Wettseiten mit Bonus unter der Lupe – zwei bewilligte Veranstalter und eine lange Liste ausländischer Versprechen

Updated Oktober 2026
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Ein kleines, mit Schnur verschnürtes Päckchen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift.

Unter dem Lead steht, worauf sich alles Weitere stützt: Stand Oktober 29, 2026, Bewilligungsangaben abgeglichen gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa, wie sie die Veranstalter selbst und ihre Spielregeln ausweisen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz nach einer Wettseite mit Bonus sucht, stösst auf zwei völlig verschiedene Welten, und die Grenze verläuft nicht zwischen seriös und unseriös, sondern zwischen bewilligt und nicht bewilligt. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter, die Sportwetten überhaupt anbieten dürfen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Auf der anderen Seite stehen internationale Marken, die Schweizer Spielende mit Boni, Freiwetten und Willkommenspaketen locken und dafür keine Bewilligung brauchen, weil sie hier keine haben und hier auch keine bekommen können. Zwischen beiden liegt ein Graben, der sich nicht in Franken messen lässt.

Der Graben hat einen Namen: Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das erklärt, warum die Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter so unspektakulär aussehen. Sie sind nicht unspektakulär, weil den Verantwortlichen nichts einfällt. Sie sind es, weil jede einzelne Aktion durch ein Bewilligungsverfahren muss, in dem Beträge, Fristen und Bedingungen festgehalten werden.

Genau deshalb ist die Frage nach dem «besten Bonus» die falsche Einstiegsfrage. Die richtige lautet: Was kostet mich diese Aktion, bis ich etwas davon habe? Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, verhält sich anders als ein Rabatt auf den Einsatz, und eine Erhöhung, die nur bei mindestens vier Voraussagen greift, verhält sich anders als eine Erhöhung auf jede Wette. Der Rest dieser Seite arbeitet diese Unterschiede durch, beginnend dort, wo sie am meisten kosten: bei den Limiten, die jede Aktion überdauern.

Limiten und Spielerschutz: was bleibt, wenn die Aktion vorbei ist

Wer bei einer Schweizer Wettseite ein Konto eröffnet, begegnet zuerst nicht dem Bonus, sondern einer Pflicht. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip muss jede spielende Person Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung dieser Limiten wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen.

Ein Fahrrad lehnt an einer Backsteinmauer, auf dem Gehweg davor fallen lange Schatten.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Drei Tage Wartezeit sind in der Praxis die wirksamste Bremse des Schweizer Systems. Sie greifen in genau dem Moment, in dem ein Spielender nach einem verlorenen Abend die Limite hochsetzen will — der Abend ist dann vorbei, und die Wette, die ihn retten sollte, ist es auch. Das Gesetz verlangt diese Wartezeit in den Ordnungen der Aufsicht ohnehin; Swisslos und die Loterie Romande setzen sie mit 72 Stunden an. Wer das als Schikane liest, hat die Mechanik nicht zu Ende gedacht.

Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre lässt sich vor Ablauf der Frist nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen. Sie gilt damit auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem Schweizer Spielerschutz aufhört, eine Absichtserklärung zu sein: Eine Sperre, die nur den Anbieter bindet, bei dem sie ausgesprochen wurde, wäre mit einem Wechsel der Seite umgehbar, und ein Register, in das alle zugelassenen Anbieter blicken, ist es nicht.

Eine Seilbahnkabine schwebt über einer Alpwiese, im Hintergrund zeichnen sich Felswände ab.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Für ausländische Seiten existiert dieser Blick nicht. Wer dort spielt, ist nicht am schweizweiten Register beteiligt, und eine Spielsperre, die hier läuft, hat dort keine Wirkung. Das ist kein Nebenaspekt der Rechtslage, sondern ihre praktische Konsequenz für die Leserin, die sich wegen eines Kontrollverlusts gesperrt hat und abends auf einer anderen Seite landet.

Ein Konto, eine Identität, ein Zahlungsweg

Ein Konto pro Person ist die Regel, und es wird verifiziert. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis setzen.

Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende ist untersagt. Praktisch bedeutet das: Wer bei Swisslos gewinnt, braucht ein eigenes Konto bei einer Schweizer oder Liechtensteiner Bank oder Post — und kann sich nicht darauf verlassen, dass irgendjemand irgendwohin zahlt, wo der Name nicht passt. Schweizer Wettkonten laufen damit über einen Namen, während ausländische Angebote regelmässig mit Zahlungswegen werben, die genau diese Bindung nicht kennen.

Was Werbeversprechen auf Wettseiten wirklich sind

Kommen wir zum Kern. Die beiden bewilligten Veranstalter bieten Neukunden und Bestandskunden keine grossen Willkommenspakete an; sie arbeiten mit kleinen Erhöhungen und mit Aktionsguthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Das ist keine Marketingentscheidung, sondern der Rahmen, in dem sie sich bewegen dürfen. Was daraus folgt, sind zwei Dinge: Jede Aktion der beiden hat einen Namen, eine Frist und einen definierten Höchstbetrag — und jede von ihnen kann zugleich verschwinden, wenn die Zustimmung der Aufsicht ausläuft.

Ein Wort, das auf fast jeder Wettseite steht, sollte in diesem Zusammenhang zerlegt werden: «Gratiswette». Gratis ist daran der Einsatz, nicht der Gewinn, und selbst der Einsatz ist selten ganz geschenkt. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, teilt man sich den Ertrag mit dem Buchmacher. Der Einsatz fällt weg, die Quote wird voll gerechnet — nur die Gewinnhöhe, die bei einer normalen Wette nach Einsatz mal Quote anfällt, ist hier um den Einsatz kleiner. Wer eine «Gratiswette über CHF 10» einlöst, hat bei einer Quote von 2.00 also CHF 10 Gewinn vor sich, nicht CHF 20. Das ist der Unterschied, den kein Werbebanner erklärt, und er ist der ganze Unterschied.

Der Kombiboost von Sporttip und seine Schwellen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffel ist der eigentliche Inhalt dieses Angebots: Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist es, der den Wert macht, nicht die vier.

Was heisst das konkret? Die Rechnung gehört hierher, weil sie zeigt, wo die Schwelle liegt. Vier Kombinationen aus je einer Wette mit Quote 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 ergeben ein Gesamtquotenprodukt von 9’792 und damit einen möglichen Gewinn von CHF 97.92; Erhöhung 5 %, macht CHF 102.82, ein Unterschied von CHF 4.90. Bei sieben Voraussagen mit denselben Quoten über sieben verschiedene Kombinationen liegt die Gesamtquote deutlich höher, und dieselbe Rechnung 20 % Erhöhung vorausgesetzt: Aus den CHF 9.79 Nettogewinn je CHF 1 wird bei gleicher Staffellogik der Bonus wirksam, und die Bandbreite sichtbar. Konkret nennt das Beispiel eine Spanne: Der Bonus bringt bei vier Voraussagen dieser Quotenlage rund fünf Franken, bei sieben Voraussagen ein Vielfaches davon, und zwischen den Stufen verhundertfacht sich die Differenz nicht, weil nicht der Einsatz erhöht wird, sondern nur die Obergrenze der Erhöhung wächst.

Diese Zahlen sind Beispielwerte, keine ausgeschriebenen Preise. Sie sollen eines zeigen: Der Boost lohnt sich nicht ab vier Voraussagen, sondern dort, wo ein Spielender ohnehin sieben oder mehr Ereignisse kombinieren würde. Wer für den Bonus zusätzliche Voraussagen hinzufügt, die er sonst weggelassen hätte, tauscht fünf Franken gegen eine zusätzliche Verlustwahrscheinlichkeit — ein Tausch, den der Buchmacher gern eingeht.

Zu den Boost-Varianten gehört ein Detail, das regelmässig überlesen wird: Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost annimmt und dann während des Spiels vorzeitig aussteigt, hat ihn verloren — und mit ihm denjenigen Teil des Werts, der die Annahme überhaupt gerechtfertigt hat.

Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist

Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Es wurden insgesamt 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Drei Bedingungen in einem Satz, und jede von ihnen senkt den Wert. Siebentausend Stück für eine ganze Westschweiz sind wenig; die Frist von 7 Tagen zum Eingeben und von 30 Tagen zum Einsetzen verlangt, dass man in einem Zeitraum, der nicht vom Spielenden bestimmt wird, überhaupt Einsätze vornimmt; und die fehlende Auszahlbarkeit heisst, dass das Guthaben nur auf dem Weg über weitere Wetten aus dem Konto kommt. CHF 10, die auf dem Konto liegen, sind kein Geld — sie sind die Erlaubnis, weiter zu spielen.

Für Swisslos gilt Vergleichbares mit einer anderen Frist. Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — im Gegensatz zum Guthaben, das man selbst gekauft hat.

Das Basismaterial: Einsatz, Limiten, Auszahlung

Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Zahlen sagen einem Durchschnittsspielenden wenig, und gerade deshalb lohnt es, sie ernst zu nehmen: Eine Erhöhung des Einsatzes, die den Wert eines Boosts retten soll, ist genau der Weg, den die Limite schliesst. Wer mit einem Boost liebäugelt und dafür den Einsatz vervielfachen will, findet bei CHF 1’000 pro Einzelwette eine Wand — und bei einer Systemwette nur dann mehr Spielraum, wenn die Wette wirklich als Systemwette über mehrere Voraussagen gebaut wird.

Wie der Gewinn gerechnet wird, ist nicht Verhandlungssache. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zunächst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung arbeitet immer in dieselbe Richtung. Sie kostet den Einzelnen Rappen, und sie ist trotzdem der Punkt, an dem viele eigene Gewinnrechnungen um ein paar Franken auseinanderlaufen.

Zwei Regeln mit Frist verändern Wetten, deren Wert später noch diskutiert wird. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate Gültigkeit klingen grosszügig, bis man den Fall bedenkt: Eine Langzeitwette auf ein Turnier im Ausland, die man nach dem Ende der Saison nicht mehr im Blick hat, ist nach einem halben Jahr nichts mehr wert.

Bei der Loterie Romande gelten eigene Obergrenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zahlungswege und was sie über die Aktion verraten

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer sein Konto auf diesem Weg auflädt, hat einen klaren Vorgang mit einem Namen und einem Konto, das auf ihn selbst lautet — die Bedingung, an der sich alles Weitere aufhängt.

Beim Auszahlen ist Swisslos grosszügig, aber nicht unbegrenzt: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die dritte Auszahlung im Jahr ist damit eine Entscheidung mit Preis — wer sein Guthaben in kleinen Scheiben abzieht, zahlt dreimal Gebühren für einen Vorgang, der einmal nichts gekostet hätte.

Bei den Auszahlungen bis CHF 1’000 zeigt Swisslos dagegen eine Bequemlichkeit, die man selten sieht: Gewinne bis zu dieser Grenze pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Das Guthaben liegt also zuerst im Spielkonto — und wer es dort liegen lässt, plant den nächsten Einsatz schon mit.

Diese Wettseiten im Vergleich: Prämien, Bedingungen, Zahlungswege

Der Vergleich der Schweizer Wettseiten taugt nicht als Rangliste nach Bonushöhe, weil es keine Bonushöhen gibt, über die sich streiten liesse. Er taugt als Vergleich nach Bewilligungsstatus, nach Art der Aktionen und nach dem, was aus dem Konto wieder herauskommt. Die folgende Übersicht ordnet die zehn vorgestellten Anbieter nach dem, was in der Schweiz zählt:

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
BassBet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
Jackbit keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
Interwetten keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine anerkannte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft

Die Spalte zur Bewilligung ist die einzige, die wirklich unterscheidet, und sie unterscheidet scharf: Acht der zehn Anbieter tragen denselben Eintrag, weil sie denselben Status haben. Wer in dieser Übersicht nach einer Empfehlung sucht, findet sie in der Bewilligungsspalte und nicht in einer Bonusspalte. Die zwei ersten Zeilen stehen nicht oben, weil sie grössere Prämien zahlten; sie stehen oben, weil bei ihnen überhaupt ein Schweizer Rechtsschutz greift.

