Legale Wettanbieter in der Schweiz – zwei Bewilligungen, zehn Namen und ein Register, das dazwischensteht
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem legalen Wettanbieter sucht, findet meistens eine Liste mit zehn oder zwanzig Marken. Die ehrliche Auskunft ist kürzer: Es sind zwei Veranstalter, und alles andere auf solchen Listen fällt in eine zweite Kategorie, die man nicht verwischen darf. Swisslos mit dem Produkt Sporttip versorgt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Das ist der ganze bewilligte Markt. Es gibt keine dritte Bewilligung, die demnächst vergeben würde, kein Verfahren, auf das man warten könnte, und keine Marke, die «bald lizenziert» wäre.
Daraus folgt alles Weitere, und darum geht es auf dieser Seite. Aus zwei Veranstaltern folgt ein geschlossener Katalog an Sportarten und Wetten. Daraus folgt, dass jede Zahlungsmethode, jede Gratiswette, jede App und jeder Cash-Out, über den eine ausländische Marke wirbt, ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens stattfindet. Und daraus folgt, dass die Spannung nicht zwischen «legal» und «gefährlich» verläuft, sondern zwischen vollständigem Schweizer Schutz mit schmalem Angebot und breitem Angebot ohne jeden Schweizer Anspruch.
Preise und Limiten bewegen sich. Alle Angaben zu Konditionen, Limiten und Verfahren hier beruhen auf dem Stand vom Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos, die Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen, die Angaben der Loterie Romande und die Informationen der Gespa als Aufsichtsbehörde.
Was Krypto und Anonymität im Schweizer Recht bedeuten
Ein Wettkonto bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist ein Konto mit Namen darauf. Zahlungen laufen so, und sie laufen nirgends sonst hin. Wer nach einem Anbieter sucht, bei dem Bitcoin, Ethereum oder eine anonyme Einzahlung möglich ist, sucht einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und das ist keine Marktlücke, sondern eine Rechtsfolge.

Der Grund steht in den Ausführungsbestimmungen zum Geldspielgesetz: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein Konto ohne Namensträger existiert im bewilligten Schweizer Angebot also nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende gibt es ebenfalls nicht. Die Krypto-Marke, die mit «sofort und anonym» wirbt, bietet damit genau das an, was die Schweizer Bewilligung ausschliesst. Das ist ihr Geschäftsmodell und nicht ein besserer Service.
Die Registrierung selbst ist der zweite Riegel. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer zweimal antreten will, kommt nicht durch. Wer mit falschem Namen antreten will, auch nicht.
Anonymität hat hier einen Preis, und er ist ungewöhnlich: Sie kostet den Zugriff auf das Sperrregister. Die unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Ein Spieler, der sich sperren lässt, ist damit nicht nur bei einem Anbieter weg, sondern überall dort, wo die Schweiz und Liechtenstein hinreichen. Auf einer ausländischen Krypto-Seite existiert dieser Schutz nicht, weil sie an das Register nicht angeschlossen ist. Der Spieler, der sich dort selbst sperren will, kann es meist nur durch Nichtstun oder durch eine E-Mail an einen Support, dessen Sprache er nicht spricht.
Ob eine Krypto-Marke dazu irgendwelche Bedingungen veröffentlicht, ist eine Frage an ihre eigenen Geschäftsbedingungen. Bei den hier betrachteten ausländischen Marken ist dazu nichts bekannt, und es wäre falsch, in eine solche Seite etwas hineinzulesen, was sie nicht selbst zusagt.
Immerhin lässt sich der Zugriff darauf, was in der Schweiz erlaubt ist, nachschauen statt erfragen. Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, veröffentlicht die Sperrliste der ausländischen Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Wer wissen will, ob eine Marke auf dieser Liste steht, findet die Antwort dort, und nicht in einer Werbeanzeige.
Bonus ohne Einzahlung: warum die Schweiz hier eine Ausnahme ist
Gratisspielguthaben und Freiwetten sind in der Schweiz nicht einfach eine Marketingfrage. Sie brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das ist der Unterschied zu praktisch jedem anderen Markt, über den man schreiben kann, und er erklärt, warum die Suche nach einem «Wettanbieter Bonus ohne Einzahlung» in der Schweiz so wenig findet.
Wie eng das ist, zeigt die Zahl der erteilten Zustimmungen. Im Jahr 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Anbieter, ein paar Dutzend Aktionen im ganzen Jahr, und jede davon eine, die vorher durch die Behörde gegangen ist. Von einem Markt, in dem man sich durch ein Dutzend Willkommenspakete testet, ist das weit entfernt.
Das schützt den Spielenden mehr, als es zunächst aussieht. Wo die Aufsicht vorher zustimmen muss, verschwindet der klassische Anlockmechanismus: ein Geschenk, an das eine dreissigfache Umsatzbedingung geknüpft ist, von der niemand vorher etwas wusste. Was bleibt, sind Aktionen mit Bedingungen, die vor der Ausspielung feststehen. Was folgt, ist eine andere Art von Entscheidung: Wer den Bonus sucht, sucht das falsche Merkmal.
Was ein Kombiboost tatsächlich verlangt
Die Sporttip-Aktionen sind der konkreteste Fall, der hier greifbar ist, und sie zeigen gut, wie solche Bedingungen aussehen, wenn sie vorab festgeschrieben sind. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von der vierten auf die siebte Voraussage verdient einen zweiten Blick. Von 5 % auf 20 % sieht nach dem Vierfachen aus, verlangt aber drei zusätzliche Voraussagen mehr, jede mit Quote ab 1.50. Eine Vierer-Kombi mit lauter 1.50er-Quoten bringt eine Gesamtquote von 5.06; die 5 % werden also auf einen kleinen Nettogewinn gerechnet. Interessanter ist, was die Mindestquote ausschliesst: keine einzige Voraussage darf unter 1.50 liegen, ein Favorit mit 1.20 geht nicht hinein. Und wer vorzeitig aussteigt, verliert den Boost. Ein Cash-Out macht die Erhöhung zunichte, und weil der Cash-Out-Betrag ohnehin tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, zahlt der vorsichtige Ausstieg doppelt.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch hier gilt: der Ausstieg frisst die Erhöhung.
