Sportwetten mit gratis Startguthaben – die zwei Schweizer Veranstalter, ihre Aktionen und was die Bedingungen kosten

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter abgeglichen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach gratis Startguthaben sucht, stösst auf eine Zahl, die man kennen sollte: CHF 10. So viel lag im Spielguthaben der Loterie Romande, als die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Nicht pro Woche, nicht pro Monat. An sieben Tagen im ganzen Zeitraum. Wer den Code aus den National-League-Stadien innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, bekam diese CHF 10 gutgeschrieben, aus insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist der ganze Markt für Gratisspielguthaben in diesem Land, in einem Satz. Kein anonymer Anbieter, kein Offshore-Portal, keine Registrierung in zwei Minuten: eine Bewilligung, ein Code, ein Zeitfenster.

Wer hier Gratisguthaben sucht, sucht zudem etwas, das der Gesetzgeber nur mit Erlaubnis zulässt. Bevor irgendein Aktionsguthaben fliesst, entscheidet die Aufsicht, ob überhaupt geworben werden darf, und der Spielende entscheidet zuerst über etwas anderes: seine Verlustlimiten. Die Reihenfolge ist nicht zufällig, und sie bestimmt den Aufbau dieses Artikels. Wer das versteht, liest das Kleingedruckte der wenigen Aktionen anders — und weiss, warum die grossen Zahlungsversprechen auf ausländischen Portalen genau das wert sind, was sie kosten.

Verlustlimiten zuerst: was die Grenze vor der ersten Wette festlegt

Die Zahl, die vor jeder Aktion steht, ist keine Willkommensprämie, sondern eine Obergrenze im Minus. Wer bei Swisslos online mitspielen will, muss vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Daneben lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Diese Limite ist die Antwort auf die Frage, was ein Gratisguthaben wirklich ist. Sie ist eine Obergrenze des Verlusts, den das System für einen Spielenden noch trägt, bevor er selbst eingreifen muss. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und danach CHF 500 nachzahlt, weil die Limite es hergibt, hat nichts gewonnen. Die Limite erlaubt es, weil er sie einmal so hoch gesetzt hat. Der Zeitverzug bei der Erhöhung ist der eigentliche Schutz. Kein Roulette-Tisch der Welt hat diesen Mechanismus, und genau deshalb darf man ihn als das Beste bezeichnen, was diese Regulierung hervorgebracht hat.

Selbstsperre und Sperrregister: was passiert, wenn die Limite nicht reicht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und zwar ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für 180 Tage sperrt, ist 180 Tage weg. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Sperre ist der Punkt, an dem das Schweizer System seinen eigentlichen Vorteil zeigt. Die Registrierung wird gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Spielsperre muss vor der Registrierung ausgeschlossen sein, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer einmal drin ist, bleibt dieselbe Person — nicht eine IP-Adresse unter vielen. Auf ausländischen Portalen, die nach Schweizer Recht keine Gartenmauer kennen, gibt es diesen Mechanismus für Schweizer Spielende nicht. Wenn dort eine Sperrfunktion angeboten wird, dann auf dem Papier des Anbieters und nicht mehr auf dem Register der Schweizer Aufsicht.

Wer glaubt, dass Werbung für diese Selbstsperre ausreicht, sollte einen Testkauf kennen: Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jede zweite. Der Schutz endet dort, wo ein Mensch an einer Verkaufsstelle die Ausweiskontrolle überspringt. Das ist der Grund, weshalb dieser Artikel keine einzige Aktion als «sicher» bezeichnet, sondern nur als das, was die Bedingungen sagen.

Wie die Aufsicht ein kostenloses Guthaben bewirkt

Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Diese 24, wie sie an die Westschweizer Veranstalterin gingen, sind mehr als die acht, die an Swisslos gingen, aber sie sind auch nicht viel für ein ganzes Jahr. Der Grund liegt im Kern der Logik: Ein beworbenes Grossspiel und ein lockeres Geschenk sind aus Sicht des Schutzes zwei verschiedene Dinge. Ein Gratisguthaben senkt die Einstiegshürde auf null, und wer nichts riskiert, hat auch nichts zu prüfen. Die Zustimmungspflicht ist die Antwort darauf, nicht die Besteuerungswut.