Das zweite Vergleichskriterium ist die Art der Aktion. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern heisst das: kleine Erhöhungen, Aktionsguthaben, Kombiboosts — gemessen in Prozentpunkten und Franken, nicht in Hunderten von Franken. Bei den acht anderen heisst es: Das Angebot selbst ist Gegenstand ihrer Werbung, und die Bedingungen dazu stehen in ihren eigenen Teilnahmebedingungen. Der Unterschied ist nicht Geschmack. Er folgt daraus, dass die eine Gruppe Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung ausgeben darf und jede Aktion nach Bedingungen betreiben muss, die vorab festgehalten sind, während die andere Gruppe in der Schweiz keiner Aufsicht über ihre Werbung unterliegt.

Das dritte Kriterium ist der Zahlungsweg, und hier wird es für den Alltag entscheidend. Auszahlungen in der Schweiz laufen auf ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Deshalb ist das Konto, das man angeben kann, praktisch der ganze Spielraum, den jemand hat — wer keine passende Verbindung hat, wird sie einrichten müssen, bevor er gewinnt. Ausländische Seiten werben regelmässig mit Zahlungswegen, die diese Bindung nicht kennen; ob und wann dort tatsächlich ausgezahlt wird, ist nicht Sache der Schweizer Aufsicht und wird von ihr nicht geprüft.

Wo die Daten des Vergleichs enden

Eine ehrliche Vergleichsübersicht endet dort, wo das eigene Wissen endet. Über die acht ausländischen Marken lässt sich in dieser Runde so viel festhalten: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht am schweizweiten Sperrregister beteiligt, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen, was Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen. Alles Weitere — welche Zahlungsarten akzeptiert werden, wie hoch die Einsätze sein dürfen, wie lange eine Auszahlung dauert — steht in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters und ändert sich dort schneller, als jede Übersicht es abbilden könnte. Diese Bedingungen vor der ersten Einzahlung zu lesen, ist keine Vorsicht, sondern die einzige Grundlage, auf der eine Entscheidung stehen kann.

Die Schweiz als Wettmarkt: was es hier überhaupt gibt

Die Schweizer Wettseiten sind nicht aus einem Mangel an Wettbewerb so langweilig, sondern weil der Kantonsverbund die Zahl der Veranstalter begrenzt hat. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Vertragsgebiete: warum ein Konto nicht überall offen ist

Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für einen Spielenden heisst das, dass die Auswahl nicht zwei, sondern eine ist. Wer im Kanton Zürich wohnt, hat kein Jouez-Sport-Konto, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Ein Konto bei beiden Veranstaltern gleichzeitig ist keine Frage des Wollens. Das ist ein Punkt, an dem viele Vergleiche über Schweizer Wettseiten stillschweigend aneinander vorbeireden: Es gibt zwei bewilligte Anbieter, aber für den Einzelnen gibt es einen.

Was gewettet werden darf und was nicht

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, und die zulässige Palette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden fallen nur darunter, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in dieser Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Die geschlossene Liste ist die zweite Stelle, an der Schweizer Wettseiten anders aussehen als das, was internationale Anbieter zeigen. Wer bei einem ausländischen Buchmacher Kartenmärkte, Corner-Wetten oder Esport-Titel gewohnt ist, findet sie hier nicht vor — nicht, weil sie verboten wären, wenn jemand sie anböte, sondern weil die Liste sie nicht führt. Für einen Spielenden bedeutet das: Die Auswahl an Märkten ist in der Schweiz kleiner, und der Weg zu ihr ist nicht eine Beschwerde beim Anbieter, sondern der Blick in das Verzeichnis.

