Online-Wettanbieter mit Gratiswette 2026: zwei Bewilligungen, viele Bedingungen
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und die veröffentlichten Bewilligungen der beiden konzessionierten Veranstalter abgeglichen.
«Gratiswette» ist ein Wort, das sich gut anfühlt und selten hält, was es verspricht. Wer in der Schweiz nach einem Anbieter mit Freiwette sucht, landet schnell bei einer Handvoll Namen aus dem Ausland, die mit grossen Zahlen werben und deren Bedingungen man erst aufklappen muss, um zu verstehen, wofür man eigentlich unterschreibt. Die eigentliche Frage lautet nicht, welcher Anbieter eine Gratiswette hat. Sie lautet, was von der Gratiswette am Ende übrig bleibt – und wie schnell daraus eine gewöhnliche Wette mit etwas Rabatt wird.
Die Antwort fällt in der Schweiz kürzer aus als in jedem Nachbarland. Sportwetten sind hier ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, und für ein Grossspiel braucht es eine Bewilligung des Veranstalters und eine Bewilligung pro Spiel. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, die man durchsehen könnte. Wer sein Konto bei einem der beiden eröffnen will, braucht Wohnsitz im jeweiligen Gebiet: Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone zusammen mit dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Genfer kommt also nicht an Sporttip, ein Zürcher nicht an Jouez Sport.
Der zweite Grund für die Kürze ist regulatorisch: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Vierundzwanzig und acht – das ist die ganze Grösse des Schweizer Gratiswetten-Marktes in einem Jahr, und es erklärt, warum die Suche nach dem grossen Neukundenbonus hier ins Leere läuft. Wer eine Gratiswette sucht, findet sie bei den beiden Veranstaltern in kleiner Form, und bei den ausländischen Marken, die keine Schweizer Bewilligung haben.
Und dort wird es unangenehm. Was ein ausländischer Anbieter «ohne Schweizer Bewilligung» bedeutet, steht im Gesetz klar: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, und dem Spielenden passiert zwar nichts – aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Fairplay-Kontrolle. Bei einer Marke ohne Bewilligung hängt jede Zusage an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das hier niemand beaufsichtigt. Das ist der Punkt, an dem eine Gratiswette aufhört, ein Geschenk zu sein, und anfängt, eine Wette auf den Anbieter zu werden.
Verlustlimiten zuerst – der Gratisanreiz kommt danach
Wer sich in der Schweiz für Online-Sportwetten registriert, stösst auf ein Formular, das in keinem Werbespot vorkommt. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Diese Reihenfolge ist kein Zufall, sondern der Kern der Sache. Die Limite steht vor der ersten Wette, und die 72 Stunden für eine Erhöhung sind die Bremse, die verhindert, dass jemand an einem schlechten Abend schnell nachlegt. Es lohnt sich, diese 72 Stunden im Kopf zu behalten, wenn später von Fristen die Rede ist: Das System lässt sich nach oben nur langsam öffnen, und es lässt sich nach unten sofort schliessen. Wer die Limite also zu hoch ansetzt, weil «man weiss ja nie», hat sie für drei Tage zu hoch angesetzt. Wer sie knapp setzt, kann sie jederzeit anpassen.
Wie die Limite wirkt, wird an einem konkreten Kopf deutlich. Jemand setzt die Verlustlimite für 30 Tage auf CHF 200 und bekommt später CHF 10 Gratisspielguthaben aufs Konto. Die Freiwette erhöht die Limite nicht. Sie ist kein Guthaben, das zusätzlich zum Spielbudget verpufft werden darf, sondern ein Einsatz, der im Wallet liegt. Verliert er, ist der Verlust in der Limite verbucht – auch wenn der Einsatz nie Geld des Spielenden war. Genau hier liegt die stille Verschiebung, die mancher Werbetext offenlässt: Der Anreiz fühlt sich wie zusätzliches Kapital an, gezählt wird aber gegen dieselbe Grenze.
Sperren, Pausen und das Register
Neben den Limiten stehen die Instrumente, die länger greifen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die wirksamste Massnahme, die ein Spielender in diesem Land auslösen kann, und sie ist die einzige, die nicht an der Grenze des einen Produkts endet: Sie wirkt über Anbieter und Spielarten hinweg.
Der gesetzliche Rahmen dahinter nennt zwei Wege in die Sperre. Die Aufsicht und die Veranstalter erfassen überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen; daneben steht die freiwillige Selbstsperre. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten wieder aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist hart formuliert und soll es sein: Der Anspruch auf das bereits eingezahlte Geld fällt mit der Sperre weg.
Die Praxis der Verkaufsstellen mahnt zur Nüchternheit. Bei Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf die Alterskontrolle am Kiosk verlässt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in fast der Hälfte der geprüften Versuche nicht funktioniert hat. Das ist kein Argument gegen Limiten und Sperren, sondern eines dafür, die eigenen Grenzen dort zu setzen, wo sie technisch erzwungen werden: im eigenen Konto.
Was die Limiten für den Wert einer Freiwette bedeuten
Aus der Reihenfolge Limite-dann-Wette folgt etwas für die Rechnung, die im Abschnitt «Die Rechnung: was eine Freiwette im Schnitt wert ist» steht. Eine Freiwette ist nur dann ein Zusatz zum eigenen Spiel, wenn sie das Spielbudget nicht berührt. Bei einer Verlustlimite wird der Gratiseinsatz zum Teil desselben Budgets, sobald er im Wallet liegt und verloren geht. Der Wert eines Gratisguthabens für den Spielenden ist damit kleiner als sein Nennwert, und der Abstand wächst mit der Limite, die er sich selbst gesetzt hat: Je knapper die Grenze, desto mehr konkurriert die Freiwette mit den Wetten, die man ohnehin geplant hatte.
