Gratiswette bei Registrierung: Spielguthaben mit Bedingungen, keine Geschenke
Ladevorgang...
Unter dem Lead steht, wann die Angaben gelten: Stand Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den Bewilligungen und Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter sowie mit der Aufsicht der Gespa.
Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, stellt meist die falsche Frage. Nicht «Wo gibt es etwas gratis?» entscheidet, sondern «Was passiert mit dem Guthaben, wenn es liegt?». In der Schweiz führt diese zweite Frage zu einem kurzen Antwortweg. Ein Spielguthaben aus einer Aktion darf nicht ausbezahlt werden. Es lebt, bis es verwertet ist oder verfällt. Und es steht unter denselben Schutzregeln wie das eigene Geld, was angenehmer klingt, als es ist: Wer seine Verlustlimite für den Monat bereits ausgeschöpft hat, kann ein Aktionsguthaben nicht einfach in eine Auszahlung verwandeln.
Zwischen dem Versprechen auf einem Werbebanner und dem, was nach der Registrierung tatsächlich auf dem Spielerkonto landet, liegt ein Vertragswerk. Das ist kein Schweizer Sonderfall, aber in der Schweiz ist der Weg dorthin enger als anderswo. Die beiden Veranstalter, die überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, laufen unter Swisslos mit dem Produkt Sporttip und unter der Loterie Romande mit Jouez Sport. Für Gratisguthaben brauchen sie die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Ein Geschäft auf Zuruf gibt es nicht.
Der zweite Teil der Antwort ist unangenehmer. Von den zehn Plattformen, die Wettende in der Schweiz tatsächlich antreffen, tragen zwei eine Schweizer Bewilligung. Die anderen acht bewerben Gratiswetten mit Beträgen, bei denen die zwei einheimischen Angebote wie ein Taschengeld wirken. Was diese Beträge wert sind, hängt an Regeln, die nirgends in der Schweiz durchgesetzt werden können.
Für einen Betrag aus einer Promotion gibt es eine brauchbare Faustregel. Ein Gratisguthaben ist nur so viel wert wie die Quote, mit der es verwertet wird. Wo die Quote 1.90 ist und der Einsatz nicht zurückbezahlt wird, bleibt vom Guthaben ein gutes Dreiviertel übrig, und zwar als Durchschnitt über viele Wetten. Die Rechnung steht in der Sektion «Eine Gratiswette verstehen: Guthaben, Quote, Gewinn», weil sie der einzige Teil dieser Geschichte ist, der sich nachprüfen lässt.
Was Spielerschutz für den Aktionsbetrag bedeutet
Verlustlimiten gelten auch für Guthaben aus einer Aktion
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese Zahlen sind der eigentliche Preis der Schweizer Regulierung, und sie schlagen auf die Aktion durch. Wer eine Gratiswette einlöst, wettet innerhalb derselben Verlustlimite, die er sich selbst gesetzt hat. Das Guthaben aus der Promotion hebt sie nicht auf. Es gibt kein Fenster, in dem plötzlich mehr möglich wäre als sonst.
Daraus folgt ein Zeitplan, den man kennen sollte. Fällt die Gratiswette in eine Woche, in der die Limite schon strapaziert ist, verliert sie ihren Zweck. Sie wäre dann nur noch ein Guthaben, das auf bessere Tage wartet, und je nach Aktion hat sie nicht viele davon. Ein Aktionsguthaben der Loterie Romande war in einem dokumentierten Fall 30 Tage gültig. Wer eine Aktion plant, plant sie also am besten am Anfang einer Abrechnungsperiode, nicht am Ende.
Eine Erhöhung der eigenen Limite ist kein Ausweg. Die 72 Stunden sind keine Höflichkeitsfrist, sondern eine eingebaute Bremse, und sie läuft genau dann, wenn der Impuls am stärksten ist. Der Staat schreibt den Veranstaltern eine Wartezeit vor; Swisslos und die Loterie Romande setzen 72 Stunden um, während das Gesetz 24 Stunden verlangt. Die strengere Variante kostet den Betroffenen zwei Tage Bedenkzeit. Für einen impulsiven Abend ist das viel. Für einen klaren Kopf ist es nichts.
Wann eine Spielsperre das Gratisguthaben mitnimmt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Fristablauf wird die Sperre nicht aufgehoben. Wer das tut, sperrt sich gegen die eigene Entscheidung ab, und das ist der Sinn der Sache. Ein Guthaben aus einer Promotion wartet währenddessen. Es verfällt nach Ablauf seiner Frist, unabhängig davon, wer die Sperre verhängt hat.
Eine unbefristete Spielsperre wiegt schwerer. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die einzige Stelle in der Schweizer Geldspielwelt, an der ein Name wirklich alle Türen schliesst, und es funktioniert nur für Veranstalter, die unter Schweizer Aufsicht stehen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keine Abfrage. Ein Gratisguthaben lässt sich dort trotz laufender Sperre beanspruchen, was aus Sicht des Schutzes ein Rückschritt und aus Sicht des Anbieters ein Verkaufsargument ist.
Ein Konto pro Person, geprüfte Identität
Die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Verifikation ist damit der erste Schritt, nicht eine Formalität nach der ersten Auszahlung, und die Gratiswette aus einer Aktion hängt daran, weil das Guthaben nur einem verifizierten Konto zugeschrieben werden kann.