Was die Teilnahme zusätzlich einschränkt, gilt für alle Anbieter der Liste gleich. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Dasselbe gilt für Kombinationen aus voneinander abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung: Sie werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer aus zwei Voraussagen zum selben Spiel einen «sicheren» Kombischein bastelt, spielt in einem Bereich, in dem der Anbieter die Wette im Zweifel ganz aus dem Verkehr ziehen kann.

Cash-Out: vorhanden, aber nicht garantiert

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer eine Wette vorzeitig glattstellt, verkauft einen Teil des möglichen Gewinns an den Buchmacher zurück. Das ist der ganze Vorgang, und er ist nicht verboten, sondern eingepreist. Der Cash-Out bei Sporttip ist ausdrücklich nicht garantiert — wer ihn als Ausweg aus einer unangenehmen Livewette einplant, plant mit einem Angebot, das im entscheidenden Moment möglicherweise nicht existiert.

Was die Schweizer Bewilligung an ihren Namen bindet

Zwei Dinge sollten an dieser Stelle klar auf dem Tisch liegen. Erstens: Der Markt der bewilligten Wettseiten umfasst zwei Veranstalter, und deren Angebot ist in Sportarten, Wettarten und Aktionsmöglichkeiten eng gefasst. Zweitens: Ausserhalb dieses Marktes gibt es eine sehr viel grössere Zahl von Anbietern, die Schweizer Spielende ohne Bewilligung bedienen und über die in der Schweiz weder Aufsicht noch Rechtsschutz besteht.

Rechtliche Lage: Bewilligung, Zustimmung, Rechtsschutz

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Warum Gratisguthaben eine Zustimmung braucht

Art. 75 Abs. 2 BGS hängt Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Für einen Spielenden erklärt diese Vorschrift den entscheidenden Unterschied zwischen den zwei Gruppen von Wettseiten. Eine Aktion bei Swisslos oder der Loterie Romande ist durch ein Verfahren gegangen, in dem der Anbieter die Bedingungen offenlegen musste; eine Aktion bei einem ausländischen Anbieter ist durch kein solches Verfahren gegangen und wird von niemandem in der Schweiz geprüft.

Swisslos hat als Veranstalterin im Swisslos-Vertragsgebiet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip im Markt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf dieser Grundlage. Für die Leserin bedeutet die Vereinbarung zweierlei: Der Anbieter ist derselbe, an den sich die Aufsicht wendet, und die Aktion, die er ausgibt, ist mit der Aufsicht abgestimmt, bevor sie erscheint.

Was eine Bewilligung einem Spielenden konkret verschafft

Die Bewilligung ist kein Gütesiegel für Quote oder Kulanz. Sie ist eine Zuständigkeitsregel, und sie liefert drei Dinge. Erstens einen Ansprechpartner mit Sitz und Verantwortung in Basel beziehungsweise Lausanne, an den sich wenden kann, wessen Auszahlung stockt. Zweitens die Verpflichtung, Auszahlungen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden zu leisten — anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Drittens die Einbindung ins schweizweite Sperrregister und die Limitenmechanik, die in der Schweiz für alle bewilligten Anbieter gleich funktioniert.

Dem steht gegenüber, was der Schweizer Rahmen verlangt: eine Wohnsitzvoraussetzung im Vertragsgebiet, ein verifiziertes Konto pro Person, eine geschlossene Liste zulässiger Sportarten und Wettarten, ein Mindestalter von 18 Jahren. Für den einen ist die Liste eine Antwort, für die andere eine Enttäuschung.

Die Alternative: ausländische Anbieter ohne Bewilligung

Acht der zehn hier vorgestellten Marken sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Für alle acht gilt dasselbe: Die Gespa hat ihnen keine Bewilligung erteilt und kann es nach der geltenden Ordnung auch nicht. Ihre allfällige ausländische Bewilligung — gleich welches Land sie ausgestellt hat — entfaltet in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an das schweizweite Sperrregister angebunden, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz für Streitigkeiten.

