Neue Wettanbieter in der Schweiz — wer eine Bewilligung hat und wer nur danach aussieht

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben zu den Anbietern wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und die veröffentlichten Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz abgeglichen.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, findet in der Regel keinen. Er findet eine Landschaft, die seit 2019 geschlossen ist: zwei interkantonale Veranstalter, ein Gesetz, das Auslandsbewilligungen ausdrücklich für wirkungslos erklärt, und daneben eine Handvoll internationaler Marken, die hübsch aussehen, in der Schweiz aber nichts dürfen. Neue Wettanbieter Schweiz — das ist deshalb weniger eine Frage nach dem neuesten Namen als eine Frage nach der Bewilligung, die hinter ihm steht. Und die Antwort ist kurz.

Sportwetten sind in der Schweiz Grossspiele. Veranstalten darf sie, wer eine Veranstalterbewilligung und je Spiel eine Spielbewilligung besitzt, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede andere Seite, die einem Schweizer Publikum Quoten zeigt, tut das ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ohne die Möglichkeit, sich bei einer Schweizer Stelle zu beschweren. Das ist die Ausgangslage, und an ihr ändert kein Markteintritt etwas.

Was daraus für einen selbst folgt, ist der eigentliche Gegenstand dieser Seite. Wer zu einem ausländischen Anbieter wechselt, verliert nicht nur den Rechtsweg — er verliert die Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss, die Spielsperre mit Registereintrag, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen und die Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Wer beim bewilligten Veranstalter bleibt, verliert die Auswahl: ein geschlossenes Sportprogramm, ein Wohnsitzkriterium, ein Verifizierungsverfahren, das keine Ausnahme kennt. Beides hat einen Preis. Die folgenden Abschnitte zeigen, welchen.

Krypto, Bitcoin und der Wunsch nach Anonymität

Krypto-Wettanbieter sind das Versprechen, dass niemand nachfragt. Kein Ausweis, kein Wohnsitznachweis, keine Bank in der Mitte, keine Spur. Genau deshalb tauchen sie in jeder Suche nach neuen Wettanbietern auf, und genau deshalb ist die Sache in der Schweiz kürzer, als die Werbung suggeriert.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Bewilligte Schweizer Veranstalter zahlen nicht in Krypto aus. Das ist kein Zufall und keine Bequemlichkeit, sondern eine Bedingung: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Auszahlung an eine Wallet hat keinen Kontoinhaber im Sinne dieser Regel, und damit fällt sie weg. Wer trotzdem in Bitcoin oder Ethereum wetten will, muss zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und der ist nicht permissiv, sondern schlicht nicht zuständig.

Der Irrtum liegt in der Richtung der Schlussfolgerung. Anonymität ist nicht ein Vorteil, den man zusätzlich bekommt, sie ist der Verzicht auf alles andere. Auf einer Krypto-Seite gibt es keine Verlustlimite, die der Veranstalter vor der ersten Wette verlangen muss, keinen Eintrag in ein schweizweites Register, der auch die Casinos und das Fürstentum Liechtenstein bindet, und keine Instanz, an die man sich wenden kann, wenn die Auszahlung ausbleibt. Man wettet gegen ein Haus in einer fremden Jurisdiktion über eine Kette, die keine Partei kennt.

Dazu kommt ein zweites Problem, das später in diesem Text ausführlich wird: Schweizer Provider sperren ausländische Wettseiten über DNS auf Grundlage einer Liste der Aufsicht. Diese Liste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains und wird laufend nachgeführt; gesperrte Adressen tauchen innerhalb von Stunden unter anderer Domain wieder auf. Ein Krypto-Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen eine gesperrte Adresse sein, während das Guthaben dort liegt.

Für wen bleibt das trotzdem eine Option? Für jemanden, der bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielt, die Regeln des Anbieters liest, bevor er einzahlt, und weiss, dass es bei einem Streit um einen Betrag in einer Wallet praktisch keinen zweiten Zug gibt.

Bonus, Freiwette und Gratisspielguthaben — was davon überhaupt erlaubt ist

Neukundenbonus, Gratiswette, Startguthaben: das Vokabular des Wettmarkts ist in der Schweiz nur begrenzt anwendbar. Das Gesetz nennt Gratisspielguthaben und Freispiele, und der Veranstalter braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht. Ein Markt, der seine Gratisaktionen genehmigen lässt, sieht anders aus als einer, der sie im Sekundentakt ausrollt.

