Freiwetten in der Schweiz: kleine Guthaben, enge Regeln, klare Rechnung

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Spielerschutzbestimmungen wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalterinnen geprüft.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Ein Gratisguthaben klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist es zuerst einmal ein Verwaltungsakt. Wer hierzulande Sportwetten anbietet, darf Freiwetten und Gratisspielguthaben nicht aus einer Laune des Marketings heraus verteilen — dafür braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa, und wer sie nicht hat, lässt es bleiben. Deshalb sehen die beiden Veranstalterinnen, die überhaupt eine Bewilligung besitzen, deutlich zurückhaltender aus als die Flut ausländischer Seiten, die einem bei jeder Suchanfrage entgegenrollt. Das ist kein Zufall und auch keine Schwäche des Schweizer Modells. Es ist der Grund, warum die Zahlen auf dieser Seite so klein sind, wie sie sind: CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig.

Was daraus folgt, ist der eigentliche Gegenstand dieses Textes. Nicht die Frage, wie gross ein Aktionsbetrag ist, sondern die Frage, was nach der Wette mit dem Guthaben geschieht, welche Frist läuft und wann eine Verlustlimite greift. Die Rechnung ist fast immer unauffälliger als das Versprechen.

Spielerschutz zuerst: was eine Verlustlimite mit einer Freiwette zu tun hat

Die Reihenfolge überrascht viele. Bevor sich jemand überhaupt eine erste Sporttip-Wette ansehen kann, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Nicht später, nicht freiwillig, nicht nach der ersten Einzahlung. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden.

Der Mechanismus dahinter ist nüchtern und vernünftig: Wer im Moment des Verlusts nicht nach oben korrigieren kann, trifft die Entscheidung über sein Budget in einem ruhigeren Zustand. Wer das als Gängelung liest, hat den Zweck nicht verstanden — die 72 Stunden sind dazu da, genau den Abend zu überleben, an dem die Limite plötzlich zu klein wirkt. Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Neben den Betragslimiten steht die Zugangssperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und vor Ablauf der Frist gibt es keine Aufhebung. Wer hier klickt, kommt nicht zurück, indem er es sich anders überlegt. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Was eine Spielsperre für das Guthaben bedeutet

Für den Zusammenhang mit Freiwetten ist ein einziger Punkt der wichtige: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer sein Konto sperren lässt und noch offenes Promotionsguthaben auf dem Wallet liegen hat, hat kein Guthaben gesperrt, sondern einen Betrag verloren, der ohnehin nie auf ein Bankkonto gelangt wäre. Die Sperre trifft also nicht nur künftige Wetten, sondern macht aus einem Gutschein endgültig Luft.

Auf der Seite des Rechts ist die Sache klar geregelt. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperren lässt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch alles, was noch offen im System steht. Das ist eine harte Regel, und sie ist mit Absicht hart: Eine Sperre, die sich wirtschaftlich umgehen lässt, wäre keine.

Was eine Freiwette wirklich wert ist: die Rechnung hinter dem Guthaben

Wer eine Freiwette nutzt, setzt fremdes Geld. Der Gewinn gehört ihm, der Einsatz nicht. Genau daraus ergibt sich der ganze Rechenweg, und er ist kurz. Gewinnbetrag = Einsatz × Quote, bei Kombinationen die Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei einem Gratisguthaben fällt vom Ergebnis der Einsatzanteil weg, weil er nie zurückbezahlt wird. Bei Swisslos kommt noch ein zweiter Schritt dazu: Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Es ist ein Detail, das in keinem Werbetext steht, und es kostet am Ende jeden Gewinn ein paar Rappen.

Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das ausdrücklich keines der Veranstalterinnen ist, sondern eine gewöhnliche Zwei-Weg-Wette zu Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Aus CHF 10 Gratisguthaben und einer Quote von 1.90 entsteht ein Gewinnbetrag von CHF 19. Der Einsatz von CHF 10 wird nicht ausbezahlt, also bleiben CHF 9 als Nettoertrag. Wer dasselbe mit eigenem Geld spielt, hat nach der Wette CHF 19 auf dem Konto und davon CHF 10 wieder eigenes Geld — der netto Zugewinn ist derselbe, nur die Herkunft des Einsatzes ist eine andere.