Was das für einen Auslandsaufenthalt bedeutet, sagt der Buchstabe der Bedingungen. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht an das Angebot, und kein Aktionsbetrag ändert daran etwas.
Wer eine Aktion der Loterie Romande sucht, findet sie entsprechend nur aus den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura heraus. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; sie betreibt Jouez Sport für diese Kantone und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Zwischen der Deutschschweiz und der Romandie liegen damit nicht zwei Angebote zur Wahl, sondern zwei getrennte Gebiete. Ein Umzug ist die einzige Möglichkeit, die Seite zu wechseln.
Wo ein Wettender Hilfe bekommt, ohne dass es etwas kostet
Der Punkt, an dem ein Abend kippt, ist selten der, an dem man eine Auszahlung vermisst. Er ist der, an dem man weiterspielt, um ein Guthaben «nicht verfallen» zu lassen. Genau hier greift die Selbstsperre, und sie ist ausdrücklich als Werkzeug für Personen gedacht, die über ihre Verhältnisse geraten sind, nicht als Strafe. Auch bei einer freiwilligen Sperre ist ein Fachgremium beteiligt, und die Aufhebung einer unbefristeten Sperre setzt Monate voraus, nicht Tage.
Der Registrierungsweg selbst kennt keine Ausnahme für Aktionen. Ein Unter-18-Jähriger kommt nicht hinein, und das ist die klarste Grenze der ganzen Regelung. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 an Verkaufspunkten 200 Testkäufe durchgeführt; in 47,5 % der Fälle wurde an eine minderjährige Person eine Sportwette verkauft. Diese Zahl steht hier ohne Schmuck, weil sie zeigt, wie weit die Praxis von der Regel entfernt sein kann. An der Online-Registrierung mit Ausweisprüfung ist dieselbe Lücke deutlich schwerer zu finden.
Gratiswetten und Aktionsguthaben in der Schweiz
Was Gratisspielguthaben von einer Auszahlung trennt
Der entscheidende Satz steht in den Bedingungen beider Veranstalter und ist in beiden Fällen derselbe: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist keine Kulanzfrage und kein Detail, das je nach Aktion anders läge. Ein Aktionsbetrag ist Spielkapital, und sein einziger Ausgang ist eine Wette. Wer zwanzig Franken Gratisguthaben erhält und nichts setzt, hat nach Ablauf der Frist null Franken gewonnen und zwanzig verloren, die er nie besessen hat.
Bei Swisslos kommt ein zweiter Riegel dazu. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer also ein Regelwerk liest und dabei auf «Guthaben» stösst, muss unterscheiden: Spielguthaben aus eigenen Einzahlungen und Gewinnen nimmt den Weg zur Bank, unter Umständen mit Gebühr. Promotionsguthaben nimmt ihn nie.
Die Aktion der Loterie Romande und was an ihr hängen blieb
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Zehn Franken. Der Betrag beschreibt die Schweizer Lage besser als jede Beschreibung. Er verteilte sich auf Stadionbesucher, die ohnehin da waren, und er war an eine Frist gebunden, die in Tagen gemessen wird. Wer die Frist verpasste, verlor nichts als die Gelegenheit. Und die 7’000 Stück sind in einem Land mit mehreren hunderttausend regelmässigen Sportwetten-Teilnehmenden eher eine Geste als eine Werbekampagne.
Hier liegt der Unterschied, den ein Blick in das Gesetz erklärt. Werbung für Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese 32 Zustimmungen sind das ganze Zugeständnis der Aufsicht an eine ganze Branche für ein ganzes Jahr. Grössere Volumen sind damit nicht unmöglich, aber sie sind offensichtlich nicht gewollt.
Kleine Aktionen, grosse Ankündigungen bei Anbietern ohne Bewilligung
Die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung werben mit Gratiswetten, wie sie in der Schweiz nicht durchsetzbar wären. Das ist nicht per se unehrlich, aber die Bedingungen liegen ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle. Wer dort registriert, findet keine Abfrage eines Sperrregisters, keine Verlustlimite mit gesetzlicher Grundlage und keinen Schweizer Rechtsweg.
Der wichtigste Satz zu Gratiswetten in der Schweiz steht schliesslich nicht in den Bedingungen, sondern in der Verordnung. Der Einsatz einer Gratiswette wird beim Gewinn nicht mit zurückbezahlt. Wer mit zehn Franken Aktionsguthaben zu einer Quote von 2.00 gewinnt, erhält einen Nettogewinn von zehn Franken, nicht zwanzig. Das Guthaben selbst bleibt beim Veranstalter, weil man es ihm nie gegeben hat. Dieser Punkt entscheidet über den Wert jeder Aktion, und er steht in der Werbung nie.
Im Sporttip-Programm gibt es daneben Mechanismen, die den Ertrag erhöhen, ohne Gratisguthaben zu sein. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist ein struktureller Bonus, kein Geschenk.
Was ein Aktionsguthaben im Durchschnitt hergibt
Die Rechnung für ein Promotionsguthaben ist die einzige Stelle, an der sich ein solcher Betrag festnageln lässt. Sie braucht drei Angaben: den Nennwert, die Quote, mit der verwertet wird, und den Quotenschlüssel des Marktes.