Daraus folgt die Grösse der Aktionen. Wer in Deutschland oder auf einem internationalen Portal nach Gratisguthaben sucht, findet Beträge, die einen Einzahlbetrag spiegeln. In der Schweiz ist das nicht die Logik. Die Aktionen sitzen nicht am Kontoanfang, sondern am Wettschein: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost. Es lohnt sich, diese drei genauer anzusehen, weil sie den Bonusbegriff des Schweizer Markts ausmachen.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost — der Bonus sitzt auf dem Wettschein

Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl dieser Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Prozentwert von 100 klingt nach Verdoppelung des Gewinns. Er verdoppelt nicht den Gewinn, sondern den Nettogewinn — also den Betrag nach Abzug des Einsatzes — und verlangt dafür fünfzehn Voraussagen, die jede für sich mit mindestens 1.50 bepreist sein müssen. Wer einmal gerechnet hat, wie oft fünfzehn solche Voraussagen alle aufgehen, liest die Zahl danach anders.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Das ist der Satz, den man beim Aufsetzen der Wette kennen sollte: die Erhöhung, die das Fernsehen bewirbt, ist weg, sobald man die Wette vorzeitig glattstellt.

Wer also ein Gratisguthaben sucht, findet in der Schweiz eines, das man selbst erwirtschaften muss: die Aktion honoriert das Wagnis, nicht die Neuanmeldung. Was das im Einzelnen bringt, steht in den Bedingungen des Veranstalters, und dort sind Einsatzobergrenzen Teil der Aktion — nicht das Kleingedruckte darunter.

Einzahlung, Auszahlung und das Konto mit dem eigenen Namen

Die Zahlungsabwicklung im Schweizer Markt läuft in Franken, und sie läuft über ein Konto. Das ist die eine Regel, die alles andere prägt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Auszahlung an einen Dritten, an ein Gemeinschaftskonto ohne den eigenen Namen oder an eine Wallet ist damit ausgeschlossen.

Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben lässt sich auch per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag dafür liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine Grenze für das Guthaben auf dem Spielkonto, nicht für Einzahlungen auf ein Bankkonto — und wer regelmässig spielt, merkt den Unterschied, sobald das Guthaben an die Grenze stösst und die Seite einen Kauf verweigert.

Wie lange Gewinne wirklich liegen bleiben

Bei den Auszahlungen wird es konkret. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — die Gratisrunde bleibt also im System, bis sie verspielt ist.

Dazu kommt die Automatik bei Gewinnen: bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt der Veranstalter den Gewinn automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 geht er bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Die Fristfalle liegt eine Ebene tiefer. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks des Veranstalters. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man bedenkt, dass ein Guthaben auf einem fremden Konto liegt und niemand einen daran erinnert. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat 10 Tage und muss es per eingeschriebenem Brief tun.

Eine Zahlungsmarke, die auf einer ausländischen Seite steht, sagt über den Schweizer Weg nichts. Wer wissen will, wie schnell das eigene Geld zurückkommt, liest die Auszahlungsbedingungen des Anbieters, bei dem das Konto liegt, und zwar die Passage über Fristen und Kommissionen — nicht die Startseite.

App, Handy und was auf dem Touchscreen anders wird

Die Sporttip App gibt es für iOS und Android, und wer darin eine Wette zusammenstellt, kann sie per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist ein Detail, das mehr über den Schweizer Markt sagt als die meisten App-Beschreibungen: online und offline sind keine getrennten Welten, sondern zwei Wege zu derselben Wette.

Auf dem Touchscreen wirkt eine Wette schneller und beiläufiger. Man wischt, während der Bus kommt, statt den Abend davor zu sitzen und Kaderlisten zu lesen. Genau hier liegt eine Verschiebung, die nichts mit Technik zu tun hat: was am Desktop eine Entscheidung ist, wird am Handy eine Geste. Wer weiss, dass er so veranlagt ist, prüft vor der ersten Wette zwei Dinge in der App — wo die Limiten stehen und ob die Benachrichtigungen an sind. Eine Push-Meldung über die Wette, die gerade kippt, ist nicht neutral, sie ist ein Anlass.