Interessanter wird es, wenn man den Quotenschlüssel des Marktes dazunimmt. Bei Quoten von 1.90 und 1.90 auf beiden Seiten zahlt der Markt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) aus, also rund 95 %. Anders gesagt: Er behält rund 5 % jedes gesetzten Franken. Was das Gratisguthaben unter dieser Bedingung im Durchschnitt hergibt, lässt sich abschätzen — die Rechnung dazu steht im Abschnitt «Was das Gratisguthaben im Durchschnitt hergibt».

Warum die Quote den Wert stärker bewegt als der Betrag

Der Betrag eines Guthabens ist die Zahl, mit der geworben wird. Die Quote ist die Zahl, die den Wert bestimmt. Zwischen einem Guthaben von CHF 10 und einem von CHF 20 liegt der doppelte Aufdruck. Zwischen einer durchschnittlichen Wertausbeute und einem Los, das aufgeht, liegt dagegen der ganze Unterschied, den ein Spieler tatsächlich erlebt.

Das ist der Punkt, an dem die Werbesprache auseinanderfällt. Ein «Gratisguthaben» ist kein Geld, solange es nicht auszahlbar ist. Es ist ein Gutschein mit Verfallsdatum, Zweckbindung und einer Quote, die man selbst wählen muss — und die Quote wählt man unter Umständen, die man nicht kontrolliert. Der Markt bleibt der Markt, auch wenn der Einsatz gratis war.

Grundlag: Beträge, Fristen und Bedingungen, die eine Freiwette tragen

Eine Aktion ohne Bedingungen gibt es nicht, und in der Schweiz sind die Bedingungen der beiden Veranstalterinnen auffällig eng gesetzt. Das lohnt sich anzusehen, bevor man irgendwo ein Konto eröffnet.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Wer also glaubt, ein Gratisguthaben von CHF 10 sei ein Vorteil, weil er damit frei wirtschaften könne, übersieht, dass er im Rahmen eines Systems spielt, dessen Grenzen er nicht verhandelt.

Anbieter Swiss permit status (Bewilligung oder keine) Veranstalter beziehungsweise gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
IviBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
BetFury ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
1xBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung

Warum diese Tabelle so aussieht, wie sie aussieht, hat einen einzigen Grund: Es gibt in der Schweiz keine dritte Bewilligung. Der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine Liste weiterer Schweizer Sportwetten-Anbieter sucht, sucht etwas, das nicht existiert — die Gespa veröffentlicht keine Bewilligungsliste über die beiden hinaus, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Fristen, Gültigkeit und was danach mit dem Guthaben passiert

Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Drei Fristen stehen hier nebeneinander, und jede einzelne kann das Guthaben kosten. Die 7 Tage bis zur Eingabe des Codes. Die 30 Tage Gültigkeit des Guthabens. Und die 7 Aktionstage innerhalb des Aktionszeitraums. Wer eine dieser drei Fristen reisst, hat nichts falsch gemacht, was ihm jemand vorwerfen würde — und trotzdem nichts gewonnen. Genau darin liegt die stille Mechanik solcher Aktionen: Der Aufwand liegt beim Teilnehmer, der Verfall beim Veranstalter.

Setzt man dieses Guthaben in die Rechnung des vorigen Abschnitts, ergibt sich der Wert des Angebots als Band, nicht als eine Zahl. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — rund 95 % Auszahlungsquote, also rund 5 % Marge — bringt ein Gratisguthaben von CHF 10 im Durchschnitt etwa zwischen CHF 4.25 und CHF 4.75 an Gegenwert, unter der Annahme, dass das gesamte Guthaben auf genau eine Wette in diesem Markt gesetzt wird und keine weiteren Einsätze nötig sind. Der Bandbreite liegt nicht Ungenauigkeit zugrunde, sondern die Quote: Je niedriger die gewählte Quote, desto weniger bleibt vom Guthaben übrig. Und keine Zahl in dieser Spanne sagt etwas darüber, ob die Wette gewinnt. Sie sagt etwas darüber, was die Wette kostet.

Es ist der nüchterne Schluss aus einem beworbenen Geschenk. Nicht null, aber auch nicht zehn. Wer den Gutschein als Zehner liest, liest die falsche Zahl.