Für ein zweiwelliges Beispiel mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 0,95, der Buchmacher behält also 5 %. Das ist ein Beispiel, kein Zitat eines echten Programms, und es steht hier, weil die Beziehung zwischen Quotenschlüssel und Guthaben sonst abstrakt bleibt.
Nimmt man ein Guthaben von CHF 10 dazu, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, beträgt der durchschnittliche Wert 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95. Ausgerechnet sind das rund CHF 4.50 bei einem Sieg, im Durchschnitt über viele Wetten. Der Verlust am Einsatz allein schlägt mit 0,53 Franken je Franken Guthaben zu, weil ein Guthaben, das nicht zurückfliesst, immer vollständig verloren ist.
Die Spanne hängt an der Quote und ist der eigentliche Punkt. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Wert auf rund CHF 3.32, bei einer Quote von 3.00 steigt er auf rund CHF 6.32. Weil der Quotenschlüssel in allen drei Fällen mit 0,95 gerechnet ist, verschiebt sich das Ergebnis allein durch die Quote um fast das Doppelte.
Das ist die ganze Grösse der Geschichte: Zehn Franken werden je nach Quote zu drei bis sechs Franken, und der Betrag auf der Werbeanzeige ist nie der Betrag, der ankommt. Die Schätzung gilt als Durchschnitt über viele Wetten und sagt über den Ausgang einer einzelnen Wette nichts. Wer Glück hat, gewinnt mehr; wer Pech hat, verliert das Guthaben vollständig.
Neben dem Quotenschlüssel gibt es Regeln, die den Wert noch weiter drücken. Ein Cash-Out bei Sporttip ist nur ein vollständiger möglich, ohne Teilauszahlung, und wer einen Quotenboost nutzt und dann cash-out, verliert den Boost. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand des Ereignisses ab und muss nicht für jeden Markt angeboten werden. Wer Aktionsguthaben in solchen Wetten einsetzt, rechnet mit mindestens drei Verlustquellen statt mit einer.
Neukundenangebot und Gratiswette: wer wirklich etwas verliert
Das Neukundenangebot mit Gratiswette ist der einzige Teil des Vorgangs, für den es kein Muster gibt. Der eine Anbieter arbeitet mit einem Gutschein aus dem Stadion, der nächste mit einem Aktionscode, der dritte mit einer Gutschrift nach der ersten Einzahlung. Worin sie sich unterscheiden, lässt sich vollständig in vier Fragen zusammenfassen: Wie lange gilt das Guthaben, welche Mindestquote gilt für die verwertende Wette, ist das Guthaben auszahlbar, und wie hoch ist der Nennwert.
Die Schweizer Veranstalter haben, soweit ihre Bedingungen es hergeben, nur eine Antwort auf die dritte Frage: nicht auszahlbar. Damit ist eine Aktion mit hohem Nennwert und einem kleinen Quotenschlüssel kaum besser als eine mit kleinem Nennwert, solange die Mindestquote niedrig bleibt. Der eigentliche Hebel ist die Quote, nicht die Zahl auf der Anzeige.
Zur ersten Frage etwas Praktisches. Ein Guthaben mit einer Frist von 30 Tagen ist eine Verpflichtung, die man innerhalb eines Monats erfüllen muss. Ein Guthaben mit einer Frist von sieben Tagen ist eine Verpflichtung, die in den nächsten Sonntag fällt. Wer ohnehin jede Woche ein bis zwei Spiele verfolgt, merkt den Unterschied nicht. Wer selten auf Sport schaut, sollte die kurze Frist meiden. Das ist die einzige Stelle, an der die Wahl der Aktion etwas mit der eigenen Gewohnheit zu tun hat.
Top 10 im Vergleich: wonach sich Anbieter wirklich sortieren
Einordnung nach Bewilligung, nicht nach Aktionsbetrag
Die Einordnung beginnt mit einer Kennzahl, die kein Anbieter selbst auswählt. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Alles andere ist nach Schweizer Recht nicht erlaubt, auch wenn es für viele Länder eine Zulassung besitzt. Der folgende Überblick hält das auseinander, weil eine Vergleichstabelle ohne diese Spalte dasselbe Modell mit unterschiedlichem Fundament nebeneinanderstellt.
| Brand | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder angegebene Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle macht zwei Dinge sichtbar. Erstens ist die Spalte mit der Bewilligung acht Mal leer, und zwar nicht, weil eine Angabe fehlt, sondern weil es keine gibt. Zweitens ist der Schweizer Teil ein geschlossenes Feld aus zwei Namen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es sie nicht gibt. Wer nach dem dritten Veranstalter sucht, sucht nach einer Erscheinung, die das Gesetz gar nicht zulässt.
Für die Reihenfolge in diesem Vergleich heisst das: Der Aktionsbetrag ist das schlechteste Sortierkriterium. Die drei Fragen, die eine Reihenfolge tatsächlich tragen, sind der Schutzweg, wenn etwas schiefgeht, die Sicherheit, dass eine Auszahlung ankommt, und die Regel, wie ein Guthaben verwertet wird. Der Nennwert einer Gratiswette steht dahinter, weil er sich in einem Betrag zwischen drei und sechs Franken auflöst.
