Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz: der Weg durch zwei erlaubte Anbieter und viele verbotene
Ladevorgang...
In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei Veranstalter mit Bewilligung, und keiner von beiden heisst so, wie ein Fussballfan aus dem Ausland vermuten würde. Wer auf den Afrika-Cup setzen will, landet deshalb zwangsläufig bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit Jouez Sport — und nur dort. Alles andere, was im Netz nach Wettanbieter aussieht, hat in der Schweiz keine Bewilligung, und das ist keine Fussnote, sondern der Kern der Sache.
Die zweite Eigenheit dieses Turniers: Es gibt keinen Afrika-Cup 2026. Die Ausgabe 2025 lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko, die nächste ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt. Wer also nach einem Turnier sucht, das in diesem Jahr gespielt wird, sucht nach etwas, das es so nicht gibt.
Stand: Oktober 29, 2026, Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Wie Quoten entstehen und was die Marge mit dem einzelnen Tipp macht
Jede Quote ist eine Zahl mit zwei Bestandteilen. Der eine ist die Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Ergebnis ist. Der andere ist der Aufschlag des Veranstalters, und der steckt unsichtbar drin. Eine Quote von 2.10 sieht grosszügig aus, bis man sie gegen die beiden anderen Quoten derselben Partie stellt.

Rechnen wir das an einem 1X2-Beispiel durch, das ausdrücklich illustrativ ist und keine irgendwo angebotene Preisstellung wiedergibt: 2.10 für den Heimsieg, 3.40 für das Unentschieden, 3.60 für den Auswärtssieg. Die Kehrwerte sind 1 ÷ 2.10 = 0’476, 1 ÷ 3.40 = 0’294 und 1 ÷ 3.60 = 0’278. Zusammen ergibt das 1’048. Der Auszahlungsschlüssel des Marktes liegt damit bei 1 ÷ 1’048, also rund 95.4 Prozent, und die Marge — der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält — bei rund 4.6 Prozent.
Bleibt diese Marge über mehrere Märkte und mehrere Sportarten konstant? Nein. Sie ist eine Bandbreite, keine Konstante. Sie hängt davon ab, wie viele Ausgänge ein Markt hat, wie gut der Veranstalter das Ereignis einschätzen kann und wie scharf die Kundschaft auf diesen Markt schaut. Ein Dreifach-Markt auf eine grosse Partie liegt enger als ein Nischenmarkt auf ein Gruppenspiel, das um drei Uhr morgens mitteleuropäischer Zeit angepfiffen wird. Die rund 4.6 Prozent sind der Wert für genau diese Beispielstellung und nichts darüber hinaus.
Was heisst das für den Einzelnen? Über viele Wetten hinweg zahlt der Setzende die Marge, nicht der Veranstalter. Bei einer Einzelwette fällt sie einmal an, bei einer Kombination mit fünf Voraussagen fünfmal, weil sich die Quoten der einzelnen Beine multiplizieren und sich die Aufschläge mit ihnen. Das ist der Grund, warum Kombinationen verlockender aussehen, als sie sind: Der mögliche Gewinn steigt, aber die Kosten des Marktes steigen im gleichen Verhältnis mit.
Wer eine Quote beurteilen will, hat dafür ein einfaches Werkzeug. Die drei Quoten eines 1X2-Marktes addieren sich in ihren Kehrwerten nie zu eins; liegt die Summe bei 1’048, ist der Markt teuer, liegt sie bei 1.02, ist er günstig. Der Unterschied zwischen zwei Veranstaltern auf derselben Partie ist die einzige Grösse, die der Setzende wirklich beeinflussen kann. Die Auswahl des Ereignisses, nicht die Trefferquote, entscheidet über die Kosten.
Was der Afrika-Cup ist und wie das Turnier in Märkte zerfällt
Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil, nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden. Zur Qualifikation für die kommende Ausgabe meldeten sich 54 Mannschaften an.
Der Modus erklärt, warum es überhaupt so viele Märkte gibt. Beim Afrika-Cup 2025 wurden sechs Vierergruppen gespielt, die Gruppenersten und -zweiten kamen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten. Danach folgte ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Jede dieser Stufen hat ihre eigenen Märkte, und jede bringt andere Risiken mit.
