Die besten Quoten 2026: Messbare Ausschüttung statt Werbeversprechen

Updated Oktober 2026
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Ein menschenleerer Fussballplatz mit frisch gemähtem Rasen unter Flutlichtmasten in der Abenddämmerung, aus erhöhter Perspektive fotografiert.

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, und keiner von beiden wirbt mit einer Quote, die eine ausländische Seite nicht in Aussicht stellt.

Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die öffentlich geführte Sperrliste und die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.

Krypto und Anonymität: der Zahlungsweg, der in der Schweiz nicht existiert

Wer mit Bitcoin, Ethereum oder einer anderen Münze auf ein Fussballspiel setzen will, sucht in der Schweiz nach etwas, das hier nicht angeboten werden darf. Auszahlungen aus einem bewilligten Spielerkonto gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein Wechselgeld-Konto, ein Wallet ohne Namensbezug, ein Konto eines Dritten: alles ausgeschlossen. Diese Regel ist keine Bequemlichkeit, die ein Anbieter nach eigenem Gutdünken handhabt, sondern Teil der Bewilligungsbedingungen, unter denen ein Veranstalter hier überhaupt arbeiten darf.

Eine breite Sandsteintreppe in einer Berner Altstadtgasse am frühen Morgen, niemand zu sehen, weiches Licht und leichter Nebel.
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball.

Die Konsequenz für den Leser ist unangenehm konkret. Eine Krypto-Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter wirkt wie ein technischer Vorgang, ist aber ein Ausstieg aus jedem Mechanismus, der einen Streitfall in der Schweiz lösbar macht. Wer dort sein Geld verliert, weil eine Auszahlung hängt, hat keine Adresse, an die er sich wenden kann. Es gibt keine Stelle, die für ihn nachfragt, und keinen Anspruch, den er durchsetzt. Krypto ist auf diesen Seiten nicht die anonyme Variante desselben Produkts, sondern ein anderes Produkt: eines ohne Rückgriff.

Dazu kommt der zweite Schritt, den Anonymitätssuchende selten mitdenken. Ein Wallet lässt sich nicht auf den Namen prüfen, und genau deshalb kann ein bewilligter Schweizer Veranstalter es nicht annehmen. Das Konto, das eine Auszahlung erhält, ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande identifiziert, und zwar bevor überhaupt der erste Franken fliesst. Wer sich das anders wünscht, findet in der Schweiz keinen Anbieter, der es anbietet.

Ein Punkt, der in dieser Diskussion regelmässig untergeht: Anonymität schützt nicht vor Steuerfolgen. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, was häufig als Vorteil verkauft wird. Die kantonale Steuerpraxis kann Gewinne aus ausländischen Geldspielen jedoch unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandeln, wie es im Kanton Thurgau gehandhabt wird. Wer für eine Steuerfrage eine verbindliche Auskunft will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Was von einem Krypto-Angebot übrig bleibt

Auf Schweizer Bewilligungsseite bleibt davon nichts übrig. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der Zahlungsweg nicht Teil des Wettangebots, sondern Teil der Identitätsprüfung: erst das Konto auf den eigenen Namen, dann der Einsatz. Diese Reihenfolge ist unbequem und sie ist der Grund, warum im Streitfall jemand zuständig ist.

Bonus und Gratiswette: warum die kleinen Angebote hier kein Zufall sind

Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das erklärt, weshalb die Neukundenangebote bei den beiden bewilligten Veranstaltern klein und selten ausfallen: Nicht der Geiz der Veranstalter bremst sie, sondern ein Genehmigungsverfahren. Wer ein grosses Willkommenspaket gewohnt ist, deutet diese Zurückhaltung als Schwäche. Sie ist die sichtbare Kante einer Regel.

Auf der anderen Seite der Grenze ist die Grösse eines Bonus kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Rechnung, die der Kunde bezahlt. Umsatzbedingungen bestimmen, wie oft der Betrag durchgespielt werden muss. Wo research Namen von Mindestquoten existieren, entscheidet die Quote darüber, ob ein Einsatz überhaupt mitzählt. Ein Bonus, der nur Einsätze ab einer bestimmten Quote anrechnet, kostet den Kunden die Auswahl: Er kann nicht mehr auf den Aussenseiter setzen, dessen Quote er eigentlich attraktiv findet, sondern muss die Quote spielen, die der Anbieter zulässt. Das ist kein Bonus, das ist eine Lenkung.

Wer sich durch eine Bonusbedingung hindurchrechnen will, kommt an einer Zahl nicht vorbei: der Marge des Marktes, den er zum Durchspielen wählt. Bei einer attraktiven Fussballpartie mit knapper Quote liegt mehr im Preis als bei einem grossen Favoriten, und über viele Einsätze hinweg ist die Marge der Betrag, der den Bonus auffrisst. Dazu gesellt sich die Frist. Ein Angebot, das mit einer kurzen Gültigkeit kommt, zwingt zu Einsätzen, die man ohne die Frist nicht gemacht hätte.