Limiten, Auszahlungsregeln und Zahlungswege als Vergleichsmassstab
Limiten sind in der Schweiz ein eingebauter Teil des Produkts, nicht eine Zutat. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zwischen einem Wettschein über CHF 1 und einem über CHF 10’000 liegt ein Faktor von 10’000, und in dieser Spanne liegt ein Grossteil dessen, was ein erfahrener Wettender an einem Anbieter braucht.
Für die Loterie Romande liegen die Limiten auf dem Spielerkonto: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Auf der Swisslos-Seite wird Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei den Auszahlungsregeln geht es um zwei Stufen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Diese Regeln sind für einen Wettenden mit kleinen Einsätzen fast unsichtbar. Für jemanden, der einmal einen grösseren Gewinn macht, entscheiden sie darüber, ob Geld sofort verfügbar ist oder den Weg über die Bank nimmt.
Ein Vergleich, der ein Gratisguthaben in den Mittelpunkt stellt, sollte diese Stufen mitlesen. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, aber jederzeit zum Wallet wird, sobald es gewonnen hat, ist etwas anderes als ein Guthaben bei einem Anbieter, dessen Auszahlungswege unklar sind.
Wo das Wettprogramm die Grenze zieht
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Die Aufsicht führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und diese Liste entscheidet, was im Programm erscheint. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe fallen weg. Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste, und Esport fehlt dort ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Für einen Vergleich heisst das: Die Bandbreite des Programms ist in der Schweiz eine Folge der Bewilligung, nicht eine Frage des Geschmacks. Ein ausländisches Programm wirkt breiter, und das ist es auch, weil seine Grenzen anderswo gezogen werden.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das Gesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Was es gibt, sind Regeln für den Fall, dass etwas schiefgeht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Über das Anbieten von Livewetten hinaus kennt das Gesetz keine Vorschrift zu speziellen Live-Märkten. Cash-Out ist nicht reguliert, also beschreibt man es als Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wer eine Gratiswette mit einem Cash-Out verwerten will, sollte es bleiben lassen. Das Guthaben steckt dann in einer Wette, deren vorzeitiger Verkaufspreis unter dem möglichen Gewinn liegt, und der Weg zurück ist versperrt. Die Wette auszusitzen kostet nichts, wenn man die Frist im Kopf behält.
Eine Gratiswette verstehen: Guthaben, Quote, Gewinn
Der Nennwert ist die kleinste Zahl der Geschichte
Die Grundlagen sind schnell erzählt und werden trotzdem fast immer übersehen. Eine Gratiswette ist kein Geldbetrag, der auf ein Konto fliesst. Sie ist Spielguthaben mit Bedingungen. Der Einsatz, der damit platziert wird, gehört dem Veranstalter. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote, und der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Diese letzte Regel klingt nach Kleinkram und ist keiner. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 1.90 ergeben sich rechnerisch CHF 19.00, was ohnehin aufgeht. Bei krummen Beträgen frisst die Rundung auf 5 Rappen den einen oder anderen Rappen. Über ein Jahr mit hundert Wetten ist das eine Zahl, die man nicht merkt, aber es ist die einzige Stelle, an der ein Anbieter einen Teil des berechneten Gewinns zurückbehält, ohne dass es in den Bedingungen nach einem Abzug aussieht.
Der Gewinnbegriff ist der zweite Stolperstein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der Nettogewinn der Betrag über dem Einsatz, und nur dieser Betrag kommt an. Wer CHF 10 Aktionsguthaben zu Quote 2.00 setzt, bekommt CHF 10 ausgezahlt. Der Text auf dem Wettschein zeigt CHF 20. Diese Differenz ist keine Tücke, sondern der Kern des Modells: Der Einsatz war nie das Geld des Wettenden.
Warum Seiten ohne Bewilligung mit diesem Betrag werben können
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf nach Schweizer Recht keine Sportwetten veranstalten, und Werbung für ein solches Angebot ist eine Straftat. Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes verbietet die Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, und Artikel 131 belegt sie mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Diese Sätze stehen hier nicht als Drohung, sondern als Grund, warum die Zahl auf der Werbeanzeige im Ausland grösser sein darf. Wo eine Aufsicht Gratisguthaben vorher genehmigen muss, kann sie grosszügige Beträge bremsen. Wo keine Aufsicht greift, gibt es keine Bremse.
Für den Einzelnen bedeutet das: Ein hoher Aktionsbetrag ist kein Vorteil, den man findet, sondern ein Umstand, den man in Kauf nimmt. Dazu gehört, dass Konto und Gewinn in einem Rechtsrahmen liegen, den man selbst nicht prüfen kann.
Der Mechanismus hinter der Schweizer Bremse ist dokumentiert. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die einzigen Freigaben dieser Art im Land. Sie erklären, warum die Aktion mit den CHF 10 Spielguthaben überhaupt erwähnenswert ist: In einem Markt mit dieser Genehmigungspraxis ist sie bereits an der oberen Grenze dessen, was in einem Stadion verteilt wird.