Für den Setzenden sind das drei sehr unterschiedliche Welten. In der Gruppenphase stehen sechs Spiele gleichzeitig im Programm, die Informationslage ist dünn, und die Kurse bewegen sich früh. In den K.-o.-Runden verschwindet der Ausgang «Unentschieden» nicht aus dem Markt, sondern bekommt eine andere Bedeutung, weil nach 90 Minuten eine Verlängerung folgt. Und beim Final, das 2025 am 18. Januar 2026 im Stadion von Marokko ausgetragen wurde, verschiebt sich die Einschätzung einer einzigen Partie über Wochen, weil sich zwei Teams über sechs Spiele hinweg entwickeln.
Ein Punkt, der bei K.-o.-Wetten immer wieder zu Streit führt: Was ein Veranstalter unter «regulärer Spielzeit» versteht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — beim Fussball rund 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder wenn sie selbst Gegenstand der Wette sind. Wer also auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, hat bei einem 1:0 nach Verlängerung verloren, auch wenn der Sieger stimmt.
Der Afrika-Cup 2025 zeigt, wie unruhig ein solches Turnier nachträglich werden kann. Senegal gewann das Finale gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF dieses Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Torschützenkönig wurde Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren, im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.
Diese Nachgeschichte ist für Wettende mehr als eine Anekdote. Sie zeigt, dass ein abgerechneter Markt nicht für immer abgerechnet ist. Wer eine Wette auf den Turniersieger platziert hat, hat das Ergebnis zunächst so bekommen, wie es auf dem Platz stand, und dann aus den Schlagzeilen erfahren, dass es eine Institution anders sieht. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern hängt die Auszahlung an ihren Spielregeln, nicht an der Wahrnehmung des Publikums. Das ist unbequem, aber es ist der Punkt, an dem man vorher hinschauen sollte.
Spielplan, Gruppen und K.-o.-Runden: wann welcher Markt zur Verfügung steht
Die nächste Ausgabe ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt. Bis dahin ist der Spielplan der Gruppenphase noch nicht gesetzt, weil die Qualifikation läuft. Für den Setzenden heisst das: Er kann sich heute für die Ausgabe vormerken, aber er kann heute noch nicht auf ein einzelnes Gruppenspiel setzen, dessen Teilnehmer feststehen werden.
Die zeitliche Staffelung des Angebots ist der eigentliche Kern. Es gibt drei Phasen, und jede hat andere Bedingungen:
Langzeitmärkte auf den Turniersieger und den Torschützenkönig stehen in der Regel am frühesten offen, mit dünnen Kursen und einer langen Bindung des Einsatzes. Bei Sporttip sind Langzeitwetten ausdrücklich cash-out-fähig, was für diese Kategorie mehr bedeutet als für jede andere, weil hier zwischen Platzierung und Entscheidung Wochen liegen können.
Mit der Auslosung der Gruppen entstehen die ersten konkreten Einzelmärkte auf Teampartien, gefolgt von den Qualifikationsspielen, deren Ergebnisse die Kräfteverhältnisse verschieben. Wer hier setzt, hat den Vorteil, dass die Kurse noch nicht von den Medien eingepreist sind, und den Nachteil, dass Kaderlisten, Verletzungen und Reisestrapazen eines Turniers in Afrika kaum vorhersehbar sind.
Während des Turniers verdichtet sich alles auf wenige Stunden. Sechs Vierergruppen bedeuten Spieltage, an denen mehrere Partien parallel laufen, und ab den Viertelfinals stehen dann nur noch vier Spiele im Programm. Bei einem Turnier mit 24 Nationen und ohne Schweizer Beteiligung ist die öffentliche Aufmerksamkeit hierzulande gering — was für das Angebot der bewilligten Veranstalter nicht ohne Folgen ist, wie der Abschnitt «Vergleich der Veranstalter: Bewilligung, Zuständigkeit und Angebot» zeigt.
Wichtig ist eine Einschränkung, die nicht das Turnier, sondern die Schweiz betrifft. Das erlaubte Wettangebot ist eine geschlossene Liste: Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, welche Ereignisse und welche Wettarten überhaupt zulässig sind. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Wer also nach Spezialmärkten sucht, die auf ausländischen Plattformen selbstverständlich sind, sucht in der Schweiz an einer Stelle, an der es sie nicht gibt.
