Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz – wenig Aktion, klare Grenzen

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Datenstand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Aktionen wurden gegen die Bekanntmachungen der Gespa und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Wer im Schweizer Sportwettenmarkt nach einem Bonus greift, für den er nichts einzahlen muss, trifft auf eine Branche, die genau das kaum anbietet. Das ist kein Zufall und auch keine Marketingmüdigkeit. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht, und die bewilligten Veranstalter verwalten sie sparsam. Wer die beiden Anbieter kennt, weiss deshalb ungefähr, was kommt: eine kleine, befristete Zuwendung, die nicht auszahlbar ist und an Bedingungen hängt.

Was daraus folgt, lässt sich in einem Satz sagen. Ein Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz ist in der Regel nicht der Gegenwert eines Anmeldegeschenks, sondern ein Gutschein mit Ablaufdatum. Die Summen bleiben klein, die Frist kurz, der Auszahlungsweg bleibt zu. Wer trotzdem vergleicht, sollte die Bedingungen lesen und nicht die beworbene Zahl.

Genau um diese Reihenfolge geht es auf dieser Seite: zuerst, was ein solches Guthaben mit den eigenen Limiten macht, dann, was unter den Neukundenangeboten tatsächlich steht, dann, welche Anbieter es gibt und was sie unterscheidet — und am Ende, was das Gesetz dazu sagt.

Warum die Limiten vor der ersten Wette stehen – und nicht danach

Die Ersteinstellung ist der Moment, der alles Weitere bestimmt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Ist die Wahl einmal getroffen, gilt sie nicht symmetrisch: eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Das ist kein Formular, das man wegklickt. Eine Limite, die beim ersten Login entsteht und in der Regel schüchtern ausfällt, ist die einzige Bremse, die ein Guthaben von CHF 10 nicht mit seinem Zwölffachen bezahlt. Wer die Zahl bei der Anmeldung hoch ansetzt, weil die Sperre ja ohnehin drei Tage auf sich warten lässt, hat die Verzögerung missverstanden: die Wartezeit ist dazu da, dass niemand in einer schlechten Nacht an das eigene Geld kommt.

Neben den verbindlichen Verlustlimiten steht eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Sie wirkt nicht auf die Verluste, sondern auf die Bewegung ins Spielerkonto hinein. Zwei unterschiedliche Werkzeuge, zwei unterschiedliche Fragen: Wie viel darf ich verlieren — und wie viel darf ich überhaupt nachschiessen. Wer beim Wettanbietervergleich nur auf die Willkommensprämie schaut, übersieht, dass die zweite Frage im Alltag häufiger weh tut.

Was der Aktionsguthaben-Charakter für die Limiten bedeutet

Auch Aktionsguthaben unterliegt den selbst gesetzten Limiten. Ein Gratisguthaben erzeugt keine Schutzzone und hebt nichts auf. Es kommt als Guthaben ins Spielerkonto, wird wie jeder andere Franken bewertet und zählt nach denselben Regeln.

Der praktische Ablauf ist unspektakulär. Das Guthaben erscheint im Spielerkonto, die Limite steht bereits, die erste Wette darauf läuft gegen die Verlustrechnung dieses Kontos — nicht gegen einen separaten Topf. Wer CHF 10 Gratisguthaben verliert, hat CHF 10 des eigenen Limits verbraucht. Das klingt selbstverständlich und ist es auch; es erklärt, warum das Guthaben trotzdem nach Geschenk aussieht: es schmerzt beim Ausgeben nicht, es schmerzt erst beim nächsten Betrag, den man nachlegen will.

Nichts an dieser Mechanik ist intransparent, und nichts davon ersetzt den eigenen Vorsatz. Der Betrag ist klein. Die Limite, die man einmal gesetzt hat, ist grösser als jede Aktion dieser Seite.

Spielsperre: die harte Variante der Selbstkontrolle

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer die Sperre in dieser Form wählt, kommt vor dem festgelegten Datum nicht zurück — der Riegel ist hart, und das ist der Punkt.

