Wettvorhersagen heute im Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Ladevorgang...
Die Schweizer Rechtslage macht aus jeder Tagesprognose zuerst eine Frage des Anbieters: Sportwetten sind ein Grossspiel, für das die Kantone genau zwei Veranstalter zugelassen haben. Wer heute eine Vorhersage liest und danach wetten will, landet entweder bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip oder bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist eine Wette ohne Schweizer Bewilligung.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Veranstalterunterlagen von Swisslos und der Loterie Romande abgeglichen.
Vorhersagen auf dem Smartphone: dieselben Regeln, ein kleinerer Bildschirm
Die App ist kein eigener Markt. Wer Sporttip auf dem Telefon öffnet, findet dasselbe Spielerkonto, dieselben Limiten und denselben Wettschein wie am Rechner. Genau das ist der Punkt, an dem die meisten Erwartungen auseinandergehen: Die Benachrichtigung auf dem Sperrbildschirm sieht nach einem Vorteil aus, tatsächlich ist sie nur eine kürzere Strecke zwischen Reiz und Klick.

Die Einzelheiten dieser App-Ansicht gehören deshalb zusammen gelesen. Sporttip hat eine eigene Anwendung für iOS und Android, und in ihr zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist ein eigener Zugang, kein Zusatzkanal mit eigenen Bedingungen. Der Weg über einen Papierwettschein an einem Kiosk in einem Kanton, in dem Swisslos nicht tätig ist, existiert dagegen nicht — das Vertragsgebiet entscheidet, nicht das Gerät.
Interessanter als die Oberfläche ist die Frage, was passiert, wenn der Bildschirm schneller ist als das Spiel. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Nebenbemerkung für Technikfreunde. Eine Zwei-Sekunden-Verzögerung im Mobilfunknetz, ein Tor, das auf dem Fernseher schon zu sehen war, und der Einsatz kommt mit Quote 1.00 zurück statt mit Gewinn. Die App-Benachrichtigung, die einen zum Nachwetten drängt, arbeitet gegen genau diese Regel.
Für die Westschweiz stellt sich die Frage identisch, nur mit anderem Namen. Jouez Sport wird von der Loterie Romande veranstaltet, die in ihren eigenen Unterlagen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende nennt, mit Kontaktadresse in Lausanne. Die Sechs-Kantone-Grenze Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura verläuft mitten durch das Land, und ein Konto lässt sich dort eröffnen, wo man wohnt — nicht dort, wo man gerade ist.
Dasselbe gilt für ein Konto bei Swisslos. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Das umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Wohnsitzwechsel über die Sprachgrenze hinaus ist damit kein Formfehler, sondern ein Kontoproblem.
Was bei alldem am häufigsten übersehen wird: Die Limiten, die man am Rechner gesetzt hat, gelten auf dem Telefon weiter, weil es dasselbe Konto ist. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist dieselbe Tatsache aus der anderen Richtung — eine Erhöhung wirkt auch am Telefon erst nach der Wartezeit, und wer sie im Zug schnell antippen will, sitzt drei Tage später immer noch auf dem alten Wert. Wer seine Verlustlimite bewusst tief hält, sollte sie nicht in einer Minute am Bildschirmrand hochsetzen wollen.
Von der Form zur Quote: was in einer Vorhersage tatsächlich steckt
Eine Vorhersage ist ein Modell mit Datenhunger. Sie stützt sich auf Statistik, Form, Ausfälle und Quoten. Vier Zutaten, und keine davon ist eine Tatsache über die Zukunft. Die Statistik liefert Grundraten, die Form beschreibt den Zustand der letzten Wochen, die Ausfälle verschieben beides, und die Quoten sagen, was der Markt daraus gemacht hat. Ein Vorhersagedienst, der nur die ersten drei verarbeitet und die vierte ignoriert, verkauft eine halbe Arbeit.