Vergleich der Veranstalter: Bewilligung, Zuständigkeit und Angebot
Zehn Namen, die einem beim Thema Afrika-Cup im Netz begegnen, und dazwischen eine Grenze, die man leicht übersieht. Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach ihrer Stellung in der Schweiz, nicht nach ihrer Bekanntheit.
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Gamdom | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz |
Was in dieser Tabelle steht, ist bewusst eine einzige Unterscheidung. Es gibt zwei Plattformen mit einer schweizerischen Bewilligung, und es gibt acht, die im Schweizer Recht kein Papier vorweisen können. Dass die acht in der Liste auftauchen, bedeutet nicht, dass sie gleichwertig wären. Es bedeutet, dass Spielende ihnen im Netz begegnen und dass die Bewertung nach denselben Kriterien erfolgen muss, weil eine andere Grundlage nicht existiert.
Der Begriff «gemeldete Lizenz» ist hier der ehrliche Ausdruck für einen Zustand. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung, und Art. 4 des Geldspielgesetzes sagt das ausdrücklich. Wer eine solche Lizenz in der ersten Spalte sucht, findet dort deshalb keine Eintragung.
Die Bewilligung ist die erste Frage, aber nicht die einzige. Die zweite ist das Wohnsitzprinzip: Ein Onlinespielerkonto bei einem bewilligten Veranstalter setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnhaft im jeweiligen Gebiet der Veranstalterin. Das erklärt, warum die zwei bewilligten Namen für einen grossen Teil der Bevölkerung nicht austauschbar sind — dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und eine Sperrliste
In der Schweiz müssen Wetten auf ein Fussballturnier nicht gegen ein ausländisches Angebot abgewogen werden, weil es kein zugelassenes inländisches Alternativangebot gibt. Es gibt genau zwei Veranstalter. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Stelle — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Wer sind die zwei? Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Sie ist tätig in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zusammen ergibt das die vollständige Landkarte des erlaubten Schweizer Sportwettenmarktes.
Für die Wahl des Veranstalters bedeutet das mehr, als es klingt. Für einen Spielenden in Zürich ist Jouez Sport keine Option, für einen in Lausanne Sporttip nicht. Das ist kein Nachteil, den man durch Suchen umgeht, sondern eine Folge der kantonalen Aufteilung, und es reduziert die Auswahl auf einen einzigen Namen pro Region.
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, welche Ereignisse und welche Wettarten überhaupt zulässig sind. Nur Sportwetten sind erlaubt; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.
Was passiert mit Plattformen ohne Bewilligung? Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und werden dann von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Rechtlich ist das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Ein Hinweis, der in beide Richtungen geht: Weder das eine noch das andere ist per se die sichere Wahl. Die bewilligte Variante bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Variante bringt eine breitere Palette und die genannten Nachteile. Die Entscheidung hängt davon ab, was einem wichtiger ist, und beide Wege haben ihren Preis.
Was auf Gratisguthaben, Boosts und Werbung zutrifft
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung wurde 2025 in 24 Fällen an die Loterie Romande und in 8 Fällen an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, warum fremde Plattformen hier beschrieben und bewertet, aber nicht empfohlen werden. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz nicht.
Was auf den Gewinn zutrifft
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Sportwettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden steuerlich aber anders behandelt: Die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für den eigenen Fall sind Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Ein letzter Punkt, der die Konten betrifft. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Auch hier gilt: Wege, die ein Gratisguthaben ohne Identitätsprüfung versprechen, führen an der schweizerischen Ordnung vorbei und nicht durch sie hindurch.
Einzahlung, Auszahlung und die Prüfung, die vor dem ersten Wettschein kommt
Wer bei einem bewilligten Veranstalter online teilnehmen will, kommt an einer Identitätsprüfung nicht vorbei. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Nebenschauplatz, sondern der Vorgang, der überhaupt erst festlegt, bei wem man spielen darf.
Ein Punkt, der die Spielart betrifft: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für den normalen Setzenden ist das irrelevant, für Trainer, Betreuer und Funktionäre am Rand eines Turniers nicht.
