Lucky 31 Wetten im Check — 31 Teilwetten, zwei Veranstalter und eine Quote, die niemand umsonst stellt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip, das Reglement Jouez Sport der Loterie Romande, die Limiten- und Spielerschutzseiten der beiden Veranstalter sowie die Angaben der Gespa zur Bewilligungslage.
Eine Lucky 31 ist eine Wette, die sich weigert, klein zu bleiben. Man wählt fünf Auswahlen, und der Wettschein wird zu einem Paket aus 31 einzelnen Wetten. Wer das zum ersten Mal sieht, hält es meist für ein Angebot: mehr Wetten zum gleichen Einsatz. Das Gegenteil ist der Fall. Der Einsatz pro Wette sinkt nicht, er wird multipliziert.
Genau an dieser Stelle scheitern die meisten Wetten dieser Art, bevor das erste Spiel angepfiffen ist. Ein Einsatz von CHF 5 wird nicht zu einer Wette über CHF 5, sondern zu 31 Wetten über je CHF 5, also CHF 155. Die Full-Cover-Wette ist keine Kombination mit Sicherheitsnetz, sondern eine Staffelung des Risikos über jede mögliche Kombination der fünf Auswahlen — und auf jedes dieser 31 Einzelgeschäfte setzt der Veranstalter seinen Quotenschlüssel an.
In der Schweiz ist der Kreis derer, die eine solche Wette überhaupt annehmen dürfen, denkbar klein. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide bedienen ihr eigenes Gebiet, beide haben eigene Limiten, beide rechnen den Gewinn nach eigenen Regeln aus. Alles Weitere ist Vergleichsmaterial, keine Alternative.
Verlustlimiten zuerst: was 31 Teilwetten aus einem Budget machen
Die Frage, die vor jeder Lucky 31 steht, ist keine Wettfrage. Sie lautet: wie viel kann ich verlieren, ohne dass es mir etwas ausmacht. Ein Paket aus 31 Teilwetten bindet schnell einen grösseren Betrag, und zwar in einem Zug — der Wettschein ist abgegeben, das Geld ist weg, und die Rückkehr hängt an fünf Auswahlen, von denen die meisten Kombinationen alle fünf brauchen.

Swisslos zieht daraus eine Konsequenz, die vor der ersten Teilnahme greift. Wer Sporttip online nutzen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage lässt sich zusätzlich einrichten.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Spielerschutz und nicht die Zahl daneben. Eine Limite, die man in fünf Minuten anheben kann, nachdem der erste Wettschein geplatzt ist, schützt niemanden. Die Dreitagefrist schiebt sich zwischen den Impuls und den nächsten Betrag — und sie gilt für das ganze Konto, nicht nur für eine Wette.
Dasselbe Muster beim Guthaben. Spielguthaben im Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Für jemanden, der 31 Wetten auf einem Schein unterbringt, ist das eine relevante Grenze: ein einziger Systemschein kann einen erheblichen Teil dieser 30-Tage-Summe binden.
Wer den Zugang ganz kappen will, kann ihn bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und wirkt auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist keine Funktion des Wettanbieters, sondern ein Instrument der Aufsicht, und es hat Zähne.
Was die Beschränkung praktisch bedeutet
Die Verlustlimite ist eine Limite auf Verluste, nicht auf Einsätze. Wer CHF 200 Verlust pro Monat einstellt, kann trotzdem Wettscheine über CHF 155 abgeben — solange er nicht mehr verliert, als erlaubt. Sinkt das Guthaben unter die Schwelle, ist das Jahrzehnt der schönen Systemwetten zu Ende, und zwar bevor die Auswertung durch ist.
Aus Sicht des Kontos ist eine Lucky 31 damit ein anderes Produkt als eine Einzelwette. Sie verlangt, dass der gesamte Paketbetrag ab dem Zeitpunkt des Absendens als riskiert verbucht wird. Wer das nicht aushält, sollte die kleinere Variante nehmen und die Systemwette später nachziehen.
Aufbau und Wettarten: 5 Auswahlen, 31 Wetten, kein einziger Puffer
Die Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Full Cover heisst: jede Kombination der gewählten Auswahlen wird gespielt, von der kleinsten bis zur grössten. Das ist der ganze Trick und der ganze Preis.