Der Kombiboost als Rechenbeispiel aus dem Regelwerk

Weil §6 für die bewilligten Veranstalter keine Neukundenangebote mit Bezifferung führt, lohnt der Blick auf das, was geregelt und zählbar ist: Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und der mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die Art Angebot, die ein Werbetext gross schreibt und ein Zettel klein erklärt. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist kein gradueller Vorteil, sondern ein Unterschied in der Trefferwahrscheinlichkeit, und die wird mit jeder Voraussage unwahrscheinlicher. Wer fünfzehn Spiele richtig tippt, bekommt den doppelten Nettogewinn; wer schon bei der achten falsch liegt, bekommt nichts. Der Boost bezahlt eine seltene Kombination, nicht einen besseren Preis auf einen einzelnen Tipp. Zusätzlich gibt es Quotenboosts, ebenfalls online, aber nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind je Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-out verfällt der Boost. Dieses letzte Detail ist die eigentliche Bedingung: Wer während des Spiels aussteigt, tauscht den Boost gegen die Sicherheit des Ausstiegs.

Auszahlung: warum der Zahlungsweg die Wartezeit bestimmt

Die Auszahlung ist die Stelle, an der ein Vergleich aus Zahlen plötzlich ein Vergleich aus Zuständigkeiten wird. In der Schweiz ist der Empfänger einer Auszahlung immer ein Konto auf den Namen des Spielerkontoinhabers, und ein Anbieter kann keinen Gewinn auf ein fremdes Konto überweisen, weil die Bewilligungsbedingungen das ausschliessen. Ein zweites Konto im eigenen Namen, ein gemeinsames Haushaltskonto, ein Konto des Partners: keines davon kommt in Frage. Das überrascht Leser, die es gewohnt sind, ein Zielkonto schlicht einzutragen.

Die Dauer hängt vom Zahlungsweg ab, und wer eine schnelle Auszahlung sucht, sucht in Wirklichkeit eine passende Einzahlungsart. Diese Abhängigkeit ist keine Kleinigkeit für den Alltag, sondern die Frage, ob ein Gewinn am Tag des Spiels oder erst in ein paar Tagen verfügbar ist. Ein bewilligter Veranstalter kann seinen Zahlungsweg nicht so frei wählen wie ein ausländischer Anbieter; die Identifikation sitzt im Ablauf, und sie kostet Zeit, einmal beim Anlegen des Kontos und einmal bei der ersten Auszahlung.

Die Alternative auf der anderen Seite der Grenze verkauft sich über die Abkürzung, und die Abkürzung zahlt ein anderes Konto. Wer sein Geld auszahlen lässt, ohne dass ein Anbieter identifiziert, wie die Person heisst, kann sich nicht beschweren, wenn später niemand nachfragt, wo das Geld geblieben ist. Das ist die vollständige Liste der Rückgriffswege: keine.

Ein Detail, das Sparer unterschätzen: Limiten und Auszahlung hängen zusammen. Bei Jouez Sport beträgt der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, während alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000 gedeckelt sind. Im Verhältnis dieser beiden Zahlen steckt eine Aussage über die erwartete Nutzung: Der einzelne Wettschein ist bescheiden, die Kombination darf gross gedacht werden, aber jeder einzelne Tipp bleibt klein. Wer mit höheren Einsätzen arbeiten will, wird bei der Westschweizer Veranstalterin nicht fündig, unabhängig davon, welche Zahlungsart er wählt.

Für Schweizer Verhältnisse ungewöhnlich grosszügig ist dagegen die Obergrenze bei Swisslos: CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein erhöhter Maximalbetrag ist also kein verbrieftes Recht, sondern eine Momentaufnahme, und wer seinen Einsatz davon abhängig macht, liest die Bedingungen am besten vor jedem grösseren Wettschein.

Wo die Prüfung stattfindet

Registrierung bei Swisslos ist nicht die kurze Formalität, die sie bei Buchmachern im Ausland ist. Es braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist die Stelle, an der eine schnelle Auszahlung später überhaupt möglich wird: Die Identität ist geklärt, bevor der erste Franken gesetzt ist.

Auf dem Bildschirm: was ein Wettschein leisten muss

Bei der App zählt die Bedienung, nicht der Funktionsumfang. Die entscheidenden Momente sind kurz: den Wettschein aufbauen, die Kombination prüfen, den Einsatz eintippen, den Tipp abschicken. Ein Screen, auf dem man den ausgewählten Markt nicht mehr eindeutig erkennt, produziert Fehler und diese Fehler kosten Geld. Die Ladezeit zählt im Livebereich, wo eine Quote sich verändert, während man sie noch liest.

Der zweite Punkt ist das Einloggen. Sicherheit beim Anmelden steht über der Zahl der Funktionen, und das ist kein abstrakter Wunsch. Auf einem Spielerkonto liegt Geld, und die Identifikation ist der einzige Schutz vor einem Zugriff, der nicht der eigene ist. Eine bequeme Anmeldung, die dafür unscharf ist, spart Sekunden und kostet im Ernstfall mehr.

Die dritte Frage ist, was die App weglassen darf. Wer Sporttip auf dem Handy nutzt, sieht keinen Verkaufsstellen-Vorgang, sondern einen Online-Vorgang mit den Online-Limiten: Mindesteinsatz CHF 1. Wer über die Verkaufsstellen bei der Loterie Romande spielt, hat Mindesteinsätze von CHF 3, online CHF 2 und CHF 2 für Multiples. Das ändert die kleinen Einsätze spürbar. Wer mit einem Franken spielen will, kann das online tun; in einer Verkaufsstelle geht es nicht.