Bei allen anderen Marken auf dem Schweizer Markt sagt keine Grundlage etwas über Bonusarten oder Umsatzbedingungen. Das ist kein Datenloch, das man betrauern müsste, sondern die schlichte Folge davon, dass sie in der Schweiz keine Bewilligung haben und die Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben sie gar nicht erreicht. Wer dort einzahlt, liest die Bedingungen des Anbieters, nicht die einer Schweizer Aufsicht.
Zahlungswege und Auszahlung: die langsamste Stelle im System
Der schnellste Zahlungsweg ist der, den die Schweiz ohnehin schon benutzt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer in der Schweiz mit PostFinance unterwegs ist, kennt den Ablauf aus dem Supermarkt; für ihn ist die Einzahlung kein neuer Prozess.
Spielguthaben lässt sich bei Swisslos online oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese letzte Bedingung ist die, die überrascht. Wer CHF 9’999 auf dem Wallet hat, kann nichts mehr nachladen, bis er etwas verspielt. Die Grenze ist nicht die des Limitenbildschirms, sondern die des Guthabens.
Wie Swisslos auszahlt, und was die dritte Auszahlung kostet
Zweimal im Jahr ist die Auszahlung gratis, und zwar auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Prozent tun weh, aber sie treffen fast niemanden. Wer zweimal im Jahr Gewinne abräumt, kommt nie in die Nähe der Kommission. Die Regel zielt auf einen schmalen Fall: den Spieler, der den Kontostand im Wochenrhythmus hin- und herbucht, weil er nicht weiss, ob er weiterzockt oder aufhört. Ihm wird die Nervosität verteuert, und das ist der vernünftigere Teil des Systems.
Wer klein gewinnt, wartet nicht. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Erst Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der kleine Gewinn landet also als Guthaben, und dieses Guthaben kann nicht anonym abfliessen — es wartet, bis der Spieler es entweder einsetzt oder auf sein Konto überweist.
Trotzdem gibt es eine Frist, die man vergessen kann. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn liegen lässt, verliert ihn nicht an eine Firma, sondern an die Gemeinnützigkeit. Tröstlich ist das nur begrenzt; wer im Wettschein-Fach unterwegs ist, sollte die Frist kennen.
Bei den ausländischen Marken ist über Zahlungswege nichts bekannt, und daraus lässt sich keine Aussage über deren Zuverlässigkeit ableiten. Für diese Seite heisst das: keine Zahlungsmethode bei diesen Marken vergleichen, und keine Empfehlung aussprechen, die sich auf eine Zusage stützt, die es in dieser Form nicht gibt.
App und mobile Bedienung: wo sich Limiten setzen lassen
Der beste Limitenbildschirm ist der, den man mit zwei Berührungen erreicht. Das ist ein Argument, das man sonst bei Apps nicht verwendet, aber in der Schweiz gehört es nach vorn: Die Limiten sind hier nicht staatlich festgelegt, sondern selbst gesetzt, und daraus wird der Limitenbildschirm zum sicherheitsrelevanten Teil der Oberfläche.
Die Apps der beiden zugelassenen Veranstalter müssen also nicht gegen ausländische Sportwetten-Oberflächen antreten, sondern gegen den Impuls, eine Limite erst morgen zu setzen. Wer bei Swisslos vor der ersten Sporttip-Teilnahme einsteigt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind die wichtigste Einzelheit im ganzen Limitenapparat. Der Spieler, der heute verliert, kann morgen seine Limite nicht anheben. Die Pause ist nicht lang genug, um die Verluste zu vergessen, aber lang genug, um sie nachzuzählen. Auch die Altersstaffelung ist konsequent gedacht: Wer unter 21 ist, sitzt bei CHF 1’000 fest, und das trifft die Gruppe, die am wenigsten Erfahrung und am wenigsten Kontrolle über den eigenen Klickrhythmus mitbringt.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich 180 Tage gesperrt hat, hat 180 Tage. Der unbefristete Weg führt ins schweizweite Register, das auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und Liechtenstein erfasst, und eine solche Sperre lässt sich in der Regel erst nach drei Monaten aufheben lassen, wobei eine Fachstelle mitwirkt. Das ist eine Gewebeprobe mehr als der gewöhnliche Ausstieg: Wo andere Plattformen ein Häkchen rückgängig machen, verlangt die Schweiz ein Verfahren.
Wer live dabei ist, will seine Limite nicht erst im Einstellungsmenü suchen. Wer das bei sich beobachtet, sollte die Limite setzen, bevor er sich anmeldet, und nicht, nachdem das Spiel gelaufen ist. Das ist keine technische Frage, sondern eine Reihenfolge.
Livewetten und der Ausstieg vor Schluss
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat, und das Geldspielgesetz schreibt Live-Märkte nicht auf einzelne Arten fest. Der Ausstieg vor Schluss hingegen ist nirgends vorgeschrieben. Cash-Out ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters, und damit ist es das richtige Merkmal, um zwei Anbieter auseinanderzuhalten, aber ein falsches, um Seriosität zu messen.
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Cent-Betrag fehlt in der Beschreibung der Funktion, und das mit Absicht des Veranstalters. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Es gibt also kein Modell, mit dem man den Ausstieg durchrechnen könnte, das für alle Wetten gelten würde.
Das erklärt, was Cash-Out wirklich ist: ein Abschlag, den man für Sicherheit zahlt. Der Wettende verkauft seine Wette an den Buchmacher zurück, und der Buchmacher kauft sie nicht zum fairen Preis, sondern zu dem Preis, den er für tragbar hält. Wer das im Kopf hat, trifft die Entscheidung besser. Wer den Ausstieg für ein Werkzeug hält, mit dem man Verluste vermeidet, hat ihn falsch verstanden; er verwandelt eine offene Wette in einen festen, kleineren Betrag.
Was bei Livewetten zählt, wenn etwas dazwischenkommt
Livewetten bringen zwei Sonderfälle mit, die selten auftreten und dann voll zuschlagen. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer ohne Stream wettet, wettet korrekt — der Stream ist kein Teil des Wettscheins. Und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Quote 1.00 ist schmerzhafter, als sie klingt. Sie ist keine Strafe, aber sie ist eine Rückgabe statt eines Gewinns: Der Einsatz kommt zurück, die Voraussage zählt nicht, und in einer Kombination verschlechtert sie die Gesamtquote, weil die Multiplikation mit 1.00 nichts mehr hochzieht. Der Elfmeter, die rote Karte, der Videoschiedsrichter-Entscheid — in diesen Momenten ist das Fenster kurz, und wer darauf wettet, trägt das Risiko der Wertung.