Was daraus für den Leser folgt: Das Angebot an Aktionen ist klein, unterscheidet sich aber deutlich — je nach Region, Jahreszeit und Aktionstag. Wer den Markt beobachtet, wird mehr Gratisspielguthaben sehen als ein Suchender erwartet, aber weniger, als die Werbung eines Jahres vermuten lässt. Die konkreten Bedingungen — Höhe, Gültigkeitsdauer, Verwendung — stehen jeweils nur in den Bedingungen des Veranstalters, der die Aktion durchführt.

Was ein Startguthaben mit Bedingungen kostet

Nicht alles, was mit gratis beginnt, endet gratis. Die CHF 10 der Loterie Romande waren ausweislich der Teilnahmebedingungen nicht auszahlbar und 30 Tage gültig. Wer sie liegen liess, verlor sie. Wer sie in eine Wette auf einen Aussenstand verwandelte, gewann Gewinn oder verlor Gewinn — aber nie die CHF 10 selbst. Das ist der verbreitetste Irrtum über Gratisspielguthaben, und er hat einen eigenen Namen: Es ist ein Kredit, kein Geld.

Bei Swisslos findet sich dieselbe Logik im Auszahlungsrecht. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr, danach 3 %. Bei einem Guthaben in der Grössenordnung der Schweizer Aktionen ist die Kommission kein Grund zur Sorge. Sie ist ein Signal: Das System will nicht der Ort sein, an dem man Kontostände parkiert.

Ein Wort zu Angeboten, die mit «risikofrei» oder «bis zu 100 % Bonus» auf ausländischen Portalen werben. Zwei Mechanismen tauchen dort immer wieder auf. Der eine ist ein Bonusbetrag, der vor der Auszahlung mehrfach durchgespielt werden muss. Der andere ist ein zusätzliches Zahlungsmittel oder eine Mindesteinzahlung. Beides steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer sich das nicht ansieht, vergleicht keinen Bonus mit einem Bonus, sondern eine Ware mit einem Versprechen. Und was in der Schweiz vor jeder Wette zuerst festgelegt wird — die eigene Verlustlimite — gilt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht, weil er nicht an das Schweizer Schutzsystem angeschlossen ist.

Beide Schweizer Veranstalter im Vergleich

Wer in der Schweiz wetten will, hat genau zwei Möglichkeiten mit Schweizer Schild. Wie beide aufgestellt sind, zeigt die folgende Gegenüberstellung.

Kriterium Swisslos (Sporttip) Loterie Romande (Jouez Sport)
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa
Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne
Einzugsgebiet Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und Fürstentum Liechtenstein Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura
Zugang mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Gebiet der sechs Westschweizer Kantone; Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000
Mindest- und Höchsteinsatz Einzel- und Kombinationswette ab CHF 1, höchstens CHF 1’000; Systemwette höchstens CHF 10’000 —
Gewinnauszahlung bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto; zweimal pro Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung 3 % bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber Überweisung auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben nicht auszahlbar
Gratisspielguthaben nicht auszahlbar nicht auszahlbar

Die Unterschiede liegen weniger in der Produktpalette als in der Geografie. Wer in Zürich wohnt, kommt bei der Loterie Romande nicht durch die Registrierung. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht durch. Das ist keine Absicht, sondern die Konsequenz des föderalen Systems, und es macht jeden Vergleich der beiden zu einem Vergleich zweier Hälften, die sich nicht überschneiden. Ein Vergleich, der das übersieht, empfiehlt Schweizer Spielenden eine Adresse, an der sie nicht willkommen sind.

Bemerkenswert sind die beiden grössten Zahlen in der Tabelle: CHF 10’000. Bei der Loterie Romande die Einzahlungsgrenze pro 30 Tage und die Obergrenze des Wallet-Guthabens. Solche Zahlen sind nicht das Versprechen eines Angebots, sondern der Radius des Schutzes. Wer sie liest, versteht sofort, warum eine ausländische Plattform mit demselben Produkt trotzdem ein anderes Produkt ist: Dort gibt es diese Grenze nicht.

Die zwei Schweizer Veranstalter unter der Lupe

Swisslos Sporttip: das breite Angebot für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Einzugsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Weg hinein ist schmaler, als er aussieht. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist eine Identitätsprüfung, keine Anmeldung. Wer sie als Hürde empfindet, sollte wissen, dass sie der Preis dafür ist, dass ein Konto auf seinen Namen lautet — und nur auf sein eigenes.

Einsätze sind begrenzt: mindestens CHF 1 für eine Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und höchstens CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei einem Systemwetten-Einsatz von CHF 10’000 sprechen wir nicht von einem Gelegenheitsspieler, sondern von jemandem, der das als ernsthafte Tätigkeit betreibt.

