eine Frage nachrangiger Natur. Beide Zahlen stehen im selben Dokument, und die Betragsgrenze ist die, die vorher gesetzt wird.
Die 72 Stunden für eine Erhöhung sind der Punkt, an dem sich die Richtung der Anpassung zeigt. Nach unten geht es ohne Wartezeit, nach oben mit. Das ist die Logik einer Schutzregel, die annimmt, dass ein höherer Rahmen in einer guten Stimmung entsteht und deshalb eine Nacht zum Nachdenken braucht. Praktisch heisst das: Wer den Monatsrahmen anpasst, weil eine Aktion gerade gut passt, sitzt drei Tage fest.
Neben der Verlustlimite gibt es die Zugangssperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird ohne Aufhebung vor Fristablauf nicht zurückgenommen. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Klick auf diese Option wirkt weiter, als sie aussieht.
Ein Willkommensbonus ersetzt keine dieser Grenzen. Er verschiebt sie auch nicht. Eine Aktion wirkt innerhalb eines Rahmens, den der Wettende selbst gezogen hat, und sie kann ihn nur nach oben dehnen, wenn der Rahmen es zulässt und die Frist es erlaubt.
In der Praxis führt das zu einer Reihenfolge, die man ruhig einmal aussprechen darf: Limiten setzen, Spielerkonto verifizieren, dann die Aktion prüfen, und erst danach eine Auswahl treffen. Wer diesen Weg umdreht und mit der Aktionszahl beginnt, hat sich in eine Diskussion begeben, deren eigentlicher Kern drei Schritte früher lag.
Nüchtern betrachtet bleibt das der stärkste Satz dieses Abschnitts: Ein Bonus ist ein Zusatz zu einem Konto, und ein Konto ohne selbst gesetzte Limite ist ein Konto ohne Bremse. Die Bremsen sind bei den beiden bewilligten Veranstaltern vorhanden, kostenlos und jederzeit nach unten verstellbar.
Was folgt, wenn ein Spielender den Rahmen nicht zieht
Wer die Limiten nicht aktiv setzt, überlässt die Definition des Rahmens dem Standard des Veranstalters. Bei Sporttip ist das die Limite, die gesetzt werden muss — die Regel greift also, sie füllt sich nur nicht von allein mit der Zahl, die zum eigenen Budget passt.
Der Effekt zeigt sich schleichend. Eine Kombination aus vier Voraussagen ist klein, ein Boost von 5 Prozent darauf ist noch kleiner. Vier Wochen später redet man über dieselbe Konto-Oberfläche, aber mit anderen Summen, weil die Gewohnheit die Grenze setzt, nicht der Entschluss.
Hier lohnt ein zweiter Blick auf die Limitenlogik selbst. Die Werte gelten für Tage, Wochen und Monate, also über drei Fenster. Ein überraschend erfolgreicher Sonntag kann den Tagesrahmen ausschöpfen und den Rest der Woche dennoch handlungsfähig lassen. Umgekehrt kann ein überraschend verlustreicher Sonntag den Wochenrahmen beenden, obwohl der Monat noch offen ist. Wer eine dreissigtägige-Einzahlungslimite zusätzlich nutzt, hat die einzige Grenze gezogen, die das Nachladen selbst begrenzt.
Wer eine unbefristete Spielsperre eintragen lässt, spürt dieselbe Konsequenz in der anderen Richtung: Die Sperre reicht bis in die Casinos hinein und über die Landesgrenze nach Liechtenstein. Das klingt nach Übertreibung, ist aber der Sinn eines geteilten Registers. Ein getippter Alarm gilt überall.
Wie ein Neukundenangebot für Sportwetten in der Schweiz aussieht
Ein Blick in die Aktionsbedingungen der beiden erlaubten Veranstalter löscht die Erwartung, die eine Suchanfrage mitbringt. Bei Swisslos liegt eine Erhöhung des Nettogewinns auf dem Tisch: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist der interessanteste Teil des Angebots. Sie belohnt nicht die Höhe des Einsatzes, sondern die Breite des Wettscheins. Der Sprung von 20 auf 40 Prozent verlangt drei zusätzliche Voraussagen, jeder mit einer Mindestquote. Und die Mindestquote wiederum ist die Bedingung, die darüber entscheidet, ob der Boost überhaupt greift.