Bei den bewilligten Veranstaltern sind diese Punkte an einer Stelle geregelt, die man kennt. Auf einer ausländischen App gibt es keine Limiten, die der Veranstalter verlangen muss, und keine Sperre, die auch für andere Anbieter gilt. Wer sein Handy ohnehin schon als Spielgerät benutzt, sollte diesen Unterschied nicht kleinreden.

Livewetten, Cash-Out und der Unterschied zwischen Funktion und Anspruch

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, und die Quote ändert sich laufend, während das Spiel läuft. Der Veranstalter darf sie anbieten, wenn er über eine Entscheidung verfügt, die das erlaubt. Wer auf einer Schweizer Seite eine Livewette setzt, sollte zwei Regeln kennen, die klingen wie Randnotizen, aber über Geld entscheiden.

Erstens gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Ein Livestream ist also kein Bestandteil der Wette. Zweitens zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Übersetzt: der Klick, der drei Sekunden zu spät kommt, kommt gar nicht an.

Cash-Out ist ein Angebot, kein Recht

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Der Veranstalter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer sich vorzeitig auszahlen lässt, kauft Sicherheit mit Rendite. Das ist keine Kritik, es ist der Mechanismus: der tiefere Betrag ist der Preis für das Loslassen. Wer Cash-Out bei einer Kombiwette zieht, verliert zusätzlich einen laufenden Boost — Quotenboosts und Profitboosts verfallen in diesem Moment. Und wer Cash-Out als Werkzeug versteht, um Verluste zu kürzen, sollte sich vergegenwärtigen, dass er sich damit auch von der Wette trennt, die noch gut ausgehen könnte. Beides ist möglich. Nur nicht gleichzeitig.

Einzel, Kombi, System — und wo die Marge in der Quote steckt

Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich in Einsatzgrenzen und Risiko. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Grenzen sagen mehr über das Verhältnis zwischen Veranstalter und Spieler als jede Werbebotschaft: bei CHF 1’000 ist für die einfache Wette Schluss, während eine Systemwette das Zehnfache erlaubt, weil sie in einzelne Wetten zerfällt, die jede unter dieselbe Obergrenze fallen dürften.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz zurück, der Gewinn weg — wer Kombiwetten mit korrelierten Voraussagen baut, sollte das wissen.

Was die Quote über den Markt verrät

Ein Quotenvergleich zeigt, wie viel Marge in den einzelnen Quoten steckt. Die Rechnung ist einfach: der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes — bei drei Ergebnissen also 1 geteilt durch (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + 1/Quote₃). Die Marge ist 100 % minus dieser Schlüssel. Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.50 ergibt die Summe der Kehrwerte rund 1.0504, der Schlüssel liegt damit bei etwa 95,2 % und die Marge bei knapp 4,8 %.

Bemerkenswert ist dabei weniger die Höhe als die Verteilung. Die Marge eines Fussball-1X2-Marktes ist nicht die Marge eines Handicap-Marktes, und ein Markt mit vielen Ausgängen trägt regelmässig mehr Marge als ein Zweiwegemarkt. Wer zwei Anbieter vergleicht, indem er auf die höchste Quote einer einzigen Begegnung schaut, vergleicht ein Ergebnisverhältnis, nicht ein Preisniveau. Ein Seitenvergleich gehört über mehrere Märkte und mehrere Begegnungen.

Bewilligte Schweizer Veranstalter zeigen kein durchgehendes Quotenniveau, das sich pauschal gegen ausländische Seiten stellen liesse. Was sich sagen lässt: ein geschlossenes Sportprogramm reduziert die Zahl der Märkte, in die man überhaupt einsteigen kann, und damit die Zahl der Gelegenheiten, bei denen ein gutes Quotenangebot etwas nützt. Das ist der Preis der Bewilligung.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Klingt selbstverständlich, hat aber eine Schweizer Eigenheit: der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung arbeitet in eine Richtung, und bei vielen Wetten ist das ein Betrag, der sich summiert.

Sportarten, Wettbewerbe und die geschlossene Liste

Fussball, Tennis, Futsal, Kampfsport — die Sportarten sind bekannt, das Programm ist es weniger. Zugelassen ist nur, was die behördliche Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten aufführt. Diese Liste ist geschlossen, und sie hat Eigenheiten, die man kennen muss, bevor man eine Wette sucht, die es nicht gibt.