Daneben steht die unbefristete Spielsperre. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre ist keine Einstellung im eigenen Postfach, sondern ein Eintrag, den mehrere Anbieter sehen. Sie lässt sich nach den Vorgaben des Geldspielgesetzes nicht im Vorbeigehen löschen.

Die Reihenfolge ist damit klar. Wer merkt, dass aus einem Gratisguthaben regelmässiges Spielen wird, sperrt sich — nicht wegen der Aktion, sondern wegen der Wiederholung. Ein Bonus, für den man nichts einzahlen muss, senkt die Hemmschwelle zum Ausprobieren. Das ist sein Zweck und zugleich sein Risiko.

Wo das Guthaben ausbezahlt wird — und wo nicht

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

In dieser Rechnung taucht das Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auf. Es ist nicht auszahlbar. Was als Geschenk in ein Spielerkonto kam, verlässt es als Guthaben nicht wieder — nur über eine Wette, und dann als Gewinn. Der Unterschied ist wichtig genug, um ihn zweimal zu lesen: das Guthaben selbst ist gesperrt, sein Ertrag ist es nicht.

Die Loterie Romande regelt die Auszahlbarkeit mit demselben Wort. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Verluste dagegen kennen keinen Schonraum: sie sind sofort und vollständig verrechnet.

Kein Identitätsverzicht als Nebenwirkung

Ein weit verbreiteter Irrtum hängt an diesem Thema. Wer glaubt, ein Bonus ohne Einzahlung lasse sich anonym kassieren, verwechselt Papierkram mit Schutz. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Der Aufwand ist die Eintrittskarte, nicht die Hürde. Ohne verifizierte Identität existiert kein Schweizer Spielerkonto, und damit auch kein Aktionenguthaben darauf. Wer diesen Schritt als Zumutung liest, sollte sich die Frage stellen, ob es wirklich das Formular ist, das ihn stört. Erfahrene Wettende kennen den Ablauf: Wohnsitz nachweisen, Ausweis hochladen, Datenabgleich abwarten, Limiten setzen — und erst dann ist das Konto bereit für eine Aktion, wenn gerade eine läuft.

Was «Gratiswette» bedeutet, wenn der Einsatz nicht mitkommt

Die Neukundenangebote ohne eigene Einzahlung bestehen meist aus Spielguthaben, das sich nicht auszahlen lässt und Bedingungen unterliegt. Der zweite Teil des Satzes wird beim ersten Gewinn sichtbar.

Eine Gratiswette ist kein Geldbetrag. Sie ist der Anspruch auf einen Gewinn aus einer Wette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird. Wer mit einem Guthaben von CHF 10 zu einer Quote von 1.90 gewinnt, erhält die Auszahlung der Wette auf den Nettogewinn — nicht den Einsatz. Genau diese Baustelle erklärt §2 des Geldspielgesetzes in einem Nebensatz, der in der Branche zum Prinzip geworden ist: der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt.

Das ist die Regel, an der sich der Vergleich entscheidet. Zwei Angebote mit demselben Nennwert können unterschiedlich viel wert sein, wenn das eine den Einsatz mitzahlt und das andere nicht. Freiwette und Gratisspielguthaben sind nicht dasselbe, obwohl sie in der Werbung gleich klingen.

Wo die Bedingungen stehen und was sie kosten

Wer ein Aktionsguthaben erhält, liest die Bedingungen besser vor und nicht nach der ersten Wette. Typisch sind eine kurze Gültigkeit, eine Begrenzung auf bestimmte Wettarten, Mindestquoten für qualifizierende Einsätze und ein Ausschluss von Systemwetten. Jede dieser Klauseln kostet etwas anderes.

Die Gültigkeit kostet Zeit. Wer wissen will, was ein Guthaben wert ist, sollte zuerst die Uhr stellen.

Die Mindestquote kostet Auswahl. Wer ohnehin nur auf Favoriten mit Quoten um 1.20 setzt, findet in einem Feld mit Mindestquote von 1.50 plötzlich nur noch die Hälfte der Spiele wieder, die er sonst gespielt hätte — und die Hälfte, die bleibt, trägt die höhere Varianz.