Daneben stehen die beiden Boostarten für Einzelwetten. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei der Loterie Romande sieht die Aktion anders aus, und das ist kein Zufall. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Zwei Aktionen, zwei Zeitfenster, zwei Formate. Ein breit beworbenes Willkommenspaket mit Einzahlungsauflage findet sich hier nicht. Wer auf einer ausländischen Seite ein solches Paket findet, sollte den folgenden Abschnitt lesen, bevor er sich freut.
Und weil kein Geschenk ohne Rechnung auskommt, lohnt ein Blick darauf, was eine Gratisleistung mit der Rechnung des Wettenden macht. Eine Aktionsprämie, die nur an Wettende im Besitz einer Bewilligung ausgegeben werden darf und die vorab genehmigt wurde, hat eine ganz bestimmte Grösse. Die Höhe der Summe ist dabei weniger wichtig als die Frage, wie oft sie umgesetzt werden muss, um sie zu behalten.
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern läuft diese Umsetzung über Betriebsgrenzen und nicht über eine xx-fache-Umsatzklausel. Wer gewohnt ist, eine Aktion an einer Umsatzbedingung zu messen, findet hier andere Instrumente: einen Mindesteinsatz pro Wette, eine Obergrenze für eine Wette, eine Obergrenze für eine Systemwette, in einem Fall eine Frist, innerhalb derer ein Guthaben verbraucht sein muss.
Was Kombiboost und Quotenboost beim Auszahlen wert sind
Unterschieden werden muss die Frage, ob ein Gewinn aus Aktionsguthaben ausgezahlt wird. Bei einem Spielguthaben aus einer Promotion, also einem Gratisspielguthaben, ist die Antwort bei beiden Veranstaltern nein. Bei beiden ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Das gilt für die CHF 10 aus der Westschweizer Aktion genauso wie für Swisslos.
Bei einem Boost verhält es sich anders. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn und damit den Betrag, der auf einem Wettschein steht. Was tatsächlich auf dem Konto landet, folgt dann den regulären Auszahlungswegen, und die sind bei beiden Veranstaltern geregelt und nachvollziehbar.
Wer die Staffelung einmal durchrechnet, merkt schnell, wo die Grenze der Aktion liegt. Bei zehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 winkt der doppelte Anteil des Boost-Satzes. Bei fünfzehn Voraussagen beträgt die Erhöhung das Doppelte des Nettogewinns. Nur ist der Schritt dorthin nicht nur eine Zahlenfrage, sondern eine Frage der Gewinnwahrscheinlichkeit: Jede weitere Voraussage verkleinert die Menge der Wettscheine, die am Ende überhaupt einen Nettogewinn haben.
Genau hier setzt die Einschränkung an, die in den Bedingungen steht. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Aussage ist damit nicht, dass der Boost für jeden stimmt, sondern dass der beworbene Prozentsatz eine Obergrenze in Franken kennt. Die Zahl auf der Werbefläche beschreibt einen Prozentsatz; die Zahl im Kleingedruckten beschreibt einen Frankenbetrag.
Quotenboosts und Profitboosts folgen ihrer eigenen Logik. Bei beiden gilt der Boost nur online und nur für Prematch. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Wer während des Spiels aussteigt, lässt die Erhöhung mit dem Wettschein sterben. Über den Kombiboost gibt es das nicht.
Die Rechnung, die hinter dem Kombiboost steckt
Der Kombiboost ist keine Gratiswette, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns. Dazu braucht es keine neue Formel, sondern den Grundweg des Sportwettens: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Und weil das Währungsstück bei Sporttip auf fünf Rappen genau gerundet wird, ergibt sich daraus die praktische Rechnung.
Nehmen wir einen Einsatz von CHF 10 und eine Kombination aus vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 — ein Rechenbeispiel, keine gefundene Marktnotierung. Diese Quoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 9’792. Ein Einsatz von CHF 10 auf diese Gesamtquote bringt bei vollem Treffer also CHF 97.92, gerundet CHF 97.90, und damit einen Nettogewinn von CHF 87.90. Auf diesen Nettogewinn legt der Kombiboost bei vier Voraussagen 5 Prozent drauf, was den Gewinn auf rund CHF 92.30 hebt.