Freiwette ohne Einzahlung, mit Einzahlung oder als Bestandskundengeschenk

Die Suchanfragen kreisen um drei Formen — ohne Einzahlung, bei Registrierung, für Bestandskunden —, und alle drei treffen in der Schweiz auf dieselbe Vorschrift. Gratisspielguthaben jeder Art braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Grössenordnung, in der sich das gesamte Schweizer Gratisguthaben-Volumen bewegt: keine Kampagne, sondern ein Kontingent.

Beträge und Bedingungen stammen deshalb ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin. Die Aktion der Loterie Romande ist das beste Beispiel für eine Freiwette ohne Einzahlung im engeren Sinn — sie verlangte keinen Einsatz, nur die Eingabe eines in den Stadien verbreiteten Codes im verifizierten Konto, und sie war an 7 Aktionstagen verfügbar. Wer dagegen in einer Suchmaschine nach einer Freiwette ohne Einzahlung sucht und dabei auf eine ausländische Seite stösst, die mit vierstelligen Beträgen wirbt, findet ein Produkt, das hierzulande keine Bewilligung hat und dessen Bedingungen der Gespa nie vorgelegt wurden.

Der Unterschied zwischen Guthaben und Gewinn

Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese drei Wörter entscheiden mehr als jede Aktionsgrösse, und die beiden Veranstalterinnen schreiben sie in unterschiedlicher Form in ihre Bedingungen.

Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben selbst folgt diesem Weg nicht. Wer also CHF 10 geschenkt bekommt und daraus CHF 19 Gewinnbetrag macht, hat CHF 9, die auszahlbar sind, und CHF 10, die im System bleiben und dort erneut gesetzt werden müssen — oder verfallen.

Bei Swisslos gilt dasselbe Grundmuster mit anderen Schwellen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auch hier ist das Promotionsguthaben von der Auszahlung ausgenommen.

Wer nach einer Freiwette für Bestandskunden sucht, sollte diese Unterscheidung im Kopf behalten. Der Betrag, der in der Werbung steht, ist fast nie der Betrag, der am Ende auf dem Bankkonto liegt. Auszahlbar wird nur der Gewinnanteil, und auch der nur, sofern er die Schwelle der Veranstalterin überschreitet.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Quoten, Marge, Limiten — nicht Aktionsgrössen

Ein Vergleich, der bei der Aktionshöhe beginnt, beginnt an der falschen Stelle. Die interessantere Frage lautet, was ein Anbieter über sein gesamtes Angebot hinweg zurückzahlt, welche Limiten er setzt und welchen Zugang er überhaupt öffnet. Wer mit kleinen Beträgen spielt, dem nützt ein beworbener Grossbetrag nichts, wenn die Mindestquote hoch liegt, die Frist kurz ist oder das Guthaben im System verfällt.

Der zweite Punkt ist der praktische Zugang. Ein Konto bei Swisslos ist nur für Personen mit Wohnsitz in dessen Vertragsgebiet möglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande beschränkt sich der Zugang auf die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die Online-Registrierung bei Swisslos gilt zusätzlich: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Für einen Leser ausserhalb beider Gebiete ist die Sache damit entschieden, bevor sie begonnen hat. Und für einen Leser innerhalb eines der beiden Gebiete ist die Angebotsbreite klein, aber der Schutz vollständig. Das ist der Tausch, um den es auf dieser Seite geht. Keine der beiden Seiten dieses Tauschs ist die bequeme.

Neukundenangebote und Registrierung: was beim Konto zu prüfen ist

Neukundenangebote unterscheiden sich in Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit, und diese drei Grössen sind wichtiger als der beworbene Betrag. Wer ein Konto eröffnet, sollte in den eigenen Bedingungen nachsehen, welcher Mindesteinsatz gilt, wie lange ein Guthaben gültig bleibt und ob es überhaupt auszahlbar ist.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das sind keine Formalien. Ein Wettschein auf das eigene Spiel ist in der Schweiz ein Regelbruch, und die Veranstalterin wertet ihn entsprechend.

Bei Swisslos fallen die Anzahlungen ins Spielerkonto in ein enges Raster. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt.