Was das praktisch heisst, ist in mehreren Stufen zu denken. Wer dort spielt, hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz, an den er sich bei einer stockenden Auszahlung wenden könnte. Die Gewinne sind nach kantonaler Praxis unterschiedlich zu behandeln — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen; die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping beschreibt und mit Interwetten und Bet-at-Home als Beispielen benennt; bet365 führt die Aufsicht ebenfalls als gelistet.

Die Bewerbung nicht bewilligter Glücksspiele in der Schweiz ist untersagt und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet; auch die Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Wer als Spielender sein Geld einer solchen Seite anvertraut, wird dafür nicht bestraft — das Bundesamt für Justiz hält fest, dass der Spielende nicht strafbar ist. Aber die Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und eine faire Kontrolle des Spielverlaufs gibt es nicht.

Wie Aktionsguthaben steuerlich behandelt wird

Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb es «je nach Kanton» heisst und sich keine einzelne kantonale Zahl danebenstellen lässt. Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wetterin bewegt sich weit unterhalb: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Für Gratisspielguthaben gibt es in der Schweiz keine Sondersteuer auf Einsätze. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: Ihre Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis klammert sie nicht aus. Wer grössere Summen von einer ausländischen Seite erwartet, klärt das vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung — allgemeine Auskunft, keine Beratung für den Einzelfall.

Die zehn Wettseiten im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Aktionen, die nach einer Stufe warten

Sporttip ist die Sportwettenmarke von Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel. Die Bewilligungsgrundlage ist die IKV 2020 in Verbindung mit dem Geldspielgesetz; Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf dieser Grundlage. Das Angebot umfasst Einzel-, Kombinations-, System- und Langzeitwetten, Cash-Out und Livewetten. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Neben dem Kombiboost gibt es Quoten- und Profitboosts, die nur online, nur für Prematch-Einzelwetten und pro Person nur einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen.

Zu den Konditionen, die kein Werbetext nennt: Einzel- und Kombinationswetten laufen von CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Auszahlungen gehen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, zweimal im Jahr gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettquittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem Bank- oder Postkonto.

Wer den Kombiboost nicht ohnehin ab sieben Voraussagen baut, hat von den beworbenen fünf Prozent nichts, was den Namen verdient — die fünf Franken, die der Boost bei einer Viererkombination aus durchschnittlichen Quoten bringt, verschwinden neben dem zusätzlichen Verlustrisiko der vierten Voraussage. Der Boost richtet sich damit an Spielende, die schon regelmässig grosse Kombinationen bauen. Alle anderen fahren mit einem reduzierten Einsatz besser als mit einer erhöhten Voraussagenzahl.

Loterie Romande Jouez Sport: das Guthaben, das im Konto bleibt

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Veranstalterin nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die bemerkenswerteste Aktion der letzten Zeit war «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Die Aktion zeigt die ganze Logik der Westschweizer Prämien. Der Anreiz hängt an einem Stadionbesuch, nicht an einer Einzahlung; vergeben werden 7’000 Stück, was eine echte Knappheit schafft; und das Guthaben verlässt das Konto nie als Geld. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Die entscheidende Zahl dieser Marke ist nicht der Aktionstag, sondern die Grenze bei CHF 1’000 netto. Darunter bleibt der Gewinn im Spielkonto und wird beim nächsten Wettschein wiederverwendet; darüber verlässt er die Plattform zum Konto. Wer häufiger klein gewinnt als gross, baut also im Wallet ein Guthaben auf, das kein Bankguthaben ist — und wer das nicht will, muss aktiv abziehen.

20Bet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung

20Bet fällt in die Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Kraft. Das heisst konkret: keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt wird.

Für einen Spielenden heisst das vor allem eines: Die Bedingungen, unter denen dort gespielt wird, sind die Bedingungen des Anbieters und sonst nichts. Ob Einsätze begrenzt werden, wie lange eine Auszahlung dauert und an welche Bedingungen ein etwaiges Willkommensangebot geknüpft ist, steht in den Teilnahmebedingungen der Seite selbst. Wer dort einzahlen will, liest sie vorher — nicht nachher.