Warum die vierte Zutat zählt, sieht man, sobald ein Markt aus zwei Richtungen besteht. Nehmen wir als Rechenbeispiel einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Die Auszahlungsquote liegt dann bei 1 geteilt durch die Summe aus 1 durch 1.90 und 1 durch 1.90, also bei rund 95 Prozent, und die Marge — das, was der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält — bei rund 5 Prozent. Der Wert schwankt mit dem Markt, der Zahl der Ausgänge und dem Veranstalter, deshalb ist er eine Bandbreite und keine feste Zahl. Bei drei Ausgängen, wie sie ein 1X2-Markt im Fussball hat, liegt die Marge typischerweise höher; bei einem Markt mit nur zwei Ausgängen niedriger. Eine Prognose, die auf einen Wert von zwei Prozent Vorteil gebaut ist, wird von dieser Marge aufgefressen, bevor der erste Tipp gesetzt ist.
Die Rechnung hat eine unangenehme Konsequenz für jeden Tages-Tipp. Wer auf jeden Spieltag hin eine Vorhersage mit angeblich drei Prozent Kante produziert, muss schon deutlich besser sein als die Marge, um überhaupt bei null zu landen. Die Marge ist keine Gebühr, die man einmal zahlt, sondern ein Abzug auf jeden einzelnen Franken Umsatz, und sie fällt bei jeder Wette neu an.
Was ein Vorhersagemodell ausserdem mitbringt, ist die Grenze zwischen Spielarten. Pre-Match, Live, Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: Für Swisslos ist jede Kombination voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion möglich. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Ereignisse desselben Spiels eigenhändig zu einer Wette zusammenklickt, hat also keine kreative Kombination gebaut, sondern eine, die im Zweifel gar nicht gültig ist.
Dasselbe gilt für die Kernfrage jeder Vorhersage. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Vorhersage auf ein Ergebnis «nach 90 Minuten» ist eine andere Wette als dieselbe Aussage über das Spiel inklusive Verlängerung, und eine Prognose, die diese Grenze nicht kennt, beschreibt einen anderen Ausgang, als der Wettschein abrechnet.
Ob eine Vorhersage etwas wert ist, entscheidet sich an der Zahl der Ereignisse, nicht an der Eleganz der Argumentation. Eine Trefferquote von 60 Prozent sagt bei zwanzig Tipps wenig. Sie sagt bei zweitausend Tipps unter denselben Bedingungen schon etwas, und selbst dann nur über die Bedingungen, unter denen sie entstanden ist. Die Champions League, die Bundesliga, die Nationalmannschaften bei einem Turnier, der Basketball, das Eishockey: Jede dieser Bühnen hat ihre eigenen Ausfallmuster und ihre eigene Quotenstellung. Wer eine Hit-Rate aus dem Fussball auf ein Eishockey-Spiel überträgt, hat keine Statistik, sondern eine Analogie. Die Champions League zumal verzerrt jede Auswertung, weil in ihr Mannschaften aufeinandertreffen, die in ihren Ligen getrennt gemessen wurden.
Die praktische Reihenfolge zur Prüfung sieht dann so aus: Sind die Datenquellen und der Zeitraum der Auswertung nachvollziehbar? Ist die Stichprobe gross genug, dass ein einzelnes Ergebnis die Bilanz nicht umkehrt? Steht die Quote, zu der die Prognose gilt, noch so da? Und würde dieselbe Prognose auch dann formuliert, wenn man sie nicht vorher getroffen hätte? Die vierte Frage ist eine Selbstprüfung und in der täglichen Praxis die nützlichste.
Value Bet und Favoritentipp: zwei verschiedene Dinge
Ein Favoritentipp ist eine Aussage über ein Spiel. Eine Value Bet ist eine Aussage über eine Quote. Das ist der ganze Unterschied, und er verschwindet regelmässig in der Werbesprache.
Die Value Bet entsteht aus dem Vergleich zweier Zahlen: der Wahrscheinlichkeit, die man dem Ausgang selbst zuschreibt, und der Wahrscheinlichkeit, die in der Quote steckt. Steckt in der Quote mehr, als die eigene Schätzung hergibt, spricht man von einem Wert. Klingt harmlos, ist es aber nicht, weil die eigene Schätzung genau die Grösse ist, die niemand messen kann — die Marge hingegen ist präsent, ob man sie nun auf dem Radar hat oder nicht. Wer den Wert sucht, muss also zunächst behaupten, den Markt zu schlagen, und dann die Marge überwinden. Beides zugleich gelingt selten, und die tägliche Verlautbarung, es gelungen zu haben, ist der Bonusscheck eines Vertriebs, nicht ein Beleg.