Dasselbe Rechenbeispiel mit den anderen Staffelstufen: Bei sieben Voraussagen erhöht sich der Nettogewinn um 20 Prozent, bei zehn um 40 Prozent, bei fünfzehn um 100 Prozent — jeweils auf den Nettogewinn eines Wettscheins, dessen Quote aus mindestens der entsprechenden Zahl von Voraussagen mit je mindestens 1.50 entstanden ist. Der Hinweis gilt unabhängig vom Einsatz: Die Erhöhung hängt an der Zahl der Voraussagen und der Mindestquote, nicht an der Stückelung.
Wer die Zahl lesen will, muss den Nenner lesen. Der Boost wirkt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz. Bei fünf Prozent auf einen Nettogewinn von CHF 87.90 ergibt sich ein Betrag von rund CHF 4.40. Der doppelte Prozentsatz bei fünfzehn Voraussagen setzt eine Kombination voraus, die in der Praxis selten aufgeht, und er ist zusätzlich in der Höhe limitiert.
Wenn die eigene Regel den Wettschein trifft
Zwei Regeln aus den Sporttip-Wettbedingungen entscheiden darüber, ob ein aufwendig gebauter Wettschein am Ende noch steht. Die erste: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der letzte Satz ist der, der in der Praxis Geld kostet. Eine Quote von 1.00 in einer Kombination ist keine verlorene Wette, aber sie reisst die Staffelung zusammen, weil die Mindestquote von 1.50 dann nicht mehr für alle Voraussagen erfüllt ist.
Die zweite Regel betrifft die Auswahl selbst. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Korrelation, die im System nicht vorgesehen war, ist damit nicht der Weg zu einer besseren Quote, sondern ein Rückabwicklungsgrund.
Für den Ablauf ist auch der Umgang mit abgesagten Ereignissen relevant. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Sieben Voraussagen können also zu sechs werden, und die Staffelstufe für sieben steht dann nicht mehr.
Auch die reguläre Spielzeit verdient einen Satz. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer — im Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in der Annahme kombiniert, ein später Treffer in der Verlängerung zähle immer mit, hat die Staffel bereits in Gedanken erhöht, bevor sie es real tut.
Angebote haben also eine messbare Wirkung, aber nicht nur an der Stelle, an der die beworbene Zahl steht. Bei jedem Schritt im Wettschein gibt es eine zusätzliche Bedingung, die den Prozentsatz schrumpfen lässt.
Ein Hinweis zum Cash-Out gehört an diese Stelle, weil er bei beiden Wettarten gilt. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die bewilligten Schweizer Veranstalter im direkten Vergleich
Die nachfolgende Gegenüberstellung zeigt, wie sich die beiden bewilligten Veranstalter bei Aktionen, Limiten und Auszahlungswegen unterscheiden. Die Bewilligungslage beider ist gleich — eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter der Aufsicht der Gespa. Was auseinandergeht, ist das Produkt, das Einzugsgebiet und der Umgang mit Auszahlungen.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel nach BGS (Veranstalter- und Spielbewilligung), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigener Angabe nicht belegt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung |
Wer die Tabelle liest, sieht eine Zweiteilung, die härter ist als jede Produktkennzahl. Zwei Zeilen mit einer Bewilligung, acht ohne. Dazwischen liegt kein Graubereich, sondern eine gesetzliche Grenze. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet hier keine Wirkung.
Die praktische Folge für einen Wettenden ist die, die man in Aktionsbedingungen nicht findet. Ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande hängt am Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Und die zweite Folge betrifft das Geld. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht, die sich einschalten liesse. Das ist kein moralischer Hinweis, sondern eine Frage der Zuständigkeit.
Swisslos Sporttip: die Aktion mit der Zahlenstaffel
Die Sportwetten von Swisslos laufen unter dem Namen Sporttip. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Das Einzugsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein.
Für ein Neukundenangebot ist der Kombiboost der zentrale Punkt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 bringen 5 Prozent auf den Nettogewinn, sieben bringen 20, zehn bringen 40, fünfzehn bringen 100 Prozent. Online, Prematch, Live und Systemwetten — mehr nicht. Dazu die beiden Einzelwetten-Boosts, jeweils einmal pro Wettendem nutzbar und mit Verfall beim Cash-Out.
Die Konditionen dazu sind ungewöhnlich klar. Der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das ist ein Angebot für einen bestimmten Wettenden. Wer breite Kombinationen ohnehin spielt, bekommt einen Zuschlag auf ein Produkt, das er sowieso nutzt. Wer Einzelwetten mit hohen Beträgen bevorzugt, hat davon nichts.
