Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter mit Bewilligung, zehn Namen ohne

Updated Oktober 2026
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Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern die Folge einer politischen Entscheidung, und sie bestimmt jeden Abschnitt dieser Seite. Wer nach Anbietern sucht, findet zwei mit Bewilligung und eine lange Reihe ausländischer Namen ohne. Zwischen diesen beiden Gruppen liegt keine Geschmacksfrage, sondern der ganze Unterschied.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa geprüft.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Die Rangliste der Schweizer Sportwetten-Anbieter

Zehn Namen tauchen auf, wenn man nach Sportwetten in der Schweiz sucht. Zwei davon dürfen das hier überhaupt anbieten, acht dürfen es nicht, und der Unterschied hat nichts mit Qualität zu tun, sondern mit einem Gesetzestext. Die folgende Übersicht ordnet sie nach ihrer Zulassung für die Schweiz.

Brand Zulassung für die Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos (Sporttip) Bewilligung SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie
Loterie Romande (Jouez Sport) Bewilligung Loterie Romande
FortuneJack Keine Nicht etabliert
IviBet Keine Nicht etabliert
BC.Game Keine Nicht etabliert
X3Bet Keine Tobique (Kanada)
Wettigo Keine Nicht etabliert
Betwinner Keine Nicht etabliert
Donbet Keine Nicht etabliert
Rabona Keine Nicht etabliert

Die zwei bewilligten Häuser teilen sich das Land geografisch. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Onlinekonto ist jeweils nur für Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen. Wer in Zürich lebt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist unbequem und in der Sache konsequent: Die beiden Veranstalter sind nicht Konkurrenten um dieselben Kunden, sondern regionale Monopole mit einem gemeinsamen Aufsichtsrahmen.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die acht übrigen Namen haben in der Schweiz keine Zulassung. Das Gesetz sagt, dass eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung hat. Wer bei FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet oder Rabona wetten möchte, tut das ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das hiesige Sperrregister und ohne hiesigen Rechtsschutz. Die Namen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; beschrieben werden sie, beworben nicht.

Was die Aufstellung nicht zeigt, ist der Preis, den die Bewilligung dem Spielenden auferlegt. Ein bewilligter Anbieter darf nur anbieten, was auf der behördlichen Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht. Diese Liste ist geschlossen: keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen, Quotenmärkte zu Ecken und Karten sucht man darin ebenso vergeblich wie eine Esport-Sektion. Ein ausländischer Anbieter kennt diese Schranke nicht, dafür kennt er auch das Sperrregister nicht. Beide Seiten haben einen Preis, und wer wählt, sollte wissen, welchen er zahlt.

Was Sportwetten in der Schweiz sind und wer sie veranstalten darf

Zwei Veranstalter, und das ist keine Momentaufnahme. Kantone und Bund haben die Zahl der Bewilligungen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die zweite Bewilligung trägt die Loterie Romande, die ihr Sportwettenprodukt Jouez Sport nennt.

Damit ist die Frage «welcher Anbieter für mich» bereits zur Hälfte beantwortet, noch bevor man über Quoten redet. Das Wohngebiet entscheidet. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gilt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Das ist die Landkarte, und sie ist starr. Ein Umzug innerhalb der Schweiz wechselt nicht den Anbieter, sondern schliesst einen aus. Wer aus dem Swisslos-Gebiet nach Genf zieht, kann sein Sporttip-Konto nicht weiterführen, wie es steht; umgekehrt gilt dasselbe. Ausländische Anbieter kennen diese Grenze nicht, und genau darin liegt ihre Anziehungskraft für alle, die sich an Kantonsgrenzen nicht halten wollen. Nur: Diese Freiheit ist keine Zulassung. Sie ist das Fehlen einer Zulassung.

Wohin das Geld der bewilligten Wetten fliesst, ist Teil der Konstruktion. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus der Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt werden. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. Ein Teil dessen, was ein Spielender verliert, landet also in kantonalen Fonds und im Sport. Das macht das Verlieren nicht angenehmer. Es erklärt, warum der Gesetzgeber an zwei Veranstaltern festhält, obwohl ein offener Markt mehr Auswahl brächte.