Wer den Wert überhaupt ernsthaft sucht, findet ihn eher in der Ecke als in der Mitte. Eine Quote auf den klaren Favoriten enthält am wenigsten Wert, weil die ganze Aufmerksamkeit des Marktes dort liegt. Auf dem Umweg über einen Aussenseiter ist mehr Platz, aber auch mehr Rauschen, und der Aussenseiter ist im Schnitt nicht die bessere Wette, nur die häufigere Fehlbewertung. Die Vorhersage, die daraus entsteht, nennt keine Mannschaft, kein Datum und kein Resultat — sie beschreibt die Form der Wette.
Was eine Value Bet vom Favoriten unterscheidet, lässt sich mit einem Zahlenpaar zeigen. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Ein Satz von CHF 10 bringt im Gewinnfall CHF 19 zurück, also CHF 9 Reingewinn; die Differenz zum Einsatz von CHF 9 ist der einzige Betrag, um den es hier geht. Wer denselben Zehner auf einen Favoriten zu 1.30 setzt, bekommt CHF 13 zurück und CHF 3 Gewinn. Drei Franken Gewinn für denselben Einsatz — und bei einem Sieg weniger kehrt die ganze Rechnung.
Genau hier wird die Standardfloskel schal. «Bester Tipp des Tages», «sichere Bank», «Value» — jede dieser Vokabeln setzt voraus, dass jemand die Wahrscheinlichkeit kennt. Die Quote kennt sie nicht. Was die Quote kennt, ist die Marge, und die steht schon im Preis, den der Betroffene bezahlt.
Was ein Value-Sucher also wirklich vergleicht, ist seine Schätzung gegen ein Preisschild, an dem die Marge bereits abgezogen wurde. Das ist kein unlösbares Problem, aber es ist ein anderes Vorhaben als das, was in den Appstores als Vorhersageservice verkauft wird. Bei einer Prognose mit drei Prozent Vorteil und einer Marge von fünf Prozent im Zwei-Weg-Markt reicht der Vorteil nicht, um den Abzug zu decken — die Rechnung war bereits im Abschnitt zur Vorhersage dargelegt; sie kehrt hier in der Sprache der Value Bet wieder.
Zehn Veranstalter im Vergleich: wem die Schweizer Bewilligung fehlt
Die folgende Einordnung stellt die beiden zugelassenen Schweizer Veranstalter neben die ausländischen Marken, die einem hierzulande begegnen. Die Spalte zur Bewilligung ist dabei kein Detail am Rand. Wer in der Schweiz als Veranstalter Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele. Der Schweizer Markt kennt daher keine dritte Option, und ausländische Bewilligungen haben hier keine Geltung.
Zwei der Marken sind Veranstalter im Rechtssinn, die übrigen acht sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In den Tabellenzeilen sind sie einander gleichgestellt, weil hier allein die Bewilligungslage zählt.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Ja — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportuna | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| bet-at-home | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Bettilt | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Jackbit | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Playzilla | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Bahigo | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
| Rollbit | Keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe |
Die sechs unteren Zeilen sind bis auf den Namen identisch, und das ist keine Auslassung, sondern der Befund. Wo keine schweizerische Bewilligung vorliegt, kennt jede ausländische Marke dieselben Folgen: keine Anbindung an das schweizerische Spielsperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain nach Art. 86 bis 93 des Bundesgesetzes über Geldspiele auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt wird. Die Gespa führt diese Liste seit dem 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden nach Angaben der Aufsicht innerhalb von Stunden ersetzt — ein Wechsel des Domainnamens kostet einen Anbieter weniger als einen Tag. Für den einzelnen Wettenden heisst das: Der Zugang kann von heute auf morgen verschwinden, die Wette auf dem Konto ändert sich dadurch nicht.