Was den Einsatz angeht, kennt Sporttip einen klaren Rahmen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Gelegenheitswettenden sind das grosszügige Grenzen. Für jemanden, der glaubt, mit einem hohen Einsatz einen sicheren Gewinn zu erzwingen, ist die obere Grenze eine Bremse, die ihnen keinen Gefallen tut — und genau das ist ihre Aufgabe.
Interessanter als das Maximum ist das Minimum von CHF 1. Es macht die Teilnahme an einem einzelnen Gruppenspiel für einen Preis möglich, der unter einer Tasse Kaffee liegt. Ob das ein Vor- oder ein Nachteil ist, hängt davon ab, wie man es nutzt: als bezahlte Unterhaltung für ein Spiel ohne Schweizer Beteiligung ist es ein vernünftiger Rahmen, als Einstieg in eine Serie von Einsätzen über sechs Spieltage hinweg ist es die Stelle, an der Budgets leise verschwinden.
Daneben gibt es Funktionen, die den Wettschein nachträglich veränderbar machen. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Die Lücke zwischen beiden Beträgen ist der Preis der Sicherheit. Wer einen Wettschein früh auflöst, tauscht einen Teil des möglichen Gewinns gegen die Sicherheit, ihn überhaupt zu behalten. Das ist ein Geschäft und kein Geschenk, und die Bedingungen dafür setzt nicht der Setzende.
Livewetten und Kombinationen: zwei Funktionen mit eigenen Regeln
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein laufendes Gruppenspiel setzt, sollte das wissen: Die Sekunde zwischen Klick und Bestätigung kann darüber entscheiden, ob die Wette zählt.
Bei den Kombinationen gibt es eine Regelung, die vielen nicht bekannt ist. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Kombinationswetten gibt es zusätzlich einen Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Rechnen wir das an einem konkreten Fall durch, damit die Zahl greifbar wird. Vier Voraussagen mit je einer Quote von 1.50 multiplizieren sich zu 5.06 — 1.50 × 1.50 × 1.50 × 1.50. Wer CHF 1 einsetzt, hätte bei einem Treffer einen Bruttogewinn von CHF 5.06 und damit einen Nettogewinn von CHF 4.06. Der Kombiboost von 5 Prozent erhöht diesen Nettogewinn auf rund CHF 4.27, der Bruttogewinn läge also bei etwa CHF 5.27. Der Zusatz ist eine kleine Verschiebung an der oberen Kante eines Wettscheins. Bei fünfzehn Voraussagen mit derselben Mindestquote liegt die theoretische Erhöhung bei 100 Prozent, aber die Eintrittswahrscheinlichkeit einer solchen Kombination geht gegen null, und beide Werte sind limitiert.
Dazu kommen die Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das Wort «Boost» klingt nach einem Geschenk, die Bedingungen machen daraus ein Angebot mit Ablaufdatum.
Swisslos Sporttip: das Hausangebot für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Spiele gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Über die Bewilligung hinaus ist das der einzige der beiden Anbieter, dessen Konto für einen Spielenden in Zürich, Bern oder Lugano überhaupt zugänglich ist.
Das Angebot ist breit, aber nicht unbegrenzt. Es umfasst Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten, Livewetten und Cash-Out. Was es nicht umfasst, ist das, was die Gespa-Liste nicht hergibt: keine Eckball- und Kartenmärkte, kein Esport-Bereich, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Wer von einer ausländischen Plattform kommt, wird das Angebot zu einem Afrika-Cup-Gruppenspiel als schmal empfinden. Das ist keine Schwäche des Veranstalters, sondern die Grenze, innerhalb derer er arbeiten darf.
Was die Auszahlungsseite angeht, ist nur eine Regel verbindlich und sie ist eng: Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wer gewohnt ist, Auszahlungen bargeldnah oder anonym abzuwickeln, muss hier umlernen. Für alle anderen ist es kein Thema.
Ein Zahlenbild zur Grösse des Hauses, weil es die Rolle dieses Veranstalters erklärt: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang um CHF 13 Mio. in einem Jahr ist die interessanteste Zahl in diesem Absatz: Sie sagt, dass die Sportwetten für den Veranstalter ein schrumpfendes Geschäft sind, während der Lotteriebereich trägt. Wer auf einen breiter werdenden Afrika-Cup-Markt hofft, hofft gegen diesen Trend.