Die Begrenzung auf Grossereignisse kostet Ruhe. Ein Angebot, das nur auf ein einziges Sportereignis anwendbar ist, zwingt zu einer Entscheidung zu einem Zeitpunkt, der vom Aktionskalender diktiert wird und nicht von der eigenen Vorbereitung.

Keine dieser Klauseln ist ein Skandal. Zusammen ergeben sie den Unterschied zwischen einer Werbebotschaft und einem Kontostand.

Promo-Codes: die Zeile, die nichts erklärt

Die Werbung für ein Willkommensangebot nennt regelmässig ein Kürzel, mit dem sich irgendetwas freischalten lässt. Ein solches Kürzel gehört nicht auf die Seite. Es sagt nichts darüber, was das Angebot wert ist, es läuft ab, und es erklärt keine einzige der Bedingungen, unter denen es steht.

Wer ein Angebot beurteilen will, braucht den Zeitraum, die Mindestbedingung, die Gültigkeit des Guthabens und die Auszahlbarkeit. Alles andere ist Zierde.

Gratisspielguthaben gibt es nur mit Zustimmung der Aufsicht

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum die Auswahl der Aktionen überhaupt so schmal ist. Der Markt könnte mehr anbieten; er darf nicht ohne Weiteres.

Für Wettende heisst das: das Angebot an Gratisguthaben in der Schweiz ist kein Ausdruck mangelnden Interesses an Neukunden, sondern die Folge einer Genehmigungspflicht. Wer nach einem grossen Neukundenpaket sucht, wird in der Schweiz nicht fündig — nicht weil die Anbieter schlafen, sondern weil die Voraussetzungen andere sind.

Einordnu der zehn Anbieter: bewilligt, bewilligt, dann Zuschauer

Die folgende Übersicht ordnet nach der einzigen Frage, die den Schweizer Markt wirklich teilt: besteht eine Bewilligung, oder besteht keine. Alles andere — Bonus, Quote, Bedienung — ist danach eine Detailfrage.

Anbieter Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
20Bet keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
myBet keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
BC.Game keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
BassBet keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
Unibet keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
22Bet keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
bet-at-home keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat
1Bet keine Bewilligung in der Schweiz nur eine gemeldete ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat

Zwei Bewilligungen gegen acht Einträge ohne. Diese Spanne ist die ganze Geschichte des Schweizer Sportwettenmarkts in einer Zeile. Wer eine Bewilligung nach BGS besitzt, spielt unter der Aufsicht der Gespa, unterliegt dem Sperrregister, dem registrierten Spielerkonto und den Limitenregeln des Geldspielgesetzes. Wer keine besitzt, unterliegt in der Schweiz nichts davon.

Der Chat über ausländische Anbieter verläuft deshalb so unproduktiv, weil beide Seiten ein anderes Thema verhandeln. Die einen reden über Quoten und Auszahlungsbequemlichkeit. Die anderen reden über Aufsicht. Beides ist richtig, beides beantwortet eine andere Frage.

Was die acht ausländischen Einträge trotzdem auf dieser Seite zu suchen haben, ist ein praktischer Grund: Schweizer Wettende begegnen ihnen. Ob man sie nutzt oder nicht, sie existieren im Suchergebnis, im Banner und im Gespräch. Wer sie nicht einordnen kann, ordnet sie falsch ein.

Festzuhalten ist nur eines, und dieses eine gehört ohne Abschwächung hierhin: eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Betrieb von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar. Was für den einzelnen Wettenden daraus folgt, steht im Abschnitt «Die Rechtslage: was eine Bewilligung trägt und was nicht» — dort in voller Länge, weil es dort hingehört und nicht in jeden Absatz.

Die Runde durch die Plattformen

Wer die zehn Namen der Reihe nach durchgeht, merkt schnell, dass die Vergleichsmasstäbe nicht überall greifen. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern gibt es Produkte, Regeln, Limiten und Quoten. Bei den acht ausländischen Einträgen gibt es in der Schweiz nur einen Status: ohne Bewilligung. Jede weitere Aussage über sie wäre eine Behauptung über ein Produkt, das hier nicht unter Aufsicht steht.