An dieser Stelle schulde ich dem Leser eine ehrliche Formulierung, weil beide Seiten gern sauber dargestellt werden. Die ausländische Marke ist nicht per se die schlechte Wahl, und der heimische Anbieter ist nicht per se die gute. Sie sind zwei verschiedene Pakete. Beim heimischen Anbieter gibt es den vollständigen Schutz samt Sperrsystem, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Beim ausländischen Anbieter gibt es die grössere Auswahl und die kleinere Prüfstrecke, dafür keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Wer das eine wählt, wählt nicht das andere mit.
Und wer den heimischen Weg wählt, wählt die Prüfstrecke bewusst mit. Die Registrierung ausweispflichtig, ein Konto pro Person, keine Auszahlung an ein fremdnamiges Konto. Ist das unbequem? Ja. Ist es der Preis dafür, dass ein Streitfall einen Adressaten hat? Ebenfalls ja.
Sporttip von Swisslos: der Platzhirsch und seine Staffelung
Sporttip gehört zur Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Die Bewilligungslage ist die eines Grossspiels unter Aufsicht der Gespa — eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele. Der Zugang ist auf das Vertragsgebiet beschränkt: die deutschsprachigen Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Beträge sind in ihrer Staffelung bemerkenswert. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer es bis zur Annahme kommen lässt, hat nicht die Wette verloren, sondern sie gar nicht erst abgeschlossen.
Die Auszahlung folgt einem eigenen Rundungsweg. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer Kombinationsquoten vergleicht, sollte diesen letzten Schritt mitdenken. Er ist klein, aber er ist systematisch, und er läuft immer in dieselbe Richtung.
Dasselbe Muster gilt für die Anreicherungen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das klingt nach einem Geschenk an den Vielfachspieler. Es ist eine Staffelung, deren obere Sprosse fast niemand erreicht, und die untere Sprosse — vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 — erhöht den Umsatz des Betroffenen längst, bevor sie seinen Gewinn erhöht.
Von denselben Kombinationen lebt auch die schlechtere Seite. Zählt ein Ereignis nicht, wird die Wette in der Kombination mit Quote 1.00 gewertet, bei Einzelwetten zurückbezahlt, wenn das Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird. Die Details hängen von der Wettart ab, und das ist der Punkt: Nicht jede gelappte Wette fällt gleich.
Zwischen den Rändern liegt ein Stück Paragrafenwerk, das mehr kostet, als es aussieht. Wird der Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht, verfällt er zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Das ist kein besonders harter Paragraf, aber ein ungewöhnlich vergesslicher: Ein Gewinn, der verfällt, weil ein Papier nicht gefunden wurde, fällt in die Lotterie zurück — und die Einsprachefrist ist ausgerechnet dort kurz, wo der Betroffene ohnehin angeschlagen ist.
Die technischen Feinheiten runden das Bild ab. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; nachträglich platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei den Zahlungswegen ist Sporttip schmal aufgestellt. Das Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, höhere Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert dreier Arbeitstagen überwiesen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist ein Bann, den man leicht für selbstverständlich hält und der einen bei einem Bruch trotzdem ereilt.
Mein Urteil über diesen Anbieter hängt an der Zahl 5 und nicht an der Marke. Fünf Prozent im Zwei-Weg-Markt und mehr in den dreiausgängigen Märkten sind kein Preis für Bequemlichkeit, sondern ein Abzug auf jeden Franken. Bezahlt wird er trotzdem, falls der Zugang zählt. Ein Schweizer Konto mit Ausweispflicht, geschlossener Sportartenliste, Sperrregister und einem konkreten Adressaten für einen Streitfall gibt es nur hier, und der Wettende, der im Konfliktfall lieber eine Adresse als drei E-Mail-Antwortvorlagen in einem Postfach hat, nimmt diesen Abzug in Kauf. Wer nur den grösseren Marktumfang und die niedrigere Hürde sucht, landet ohnehin woanders.
Jouez Sport von der Loterie Romande: dasselbe Produkt, andere Hälfte des Landes
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden und einer Kontaktadresse in Lausanne. Die Bewilligungslage entspricht der von Sporttip: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele, unter Aufsicht der Gespa.