Wann die Frist schärfer ist als die Quote
Die Frist ist die Regel, die am wenigsten beachtet wird und am häufigsten Geld kostet. Ein Guthaben mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und eines mit 7 Tagen unterscheiden sich nicht im Betrag, aber stark in der Wahrscheinlichkeit, dass es genutzt wird. In der Aktion der Loterie Romande betrug die Eingabefrist 7 Tage, die Gültigkeit des Guthabens 30 Tage. Zwei Fristen, zwei verschiedene Folgen: Die erste entscheidet, ob man das Guthaben bekommt, die zweite, ob es noch da ist, wenn man es einsetzt.
Wer das verwechselt, sitzt vor einem Konto mit einem Guthaben, das nicht mehr verwendbar ist und auch nicht auszahlbar war. Das ist der unangenehmste Zustand dieser ganzen Mechanik, und er ist die Regel, nicht die Ausnahme. Der Betrag ist verloren, ohne dass je etwas abgebucht wurde.
Ein zweiter Fristenpunkt betrifft die Wette selbst. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des gemeinnützigen Zwecks des Veranstalters. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Geltendmachung ist also nicht dasselbe wie Auszahlung. Wer einen Gewinn auf einem schlafenden Konto liegen lässt, verliert ihn nicht sofort, aber er verliert ihn.
Und ein dritter Punkt, der nur bei abgesagten Ereignissen greift. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Wette aus Aktionsguthaben ist die Rückzahlung ein Sonderfall, weil der Einsatz nicht auszahlbares Guthaben war. Wer in einem Programm mit häufigen Absagen wettet, sollte diesen Punkt kennen, bevor er sein Gratisguthaben einsetzt.
Zwei Aktionen, zwei völlig verschiedene Versprechen
Die Gegenüberstellung ist nicht symmetrisch, weil auf der einen Seite eine Bewilligung steht und auf der anderen nicht. Auf der Schweizer Seite gibt es eine Aufsicht, die Gratisguthaben genehmigen muss, ein Register, das Sperren durchsetzt, und einen Rechtsweg. Der Preis dafür ist eine Angebotsbreite, die an Sportarten und Wettarten gebunden ist. Auf der ausländischen Seite gibt es grössere Beträge auf dem Papier und die Aussicht auf ein Programm ohne Schweizer Grenzen. Der Preis dafür ist der Wegfall aller drei Garantien.
Für einen Wettenden mit kleinem Budget und ohne Erfahrung ist die Rechnung schlicht. Die zwanzig Franken Aktionsguthaben bei einem Anbieter ohne Bewilligung sind mehr als die zehn Franken bei der Loterie Romande, aber die Differenz von zehn Franken ist kein Ausgleich dafür, dass im Streitfall keine Stelle zuständig ist. Bei einem Einsatzvolumen von CHF 100 im Monat ist die Differenz eine Wette oder zwei; bei einem Streitwert von CHF 400 ist es alles. Die beiden Dinge liegen auf verschiedenen Skalen.
Wer hingegen das Programm selbst bewerten will und über die Grenzen der Schweizer Liste hinausdenkt, wird für die Entscheidung keine Schweizer Instanz finden, und das gehört zur Wahrheit. Die verbleibende Absicherung ist dann die eigene Buchführung: Einsätze, Auszahlungen, Bearbeitungszeiten, Antwortzeiten des Supports. Das ist mühsam, aber es ist die einzige Kontrolle, die bleibt.
Die Rechtslage: warum Gratisaktionen in der Schweiz klein sind
Eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und einer Zulassung eines anderen Landes erhält damit hierzulande keine Berechtigung nach Artikel 4 BGS.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste mit den blockierten ausländischen Domains.
Ein Punkt gehört hier ausdrücklich benannt. Jede Gratiswette, die ein Leser bei einem Anbieter ohne Bewilligung beansprucht, liegt ausserhalb dieses Rahmens. Sie zu beschreiben ist zulässig; sie zu empfehlen wäre eine Empfehlung für ein Angebot, dessen Veranstaltung nach Schweizer Recht strafbar ist. Die Nennung in diesem Vergleich dient der Orientierung, nicht der Bewerbung.
Warum jeder Gratisbetrag eine Genehmigung braucht
Gratisspiele und Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist keine Empfehlung an die Veranstalter, sondern eine Voraussetzung nach Artikel 75 Absatz 2 BGS. Die Zahlen aus dem Jahr 2025 zeigen, was das in der Praxis bedeutet: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Gratiswette sucht, sucht im Ergebnis ein genehmigtes Einzelangebot und keinen Dauerzustand eines Kontos.
Diese Genehmigungspflicht erklärt auch, warum die Schweizer Angebote mit einem Betrag von CHF 10 und einer Laufzeit von 30 Tagen auftreten können, statt mit einer dauerhaften Gutschrift. Die Aufsicht muss den Betrag und die Bedingungen genehmigen, und was sie prüft, prüft sie einzeln. Ein Modell, das monatlich neue Gratisbeträge nachschiebt, wäre eine Serie von Genehmigungsverfahren, nicht eine Produkteigenschaft.
Für den Wettenden heisst das, die Aktion als Ereignis zu behandeln und nicht als Zustand. Wer eine Gratiswette bei Swisslos oder bei der Loterie Romande sucht, findet sie dann, wenn die Aufsicht sie genehmigt hat, und nicht auf Vorrat. Wer darauf achtet, verpasst weniger.
Wo das Gesetz die Werbung begrenzt
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Artikel 74 BGS setzt diesen Rahmen, Artikel 131 BGS belegt Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Ein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.