Und dann ist da die Spielzeit, über die gestritten wird. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, beim Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der typische Streitpunkt «2:1 nach 90 Minuten oder nach 120» ist damit beantwortet, aber nur, wenn man vorher gelesen hat, was das Programm sagt.
Bei den ausländischen Marken ist über Cash-Out und Livestream nichts bekannt. Wetten dort werden nach deren Regeln ausgewertet, und die sind nicht die, die auf dieser Seite stehen.
Wettarten und Quoten: was der Quotenschlüssel über das Angebot sagt
Die Zahl, die über das Angebot eines Marktes entscheidet, ist die Auszahlungsquote. Sie ist der Anteil aller Einsätze dieses Marktes, den er zurückzahlt, berechnet als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge. Die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Eine Quote allein sagt also nichts; zwei Quoten desselben Marktes sagen etwas, und die drei Werte desselben Marktes sagen alles.
Nehmen wir den Zwei-Weg-Markt, den dieser Text für seine Rechnung verwendet: 1.90 auf der einen Seite, 1.90 auf der anderen. Die Kehrwerte sind 0.5263 und 0.5263, die Summe beträgt 1.0526. Der Anteil, der zurückfliesst, liegt damit bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Das ist ein Beispiel und kein abgelesener Preis, aber es zeigt die Grössenordnung, in der die Rechnung stattfindet.
Was CHF 1’000 auf einem solchen Markt kosten
Jetzt lässt sich ausrechnen, was das im Betrieb heisst. Die Rechnung: ein Umsatz von CHF 1’000, einmal gesetzt, auf einem Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90/1.90 und damit einer Marge von rund 5 %. Der erwartete Kostenbetrag liegt dann bei ungefähr CHF 50 — unter der Annahme, dass nur diese CHF 1’000 umgesetzt werden und die Marge sich am Ende so niederschlägt, wie sie im Markt steckt.
Das ist ein statistischer Erwartungswert über viele Wetten und kein Ergebnis für irgendeine einzelne Wette. Wer einmal CHF 1’000 auf einen Ausgang setzt, gewinnt entweder CHF 900 oder verliert CHF 1’000; die CHF 50 sind der Durchschnitt über viele solche Entscheidungen. Und die Bandbreite ist bei einem einmaligen Durchgang viel grösser als bei zwölf.
Dieselben CHF 1’000 werden deutlich teurer, wenn sie in viele kleine Wetten zerfallen. Wer monatlich zwölf Wetten zu je CHF 83 auf denselben Markt setzt, verliert im Durchschnitt denselben Anteil, aber die Streuung um diesen Durchschnitt schrumpft mit jeder zusätzlichen Wette, und die Marge hat zwölfmal Gelegenheit, sich zu summieren, statt einmal. Nur: Die Marge fällt nicht einmal am Monatsende an, sie sitzt schon im Preis. Genau das ist der Punkt, an dem die Vorstellung «fünf Prozent ist wenig» kippt: Fünf Prozent sind bei einem einmaligen Umsatz wenig, bei einem Umsatz, der zwölfmal im Jahr stattfindet, ist es ein laufender Posten, und der Posten steht nicht auf dem Wettschein.
Der aussagekräftigste Vergleich bleibt der zwischen zwei Quoten desselben Anlasses. Wer für dieselbe Voraussage bei einem Anbieter 1.85 und bei einem anderen 1.92 sieht, kann die Differenz in Prozenten ausdrücken und weiss, was der Wechsel bringt. Genau deshalb ist ein Quotenvergleich über mehrere Anbieter kein Schmuckstück, sondern die einzige praktische Form von Preisvergleich, die es beim Wetten gibt.
Kombiwetten, Heinz und Yankee
In der Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zu einem Gesamtpreis, und der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Gesamtquote. Nach den Sporttip-Regeln wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Schritt klingt nach Buchhaltung, ist aber eine der wenigen Stellen, an denen der Buchmacher einen Betrag zu seinen Gunsten richtet, und es ist fair, dass er es sagt.
Der Reiz der Kombination liegt in der Multiplikation und die Falle in derselben. Eine Zehner-Kombi aus lauter 1.50er-Quoten kommt auf eine Gesamtquote von 57.7 — attraktiv, bis man ausrechnet, dass keine einzige der zehn Voraussagen schiefgehen darf. Genau hier setzen die Vollsysteme an, die im Schweizer Sprachgebrauch als Heinz und Yankee bekannt sind. Sie sind keine zehn Kombis, sondern Konstruktionen, die aus mehr Voraussagen eine grössere Zahl von Kombinationen bilden und damit mehrere Fehler verzeihen. Der Preis dafür ist der höhere Einsatz: Wer ein System spielt, setzt jede enthaltene Kombination mit, und die Summe der Einsätze übersteigt die Einzelwette um ein Vielfaches.
Bei Sporttip trägt das auch die Limitenfrage. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Systemwette darf also das Zehnfache kosten, und das ist konsequent, weil sie aus vielen Kombinationen besteht. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — nicht gekürzt, nicht teilweise angenommen, sondern abgelehnt.
Ein Sonderfall ist bei Sporttip die Kombination abhängiger Ereignisse derselben Sportveranstaltung. Sie ist nur über die Bet-Builder-Funktion möglich. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei abhängige Voraussagen kombiniert und dafür keinen Bet Builder benutzt, riskiert, dass die ganze Wette verschwindet, auch die unabhängigen Teile.
Auch hier ist über die Wettarten der ausländischen Marken nichts bekannt, und es wäre ein Fehler, ihre Bedingungslage aus ihrem Werbetext abzuleiten.
Sportarten und Wettbewerbe: der geschlossene Katalog
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und diese Liste entscheidet mehr über das Schweizer Angebot als jeder Marketingvergleich. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und einen Esports-Abschnitt zeigt sie ebenfalls nicht.
Das ist die unangenehmste Folge für einen Teil der Spielerschaft. Wer nach einem Anbieter für Esports-Wetten sucht, findet ihn in der Schweiz nicht; Esports erscheint in der Liste der Aufsicht schlicht nicht. Wer nach Ecken-Wetten sucht, findet sie im bewilligten Angebot ebenfalls nicht. Es ist nicht so, dass Swisslos diese Märkte nicht bewerben dürfte — sie stehen nicht im Katalog, und der Katalog ist der Rahmen, in dem sich das Angebot bewegen darf.