Bonus ohne Einzahlung: die Grundlagen, die alles einschränken

Ein Bonus ohne eigene Einzahlung ist im Kern ein Aktionsguthaben. Man zahlt nichts ein, bekommt etwas auf das Spielerkonto und spielt damit. In der Schweiz sind die Möglichkeiten dafür so begrenzt wie in kaum einem anderen europäischen Markt — und zwar aus einem Grund, den man kennen muss, um die Angebote zu verstehen.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, was hierzulande realistisch ist. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück davon wurden ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

CHF 10. Eine kleine Summe, eine kurze Frist, ein Verteilweg über eine Sportstätte. In einem Markt mit unbegrenzten Neukundenboni wäre das eine Randnotiz. Hier ist es die Fallstudie.

Wie weit die beiden Veranstalter reichen

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer ausserhalb wohnt, nicht.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Stammhaus steht in Lausanne, die Veranstalterin nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für den Wettenden folgt aus dieser Landkarte eine unbequeme Konsequenz. Ist der eigene Wohnkanton der falschen Seite zugeteilt, existiert der zweite Anbieter praktisch nicht — kein Konto, keine Aktion, kein Vergleich. Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern ist deshalb für die meisten keine Wahl, sondern eine Zuteilung.

Ausserhalb der Schweiz wohnhaft? Dann bleibt von diesem Markt nichts übrig, was man nutzen dürfte. Ein Online-Konto braucht einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens.

Sportguthaben kaufen, Sportguthaben geschenkt bekommen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese Obergrenze ist der unspektakulärste und wirksamste Selbstschutz im Schweizer Angebot. Sie verhindert nicht Verluste, aber sie deckelt, wie viel Geld zu einem beliebigen Zeitpunkt im Spielbetrieb liegt. Wer sein Konto mühsam überweist und über Berge von Papier verfügt, wettet anders als jemand mit einer Karte in einem Zwei-Klick-Prozess.

Für die Aktionsguthaben gilt die Grenze indirekt mit. Ein Geschenk von CHF 10 liegt weit unter dem gedeckelten Guthaben. Es füllt eine Lücke und nicht ein Konto.

Bei Swisslos gibt es PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bequem genug, um zu verschwinden und genau deshalb erwähnenswert.

Der Kombiboost und was er voraussetzt

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung liest sich wie eine Einladung und ist eine Wette auf die eigene Trefferquote. Fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 — die verlockende oberste Stufe macht aus einer Kombiwette ein ganzes Wochenendprogramm. Der Sprung von 5 % auf 100 % ist gross genug, um ihn zu erklären: er wird selten erreicht.

Dazu kommen die Quotenboosts. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese letzte Klausel ist der teuerste Satz im Absatz. Wer eine Position mit einem Boost hält und während des Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung — nicht einen Teil davon, sondern sie ganz. Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz versteht, sollte wissen, dass das Netz an manchen Wetten einen Riss hat, genau an der Stelle, an der die Erhöhung hing.

Was eine Gratiswette durchschnittlich einbringt

Der Wert eines Aktionsguthabens lässt sich überschlagen. Nehmen wir ein Spielguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, und einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein ausgewiesener Preis eines Anbieters.

Die Auszahlungsquote dieses Marktes steht bei rund 95 %, die Marge des Veranstalters damit bei etwa 5 %. Für ein Guthaben, dessen Einsatz nicht mit zurückkommt, ist der Wert der Durchschnitt aus Einsatz und Gewinn über beide Ausgänge: die Hälfte des Guthabens, multipliziert mit der Auszahlungsquote. Bei CHF 10 ergibt das ungefähr CHF 4.75; auf ein Gratisguthaben von CHF 20 gerechnet, ungefähr CHF 9.50.

Das ist der Erwartungswert über viele Versuche, nicht der Ausgang einer einzelnen Wette. In der Einzelwette stehen Gewinn oder Nullverlust gegenüber — über beide Ausgänge gemittelt bleiben rund 47 bis 48 Rappen pro Franken Guthaben. Wer im Kopf aus CHF 10 zwei Zehner macht, rechnet mit der beworbenen Zahl und nicht mit dieser.