Rechtslage: warum zwei Veranstalter genügen müssen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht gilt den Casinos und nur ihnen. Wer in einer Suchmaske nach einer Schweizer Zulassung sucht, findet sie bei der Gespa, und das ist die einzige Stelle, an der sie zu finden ist.

Die Bewilligung ist zweistufig aufgebaut. Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Genau dieser Satz erklärt die Hälfte der Verwirrung um den Markt: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Sie ist kein Verbrechen und kein Qualitätsmerkmal, sie ist schlicht nicht einschlägig. Für Schweizer Spielende heisst das, dass sie sich auf keine Aufsicht stützen können, wenn ein ausländischer Anbieter eine Auszahlung verweigert, einen Markt anders auswertet oder sein Angebot mitten in einer laufenden Wette ändert.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos kommt Einzelnes hinzu: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Aufwand beim ersten Login ist also keine Schikane, sondern der Preis dafür, dass hinterher niemand mit zwei Konten und ohne Identität mitspielt.

Spielen ohne Bewilligung ist strafbar, für den Veranstalter. Ihm drohen bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, im gewerbsmässigen Fall bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und niemand kontrolliert für ihn die Fairness eines Marktes. Das ist die kühle Fassung des Satzes «ohne Schweizer Bewilligung».

Und was darf überhaupt gewettet werden? Nur Sportereignisse. Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen auf einer behördlichen Liste, deren Fassung im September 2026 galt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie darauf stehen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darauf stehen. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat. Das Gesetz macht keine Vorgaben zu einzelnen Live-Märkten. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt: Es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nach seinen Bedingungen zu beurteilen, nicht nach einer Vorschrift. Wer wissen will, was im konkreten Fall gilt, liest die Spielregeln des Veranstalters und schaut auf den Wettschein, nicht auf die Werbeseite.

Der Margenblick lohnt sich an dieser Stelle, weil er nichts mit Bewilligungen zu tun hat und trotzdem jeden Einsatz betrifft. Ein zweiseitiger Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 Prozent, und damit eine Marge von etwa 5 Prozent. Das ist eine Beispielrechnung mit runden Quoten, keine zitierte Preisangabe. Je niedriger der Quotenschlüssel, desto mehr bleibt vom Gesamteinsatz aller Spielenden beim Anbieter. Bei einem Quotenschlüssel der Grössenordnung 95 Prozent kostet jede Reihe von Einsätzen im Schnitt diese 5 Prozent, bevor überhaupt jemand gewinnt. Die konkrete Marge hängt von Markt, Sportart und Anbieter ab, weshalb sie hier als Bandbreite und nicht als eine feste Zahl steht.

Spielerschutz: Limiten, Pausen, Sperre — und was sie kosten

Verantwortungsvolles Spielen ist in der Schweiz keine freiwillige Selbstbindung, sondern eine Bedingung, die vor der ersten Wette greift. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Wer zum ersten Mal mitmacht, setzt diese Werte also nicht, um sich zu bessern, sondern um überhaupt teilnehmen zu dürfen.

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese 72 Stunden sind der eigentliche Punkt des Systems: Wer in einer schlechten Nacht seine Limite hochsetzen will, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Das Gesetz verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Schweizer Anbieter, der hier langsamer ist als vorgeschrieben, ist kein Regelverstoss, sondern eine Entscheidung zugunsten des Spielenden.

Was eine Senkung wert ist, merkt man erst, wenn man sie braucht. Sie greift sofort, und sie greift auch dann, wenn man sie am nächsten Morgen bereut. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz dagegen nicht — es gibt keinen Betrag, der für alle gilt. Die Limiten sind persönlich, und das ist die Lücke wie die Stärke des Modells: Wer sie beim Einstieg hoch ansetzt, hat sich selbst den Spielraum gegeben, den er später vielleicht bereut.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause muss bis zu sechs Monaten angeboten werden, und eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer überlegt, sich sperren zu lassen, sollte das wissen, bevor er das Formular ausfüllt.