Für einen Vergleich ist die Folge klar. Die Ankündigung eines Aktionsbetrags ist auf der Schweizer Seite eine genehmigte Aussage. Auf der ausländischen Seite ist sie eine Aussage des Anbieters über sich selbst, die keine Schweizer Stelle geprüft hat. Für den Leser ist der Unterschied nicht rhetorisch, sondern praktisch, weil im Streitfall nur die erste Aussage eine Instanz hat.
Was mit dem Gewinn steuerlich passiert
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Freibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Freibetrag des Bundes bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die Schwelle unterscheidet sich je nach Kanton, deshalb gilt hier: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein normaler Wettender bleibt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn.
Ein Detail, das in einem Vergleich nicht fehlen sollte: Auf ausländischen Plattformen erzielte Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständiges steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für konkrete Fälle ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.
Ein Wort zu Zahlungswegen, das häufig falsch dargestellt wird. Auszahlungen von Gewinnen und Guthaben erfolgen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht nur in seinen Bedingungen. Richtig ist auch: Die Schweiz hat kein Instrument zur Sperrung von Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter. Banken oder Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht.
Wenn eine Domain verschwindet
Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst mit dem Begriff Domain-Hopping beschreibt. Auf der Liste stehen marktbekannte Namen, und das ist der Kern des Problems für den Wettenden: Ein Konto ändert sich nicht, wenn ein Domainname wechselt. Wer sein Guthaben auf einer Seite hält, die morgen unter anderer Adresse erscheint, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann.
Das ist die unangenehme Seite der ausländischen Werbung mit Gratiswetten. Die Sperre trifft die Domain, nicht das Geschäft. Und ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, verliert mit der Domain auch seine letzte Verwendungsmöglichkeit.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Guthaben mit dem klarsten Weg zur Bank
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sportwetten laufen unter dem Produktnamen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und sie ist eine der beiden, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.
Der Zugang ist geografisch definiert. Ein Online-Konto erhalten Personen, die im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen. Die Registrierung verlangt 18 Jahre, keinen bestehenden Sperreintrag und eine Ausweiskontrolle, bei der die Daten aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Eine Person, ein Konto.
Was das Angebot auszeichnet, ist weniger der Aktionsbetrag als die Regel, die hinter dem Guthaben steht. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Beträge darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Das ist der Punkt, an dem sich Sporttip von allen anderen Namen in dieser Liste unterscheidet, und er wiegt bei einem Guthaben von CHF 10 mehr als der Guthabenbetrag selbst.
Der zweite Unterschied liegt in der Grösse des Angebots. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zwischen CHF 1 und CHF 10’000 liegt der Raum für fast jede Strategie, die einem normalen Wettenden einfällt.
Weniger erfreulich ist die Behandlung des Cash-Out. Er ist nur vollständig möglich, keine Teilauszahlung, und der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn. Dazu kommt, dass ein ausgeführter Cash-Out nicht rückgängig gemacht werden kann. Das ist eine Funktion mit eingebautem Reuefaktor, und bei einer Wette aus Promotionsguthaben würde ich sie nicht anrühren.
Auch das Livewetten-Programm hat eine Eigenheit, die man kennen sollte. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, ebenso kann Swisslos in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid mit Quote 1.00 werten. Das ist korrekt und nachvollziehbar, aber es bedeutet, dass eine Livewette nicht immer das ist, was auf dem Schirm stand.
Fazit: Das Aktionsguthaben ist hier der kleinste Teil des Angebots. Wer auf ein Promotionsguthaben angewiesen ist, verliert; wer eine Auszahlungsregel sucht, die ohne Nachfragen funktioniert, findet sie in der Staffel bis CHF 1’000 automatisch und darüber innert 3 Arbeitstagen. Das ist der Grund, warum Sporttip für einen Schweizer Wettenden mit regelmässigen Einsätzen die naheliegende erste Adresse bleibt, unabhängig davon, welche Aktion gerade läuft.
Loterie Romande Jouez Sport: zehn Franken als Taschenlampe
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsart entspricht der von Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken sind wenig. Sie als Taschenlampe zu bezeichnen wäre nicht falsch: Die Aktion war da, um Aufmerksamkeit zu erzeugen, nicht um Konten zu füllen.
Interessanter für den Vergleich sind die Kontoregeln. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf denselben Betrag nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Promotionsguthaben nicht auszahlbar.
Die Westschweiz ist kein zweites Angebot neben der Deutschschweiz, sondern ein getrenntes Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Diese Trennung ist gesetzlich gewollt und hat eine unbequeme Folge: Der Wettbewerb, der in anderen Ländern über Aktionsbeträge läuft, findet zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern gar nicht statt. Deshalb sind die Aktionen klein. Nicht, weil die Veranstalter knausern, sondern weil sie einander nicht mit Gratisguthaben überbieten müssen.
Fazit: Die CHF 10 aus dem Stadion sind ein Werbegag mit ordentlicher Buchhaltung dahinter. Der eigentliche Wert der Loterie Romande liegt in der Staffelung der Auszahlung, die jeden Gewinn unter CHF 1’000 sofort ins Wallet legt, und in einer Limitsetzung, die den Monatsrahmen offenlegt statt ihn zu verstecken. Für ein regelmässiges kleines Budget ist das nachvollziehbar.