Rechnet man zusätzlich mit der Marge des Veranstalters, wird aus einer halben Sache eine klare: das Guthaben ist eine Gelegenheit, sich mit einem Markt vertraut zu machen, und kein Vermögenswert.

Die Rechtslage: was eine Bewilligung trägt und was nicht

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Die Bewilligung ist doppelt: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Wichtig und häufig falsch zitiert: sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Deshalb gibt es in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Was überhaupt gesetzt werden darf

Wettbar sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Die erlaubte Sportpalette ist eine geschlossene Liste: die Aufsicht führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten.

Die Liste hat Feinheiten, die im Alltag auffallen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe nie. Ecken- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ebenso wie ein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Das Cash-Out ist rechtlich nicht geregelt; es ist Merkmal des jeweiligen Anbieters, nicht gesetzlicher Anspruch.

Für Wettende bedeutet die geschlossene Liste eine andere Art von Vergleichen. Man wählt nicht den Anbieter mit den meisten Märkten — man wählt aus einem Katalog, den die Aufsicht festgelegt hat, und vergleicht innerhalb dieses Katalogs. Das ist enger, als viele erwarten, und ehrlicher, als viele glauben.

Was für den Schutz des einzelnen Kontos gilt

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat: der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel besteht in der Schweiz nicht.

Dazu kommen die Spielsperren: die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beide in einem gemeinsamen Register erfasst. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Punkt, der in der Selbstwahrnehmung des Marktes nicht gut aussieht: bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als geschützten Raum beschreibt, beschreibt ihn falsch.

Wohin Geld fliessen darf

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist nicht zulässig. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Und ein Punkt, der sich hartnäckig hält: ein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten blockieren, existiert in der Schweiz nicht.

Wann Gewinne der Steuer begegnen

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt je nach Kanton ein anderer Betrag. Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze. Auf den Gewinn fällt dann keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis des Thurgau unabhängig von der Höhe als volles Einkommen behandelt. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Ausländische Seiten: was ausdrücklich fehlt

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Betrieb von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt; dieses Domain-Hopping ist bekannt und benannt.

Die ehrliche Zusammenfassung ist unbequem für beide Lager. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und kantonale Steuerfolgen auf ausländische Gewinne. Mit Bewilligung gibt es den vollen Schweizer Schutz — aber nur zwei Veranstalter, einen geschlossenen Katalog aus Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus die sichere Wahl.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit Sportkatalog

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und hält eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Sitz der Genossenschaft ist Basel. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Beim Produkt fällt zuerst das unspektakuläre Gerüst auf. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Obergrenze von CHF 1’000 auf einer Einzelwette ist der Satz, der manchen erfahrenen Spieler mehr ärgert als jede fehlende Promo. Ein Spieler, der sonst vierstellig unterwegs ist, wird hier umgelenkt — auf die Systemwette, wo mehr möglich ist, oder auf einen anderen Anbieter. Die Regel sagt etwas über den Selbstverständnis des Veranstalters, und sie ist konsequent: dieselbe Haltung prägt die Aktionspraxis.

Das Wettprogramm kennt Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Eine zweite Rundung nach unten — kein Betrug, nur ein Detail, das bei jeder Wette stattfindet und in keiner Werbebotschaft steht.

Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen.

Der Preis eines Cash-Outs ist der Punkt, an dem ich am häufigsten Widerspruch erlebe. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Charmant ist das nicht: wer den Ausstieg nimmt, nimmt einen Abschlag, und wer teilweise aussteigen will, findet das Angebot gar nicht vor. Der Nutzen liegt an anderer Stelle. Für lang laufende Wetten, etwa auf einen Saisonausgang, ist ein vollständiger Ausstieg die einzige Möglichkeit, Kapital vor dem Endstand zu lösen.

Bei Livewetten ist eine Klausel zu kennen: die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Grund für diese Regel liegt auf der Hand: niemand soll im selben Moment setzen, in dem das Tor fällt.

Ebenso geregelt ist die Sportdauer. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Bei Absage gilt: wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Auch das ist eine faire Regel, die man vorher kennen sollte und nicht am Sonntagabend googelt.