Diese Zahlen klingen grosszügig im Vergleich zu einem Guthaben von CHF 10. Sie sind es auch — und deshalb stehen sie hier: Das Verhältnis zwischen dem, was man einzahlen kann, und dem, was einem geschenkt wird, ist die klarste Beschreibung dessen, worum es den Veranstalterinnen geht.

Was ein Gratisguthaben nicht ist, und was daraus folgt

Man kann Sportwetten auch ohne Freiwette betreiben, und das ist die häufigere Variante. Der Unterschied liegt nicht in der Chance, sondern in der Buchhaltung. Wer mit eigenem Geld setzt, kann den Einsatz zurückerhalten, wenn die Wette aufgeht. Wer mit Gratisguthaben setzt, kann das nicht. Der Gewinnbetrag sieht in beiden Fällen gleich aus, bis man den Einsatzanteil abzieht.

Bei Swisslos gibt es daneben eigene Instrumente, die den Ertrag verschieben. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten dagegen nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist ein Mechanismus, der belohnt, was ohnehin schwer ist. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 in einer Kombiwette zu treffen, ist keine Frage des Bonus, sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit — und bei jeder zusätzlichen Voraussage wird der mögliche Gewinn grösser und die Chance kleiner. Der beworbene Prozentsatz beschreibt den Nettogewinn im Erfolgsfall, nicht die Aussicht auf einen.

Einordnung: die zwei Wege und wer welchen geht

Wer in einem der Westschweizer Kantone wohnt und ohnehin gelegentlich wetten möchte, findet bei der Loterie Romande das schlankere Angebot: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 direkt auf das Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, findet dort mehr Werkzeuge — Kombiboost, Quotenboosts, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.

Beide Wege haben einen Preis. Bei der Loterie Romande ist es die schmale Produktpalette. Bei Swisslos ist es die Dichte der Bedingungen: Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer diese Funktion als Sicherheitsnetz betrachtet, betrachtet sie falsch — sie ist ein zweiter, meist schlechterer Ausgang, den man sich kauft, weil die erste Tür unangenehm aussieht.

Rechtslage: warum es hier nur zwei Veranstalterinnen gibt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Marktentscheidung, sondern eine gesetzliche.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Was gesetzt werden darf, ist ebenfalls begrenzt. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot folgt einer geschlossenen Liste der Gespa autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. Corner- oder Kartenmärkte und eine Esport-Sektion finden sich in dieser Liste nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt.

Wer nach einem verbotenen Markt sucht, wird ihn bei den beiden Veranstalterinnen also nicht finden, und das ist die Kehrseite eines strengen Regimes: Es schützt, und es beengt. Wer eine Freiwette auf eine Corner-Wette setzen möchte, kann das in der Schweiz nicht tun — nicht, weil die Aktion das nicht vorsieht, sondern weil der Markt nicht auf der Liste steht.

Sperrliste, ausländische Anbieter und die Steuerfrage

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert kein Schutz- und Fairplay-Kontrollsystem.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren — die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer meint, eine Seite sei «gerade erreichbar», hat damit keine Aussage über ihre Bewilligung getroffen.

Zur Steuer: Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt: je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: Gewinne daraus unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt sie aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Für konkrete Fälle hilft nur der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Zehn Plattformen, zwei Bewilligungen. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und geht danach zu den ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Jede der letzteren trägt dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, und keine dieser Marken ist mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden.

Swisslos Sporttip — die Veranstalterin mit dem dichtesten Regelwerk

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, und damit eine der beiden, die das interkantonale Recht zulässt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die deutschsprachigen Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Zahlenwerk ist eng und ungewöhnlich vollständig dokumentiert. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000 — und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer eine Wette über der Limite platziert, bekommt sie nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.

Bei den Funktionen ist Sporttip breiter als der Ruf vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Rücknahme, und ohne Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Der Kombiboost greift nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn — in Einsatz und Erhöhung limitiert. Quoten- und Profitboosts sind pro Wettenden einmalig nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Was am Ende herauskommt, folgt einer eigenen Reihenfolge: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Auszahlungen des Spielguthabens sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen.