Ein Hinweis darauf, wie ernst die Kontrollen an der Verkaufsstelle in der Praxis sind, kommt aus der Aufsicht selbst: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf ging durch. Der Selbstschutz am Automaten und am Schalter ist also nicht strenger als der eigene — im Gegenteil. Wer sein Konto selbst mit einer Limite und einer Pause ausstattet, verlässt sich auf die verlässlichere der beiden Kontrollen.

Geld, das gewonnen wurde, geht nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Ein Schweizer Anbieter hat damit eine Sackgasse für alle, die ihr Spielgeld verschleiern wollen. Das ist ein Nachteil, wenn man Anonymität sucht, und ein Vorteil für alle anderen.

Bonus und Gratiswetten: was eine Aktion wirklich abverlangt

Hier wird es still, und das ist die ehrlichste Nachricht dieser Seite: Es gibt in der Schweiz keine Willkommenspakete, wie man sie von ausländischen Seiten kennt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen und ihre Bedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; wer eine Werbebotschaft liest, liest keine Zusage.

Sichtbarer als Gratisguthaben sind bei Sporttip die quotenbezogenen Aktionen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die 100 Prozent am Ende dieser Staffel lesen sich grosszügig, bis man die Bedingung danebenlegt: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, alle in einer einzigen Kombinationswette. Fünfzehn richtige Voraussagen sind keine Zugabe, sie sind eine Aufgabe. Der Anbieter zahlt also nicht fürs Mitspielen, sondern für ein Ergebnis, das selten eintritt, und die Erhöhung fällt genau dann an, wenn die Wette ohnehin gewonnen hätte. Dasselbe Muster beim Quotenboost: einmal pro Wettendem, mit Einsatzgrenze, und beim vorzeitigen Ausstieg verfällt er. Aktionen dieser Art sind kein Rabatt auf das Spiel, sondern eine Belohnung für die Spielweise, die dem Anbieter am wenigsten weh tut.

Und dann das Guthaben, das keines ist. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer eine Aktion nutzt, spielt mit Geld, das nur im Spiel existiert; erst was daraus wird, kann auf ein Konto wandern. Wer den Wert einer Gratiswette einschätzen will, rechnet nicht mit dem Betrag, sondern mit dem, was davon übrig bleibt, wenn die Quote und der Quotenschlüssel des Marktes davon abgezogen sind. Eine Gratiswette von CHF 20 auf einen Markt mit einem Quotenschlüssel um 95 Prozent ist eben nicht CHF 20 wert, sondern ein Bruchteil davon, und der ist bei einer Wette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, kleiner als bei einem normalen Einsatz. Bonusbedingungen gehören damit zu den wenigen Passagen einer Bettingseite, die man zu Ende lesen sollte.

App, Browser und Verkaufsstelle: drei Wege, eine Registrierung

Der Zugang entscheidet mehr über den Alltag als das Angebot. Bei Sporttip lassen sich Wetten online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wer in der App eine Wette zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Der Wettschein wandert also vom Telefon an den Schalter, ohne dass jemand am Schalter die Voraussagen neu eintippen muss — für alle, die ihre Kombination in Ruhe zu Hause bauen und sie unterwegs abgeben wollen, ist das die praktischste der drei Varianten.

Die drei Wege unterscheiden sich weniger in den Quoten als in dem, was sie von der Person verlangen. Online braucht es ein registriertes Konto mit geprüfter Identität und die vorab gesetzten Limiten. An der Verkaufsstelle braucht es nichts davon. Das erklärt, warum am Schalter mehr durchgeht, als durchgehen sollte, und es erklärt auch, warum ein Konto mit Limiten derzeit der einzige Weg ist, auf dem der Spielerschutz vor der ersten Wette greift. Wer am Schalter spielt, hat auf dem Papier denselben Schutz, aber nicht die Kontrolle, die das Konto bietet.