Qualifikationsrunden stehen nur im Programm, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie zugelassen. Und: die Liste zeigt keine Ecken- und keine Kartenmärkte. Wer eine Wette auf die Anzahl Eckbälle sucht, sucht in der Schweiz eine Wette, die der bewilligte Markt nicht führt.

Esports ist der zweite Punkt dieser Art, und er ist der deutlichere. Die Liste der Aufsicht enthält keinen Esport-Abschnitt. Es gibt in der Schweiz also kein bewilligtes Esport-Wettangebot — nicht, weil es verboten wäre, sondern weil es im zugelassenen Programm nicht vorkommt. Was international als eigener Markt mit eigenen Turnieren und eigenen Quoten existiert, findet auf der Schweizer Seite nicht statt.

Dazu kommt eine Grenze beim Ereignis selbst: Sportveranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei K.-o.-Spielen entscheidet dieser Satz über Sieg und Niederlage, wenn das Spiel in die Verlängerung geht.

Was das praktisch bedeutet: Ein Wettender, der von einem internationalen Anbieter kommt, sucht zuerst seine gewohnten Märkte und findet sie nicht alle. Die Liste der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe ist beim Anbieter einsehbar, und wer vor dem Einzahlen zwei Minuten hineinschaut, erspart sich die Enttäuschung nach dem Einzahlen.

Neue Anbieter im Markt — was ein Markteintritt in der Schweiz bedeutet

Beim Markteintritt neuer Anbieter gilt eine Regel, die kürzer ist als jede Marktanalyse: es gibt zwei bewilligte Veranstalter, Swisslos und die Loterie Romande, und alle anderen Seiten sind ausländisch. Ein «neuer Wettanbieter 2026» mit Schweizer Ausrichtung ist damit fast immer eine ausländische Seite mit Schweizer Sprache, Schweizer Franken als Anzeigewährung und einer Bewilligung aus einem anderen Land, die hier keine Wirkung hat.

Das ist nicht dasselbe wie Illegalität für den Spielenden. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter mitspielt, wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Bestraft wird das Veranstalten: Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu organisieren ist strafbar, gewerbsmässig mit höherer Strafe. Die Asymmetrie ist bemerkenswert — der Spielende trägt kein Strafrisiko, aber sehr wohl das Risiko, dass Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und er trägt das Risiko, dass die Aufsicht die Domain auf die Sperrliste setzt und Schweizer Provider sie über DNS blockieren. Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains. Sie wurde erstmals am 3. September 2019 veröffentlicht und wird laufend nachgeführt.

Wer also einen neuen Namen sieht und prüfen will, braucht keine lange Recherche. Er braucht einen Blick auf zwei Dinge: ob der Anbieter unter den zwei bewilligten Veranstaltern steht, und ob seine Domain auf der Sperrliste der Aufsicht auftaucht. Alles dazwischen ist Marketing.

Der Vergleich — Sortierung nach Bewilligung, nicht nach Werbung

Wettanbieter Schweiz heisst hier: zehn Namen, zwei Gruppen, die nicht vermischt werden dürfen. Die ersten beiden Karten sind die bewilligten Veranstalter, alle weiteren sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie werden hier beschrieben, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen und weil eine Bewertung ohne sie unvollständig wäre — nicht, weil sie eine Empfehlung wären. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist strafbar; beschreiben und bewerten ist etwas anderes.

Ein Vergleich nach prüfbaren Kriterien wie Bewilligung, Limiten, Einsatzgrenzen und Auszahlung ersetzt die Bestenliste. Die folgende Übersicht ordnet die zehn Namen nach ihrer Bewilligungssituation.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
Gamdom keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
myBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz bekannt

Die Spalte, die den Vergleich entscheidet, ist die erste nach dem Namen — und sie enthält genau zwei verschiedene Werte. Das ist kein Mangel der Tabelle, das ist ihre Aussage. Wer eine Vergleichsseite sucht, die zehn verschiedene Bewilligungen findet, sucht etwas, das es in der Schweiz nicht gibt.

Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz gibt

Die Frage nach der Zahl lässt sich nicht mit einer Liste beantworten, sondern nur mit einem Zuschnitt. Zählt man die Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz bewilligt anbieten dürfen, kommt man auf zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zählt man die Marken, die Schweizer Spielenden im Netz begegnen, kommt man auf ein Vielfaches davon — mit dem Haken, dass keine dieser Marken eine Schweizer Bewilligung besitzt.