Urteil: Der teuerste Teil von Sporttip ist nicht die Quote, sondern die Aufmerksamkeit, die das Regelwerk verlangt. Zwei Auszahlungen im Jahr gratis, danach 3 % Kommission, Gewinne, die nach 26 Wochen verfallen, ein Einsprachefenster von 10 Tagen — wer hier einmal nicht hinsieht, zahlt. Dafür bekommt er das einzige Schweizer Angebot mit vollständigem Spielerschutz, einer Verlustlimite, die 72 Stunden lang hält, und einem Sperrregister, das auch vor den Casinos nicht haltmacht. Das ist ein Tausch, den man bewusst eingehen sollte, und für einen Gelegenheitswetter mit kleinem Budget ist das Regelwerk der eigentliche Preis.

Loterie Romande Jouez Sport — Gratisguthaben mit Verfallsdatum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa — eine der beiden, die das interkantonale Recht zulässt. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet möglich.

Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die konkrete Gestalt einer Freiwette ohne Einzahlung in der Schweiz. Kein Einsatz, keine Einzahlung — aber ein Code, ein Stadionbesuch oder jemand, der ihn weitergibt, und ein Zeitfenster von einer Woche.

Im Konto selbst gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese letzte Zeile ist der Kern der ganzen Aktion: Aus CHF 10 Guthaben wird im Erfolgsfall ein Gewinnbetrag, auszahlbar ist davon nur der Teil, der über dem Einsatz liegt.

Urteil: Der eigentliche Engpass dieser Promotion ist der Kalender, nicht der Betrag. Sieben Aktionstage, sieben Tage zur Codeeingabe, dreissig Tage Guthabengültigkeit — drei Fristen, von denen keine verhandelbar ist, und ein Guthaben, das im Wallet verfällt, wenn man es liegen lässt. Für einen Stammbesucher der National League, der ohnehin regelmässig wetten möchte, ist das ein saubere Sache ohne Einzahlungszwang. Wer den Code erst nach Ablauf der 30 Tage einlösen will, hat ihn bereits verloren.

IviBet — ohne Schweizer Bewilligung

IviBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. IviBet ist nicht mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und dann per DNS blockiert werden.

Wer hier ein Konto eröffnet, verlässt den Rahmen, in dem Verlustlimiten gesetzlich vorgeschrieben sind, in dem eine Spielsperre in einem schweizerweiten Register landet und in dem Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers gehen. Diese drei Dinge existieren bei einer Marke ohne Bewilligung nicht, weil sie an die Bewilligung gebunden sind. Was die Marke stattdessen bietet, steht in ihren eigenen Bedingungen, und die liest man, bevor man Geld überweist, nicht danach.

Urteil: Der vollständige Schweizer Schutz, den ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande mitbringt, existiert hier in keiner Form — und genau dieser Schutz ist der Grund, warum die beiden Schweizer Angebote überhaupt so eng sind. Für einen Wettenden, dem Verlustlimiten und ein schweizweites Sperrregister wichtig sind, ist die Entscheidung damit gefallen.

Pribet — ohne Schweizer Bewilligung

Pribet zählt zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Anerkennung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Sperrliste-Aufnahme der Domain ist möglich.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Wer als Spielender dort setzt, wird nicht bestraft. Das Risiko liegt woanders: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz- und Fairplay-Kontrollsystem existiert nicht.

Urteil: Die Trennung von Spielerschutz und Bewilligung ist hier vollständig: kein Register, keine vorgeschriebene Limite, kein Schweizer Ansprechpartner, wenn eine Auszahlung nicht kommt. Wer trotzdem dort spielt, sollte das nicht als gleichwertige Alternative zu den beiden bewilligten Anbietern verstehen, sondern als bewusst andere Entscheidung.

HighFlyBet — ohne Schweizer Bewilligung

Auch HighFlyBet fällt in die Kategorie ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Rechtsfolge: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister gilt nicht für dieses Konto, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Bemerkenswert ist hier vor allem die Blockiermechanik. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS umsetzen; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die erste Liste vom 3. September 2019 hat sich bis Ende 2025 auf 671 Domains erweitert. Ein erreichbarer Zugang ist also kein Merkmal eines bewilligten Angebots, sondern kann reine Momentaufnahme sein.

Urteil: Weder die Erreichbarkeit der Seite noch ein beworbener Aktionsbetrag sagt etwas über die Bewilligung. Wer vor der Kontoeröffnung prüfen will, wo er landet, prüft die Sperrliste der Gespa und die Bedingungen des Anbieters — in dieser Reihenfolge.