Wer das ernst nimmt, plant das Guthaben ein. Die Limite deckt Wetten und Freiwetten zusammen ab, das Budget bleibt gleich, und das Gratisguthaben verschiebt nur, welche Wetten man mit welchem Geld bestreitet. Wer es anders macht, erhöht das Risiko über das hinaus, was er sich vorgenommen hatte – und genau das soll ein Gratisanreiz nicht bewirken. Die Limite ist die Grenze, an der diese Verschiebung sichtbar wird, und sie ist der einzige Punkt im ganzen Verfahren, an dem der Spielende das letzte Wort hat.
Was «Gratiswette» konkret heisst – und was an jeder Bedingung hängt
Der Begriff kommt aus dem Marketing und deckt drei verschiedene Dinge ab. Ein Gratisspielguthaben ist die Form, die in den Schweizer Regeln steht: ein Betrag im Spielerkonto, der zum Wetten eingesetzt, aber nicht ausbezahlt werden kann. Freiwette und Gratiswette sind die Marktbegriffe für dieselbe Sache, und sie tauchen in zwei Sorten auf – als Neukundenangebot bei der Registrierung oder als Gutschein für Bestandskunden. Die Begriffe wechseln, die Mechanik bleibt: Es ist Spielguthaben, kein Geld.
Drei Konditionen entscheiden darüber, wie viel davon ankommt.
Mindestquote, zuerst und meist unterschätzt. Wer einen Kombiboost oder eine Freiwette nutzen will, muss Wetten mit einer Mindestquote platzieren. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Vier Voraussagen, jede mit mindestens 1.50 – wer das unterschreitet, verliert den Bonus auf den Nettogewinn, und zwar den ganzen. Eine Mindestquote ist damit ein Filter, der eine ganze Klasse von Wetten aus dem Angebot nimmt: die sehr sicheren. Die Quote 1.20 auf einen klaren Favoriten erfüllt sie nie.
Die Frist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage in rund drei Monaten, sieben Tage Zeit zur Eingabe, dreissig Tage Gültigkeit – darin steht die ganze Fristenkaskade eines solchen Angebots. Wer nach dem Aktionsende von der Aktion erfährt, hat sie verpasst; wer das Guthaben nach vier Wochen liegen lässt, verliert es. Und selbst wer alles richtig macht, hält Guthaben statt Geld in der Hand.
Der Umsatz. Er ist der Posten, den Werbetexte ganz selten nennen und der in vielen Nachbarländern der eigentliche Preis der Freiwette ist: Ein Bonus muss mehrfach umgesetzt werden, bevor daraus auszahlbares Geld wird. Bei den Schweizer Veranstaltern ist das allenfalls ein Thema am Rand, weil schon die Aktionen klein sind. Bei den ausländischen Marken mit dicken Neukundenversprechen ist es das zentrale Problem, und wer eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, findet sie dort – mit Umsatzbedingungen, die den Vorteil auffressen. Der Schweizer Weg, das Gratisguthaben schlicht nicht auszahlbar zu machen, ist unspektakulär, aber wenigstens durchsichtig.
Warum der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückfliesst
Der wichtigste Satz für jede Freiwette in der Schweiz steht in den Regeln und nicht in der Werbung: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und bei einer Freiwette fliesst nur der Gewinn, nicht der Einsatz. Das klingt nach einer Formalie. Es ist die Differenz zwischen zwei Zahlen, die man leicht verwechselt.
Eine normale Wette über CHF 10 zu Quote 2.10 bringt bei einem Treffer CHF 21 zurück: den Einsatz und den Gewinn. Eine Freiwette über dieselben CHF 10 zu derselben Quote bringt bei einem Treffer nur den Nettogewinn – die CHF 11, die über dem Einsatz liegen. Der Einsatz fällt zurück an den Veranstalter, weil er nie dem Spielenden gehörte. Über den Daumen gerechnet kostet diese Regel den Spielenden rund die Hälfte des Wertes, den die Zahl «10» in der Werbung suggeriert.
Für die Praxis folgt daraus eine einfache Wahl: Eine Freiwette gehört auf eine höhere Quote, nicht auf die sicherste Wette des Programms. Wo eigene 10 Franken bei Quote 1.20 noch 2 Franken Gewinn bringen, bringt die Freiwette dort nur 2 Franken, während derselbe Schein bei Quote 3.00 noch 20 Franken Gewinn abwirft. Der Einsatz, der bei einer normalen Wette als Puffer mitläuft, fehlt bei der Freiwette, und der wird am ehesten dort wettgemacht, wo viel Rendite auf dem Spiel steht. Das Mindestquoten-Erfordernis und diese Überlegung ziehen in dieselbe Richtung – was selten vorkommt bei Bonusbedingungen.
Daraus folgt auch eine Warnung. Eine Freiwette, die man auf die quotensichere Wette setzt, verschenkt den halben Wert. Eine Freiwette, die man auf eine Quote jenseits von 5.00 setzt, weil «das Guthaben ja nichts gekostet hat», verschenkt ihn ganz, nur anders. Es ist derselbe Betrag, den man bei einer normalen Wette nie auf diesen Aussenseiter gesetzt hätte.