Bei den Höchstgrenzen liest sich das ganz anders als bei Swisslos. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Zwei Obergrenzen statt einer — eine pro Wette und eine über den ganzen Verbund.
Die zweite Zahl ist die interessantere. Eine Million für ein Multiple klingt grosszügig und ist praktisch unerreichbar, weil zehn Voraussagen mit einer Gesamtquote von über 100’000 und einem Treffer zusammenfallen müssten; die Grenze ist im Wesentlichen eine Haftungsbegrenzung des Veranstalters und kein Versprechen an den Wettenden. Die Untergrenze von 1.10 bei der Gesamtquote ist der wirksamere Filter: Sie verhindert, dass sich jemand aus lauter Kleinigkeiten eine Wette zusammenschraubt, deren Gesamtquote unter der Zahl der Einzelteile liegt.
Westlich der Sprachgrenze, östlich davon: Die Abgrenzung ist hart, und ein Blick auf die Karte reicht, um zu verstehen, warum ein Umzug nicht nur die Hausadresse ändert. Wer in Freiburg wohnt, kommt nicht an ein Konto bei Swisslos, und wer in Solothurn wohnt, nicht an eines bei Jouez Sport. Die Online-Adresse der Westschweizer Veranstalterin nennt Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Das Verhalten im Konfliktfall unterscheidet sich weniger als die Namen. Auch hier gilt die Auszahlung auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, auch hier ist das Konto personengebunden, und auch hier sind die Limiten Werkzeuge des Wettenden und nicht des Hauses. Die Fristen für eine Limitenänderung liegen in beiden Häusern bei 72 Stunden für eine Erhöhung, strenger als die 24 Stunden, die das Statut vorgibt.
Mein Urteil über diesen Anbieter ist im Kern dasselbe, hat aber einen anderen Adressaten. Das Multiple mit zehn Voraussagen und der Million-Obergrenze steht in einem Spannungsverhältnis, weil es auf ein Produkt zielt, dessen obere Stufen fast niemand erklimmt. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt und den Schweizer Weg nehmen will, hat die Wahl ohnehin nicht sehr. Was bleibt, ist ein ernst gemeintes Konto mit ordentlicher Auszahlungsdisziplin — nur eben ohne Zusatzwert gegenüber dem, was östlich der Kantonsgrenze steht.
Sportuna, bet-at-home, N1 Bet und Bettilt: vier Marken, eine Zeile in der Bewilligungstabelle
Sportuna, bet-at-home, N1 Bet und Bettilt werden hier gemeinsam genannt, weil ihre Bewilligungslage identisch ist. Eine Schweizer Bewilligung besteht für keine von ihnen, weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen; die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 des Bundesgesetzes über Geldspiele. Kein Anschluss an das schweizerische Spielsperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen.
bet-at-home hat in dieser Reihe eine Vorgeschichte, die über die Zeile in der Tabelle hinausgeht: Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping als Beispiel dafür, wie schnell eine gesperrte Adresse ersetzt wird. Wer sich auf die Sperrliste als Schutz verlässt, sollte diesen Namen im Kopf behalten. Bei den übrigen drei Marken dieser Gruppe ist über das Domain-Hopping nichts zu sagen — ihre Bewilligungslage ist die einzige gesicherte Angabe, und sie gleicht der von bet-at-home.
Zum Wettprogramm dieser vier Marken ist aus den Unterlagen nichts bekannt, und dort steht bewusst nichts. Es wäre leicht, an dieser Stelle die üblichen Wettarten aufzuzählen; es wäre erfunden. Wer wissen will, welche Sportarten, Wettarten und Einsatzgrenzen eine dieser Marken führt, liest die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marke selbst, nicht eine Übersicht.
Was für alle vier gleich bleibt, ist der Adressat im Streitfall. Wer eine Auszahlung bestreitet und eine Schweizer Aufsichtsbehörde anrufen will, ruft bei keiner von ihnen an. Genau darin unterscheiden sie sich von den beiden Häusern aus Basel und Lausanne; alles andere ist bei diesen vier offen.