Einzelwetten sind bei einer Full-Cover-Wette der Teil, der sie von einer reinen Kombination unterscheidet. Ohne sie wäre bereits ein Fehler in einer der fünf Auswahlen das Ende des Scheins. Mit ihnen bleibt ein Rest übrig — ein Rest, der genau einen Treffer bezahlt und drei oder vier Fehlgriffe nicht zurückholt.
Damit ist die zentrale Kettenregel der Lucky 31 schon gesetzt: ob ein Schein mit Gewinn endet, hängt nicht von fünf richtigen Tipps ab, sondern davon, wie viele Fehlgriffe das gewählte Einsatzverhältnis und die Grösse der Quoten vertragen. Bei CHF 1 pro Wette sind CHF 31 im Spiel. Um diesen Betrag zurückzuholen, braucht eine einzelne Quote von 2.00 einen einzigen Treffer — und dann deckt die Einzelwette gerade den Einsatz, mehr nicht.
Wie die 31 Wetten auf die Stufen verteilt sind
Die Verteilung folgt der Kombinatorik der fünf Auswahlen und ist bei jeder Lucky 31 identisch. Sie ist das Skelett der Wette.
| Stufe | Zahl der Wetten | Voraussagen im Schein |
|---|---|---|
| Einzelwetten | 5 | 1 |
| Doppelwetten | 10 | 2 |
| Dreierwetten | 10 | 3 |
| Vierfachwetten | 5 | 4 |
| Fünffachwette | 1 | 5 |
| Gesamt | 31 | — |
Der Sprung von der Vierfachwette zur Fünffachwette ist der teuerste Teil des Scheins im Verhältnis zu seiner Wirkung. Fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette machen sechs der 31 Wetten aus — knapp ein Fünftel des Einsatzes — und sie tragen den grössten Teil der möglichen Auszahlung, weil ihre Quoten das Produkt von vier beziehungsweise fünf Einzelquoten sind.
Wer die Stufen von Hand nachrechnen will, kommt an der Kombinatorik nicht vorbei: «5 aus 5» ist eins, jede Vierergruppe aus fünf Elementen gibt fünf Möglichkeiten, die Dreiergruppen und die Paare geben jeweils zehn. Genau deshalb sind es 31 und nicht 32 oder 30 — und genau deshalb ist der Wettschein so lang.
Lucky 15, Lucky 31, Lucky 63: die Leiter und die Rechnung dahinter
Die drei Varianten unterscheiden sich nur in der Zahl der Auswahlen und damit in der Zahl der Wetten. Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).
Wer die Treppe hochgeht, multipliziert seinen Einsatz gegen die Zahl der Teilwetten — und vergrössert zugleich die Zahl der Wege, auf denen er falsch liegen kann. Eine sechste Auswahl kostet nicht nur doppelt so viele Einzelwetten, sie ist auch eine sechste Chance, danebenzugreifen. Ein Fehlgriff von sechs ist unter Modellannahmen unabhängiger Auswahlen häufiger als ein Fehlgriff von fünf.
Für Schweizer Spielende ist die Leiter ohnehin begrenzt. Sporttip nimmt Systemwetten bis CHF 10’000 Gesamteinsatz an und nennt die Systemwette ausdrücklich neben Einzel- und Kombinationswette. Die Höhe der Limite sagt also nur, wie viel der Veranstalter annimmt, nicht, wie viel ein Konto in dieser Grösse aushält.
Übersicht: die zugelassenen Veranstalter im Vergleich
Bei Systemwetten entscheidet sich die Wahl des Veranstalters an drei Stellen, die wenig miteinander zu tun haben: was ein Schein kosten darf, was ein Schein einbringen darf und was zurückgezahlt wird, wenn ein Spiel aus dem Kalender fällt. Die drei Veranstalter-Karten der beiden Bewilligungsträger sind nach diesen Punkten vergleichbar; die ausländischen Namen stehen daneben, weil Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie eine Alternative mit Schweizer Schutz wären.
| Veranstalter | Bewilligung nach BGS | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle liest sich wie eine Liste, sie ist aber ein Zaun. Zwei Namen tragen eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, die nur in der Schweiz gilt; acht tragen keine, und ihre Bewilligung — welche auch immer ein Konzern im Hintergrund hält — hat hier keine Geltung. Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter unter den hier vorgestellten, die eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten vorweisen.