BassBet: Prämien ohne Schweizer Aufsicht

Bei BassBet gilt dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Rechtsschutz in der Schweiz, mögliche Aufnahme der Domain in die Sperrliste. Das ganze Register der Schweizer Spielerschutzregeln — Verlustlimiten, Sperrfristen, Limitenlogik — findet hier nicht statt, weil es hier nicht gilt.

Was ein ausländisches Willkommenspaket wert ist, hängt an Bedingungen, die nur in den Teilnahmebedingungen des Anbieters stehen. Wer sie prüft, prüft sie am besten in dieser Reihenfolge: erst die Umsatzbedingungen, dann die Mindestquote, dann die Frist, dann die Obergrenze des Gewinns aus dem Guthaben. Die Reihenfolge ist nicht beliebig — die Umsatzbedingung entscheidet über alles Weitere.

Jackbit: kein Schweizer Konto, kein Schweizer Register

Jackbit gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen, die für diese Gruppe gelten: keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz für Streitigkeiten und die Möglichkeit einer DNS-Sperre über die Sperrliste der Gespa. Ein Konto in der Schweiz mit den Schutzmechanismen von Sporttip oder Jouez Sport ist das nicht.

Wer sich bewusst für eine solche Seite entscheidet, sollte das mit offenen Augen tun: Zahlungswege, Auszahlungsfristen und Aktionsbedingungen sind Sache des Anbieters, und die Schweizer Aufsicht prüft davon nichts. Auch die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus ausländischen Grossspielen ist kantonal unterschiedlich und wird, wie die Praxis des Kantons Thurgau zeigt, nicht durch die Herkunft des Anbieters entschärft.

Interwetten: eine Marke, die die Aufsicht selbst nennt

Interwetten ist eine der Marken, die die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping namentlich aufführt. Das bedeutet: Die Sperrliste kann Anbieter treffen, die in der Schweiz bekannter sind als andere, und die Sperre wird nach Angaben der Aufsicht innert Stunden durch neue Domains umgangen. Für den Spielenden ist das nur in einer Hinsicht wichtig: Eine DNS-Sperre ist keine Absicherung, sondern ein Mechanismus, den die Aufsicht selbst als unvollständig beschreibt.

Im Übrigen gilt auch hier, was für die ganze Gruppe gilt. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Bedingungen des Angebots kommen vom Anbieter selbst — von den Umsatzbedingungen bis zur Frage, wohin ausgezahlt wird. Wer die Marke kennt und dort spielen will, tut gut daran, vorher zu klären, auf welches Konto eine Auszahlung gehen soll.

1Bet: Werbung, die in der Schweiz verboten wäre

Bei 1Bet stehen wir vor derselben Bewilligungslücke wie bei allen ausländischen Marken dieser Liste — und vor einem Punkt, der über die Bewilligung hinausgeht. Die Schweiz verbietet die Werbung für Glücksspiele, die hier nicht bewilligt sind, und ahndet sie mit Bussen bis CHF 500’000; die Aufsicht sprach im Jahr 2025 acht Zustimmungen für Gratisspielaktionen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande aus, und das ist das Gegenteil eines offenen Werbemarktes. Eine Marke ohne Bewilligung operiert in einem Markt, in dem sie für ihr Angebot nicht werben dürfte.

Das ändert nichts an der Bewilligungslage und nichts am fehlenden Schweizer Rechtsschutz. Es erklärt aber, warum ein solches Angebot über Kanäle zu den Spielenden findet, die ausserhalb der Schweizer Aufsicht liegen. Wer dort einsteigt, sollte die Bedingungen vorher gelesen haben — insbesondere die Frage, ob und ab welchem Betrag ausgezahlt wird.

Coolzino: Casino-Marke am Wettmarkt

Coolzino ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, und ihr Name erinnert daran, dass der Schweizer Glücksspielmarkt zwei getrennte Bewilligungswelten kennt. Die Spielsperre gilt in der Schweiz auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos — aber nur innerhalb des bewilligten Systems. Eine ausländische Marke mit Casino- und Wettangebot steht ausserhalb davon, gleichgültig, wie ihr Auftritt in der Schweiz gelesen wird.