Mehrere Extras sind an Bedingungen geknüpft. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung begrenzt sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Gerade der letzte Satz beschreibt die eigentliche Falle: Wer den Boost gesetzt hat und dann live aussteigt, verliert ihn. Das ist kein Fehler, sondern die Logik — der Boost belohnt das Halten, nicht das Aussteigen.

Das Casino-Feature sitzt daneben. Cash-Out gibt es bei Sporttip ausserdem für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. «Tiefer als der mögliche Wettgewinn» ist die entscheidende Formulierung. Wer live aussteigt, tauscht einen unsicheren höheren Betrag gegen einen sicheren tieferen — und Swisslos legt die Differenz nicht offen.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Quote 1.00 heisst: Der Einsatz zurück, kein Gewinn. Das ist der Moment, in dem viele Livewetter glauben, sie hätten einen technischen Fehler gemacht. Sie haben einen Vertragsbestandteil erfüllt. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Märkte desselben Spiels selbst kombiniert, spielt mit einem Risiko, das nicht auf dem Wettschein steht.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer das nicht weiss, wundert sich über Beträge, die nie ganz aufgehen. Das sind Rappen, aber sie zeigen, wer hier rechnet.

Was den Zahlungsweg betrifft: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wichtiger als die Marke ist die Regel dahinter: Winnings und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Kontoinhaber lautet. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem vollen Kombischein mit einer Quote von 1.00 in einem Bein sinkt der Gesamtgewinn deutlich, ohne dass der Einsatz zurückkommt. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die grösste Enttäuschung bei Swisslos ist der Cash-Out, die stärkste Eigenschaft der regionale Schutz. Wer live aussteigen will, sollte vor der Wette die Bedingungen lesen und nicht danach. Wer die Systemwette bis CHF 10’000 nutzt, findet die einzige Stelle im Schweizer Angebot, an der sich ein grösseres Volumen unter Schweizer Aufsicht bewegen lässt. Und wer sich bei Swisslos anmeldet, tauscht Bequemlichkeit gegen Prüfung: Der Ausweis wird ausgelesen, einmal registriert heisst einmal. Für eine Mehrheit der Spielenden ist das der richtige Tausch.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit den klarsten Einzahlungsgrenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in der Deutschschweiz wohnt, ist hier nicht Kunde. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier sein Schild.

Die regulatorische Lage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa. Die harten Grenzen sitzen aber an anderen Stellen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Diese beiden CHF 10’000 sind die schärfste Beschreibung des Schweizer Unterschieds. Ein Einzahlungsdeckel pro 30 Tage ist keine Formalität: Er begrenzt, wie viel ein Spielender in einem Monat überhaupt nachlegen kann. Bei einigen ausländischen Anbietern auf der Sperrliste existiert keine vergleichbare Grenze. Wer CHF 10’000 in einem Monat nicht nachschieben kann, spielt anders und verliert anders. Ein Zahlungsdeckel wirkt, bevor der Verlust entsteht.

Dasselbe Mechanismus erklärt, warum ein Gratisspielguthaben keinen zusätzlichen Anreiz braucht, um gefährlich zu werden. Die CHF 10 sind 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die EXPOSITION des Spielenden hängt nicht an diesen CHF 10, sondern am Einzahlungsdeckel von CHF 10’000 pro 30 Tage. Wer ihn ausreizt, spürt den Unterschied sofort.

Der Alltag der Auszahlung ist bei der Loterie Romande der klarste im Schweizer Markt: bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber auf die IBAN. Kein Kommissionsmodell, kein In-App-Zahlungsdienst im Vordergrund — und derselbe Satz wie überall: Gratisspielguthaben raus aus der Rechnung. Wer ein Aktionsguthaben gewinnt, gewinnt Gewinn, aber niemals das Kapital. Das ist die einzige Zeile, die ein Wettender aus beiden Veranstalterbedingungen wirklich mitnehmen muss.

Der ausländische Markt: für Schweizer Spielende ohne Bewilligung

Der zweite Teil dieser Übersicht ist der unangenehmere. Es gibt eine Reihe von Buchmachern, die im deutschsprachigen Raum stark beworben werden, die aber über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Sie werden hier genannt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden Veranstalter. Bei den folgenden Marken gilt: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die Bewilligungslage dieser Anbieter ist nach dem, was über sie berichtet wird, nicht geklärt, und das hat in der Schweiz keine Geltung. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist strafbar; dieser Artikel beschreibt und bewertet, er wirbt nicht.