Was in der Tabelle nicht steht, ist für die Beurteilung einer Systemwette wichtiger als das, was steht. Wie eine Lucky 31 bei einem Anbieter ausgerechnet wird, wie ein abgesagtes Spiel behandelt wird, ob ein Fehlgriff auf einer Stufe noch ausgezahlt wird — das sind Reglementsfragen, und ein Reglement ist nur so viel wert wie die Aufsicht, die dahintersteht.
Grundlagen: wie aus fünf Auswahlen ein Preis wird
Der Preis eines Wettscheins entsteht nicht auf der Ebene des Scheins, sondern auf der jedes Tipps. Für eine Kombination multipliziert der Veranstalter die Quoten der beteiligten Auswahlen zu einer Gesamtquote. Eine Dreierwette aus drei Auswahlen mit Quote 1.50, 2.00 und 2.50 hat damit den Preis 1.50 × 2.00 × 2.50, also 7.50. Bei einer Vierer- oder Fünferwette wächst dieses Produkt weiter, und die Gesamtquote einer Lucky 31 wird damit nicht zu einer Zahl, sondern zu einem Bündel von Preisen — je Stufe eines, und innerhalb einer Stufe je Kombination eines.

Der Gewinnbetrag folgt daraus direkt: Einsatz mal Quote beziehungsweise bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote. Swisslos rechnet den Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und rundet ihn dann auf 5 Rappen genau ab. Zwei Rundungen, beide gegen den Spielenden. Bei einem Schein mit 31 Teilwetten passiert das 31 Mal — die Summe der Abrundungen ist bei kleineren Teilbeträgen kein vernachlässigbarer Posten.
Was die reguläre Spielzeit ist, entscheidet bei jeder dieser Wetten mit. Sie umfasst die reguläre Spieldauer — etwa Fussball 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Fünffachwette über fünf Spiele baut und denkt, der Pokalabend komme schon durch, sitzt einem Missverständnis auf, das den ganzen Schein betrifft.
Was eine Quote wirklich kostet
Jede Quote trägt den Anteil des Veranstalters in sich. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt insgesamt zurückzahlt; man erhält ihn, indem man eins durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes teilt. Die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Sie erscheint nirgends auf dem Wettschein, sie steht in jedem Preis.
Bei einem Paket aus 31 Wetten ist das kein Nebenaspekt. Die Marge wird nicht einmal fällig, sondern 31 Mal, und zwar auf jeden einzelnen Teilbetrag. Ein Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % kehrt auf lange Sicht 95 Rappen je eingesetztem Franken zurück; bei 31 Wetten summiert sich diese Lücke über den ganzen Schein, unabhängig davon, welche Stufe am Ende trifft.
Dass sich das nicht in einer Ziffer ausdrücken lässt, liegt an den Quoten selbst. Wie gross die Marge eines konkreten Marktes ist, hängt von den Quoten ab, die der Veranstalter für dieses Ereignis stellt, und die stehen erst im Wettprogramm. Prüfen lässt sich der Wert mit dem Kehrwert der Quoten jederzeit selbst — nur eben nicht Wochen vorher.
Ein durchgerechnetes Beispiel: was CHF 1 pro Wette zurückbringt
Eine Rechnung zeigt, was die Struktur leistet. Angenommen, fünf Auswahlen stehen bei Quote 1.50, 2.00 und 2.50, verteilt auf die fünf Positionen, und es wird CHF 1 pro Teilwette gesetzt — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Der Gesamteinsatz beträgt dann CHF 31, denn eine Lucky 31 hat 31 Teilwetten.
Eine Einzelwette mit Quote 2.50 bringt CHF 2.50 zurück und damit CHF 1.50 Gewinn vor der Marge, die im Preis bereits enthalten ist. Eine Dreierwette aus 1.50, 2.00 und 2.50 hat die Gesamtquote 7.50 und bringt aus CHF 1 Einsatz CHF 7.50 zurück. Eine Viererwette aus den Quoten 1.50, 2.00, 2.50 und 2.00 hat die Gesamtquote 15.00 und damit CHF 15.00 aus einem Franken. Die Fünffachwette aus zwei 1.50ern, zwei 2.00ern und einer 2.50 kommt auf eine Gesamtquote von 22.50 und damit CHF 22.50 aus einem Franken.