Bewilligte Sportwetten in der Schweiz heissen: nur Wetten auf Sportereignisse, nur Wettarten von der behördlichen Liste, kein Kasino-Automat daneben, keine Live-Casinospiele im selben Konto. Ein ausländisches Portal mischt all das in eine App und wirbt mit Spielvielfalt. Wer ein wettorientiertes Konto sucht, das in der Schweiz spielbar ist, gewinnt dadurch nichts — er umgeht nur die Regel, die das Angebot auf Sport begrenzt.

Bei den ausländischen Anbietern ist über App, Registrierungsweg und Zahlungsarten für Schweizer Kunden nichts belegt genug, um es hier zu behaupten. Was an ihrer Aufnahme europaweit dokumentiert ist, hilft einer Grenzgängerin oder einer Person mit Sitz im Ausland wenig, weil sich daraus kein Schweizer Rechtsschutz ergibt. Wer prüfen will, wo ein solches Portal lizenziert ist, findet die Angabe in der Regel im Fussbereich der Seite und kann sich fragen, ob diese Aufsicht für ihn tatsächlich erreichbar wäre.

Sportarten und Turniere: was auf der behördlichen Liste steht

Der Sportteil einer Schweizer Wettseite ist kürzer als sein Pendant im Ausland, und das ist keine Bequemlichkeit des Veranstalters. Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten stehen dort, weil sie auf der Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auftauchen. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden — unabhängig davon, ob die Daten und der Markt vorhanden wären. Ein bewilligter Anbieter kann also nicht kurzfristig einen exotischen Markt nachschieben, wenn ein Turnier Aufmerksamkeit bekommt.

Die Liste selbst hat Tücken, die man erst im Wettprogramm merkt. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über einen Podestplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fallen ganz weg. Wer eine Kombination aus einem Qualifikationsspiel und einem Ranglistenmarkt bauen will, stösst an eine Grenze, die kein Bonus überdeckt.

Turniere wie eine WM oder eine EM sind sportlich das grösste Ereignis des Jahres und für den bewilligten Anbieter kein Anlass, den Rahmen zu sprengen. Es gilt, was die Liste hergibt: Sportereignisse, aufgeführt nach Sportart und Wettbewerb. Der Vorteil liegt auf der Hand: Je nach Kalender ist das Wettprogramm tief und breit, und die Auseinandersetzung mit einem Grossereignis ist genau das, wofür die Liste gemacht wurde. Der Nachteil liegt ebenso klar darin: Wer während eines Turniers plötzlich einen Markt sucht, der in der Schweiz nicht zulässig ist, wird ihn bei Swisslos nicht finden.

Bei Livewetten ist der Weg schmaler, als der Name vermuten lässt. Eine Sporttip-Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der letzten Minute auf ein bereits sichtbares Tor setzt, bekommt seinen Einsatz zurück statt eines Gewinns. Das ist korrekt und für den Livewetter die unangenehmste Regel der ganzen Sammlung, weil kein Bildschirm schnell genug ist, um gegen die Datenleitung des Anbieters anzukommen.

Denken Kombinationen mit, wie das Ereignis gerechnet wird. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Kombination auf «Sieger nach regulärer Spielzeit» in einem Pokalspiel kann also verloren sein, obwohl die Mannschaft am Ende weitergekommen ist. Diese Regel kostet mehr Einsätze als jede Quote.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer selbst bastelt, verstösst dabei gegen keine Regel, aber er spielt in einem Bereich, in dem sich der Anbieter das letzte Wort vorbehält.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Eine Verschiebung um mehr als zwei Tage zerlegt also eine Kombination, und der Rest muss allein gewinnen. Bei Turnierwetten greift ein anderer Rahmen, den man in den Spielregeln nachliest, bevor man auf ein Spiel setzt, das ohnehin wackelig steht.