Es ist kein Zufall, dass diese Marken in einem Block erscheinen und nicht in zehn Einzelporträts. Sie teilen die eine wichtige Eigenschaft: Sie stehen ausserhalb des Schweizer Schutzsystems. Verlustlimiten, Sperrregister, Einzahlungsdeckel und Wohnsitzprüfung existieren für Schweizer Spielende dort nicht auf dem Papier der Schweizer Aufsicht. Was ein Anbieter an eigenen Regeln mitbringt, bleibt seine eigene Sache. Wo der Anbieter selber Limiten anbietet, tun sie das auf seiner Entscheidung — nicht, weil Schweizer Recht es verlangt. Wer das weiss, kann bewusst entscheiden; wer es nicht weiss, hält das Marketing für die Wirklichkeit.

Was der Blick über die Sperrliste sagt

Die Sperrliste der Gespa existiert seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren diese Domains per DNS. Weil geblockte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden, spricht die Aufsicht vom Domain-Hopping und nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als Marke auf der Liste.

Die 671 Domains erzählen eine Geschichte über den ausländischen Markt: Die Blockade ist kein statisches Hindernis. Ein Anbieter, der auf der Liste steht, kann morgen unter anderer Adresse erscheinen. Für den Spielenden heisst das, dass eine beschwerdefreie Zeit auf einer ausländischen Plattform kein Zeichen ist, dass einer die Schweizer Werbung durchgelassen hat. Was für die Einstufung zählt, ist eine einzige Frage: Steht die Marke auf der Liste? Und was das für den eigenen Anspruch heisst.

Dasselbe gilt für das wichtigste Fehlurteil über ausländische Anbieter: Sie sind für den Spielenden straflos. Das Bundesamt für Justiz verfolgt den Spieler nicht. Aber ohne Bewilligung in der Schweiz organisiert zu werden, ist strafbar, und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Was auf den ersten Blick wie das Fehlen von Konsequenzen aussieht, ist eine Konsequenz, die erst später sichtbar wird.

Warenkorb statt Wette: was beim Einzahlen wichtig ist

Wichtiger als jede Bonuswerbung ist, wohin das Geld am Ende geht. Beim bewilligten Schweizer Veranstalter lautet die Regel, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto in Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden. Wer die Auszahlung an eine andere IBAN will, wird sie nicht bekommen. Und Kredit an Spielende gibt es nicht: Wer nicht einzahlt, spielt nicht.

Bei Sporttip lässt sich Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gelten ebenfalls CHF 10’000 als Einzahlungsgrenze pro 30 Tage und als Kappung des Wallet-Guthabens. Wer ein Gratisspielguthaben aktiviert, sollte die Gültigkeitsdauer im Auge behalten: Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren es 30 Tage. Wer das Guthaben nicht aktiviert, behält es nicht. Das ist die stille Falle jedes Aktionsangebots.

Was die Bedingungen aus dem günstigsten Angebot machen

Hier lohnt die Nachrechnung mit dem einen belegten Gratisspielguthaben: CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, aus einer Aktion mit 7’000 Stück. Nehmen wir an, ein Spielender setzt dieses Guthaben als Gratiswette ein, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückfliesst, und zwar auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Diese zwei Mal 1.90 sind ein Rechenbeispiel, kein zitierter Kurs irgendeines Veranstalters. Aus beiden Quoten ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte: 1 / (1/1.90 + 1/1.90) ergibt rund 0.95, also eine Auszahlungsquote von 95 % und eine Marge von 5 %. Rechnet man das Gratisguthaben mit 10 Franken durch, so kommen bei einem Treffer von einem Gewinn 9 Franken minus gezahlter Einsatz wieder 9 Franken heraus. Der Erwartungswert dieses Guthabens liegt damit in einem Band von ungefähr CHF 4.28 bis CHF 4.50 — das untere Ende von 4.28 folgt aus dem Auszahlungsanteil des Marktes, das obere Ende von 4.50 aus dem reinen Nettogewinn eines Treffers von 9 Franken. Die Bedingung, unter der diese Zahl gilt, ist eng: eine einzige Wette mit dem ganzen Guthaben auf einen Markt mit Quote 1.90 und einer Marge von 5 %, und der Gratis-Einsatz ist im Falle eines Gewinns nicht dabei.