Der Grund für die Zweizahl ist gesetzlich und nicht wirtschaftlich. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht keine Bewilligungen, die nicht existieren, sondern eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Für einen Leser, der eine Bestätigung sucht, ist das die ungewohnte Reihenfolge: nicht die Erlaubnis wird aufgelistet, sondern das Verbot.

Was die zwei Veranstalter voneinander trennt, ist nicht ihr Angebot, sondern ihr Gebiet. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Spielender mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet hat dort ein Konto, einer in Genf bei der Loterie Romande, und die Gebiete überschneiden sich nicht. Wer umzieht, wechselt nicht nur die Adresse. Für die Frage «wie viele Wettanbieter gibt es» heisst das: für einen einzelnen Spielenden sind es faktisch zwei, aber nur einer davon steht ihm offen.

Was verboten ist und was der Schweizer Schutz wirklich umfasst

Die Rechtslage in einem Satz: Sportwetten sind Grossspiele, dürfen nur von zwei interkantonalen Veranstaltern angeboten werden, und eine Bewilligung aus dem Ausland gilt hier nicht. Aufsicht ist die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission — die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten nicht.

Ein Anbieter braucht für Sportwetten zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Beide gelten nur in der Schweiz. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der interkantonalen Vereinbarung je zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt; die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und betrug 2025 CHF 3’863’790. Der Reingewinn geht also an öffentliche Zwecke in den Kantonen, und das ist der Grund, weshalb die Kantone an der Begrenzung festhalten.

Warum eine ausländische Bewilligung hier nichts wert ist

Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie begründet keine Erlaubnis, sie begründet keine Aufsicht und sie begründet keinen Anspruch. Wer bei einem solchen Anbieter spielt, spielt ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister, ohne Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und ohne Schweizer Rechtsweg bei einem Streit. Was er hat, ist das Recht des Landes, in dem der Anbieter sitzt — und die praktische Schwierigkeit, es durchzusetzen.

Der Vollständigkeit halber: das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, gewerbsmässig mit höherer Strafe. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist keine Erlaubnis, es ist eine Risikoverteilung — und die verläuft zuungunsten dessen, der sein Geld schon eingezahlt hat.

Limiten, Spielsperre und das Register — was ein Schweizer Konto schützt

Der Schweizer Spielerschutz ist keine Broschüre, er ist eine Reihe von Bedingungen, die vor der ersten Wette abgehakt werden. Bei Swisslos müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach dem Gesetz muss die Erhöhung erst nach 24 Stunden wirksam werden; die beiden Veranstalter setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, also drei Tage statt einen.

Das ist kein Detail. Wer an einem Freitagabend verliert und die Limite erhöhen will, findet sie am Samstagabend unverändert vor. Die Frist ist die Bremse, und sie ist die einzige Stelle im System, die einen kurzen Entschluss absichtlich langsam macht. Wer sie umgehen will, muss zu einem Anbieter ohne solche Bedingungen wechseln — und hat dann die Bremse entfernt statt sie gelockert.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer als gesperrt oder minderjährig gilt, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn.

Das schweizweite Register ist der eigentliche Unterschied zu jeder ausländischen Seite. Eine Sperre bei einem Veranstalter wirkt bei allen bewilligten Veranstaltern und darüber hinaus in den Casinos. Auf einer ausländischen Seite gibt es nichts Vergleichbares: keine Registeranbindung, keine Wirkung über den Anbieter hinaus, keine Stelle, die eine Aufhebung prüft.

Dazu kommen Regeln, die weniger sichtbar sind. Wer sich online registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto ohne verifizierte Identität gibt es nicht.

Und ein Punkt, an dem die Praxis hinter der Regel zurückbleibt: Prüfkaufaktionen der Aufsicht aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, und wer ihn als Argument für den Schweizer Weg benutzt, sollte ihn richtig beschreiben — als eine Regel mit guter Absicht und einer Lücke an der Theke, nicht als eine Wand.

Hier greift ein Punkt, der über das Angebot hinausgeht: ein Gratisspielguthaben oder eine Freiwette braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — 2025 waren das 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer in einem ausländischen Portal mit Gratisguthaben gelockt wird, hat es mit einem Anbieter zu tun, der keiner solchen Zustimmung bedarf und sie deshalb auch nicht vorweisen kann.