Die Rechnung: was eine Freiwette im Schnitt wert ist
Der Wert einer Freiwette lässt sich abschätzen, und es lohnt sich, ihn einmal zu rechnen, weil danach keine Werbezeile mehr schreckt. Nehmen wir die CHF 10 Spielguthaben der Aktion in den National-League-Stadien – sie sind nominal CHF 10, nicht auszahlbar – und eine illustrative Zwei-Weg-Wette zu je 1.90. Diese Quoten sind ein Rechenbeispiel, kein quotiertes Angebot.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 0,95, also 95 % Ausschüttung und 5 % Marge für den Buchmacher. Der Gewinnanteil eines Treffers bei Quote 1.90 liegt bei 0,90 des Einsatzes. Multipliziert mit der Ausschüttungsquote des Marktes kommt man auf einen Erwartungswert von rund 9 Franken – genauer etwa CHF 8.50 bis CHF 9. Das ist die Bandbreite, in der der Wert der Freiwette liegt, unter der Annahme, dass nur dieser Betrag gewettet wird und die Wette zu 1.90 gesetzt wird.
Der Nennwert von CHF 10 schmilzt damit auf rund CHF 8.50 bis CHF 9. Das ist kein schlechtes Ergebnis – mehr, als viele Umsatzbedingungen übrig lassen –, aber es ist weniger als die Zahl in der Werbung, und die Differenz kommt aus zwei Quellen. Die eine ist die Marge, die in jeder Quote steckt. Die andere ist die Regel, dass der Einsatz nicht zurückfliesst: Genau sie macht den Faktor (Quote − 1) ÷ Quote aus dem Faktor Quote. Bei Quote 1.90 verliert man damit etwa ein halbes Prozent – bei Quote 1.20 wäre der Verlust sechsmal so gross, bei Quote 5.00 nur ein Fünftel davon.
Wer die Bandbreite kennt, kann eine Aktion einordnen. Erhält ein Anbieter einen Wert unter CHF 5 aus einem Nennwert von CHF 10, muss man nicht lange suchen, um zu sehen, wohin die andere Hälfte geht. Und wer eine Freiwette auf eine Quote von 1.20 setzt, braucht keine Umsatzbedingung, um den Wert zu killen. Die Regel reicht.
Der Erwartungswert ist ausdrücklich ein statistischer Mittelwert über viele Wetten unter den genannten Annahmen. Er sagt nichts darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt oder verliert – CHF 10 auf 1.90 bringt im Trefferfall rund 9 Franken Nettogewinn oder gar nichts, und der Durchschnitt liegt dazwischen.
Mindestquote, Systemwetten und die Grenzen des Boost-Rechnens
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und der Boost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten.
Die Staffel ist psychologisch geschickt und mathematisch brutal. Der Sprung von 5 % auf 100 % sieht nach zwanzigfacher Belohnung aus. Er ist in Wahrheit ein Anreiz, fünfzehn Voraussagen in eine einzige Wette zu packen, und damit ein Anreiz, die Trefferwahrscheinlichkeit gegen nahe null zu fahren. Jede einzelne Voraussage muss mit Quote 1.50 oder höher durchkommen – fünfzehnmal, jede für sich. Der Bonus auf den Nettogewinn ist dann ein Prozentwert auf einen Gewinn, der in den allermeisten Fällen nie entsteht.
Für die Schweiz kommt eine Besonderheit dazu, die man wissen muss, bevor man lange Kombinationen baut: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Kombination aus «Bayern gewinnt» und «Bayern schiesst mehr als zwei Tore» ist also ohne Bet Builder keine Wette, die Bestand hat.
Auch die Auszahlung von Kombinationen hat ihre eigene Regel: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen auf dem Weg zum Auszahlungsbetrag – unscheinbar, aber sie steht in den Regeln und nicht in der Werbung.
Bei den Quoten- und Profitboosts von Sporttip gibt es eine Frist, die man leicht übersieht: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine geboostete Einzelwette abschliesst und dann den Cash-Out zieht, hat den Boost verloren, obwohl er ihn kurz zuvor noch besessen hat.
Die Obergrenzen des Wettenmachens gehören in dieselbe Liste. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Gratiswette einsetzen will, die grösser ist als das, was die Limite zulässt, merkt es beim Absenden.
Wann ein Gewinn verfällt
Es gibt eine Verpflichtung, die keine Werbung nennt und die man einmal gelesen haben sollte: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgehen will, hat dafür 10 Tage Zeit und muss per eingeschriebenem Brief handeln.
Der Regelfall sieht ohnehin anders aus. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande zieht die Grenze bei CHF 1’000 netto: darunter landet der Gewinn im Wallet, darüber geht er auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos sind die ersten zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.
Ein Wort zum Zahlungsverkehr, weil es die Wahl einschränkt: Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Wer sein Geld in Krypto oder auf ein fremdes Konto will, sucht sich einen anderen Markt – in der Schweiz gibt es diesen Weg nicht.
Die zehn Anbieter, an denen sich die Frage entscheidet
Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt der Logik, die die Bewilligung vorgibt: Erst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, dann die ausländischen Marken, die den Schweizer Markt bedienen, ohne hier bewilligt zu sein. Die Trennlinie wird nicht verwischt, und sie ist keine Formalie. Bei den ersten beiden stehen Schweizer Recht, Schweizer Aufsicht und ein Schweizer Sperrregister hinter jedem Konto. Bei den anderen steht ein ausländisches Unternehmen dahinter, dessen Bewilligung hier keine Wirkung hat. Keiner der acht ausländischen Anbieter trägt eine Schweizer Bewilligung, das gilt für jeden von ihnen, und aus diesem Satz folgt für jeden von ihnen dasselbe.