Verdikt: Die Aktion belohnt Breite und bestraft nichts, aber jede zusätzliche Voraussage über der Mindestquote ist eine zusätzliche Chance, dass der Wettschein am Ende gar keinen Nettogewinn hat, auf den der Bonus greifen könnte.
Loterie Romande Jouez Sport: Aktion im Stadion, nicht am Bildschirm
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihr Neukundenangebot ist grundverschieden von dem der Deutschschweizer Veranstalterin. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Guthaben war auf 7’000 Stück limitiert, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wer den Weg zum Spielerkonto plant, stösst auf eine eigene Grenze. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind mit höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar — und diese Regel trifft den Kern. Die CHF 10 sind also kein Bargeld, sondern ein Wettkapital mit Ablaufdatum, in einem Fenster von 30 Tagen. Wer das Guthaben nicht nutzt, verliert es nicht an den Betreiber, aber er verliert es.
Verdikt: Bei diesem Modell entscheidet der Stadionbesuch mehr über den Erfolg als jede Wette danach, weil die 7 Aktionstage über die Verfügbarkeit des Codes entscheiden und nicht die Spielauswahl.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo gehört zu den ausländischen Seiten, die Schweizer Wettende in Suchergebnissen und auf Werbeflächen sehen. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht belegt und hat in der Schweiz keine Kraft, weil eine ausländische Bewilligung hier keine Geltung entfaltet.
Was daraus folgt, ist eine Kette. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Für einen Wettenden, der aus Neugier auf ein grosses Willkommenspaket schaut, ist die relevante Information nicht das Paket, sondern die Zuständigkeitsfrage: Wer hilft ihm, wenn am Ende des Monats etwas mit der Auszahlung nicht stimmt.
Verdikt: Die Bewilligungslücke macht den Preis, der in der Werbung als Bonus auftaucht, zu einem Vorschuss auf ein Risiko, das auf der eigenen Seite der Bilanz landet.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung
Auch Betovo steht ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Die Bewertung folgt denselben Merkmalen wie bei jedem anderen Anbieter ohne Bewilligung: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine Bewilligung nach eigener Angabe ist nicht belegt und in der Schweiz ohne Kraft.
Der Punkt, auf den es hier ankommt, ist die Gleichheit der Lage. Wer zwei ausländische Anbieter nebeneinanderlegt und einen davon für den seriöseren hält, weil die Seite ordentlicher aussieht, hat kein Kriterium gefunden, sondern einen Eindruck.
Aktien laufen nicht — an dieser Stelle geht es nicht um ein Produktdetail, sondern um die Stellung im Markt. In einem Vergleich, in dem zwei Anbieter eine Bewilligung und acht keine haben, ist die Bewilligungsfrage die einzige, die sich von der Werbefläche unabhängig beantworten lässt.
Verdikt: Das Angebot unterscheidet sich in der Darstellung von anderen ausländischen Seiten, aber nicht in der Rechtsstellung — und die bestimmt, was im Streitfall übrig bleibt.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo ist ein weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist identisch: eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, und die Domains können in die Sperrliste aufgenommen und per DNS blockiert werden.
Der Domänenwechsel gehört zu dieser Kategorie von Anbietern dazu. Die Gespa benennt die Praxis des Domain-Hoppings und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home, ausserdem bet365 als auf der Liste geführt. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Für einen Wettenden heisst das, dass die Auffindbarkeit einer Seite kein Merkmal ihrer Erlaubnis ist. Eine Seite, die über eine Suchmaske erreichbar ist, kann trotzdem gesperrt und mit neuer Adresse wieder da sein.
Verdikt: In dieser Runde gewinnt kein Modell, sondern die Frage, welche Seite sich die Mühe macht, ihre Erlaubnis tatsächlich darzulegen — und eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz ist die einzige, die hier zählt.
Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf der Liste. Was hier zu bewerten ist, ist nicht ein Aktionsformat, sondern das Fehlen einer Aufsichtsbeziehung. Es gibt keine Stelle in der Schweiz, die sich für einen Streit darüber, was es im Wettschein steht, zuständig fühlt.
Ein Wettender, der in der Schweiz wohnhaft ist und einen Schweizer Anbieter nutzen könnte, tauscht also einen geprüften Weg gegen einen ungeprüften. Bei einem Grossspiel ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Schutzmechanismen, und die Gewinne unterliegen nach kantonaler Praxis der Besteuerung.