Immerhin: Nur Sportwetten sind erlaubt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, obwohl sie auf ausländischen Plattformen mitunter zu finden sind. Ausserdem gilt eine Grenze beim Ereignis selbst: Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Und dann ist da noch die Regel, die jedenfalls für Fairness sorgt, aber manche überrascht: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Schweiz verbietet damit den naheliegendsten Interessenkonflikt an der Wurzel.
Wer im Sport wann mitspielen darf
Ein Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre voraus; das gilt auch nach den Regeln der Aufsicht für Sportwetten, und Minderjährige sind online nicht zugelassen. Der Kontrollmechanismus ist die Ausweisprüfung bei der Registrierung, und die verhindert den Zugang zuverlässig, weil das Konto an eine geprüfte Identität gebunden ist.
An dieser Stelle ist Ehrlichkeit unangenehm, aber nötig: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz. Es heisst, dass die Kontrolle am Schalter überhaupt nicht funktioniert, und dass der Satz «in der Schweiz ist Sportwetten erst ab 18 möglich» zwar rechtlich korrekt ist, in der Praxis aber von der Einhaltung an einer Verkaufsstelle abhängt. Wer ein Kind hat, das im Dorfladen Lotto spielen kann, sollte dieses Ergebnis kennen und nicht die Rechtslage zitieren, sondern die Quote.
Bei den ausländischen Marken ist über Sportarten und Wettbewerbe nichts bekannt. Ein Hinweis ist trotzdem möglich, und er stammt aus der Systematik: Was in der Schweiz nicht im Katalog steht, taucht bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gerade deshalb auf — Esports und Exoten sind der Grund, aus dem manche Spieler dorthin abwandern. Genau dieser Weg führt aber an der Bewilligung vorbei.
Neue Anbieter: warum es sie in der Schweiz nicht geben kann
Die suche nach einem neuen Wettanbieter in der Schweiz hat eine Antwort, die man erst verdauen muss: Es kann keinen geben. Das Angebot ist auf zwei Veranstalter beschränkt, und diese Beschränkung ist interkantonal vereinbart, nicht durch eine Marktphase bedingt. Eine dritte Bewilligung ist nicht in Vorbereitung. Neue Marken, die im Schweizer Suchfeld auftauchen, sind ausländische Seiten, die von der Schweiz aus erreichbar sind, aber nicht in der Schweiz veranstalten.
Wer heute zum ersten Mal eine Marke sieht, die mit Livewetten, hohen Boni und «keine Limits» wirbt, sollte die drei Merkmale zusammennehmen. «Keine Limits» ist im Schweizer Recht kein Vorteil, sondern eine Abwesenheit: Es gibt keinen staatlich festgelegten Einzahlungsdeckel, die Limiten setzt der Spielende selbst, und ein Anbieter ohne Swisslos- oder Loterie-Romande-Regime hat diesen Mechanismus gar nicht. Die Werbung verkauft also die Abwesenheit eines Schutzapparats als Freiheit. Das ist die zentrale Irreführung dieses Marktes.
Etwas anderes als Werbung ist die blosse Sichtbarkeit. Ausländische Seiten sind erreichbar, und ein Teil von ihnen steht auf der Sperrliste, die die Gespa führt und die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen. Die erste Fassung dieser Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains; die Gespa nennt als Anbieter unter anderem Interwetten, Bet-at-Home und bet365 als auf der Liste. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping, so nennt es die Aufsicht selbst. Die Sperrliste ist also kein Zaun, sondern ein bewegliches Hindernis.
Vom reinen Anbieterwechsel abgesehen gibt es im bewilligten Markt nur eine echte Neuigkeitsebene: neue Funktionen, neue Märkte innerhalb des Katalogs, neue Limitenkomforts. Wo das hingeht, entscheidet die Aufsicht über die Liste, nicht ein Produktteam.
Die zehn Marken im Vergleich
Die folgenden beiden Gruppen sind nicht miteinander austauschbar, und die Tabelle soll das sichtbar machen. In der ersten stehen die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. In der zweiten stehen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in diesem Markt auftreten und deshalb genannt werden müssen: Ein Vergleich, der nur die ersten beiden aufführt, beantwortet die Fragen nicht, die aus der Praxis kommen. Die zweite Gruppe ist ausdrücklich als ausländisches Angebot ausgewiesen, und nichts in dieser Tabelle macht eine Marke daraus zu einer sicheren Wahl.
Die Reihenfolge folgt der schlichten Frage, ob ein Veranstalter in der Schweiz veranstalten darf. Wer das bejaht, steht oben.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, interkantonale Vereinbarung, Sportwetten unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz | Loterie Romande, Westschweizer Veranstalterin, Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport |
| AmunRa | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| HighFlyBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| Rollbit | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| FortuneJack | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| DirectionBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| Playzilla | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| Betovo | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
| Boomerang Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | Dem Vernehmen nach keine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat |
Aus einer Bewilligung folgt nicht, dass ein Angebot reichhaltig ist. Beide Schweizer Veranstalter arbeiten mit einem Katalog, der Ecken, Karten und Esports ausschliesst, und beide binden das Konto an einen Wohnsitz im eigenen Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht an ein Konto, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Diese Zweiheit ist eine unbequeme Konsequenz der Kantonslösung, und sie ist der Preis für den Schutzapparat.
Und aus dem Fehlen einer Bewilligung folgt nicht, dass eine Marke unseriös mit Guthaben umgeht. Es folgt etwas Präziseres und Praktischeres: Sie ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, sie unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, und im Streit gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Die Schweiz hat kein Instrument, um Zahlungen an solche Seiten flächig zu unterbinden; die Sperrung erfolgt über DNS, und sie trifft die Domain, nicht die Zahlung. Wer dort einzahlt, sollte das wissen, ohne dass ihm jemand sagt, was daraus folgt.
Wie viele Wettanbieter es in der Schweiz wirklich gibt
Diese Frage beantwortet sich aus der Struktur des Marktes. Es gibt genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich keine Liste zugelassener Sportwetten-Anbieter, sondern eine Sperrliste ausländischer Domains. Wer nach «wie viele Wettanbieter gibt es in der Schweiz» sucht, findet deshalb oft Zahlen im zweistelligen Bereich. Diese Zahlen zählen in der Regel Marken, nicht Bewilligungen, und der Unterschied ist genau der Kern des Themas.