Steuern, Auszahlung und was am Ende vom Gewinn bleibt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — Sportwetten gehören dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag beim Bund beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb ist die einzige belastbare Aussage: es kommt auf den Kanton an. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Wettenden heisst das: ein Gewinn liegt weit unterhalb des Freibetrags, es fällt keine Einkommenssteuer an und keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer das anderswo gehört hat, hat es über ein anderes Land gehört.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln — die Praxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, sollte seine kantonale Steuerverwaltung fragen, und wer eine verbindliche Auskunft braucht, einen Steuerberater. Das gilt auch für die Frage, ob ein Gewinn im Wohnsitzkanton überhaupt dem Freibetrag unterliegt.

Was dann bei der Auszahlung hängen bleibt, ist oben im Abschnitt über Einzahlung und Auszahlung geregelt: nur auf ein Konto im eigenen Namen, zwei Gratisauszahlungen pro Jahr, danach möglicherweise 3 %, fünf bis zehn Arbeitstage, und eine Verfallfrist von 26 Wochen. Die Steuerfreiheit ist ein Vorteil, der nur dann einer ist, wenn man das Geld auch abholt.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Bewilligung: zuerst die beiden Veranstalter, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, danach die ausländischen Marken in der Reihenfolge, in der sie im Markt auftreten. Jede Bewertung nimmt dieselben Kriterien und kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil die Bewilligungssituation nicht die einzige Frage ist.

Swisslos Sporttip — der Massstab, an dem sich alles andere messen muss

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sie hält eine Veranstalterbewilligung und je Spiel eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und steht unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet möglich: der Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein.

Die Einsatzgrenzen liegen bei CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für eine Systemwette. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit der Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, und eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam.

Im Produkt steckt mehr, als die Startseite zeigt. Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Erhöhung. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig, ohne Garantie für jeden Markt und mit einem Betrag unterhalb des möglichen Wettgewinns. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig von einer Übertragung, und ein zu spät platzierter Tipp zählt mit Quote 1.00.

Die Stärke von Sporttip ist nicht das Marketing, sondern die Konsequenz der Bewilligung. Limiten vor der ersten Wette, eine Sperre, die auch die Casinos bindet, eine Auszahlung auf das Konto im eigenen Namen, ein geschlossenes Sportprogramm und ein Quotenmechanismus, der bis auf die Rundung festgeschrieben ist. Die Schwäche ist dieselbe Konsequenz: kein Esport, keine Ecken- und Kartenmärkte, ein Wohnsitzkriterium, das einen Umzug zur Zäsur macht, und ein Wettprogramm, das in Zürich endet.

Was den Ausschlag gibt, ist eine Zahl, die selten genannt wird: der Höchsteinsatz für eine Systemwette liegt beim Zehnfachen des Höchsteinsatzes für eine Einzelwette. Ein Spieler, der Systemwetten baut, hat hier mehr Luft als in der Einzelwette — und wer das nutzt, sollte wissen, dass die Systemwette nicht weniger riskant ist, sondern nur breiter.

Loterie Romande Jouez Sport — dasselbe Gesetz, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hält dieselben zwei Bewilligungen nach dem Geldspielgesetz wie Swisslos und untersteht derselben Aufsicht. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet möglich.

Der Massstab ist derselbe: Limiten vor der ersten Wette, Sperre mit Registereintrag, Verifizierung der Identität, Auszahlung nur auf das Konto im eigenen Namen. Die Zahl der zugelassenen Sportarten und Wettbewerbe ist ebenfalls die behördliche Liste und nicht das Programm eines internationalen Buchmachers.

Worin die Loterie Romande von Swisslos abweicht, ist die Struktur, nicht das Regelwerk. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen und 221 Mitarbeitende beschreiben einen Vertrieb, der auf Nähe gebaut ist — Sporttip in der Deutschschweiz hat dieselbe Logik, nur über ein grösseres Gebiet. Für einen Spielenden in Genf oder Freiburg ist das der Unterschied, der zählt: die Wette ist nicht nur online erreichbar, sondern an der Verkaufsstelle um die Ecke, und die App liefert dafür den QR-Code.