Wo die Reise nach dem Gewinn endet: Guthaben, Auszahlung, Steuern

Dieser Weg hat mehr Stationen als der Weg zur Wette, und die meisten davon kosten Zeit. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20; innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 9’990 auf dem Konto hat, kann nicht noch einmal CHF 20 nachladen. Die Grenze liegt genau dort, wo ein Einzelguthaben endet, und sie ist kaum je das Problem des durchschnittlichen Spielenden — aber sie ist die Grenze, an der die Bequemlichkeit des Guthabens endet.

Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer sein Konto also aus der App heraus auflädt, bestätigt jeden Betrag doppelt — einmal beim Anbieter, einmal bei der Bank. Das ist unbequem und für alle, die Geld auf ein Wettkonto schieben, ohne es zu merken, ein wirksamer Bremsklotz.

Bei der Auszahlung wird es dann wirklich teuer. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die zweite Zahlung ist also die letzte kostenlose, und die dritte kostet nicht nur eine Kommission, sondern auch eine Woche Geduld. Wer seine Gewinne in kleinen Raten abzieht, zahlt dafür.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber, bei bekannter Zahlungsverbindung, geht der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Der Schwellenwert entscheidet damit, ob man überhaupt eine Auszahlung auslöst: Wer CHF 900 gewinnt, hat das Geld sofort im Wallet und keine Gebühr zu erwarten; wer CHF 1’100 gewinnt, landet im Verfahren. Ein Gewinn, der liegen bleibt und im Spiel weiterverwendet wird, ist volkswirtschaftlich kein Zufall.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. 26 Wochen sind ein halbes Jahr, und die Frist läuft nicht ab dem eigenen Spiel, sondern ab der Bekanntmachung. Wer nach einem Gewinn nicht auf sein Konto schaut, verliert ihn stillschweigend an die Fonds, aus denen Sport und Kantone finanziert werden. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.

Steuerlich sieht es für den typischen Spielenden entspannter aus, als viele erwarten. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch die Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine Sportwette über CHF 1’000 wird also in aller Regel überhaupt nicht besteuert. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Der unangenehme Teil steht am Rand des Systems. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie anders behandeln: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat seinen Freibetrag damit nicht auf seiner Seite. Das ist keine Steuerberatung; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was die Sperrliste für ausländische Wettseiten bedeutet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datierte vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gelistet. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping —, so dass eine Sperre für die Betreiber ein Ärgernis und für die Nutzer ein Sprint ist.

Für die Entscheidung heisst das wenig Beruhigendes in beide Richtungen. Die Sperrliste schützt niemanden davor, sein Geld zu verlieren; sie verändert nur den Weg dorthin. Und sie bedeutet nicht, dass jede ausländische Seite morgen verschwindet: Der Betreiber wechselt die Adresse, die Liste wächst nach, das Muster bleibt. Wer heute eine Empfehlung für ein Offshore-Portal liest, liest sie über eine Adresse, die in einem Jahr vielleicht nicht mehr erreichbar ist — was an der Sache selbst nichts ändert, an der Erreichbarkeit des eigenen Geldes aber schon.

Was fehlt, ist auffällig. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Man kann sein Geld also ohne technische Hürde auf ein ausländisches Wettkonto überweisen. Der Schutz endet dort, wo der Klick auf «Einzahlen» beginnt.

Die Werbung ist der dritte Teil desselben Themas. Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Bei Gratisspielen und Gratisguthaben entscheidet die Aufsicht vorher mit. Diese Regeln gelten für den bewilligten Anbieter — und für einen ausländischen, der sich an Schweizer Publikum richtet, gelten sie in der Praxis nicht, weil er nicht hier greifbar ist.