Bleibt nach einem Fehlgriff eine Viererwette übrig, steuert sie allein bis zu CHF 15.00 bei; treffen nur die beiden 2.50er und die 2.00er, ohne dass drei davon zusammenkommen, bleibt es bei zwei Einzelwetten mit zusammen CHF 5.00 aus CHF 2 Einsatz. Das ist die Spannweite, die eine Lucky 31 bei diesem Beispiel erzeugt: zwischen ein paar Franken Rückfluss und dem mittleren zweistelligen Bereich, abhängig davon, welche der 31 Wetten überhaupt zustande kommen. Eine bestimmte Zahl gibt es nicht — nur diese Bandbreite mit ihrer Bedingung.
Auf den Einsatz gerechnet liefert das Beispiel die nüchterne Kennzahl: aus CHF 31 werden zwischen CHF 5.00 bei zwei Einzeltreffern und rund CHF 15.00 bei einer vollständigen Vierergruppe, also zwischen etwa 16 % und knapp 50 % des Einsatzes zurück — und das in einem Szenario, in dem fünf von fünf Auswahlen nicht aufgehen, sondern drei oder vier. Das ist kein Ausreisser, das ist die Normalzone dieser Wette.
Wie häufig einzelne Treffer vorkommen, lässt sich aus Quoten nicht ableiten und steht deshalb auch nicht hier. Die Quoten sagen, was ein Treffer einbringt, nicht wie wahrscheinlich er ist. Wer die beiden Zahlen verwechselt, baut sich ein Modell, das ihn beruhigt, während der Schein platzt.
Verlustlimiten statt Gewinnhoffnung
Zurück zur Rechnung von vorhin: CHF 31 für einen Schein, der in der Regelzone zwischen 16 % und 50 % des Einsatzes zurückbringt. Wer mehrere dieser Scheine im Monat spielt und dabei 31 Wetten pro Schein abgibt, kommt schnell auf dreistellige Monatsbeträge an riskiertem Geld. Genau dafür existiert die Verlustlimite — und genau deshalb steht sie vor der ersten Teilnahme und nicht daneben.
Specials und Systemregeln der beiden Veranstalter
Die Systemwette selbst ist bei beiden Veranstaltern vorgesehen, aber nicht mit denselben Grenzen und nicht mit denselben Regeln für den Ausgang. Zwei Beispiele aus der Praxis und ein Blick auf die Mechanik dahinter.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Lucky 31 mit CHF 1 pro Teilwette spielt, liegt mit CHF 31 Gesamteinsatz weit unter der Grenze — die Systemlimite wird erst relevant, wenn die Teilbeträge steigen.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer dort eine Lucky 31 über CHF 2 pro Wette spielt, gibt CHF 62 ab; ein Schein mit höheren Teilbeträgen stösst an die 7’500 früher als an die 500, weil die Summe das Kriterium ist und nicht die einzelne Wette.
Der Höchstgewinn ist die zweite Grenze, und sie wird bei einer Systemwette schnell sichtbar. Bei Jouez Sport beträgt er CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, und die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Bei einem Paket aus 31 Wetten laufen alle Einzelauszahlungen in dieselbe Summe — die Million ist die Decke des Scheins, nicht die des einzelnen Tipps.
Der Fall, in dem ein Spiel aus dem Kalender fällt, ist bei einer Systemwette der teuerste. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. In einer Lucky 31 heisst Quote 1.00, dass jede Kombination, die diese Auswahl enthält, auf das Niveau der übrigen Auswahlen zurückfällt. Aus einer Viererwette wird rechnerisch eine Dreierwette, und der CHF-Einsatz für sie ist weg, obwohl der Tipp gar nicht verloren hat.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für eine Lucky 31 ist das ein Thema, sobald mehrere Auswahlen aus derselben Begegnung stammen — wer fünf Tipps aus einem Spiel zusammenstellt, baut einen Schein mit doppeltem Risiko: erst durch die Korrelation der Ereignisse, dann durch die Ungültigkeitsregel.
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine Lucky 31 mit fünf sauber ausgewählten Positionen über 1.50 landet damit in der untersten Booster-Stufe. Vier Prozentpunkte Unterschied auf dem Nettogewinn sind kein Grund, die Auswahl zu verbiegen — aber es ist der einzige Punkt, an dem die Zahl der Positionen auf dem Schein direkt Geld wert ist.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Eine Lucky 31 ist eine Systemwette und keine einzelne Voraussage — wer einen Boost einlösen will, spielt ihn auf einem anderen Schein.