Keine der beiden Apps lässt sich als Vergleichsgegenstand mit einer ausländischen Wett-App behandeln, weil das Angebot dahinter ein anderes ist. Der Marktumfang entscheidet: Eine App, die zwölf Sportarten zeigt, wirkt leer, solange man nicht weiss, dass die bewilligte Liste geschlossen ist. Was fehlt, fehlt nicht, weil die App es nicht kann, sondern weil die Liste nur bestimmte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten enthält. Wer das nicht weiss, hält eine App für mager, die in Wirklichkeit ihre Aufgabe erfüllt.

Livewetten und Cash-out: der Ausstieg, den nicht jede Wette hat

Bei Sporttip gibt es Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Die Einschränkungen sind das eigentliche Thema: Cash-out gibt es nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer also denkt, er könne jederzeit die Hälfte seines Einsatzes herausholen, findet dafür keine Grundlage.

Das ist die scharfe Kante im Vergleich mit dem Verkaufsstellen-Wettschein. Ein Papierwettschein am Kiosk bietet keinen Ausstieg, und wer live auf ein Spiel schaut, das schiefgeht, hat an der Verkaufsstelle keinen Hebel. In der App gibt es den Hebel, aber er wird vom Gegenüber bepreist. Der Ausstiegspreis ist die Quote der anderen Seite, und beim Aussteigen zahlt der Wettende die Marge ein zweites Mal, diesmal auf die bereits gelaufene Wette. Cash-out kostet den Kunden also nicht nur die Chance auf den besseren Ausgang; er kostet ihn auch den Aufschlag, den der Anbieter für die Rücknahme des Risikos verlangt.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Livewetter, der im entscheidenden Moment auf den Bildschirm starrt, während die Quote noch stehen bleibt, gewinnt also nichts: Der Ausgang ist eingetreten, und die Wette, die zu spät kommt, wird mit dem Einsatz zurückgewertet.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Anbieter behält hier also ein Korrektiv, und es ist das Gegenteil einer Quote, auf die man baut.

Livestream und die Entscheidung, ihn zu brauchen

Ein Livestream ist ein Fenster zum Spiel, keine eigene Wette, und für den Ausgleich zwischen Wette und Spiel gibt es in der Schweiz keine Anbieterpflicht. Wer live setzt, muss nicht zuschauen; wer nicht zuschaut, setzt auf die Quote statt auf das Bild. Ob ein Anbieter einen Stream anbietet, ist eine Frage des Bildschirms und nicht des Auszahlungsanspruchs. Wer den Stream als Qualitätsmerkmal behandelt, verwechselt Bequemlichkeit mit Auszahlung.

Wettarten und Quoten: der Anteil, der im Preis verschwindet

Die Quote ist kein Naturereignis, sondern ein Preis, und im Preis steckt ein Anteil für den Buchmacher. Die grösste Quote auf beide Seiten derselben Zweiwegwette garantiert nicht, dass dieser Anteil verschwindet; je geringer die Nachfrage nach einem Markt, desto grösser ist er meistens.

Was die Ausschüttungsquote misst

Die Ausschüttungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet wird. In der Schweiz ist diese Zahl beim Sporttip-Ergebnis eines ausgeglichenen Marktes sichtbar, nicht in der Werbung. Bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, sind rund 90 % typisch. Bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball, liegt der typische Wert bei rund 85 %. Damit sind acht bis zehn Rappen pro eingezahltem Franken rechnerisch weg, bevor das erste Spiel angepfiffen ist.

Die Ausstattung der Sportarten erklärt sich daraus. Ein Zweiwegmarkt mit zwei Ausgängen trägt weniger Marge als ein Dreier mit drei, weil weniger Positionen zu polstern sind. Wer im Tennis auf einen klaren Favoriten setzt, spielt oft in einem Markt mit engerer Marge als derselbe Spieler in einem WM-Achtelfinal mit vielen Wettoptionen. Das ist kein Trick, sondern die mechanische Folge der Zahl möglicher Ausgänge.

Die Rechnung für einen Markt mit zwei Ausgängen

Stehen beide Seiten eines Zweiwegmarkts bei 1.90, addieren sich die Kehrwerte der beiden Quoten zu rund 1.0526, woraus eine Ausschüttungsquote von etwa 95 % und eine Marge von rund 5 % folgt. Das ist eine Beispielrechnung, kein quotierter Preis: Wer die 1.90 irgendwo sieht, kann selbst nachrechnen, ob sie von einem Markt mit zwei Ausgängen stammt und wo der Anbieter arbeitet. Der Abstand zwischen dem typischen Niveau von rund 90 % bei zwei Ausgängen und den rund 95 % dieses Beispiels ist der Spielraum, in dem ein Anbieter gut oder mittelmässig sein kann.

Kombinationen, Systeme und der Multiplikationseffekt

Eine Kombiwette bei Jouez Sport umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Der Gewinn wächst mit dem Produkt, nicht mit der Summe der einzelnen Quoten, und die Marge multipliziert sich mit jedem weiteren Bein. Wer ein weiteres Bein hinzufügt, kauft sich nicht einfach mehr Gelegenheit, sondern rechnet in einen Preis hinein, der bereits einen Anbieteranteil trägt. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Zweiwegwette auf Dauer unter 1.10 ist also ein Verlustgeschäft.