Ein Satz zur Auswahl: Wer heute eine dieser Marken nutzt und über den Wechsel nachdenkt, sollte sich nicht an einem Bonusvergleich orientieren, sondern an der Frage, wo er im Konfliktfall jemanden erreicht. Diese Frage beantwortet keine der vier Marken besser als die beiden Schweizer Häuser, und mehr gibt die Faktenlage hier nicht her.
Jackbit, Playzilla, Bahigo und Rollbit: dieselbe Bewilligungslücke, andere Namen
Bei Jackbit, Playzilla, Bahigo und Rollbit wiederholt sich der Befund ohne Abweichung. Schweizer Bewilligung: keine. Gemeldete Bewilligung: nicht festgestellt. Anschluss an das schweizerische Spielsperrregister: keiner. Schweizer Rechtsweg: keiner. Die Domain kann über die Sperrliste der Gespa gesperrt werden.
Über das konkrete Angebot dieser vier Marken lässt sich hier nichts sagen, und das ist keine Lücke in der Darstellung, sondern die Grenze dessen, was sich über eine Marke ohne Bewilligung sagen lässt. Sichtbar ist immer nur die Rechtsstellung. Bei zwei Marken derselben Bewilligungslage kann die Oberfläche trotzdem grundverschieden sein — ein Punkt, an dem der Vergleich aufhört und die eigene Prüfung anfängt. Wer eine dieser Marken in Betracht zieht, schaut sich das Wettprogramm, die Einsatzgrenzen und die Auszahlungswege auf der Seite der Marke selbst an.
Krypto als Zahlungsweg ist in diesem Abschnitt ein eigenes Thema, weil bei ausländischen Marken mitunter damit geworben wird. Für das bewilligte Schweizer Angebot gilt das Gegenteil, und zwar nicht als Werbetext: Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, und anonyme Zahlungen sowie Krypto-Auszahlungen gibt es hier nicht. Wer eine Auszahlung in Krypto sucht, sucht sie per Definition ausserhalb des bewilligten Schweizer Systems, und die Bequemlichkeit wird mit dem Wegfall jedes Schweizer Rechtswegs bezahlt.
Für die vier genannten Marken bleibt es bei der einen Zeile. Wer dort ein Konto führt, sollte in den eigenen Unterlagen nachsehen, was für die Auszahlung verlangt wird, denn die Antwort auf diese Frage findet sich nicht in einer Vergleichstabelle, sondern in den Bedingungen der Marke.
Die acht Marken im Paket: was man dabei lernt
Was die acht ausländischen Marken im Vergleich zu den beiden Schweizer Häusern sagen, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Bewilligung ist in der Schweiz die einzige Angabe, die wirklich zählt, und bei acht der zehn Namen fehlt sie.
Zwei Muster lohnen eine zweite Betrachtung. Erstens sind sechs von acht Marken juristisch ununterscheidbar; die vier Namen im ersten und die vier Namen im zweiten Abschnitt sind einander gleichgestellt bis auf die Schreibweise. Zweitens nützt dieser Befund den acht nicht: Eine ausländische Marke mit bestem Ruf ändert nichts an der fehlenden Bewilligung und nichts an der Tatsache, dass die Domain auf die Liste kommt, wenn der Aufsicht danach ist.
Der Trend ist deshalb keiner. Wer den Schweizer Sportwettenmarkt nach dem Angebot ordnet, ordnet nicht die Qualität, sondern die Rechtsstellung. Und wenn zwei Drittel des Kreises am selben Merkmal scheitert, dann ist das die Kernaussage des Vergleichs — nicht, dass die acht schlecht sind, sondern dass ihre andere Rechtsstellung doppelt so oft wichtig wird, wie ihre Zahl ahnen lässt.