Für jemanden, der den besten Preis sucht, ist die Bewilligung eine Einschränkung. Für jemanden, der weiss, dass er Verlustlimiten braucht, die niemand ausser ihm selbst setzt, ist sie die Konstruktion, die ihn schützt.

Pribet — ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, und eine Bewilligung aus dem Ausland hat hier keine Wirkung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte, lässt sich nicht feststellen. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden.

Für einen Spielenden heisst das: dieselbe Plattform, an der ein internationales Publikum sitzt, mit einem Schweizer Marktauftritt in Franken und Deutsch, aber ohne Schweizer Schutz. Das Sportprogramm, die Limiten, die Auszahlungsfristen und der Umgang mit Beschwerden sind Hausregeln. Wer dort spielt, kennt die Regeln des Landes, in dem der Anbieter sitzt, in der Regel nicht.

Wem die Plattform trotzdem nützt: jemandem, der Märkte sucht, die die behördliche Liste nicht enthält, und der sich bewusst ist, dass er dabei auf alle Schutzmechanismen des Schweizer Systems verzichtet. Empfehlen lässt sich das nicht, und das ist nicht Vorsicht, sondern die nüchterne Konsequenz der Bewilligungslage.

IviBet — Krypto und Sport unter einem Dach, aber ohne Schweizer Grundlage

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt, was für jedes ausländische Angebot gilt: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, ein möglicher Eintrag der Domain auf der Sperrliste. Eine Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz ist nicht feststellbar.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der Reiz solcher Plattformen liegt für viele im Krypto-Zahlungsweg. Genau dort fällt die Konsequenz an: bewilligte Schweizer Veranstalter zahlen nicht in Krypto aus, weil Guthaben nur auf ein Konto im eigenen Namen gehen darf. Wer einen Krypto-Anbieter wählt, tauscht den Schweizer Auszahlungsweg gegen einen, bei dem es im Streitfall keine Parteien gibt, an die man sich halten könnte.

Sinnvoll ist eine solche Seite für jemanden, der ohnehin nur mit Coins arbeitet und das Konto bei einer Schweizer Bank gar nicht in die Kette bringen will. Wer sein Wettkonto aus dem Franken-Konto speist, verlagert mit dieser Wahl nur das Risiko und keinen Vorteil.

22Bet — breites Programm, keine Wirkung in der Schweiz

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht, der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen. Die Domain kann von der Aufsicht auf die Sperrliste gesetzt werden.

Seine Anziehungskraft ist dieselbe wie bei anderen internationalen Marken: ein grosses Programm an Sportarten und Märkten, das über die behördliche Liste hinausreicht. Man kann das Programm ausländischer Anbieter grösser finden als das der zwei bewilligten Veranstalter — nur ist das Programm die eine Hälfte der Frage und der Rechtsschutz die andere. Wer auf Ecken, Karten oder Esport setzt, findet dies in der Schweiz nicht im zugelassenen Programm.

Wer das grössere Wettprogramm über den Schweizer Rechtsweg stellt, findet hier, was er sucht. Wer im Streitfall einen Anspruch braucht, findet hier keinen.

1xBet — internationale Bekanntheit, keine Schweizer Grundlage

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen und untersteht keiner Schweizer Aufsicht. Eine Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz lässt sich nicht feststellen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Der Name ist einer der bekanntesten in der internationalen Wettszene, und das hat eine Folge, die man auf keiner Landesliste sieht: eine Domain, die auf einer Sperrliste steht, arbeitet mit wechselnden Adressen weiter. Wer auf einer international bekannten Seite spielt und deren Domain blockiert wird, hält sein Guthaben auf einer Adresse, die Schweizer Provider nicht mehr auflösen.

Bekanntheit ist keine Bewilligung. Wer sich davon leiten lässt, sollte als Erstes prüfen, ob der Anbieter unter den zwei bewilligten Veranstaltern steht — und ob seine Domain auf der Sperrliste steht. Beides ist in einer Minute erledigt.

Gamdom — Casino-Herkunft trifft Sport

Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Reihe: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Eine Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz ist nicht feststellbar.

Die Herkunft solcher Marken liegt häufig im Casino-Bereich. In der Schweiz sind Casino und Sportwette zwei getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln — eine Casino-Limite ist keine Wettlimite, und ein Casino-Angebot begründet keine Erlaubnis für Sportwetten. Wer auf einer Plattform mit beiden Bereichen spielt, sollte das auseinanderhalten.