Zwei Fristen runden das Bild. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Halbjahresfrist ist lang; wer alle paar Wochen spielt, verliert nichts. Wer selten spielt und Wettscheine liegen lässt, verliert irgendwann — und zwar an den guten Zweck, nicht an sich selbst.

Auszahlungsseitig ist Sporttip grosszügig aufgestellt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Das Urteil zu diesem Anbieter: ein Wettgeschäft mit Verfassung. Die Grenzen des Produkts sind bewusste Entscheidungen eines Veranstalters, der seinen Auftrag anders versteht als ein Fernsehsender mit Quoten an der Seite. Der Abschlag beim Cash-Out, die Wartezeit bei einer Auszahlung über den Konto-Weg und die Übertragungsregel beim Livewetten kosten Komfort. Der Gewinn für den Wettenden liegt in derselben Tabelle, aus der die Beschränkungen stammen.

Loterie Romande Jouez Sport: ein Geschenk pro Saison und ein Stadionweg

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und steht unter derselben doppelten Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Wer hier ein Konto will, muss im Gebiet Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist die beste Illustration des Westschweizer Ansatzes. 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, ein Code in den National-League-Stadien, CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Insgesamt 7’000 Stück.

Bemerkenswert ist nicht die Summe, sondern der Kanal. Das Guthaben erreicht nur, wer im Stadion war oder jemanden kennt, der dort war. Diese Aktion ist eine Reichweitenmassnahme im Umfeld des Eishockeys, kein Neukundenfänger im Netz. Als Wettender erfährt man davon vielleicht erst, wenn sie vorbei ist.

Die Kontostruktur ist ebenfalls auf Sprünge hin angelegt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zwei Deckel in gleicher Höhe, einer für Zuflüsse, einer für den Bestand — das ist eine klare Konstruktion. Wer CHF 10’000 auf dem Konto hält, kann nichts mehr einzahlen, egal wie die Sportwoche aussieht.

Das Urteil zu diesem Anbieter: die Aktion passt zum Publikum und nicht zum Klickpfad. Wer im Wallis oder in Genf wohnt, in einer der 2’350 Verkaufsstellen vorbeigeht und ohnehin Eishockey schaut, kommt auf diesem Weg zu einem Gratisguthaben, das er anderswo nicht bekommt. Wer in Zürich wohnt, kommt gar nicht an die Plattform heran. Der Zugang entscheidet die Bewertung, nicht der Betrag.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung, soweit überhaupt eine gemeldet ist, hat keine Wirkung in der Schweiz.

Was konkret fehlt, ist die Infrastruktur des Schweizer Schutzes: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz gegen den Anbieter. Die Domain kann zudem auf der Sperrliste der Gespa erscheinen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Der Punkt, der über dieses Urteil entscheidet, ist der Schweizer Markenstandard, den dieser Anbieter nicht trägt: ein verifiziertes Spielerkonto mit Limiten aus den Schweizer Vorgaben gibt es hier nicht. Ein Konto lässt sich eröffnen, die Folgen liegen beim Wettenden.

Gewinne aus dieser Seite sind nicht von der Verrechnungssteuer betroffen, wohl aber von der kantonalen Steuerpraxis, die ausländische Gewinne als Einkommen behandeln kann. Wer in Thurgau wohnt, sollte sich diesen Abschnitt besonders genau ansehen. Von einem Bonus ohne Einzahlung auf dieser Plattform würde ich niemandem abraten — weil eine solche Empfehlung über ein Produkt reden müsste, das hier keine Bewilligung trägt. Genau das tue ich nicht.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung

myBet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz bietet sie Sportwetten an, ohne unter Aufsicht der Gespa zu stehen.

Es bleibt bei derselben Ausgangslage: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, kein Anschluss an das Register ausgeschlossener Personen. Der Anbieter ist für Schweizer Wettende praktisch nicht greifbar, wenn ein Auszahlungsstreit eskalieren sollte. Der Weg zur Aufsicht fehlt in der Konstruktion und nicht erst im Konto.

Die Sperrliste kann die Domain erfassen, und ein Domainwechsel innerhalb weniger Stunden ist ein bekanntes Muster. Wer eine solche Seite über einen Lesezeichen-Link aufruft, kann am nächsten Tag auf einer anderen Adresse landen und glauben, es sei dieselbe.