Wenn man vorzeitig raus will
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Für einen Schein mit 31 Teilwetten ist der vollständige Cash-Out die einzige Tür und damit eine enge. Wer eine Vierergruppe retten will, während die Fünffachwette schon verloren ist, kann nicht die Hälfte verkaufen. Was man kauft, ist ein reduzierter Betrag für ein Paket, dessen Wert der Veranstalter selbst bestimmt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In einem Paket aus 31 Wetten trifft diese Regel jede Kombination, die die betroffene Auswahl enthält.
Rechtliches: zwei Bewilligungen, alles andere ohne Geltung
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Gebiete sind getrennt und nicht verhandelbar. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kommt an Jouez Sport online nicht heran, und umgekehrt gilt dasselbe.
Der Katalog dessen, worauf überhaupt gewettet werden darf, ist geschlossen. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer eine Lucky 31 aus fünf Auswahlen zusammenstellt, bewegt sich also nicht in einem offenen Markt, sondern in einer abschliessenden Aufzählung. Tippt man auf einen Markt, der dort nicht steht, ist der Schein nicht riskant, sondern unmöglich.
Was eine Bewilligung wert ist und was sie nicht ist
Die Bewilligung macht zwei Dinge: sie erlaubt und sie bindet. Sie erlaubt dem Veranstalter das Geschäft und bindet ihn an Regeln, die der Aufsicht unterliegen — an Meldepflichten, an Spielerschutzvorgaben, an eine Aufsicht, die nicht der Veranstalter selbst ist. Eine Bewilligung ist deshalb kein Werbeversprechen, sondern eine Haftungsbeziehung.
Bei einer Wette ohne Schweizer Bewilligung fällt diese Beziehung weg. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird nach bundesgerichtlicher Praxis nicht der Spielende; Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Mechanismus, den die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend. Wer heute eine Adresse findet, findet morgen eine andere. Die Liste ist ein Hindernis, kein Verschluss.
Wer den Zugang zu Spielen sperren lässt, ist in einem Register mit Folgen. Eine unbefristete Spielsperre wird schweizweit eingetragen und wirkt auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die zweite Seite derselben Medaille ist der geschlossene Katalog. Beim bewilligten Veranstalter darf man weniger wetten als bei einem ausländischen, aber man weiss, was gilt: die zugelassenen Sportarten stehen auf einer Liste, die Aufsicht ist benannt, ein Streit hat einen Adressaten. Bei einem ausländischen Anbieter kann man mehr spielen, aber nichts davon ist einklagbar. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von sich aus; es sind zwei verschiedene Risikoprofile.
Auszahlung, Steuern und der Weg zum Geld
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter im Einzelnen akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Der Anspruch auf den Gewinn hat eine Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei einem Schein mit 31 Teilwetten, dessen Auswertung sich über mehrere Wochen ziehen kann, ist das ein Kalenderposten und keine Formalie.
Steuerlich gilt: Gewinne aus Schweizer-bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag beträgt CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt jeder Gewinn weit darunter: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Das ist allgemeine Information und ersetzt keine Beratung — für den eigenen Fall ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat also nicht nur keine Schweizer Aufsicht, sondern unter Umständen eine Steuerfolge, die beim bewilligten Veranstalter nicht entsteht.
Bei der Werbung und bei Gratisleistungen ist der Rahmen eng. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, gilt ein Verbot (Art. 74 Abs. 3), das mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden kann (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters selbst.
Ein Werbeverbot zu einer Tageszeit gibt es nicht. Wer also nachts eine Anzeige für ein Gratisspielguthaben sieht, sieht keine Regelverletzung — er sieht eine Leistung, die vorher bewilligt wurde.
Die Veranstalter im Detail
Zehn Namen, zwei Bewilligungen. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Namen, denen Spielende begegnen, jeder ohne Schweizer Bewilligung.