Bei Swisslos gibt es Kombinations- und Langzeitwetten und Systemwetten mit einer eigenen Limite. Ein Systemwettschein mit mehreren Beinen funktioniert nur vollständig, wenn jedes Bein gültig ist. Bei Swisslos ist das ausdrücklich geregelt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Systemwettschein verliert damit nicht alles, aber er verliert ein Bein.

Ecken und Karten: Märkte, die auf der Liste fehlen

Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen, und in ihr stehen weder Ecken- noch Kartenmärkte. Wer aus einem Werbeblock die Vorstellung mitnimmt, Eckenwetten seien ein Standardprodukt, irrt: In der Schweiz gehören sie nicht zum bewilligten Angebot. Es gibt also keinen Vergleich zwischen einem Schweizer Anbieter mit guten und einem mit schlechten Eckenquoten, weil das Produkt in dieser Liste nicht vorkommt. Erhältlich ist es allenfalls bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und dann gilt die ganze Kette an Nachteilen, von der fehlenden Registeranbindung bis zum fehlenden Rückgriff.

Sportarten und Turniere: warum die Sportart den Preis mitbestimmt

Mit der Sportart wechselt nicht nur das Angebot, sondern auch das Quotenniveau. Ein Tennismatch hat zwei Ausgänge, ein Fussballspiel drei. Diese Zahl entscheidet mit, wie viel Marge in jedem einzelnen Ausgang steckt, und deshalb lässt sich zwischen zwei Sportarten gar kein einheitlicher Massstab anlegen. Wer die Quoten über Sportarten hinweg vergleicht, ohne die Ausgänge zu zählen, vergleicht Preise für verschiedene Dinge.

Fussball und Tennis

Fussball ist das Volumenprodukt, in dem die grosse Mehrheit der Schweizer Wetten untergebracht ist. Die drei Ausgänge und die Vielzahl der abgeleiteten Märkte bringen es mit sich, dass der typische Ausschüttungsanteil bei rund 85 % liegt. Tennis kennt zwei Ausgänge, und der typische Anteil liegt bei rund 90 %. Wer regelmässig Tennis spielt, zahlt im Durchschnitt weniger für dieselbe Entscheidung. Das ist die nüchterne Antwort auf die Frage, ob sich die Sportart auf den Preis auswirkt: Sie tut es, und die Ausgänge sind der Grund.

Ein weiterer Faktor kommt bei grossen Turnieren hinzu: Die Fülle der Wettoptionen in einem Turnier wie einer WM verlagert sich in die abgeleiteten Märkte, und wer in einem Randmarkt spielt, zahlt mehr als wer den Hauptmarkt nimmt. Wer günstig spielen will, spielt den Hauptmarkt der Sportart mit den wenigsten Ausgängen.

Futsal, E-Sport und die bewilligte Liste

Futsal ist im Sporttip-Angebot ein Nischenprodukt, weil es eine andere Sportart als Fussball ist. E-Sport taucht in der Liste der bewilligten Sportarten überhaupt nicht auf; es gehört nicht zum bewilligten Angebot. Wer E-Sport-Wetten sucht, findet keinen Schweizer Anbieter, der sie anbietet, sondern ausschliesslich ausländische. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts. Es gibt keinen Vergleich zwischen einem guten und einem schlechten E-Sport-Anbieter in der Schweiz, sondern nur die Frage, ob man dafür in ein Regelwerk ohne Schutz wechselt.

Die bewilligte Liste ist zudem inhaltlich eingegrenzt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich erfasst sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie erfasst sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Das erklärt, weshalb die Sportartenauswahl der bewilligten Anbieter in einem bestimmten Zeitraum dünner aussieht als das Programm eines Buchmachers, der an keine solche Liste gebunden ist.

Junge Namen: was «neu» in der Schweiz bedeuten kann

Ein neuer Wettanbieter ist in der Schweiz nicht der brandneue Auftritt aus einem Werbenetzwerk, sondern der Eintrag in eine Bewilligung. Wer auf der Suche nach neuen Anbietern bei einem ausländischen Namen landet, hat keinen Schweizer Anbieter gefunden, sondern eine Seite, die Schweizer Kunden bedient. Der Unterschied ist nicht Wortklauberei: Eine Bewilligung legt fest, was angeboten und wie damit umgegangen wird; bei einem ausländischen Anbieter gilt das eigene Hausrecht.

Die praktische Folge zeigt sich beim ersten Problem. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Spielsperrregister angebunden, und ein Ausschluss greift dort nicht. Wer sich auf einer ausländischen Seite sperren lässt, sperrt sich für diese eine Seite. Das ist die Art Funktion, die man nicht vermisst, bis man sie braucht.

Die Sperrliste als Verzeichnis dessen, was gerade erreichbar ist

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, weil Anbieter ihre Domains wechseln, wenn eine gesperrt ist. Die Sperrliste ist also kein stabiles Verzeichnis der Anbieter, die dauerhaft draussen sind, sondern eine Momentaufnahme einer Verschiebung.

Ein Anbieter auf dieser Liste ist damit nicht dauerhaft aus dem Bild. Wer einen Namen sucht und ihn auf der Sperrliste findet, hat eine Momentaufnahme erwischt. Wer ihn nicht findet, hat nichts bewiesen; eine neue Domain ist schneller registriert als eine Liste nachgeführt.