Die praktische Konsequenz bleibt unverändert: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Register, keine Schweizer Limitenmechanik, und eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann. Die Bedingungen des Hauses sind die einzigen Bedingungen, die gelten.

MyStake: alles in den Teilnahmebedingungen

MyStake ist eine der Marken, die in dieser Übersicht nur auf ihre Bewilligungslage geprüft werden können. Diese Lage ist eindeutig: keine Schweizer Bewilligung, und damit keine Kraft einer allfälligen ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Sperre. Alles darüber hinaus — Zahlungsarten, Einsätze, Auszahlungsdauer, Aktionsbedingungen — steht in den Teilnahmebedingungen des Anbieters und nirgends sonst.

Diese Leerstelle ist nicht gleichgültig, sondern ein Argument. Ein Anbieter, über dessen Bedingungen in der Schweiz nichts geprüft wird, verlangt dem Spielenden genau die Prüfarbeit ab, die in einem bewilligten Markt die Aufsicht trägt. Wer diese Arbeit nicht leisten will, entscheidet sich für eine der beiden Schweizer Marken.

WirWetten: ein deutscher Name, keine Schweizer Geltung

WirWetten ist ausländisch, auch wenn der Name deutsch klingt. Für die Einordnung zählt der Name nicht, sondern die Bewilligung, und hier ist keine Schweizer Bewilligung vorhanden. Eine ausländische Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Kraft; es gibt keine Anbindung ans schweizweite Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rahmens. Was das für Gewinne bedeutet, ist über die kantonale Steuerpraxis zu klären — die Behandlung von Gewinnen aus ausländischen Grossspielen ist kantonal unterschiedlich und wird in einzelnen Kantonen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen gesehen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Neukundenbonus?

Kein klassisches Willkommenspaket. Beide arbeiten mit kleinen Aktionen: Sporttip mit dem Kombiboost und mit Quoten- und Profitboosts, die einmal pro Person nutzbar sind, die Loterie Romande mit Promotionsaktionen wie jenem Code in den National-League-Stadien, der CHF 10 Spielguthaben einbrachte — 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa.

Warum brauchen Gratisspiele und Spielguthaben die Zustimmung der Aufsicht?

Art. 75 Abs. 2 BGS hängt Gratisspiele und Gratisguthaben an die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum Schweizer Aktionen klein und genau umrissen ausfallen: Beträge, Fristen und Grenzen müssen vorab feststehen. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, fällt der Einsatz aus dem Ertrag heraus — bei Quote 2.00 bleiben aus einer «Gratiswette über CHF 10» CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Bei den Schweizer Veranstaltern kommt hinzu, dass Promotionsguthaben grundsätzlich nicht auszahlbar ist und nur über weitere Wetten im Konto zirkuliert.

Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?

Das Guthaben ist dann kein Geld, sondern eine Spielerlaubnis auf dem Konto. Es lässt sich nur durch Wetten verwerten, und was dabei übrig bleibt, unterliegt wieder den Regeln des Kontos. Bei Swisslos gilt das ausdrücklich für Gratisspielguthaben aus Promotionen, und auch die Loterie Romande schliesst die Auszahlung von Gratisspielguthaben aus.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten einzuordnen?

Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, die Domain kann auf der Sperrliste stehen, und für die Werbung eines solchen Angebots gilt das Verbot mit Bussen bis CHF 500’000. Ob und wie ausgezahlt wird, steht allein in den Teilnahmebedingungen.

Welche Bedingungen und Fristen sind vor der Annahme eines Wettbonus zu prüfen?

Zuerst die Frist, in der das Guthaben eingesetzt werden muss — bei Promotionsguthaben sind es 30 Tage. Dann der Mindesteinsatz und die Mindestquote je Voraussage, beim Kombiboost etwa mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, und der Zeitraum, in dem ein Code eingegeben werden muss, wie bei der Aktion, die innert 7 Tagen eingelöst werden musste. Zuletzt die Auszahlbarkeit des Guthabens.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»