Der Punkt, der hier zuerst auffällt, ist die Frage der Adresse: Identität und Firmensitz sind nicht über die Schweizer Aufsicht geprüft. Ein solcher Anbieter bleibt Referenzpunkt und keine Option auf dieser Seite. Wer dennoch dort spielt, hat niemanden, an den er sich wenden kann.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game tritt als ausländische Plattform auf, ohne Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Der Betrieb von Sportwetten in der Schweiz ohne Bewilligung ist strafbar und wird mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Das trifft den Anbieter, nicht den Spielenden.

Was den Spielenden trifft, ist anderes: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Swisslos oder die Loterie Romande werden im Streitfall nicht tätig. Und ein wettender Nachbar, der anonyme Auszahlungen sucht, hat hier grundsätzlich freie Bahn — ein Anonymitätsversprechen, das es in einem bewilligten Schweizer Angebot nicht gibt und geben darf.

Für einen Wettenden, der die Aufsicht als Teil der Leistung sieht, ist diese Adresse keine Option. Für einen, der die andere Sicht vertritt, ändert sich das Bild nicht durch diesen Absatz.

BassBet: ohne Schweizer Bewilligung

BassBet ist ohne Schweizer Bewilligung in diesem Markt präsent. Keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung nach BGS, keine Gespa-Aufsicht.

Bei diesen Einträgen wird die Vergleichsarbeit dünn, und das ist keine Schwäche der Seite. Die entscheidende Angabe — bewilligt oder nicht — ist bei allen acht dieselbe. Ein separater Absatz über Produkteigenschaften würde den falschen Eindruck erzeugen, hier stünde ein anderer Anbieter zur Prüfung.

Ein Wettender, der diese Seite empfohlen bekommt, sollte zuerst den Firmensitz und die gemeldete Bewilligung prüfen. Was er dort findet und wie es für ihn klingt, kann ich ihm nicht abnehmen. Ich kann nur festhalten, was in der Schweiz fehlt: die Bewilligung.

Damit ist das Urteil zu BassBet gefällt, obwohl es kurz ist. Es gibt nichts zu bewerten, was schweizerisch belegt wäre.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist eine bekannte Marke, die in der Schweiz als ausländische Plattform ohne Bewilligung auftritt. Eine Bewilligung in einem anderen Land — Malta, Curaçao, Deutschland oder woher auch immer — hat hier keine Wirkung.

Der Bekanntheitsgrad macht die Sache nicht besser, sondern nur schwieriger zu sortieren. Wer die Marke aus anderen Märkten kennt, überträgt Vertrauen, das in der Schweiz nicht durch eine Aufsicht gedeckt ist. Vertrauen ist kein Bewilligungsersatz.

Der praktische Teil bleibt derselbe: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Sperrliste-Ausnahme. Und ausländische Gewinne sind unter Umständen steuerpflichtiges Einkommen, je nach Kanton und Praxis.

Das Urteil: die Marke lebt von Wiedererkennung und nicht von einer Bewilligung in diesem Land. Wer ohnehin dort spielt, weiss das und wählt anders. Wer vergleicht, sollte den Punkt kennen.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet gehört zu den ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung in diesem Markt. Faktisch bedeutet das: die Aufsicht der Gespa kennt diesen Anbieter als Domain, nicht als Bewilligungsnehmer, und kann ihn auf die Sperrliste setzen.

Ein Gedanke zur Art der Sperre: der DNS-Block trifft die Domain, nicht die Marke. Deshalb erscheinen gesperrte Anbieter binnen Stunden unter neuer Adresse. Die Sperrliste ist ein Instrument mit begrenzter Halbwertszeit — 671 Domains Ende 2025 und ein Austausch, der schnell geht und in der Praxis nicht alt wird.

Für einen Wettenden in der Schweiz gibt es hier nichts, was unter Aufsicht stünde. Der Anbieter bleibt ein Nebeneintrag im Vergleich. Das ist die Bewertung; mehr gibt die Faktenlage nicht her.

bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home ist eine Marke, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt und in der Sperrliste der Aufsicht als Beispiel für gesperrte Domains genannt wird, innerhalb des bekannten Domain-Hoppings.