Für die Bewertung heisst das: Sporttip ist das Rückgrat des legalen Schweizer Sportwettenmarktes und für einen Spielenden in der Deutschschweiz oder im Tessin die einzige Möglichkeit, auf ein Afrika-Cup-Spiel zu setzen, ohne die Schweizer Ordnung zu verlassen. Die Limiten sind klar, die Identitätsprüfung ist strikt, die Auszahlung ist an ein Konto gebunden. Wer Bequemlichkeit über Kontrolle stellt, wird sich an der Prüfung stossen; wer nach einem Anbieter mit einer Aufsichtsbehörde im Rücken sucht, hat hier nichts zu suchen.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Gebiet, andere Reichweite
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die Bewilligungsgrundlage ist die gleiche wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Der Unterschied liegt nicht im Recht, sondern im Gebiet und in der Rolle vor Ort. Die 2’350 Verkaufsstellen sind der Teil der Westschweizer Alltagskultur, der bei Swisslos anders aussieht: Wer einen Wettschein nicht am Telefon, sondern an einem Schalter abgeben will, findet in Freiburg oder Genf ein dichtes Netz.
Für einen Spielenden in der Westschweiz ist Jouez Sport damit die einzige legale Option auf ein Afrika-Cup-Spiel, und für einen ausserhalb dieser sechs Kantone ist sie gar keine. Das ist die schärfste Konsequenz des Wohnsitzprinzips auf dieser Seite: Nicht der Geschmack entscheidet über den Veranstalter, sondern die Adresse.
Wer die Wahl hat, trifft sie nicht über die Afrika-Cup-Märkte allein. Die beiden Namen unterscheiden sich nicht in der Bewilligungsart und nicht in der Aufsichtsbehörde, sondern in der Grösse des Vertriebs und in dem Gebiet, das sie bedienen dürfen. Die Preisstellung der beiden Häuser auf dieselbe Partie vergleichen kann nur, wer in beiden Gebieten wohnhaft ist oder wohnhaft war — und das betrifft nur wenige. Für den Rest bleibt der Vergleich akademisch, und das ist die ehrliche Antwort auf die Frage nach dem besten Afrika-Cup-Anbieter in der Schweiz.
Warum ausländische Plattformen kein legales Alternativangebot sind
Die acht übrigen Namen in der Übersicht stehen dort aus einem einzigen Grund: Weil Spielende sie im Netz finden, wenn sie nach Afrika-Cup-Wetten suchen. Ihre Bewilligungslage ist die gleiche — keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz aus einem anderen Rechtsraum, ohne Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Was die Bewilligung der Gespa betrifft, ist die Lage bei allen acht identisch, und es wäre wenig wert, dieselbe Feststellung achtmal in unterschiedlichen Worten zu wiederholen.
Wertvoller ist der Blick auf das, was daraus folgt. Ein ausländischer Anbieter fällt nicht unter das Schweizer Geldspielgesetz, also auch nicht unter dessen Spielerschutzvorgaben, nicht unter die Pflicht, Verlustlimiten abzufragen, und nicht unter die Liste der bewilligten Wettarten. Für einen Setzenden heisst das: kein Limitenrahmen, der beim ersten Login verlangt wird, keine Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden kann, und die Möglichkeit, dass die Domain in einigen Monaten gesperrt ist und dann unter einer anderen auftaucht. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — wer darauf baut, baut auf einem Mechanismus, den die Aufsicht kennt.
Für Leserinnen und Leser, die diese Namen trotzdem prüfen wollen, sind drei Fragen die richtigen. Erstens: Hat der Anbieter eine Bewilligung in der Schweiz — ja oder nein. Zweitens: Welche Stelle ist für Streitigkeiten zuständig, und gibt es sie überhaupt. Drittens: Wie lauten die Bedingungen zur Identitätsprüfung und zur Auszahlung, und passen sie zu dem, was in der Schweiz verlangt wird. Die Antwort auf die erste Frage entscheidet alles Weitere, und sie ist in der Übersicht nachlesbar.
Wer den Weg über eine ausländische Plattform wählt, sollte die Konsequenzen nicht als technische Details abtun. Wettscheine, die dort platziert werden, liegen ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht, und die Steuerbehandlung eines Gewinns kann sich nach kantonaler Praxis anders darstellen als bei einem Schweizer Veranstalter. Wer im Kanton Thurgau wohnhaft ist und dortige Praxis zur Kenntnis nimmt, wird Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt sehen. Das ist ein Nachteil, der in keiner Werbung steht.