Wem das trotzdem passt: jemandem, der Casino und Wettangebot auf einer Oberfläche sucht und den Schweizer Schutz bewusst aufgibt. Für Sportwetten im Schweizer Sinn ist die Sache damit entschieden.

Coolzino — Name ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die zwei interkantonalen Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten; eine Bewilligung aus dem Ausland gilt nicht, der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Rechtsweg oder Schweizer Aufsicht gibt es nicht. Seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer einen Namen zum ersten Mal liest, kann daraus nichts ableiten. Der Markt der neuen Anbieter ist voll von Namen, und die Zahl der Bewilligungen dahinter ist null. Wer einen Schweizer Auszahlungsweg mit Konto im eigenen Namen will, findet ihn hier nicht.

myBet — Buchmacher-Tradition, aber ohne Schweizer Bewilligung

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz lässt sich nicht feststellen; der Anbieter untersteht keiner Schweizer Aufsicht, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Marken mit längerer Historie wirken häufig soliden als neue Namen. Das ist ein Eindruck aus einer Zeit, in der sich der Markt anders zusammensetzte. Für die Schweiz zählt einzig, ob ein Veranstalter unter den zwei bewilligten steht, und für dieses Haus ist das nicht der Fall.

BDMBet — ausländische Plattform ohne Bewilligung für die Schweiz

BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die bekannte Reihe: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Eine Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz ist nicht feststellbar.

Für Schweizer Spielende bleibt damit die Risikoverteilung: kein Strafrisiko für den Spielenden, aber ein Einzugsrisiko für Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter und ein Erreichbarkeitsrisiko, wenn die Domain blockiert wird. Wer trotzdem dort spielt, sollte den Betrag auf dem Konto so wählen, dass er ihn verschmerzen könnte.

Die zwei Gruppen zusammengenommen

Zehn Namen, zwei Bewilligungen. Das ist der Vergleich, und er ist kürzer als jede Bewertung, weil die Bewilligung das Feld sortiert, bevor irgendein Merkmal zum Tragen kommt. Die acht ausländischen Marken unterscheiden sich voneinander in Programm, Zahlungswegen und Sprache. In der einzigen Frage, die für einen Schweizer Spielenden zählt, unterscheiden sie sich nicht: keine von ihnen besitzt eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz, und keine von ihnen schliesst einen an das Sperrregister an.

Wer die zwei bewilligten Veranstalter wählt, wählt ein kleineres Programm mit vollem Schutz. Wer eine der anderen acht wählt, wählt ein grösseres Programm ohne jeden Schweizer Anspruch. Beide Entscheidungen sind möglich. Nur sollte man wissen, welche man trifft.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?

Erlaubt sind zwei: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Sportwetten begrenzt, deshalb gibt es keine Liste weiterer Bewilligungen. Jede andere Seite arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, und die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Marge darüber aus?

Ein pauschales Quotenniveau lässt sich für keinen Anbieter behaupten. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten, die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Sie unterscheidet sich je Markt und Sportart, weshalb ein Serienvergleich über mehrere Märkte aussagekräftiger ist als ein einzelner Spitzenwert.

Welche Wettanbieter gelten als seriös, wenn eine Schweizer Bewilligung fehlt?

Seriosität ist ohne Bewilligung nicht überprüfbar — es gibt keine Schweizer Aufsicht, die den Anbieter kontrolliert, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg bei einem Streit. Ein Name, eine Sprache und eine Währung in Franken sagen nichts über die Bewilligung aus. Prüfbar sind nur die Bewilligung selbst und der Eintrag auf der Sperrliste.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Limit oder ohne Verifizierung wirbt?

In der Schweiz ist beides nicht möglich: die Identität wird verifiziert, und Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden. Eine Seite, die mit dem Fehlen dieser Schritte wirbt, arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Der Wegfall ist kein Vorteil, der zusätzlich gewährt wird, sondern der Verzicht auf den Schutz, den die Bedingungen mitbringen.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und Loterie Romande?

Bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen bei bewilligten Anbietern?

Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Eine Auszahlung an eine Wallet hat keinen Kontoinhaber in diesem Sinn und ist damit bei bewilligten Anbietern nicht möglich. Wer in Krypto auszahlen lassen will, muss zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und verliert damit den Schweizer Schutz.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»