Bewilligungsstatus, Mindestquote, Verfallsfrist und Auszahlungsregeln sind deshalb nicht vier Posten neben anderen, sondern die vier, an denen sich der Unterschied festmacht. Wer nur die Höhe der Freiwette vergleicht, vergleicht die einzige Zahl, die nichts über den Wert aussagt.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung |
Was die Spalte «gemeldete Bewilligung nicht festgestellt» kostet, ist mehr als eine Lücke im Papier. Eine ausländische Bewilligung bindet niemanden in der Schweiz. Das heisst im Alltag: kein Zugriff auf das Schweizer Sperrregister, also keine Sperre, die über die Landesgrenze wirkt; kein Schweizer Rechtsschutz, wenn eine Auszahlung stockt; und die Möglichkeit, dass eine Domain auf die Sperrliste der Gespa kommt und für Schweizer Anschlüsse gesperrt wird. Die Gespa hat 2025 insgesamt 671 solcher Domains geführt. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht hat in diesem Zusammenhang auch Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home genannt und bet365 als auf der Liste stehend. Wer auf einer gesperrten Domain spielt, verliert den Zugang ohne Vorwarnung, womöglich in dem Moment, in dem eine Auszahlung offen ist. Und wer glaubt, die Hausbank fange das auf: Ein Instrument, das Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockiert, gibt es in der Schweiz nicht.
Ein letzter Punkt zur Vorbereitung auf die Einzelbesprechungen. Die Höhe einer Freiwette sagt nichts über ihren tatsächlichen Wert aus – sie sagen es beide Häuser, und kein Anbieter darf sie in dieser Liste mit einer Zahl übertreffen, die er nicht belegt. Bei den Schweizer Veranstaltern steht sie zusätzlich zur Frage, was man überhaupt spielen darf: Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Liste, Wettangebote sind daher ein geschlossener Katalog und keine offene Plattform.
Zwei Cüpli gehören nicht die ganze Nacht: die Schweizer Veranstalter
Die beiden bewilligten Häuser sind ein Kuriosum im internationalen Wettmarkt: Sie sind nicht Konkurrenten, weil sie sich nicht überschneiden. Swisslos und die Loterie Romande haben ihre Spielgebiete, und ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Wer im Tessin wohnt, hat Zugang zu Sporttip und nicht zu Jouez Sport; wer in Genf wohnt, umgekehrt. Das ist kein Marketingentscheid, sondern die Konsequenz daraus, dass die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt und jedem ein Gebiet zugewiesen haben.
Swisslos Sporttip: das Haus für die Deutschschweiz, mit dem amtlichsten Rahmen des Marktes
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Unternehmen veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und das Spielgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Was für eine Bewertung zählt, ist weniger die Rechtsform als die Enge des Angebots. Die Limiten sind gesetzt und werden vom Anbieter kontrolliert: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar ohne Angabe von Gründen. Wer 1’400 Franken auf eine Kombination setzen will, kann das nicht; wer es versucht, bekommt beim Absenden einen Fehler und keine Erklärung. Für ein Konto braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Zugang ist damit amtlicher als bei jedem ausländischen Anbieter – und langsamer.
Für das Gratiswettenthema ist Sporttip das interessantere der beiden Häuser, weil es zwei Mechanismen statt einer Gratiswette führt. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Boost auf den Nettogewinn staffelt sich mit 5 % bei vier und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer diesen Boost als «bis zu 100 %» liest, liest eine Zahl aus den Geschäftsbedingungen, die in der Praxis der Fussballkombinationen ausserhalb der Reichweite der meisten Spielenden liegt. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten, pro Wettenden einmal nutzbar – und bei einem Cash-Out verfallen sie.
Beim Cash-Out lohnt der genauere Blick, weil er gern als Sicherheitsnetz verkauft wird. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer halb aussteigen will, kann es nicht; wer eine Garantie sucht, findet keine; und wer die Position schliessen will, bekommt weniger, als auf dem Schein steht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern eine Frage der Sekunde, in der geklickt wird.
Die Auszahlung hängt an einer Zahl: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber überweist sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Zwei gratis Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, ab der dritten eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen. Das Gratisspielguthaben bleibt in beiden Fällen im Wallet und nicht auf dem Konto. Aufgeladen wird über Swisslos-Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20, mit einer Kappung bei CHF 10’000 in 30 Tagen und einem Wallet-Guthaben, das CHF 9’999 nicht übersteigen darf; unter den Zahlungsarten führt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Regeln zum Sportereignis selbst sind das, was man erst merkt, wenn eine Wette streitig wird. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Das Fazit zu Sporttip fällt schmaler aus, als man bei einem Staatsbetrieb vermuten würde. Wo der Bonusmechanismus liegt, liegt auch die Reibung: Der Kombiboost belohnt genau die langen Kombinationen, die am seltensten aufgehen, und die Quoten- und Profitboosts verfallen beim ersten Cash-Out. Der eigentliche Vorteil gegenüber den acht ausländischen Marken ist kein Promotionsvorteil, sondern die Erzwingbarkeit: Limiten vor der ersten Wette, ein Sperrregister mit Wirkung über die Landesgrenze, 671 gesperrte Auslandsdomains der Aufsicht und im Streitfall Helvetisches Recht statt ein Ansprechpartner in Übersee. Wer Wettscheine lieber bar an der Verkaufsstelle löst und sich auf unter 18 lügt, hat übrigens schlechte Karten – 47,5 % der Testkäufe 2025 gingen trotzdem durch.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Aktionen im Takt der Bewilligung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie gibt ihre Kontaktadresse in Lausanne an, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende – Zahlen, die zeigen, woher dieses Haus kommt: aus dem Lotteriegeschäft mit einem physischen Vertriebsnetz.