BetFury — ohne Schweizer Bewilligung

BetFury ist eine der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweizer Rechtslage kennt bei ausländischen Bewilligungen keine Anerkennung, das Sperrregister gilt nicht, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und eine Sperrliste-Aufnahme der Domain ist möglich.

Für einen Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz kommt hinzu, dass er bei einem Anbieter ohne Bewilligung nicht in den Genuss der Vorschrift gelangt, wonach Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers erfolgen. Diese Regel existiert, weil anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht vorgesehen sind.

Urteil: Was bei einer Marke ohne Bewilligung fehlt, ist nicht ein Feature, sondern ein ganzer Ordnungsrahmen — Identitätsprüfung, Auszahlung auf den eigenen Namen, Sperrregister. Wer diese Punkte nicht vermisst, spart sich nichts, sondern tauscht sie gegen Bedingungen ein, die er erst im Streitfall kennenlernt.

BC.Game — ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game gehört zu den ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Es fehlt damit die Grundlage für alles, was in der Schweiz an die Bewilligung geknüpft ist: die vorgeschriebenen Verlustlimiten, der Eintrag einer unbefristeten Spielsperre in ein schweizweites Register, die Aufsicht durch die Gespa. Eine Domain, die auf der Sperrliste steht, wird von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert.

Auch ohne Gewinnerzielungsabsicht gilt hier: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Wer sein Konto dort sperren möchte, sperrt es beim Anbieter, nicht bei der Schweiz.

Urteil: Ein Angebot ohne bewilligte Grundlage nimmt einem genau die Werkzeuge weg, die man braucht, wenn das Spiel unangenehm wird. Das ist der Preis, und er wird nicht an der Kasse bezahlt, sondern in dem Moment, in dem man ihn braucht.

1xBet — ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, das Sperrregister gilt nicht, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und blockiert werden.

Steuerlich ist dieser Punkt relevant: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis beispielsweise im Kanton Thurgau behandelt sie aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer dort gewinnt, gewinnt mit einer steuerlichen Frage, die die bewilligten Anbieter gar nicht erst aufwerfen.

Urteil: Der Verzicht auf die Schweizer Bewilligung kostet nicht nur Schutz, sondern kann auch steuerlich teuer werden — der Gewinn bleibt nicht automatisch steuerfrei, nur weil keine Verrechnungssteuer abgezogen wurde. Das ist der Gegensatz zu einem bewilligten Grossspiel, bei dem ein typischer Gewinn unterhalb des Freibetrags steuerfrei bleibt.

BetOnRed — ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed zählt zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Anerkennung einer ausländischen Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Das Veranstalten ohne Bewilligung ist strafbar, der Spielende wird nicht bestraft.

Wer in einem der Westschweizer Kantone wohnt und dennoch bei einer solchen Marke spielt, verliert den Zugang zu den Instrumenten, die sein eigener Kanton mitfinanziert: die Einzahlungs- und Wallet-Grenzen der Loterie Romande, die Gutschrift von Gewinnen bis CHF 1’000 direkt aufs Wallet und die Überweisung grösserer Beträge auf die angegebene IBAN.

Urteil: Die eigentliche Vergleichsgrösse zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Angebot ist nicht die Quote, sondern die Frage, was passiert, wenn etwas schiefgeht. Bei BetOnRed steht die Antwort nicht in einem Schweizer Gesetz.

BDMBet — ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet ist die zehnte Plattform in dieser Aufstellung und gehört wie die anderen ausländischen Marken zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister kennt dieses Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen.

Dass eine Marke am Ende dieser Liste steht, sagt nichts über ihre Grösse und alles über den Rahmen, in dem diese Seite argumentiert. Es gibt in der Schweiz keine dritte bewilligte Veranstalterin, und deshalb füllt der Rest der Aufstellung eine Lücke, die der Schweizer Gesetzgeber bewusst offen gelassen hat.

Urteil: Die Position am Ende dieser Aufstellung ist keine Rangfolge der Qualität, sondern eine Einordnung in das Schweizer Bewilligungsrecht — und dort steht BDMBet ebenso wie jede andere ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, unabhängig davon, wie ihre Seite aussieht.