Auf der Seite der beiden Veranstalter sprechen Zahlen für sich. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio., nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024, und war laut Geschäftsbericht erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes rückläufig, um 7.0 %. Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Das ist ein erstaunlicher Satz für einen Marktbericht: Die Schweiz hat ihr Wettenangebot an den Verkaufsstellen Gebiete eingeschränkt, und das Ertragswachstum ist gekippt.
Der zweite Veranstalter ist grossflächig aufgestellt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für einen Markt, dessen gesamtes Westschweizer Sportwetten-Angebot über einen Veranstalter läuft, ist das ein beachtlicher Filialapparat.
Und das Geld bleibt nicht im Haus. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, im Jahr 2025 CHF 3’863’790. Der Spielertrag fliesst also in Kantone und in Suchtprävention, und das ist der eine Vergleich, in dem sich ein Schweizer Veranstalter und eine ausländische Marke grundsätzlich unterscheiden.
Die Suche nach einem Anbieter «ohne Anmeldung» findet in der Schweiz genau eine Antwort: einen Verkaufsstellen-Kauf. Ein anonym einsetzbarer Wettschein existiert, aber das Konto mit Auszahlung und Limiten nicht.
Was das Geldspielgesetz vorschreibt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und stehen unter dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat; die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, weil sie nur Casinos beaufsichtigt. Das ist der erste Punkt, an dem sich die Zuständigkeiten sauber trennen lassen, und er hilft bei der Einordnung jeder Schlagzeile über «die Schweizer Glücksspielbehörde».
Eine Bewilligung braucht zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung. Für ein Onlinekonto ist Wohnsitz in der Schweiz erforderlich, in der Praxis dann im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Konto ausserhalb des Gebiets bekommt man nicht, und das ist der Punkt, an dem die Kantonslösung für einen Teil der Leserschaft zur praktischen Frage wird.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Übergangsregelung und kein Moratorium, sondern die Struktur. Eine dritte Bewilligung ist weder erteilt noch vorgesehen.
Und dann ist da noch der strafrechtliche Teil, der die Bewilligungsgrenze durchsetzt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die wichtigste Unterscheidung im ganzen Abschnitt: Das Risiko liegt beim Anbieter, nicht beim Kunden — abgesehen davon, dass Einsätze und Gewinne im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Der Satz «ich werde ja nicht bestraft» stimmt also und schützt trotzdem nicht das Guthaben.
Die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Werbung für erlaubte Spiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Für die Bootengagements, die in diesem Markt üblich sind, heisst das: Sie beschreiben, sie werben nicht, und sie richten sich nicht an Menschen, die nicht spielen dürfen.
Warum sich zwei Bewilligungen nicht wie ein Duopol anfühlen
Der Markt sieht enger aus, als er ist, weil die beiden Veranstalter getrennte Gebiete bedienen. Swisslos Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Für die Deutschschweizer Mehrheit ist die Auswahl damit praktisch eine einzige. Für die Westschweiz ebenfalls. Ein Anbietervergleich zwischen zwei Marken, die man nicht beide nutzen kann, ist ein Vergleich auf dem Papier. Wer wirklich zwei Konten will, kann das über die Grenze hinaus erreichen — die Frage ist nur, wie in der Schweiz über genau diesen Weg entschieden wird.
Wo der Rechtsschutz aufhört und das Risiko anfängt
Der wichtigste Satz zum ausländischen Angebot steht in den Ausführungsbestimmungen und nicht in einer Warnbroschüre: Ein ausländisches Angebot ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und hat keine Schweizer Bewilligung. Ein Spieler, der sich dort sperren will, kann sich nicht auf den Mechanismus verlassen, der ihn bei Swisslos auch aus Casinos und in Liechtenstein heraushält.
Im Streit gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Wer eine Auszahlung nicht erhält, kann nicht bei der Gespa Beschwerde führen, weil die Aufsicht für eine Tätigkeit ohne Bewilligung nicht zuständig ist. Er hat einen ausländischen Vertragspartner und muss dort Recht suchen, wo dieser sitzt.
Bei den bewilligten Veranstaltern existiert dagegen ein Weg, und er ist geregelt. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Und gegen Entscheide der Gespa ist der Rechtsweg in der Schweiz offen, was bei einer Marke ohne Bewilligung strukturell nicht möglich ist.
Die Sperrliste ist dabei kein Ersatz für Rechtsschutz. Sie erschwert den Zugang und dokumentiert, dass die Aufsicht die Domain kennt, sie macht aber aus einer ausländischen Veranstaltung keine Schweizer. Die Schweiz hat kein Instrument, um Zahlungen an solche Seiten flächig zu blockieren; die Sperrung läuft über DNS. Ein Hinweis auf die Adresse bleibt also ohne Wirkung aufs Geld.
Steuern sind der zweite Bereich, in dem sich bewilligt und unbewilligt sauber trennen lassen. Gewinne aus bewilligten Grossspielen, und die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Steuerfreibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Betrag weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton» und nicht bei einer Zahl für alle.
Der typische Wettende kommt mit dem Freibetrag nie in Berührung. Er zahlt auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die der Steuerpflichtige durch Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Der Freibetrag ist also keine Lücke, sondern eine Grenze, die in der Praxis fast niemand berührt.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus, und hier liegt eine der unangenehmsten Folgen des Angebots. Gewinne bei ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann also bei kleinen Beträgen steuerpflichtig sein, während der Kollege bei Sporttip gar nichts zahlt. Das ist ein Argument, das in keiner Bonuswerbung steht. Steuerfragen klärt man in jedem Fall mit einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung, und nicht im Wettforum.
Was der Spielerschutz konkret abdeckt
Die Schweizer Konstruktion stellt die Limiten nicht an die Stelle des Spielenden, sondern in dessen Hand. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Bei Swisslos beträgt die Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000.

Ein festgelegter staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Das erklärt zweierlei: Warum Anbieter mit «keine Limits» werben können, und warum das kein Vorteil ist. Die Limite, die dort fehlt, ist die selbst gesetzte, die im Schweizer System der wirksamste Bremsklotz ist — und der einzige, den viele Spieler je benutzen.