Wie Limiten und Spielsperre funktionieren, wenn das Turnier vorbei ist
Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einen oder mehrere Höchstwerte verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der einzige Teil dieses Systems, der wirklich schützt. Nicht die Limite selbst — die setzt man selbst, und man kann sie hoch setzen —, sondern die Wartezeit zwischen dem Entschluss, mehr zu spielen, und der Möglichkeit, es zu tun. Wer an einem schlechten Turnierabend die Limite erhöhen will, muss zwei oder drei Nächte darüber schlafen. Der Gesetzgeber sieht stattdessen 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Was die Spielsperre betrifft: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wer den Schalter sucht, findet ihn im Spielerkonto, nicht am Telefon. Und wer ihn einmal betätigt hat, findet ihn nicht am nächsten Tag wieder vor.
Ein Testkauf-Ergebnis der Gespa aus dem Jahr 2025 verdient hier seinen Platz, weil es gegen ein bequemes Vorurteil spricht: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die Schalterkontrolle sei streng, sollte diese Zahl kennen. Für einen Wettenden bedeutet sie nicht, dass er selbst betroffen wäre, sondern dass die Aufsicht vor Ort nicht überall gleich funktioniert — und dass die Verantwortung für das eigene Budget bei ihm liegt, nicht beim Verkäufer und nicht beim Veranstalter.
Und das ist der Punkt, an dem dieses Turnier zum eigentlichen Testfall wird. Ein Afrika-Cup ohne Schweizer Beteiligung findet zu Zeiten statt, in denen in der Schweiz die Nacht weit fortgeschritten ist. Die Spiele starten, wenn die Arbeit morgen früh beginnt, und sie laufen über drei bis vier Wochen mit Spieltagen in kurzen Abständen. Verlustlimiten gelten unabhängig vom Turnier und unabhängig davon, ob überhaupt jemand zuschaut. Sie sind die eine Grenze auf dieser Seite, die weder an eine Bewilligung noch an einen Veranstalter gebunden ist.
Was ein Gratisguthaben wirklich ist und was es nicht ist — Aussicht
Wer in der Schweiz ein Gratisspielguthaben bei einem bewilligten Veranstalter erhält, erhält es aus einem genehmigten Vorgang (Art. 75 Abs. 2 BGS), dessen Bedingungen der Veranstalter selbst festlegt. Was es nicht ist, ist eine Senkung der Marge. Das Guthaben landet in einem Markt, dessen Auszahlungsschlüssel kleiner ist als der Einsatz, und die Bedingungen — Gültigkeitsdauer, Mindestquote, Limite auf den Gewinn — bestimmen, wie viel davon übrig bleibt.
Interessanter als jeder einzelne Bonus ist die Frist. Ein Guthaben, das zwei Wochen gilt, verlangt eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen, und ein Turnier, das einen Monat läuft, produziert genau die Spieltage, an denen man diese Entscheidung gern beschleunigt. Wer die Gültigkeitsdauer kennt, plant; wer sie nicht kennt, spielt gegen sie.
Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz
Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?
Der Afrika-Cup wird von der CAF organisiert und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Die Ausgabe 2025 lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko. Die nächste Ausgabe soll vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden. Zur Qualifikation meldeten sich 54 Mannschaften an.
Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern und nur, wenn Ereignis und Wettart freigegeben sind. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist das Swisslos mit dem Produkt Sporttip, in den sechs Westschweizer Kantonen die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Onlinespielerkonto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie selbst Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, verliert bei einem Tor in der Verlängerung.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?
Der Gewinn ist der Einsatz mal der Quote. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 sind das CHF 21 brutto, also CHF 11 netto. Die Marge steckt in der Quote und zeigt sich daran, dass die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes zusammen mehr als 1 ergeben.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?
Die Limiten setzt der Spielende selbst. Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Werte für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Spielsperre wird im Spielerkonto eingetragen; eine unbefristete Sperre gilt schweizweit auch für Casinos und Liechtenstein.
Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?
Der eidgenössische Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt die Schwelle je nach Kanton verschieden.
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Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