Ein Anbieter, der den Sperrmechanismus kennt und umgeht, liefert sich selbst eine Charakterisierung mit. Wer eine Domain innert Stunden ersetzt, betreibt Aufwand, um eine Aufsichtsentscheidung wirkungslos zu machen. Das ist kein Argument gegen die Nutzer, aber es sagt etwas über den Anbieter.

Es bleibt beim Nichteintrag in die Kategorie bewilligt. Die Faktenlage gibt hier keinen Grund, bet-at-home in der Schweiz als regulierten Anbieter zu sehen.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

1Bet ist die letzte Adresse der Liste und trägt denselben Status wie die sieben vor ihr: keine Schweizer Bewilligung.

Wer bis hierhin gelesen hat, hat das Muster verstanden: die zwei bewilligten Veranstalter stehen am Anfang, acht ausländische Plattformen folgen, und zwischen ihnen liegt nicht ein gradueller Unterschied, sondern ein Rechtsstatus. Ein Vergleich, der diese Linie nicht zieht, hat die interessanteste Information des Schweizer Marktes verpasst.

Das Urteil zu 1Bet ist damit in einem Satz gesagt: kein Schweizer Spielerkonto nach Schweizer Regeln, kein Schweizer Schutz, kein Eintrag unter Aufsicht. Alles andere betrifft ein Produkt ausserhalb des schweizerischen Rahmens.

Die Einordnung in einem Satz und drei Konten

Was auf dieser Seite zusammenkommt, lässt sich verknappen: 10 Anbieter, 2 Bewilligungen, ein Markt mit einem geschlossenen Katalog, einem Pflichtkonto und einer Aufsicht, die Gratisguthaben einzeln genehmigt.

Konto eins: der bewilligte Veranstalter mit Produkt, Limiten, Auszahlungsfristen und einer schmalen Aktionenchronik. Konto zwei: die ausländische Plattform, über deren Produkt in der Schweiz nichts belegt ist ausser dem Status ohne Bewilligung. Konto drei: die Wette mit geschenktem Guthaben und dem Wissen, dass der Einsatz nicht zurückkommt.

Zum Schluss die Dinge, die ich in solchen Texten immer vermisse und hier nicht weglasse. Zwei Klassiker sind verboten — kein Bonuscode und keine Verheissung, welche Wette aufgeht. Was übrig bleibt, ist nützlicher: die Limiten früh setzen, die Gültigkeitsdauer eines Guthabens ablesen, die Auszahlbarkeit prüfen und im Zweifel eine Sperre wählen, die hält.

Häufige Fragen zu Boni ohne Einzahlung in der Schweiz

Bekomme ich bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Willkommensgeschenk, ohne vorher einzuzahlen?

In der Regel nur als kleine, befristete Aktion. Die Loterie Romande verteilte an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 je CHF 10 Spielguthaben an Personen, die den Stadioncode im verifizierten Konto eingaben. Mehr ist gesetzlich nicht drin.

Warum sind die Aktionen der zwei bewilligten Veranstalter so klein und so selten?

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Der Spielraum ist damit begrenzt und von Fall zu Fall zu erteilen. Wer ein grosses Neukundenpaket erwartet, wartet auf etwas, das dieser Markt nicht liefert.

Kann ich ein Aktionsguthaben direkt auszahlen lassen?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso wenig. Auszahlbar ist erst der Gewinn daraus — bis CHF 1’000 automatisch auf das Wallet, darüber auf das Bankkonto.

Bekomme ich den Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurück?

Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht mitkommt, nein. Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer mit CHF 10 zu Quote 1.90 gewinnt, erhält den Nettogewinn, nicht Einsatz und Gewinn zusammen.

Was bedeutet es für mich, wenn eine ausländische Seite einen Bonus ohne Einzahlung auslobt?

Sie hält keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen die Anbindung an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und jede Aufsicht über das Angebot. Ausländische Gewinne können zudem je nach kantonaler Praxis als Einkommen besteuert werden.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»