PowBet: ein Guthaben im Nirgendwo
PowBet tritt an Schweizer Wettende heran, ohne Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung eines anderen Landes hat in der Schweiz keine Geltung, und die angegebene Zulassung lässt sich nicht feststellen. Die praktischen Folgen sind die, die bei allen acht Anbietern dieser Gruppe dieselben sind, und sie hier einmal vollständig ausgesprochen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert wird.
Wer eine Gratiswette bei PowBet nutzt, tut das in einem Rahmen, den er nicht prüfen kann. Das ist kein Grund zur Annahme, dort werde planmässig getäuscht. Es ist der Grund, warum die Bedingungen vor der Registrierung gelesen werden müssen, nicht danach.
Fazit: Der Aktionsbetrag ist die einzige Angabe, die sich ohne Schweizer Bezugspunkt vergleichen lässt, und damit trägt er den Vergleich nicht. Was bleibt, ist die Frage, ob ein Wettender für die Aussicht auf einen Namen weitere Konten und Identitätsprüfungen auf sich nehmen will, die auf keiner Schweizer Akte erscheinen.
20Bet: Werbung ohne Aufsicht
Bei 20Bet fehlt eine Schweizer Bewilligung. Damit gilt hierzulande auch keine ausländische Zulassung, und für Wettende besteht kein Schweizer Rechtsweg oder Schutz durch das Sperrregister. Der Status der angegebenen Lizenz ist nicht belegbar.
Was hier zusätzlich zu bedenken ist, ist die Beziehung zwischen Werbung und Aufsicht. Auf der Schweizer Seite muss ein Gratisguthaben vorgängig genehmigt werden. Wo diese Pflicht nicht greift, existiert keine Stelle, die Betrag und Bedingungen prüft. Der Wettende ist dann selbst die Prüfinstanz.
Fazit: Ein Aufladeangebot mit hohem Nennwert ist auf dieser Seite die logische Konsequenz aus fehlender Aufsicht und nicht ein Zeichen für Grosszügigkeit. Wer hier einsteigt, sollte die Bedingungen als Vertragstext behandeln und nicht als Marketing.
myBet: das Konto als einzige Rechnung
myBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Eine ausländische Lizenz begründet hier keinen Rechtsanspruch, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Informationen zur Zulassung sind für Schweizer Kunden nicht validierbar.
Der praktische Aufwand liegt bei den acht Anbietern dieser Gruppe in der Buchführung: Einsätze, Auszahlungen, Bearbeitungszeiten. Wer das nicht führt, hat im Streitfall keine Unterlagen. Eine eigene Tabelle ist der Ersatz für eine Aufsicht, die es nicht gibt.
Fazit: Ohne Schweizer Aufsicht ist die eigene Aufzeichnung das einzige Kontrollinstrument. Für einen Wettenden, der ohnehin Buch führt, ist das tragbar; für einen, der nur ein Spiel verfolgen will, ist es zusätzliche Arbeit, die nichts mit Wetten zu tun hat.
ZotaBet: glattes Programm, rauer Rahmen
ZotaBet operiert ohne Erlaubnis der Schweizer Behörden. Das bedeutet konkret: Ausländische Lizenzen besitzen keine Geltung, Rechtsmittel können in der Schweiz nicht eingelegt werden und das Sperrregister findet keine Anwendung. Eine gültige Zulassung lässt sich nicht verifizieren.
Fazit: Ein breites Programm ohne Schweizer Grenzen ist ein realer Vorteil, wenn man nach Märkten sucht, die die Schweizer Liste nicht kennt. Er kommt aber mit einem Nachteil, der in Franken messbar ist: Im Streitfall existiert kein Weg, der in der Schweiz endet. Diese beiden Punkte lassen sich nicht gegeneinander aufrechnen, und wer den Vorteil will, sollte den Nachteil nicht kleinreden.
Bettilt: Aussicht auf mehr Märkte, weniger Schutz
Bettilt trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung hat in der Schweiz keine Geltung, das Sperrregister kennt das Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Eine angegebene Zulassung ist nicht feststellbar.
Fazit: Bei einem Anbieter, dessen Zulassung nicht belegt ist, ist der Umgang mit dem eigenen Guthaben die eigentliche Frage. Ein Wettender, der sein Guthaben klein hält und regelmässig abzieht, hält das Risiko klein. Ein Wettender, der einen Aktionsbetrag anspart, tut das Gegenteil.
Unibet: bekannter Name, unbekannter Status in der Schweiz
Unibet ist ein Name, den viele Schweizer Wettende kennen, doch auch hier fehlt eine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Zulassung gilt hierzulande nicht, der Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen und eine Verbindung zum Sperrregister existiert nicht. Die angegebene Zulassung ist nicht feststellbar.
Der Punkt, der bei bekannten Namen übersehen wird: Bekanntheit ist keine Bewilligung. Die Schweiz erkennt eine ausländische Zulassung nicht an, und die Aufsicht kann Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.
Fazit: Ein Name, den man kennt, macht die eigene Einschätzung bequemer, aber nicht sicherer. Was zählt, ist die Frage, wer im Streitfall zuständig ist, und darauf gibt es hier keine Schweizer Antwort.