Die Promoaktion in den National-League-Stadien gehört zu den wenigen Gratisspielguthaben, die die Gespa 2025 überhaupt zugelassen hat. Sie lässt sich deshalb so genau beschreiben: CHF 10 Spielguthaben, vergeben vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen an alle, die innerhalb von 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer die Aktion verpasst hat, hat nicht seine Chance verpasst, sondern einen Gutschein ohne Gegenwert – die anderen Tage gelten nicht rückwirkend.
Auch hier greifen die Grenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und die 30 Tage Gültigkeit dieser einen Aktion sind der ganze Handlungsspielraum, den sie dem Spielenden gibt. Wer CHF 10 Spielguthaben in drei Wochen nicht einsetzt, hat sie verloren.
Bemerkenswert ist der Massstab. CHF 10 und 7’000 Stück sind kein Volumen, mit dem man Kunden zulaufen lässt, und im Verhältnis zu den Versprechen ausländischer Plattformen ist es kaum sichtbar. Genau das ist die Folge der Bewilligungspflicht für Gratisspielguthaben: Die Aufsicht erteilt wenige Zustimmungen, und daraus werden kleine, eng begrenzte Aktionen. Wer das als Schwäche liest, übersieht die andere Seite der Bilanz. Eine Aktion, die über ein Stadion verteilt, was ein Code wert ist, und die Gültigkeit auf 30 Tage setzt, hat keine versteckte Umsatzbedingung nötig, um sich zu schützen. Sie ist einfach klein.
Für einen empfehlenden Schluss fehlt trotzdem die Pointe, und sie lautet: Bei Jouez Sport ist der Bonus nicht der Grund, ein Konto zu eröffnen. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt und ohnehin bei der Loterie Romande spielt, nimmt die CHF 10 mit, wenn sie zufällig zur richtigen Zeit im Stadion auftauchen. Wer seinetwegen die Anmeldung plant, plant um einen Gutschein herum, der an 7 von 7’000 möglichen Tagen im Jahr existiert. Der eigentliche Produktkern bleibt die Westschweizer Abdeckung mit einem Vertriebsnetz von 2’350 Verkaufsstellen – wer den Wettschein lieber mit Menschen bespricht als in einer App, findet in der Romandie die dichteste Anlaufstelle des Landes.
Ohne Schweizer Bewilligung: acht Marken, ein gemeinsames Merkmal
Die folgenden acht Anbieter sind keine Schweizer Veranstalter. Keiner verfügt über eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keiner hat eine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte, und keiner ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Was sie unterscheidet, liegt in ihrer Herkunft, ihrer Grösse und ihrer Ausrichtung. Was sie verbindet, ist die Rechtsfolge: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Fairplay-Kontrolle, keine Bindung an die Schweizer Limitenpflicht und die Möglichkeit, jederzeit über die Sperrliste aus dem Netz zu fallen. Die folgenden Absätze beschreiben sie, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; sie empfehlen sie nicht.
Betwinner: ein Volumenanbieter für alle, die sich in Sportarten und Regionen verlieren wollen
Betwinner gehört zu den Marken, die einen sehr breiten Katalog an Sportarten und zusätzlichen Produkten führen und deshalb vor allem über ihre Fülle wirken. In einem Vergleich, der auf die Schweizer Frage zugeschnitten ist, zählt diese Fülle wenig. Interessanter ist der Nachweis, dass die Bewilligung, die das Unternehmen gegebenenfalls anführt, in der Schweiz keine Geltung hat: Wer auf Betwinner setzt, spielt nicht im Schweizer Aufsichtsrahmen, gleichgültig wie viele Sportarten im Menü stehen.
Das ist der Punkt, an dem die Entscheidung fällt. Wer primär Kurioses oder Randsportarten suchen, findet dort mehr. Wer für den Sonntagabend zehn Franken auf ein Fussballspiel setzen will, bezahlt diese Fülle mit einem Verlust an Durchsetzbarkeit, der in Streitfällen zählt. Die Schweizer Hausnummern gelten überdies nicht: keine Limitenpflicht nach den Schweizer Regeln, kein Sperrregistereintrag mit Wirkung im Inland.
WirWetten: der deutschsprachige Katalog mit Schweizer Anmutung
WirWetten ist eine Marke, die mit deutschsprachiger Oberfläche und schweizerischer Anmutung auftritt, dabei im Ausland und ausserhalb der Interkantonalen Vereinbarung steht. Genau darin liegt das Problem: Die Schweizer Anmutung tut, was sie offenbar soll – sie lässt vergessen, dass im Streitfall kein Schweizer Ansprechpartner greift.
Eine ausländische Bewilligung – gleich, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung; es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter und keine Aufsicht, die über diese Marke wacht. Wer mit dem Gedanken spielt, die Vertrautheit als Qualitätszeichen zu lesen, hat das richtige Argument gegen sie in der Hand: Eine Marke, die die Schweizer Anforderungen nicht erfüllt, kann sie auch nicht belegen. Verloren gehen zwei Dinge, die eine Schweizer Bewilligung mit sich bringt: der Anschluss ans Sperrregister und die Bindung an die Schweizer Limitenpflicht.