Die Bewertung: nach welchen Gesichtspunkten die zehn hier eingeordnet wurden

Das Ranking ordnet nach nachprüfbaren Gesichtspunkten statt nach Werbeversprechen: Quotenniveau und Marge, Limiten und Auszahlung, Sportartenumfang im bewilligten Rahmen, Bedienung und die Frage der Bewilligung. Also: Welcher Leser soll der Gewinner dieses Vergleichs sein?

Die ehrliche Antwort lautet, dass es keinen Gewinner für alle gibt, weil die Grundgesamtheit aus zwei verschiedenen Gruppen mit verschiedenen Spielregeln besteht. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist jede Quote durch die Bewilligungsbedingungen eingegrenzt. Bei den acht ausländischen Namen gibt es keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Schweizer Rückgriff. Der Vergleich findet statt, weil Leser diesen beiden Gruppen tatsächlich begegnen, nicht weil sie vergleichbar wären.

Daraus folgt die eigentliche Wertung. Wer in der Schweiz wohnt und nicht in einem Vertragsgebiet des passenden Veranstalters, hat keine Option innerhalb des bewilligten Rahmens: Ein Konto gibt es nur bei Wohnsitz in der Schweiz. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, ist auf Jouez Sport verwiesen, und wer in einem Deutschschweizer oder Tessiner Kanton wohnt, auf Sporttip. Die Einschränkung ist keine Werbehürde, sondern die Struktur des legalen Angebots.

Panorami der Bewilligungen: die Einordnung der zehn Namen

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Sporttip Bewilligung Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz
Bruce Bet ohne Schweizer Bewilligung keine tragfähige Bewilligung für die Schweiz

Die Auswertung der ersten Spalte des Rankings im Vergleich zur zweiten verdeutlicht den rechtlichen Status. Nur zwei Namen verfügen über eine Bewilligung für den Schweizer Markt. Die restlichen acht weisen keine entsprechende Genehmigung auf. Diese Tabelle stellt damit keine blossen Empfehlungen dar, sondern macht den rechtlichen Unterschied zwischen legalem Angebot und ausländischer Seite ohne Schweizer Genehmigung deutlich. Wer diesen Unterschied versteht, erkennt, dass hinter der zweiten Spalte keine vergleichbare Lizenz steht, sondern eine Einordnung, die Transparenz schafft.

Wie viele Wettanbieter es gibt: die Zahl, die jede Quotendiskussion vorstrukturiert

Wer wissen will, wie viele Wettanbieter es gibt, bekommt zwei Antworten, und die Differenz zwischen ihnen ist der eigentliche Inhalt. Eine Zahl für den bewilligten Rahmen: Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine weitere Zahl gibt es nicht; es existiert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt, und die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste der ausländischen Domains, die blockiert werden.

Die zweite Antwort ist die Zahl der Namen, die Schweizer Wettende tatsächlich erreichen, und sie ist um ein Vielfaches grösser und ständig in Bewegung. Zwischen diesen beiden Zahlen liegt ein Kanal, über den ausländische Anbieter ihre Kunden finden. Wer die Grösse des Angebots reflektieren will, muss deshalb zwischen «bewilligt» und «erreichbar» unterscheiden. Nur die erste Zahl sagt etwas über den gesetzlichen Rahmen.

Die Grundlagen des Quotenvergleichs

Bevor einzelne Angebote betrachtet werden, lohnt es sich zu verstehen, was in einer Quote steckt und wie der Anbieter sie festlegt. Es gibt zwei Arten von Quoten, und für den Schweizer Leser ist die erste Art die relevante.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handgezeichneten Skizzen aus Kästchen und Pfeilen liegt neben einem Bleistift auf einem hellen Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf. Die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Das ist die wichtigste Eigenschaft im ganzen Quotenvergleich: Der Preis, den man beim Wetten abschliesst, ist der Preis, den man behält, auch wenn sich danach alles ändert.

Bei variablen Quoten setzen die Wettenden untereinander: Die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Eine Quote, die man erst hinterher erfährt, lässt sich nicht vergleichen.

Overround und die implizite Wahrscheinlichkeit

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Diese Zahl ist keine Fehlkalkulation und kein Vorwurf, sondern die Definition des Geschäfts. Wer Zweiwegwetten mit 1.95 auf beiden Seiten aufnimmt, rechnet mit einem deutlichen Overround.

Die Rechnung ist bei festen Dezimalquoten einfach: Die implizite Wahrscheinlichkeit entspricht dem Kehrwert der Quote. Die Quote 1.01 entspricht 99.01 %, die Quote 2.00 entspricht 50.00 %, und die Quote 4.00 entspricht 25.00 %. Wer das im Kopf hat, sieht bei einem Spiel mit drei Ausgängen schnell, ob die Summe über 100 % liegt, und um wie viel.

Die Kehrwertsumme ist auch die Grundlage des Quotenschlüssels: 1 durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten einer Partie ergibt die Ausschüttungsquote des Marktes. Ein Rechenbeispiel macht die Grössenordnung deutlich. Bei den Quoten 1.25 / 5.00 / 10.00 ergibt die Kehrwertsumme etwa 1.10, und der Auszahlungsanteil liegt damit gerundet bei rund 90.91 %.

Rechtliche Lage: was eine bewilligte Wette einschliesst

Was man in der Schweiz auf ein Sportereignis wetten darf, steht in einer Liste, und was nicht in ihr steht, darf nicht angeboten werden. Das ist die grundlegende Trennung: Ein Wettanbieter entscheidet nicht selbst, welche Sportart er aufnimmt. Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen. Wer sie nicht kennt, hält sein Angebot für eine Frage der Nachfrage, statt für eine Frage der Bewilligung.