Sportuna: wer die Identitätsprüfung scheut, ist hier falsch
Sportuna wird in der Schweiz nicht reguliert. Da keine Schweizer Bewilligung vorliegt, können sich Nutzer nicht auf ausländische Dokumente berufen; zudem fehlen jeglicher Rechtsweg und die Aufnahme in das Sperrregister. Angaben zur Zulassung sind nicht überprüfbar.
Das ist der Anbieter, bei dem der Widerspruch zum Thema dieser Seite am deutlichsten wird. Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht und dabei hofft, die Prüfung des Ausweises umgehen zu können, findet in der Schweiz genau das Gegenteil vor: Die Registrierung bei Swisslos liest die Daten aus dem Ausweis aus und gleicht sie gegen Adressdatenbanken ab. Ein Konto ohne Identität gibt es nicht, und ein Guthaben ohne Konto schon gar nicht.
Fazit: Ohne Schweizer Aufsicht bleibt die Auszahlung eine Frage des Vertrauens und nicht des Rechts. Für einen Wettenden, der eine Prüfung seiner Identität ablehnt, ist die Schweizer Seite keine Alternative und die ausländische keine Lösung.
Wettigo: der Vergleich, der ohne Anker nicht funktioniert
Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da das Angebot nicht unter Schweizer Aufsicht steht, greifen hierzulande weder das Sperrregister noch ein Rechtsweg für Kunden. Die vom Betreiber genannte Zulassung ist für den Schweizer Markt bedeutungslos.
Fazit: Bei diesem Anbieter trägt weder der Aktionsbetrag noch der Bekanntheitsgrad einen Vergleich. Was bleibt, ist die Entscheidung, ob man den Gang auf eine Plattform ohne Schweizer Zuständigkeit überhaupt antreten will, um zehn oder zwanzig Franken Aktionsguthaben zu verwerten.
Was am Ende wirklich entscheidet
Die zwei Schweizer Namen sind keine Wahl zwischen zwei Angeboten, sondern zwei Gebiete. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kommt an die Loterie Romande nicht heran, und umgekehrt. Damit fällt eine Vergleichsdimension weg, die in anderen Ländern den Markt bewegt, und übrig bleibt der Blick in die Bedingungen.
Dort stehen die vier Angaben, die den Wert eines Aktionsguthabens bestimmen: wie lange die Eingabefrist läuft, wie lange das Guthaben danach gilt, mit welcher Mindestquote verwertet werden muss und ob der Betrag auszahlbar ist. Die Schweizer Antwort auf die letzte Frage ist in beiden Häusern dieselbe, und sie ist nicht verhandelbar.
Wer den Wert rechnen will, findet die Faustregel in der Sektion zu Gratiswetten und Aktionsguthaben: Ein Zehner wird bei einer Quote von 1.90 und einem Quotenschlüssel von 0,95 im Durchschnitt zu ungefähr CHF 4.50, bei einer Quote von 3.00 zu rund CHF 6.32. Der Betrag auf der Anzeige ist nie dieser Betrag.
Und wer auf einer der acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung anfängt, sollte sich vorher entscheiden, was er dort sucht. Ein breiteres Programm, ein grösserer Aktionsbetrag, ein bestimmter Anbieter aus früheren Zeiten — alles nachvollziehbare Gründe. Nur keine Sicherheit im Schweizer Sinn.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette bei der Registrierung für Neukunden?
Nur, wenn beide Veranstalter sie aufgelegt und die Aufsicht sie vorgängig genehmigt hat. Swisslos und die Loterie Romande haben im Jahr 2025 insgesamt 32 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erhalten. Ein dauerhaftes Registrierungsgeschenk gibt es nicht, ein genehmigtes Einzelangebot schon.
Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein aus?
Weil Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen und weil die beiden Veranstalter einander nicht konkurrieren: Jeder bedient sein eigenes Kantonsgebiet. Zwischen ihnen existiert kein Wettbewerb über Aktionsbeträge. Die Folge sind wenige und kleine Aktionen. Die Aktion der Loterie Romande während der Saison 2025/26 bestand aus CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen.
Bekomme ich bei einem Gewinn aus einer Gratiswette meinen Einsatz zurück?
Nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird beim Gewinn nicht mit zurückbezahlt, und Promotionsguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Aktionsguthaben zu einer Quote von 2.00 setzt, erhält CHF 10 ausgezahlt, nicht CHF 20. Auf dem Wettschein steht der höhere Betrag.
Wie viel Guthaben gab es bei der Loterie Romande, und wie lange galt es?
CHF 10 Spielguthaben, ausgegeben an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, insgesamt 7’000 Stück. Der Code musste innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto eingegeben werden. Das Guthaben war danach 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Ab welchem Gewinn schreibt die Loterie Romande Geld direkt dem Wallet gut?
Bis CHF 1’000 netto geht der Gewinn direkt ins Wallet. Höhere Beträge werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auf der Seite von Swisslos liegt dieselbe Schwelle bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung; darüber erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?
Sie veranstalten Sportwetten ohne die Bewilligung, die das Schweizer Recht verlangt. Eine ausländische Zulassung hat hierzulande keine Geltung; es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Aufsicht kann solche Domains auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen.
Bonus – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