Die zwei Schweizer Veranstalter im Vergleich

Bleibt die Frage, die sich am Ende jeder Suche stellt: welches der beiden Häuser, und für wen. Die Antwort ist ungewöhnlich einfach, weil sie nicht von einem Test abhängt, sondern vom Wohnort.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die ein ganzes Land mitversorgt

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihr Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ruht auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz sind bei Sporttip klar beziffert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwetten-Spieler kann also in einem Wettschein eine fünfstellige Summe binden, während ein Einzelwetter bei CHF 1’000 endet. Für den grossen Spieler ist das der wichtigste Satz dieses Abschnitts.

Bei der Auszahlung kommt die Aufrundung vor der Auszahlung: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der zweite Schritt frisst den ersten teilweise auf. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 ergibt die Multiplikation CHF 21.00, und CHF 21.00 bleiben nach der Rundung stehen; rechnet man CHF 10 mal 2’105, landet man bei gerundeten CHF 21.05, und die Abrundung auf 5 Rappen kostet nichts. Der Effekt ist klein, aber nicht null — und er verschwindet nicht dadurch, dass man ihn ignoriert.

Der Kombiboost bleibt die sichtbarste Aktion an diesem Produkt: fünf Prozent bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, bis zu 100 Prozent bei fünfzehn, nur online und nur auf den Nettogewinn, mit begrenztem Einsatz und begrenzter Erhöhung. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist die ehrlichste Beschreibung des Ausstiegs: Man darf jederzeit raus, aber nicht zu seinem eigenen Preis.

Der Anbieter veranstaltet kein Kasino unter demselben Dach. Wer Sportwetten sucht, findet bei Swisslos Sport und sonst nichts, und er findet es mit einem Netz aus Limiten, Sperren und Auszahlungsregeln, das man entweder akzeptiert oder an dem man sich stösst. Wer vor allem Flexibilität, hohe Einsätze und schnelle Auszahlungen sucht, wird hier an mehreren Stellen anstehen. Wer ein Schweizer Konto mit klarer Aufsicht und einer Frist von 72 Stunden zwischen Impuls und Limitenänderung will, ist hier richtig — vorausgesetzt, er wohnt im Gebiet.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Territorium

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Das ist ein dichtes Netz für ein Gebiet mit sechs Kantonen und erklärt, warum das Konto nicht der einzige Weg zum Wettschein ist.

Rechtlich unterscheidet sich die Konstruktion nicht von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel, Aufsicht durch die Gespa, Geltung nur in der Schweiz, Anbindung an das schweizerische Sperrregister. Und auch hier gilt: Es gibt keine dritte Bewilligung, an die man wechseln könnte, wenn einem das Angebot nicht zusagt.

Die Regelung der Limiten teilt sich die Loterie Romande mit Swisslos: die Erhöhung einer Verlustlimite wirkt in ihren Bedingungen nach 72 Stunden, nicht nach den 24 Stunden, die das Gesetz als Mindestrahmen vorgibt. Für Westschweizer Spielende ist das derselbe Bremsweg — nur ohne die Deutschschweizer Kantonsgrenze, die viele an Swisslos bindet.

Ein Vergleich der beiden untereinander ergibt deshalb weniger als erwartet. Was bleibt, sind Reichweite, Verkaufsstellennetz und die Kantonsgrenze, die den Wechsel ohnehin verbietet. Die Loterie Romande betreibt ihr Sportangebot in einem kleineren Gebiet mit vergleichsweise vielen Verkaufsstellen; für die Westschweiz ist das der einzige Zugang zu einer bewilligten Sportwette. Wer die französischsprachige Schweiz verlässt, verliert seinen Zugang; so wenig Wahlfreiheit die Schweiz bietet, so klar ist immerhin diese.

Ausländische Anbieter: warum sie hier ohne Bewilligung sind

Acht Namen stehen auf ausländischen Domains: FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet und Rabona. Keiner von ihnen besitzt eine Schweizer Bewilligung. Was sie über sich als Lizenz ausweisen, hat in der Schweiz keine Wirkung — bei den meisten ist keine Zulassung festzustellen, bei X3Bet nennen Drittquellen eine Bewilligung aus Tobique in Kanada; auch die wäre hier ohne Belang. Die Gespa kann diese Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.