Hier lohnt sich, den Blick über die Adresse hinaus zu richten. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung nutzt, hat oft keinen Weg, seine Teilnahme limitueren zu lassen — Limiten nach dem Geldspielgesetz setzt nur, wer nach dem Geldspielgesetz veranstaltet.
Verdikt: Bei diesem Anbieter lautet die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem Neukundenbonus, dass das Fehlen der Bewilligung wichtiger ist als jede Zahl, die auf der Startseite steht.
Betscore: ohne Schweizer Bewilligung
Betscore steht ohne Schweizer Bewilligung in der Reihe. Das Muster ist dasselbe, und genau darin liegt die Information: Acht der zehn Anbieter in dieser Gegenüberstellung befinden sich in derselben Rechtsstellung, und die Unterschiede zwischen ihnen liegen in der Oberfläche, nicht in der Aufsicht.
Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an solche Seiten blockieren — dieses Werkzeug existiert hier nicht wie in manchen anderen Ländern. Auch die Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bewehrt, wobei dieses Verbot den Veranstalter trifft.
Für einen Wettenden, der zum ersten Mal ein Konto bei einem ausländischen Anbieter eröffnet, sind das Bedingungen, die er nicht verhandeln kann. Der Vergleich mit den beiden Schweizer Veranstaltern fällt auf jeder Schutzachse gleich aus.
Verdikt: Der Grund, diesen Anbieter zu wählen, lässt sich nicht mit dem Produkt begründen, weil die Vergleichsachse, auf der die beiden Schweizer Veranstalter liegen, hier gar nicht existiert.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet führt die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fort. Ein Schweizer Konto ist hier nicht möglich, weil nur Swisslos und die Loterie Romande eine Bewilligung für ein Grossspiel haben — und ein solches Angebot ohne Bewilligung ist in der Schweiz nach der Strafnorm des Geldspielgesetzes verboten und mit einer Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder einer Geldstrafe belegt, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu 5 Jahren.
Der Spielende wird dafür nicht bestraft. Das ändert aber nichts an der praktischen Lage: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und faire Spielkontrolle gibt es nicht.
Für den Vergleich heisst das, dass die dritte Spalte der Gegenübersicht sich bei diesem Anbieter nicht füllt. Eine ausländische Bewilligung — egal aus welchem Land — gilt in der Schweiz nicht, und das ist der einzige Satz, den man dazu braucht.
Verdikt: Bei diesem Namen ist die entscheidende Zahl nicht der Bonusbetrag, sondern die Null auf der Seite der Schweizer Bewilligungen.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla steht in der Liste ohne Schweizer Bewilligung. Ein Vergleich nach Produktmerkmalen ist hier dennoch sinnvoll — aber nur, solange man ihn als Beschreibung eines ausländischen Angebots liest und nicht als Ersatz für die Bewilligungsfrage.
Die Schweiz kennt seit 2019 das Instrument der Sperrliste. Sie wird von der Gespa publiziert, Schweizer Telekom-Anbieter setzen sie per DNS-Sperre um, sodass die betroffenen Domains im Internetanschluss nicht mehr erreichbar sind. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Das ist die praktische Form, in der die Rechtslage einen Nutzer erreicht. Ein Wettender bemerkt die fehlende Bewilligung meist nicht an einem Dokument, sondern an einer Seite, die plötzlich nicht mehr lädt. Beide Schweizer Veranstalter sind von dieser Praxis nicht betroffen, weil ihre Bewilligung sie trägt.
Verdikt: Wer sich für einen Solchen Anbieter entscheidet, wählt nicht nur eine Marke, sondern auch einen Zugang, der jederzeit technisch verschwinden kann.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet schliesst die Reihe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Was hier zu beurteilen bleibt, ist die Summe der Stellung: keine Bewilligung, keine Aufsicht der Gespa, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Sperre als technische Möglichkeit.
Die Alternative liegt direkt daneben. Swisslos und die Loterie Romande stehen als einzige Veranstalter zur Verfügung, mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, mit Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden, mit einer Spielsperre, die in ein geteiltes Register eingetragen wird, und mit Auszahlungen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Die Kehrseite: ein Einzugsgebiet, ein begrenztes Wettprogramm und Aktionen, die die Aufsicht vorher genehmigen muss. Wer das als langweilig empfindet, hat den Preis benannt, der in einer ausländischen Seite steckt.