Die zweite Mechanik ist die Spielsperre. Über die Spielsperre werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen sowie Selbstsperren erfasst und in einem gemeinsamen Register geführt. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer sich sperren lässt, sollte wissen, was das Register umfasst: Es gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Die Sperre ist also nicht produktbezogen, sondern personenbezogen, und wer zwei Tage später merkt, dass er doch noch einmal würde, findet keinen Weg durch. Das ist der Unterschied zwischen einer Sperre und einem Ausloggen.
Ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts, in der Sache trocken: Der Grundsatz der Selbstkontrolle funktioniert nur, wenn das Konto an eine geprüfte Identität gebunden ist. Bei einer ausländischen Marke ohne Identitätsprüfung kann der Spieler seine Limite setzen, und niemand stellt fest, ob er es war.
Betrug beim Schalter, Lücken zwischen Recht und Praxis
Die Gespa-Testkäufe 2025 gehören in jeden ehrlichen Text über Schweizer Sportwetten, weil sie den Abstand zwischen Regel und Wirklichkeit ausmessen. In 200 Fällen an Verkaufsstellen wurde eine Sportwette in 47.5 % der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Ausreisser und keine Dunkelziffer — es ist eine Erhebung, und sie beschreibt eine Kontrolle, die an dieser Stelle nicht greift.
Für den bewilligten Kanal heisst das nicht, dass die Aufsicht versagt. Es heisst, dass die Aufsicht nicht an jeder Kasse stehen kann, und dass die Kontrolle dort, wo sie auf den Blick des Verkäufers angewiesen ist, nicht funktioniert. Für den Auslandskanal heisst es, dass eine Selbstverpflichtung nichts wert ist, solange niemand sie prüft. Der Vergleich zwischen beiden ist die eigentliche Erkenntnis dieses Abschnitts.
Die Gespa hat reagiert, und zwar nicht mit einem Appell. Wie bereits in den Sportarten und im Wettbewerbskatalog beschrieben, unterliegt das Angebot einer Liste, und zu den Erklärungen für den rückläufigen Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten gehören laut Geschäftsbericht neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen. Der Ertrag ist um 7.0 % gesunken. Eine Aufsicht, die auf einen Kontrollmissstand mit Massnahmen antwortet, die im Ergebnis messbar sind, ist etwas anderes als eine, die nur Warntexte veröffentlicht.
Für die Leserinnen und Leser mit einer Sporttasche in der Hand und einem Kind an der Kasse heisst das: Fragen Sie nicht, wie hoch die Busse wäre. Fragen Sie, ob der Schalter im Ladenlokal die Altersgrenze überhaupt prüft. Das ist die einzige Kontrolle, auf die man sich verlassen muss, und sie ist die schwächste Kette im bewilligten System.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Einzelnen
Die beiden folgenden Abschnitte sind ausführlicher als die kurzen Bewertungen der ausländischen Marken, und das ist beabsichtigt: Über sie ist mehr bekannt, weil sie ihre Bedingungen veröffentlichen und eine Aufsicht hinter ihnen steht.
Swisslos Sporttip: das staatliche Kontenbuch mit dem besten Limitenapparat
Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, die Bewilligung umfasst die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Erreichbar ist das Produkt im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Die Limitenkonstruktion ist der stärkste Teil. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000, Senkungen sofort wirksam, Erhöhungen erst nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage. Wer seine Limite selbst gewählt hat, kann sie heute nicht zurückschrauben. Das ist ein Bremspedal, das nicht auf dem Gaspedal liegt.
Beim Einsatz ist die Spannweite breit und die Grenze wichtig. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, wobei eine Wette über der Limite nicht angenommen wird. Die CHF 1 sind der Punkt, an dem sich der kleine Einsatz lohnt, der in Kombinationen oft als Ausrede dient.
Das Zahlungskonto hat eine harte Obergrenze: Guthaben lässt sich per Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist eine der Zahlungsarten, bestätigt direkt in der PostFinance App. Die Auszahlung ist zweimal im Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Kleine Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, grössere werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Sein Urteil: Kein Schweizer Anbieter gibt mehr Kontrolle über das eigene Spiel, und kein Schweizer Anbieter gibt weniger Auswahl an Sportarten. Wer in Zürich wohnt, sein Konto beim Veranstalter mit der härtesten Limitenarchitektur führt und den Rückgang von 7.0 % auf den Bruttospielertrag nicht als Krise, sondern als Beleg liest, ist hier richtig. Wer Ecken, Karten oder Esports sucht, wird nicht bedient.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit Filialnetz
Die Loterie Romande als Société de la Loterie de la Suisse Romande veranstaltet unter dem Namen Jouez Sport, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Ihr Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse und Kennzahlen sind öffentlich: Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Kontozugang setzt Wohnsitz im Servicegebiet voraus, und das ist die zentrale Folge für jeden Vergleich mit Swisslos. Ein Genfer kommt bei Swisslos nicht an ein Konto, ein Zürcher nicht bei Jouez Sport. Wer in der Schweiz zwei Konten will, muss die Sprachgrenze überschreiten, und das geht nur, wenn der Wohnsitz stimmt. Der Vergleich der beiden Veranstalter ist insofern keine Wahl, sondern eine Geografie.
Die Limiten liegen auch hier in der Hand des Spielenden, und die Bedingungen folgen demselben Muster: eine Erhöhung nach 72 Stunden statt der gesetzlichen 24, weil der Veranstalter es so in seine eigenen Bedingungen geschrieben hat. Wer prüfen will, ob das für sein Konto genau so gilt, liest die Teilnahmebedingungen des Veranstalters, und nicht die Zusammenfassung auf einer Vergleichsseite.
Zum übrigen Betrieb der Westschweizer Veranstalterin — Wettarten jenseits des Katalogs, Aktionen und Auszahlungswege im Detail — ist hier nichts bekannt, und es wäre gegenüber einem Veranstalter mit Bewilligung unfair, ihm aus Unkenntnis etwas anzudichten, in welche Richtung auch immer.
Sein Urteil: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen und ein Filialnetz, das für die Westschweiz die Funktion hat, die in der Deutschschweiz dem Kiosk zukommt. Wer dort wohnt und Barzahlung am Schalter als Auszahlungsweg bevorzugt, findet hier das eingespielteste System des Landes. Wer Ecken, Karten oder Esports sucht, wird auch hier nicht fündig.