Sporttip — Systemwette mit Limite, Cash-Out ohne Teilauszahlung
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und einer der zwei Veranstalter, die die interkantonale Regelung für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Für Systemwetten ist Sporttip die naheliegende Adresse. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt bei CHF 10’000 und damit beim Zehnfachen der Grenze für eine einzelne Einzel- oder Kombinationswette. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Wer eine Lucky 31 mit einem Franken pro Wette spielt, liegt bei CHF 31 Gesamteinsatz. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Grenze, die man beim Bauen eines langen Scheins zuerst spürt, ist keine Limite, sondern die Auszahlungspraxis. Der System-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, auf Systemwetten angewendet, aber er belohnt erst bei sieben, zehn oder fünfzehn Voraussagen deutlich — bei fünf Positionen bleibt es bei 5 % auf den Nettogewinn. Eine Lucky 31 erreicht die zweite Stufe von sich aus nie, weil sie bei fünf Auswahlen endet. Der Boost ist damit ein Anreiz für grössere Scheine und keiner für diesen.
Beim Ausgang eines Scheins zählt die Unsicherheit der einzelnen Position. Ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, entwertet jede Kombination, die diese Position enthält, auf Quote 1.00 — aus einer Viererwette wird faktisch eine Dreierwette, während der Einsatz für die Viererwette verloren bleibt. Dasselbe Muster bei Livewetten in spielentscheidenden Situationen, wo Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten kann. Und der Cash-Out, die einzige Rückzugsmöglichkeit vor der Auswertung, kennt bei Sporttip keine Teilauszahlung: ganz oder gar nicht, mit einem Betrag, der tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn.
Wer im Vertragsgebiet wohnt, eine lange Systemwette mit vielen Positionen sucht und sich mit einer vollständigen Cash-Out-Logik anfreunden kann, findet hier die einzige Bewilligung, die das Produkt überhaupt legal anbietbar macht. Wer auf Teilauszahlungen aus einem laufenden Schein hofft, wird sie nicht bekommen — nicht bei diesem Veranstalter und nach der gegenwärtigen Reglementslage bei keinem bewilligten.
Jouez Sport — Mindesteinsatz CHF 2, Multiples bis CHF 7’500
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, und der zweite Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Er veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Unternehmen nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die erklären, warum hier mehr über den Verkaufskanal läuft als anderswo. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen offen.
Bei den Limiten ist Jouez Sport der strengere der beiden. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der letzte Wert ist der wirksame: bei CHF 2 Mindesteinsatz pro Teilwette liegt die Gesamtsumme eines Multiples schnell im zweistelligen Bereich, und wer mit höheren Teilbeträgen arbeitet, erreicht die 7’500 weit früher als die 500 pro Einzelwette. Der Deckel liegt auf dem Schein, nicht auf der Wette.
Der Höchstgewinn ist zweistufig geregelt: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Lucky 31 liegt mit fünf Auswahlen mitten in diesem Fenster, und die kombinierte Million ist die Obergrenze, an der auch ein Schein mit sehr hohen Teilquoten endet.
Die Grenzen der Multiples sind für einen langen Systemschein der praktischste Teil des Reglements. Wer weiss, dass die Summe zählt und nicht das Einzelgeschäft, kann den Teilbetrag so wählen, dass der Gesamteinsatz unter CHF 7’500 bleibt, und hat damit eine Rechengrösse, die sich vor dem Absenden prüfen lässt. Die Bindung an das Westschweizer Gebiet ist dagegen keine Rechengrösse.
Wer in einem der sechs Kantone wohnt und eine Lucky 31 mit kleinen Teilbeträgen plant, hat hier den klarsten Rahmen: harte Obergrenze für den Schein, zweistufiger Höchstgewinn, Mindesteinsatz von CHF 2. Der Preis dafür ist die niedrigere Einzel-Obergrenze von CHF 500 — wer Teilbeträge in dreistelliger Höhe auf einen Schein legt, stösst schneller an als bei Swisslos.
IviBet — ohne Schweizer Bewilligung, kein Bezug zum Sperrregister
IviBet gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung, welche auch immer gemeldet wird, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Eine gemeldete Bewilligung ist hier nicht festgestellt. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für einen Spielenden heisst das: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an die Spielsperre, keine Adresse in der Schweiz für eine Beschwerde. Ob und wie dieser Anbieter eine Systemwette abrechnet, regelt sein eigenes Reglement, und ein solches Reglement ist nur so belastbar wie die Aufsicht, die dahintersteht.