Wer in der Schweiz veranstalten darf

Sportwetten sind ein Grossspiel, unterstehen dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Die Gespa ist die interkantonale Aufsicht für Geldspiele; die Aufsicht über die Casinos liegt bei einer anderen Behörde. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung je Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Für das Onlinekonto gilt: Wohnsitz in der Schweiz ist Voraussetzung, und in der Praxis muss der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters liegen.

Swisslos ist in Basel domiziliert und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Die Nettoerträge gehen öffentlichen Zwecken in den Kantonen zu.

Ein Grund, weshalb die Sportartenliste so kurz ausfällt, ist damit bereits benannt: Was nicht in der bewilligten Liste steht, darf nicht angeboten werden.

Was ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung für den Einzelnen bedeutet

Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Geltung. Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung werden als illegale Anbieter eingeordnet. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Wettende selbst wird nach der Praxis der Bundesbehörden nicht bestraft. Das ist der Grund, weshalb dieser Text nicht «Inanspruchnahme» schreibt, sondern «Risiko ohne Anspruch».

Was der Wettende auf der anderen Seite verliert, ist konkret fassbar: keine Anbindung an das Spielsperrregister, keine Möglichkeit, sich dort sperren zu lassen, und kein Rückgriff bei Streitfällen. Ein Werkzeug, das eine Schweizer Aufsicht bereitstellt, existiert für diese Seite nicht. Wer sich auf einer ausländischen Seite einen Streit einhandelt, hat niemanden, den er anrufen kann, und kein Regelwerk, das er zitieren kann. Wer dagegen bei einem Schweizer Veranstalter spielt, ist an eine Adresse gebunden, die ihre Regeln veröffentlichen muss.

Die Sperrliste und der Domainwechsel

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter über DNS blockieren. Diese Blockade ist kein techisches Wunder, sondern eine Massnahme gegen den Zugang: Wer eine gesperrte Adresse aufruft, erreicht sie nicht über den normalen Weg. Ein Anbieter, der auf der Sperrliste steht, wechselt seine Domain und ist innert Stunden wieder erreichbar.

Für den Leser heisst das vor allem, dass die Liste kein Prüfmittel ist. Ein Name, den man dort findet, verrät nichts über den Anbieter ausser, dass seine Adresse zum Zeitpunkt der Eintragung blockiert wurde. Ein Name, den man dort nicht findet, verrät ebenso wenig.

Spielerschutz: wann die Limiten wirken

Ein Wettanbietervergleich, der nach Quoten sucht und die Limiten erst später betrachtet, liest die Rechnung von der falschen Seite auf. Die Limiten entscheiden nicht, wie viel man gewinnen kann, sondern wie viel man verlieren kann und wann jemand einschreitet. Das ist der Teil des Angebots, den man nicht testet, bevor man ihn braucht.

In der Schweiz setzt nicht der Staat die Limiten, sondern die Spielenden selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung kann nach Gesetz nach 24 Stunden geltend gemacht werden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Diese 72 Stunden sind die Zeitspanne zwischen einem guten Vorsatz und seiner Rücknahme, und sie funktionieren nur, wenn jemand sie nicht umgeht.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der gestaffelte Rahmen zeigt, wie die Regeln gedacht sind: Die kurze Frist greift am direktesten, die lange Frist setzt die Grenze für einen ganzen Monat.

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Wer die Limiten als Vergleichskriterium nutzt, vergleicht also nicht Anbieterwerte, sondern die Frage, wie leicht sich ein selbst gesetztes Limit ändern lässt. Und die Obergrenze von CHF 9’999 bei Swisslos ist keine Empfehlung, sondern das äusserste, was ein Konto einstellen kann.

Die Spielsperre und das gemeinsame Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein. Hier zeigt sich die zweite Bedeutung des Wortes «gemeinsam»: Die Sperre ist nicht bei einem Anbieter hinterlegt, sondern im Register. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Auf der Seite ausländischer Anbieter existiert dieses Register nicht. Es gibt keinen gemeinsamen Eintrag. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für eine Website. Wer ein Problem mit dem eigenen Spielverhalten hat, kann bei einem Schweizer Veranstalter eine Sperre erwirken, die ihn an mehreren Stellen trifft. Diese Anbindung ist der stärkste Grund, weshalb ein Quotenvergleich vor der Registerfrage nicht abgeschlossen ist.

Bei Swisslos werden die Daten der Online-Registrierung aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in diesem Prozess nicht erfasst werden kann, dessen Nachweis steht nicht.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung zuerst, dann die acht ausländischen Namen ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip: die grössten Einsätze, der grösste Apparat

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Veranstaltet wird im Vertragsgebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Die Limiten sind für die Schweiz grosszügig: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote. Das ist die einzige Stellenangabe, die für einen Vergleich der Quoten wirklich zählt, und sie ist in dieser Reihenfolge gerundet: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Wette mit einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 7.25 spielt, rechnet mit CHF 72.50 und bekommt diesen Betrag gemäss dieser Rundung ausbezahlt.