AmunRa: eine ausländische Marke mit breitem Casino-Profil
AmunRa tritt als Marke ohne Schweizer Bewilligung im Schweizer Marktumfeld auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine Bewilligung ist nicht etabliert, und eine solche hätte in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz auch keine Geltung. Die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und im Streit gibt es keine Schweizer Anlaufstelle. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen.
Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, wirkt in der Schweiz nicht. Das ist keine Formalie, sondern der Punkt, an dem aus einem Marktnamen ein Rechtsverhältnis wird: Wer dort spielt, hat einen ausländischen Vertragspartner und keinen Schweizer Schutz.
Über Zahlungsarten, Bonusangebote, Limiten, Quoten, Wettprogramm oder Apps dieser Marke ist hier nichts bekannt. Wer ein Konto erwägt, findet diese Punkte in ihren eigenen Bedingungen und in ihrer eigenen Wettübersicht. Das ist eine unangenehme Antwort, aber sie ist die genaue: Über das, was die Marke selbst zusagt, kann die Schweiz nichts feststellen.
Sein Urteil: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren Reize ausserhalb des Schweizer Rahmens liegen, und deren zentrale Eigenheit deshalb nicht ihr Angebot ist, sondern die Abwesenheit jedes Schweizer Anschlusses. Wer ein Konto bei ihr hält, sollte die Differenz zwischen «erreichbar» und «zulässig» nicht als Formulierung abtun.
HighFlyBet: ein Name ohne Schweizer Anschluss
HighFlyBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz veranstalten; eine Bewilligung ist nicht etabliert, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf der Sperrliste der Gespa erscheinen und per DNS blockiert werden.
Die drei Punkte gehören zusammen, und sie ergeben zusammen den eigentlichen Preis eines Kontos bei einer solchen Marke. Die fehlende Verbindung zum Register bedeutet, dass ein Spieler sich hier nicht über das Instrument schützen kann, das in der Schweiz überall sonst greift. Die fehlende Aufsicht bedeutet, dass im Konflikt niemand vermittelt. Und die Sperrliste bedeutet, dass der Zugang selbst nicht stabil garantiert ist: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, aber das ist eine Bewegung des Anbieters und keine Zusage.
Über Zahlungsarten, Aktionen, Limiten und Wettprogramm dieser Marke ist hier nichts bekannt. Wer sein Angebot beurteilen will, liest die Bedingungen, die sie selbst aufstellt.
Sein Urteil: Der Name klingt nach Zielhöhe, das Konto dahinter ist ein Vertrag mit einem Anbieter, dessen Bedingungen ausserhalb der Schweiz niemand prüft. Wer sich für die Punkte entscheidet, die die Schweiz reguliert, entscheidet sich mit demselben Schritt gegen die Rückfrage bei einer Aufsicht.
Rollbit: Krypto-Erreichbarkeit ist keine Bewilligung
Rollbit gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung, die mit Erreichbarkeit und breitem Produktumfang auftreten. In der Schweiz gilt ein Konto auf den eigenen Namen, und eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen; anonyme Zahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettenangebot nicht. Eine Bewilligung ist hier nicht etabliert, und eine ausländische hätte in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, möglicher Eintrag auf der Sperrliste der Gespa.
Die Krypto-Ecke führt bei vielen Spielern zur Annahme, es handle sich um ein neutrales Zahlungssystem. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Was entfällt, ist die Identitätsprüfung als Grundlage des Schweizer Schutzapparats. Wer anonym spielt, kann sich in der Schweiz nicht sperren lassen, und eine Limite, die niemand prüft, ist eine Absichtserklärung.
Über die Zahlungsarten, Boni, Quoten und Limiten dieser Marke ist hier nichts bekannt; die Angaben dazu stammen aus ihren eigenen Bedingungen.
Sein Urteil: Die Anonymität, die hier den Reiz ausmacht, ist genau die Eigenschaft, die im Schweizer System am Sperrregister hängt. Wer sie will, sollte wissen, dass er im Streitfall auf die Infrastruktur verzichtet, die ein Schweizer Konto anstrengungslos mitbringt.
FortuneJack: Bedingungen ausserhalb des Schweizer Rahmens
FortuneJack ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Sportwetten sind nur die beiden konzessionierten Veranstalter zulässig; eine Bewilligung ist hier nicht etabliert, und eine solche hätte keine Geltung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle im Streit, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer bei einer solchen Marke spielt, spielt unter Bedingungen, die er nicht mit einer Schweizer Behörde besprechen kann. Das ist die praktische Folge, und sie wird erst dann sichtbar, wenn die Auszahlung hängt. Ein Anspruch besteht dann gegenüber dem Anbieter, und der setzt durch, was er sich vorbehalten hat.
Über Wettprogramm, Limiten, Zahlungswege und Aktionen ist hier nichts bekannt; diese Punkte stehen in den Bedingungen des Anbieters.
Sein Urteil: Der prägende Umstand ist nicht das Produkt, sondern die Zuständigkeit. Wo keine Behörde hinsieht, entscheidet der Anbieter, und der Spieler kann die Entscheidung nur annehmen.
DirectionBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Registereintrag
DirectionBet führt im Schweizer Markt keine Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten, eine Bewilligung dieser Marke ist nicht etabliert, und eine ausländische entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Nicht an das Sperrregister angeschlossen, ohne Schweizer Recours, mit Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Die Reihenfolge dieser drei Punkte ist wichtig. Der Registereintrag ist der einzige, der freundlich wirkt: Er nimmt einen Spieler aus dem Spiel, wenn er es will. Bei einer Marke ohne Anschluss funktioniert das nicht, und deshalb ist die Selbstsperre dort eine Frage des guten Willens.
Über Quoten, Wetten, Zahlungen oder Aktionen der Marke ist hier nichts bekannt. Wer sie einschätzen will, liest ihre Bedingungen.
Sein Urteil: Wer die Selbstsperre als Werkzeug nie nutzt, verliert wenig; wer sie als letzte Bremse braucht, verliert hier genau sie. Alles darüber hinaus ist Angebot ohne Aufsicht.
Playzilla: breite Aufstellung, schmaler Rechtsschutz
Playzilla ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es sind nur die zwei Schweizer Veranstalter bewilligt, eine Bewilligung ist hier nicht etabliert und hätte in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrung der Domain über die DNS-Liste der Gespa.