BetFury: das Krypto-Haus unter den Sportwettenanbietern
BetFury gehört zu den Plattformen, die aus der Krypto-Welt kommen und Sportwetten als zusätzliches Produkt betreiben. Im Schweizer Markt ist der entscheidende Punkt nicht das Produkt, sondern die Zahlungslogik dahinter. Im bewilligten Schweizer Sportwetten existieren anonyme oder Krypto-Auszahlungen nicht: Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, und Kredit an Spielende ist untersagt.
Wer sein Guthaben in Krypto hält, spielt damit ausserhalb des Rahmens, den die Schweiz für ein Spielerkonto vorgibt, und – bei fehlender Bewilligung – auch ausserhalb jedes Schweizer Schutzes. Ob anonyme Auszahlungen bei diesem Anbieter tatsächlich möglich sind, hängt an seinen eigenen Bedingungen; ein Schweizer Spielerkonto kennt diesen Weg nicht. Das ist nicht nur ein technischer Unterschied. Eine Kontobindung nach Namen ist die Basis dafür, dass Gewinne gesichert und Sperren durchsetzbar sind. Wo diese Bindung fehlt, gibt es keinen Anspruch, den man in der Schweiz geltend machen könnte.
Roobet: eine Plattform mit junger Zielgruppe und breitem Angebot
Roobet ist als Marke mit einer relativ jungen, plattformorientierten Zielgruppe bekannt und richtet seine Oberfläche entsprechend auf schnelle Einsätze und ein breites Spielangebot aus. Der Schweizer Blickwinkel fällt nüchtern aus. Was hier vorhanden ist, ist eine Plattform; was fehlt, ist der Rahmen, der in der Schweiz die Spielinteressen ordnet.
Bei einer Marke dieser Ausrichtung wiegt der fehlende Anschluss an das Sperrregister besonders schwer, weil eine Spielsperre dann nur im Haus selbst wirkt. Wer sich entschliesst, eine Grenze zu ziehen, kann sie in der Schweiz an einer Stelle ziehen, die ausserhalb kein Nachbar kennt. Was der Anbieter tatsächlich an Limiten und Schutzwerkzeugen anbietet, steht in seinen Bedingungen und nicht in der Schweizer Vorschrift. Wer die Plattform trotzdem nutzen möchte, sollte die dort verfügbaren Selbstbeschränkungen vor der ersten Wette einrichten, nicht danach.
1xBet: der bekannteste Name auf der Sperrliste
1xBet ist eine der bekanntesten ausländischen Wettmarken überhaupt, und das ist in der Schweiz kein Vorteil. Bekanntheit auf dem internationalen Markt sagt nichts über einen Status im Schweizer Rechtssystem. Die Sperrliste der Gespa umfasst fremde Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren – 671 Domains wurden Ende 2025 geführt, und wer eine solche Adresse gewohnt war, weiss, wie schnell sie ersetzt wird.
Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ausgetauscht. Für den Alltag heisst das: Ein Zugang kann verschwinden, ohne dass eine Ankündigung kommt, idealerweise an einem Samstagabend mit offener Wette. Dazu kommen die Folgen der fehlenden Bewilligung: keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsschutz, keine Wirkung einer Schweizer Selbstsperre auf dieses Konto. Wer diese Marke aus Gewohnheit nennt, sollte wissen, dass die Gespa die Folgen der Sperre in der Praxis an Beispielen wie Interwetten und Bet-at-Home festgemacht hat. Bei diesen beiden Anbietern hat die Aufsicht den Mechanismus des Domain-Hoppings ausdrücklich benannt; bet365 wurde in diesem Zusammenhang als auf der Liste geführt bezeichnet.
Funbet: kleiner Katalog, gleiche Rechtsfolge
Funbet gehört zu den kleineren Marken, die sich mit einem kompakteren Angebot an Sportwetten und einer überschaubaren Oberfläche positionieren. Weniger Produkte bedeuten hier nicht weniger Risiko. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei den grossen Namen: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Erlaubnis in der Schweiz, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister.
Wer sich für eine kleinere Marke entscheidet, entscheidet sich für ein Unternehmen, dessen Bestand weniger sichtbar ist als bei einem grossen Anbieter. Für einen Schweizer Spielenden heisst das: Es gibt niemanden, den er anrufen kann, und keine Behörde, die erklärt, was in einem Auszahlungsstreit gilt. Solange alles funktioniert, ist die Grösse des Anbieters eine Randnotiz. Wenn sie nicht mehr funktioniert, ist sie der ganze Sachverhalt.
Rainbet: Casino-Profil mit Sportwetten als Anhängsel
Rainbet ist im Kern als Casino-Plattform positioniert und führt Sportwetten als zusätzliches Produkt. Das ist bei ausländischen Marken die Regel und kein Mangel an sich. Ein Hinweis auf den Umgang mit Geld ist es schon: Wo Sportwetten ein Anhang an ein Casino sind, laufen Bonusbedingungen oft über eine gemeinsame Umsatzlogik, und Sportwetten werden dann nicht als eigenes Produkt behandelt.