Bemerkenswert ist der Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt auf 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Steigerung liest, sieht die Schwierigkeit nicht, die in ihr steckt: Jede Voraussetzung ist eine zusätzliche Chance, die man verlieren kann. Das ist keine Bedingung, die den Preis einer Wette senkt; es ist ein Zuschlag für ein Kunststück.

Eine Einschränkung, die man beim Lesen einer Quote nicht sieht, findet sich im Kleingedruckten: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Bewertung dieses Angebots lautet nicht «gut» oder «schlecht», sondern hängt an der Frage, die das Angebot selbst offenlegt: Die Limiten sind die weitesten im legalen Angebot des Landes, zugleich ist der Ausstattungsgrad der Kombinationen der Stelle, an der das Haus die Regeln am engsten zieht. Wer viel auf einen einzelnen Tipp setzen will, findet hier die grösste Bewegungsfreiheit.

Loterie Romande Jouez Sport: kleine Einsätze, grosse Obergrenze

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande und läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Der Mindesteinsatz liegt online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Bewertung dieses Angebots dreht sich um das Verhältnis der beiden Zahlen, die am weitesten auseinanderliegen. Der Einsatz ist der kleinste im legalen Schweizer Angebot, die Gewinnobergrenze die grösste. Wer sein Spiel auf viele kleine Wetten verteilt, wird hier besser bedient als bei jedem anderen Anbieter der Liste. Die Untergrenze von CHF 2 online lässt auch Einsätze zu, die bei einem ausländischen Anbieter meist unter dem Mindestbetrag liegen.

Die Obergrenze von CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen ist die grösste Zahl auf dieser Seite. Sie bedeutet in der Praxis, dass der Einsatz, nicht die Auszahlung die Grenze des Spiels ist. Der Weg dorthin führt über eine Quote von 600 auf einen Zweifranken-Einsatz.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet ist einer der ausländischen Namen, denen Schweizer Wettende begegnen, und er hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung.

Für dieses Angebot existiert keine behördliche Erlaubnis, die in der Schweiz Bestand hätte. Somit bleibt es bei der allgemeinen Regel für ausländische Anbieter: keine Verbindung zum Sperrregister, kein schweizerischer Rückgriff, und die Domain kann durch die Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer zu einem ausländischen Namen greift, verzichtet nicht in einem Punkt, sondern in einer ganzen Kette: Sperrregister, Rückgriff, Registereintrag und die Möglichkeit, das Geschehen auf Schweizer Boden zu tragen. Die Kette wird nicht dadurch kürzer, dass der Anbieter auf einer Website grosszügig aussieht.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla gehört zu den acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Die Veranstalterbewilligung für Sportwetten in der Schweiz ist auf zwei Veranstalter begrenzt, und Playzilla ist keiner davon.

Für dieses Angebot liegt keine bewilligte Lizenz vor, die in der Schweiz Bestand hätte. Damit bleibt es bei der allgemeinen Regel für alle ausländischen Namen: keine Anbindung an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und die Domain kann durch die Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was in der Praxis zuerst auffällt, ist nicht die fehlende Bewilligung, sondern der Moment, in dem man sie bemerkt: bei einer hängenden Auszahlung oder einem Streit um eine gewertete Wette. Zu diesem Zeitpunkt hilft die schönste Quote nicht mehr, und es gibt niemanden, der für den Kunden nachfragt.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die beiden bewilligten Veranstalter sind Swisslos und die Loterie Romande, und beide bedienen ihre eigenen Kantone.

Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist nicht erfasst. Das bedeutet: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und eine Domain, die blockiert werden kann.

Die Bewertung eines Anbieters ohne Bewilligung ist strukturell und nicht inhaltlich. Es gibt keinen Massstab, an dem sich ein solcher Anbieter messen lassen könnte, der in der Schweiz Geltung hätte. Der Vergleich findet trotzdem statt, weil Leser diesen Namen begegnen, nicht weil er vergleichbar wäre.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung

PowBet wird ohne Schweizer Bewilligung geführt. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und einem bewilligten Kreis vorbehalten.

Für PowBet liegt keine Genehmigung vor, die in der Schweiz Gültigkeit besitzt. Es gelten daher die üblichen Einschränkungen: keine Anbindung an das gemeinsame Sperrregister, kein rechtlicher Rückgriff im Inland, und die Domain kann jederzeit blockiert werden.

Eine Bewilligung aus einem anderen Land ändert daran nichts; sie ist in der Schweiz ohne Geltung.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet ist einer der ausländischen Namen ohne Schweizer Bewilligung. Er kann daher nicht zu den beiden Veranstaltern gehören, die die Kantone für Sportwetten zugelassen haben.

Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist für BDMBet nicht erfasst. Damit fehlt die Verbindung zu dem Register, das eine Spielsperre schweizweit wirksam macht, und ebenso jeder Rückgriff, den man in der Schweiz durchsetzen könnte.

Wer ein Konto bei einem solchen Anbieter eröffnet, eröffnet es ausserhalb des Rahmens, in dem eine Schweizer Aufsicht nachfragen kann.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed gehört zur Gruppe der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz gibt es genau zwei zugelassene Veranstalter, und BetOnRed ist keiner von ihnen.

Eine Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte, ist für BetOnRed nicht erfasst. Es bleibt daher bei fehlender Anbindung an das Sperrregister, fehlendem Rückgriff und der Möglichkeit der Blockade über die Gespa-Sperrliste.