Was allen acht gemeinsam ist, beschreibt die Schweizer Rechtslage deutlicher als jede Werbeseite. Sie sind nicht an das hiesige Sperrregister angeschlossen, das Spielsperren für Casinos und Wettanbieter erfasst. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nicht bei einem dieser Portale. Sie bieten keinen Schweizer Rechtsschutz: Bei Streitigkeit gibt es keine hiesige Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden könnte. Und in einem Verfahren gegen einen Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft, aber die Folgen des Spiels hängen von ihm ab.

Das Gesetz ist an dieser Stelle ungewöhnlich hart formuliert: Wer Sportwetten ohne Bewilligung veranstaltet, kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden, gewerbsmässig mit bis zu fünf Jahren. Wer dazu wirbt, riskiert bis zu CHF 500’000. Diese Sätze richten sich gegen die Anbieter, nicht gegen die Spieler — und sie sind der Grund, warum diese acht Namen hier als Vergleichspunkte auftauchen und nicht als Empfehlungen.

Wertneutral gesagt: Die acht sind auch nicht «die sichere Wahl». Eine ausländische Bewilligung sagt nichts darüber aus, wie schnell ausgezahlt wird, wie Streitigkeiten entschieden werden oder welche Bedingungen sich ändern können. Wem das Fehlen einer Schweizer Zulassung gleichgültig ist, weil er die höheren Quoten und die grössere Spielvielfalt will, trägt das Risiko selbst. Wem die Aufsicht und die Anbindung an das Sperrregister wichtiger sind, hat in der Schweiz genau zwei Adressen — und beide liegen je nach Kanton ausserhalb seiner Reichweite.

Der ehrliche Vergleich endet nicht mit einem Sieger. Er endet mit zwei Bündeln von Bedingungen, die man in den eigenen Alltag übersetzen muss. Das eine Bündel: Schweizer Bewilligung, zwei Veranstalter, geschlossene Wettliste, Wohnsitzerfordernis, geprüfte Identität, Limiten vor der ersten Wette, registrierte Spielsperre, kein Krypto, 5 bis 10 Arbeitstage bei der dritten Auszahlung, dafür keine Verrechnungssteuer unter dem Freibetrag und hiesiger Rechtsschutz. Das andere: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein hiesiger Rechtsschutz, beliebiges Angebot, unklare Auszahlungspraxis, kantonale Steuerpraxis bei Gewinnen. Wer das eine wählt, wählt Aufsicht und Reibung. Wer das andere wählt, wählt Freiheit und Alleinsein. Beides ist ein bewusster Entscheid, und nur einer von beiden ist einer, den man später bereut.

Häufig gestellte Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Welche Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz überhaupt erlaubt?

Bewilligt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Erlaubt sind ausschliesslich Wetten auf Sportereignisse, und nur Wettarten, Wettbewerbe und Sportarten, die auf der behördlichen Liste der Gespa stehen. Ecken- und Kartenmärkte, Esport sowie Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen darauf.

Welcher Veranstalter gilt in welchen Kantonen?

Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein angeboten. Jouez Sport gilt in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb existiert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, Ende 2025 waren es 671.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Sie erfasst ausländische Domains, die Schweizer Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammte vom 3. September 2019. Die Betreiber wechseln blockierte Adressen innerhalb von Stunden. Für Spielende ändert die Sperre nichts an der Rechtslage: Diese Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss ans Sperrregister und bieten keinen hiesigen Rechtsschutz.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Bei Sporttip sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht.

Wie berechnet sich die Auszahlung, und was ist die Marge eines Anbieters?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge steckt im Quotenschlüssel: Bei zwei Quoten von je 1.90 zahlt der Markt rund 95 Prozent aller Einsätze zurück, die Marge liegt bei etwa 5 Prozent. Der genaue Wert hängt von Markt, Sportart und Anbieter ab.

Sind Gewinne aus Schweizer Sportwetten steuerpflichtig?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; auf Bundesebene liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»