Der breite Katalog, der solche Marken auszeichnet, ist in der Schweiz gerade das Argument gegen sie: Was das Schweizer Angebot nicht kennt, sind Esports, Ecken- und Kartenmärkte und exotische Wettbewerbe, und deshalb sind diese Wettbewerbe bei Anbietern zu finden, deren Rahmen ein anderer ist. Der Weg zum Lieblingsmarkt führt also regelmässig über die Bewilligungsgrenze.
Über Quoten, Limiten, Zahlungswege und Bonusbedingungen dieser Marke ist hier nichts bekannt; die Angaben stammen aus ihren eigenen Unterlagen. Das gilt für die übrigen Namen in dieser Gruppe ebenso, und deshalb unterscheiden sich die folgenden Abschnitte nicht in ihrer Faktenlage, sondern in der Betonung.
Sein Urteil: Der weite Katalog gewinnt die ersten Minuten und verliert die letzten: Was nach einem Problem zählt, ist die Frage, wer zuständig ist, und die Antwort lautet hier niemand.
Betovo: erreichbar, aber ohne Schweizer Zuständigkeit
Betovo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur die zwei konzessionierten Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung ist nicht etabliert und hätte hier keine Geltung. Kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Die Zuständigkeitsfrage ist die einzige, die eine solche Marke wirklich von Sporttip trennt, und sie ist in der Praxis die entscheidende. Ein Streit um eine Auszahlung kann nicht bei der Gespa landen, weil die Aufsicht für ein Angebot ohne Bewilligung nicht zuständig ist.
Über Wettprogramm, Zahlungswege, Limiten und Aktionen ist hier nichts bekannt. Wer sie prüfen will, liest die Bedingungen des Anbieters.
Sein Urteil: Wer mit dem Gedanken spielt, gegen die Werbeversprechen zu rechnen, sollte einen einzigen Posten mitrechnen — die Selbstbindung, die entfällt. Sie macht das Spiel nicht effizienter, sondern nur offener.
Boomerang Bet: Rückkehr mit Bedingungen ohne Schweizer Rahmen
Boomerang Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es sind nur Swisslos und die Loterie Romande bewilligt; eine Bewilligung dieser Marke ist nicht etabliert und hätte in der Schweiz keine Geltung. Nicht an das Sperrregister angeschlossen, ohne Schweizer Recours, mit möglichem Sperrlisten-Eintrag.
Der Name verspricht eine zweite Chance, und tatsächlich funktionieren solche Angebote am ehesten nach trivialen Regeln. Nur: Nach welchen Regeln, steht in den Bedingungen des Anbieters, und eine Schweizer Behörde prüft sie nicht. Bei einem bewilligten Veranstalter hingegen brauchen Gratisspielguthaben sogar die vorherige Zustimmung der Aufsicht.
Über die konkrete Ausgestaltung, Zahlungswege und Limiten ist hier nichts bekannt.
Sein Urteil: Die Anziehungskraft solcher Namen liegt in der zweiten Chance, die Zusage dahinter in den Bedingungen. Wer sie liest, findet dort einen Vertrag unter ausländischem Recht und keine Schweizer Rückfrage.
Wo die Marktbeobachtung steht
Aus der Perspektive des Schweizer Marktes ist die Lage stabil und unbefriedigend zugleich. Zwei Veranstalter, zwei Sprachgebiete, eine Liste der erlaubten Sportarten, ein Sperrregister und eine Sperrliste — das ist die gesamte Marktstruktur. Der Sportwetten-Ertrag von Swisslos sinkt erstmals seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, und das nicht, weil weniger gewettet wird, sondern weil die Aufsicht auf ein Kontrollproblem mit einer Angebotsbeschränkung geantwortet hat. Die im Katalog fehlenden Märkte drängen die Spielerschaft zu Anbietern, die keiner Schweizer Kontrolle unterstehen. Die Bewilligungsgrenze wird also von beiden Seiten getestet: an der Verkaufsstelle, wo die Alterskontrolle in 47.5 % der Testfälle versagt, und im Netz, wo die Sperrliste innert Stunden umgangen wird.
Aus Präventionssicht ist der zweite Weg der schlechtere, und es ist bemerkenswert, wie wenig sich dagegen tun lässt, ohne in die Rechtsstellung ausländischer Anbieter einzugreifen.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter darf man in der Schweiz nutzen?
Sportwetten darf in der Schweiz nur anbieten, wer eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz hat, und diese Bewilligung haben genau zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Konto ist jeweils nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet möglich, also in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein einerseits und in den sechs Westschweizer Kantonen andererseits.
Wie viele bewilligte Veranstalter gibt es, und wem gehört welches Gebiet?
Es gibt zwei. Swisslos veranstaltet Sporttip in zwanzig Kantonen — Aargau, beide Appenzell, Bern, beide Basel, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich — dazu im Tessin und in Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Weitere Bewilligungen sind nicht vorgesehen.
Woran erkennt man, dass ein Anbieter wirklich eine Schweizer Bewilligung hat?
An der Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, nicht an einem Gütesiegel auf der Website. Lassen Sie sich die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung zeigen und prüfen Sie die Aufsicht: Sportwetten beaufsichtigt die Gespa in Bern, nicht die eidgenössische Spielbankenkommission, die nur Casinos kontrolliert. Der Hinweis auf eine ausländische Bewilligung sagt nichts über die Schweiz.
Was bringt einem die Sperrliste der Gespa?
Sie dokumentiert, welche ausländischen Domains blockiert werden, und die Schweizer Telekom-Anbieter setzen das per DNS um. Ende 2025 waren es 671 Domains, die Gespa nennt Anbieter wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Wer die Liste kennt, erkennt, dass ein Anbieter ohne Bewilligung arbeitet. Blockierte Domains werden allerdings innert Stunden ersetzt.
Sagt eine Quote etwas über die Marge des Anbieters?
Ja, aber nur im Verbund. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil der Einsätze, der zurückfliesst, berechnet aus den Kehrwerten aller Quoten; die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Beim Beispiel zweier Seiten zu je 1.90 zahlt der Markt rund 95 % aus, die Marge liegt bei rund 5 %. Die Marge sitzt in jedem einzelnen Preis.
Wie werden Gewinne besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Grossspielen wie Sportwetten sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht ab, daher die Formulierung «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Fragen klärt die kantonale Steuerverwaltung. Bei ausländischen Anbietern kann die Praxis abweichen: Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen.
Rechtslage – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