Wer auf der Suche nach einer Lucky 31 ist, findet bei Anbietern dieses Typs unter Umständen grössere Auswahl und andere Auszahlungswege. Was er nicht findet, ist ein Anspruch, den er in der Schweiz durchsetzen kann. Das ist der ganze Unterschied, und er wird erst sichtbar, wenn etwas schiefgeht.
bet365 — ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste der Gespa
bet365 zählt zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage nach BGS ist eindeutig: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine im Ausland gehaltene Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine in der Schweiz gültige gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als einen Anbieter, der auf der Sperrliste steht. Der Name taucht in diesem Zusammenhang neben Interwetten und Bet-at-Home auf, und die Aufsicht beschreibt, wie blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Für einen Spielenden im Vertragsgebiet heisst das: der Zugang ist unzuverlässig, und ein Konto dort ist ständigen Adresswechseln ausgesetzt.
Wer eine lange Systemwette bei einem Anbieter mit internationalem Programm sucht, stösst auf Namen wie diesen. Was dabei nicht mitkommt, ist die Schweizer Aufsicht — und die Steuerfolge kann eine andere sein: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber kantonal unterschiedlich behandelt, im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.
Jackbit — ohne Schweizer Bewilligung, eigene Regeln statt Schweizer Recht
Jackbit ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz gilt weiterhin, dass nur Swisslos und die Loterie Romande dazu befugt sind; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist für diesen Anbieter nicht festgestellt. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Eine Systemwette bei einem Anbieter ohne Bewilligung wird nach dessen eigenem Reglement abgewickelt. Wer prüfen will, wie dort eine Lucky 31 ausgewertet wird, wie ein abgesagtes Spiel behandelt wird und wann ein Gewinn ausgezahlt wird, findet die Antworten in dessen eigenen Bedingungen — nicht in einem Schweizer Reglement und nicht mit einer Schweizer Aufsichtsbehörde im Rücken.
Die Frage, die vor einem Konto bei einem solchen Anbieter steht, ist keine Geschmacksfrage: es gibt keine Stelle in der Schweiz, bei der ein Streit um einen Gewinn aus einer Systemwette ausgetragen werden könnte. Das ist keine Warnung, sondern eine Zuständigkeitsbeschreibung.
Sportaza — ohne Schweizer Bewilligung, kein Regress in der Schweiz
Sportaza fällt in dieselbe Kategorie: keine Bewilligung nach dem Schweizer Geldspielgesetz, da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten dürfen, und eine ausländische Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine hier gültige Bewilligung ist nicht festgestellt. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was auf der Habenseite bleibt, ist einzig die Abwesenheit von Einschränkungen auf der Angebotsseite: kein abschliessender Sportartenkatalog der Gespa, keine Einschränkung auf bewilligte Wettarten. Wer diese Freiheit sucht, findet sie hier — und zahlt dafür mit dem Fehlen jeder Kontrolle, die in der Schweiz greift.
Wer dennoch bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte die Bedingungen zu Systemwetten vor dem ersten Schein lesen und nicht danach. Die Auswertungsregeln unterscheiden sich zwischen Anbietern erheblich, gerade bei abgesagten Ereignissen und bei Korrelationen zwischen Auswahlen derselben Begegnung.
HornetBet — ohne Schweizer Bewilligung, Domain im Zugriffsrisiko
HornetBet gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und eine auswärtige Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Domains dieses Typs können per DNS blockiert werden.
Die Domainendung macht den Punkt anschaulich. Ein Anbieter, der auf einer Endung ausserhalb der klassischen Länderdomains arbeitet, ist für die Gespa ein Eintrag in einer Liste, und ein Eintrag lässt sich in Stunden umleiten. Für einen Spielenden, der dort ein Guthaben hält, ist der Zugang damit nichts, worauf er sich verlassen kann.
Wer den Vergleich sucht, sollte den Unterschied an der Kasse messen und nicht am Angebot: eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen setzt im bewilligten Schweizer Markt ohnehin eine verifizierte Identität voraus (Art. 47–52, Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht.
Bahigo — ohne Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht der Gespa
Bahigo ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Für Sportwetten gilt: nur Swisslos und die Loterie Romande sind dazu befugt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Eine hier gültige Bewilligung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain im Zugriffsrisiko über die Sperrliste.
Bemerkenswert ist an dieser Gruppe weniger das Angebot als die Werbung, die sie in der Schweiz entfaltet. Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden (Art. 131 BGS). Dass ein Anbieter präsent wirkt, sagt also nichts über seine Zulässigkeit.