Nichts an einem solchen Angebot ändert sich, wenn der Name in einem Vergleich auftaucht. Der Eintrag in einem Ranking verleiht keine Bewilligung.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

Trotz des deutschen Namens hat WirWetten keine Schweizer Bewilligung. Die Zahl der Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, ist auf zwei begrenzt, und sie sind namentlich bekannt.

Eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte, ist für WirWetten nicht erfasst. Das heisst: keine Anbindung an das gemeinsame Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, und eine Domain, die blockiert werden kann.

Ein deutscher Name und eine deutsche Oberfläche sagen nichts über die Bewilligungslage in der Schweiz. Was zählt, ist die Bewilligung, die hier gilt.

Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet wird ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Genehmigung für Sportwetten in der Schweiz ist auf Swisslos und die Loterie Romande beschränkt.

Auch für Bruce Bet existiert keine bewilligte Lizenz, die im Inland anerkannt wäre. Daher gilt das Standardprozedere für unregulierte Anbieter: keine Integration in das Spielsperrregister, kein schweizerischer Rückgriff, und die Domain kann durch die Aufsichtsbehörde gesperrt werden.

Was bleibt, ist die Quote auf der Seite und die Frage, was sie wert ist, wenn niemand zuständig ist.

Was aus einem Einsatz wird: eine Beispielrechnung zur Marge

Die Marge eines Marktes ist eine Zahl, die man nur versteht, wenn man sie an einem Beispiel durchrechnet. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, bei dem beide Seiten bei 1.90 stehen. Diese Zahl ist ein Beispiel, kein quotierter Preis.

Die Kehrwerte sind 0.5263 und 0.5263. Die Summe beträgt 1.0526. Die Ausschüttungsquote ist der Kehrwert dieser Summe, also rund 95 %, und die Marge ist eins minus dieses Anteil, also rund 5 %. Wer CHF 100 auf eine der beiden Seiten setzt und gewinnt, erhält CHF 190 zurück, einen Nettogewinn von CHF 90. Bei jedem Tausendfranken-Umsatz auf diesem Markt bleiben dem Buchmacher rund CHF 50, unabhängig davon, welche Seite gewinnt, solange die Einsätze einigermassen im Gleichgewicht liegen. Diese Marge ist eine Schätzung über viele Wetten hinweg, kein Ergebnis für eine einzelne Wette.

Diese rund 5 % sind eine Beispielmarge. Die typische Ausschüttungsquote bei Buchmacher-Quoten liegt bei etwa 90 % bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und bei etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Bei einem Dreiwegmatch mit 85 % Ausschüttung steigt die Marge auf rund 15 %. Der Unterschied erklärt, warum der Vergleich zwischen zwei Anbietern nicht nur eine Frage der Zahl ist, sondern auch der Ausgänge: Der Vergleich zweier Quoten aus verschiedenen Märkten ist kein Vergleich, sondern eine Gegenüberstellung von zwei verschiedenen Dingen.

Was folgt aus einem Unterschied von zwei Prozentpunkten Ausschüttung? Über eine Saison hinweg ist der Anteil der Einsätze, der beim Anbieter bleibt, für einen regelmässig Spielenden der entscheidende Kostenfaktor. Wer im Jahr den Gegenwert eines Ferienaufenthalts umsetzt, zahlt bei 85 % Ausschüttung mehr als das Doppelte dessen, was bei 95 % anfallen würde. Das ist keine theoretische Grösse, sondern der Preis, den der Preis enthält.

Häufige Fragen zum Quotenvergleich

Welcher bewilligte Anbieter in der Schweiz hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Gemessen wird an der Ausschüttungsquote, nicht an einer einzelnen ausgeworfenen Quote. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gelten dieselben Bewilligungsbedingungen, aber unterschiedliche Limiten und Regeln. Wer messen will, rechnet die Kehrwerte der Quoten eines Marktes zusammen; je tiefer die Summe, desto mehr bleibt beim Wettenden.

Zwei. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa führt lediglich eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Wie berechnet sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels?

Man nimmt den Kehrwert jeder Quote und addiert sie. Diese Summe liegt über eins. Die Ausschüttungsquote ist eins durch diese Summe; die Marge ist der Rest bis eins. Bei 1.90 auf beiden Seiten eines Zweiwegmarktes ergibt das eine Summe von 1.0526 und eine Marge von rund 5 %.

Warum unterscheiden sich die Quoten für dasselbe Spiel zwischen Swisslos, Loterie Romande und ausländischen Seiten?

Weil es verschiedene Märkte sind. Die Zahl der möglichen Ausgänge bestimmt die Marge mit, und die bewilligte Liste bestimmt, welche Sportarten und Wettarten überhaupt angeboten werden. Zwei Anbieter können für dieselbe Begegnung unterschiedliche Preise zeigen, wenn ihre Ausstattung und ihre Nutzungsmuster verschieden sind.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was ändert sich bei einer Kombiwette?

Bei einer Einzelwette ist der Gewinn der Einsatz mal die Quote, bei Swisslos zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination gilt die Gesamtquote, also das Produkt der Einzelquoten. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen, und die Gesamtquote muss mindestens 1.10 betragen.

Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre beim Vergleich von Anbietern?

Sie entscheiden, was man verlieren kann, und wie schnell man bremst. Verlustlimiten setzt man selbst; Senkungen greifen sofort, Erhöhungen erst nach einer Wartefrist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift keine dieser Möglichkeiten.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»