Verdikt: Die Bewilligungsspalte in diesem Vergleich macht zwei Anbieter zu einer völlig anderen Art von Entscheidung und acht zu einer Entscheidung über ein Risiko, das man trägt, ohne es zu benennen.
Die Schweizer Veranstaltung ordnet sich selbst: warum es keine lange Liste gibt
Die Grundlage ist schmaler, als eine Suchanfrage nach einem Neukundenbonus suggeriert. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos überwacht.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Ein Konto im Internet verlangt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Ein Anbieter aus einem anderen Land kann diese Bedingung nicht erfüllen, und deshalb ist ein Vergleich über die Grenze hinweg kein Vergleich zweier gleichartiger Angebote.
Was das für einen Neukunden heisst, ist eine Frage der Reichweite des Angebots. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann Aktionen anbieten, die hier verboten wären. Ein bewilligter Anbieter kann das nicht und tut es auch nicht.
Und ein Punkt, der in der Diskussion über Aktionsgelder oft untergeht: Die Bewilligung sagt nichts darüber, welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert. Das ist Sache der Bedingungen jedes Veranstalters. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Einzahlung, Auszahlung und Konto: wo der Bonus sich entscheidet
Das Geldspielgesetz gibt den Rahmen für die Zahlungswege vor, und der ist eng. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind nach dem Gesetz nicht erlaubt. Diese Regel ist der Grund, weshalb die beiden Schweizer Veranstalter keine Variante mit Bargeld anbieten können, und sie ist auch der Grund, weshalb der Schritt der Identitätsprüfung am Anfang steht.
Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer einen Neukundenbonus in Anspruch nehmen will, hat diese Hürde also bereits genommen, bevor die erste Aktionsbedingung gelesen wird.
Was die Auszahlung selbst kostet, ist bei Swisslos ausformuliert. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Zahl 3 Prozent ist die kleiner Zahl in einer Diskussion, in der sonst über Prozente geredet wird, und sie verdient einen eigenen Satz. Wer regelmässig auszahlt, zahlt irgendwann dafür. Wer selten auszahlt, tut es nicht. Die Regel belohnt also den, der grosszügig plant, und sie kostet den, der nach jedem Wochenende sein Guthaben abzieht.
Auch die Auszahlung von Gewinnen ist gestaffelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Betrag entscheidet also über den Weg und über die Geschwindigkeit.
Bleibt die Frist, die über allem steht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Wettschein mit Gewinn ist damit ein Anspruch auf Zeit, und 26 Wochen sind keine Ewigkeit.
Ab wann ein Konto möglich ist und was die Schweiz vorschreibt
Die Voraussetzungen für die Teilnahme sind knapp und stehen in den Teilnahmebedingungen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein Aktion im Rahmen eines Neukundenangebots berührt diese Regeln nicht, und sie darf es auch nicht. Die Anforderungen an die Identität sind gesetzlich verankert: Eine einzige Konto pro Person mit verifizierter Identität. Wer eine Aktion sucht, die diese Prüfung überspringt, sucht nicht nach einem Angebot, sondern nach einem Schlupfloch, das es in der Schweiz nicht gibt.
Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Das ist ein ungewohnter Gedanke für jeden, der aus einem anderen Markt kommt, in dem die Aufsicht die Höhe vorgibt. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter Höchstwerte für das tägliche, wöchentliche oder monatliche Setzen oder Verlieren verlangt. Die Absenkung gilt sofort, die Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Und die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.
Der Vergleich mit anderen Ländern ist hier aufschlussreich und geht sparsam aus. Wer aus Deutschland eine Einzahlungslimite von CHF 1’000 pro Monat kennt, findet in der Schweiz keine solche Vorgabe — dafür bindet das System die Regel an das Konto, das der Spielende selbst konfiguriert. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann diese Struktur nicht anbieten, weil sie aus dem Bewilligungsregime entsteht.
Rechtslage: Gratisguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht
Bei einem Neukundenangebot ist die wichtigste Regel eine, die man nicht in Aktionsbedingungen findet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, die den Schweizer Markt für Willkommensangebote erklärt. Ein kostenloses Guthaben ist hier kein Marketinginstrument, sondern ein genehmigungspflichtiger Vorgang.

Die zweite Regel betrifft alles, was über die Grenze geworben wird. Die Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Zeitfenster-Regel für Werbung gibt es dagegen nicht; eine Beschränkung auf bestimmte Tageszeiten existiert nicht.