Das ist die Zahl, die der Werbung widerspricht. «CHF 10 gratis» klingt nach zehn Franken. Die Durchschnittsrechnung über viele solcher Wetten hinweg ergibt rund die Hälfte davon. Wer das Guthaben stattdessen lieber in mehreren Wetten einsetzt oder auf einen Markt mit höherer Marge spielt, verschiebt das Ergebnis nach unten, weil die Marge bei jeder Wette erneut greift. Und wer es liegen lässt, bis es verfällt, hat null.

Zum Vergleich ein Zahlenbild, das schon aus beiden Schweizer Bedingungen auftaucht: Für 30 Tage gültig ist das Guthaben bei der Loterie-Romande-Aktion gewesen; die Aktion selbst hatte sieben Aktionstage. Wer die Aktivierung um einen Tag verpasste, verlor nichts, sondern bekam nichts. Der Grund für diese Enge steckt in der Statistik: Bei jedem Aktionsguthaben gibt es Erstversuche, und die Aufsicht will, dass der Anbieter das kleine Fenster kontrollieren kann. Nachrechnen lohnt deshalb nicht, um zu optimieren, sondern um zu verstehen. Die Zahl, die übrig bleibt, liegt in der Regel deutlich unter der beworbenen.

Wer darf in der Schweiz überhaupt wetten?

Die Rechtslage ist kurz und klar. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern mit Inkrafttreten des Geldspielkonkordats am 1.1.2021 — und nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Das ist der Grund, warum es in der Schweiz keine Liste mit weiteren bewilligten Buchmachern gibt: Es gibt keine weiteren. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also nach einer Liste bewilligter Anbieter sucht, sucht vergebens. Das ist keine Enttäuschung, es ist die Konsequenz einer Entscheidung, die in der Schweiz bewusst so getroffen wurde.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf

Die Schweiz hat keinen offenen Markt: Der Katalog des Erlaubten ist geschlossen. Zulässig sind nur Sportwetten auf Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Es gibt eine Katalogliste der Aufsicht der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen; Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie dort stehen; Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine E-Sport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für einen Schweizer Wettenden heisst das: Die Palette ist kleiner als auf ausländischen Portalen. Kein E-Sport, keine Corner-Wetten, keine Wetten auf die grosse Politik. Das ist der Preis des Schilds. Wer ein Interesse an E-Sport-Wetten hat, findet in der Schweiz keine bewilligte Adresse dafür.

Ein Wettschein ohne Deckel über sich selbst

Was die Schweiz im Sportwetten anders macht als die meisten Länder: Sie begrenzt nicht durch einen gesetzlich festgelegten Einzahlungsdeckel gegen Spielende, sondern durch Eigenverantwortung mit Form. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung wirkt nach dem Gesetz nach 24 Stunden, während Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Die Schweiz kennt keinen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel.

Dass die Erhöhung Zeit braucht, ist der Punkt. Wer seine Limite nach einem Verlustabend erhöhen will, muss auf einen Morgen mit klarem Kopf warten. Wer am Morgen danach immer noch erhöhen will, darf es. Der Mechanismus setzt auf die Zeit, nicht auf die Erlaubnis, und deshalb wirkt er wie er wirkt.

Was eine Spielsperre im Register bedeutet

Bei einer unbefristeten Selbstsperre wird die Sperre in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Sperre ist keine technische Drucktaste, sondern ein Register mit Folgen. Wer sich sperrt, sperrt sich in einem System, das ausserhalb der Schweiz keine Entsprechung hat. Wer sein Spielverhalten über die Landesgrenze verlegen will, verlässt das System und damit auch seinen Schutz. Das ist der eine Punkt, an dem sich Schweizer und ausländische Angebote nicht vergleichen lassen, weil der Vergleich die Wirkung des Registers voraussetzen würde.

Was ein Gewinn kostet — und was nicht

Sportwetten sind steuerlich attraktiv, solange sie klein bleiben. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt ausdrücklich Sportwetten — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, so dass für den Einzelfall je nach Kanton gilt. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; sie wird über die Steuererklärung zurückgeholt, indem der Gewinn deklariert wird.

Die Einordnung ist eindeutig: Ein typischer Wettender bleibt weit unter dem Freibetrag und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Ein Schweizer Wettgewinn ist in der Regel steuerfrei — solange es ein Schweizer Gewinn ist. Genau hier verläuft die Grenze zur zweiten Gruppe.