Für Schweizer Spielende bleibt die Frage entscheidend, ob überhaupt ein beaufsichtigtes Produkt vorliegt. Bei diesem Anbieter gibt es keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Anschluss ans Sperrregister und die Schweizer Limitenpflicht. Wer Sportwetten in einem Casino-Umfeld spielt, sollte die Bedingungen für beide Produkte getrennt lesen, bevor ein Guthaben auf dem Konto liegt.
22Bet: bekannter Name, weniger Angebot
22Bet ist eine der bekannteren ausländischen Sportwettenmarken mit einem meist breiteren Wettprogramm als die jüngeren Plattformen. Die Bekanntheit hilft in der Schweiz wenig. Entscheidend bleiben die zwei Punkte: keine Schweizer Bewilligung und keine Geltung der ausländischen Erlaubnis hier. Bei einer Marke mit vielen Nutzern ist die Verlockung gross, Grösse mit Sicherheit zu verwechseln. Es ist derselbe Kategorienfehler wie bei einem Fussballverein, den man für einen Sieg bewundert und von dem man trotzdem keine Punkte übernimmt.
Wer 22Bet in Betracht zieht, findet dort ein Sportprogramm, aber keinen Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht und keine Sperre, die über die Landesgrenze wirkt. Wer Sportwetten als Freizeit mit Schweizer Rahmen spielen will, hat zwei Optionen: Wohnsitz im vertragsgebiet und Sporttip, Wohnsitz in einem der Westschweizer Kantone und Jouez Sport – oder ein ausländisches Konto als bewusste Entscheidung gegen diesen Rahmen.
22Bet in der Zusammenfassung der Bewilligungslage
Dass 22Bet hier als letzter der acht ausländischen Anbieter steht, hat keinen eigenen Grund in der Aufzählung. Der Status ist über alle acht gleich und nicht zu verwechseln. Es gibt keine Schweizer Lizenz, keine Anwartschaft auf eine solche und keine Aufsicht, die eingreift. Über die Domain können im Rahmen der Sperrliste jederzeit DNS-Blockierungen laufen, und was der Anbieter an Spielerschutzpflichten praktiziert, entscheidet er nach eigener Geschäftsordnung.
Für einen Schweizer Spielenden gibt es eine praktische Massnahme: vor der ersten Wette prüfen, ob die eigene Adresse gesperrt wird. Das erklärt keine Frage des Angebots, aber es ersetzt die Frage nach der Zuverlässigkeit durch etwas Nachprüfbares. Wer auf der gesperrten Seite spielt, verliert den Zugang – nicht sofort, aber ohne Vorwarnung.
Die Schweizer Rechtslage: warum hier zwei Anbieter reichen
Die Rechtslage ist der Grund, weshalb die Suche nach einem Wettanbieter mit Gratiswette in der Schweiz nach wenigen Namen endet. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht die ESBK – die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder hat sein Gebiet. Für ein Online-Konto ist ein Wohnsitz in der Schweiz erforderlich und in der Praxis in der Zone des jeweiligen Unternehmens. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was man überhaupt wetten darf
Der Katalog ist geschlossen. Erlaubt ist nur der Sport: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Liste (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetter auf Trainingsläufe gibt es gar nicht. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer aus einem Umfeld kommt, in dem Livewetten pro Liga eingeschränkt werden, findet in der Schweiz also keine solche Beschränkung. Esports: Das Gesetz sagt dazu nichts Eigenes – feststellbar ist nur, dass Esport nicht auf der Liste erscheint. Virtuelle Sportarten lassen sich aus dem Gesetz nicht ableiten, und dazu gehört auch keine Aussage über ihre Zulässigkeit.
Spielerschutz im Gesetz
Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich, und online werden Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist vorgeschrieben (Art. 47–52 VGS). Bei den Limiten liegt die Entscheidung beim Spielenden und nicht beim Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel besteht in der Schweiz nicht.
Die Spielsperre steht in Art. 80–82 BGS: die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen sowie die Selbstsperre, eingetragen in ein gemeinsames Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Steuern: die Schwelle, die fast niemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 gegenüber CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich, deshalb gilt «je nach Kanton»; eine einzelne kantonale Zahl lässt sich nicht verallgemeinern. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen gewöhnlichen Wettenden heisst das: kein Einkommenssteueranteil und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Über einer Million Franken wird die Sache ungewöhnlich, aber das betrifft sehr wenige. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen indessen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Diese Angaben sind allgemeiner Natur; für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Fremde Anbieter und die Sperrliste
Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; der Rahmen reicht bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle. Wer dies als Detaille für Juristen liest, liest daran vorbei: Es ist der Unterschied zwischen einem Anspruch und einem Anliegen.
Und in der Gegenrichtung gilt dieselbe Nüchternheit: Ein bewilligter Schweizer Anbieter ist nicht automatisch die richtige Wahl für jeden. Er bringt vollen Schweizer Schutz – und daneben zwei Anbieter statt vieler, einen geschlossenen Sportarten- und Marktkatalog, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Wer einen bewussten Grenzfall spielt, tauscht Aufsicht gegen Auswahl. Man kann sich so entscheiden. Man sollte es nicht der Werbung glauben.
Bonuspraxis unter der Aufsicht
Die Schweizer Besonderheit liegt an der Zustimmungspflicht. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt (Art. 131 BGS). Wer über Gratiswetten bei ausländischen Anbietern schreibt, bewegt sich auf einem Feld, auf dem die Werbung schon nach dem Gesetzeswortlaut strafbar wäre; deshalb beschreiben die Abschnitte dieses Vergleichs, und sie empfehlen nicht. Eine zeitliche Werbebeschränkung, etwa zu bestimmten Tageszeiten, existiert nicht.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese 32 erteilten Zustimmungen sind die Grenze des Schweizer Gratiswetten-Angebots: Es gibt keine weiteren, und damit existiert in der Schweiz auch kein Gratiswetten-Markt, wie ihn Werbespots suggerieren. Bonusbeträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der einzelnen Veranstalter; eine allgemeine Regel, wie hoch ein Bonus sein darf, gibt es nicht.