Und das dritte, was einen Wettenden konkret betrifft: Was besteuert wird. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, sodass ein solcher Wert je nach Kanton verschieden ausfällt. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Wettenden ist das keine relevante Grösse. Wer Wetten mit Einsätzen im Bereich der Limiten setzt, bleibt deutlich unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Bei Gewinnen aus einem ausländischen Angebot sieht es anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer eine solche Frage für sich klären will, wendet sich an eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bleibt der Punkt, an dem das ganze Thema in die Wirklichkeit zurückfällt. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört zu den unangenehmsten dieses Ratgebers und zu den nützlichsten: Ein Verbot auf Papier und eine Kontrolle an der Ladenkasse sind zwei verschiedene Dinge.
Und noch ein Wort zu dem, was in dieser Schweiz nicht zur Debatte steht. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Was gesetzt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste, die die Gespa als autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten führt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und einen Esport-Bereich gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt — vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt ein Merkmal jedes einzelnen Veranstalters. Zu virtuellen Sportarten ist an dieser Stelle nichts festgehalten.
Der Rahmen, den das Gesetz zieht, ist damit eng, aber vollständig beschrieben. Für einen Wettenden, der aus einem anderen Markt kommt, ist die wichtigste Konsequenz nicht die Liste der Verbote, sondern die Richtung: Nicht was fehlt, ist die Nachricht, sondern dass die Grenze vorher bekannt ist.
Was eine Bewilligung woanders in der Schweiz bedeutet
Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht. Das heisst nicht, dass das Angebot harmlos ist, sondern dass es nicht zum bewilligten Markt gehört. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar; für den Spielenden gibt es keine Strafe, aber auch keinen Schutz und keine faire Spielkontrolle. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Behörden haben ein Werkzeug dagegen. Die Sperrliste ist die praktische Seite der Bewilligung: Sie ist öffentlich, sie wird umgesetzt, und sie ändert sich in Stunden, weil die Anbieter mit neuen Domains reagieren. Deshalb findet sich eine Seite, die gestern über eine Suchmaske erreichbar war, morgen unter einer anderen Adresse — und deshalb ist die Auffindbarkeit kein Ersatz für eine Erlaubnis.
Diese Frage ist die einzige in diesem Thema, die sich mit einem Blick beantworten lässt. Entweder ein Veranstalter steht auf der Liste der beiden bewilligten Anbieter, oder er tut es nicht. Der Blick auf die Aktionshöhe ist dagegen nie entscheidend, weil die Zahl aus dem Angebot entsteht, das mit einer Bewilligung erlaubt ist oder ohne sie nicht.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus für Sportwetten?
Ein klassischer Bonus mit Einzahlung und Umsatzbedingung ist bei den bewilligten Veranstaltern nicht das Format. Was existiert, sind genehmigungspflichtige Gratisspielguthaben und Gewinnerhöhungen wie der Sporttip-Kombiboost. Wer ein grosses Willkommenspaket sucht, findet es auf ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung — ohne Schweizer Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg.
Welche Aktionen bieten Swisslos und Loterie Romande tatsächlich an?
Sporttip erhöht den Nettogewinn um 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, dazu Quoten- und Profitboosts für Einzelwetten. Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben aus, limitiert auf 7’000 Stück.
Weshalb locken ausländische Seiten oft mit hohen Bonusbeträgen, und was fehlt dort an Schutz?
Weil sie nicht an die Schweizer Bewilligungsordnung gebunden sind. Fehlen Ihnen Aufsicht durch die Gespa, Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und eine Schweizer Beschwerdestelle; die Domains können auf der Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Auch die Besteuerung von Gewinnen fällt je nach Kanton anders aus.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?
Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn — nicht auf den Einsatz — gibt es 5 Prozent bei vier, 20 bei sieben, 40 bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt er nicht, weil er gar nicht greift.
Was ist die Marge eines Buchmachers, und weshalb ändert ein Bonus daran wenig?
Die Marge ist die Differenz zwischen dem Einsatz und dem Anteil, den eine Quote über alle Ausgänge eines Marktes zurückzahlt. Sie steckt in jedem Preis, unabhängig vom Angebot. Ein Bonus greift auf den Gewinn und verschiebt damit den Erwartungswert um einen Betrag, nicht um die Marge des Marktes.
Bonus – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