Gewinne aus dem Angebot ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. In diesem Kanton gibt es den Freibetrag also nicht. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht — wer das behauptet, hat das österreichische Modell vor Augen, nicht das Schweizer. Dies sind allgemeine Hinweise; wer eine konkrete Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wann die Schweiz welche Sperre zieht

Der Vollzug hat einen Ort, an dem die Schweiz tatsächlich hart ist: die Sperrliste. Sie ist der einzige Hebel, den der Gesetzgeber gegen ausländische Anbieter wirklich nutzt. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockiert wird per DNS durch Schweizer Telekommunikationsanbieter. Dass Domains innert Stunden ersetzt werden, macht die Liste zu einem laufenden Prozess, nicht zu einem Zaun.

Ein urteilender Blick darauf: Die Sperrliste verhindert keine Nutzung, aber sie dokumentiert den Status. Wer auf einem ausländischen Portal spielt und nie eine Blocksperre bemerkt, wird nicht plötzlich in die Legalität geholt. Der Punkt bleibt bestehen: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Und die Werbung für diese Angebote ist in der Schweiz strafbar — bis zu einer Busse von CHF 500’000 (Art. 131 BGS). Wer die Marke trotzdem nutzt, sollte wenigstens wissen, was er tut.

Woher die Bewilligung kommt und wer die zwei Stellen besetzt

Die Bewilligung für ein Grossspiel verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für ein Gratisspielguthaben braucht es ausserdem die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS) — genau die Zahl der erteilten Zustimmungen von 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos im Jahr 2025.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Nettoertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist der Grund, warum Bevormundung und Gemeinnützigkeit in dieser Frage zusammengehen: Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, arbeitet nicht im freien Markt, sondern in einem Auftrag.

Was die Aufsicht von Gratisguthaben hält

Die entscheidende Norm ist Artikel 75 Absatz 2 BGS: Freispiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Das ist die Erklärung dafür, dass in dem ganzen Land zehn, zwanzig Marken und ein halbes Dutzend Menüs mit Verführung einander widersprechen. Ein Geschenk an einen Spielenden, das ihn am ehesten zum Wetten bringt, braucht die schwerste Genehmigung. Die Aufsicht will zu wissen, wo dieses Geschenk hingeht.

Für die Werbung gilt zusätzlich: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, auch nicht gegen Minderjährige oder gesperrte Personen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten, und eine Busse bis CHF 500’000 (Art. 131 BGS) ist eine funktionierende Bremse. Eine tageszeitliche Werbebeschränkung gibt es nicht.

Wie man sich das selbst bestätigt

Wer ein Gratisspielguthaben in Erwägung zieht, sollte zuerst zwei Fragen prüfen. Die erste: Ist der Anbieter im eigenen Kanton zugelassen? Wer in Zürich wohnt, ist bei Swisslos richtig; wer in Genf wohnt, bei Jouez Sport. Ein Schweizer Sitz ist kein Beleg — die Bewilligung entscheidet. Die zweite: Was steht im eigenen Land in den Bedingungen zur Auszahlung? Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Antwort dieselbe — Gratisspielguthaben raus, Gewinn bleibt. Bei einer ausländischen Marke steht die Antwort in deren eigenen Bedingungen.

Prüfen an der Quelle statt im Marketing heisst: Die Regeln und Teilnahmebedingungen und die Bedingungen für die Online-Teilnahme der beiden Veranstalter zu lesen. Dort stehen die Zahlen. Alles andere ist Wiedererzählung.

Bleibt zuletzt die Reihenfolge. Wer heute ein Konto eröffnet, wird zuerst nach Limiten gefragt, dann nach dem Ausweis, dann nach der Zahlung, und ein Aktionsguthaben ist, wenn überhaupt, der letzte Schritt. Diese Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt der Antwort auf die Frage nach dem gratis Startguthaben in der Schweiz. Das Geschenk kommt spät und ist klein; der Schutz kommt zuerst und bleibt.

Häufige Fragen zu Sportwetten mit gratis Startguthaben

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber nur als Gratisspielguthaben eines bewilligten Veranstalters und nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa. Solche Aktionen sind selten und laufen befristet. Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande gab es CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen. Wer ohne Einzahlung ein Konto führt, muss sich ausweisen.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ohne Code und ohne verifiziertes Konto gab es nichts.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar, und das ist die entscheidende Einschränkung jedes Aktionsangebots. Ausgezahlt werden nur echte Gewinne: bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Bankkonto, zweimal pro Jahr kostenlos.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Für Einzel- und Kombinationswetten liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000; für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»