Was das Gratisguthaben im Durchschnitt hergibt

Die Rechnung gehört hierher, weil sie das ganze Angebot auf eine Grösse bringt. Die Eingangsgrössen stammen aus den Aktionsbedingungen einer Freiwette in der Schweiz: ein Gratisspielguthaben von CHF 10 aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», nach den Bedingungen der Loterie Romande nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen mit 7’000 Stück ausgegeben und 30 Tage gültig. Hinzu kommt ein illustrativer Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel, kein quotierter Preis.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt bei rund 95 %. Der Markt behält also rund 5 % jedes gesetzten Franken. Für ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der durchschnittliche Gegenwert das Guthaben multipliziert mit (Quote − 1) geteilt durch die Quote, und dieses Ergebnis noch einmal multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes.

Für CHF 10 bei Quote 1.90 ergibt das einen Nettoertrag von CHF 9, davon rund 95 % — also etwa CHF 8.55 bei einer einzelnen Wette in diesem Markt. Die Spanne, in der sich der Wert des Angebots bewegt, liegt unter der Annahme, dass das gesamte Guthaben auf eine einzige Wette zu Quoten zwischen 1.80 und 2.00 gesetzt wird und keine weiteren Einsätze nötig sind, etwa zwischen CHF 8.00 und CHF 9.00. Je niedriger die gewählte Quote, desto kleiner der Gegenwert: Bei Quote 1.50 sinkt er auf rund CHF 5.70, bei Quote 2.50 steigt er auf rund CHF 9.50, jeweils vor der Abrundung auf 5 Rappen, die Swisslos anwendet.

Diese Zahlen sind eine Schätzung, kein Versprechen. Sie beschreiben den durchschnittlichen Gegenwert über viele Wetten unter der genannten Annahme. Keine von ihnen sagt etwas darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt, und die Höhe des beworbenen Guthabens sagt nichts darüber, wie viel davon beim Wettenden ankommt. Genau das ist der Punkt, an dem das Wort «Gratisguthaben» seine Farbe verliert: Es ist ein Betrag, nicht ein Ergebnis.

Wer die Grössenordnung behalten will, merkt sich eine einzige Beziehung. Der Wert hängt an der Quote, die man wählt, und an der Marge des Marktes, in dem man sie wählt. Ein freundlicher Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten kostet rund 5 %. Ein Markt mit engeren Quoten kostet mehr, und das Guthaben ist dann schneller aufgebraucht, als die Werbung ahnen lässt.

Häufige Fragen zur Freiwette in der Schweiz

Was unterscheidet eine Freiwette von einer Wette mit eigenem Geld?

Bei einer Freiwette gehört der Gewinn dem Wettenden, der Einsatz nicht. Bei einer Wette mit eigenem Geld kommen bei einem Gewinn Einsatz und Gewinn zurück. Bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten bleiben aus CHF 10 Gratisguthaben rund CHF 9 netto; mit eigenem Geld wären es dieselben rund CHF 9 netto plus der zurückerhaltene Einsatz.

Braucht es für Gratisspielguthaben eine Zustimmung der Gespa?

Ja. Gratisspielguthaben und Freiwetten benötigen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das erklärt, warum die bewilligten Schweizer Angebote klein und selten sind und warum ausländische Seiten mit anderen Beträgen werben.

Warum wird der Einsatz einer Freiwette nicht ausbezahlt?

Weil Gratisspielguthaben rechtlich nicht auszahlbar ist. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande bleibt das Guthaben im Spielerkonto und kann nur erneut gesetzt werden. Auszahlbar ist der Gewinnanteil: bei der Loterie Romande Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN.

Welche Bedingungen sollte ich vor einer Freiwette prüfen?

Vier Punkte: die Frist zur Einlösung, die Gültigkeitsdauer des Guthabens, die Mindestquote für den qualifizierenden Einsatz und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist. Bei der Aktion der Loterie Romande trafen sieben Aktionstage auf sieben Tage zur Codeeingabe und dreissig Tage Guthabengültigkeit.

Muss ich vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen?

Bei Swisslos ja: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Sind Gewinne aus einer Freiwette steuerpflichtig?

Bei einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel ist ein Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Für den eigenen Fall ist die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»