Wer Sportwetten mit Schweizer Spielerschutz sucht, findet die Verlustlimiten, die Einzahlungslimite und die Spielsperre im Register nur bei den bewilligten Veranstaltern; bei den anderen gelten deren eigene Hausregeln, deren Durchsetzung niemand in der Schweiz überprüft.
FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung, Hausregeln ohne Schweizer Kontrolle
FortuneJack ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain über die Sperrliste blockierbar.
Für die Frage, die diese Seite beschäftigt, ist der Punkt derselbe wie bei den übrigen Namen dieser Gruppe: eine Lucky 31 ist ein Produkt mit Regeln zu abgesagten Ereignissen, zu Korrelationen und zu Höchstgewinnen. Bei einem bewilligten Veranstalter sind diese Regeln Teil eines bewilligten Spielplans unter Aufsicht. Hier sind sie Hausregeln des Anbieters, und über ihre Anwendung entscheidet der Anbieter.
Ein Vergleich zwischen diesen Namen und den bewilligten ist deshalb kein Vergleich von Produkten. Es ist ein Vergleich von zwei Rechtsräumen, und nur einer davon ist der Schweizer.
Coolzino — ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Adresse für Streitfälle
Coolzino steht am Ende dieser Liste und trägt dasselbe Kennzeichen wie die sieben Namen vor ihm: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, da Sportwetten in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden dürfen und eine ausländische Bewilligung keine Geltung entfaltet (Art. 4 BGS). Eine hier gültige Bewilligung ist nicht festgestellt. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Regress, dafür aber womöglich Steuerfolgen nach kantonalem Recht. Der Zugang ist überdies nichts, worauf Verlass ist: blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Aufsicht arbeitet fortlaufend an der Liste.
Zwei Bewilligungen in der ganzen Schweiz, und acht Namen, die keine brauchen, weil sie nicht hier tätig sein dürfen. Die Lucky 31 ist ein Produkt, das in der Schweiz nur an zwei Stellen mit Schweizer Aufsicht zu haben ist; alles andere ist ein Produkt nach den Regeln eines anderen Rechtsraums, mit dem Preis, den das mit sich bringt.
Häufige Fragen zur Lucky 31
Was ist eine Lucky 31 Wette und wie viele Auswahlen braucht sie?
Sie braucht genau fünf Auswahlen. Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind — jede Kombination der fünf Tipps wird gespielt, inklusive der fünf Einzelwetten. Das unterscheidet sie von einer reinen Kombiwette, bei der ein Fehlgriff den ganzen Schein beendet.
Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?
Fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette ergeben zusammen 31 Wetten. Die Verteilung folgt der Kombinatorik der fünf Auswahlen: Für die Dreier- und die Doppelstufe gibt es jeweils zehn Gruppen, für die Viererstufe fünf und für die Gesamtstufe eine einzige.
Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?
Die Lucky 15 umfasst vier Auswahlen und 15 Wetten, die Lucky 31 fünf Auswahlen und 31 Wetten, die Lucky 63 sechs Auswahlen und 63 Wetten. Eine Lucky 31 liegt also genau zwischen den beiden. Jede zusätzliche Auswahl multipliziert den Einsatz gegen die Zahl der Teilwetten und erhöht zugleich die Zahl der Wege, auf denen der Schein falsch liegen kann.
Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?
Der Gesamteinsatz ist der Betrag pro Teilwette mal 31. Bei CHF 1 pro Wette sind das CHF 31, bei CHF 2 pro Wette CHF 62. Der Einsatz multipliziert sich also, er wird nicht auf die 31 Wetten aufgeteilt. Wer eine Systemwette plant, sollte zuerst diese Summe aufschreiben und dann entscheiden, ob sie ins Budget passt.
Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?
Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei einem langen Systemschein ist die Summengrenze die wirksame.
Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?
Die Marge ist der Teil jedes Preises, den der Veranstalter für sich behält; der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, den er zurückzahlt. Bei einem Paket aus 31 Wetten fällt dieser Anteil auf jeder Teilwette an, nicht einmal auf dem gesamten Schein. Wie gross er konkret ausfällt, hängt von den Quoten des jeweiligen Marktes ab und zeigt sich erst im Wettprogramm.
Wettarten – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