Was daraus praktisch folgt, ist eine Reihenfolge, die man in umgekehrter Form auch in jedem Werbetext findet. Bei den Schweizer Häusern sind die Aktionen selten und klein, und sie bestehen aus einem Betrag im Wallet mit einer Frist. Wer ein Konto eröffnet, um eine Gratiswette zu bekommen, und nicht, um Sportwetten zu machen, verwechselt das Produkt mit einem Vorwand.
Woran eine Gratiswette sich messen lassen muss
Der Vergleich, den diese Seite zieht, lässt sich in wenigen Zeilen zusammenfassen, und er läuft auf die eine Frage zu, die man sich vor der Registrierung stellt: Bekomme ich etwas, das ich auch behalten darf?
| Prüfpunkt | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport | Ausländische Marken |
|---|---|---|---|
| Bewilligung | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | ja, Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | keine Schweizer Bewilligung |
| Wohnsitzerfordernis | Vertragsgebiet: Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein | Romandie: FR, GE, JU, NE, VD, VS | keins, dafür ohne Schweizer Schutz |
| Form der Gratisleistung | Gratisspielguthaben und Boosts, pro Person limitiert | Gratisspielguthaben aus Aktion, 30 Tage gültig | Neukunden- und Bestandskundenangebote (Bedingungen des Anbieters) |
| Auszahlbarkeit des Gratisguthabens | nein | nein | nach den Bedingungen des Anbieters |
| Mindestquote | Kombiboost: je mindestens 1.50 bei mindestens vier Voraussagen | nicht Bestandteil der Gratisaktion | vom Anbieter festgelegt |
| Frist | Guthaben mit Laufzeit, Boosts einmal nutzbar | 30 Tage Gültigkeit des Guthabens | vom Anbieter festgelegt |
| Schutz bei Selbstsperre | schweizweites Register, auch Casinos | Schweizer Regelung | nur im Haus selbst |
Wer nur die erste Zeile liest, weiss schon das meiste, das für ihn zählt. Der Rest entscheidet über die Qualität des Angebots, aber die Zeile darüber entscheidet, ob man überhaupt innerhalb des Schweizer Rahmens spielt.
Was in dieser Übersicht fehlt, ist der Punkt, an dem die meisten Angebote in der Praxis scheitern: der Wert auf eine Wette gerechnet. Man kann einen Neukundenbonus nicht mit einem Gratisspielguthaben verrechnen, und man kann keinen Umsatz gegen keinen Umsatz aufrechnen. Wer sich die Mühe nimmt, den Wert zu rechnen, fällt auf ein leeres Werbeversprechen seltener herein. Bei den beiden Schweizer Häusern ist die Rechnung mit wenigen Grössen zu machen: Nennwert des Guthabens, Mindestquote und ein Beispielmarkt.
Für einen bewussten Schweizer Spielenden ergibt sich daraus eine Reihenfolge, die sich aus den Zahlen selbst ableitet. Zuerst: das Konto im bewilligten Rahmen und die Limiten setzen – vor der ersten Wette, nicht danach. Dann: prüfen, ob und welche Gratisleistung die Aktionsbedingungen im eigenen Konto verlangen, und ob die nötigen Wetten schlicht gewöhnliche Wetten sind. Und schliesslich: Wenn die Aktionsbedingungen Punkte verlangen, die man nicht ohnehin machen wollte, lässt man den Bonus liegen. Er ist, gerechnet, ein Rabatt auf etwas, das man ohnehin vorhatte – und wenn man es nicht vorhatte, ist er kein Geschenk, sondern ein Grund.
Häufige Fragen
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zurückgezahlt, wenn die Wette gewinnt?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und ein Gewinn aus einer Freiwette zahlt nur den Nettogewinn aus – den Betrag über dem Einsatz. CHF 10 auf Quote 2.10 bringen also CHF 11, nicht CHF 21. Der Einsatz bleibt beim Veranstalter, weil er dem Spielenden nie gehört hat.
Welche Mindestquote verlangt der Kombiboost, und mit wie vielen Voraussagen lässt er sich nutzen?
Der Kombiboost von Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Er staffelt den Bonus auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und ausgezahlt wird nur online.
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette?
Nur in engen Grenzen. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Ein Beispiel ist die Aktion in den National-League-Stadien mit CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig.
Warum ist eine Gratiswette in der Schweiz von der Bewilligung der Aufsicht abhängig?
Gratisspiele und Gratisguthaben sind nach dem Geldspielgesetz erlaubnispflichtig und werden von der Gespa vorgängig genehmigt. Das reguliert nicht die Höhe, sondern die Zulässigkeit der Aktion selbst. Die Folge ist ein kleiner, planbarer Markt: wenige Aktionen im Jahr, kein öffentliches Wettrüsten mit Boni.
Wie wirkt sich eine ausländische Bewilligung auf Schweizer Spielende aus?
Gar nicht. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Spielende bei solchen Anbietern sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, haben keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden – Ende 2025 waren dort 671 Domains geführt. Der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können jedoch eingezogen werden.
Bonus – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