Warum die Bewilligung die erste Zeile jeder Bewertung ist
Wenn nur zwei Veranstalter in der Schweiz zugelassen sind, dann entscheidet die Bewilligungslage über nichts Geringeres als die Frage, ob es einen Anspruch überhaupt geben kann. Die acht ausländischen Marken sind nicht verboten im Sinne eines Verbots, sie zu nutzen — verboten ist die Veranstaltung ohne Bewilligung. Das ist eine Feinheit, die im Alltag niemanden tröstet, weil sich Schutz und Durchsetzbarkeit nicht im Verhältnis der Nutzerzahl richten, sondern im Verhältnis zum Standort.
In dieser Hinsicht ist die Schweizer Rechtslage strenger als in den meisten Nachbarländern. Wo anderswo mehrere Anbieter um Kunden werben, existiert hier eine geschlossene Liste mit zwei Namen. Der Preis dieser Geschlossenheit ist, dass ein vergleichendes Urteil über die beiden Schweizer Angebote rasch an die Grenze seiner Aussagekraft stösst: Zwei Anbieter lassen sich vergleichen, sie lassen sich aber nicht mit einer inländischen Konkurrenz vergleichen, die es nicht gibt.
Die strengere Seite des Rahmens ist der Grund, warum die Anbieterlage auf den Werbemärkten so unübersichtlich wirkt. Wenn Schweizer Wettende regelmässig auf fremde Domains stossen, liegt das nicht an einer Lücke im Recht, sondern an der Tatsache, dass die Sperrliste mit Verzögerung wirkt.
Wo die Grenze des Erlaubten liegt: was überhaupt auf dem Wettschein landen darf
Das Bundesgesetz über Geldspiele ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und ordnet das Online-Sportwetten als Grossspiel ein. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur die Casinos beaufsichtigt. Das ist ein Punkt, an dem viele Übersichten danebengreifen, und es lohnt, ihn einmal sauber aufzuschreiben.
Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, nach Art. 21 bis 25; sie gilt nach Art. 4 nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis werden von der Loterie Romande mit Jouez Sport bedient, das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die übrigen Kantone und Liechtenstein.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf das Wetter, auf die Politik oder auf Fernsehsendungen gibt es nicht. Die Gespa führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in ihrer Fassung vom 10. September 2026 nach Art. 25 des Gesetzes und Art. 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darauf. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 ausgeschlossen.
Das ist der eigentliche Erkenntnisgewinn für jeden, der Vorhersagen liest. Eine Prognose ist nur so aussagekräftig wie die Auswahl, aus der man wählen darf. Wo die zugelassenen Wettarten enger sind, ist der Markt enger, und wo der Markt enger ist, ist die eigene Prognose weniger wert, weil die Konkurrenz um dieselbe Position kleiner ist. Der Katalog der zugelassenen Wettarten ist damit keine Liste von Verboten, sondern die Landkarte des Marktes, und jede Vorhersage, die einen Randmarkt beschreibt, beschreibt einen Rand des Erlaubten. Wer die Landkarte kennt, liest jede Prognose anders.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die es ihm erlaubt. Das Gesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und ausschliesslich ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters — bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Zu virtuellen Sportarten steht hier nichts, und zu Esport nur so viel: Es kommt in der Liste der Aufsicht nicht vor.
Ein Konto, eine Identität: wie die Registrierung das Angebot formt
Die Spieleridentifikation ist in der Schweiz keine Nebensache. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und Minderjährige sind online nach Art. 72 des Gesetzes nicht zugelassen. Dazu kommt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität nach Art. 47 bis 52 der Verordnung. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die beiden Schranken stehen nicht zufällig nebeneinander. Die Altersgrenze schützt vor der Zielgruppe, die eine Werbung bevorzugt, und die Identitätsprüfung schützt vor der Anonymität, in der sich zwei Konten und ein Streitfall verstecken. Wer schon auf einer ausländischen Plattform ein Konto eröffnet hat, weiss, wie kurz die Strecke dort sein kann und wie wenig nachgefragt wird.
Dazu gehört das Verbot der Kreditgewährung: Spielerkonten dürfen nicht überzogen werden, und nach Art. 75 Abs. 1 darf das Spielguthaben nicht auf Kredit aufgeladen werden. Es gibt also keine Wettkarte mit Rechnung wie beim Einkauf. Wer mit geliehenem Geld setzt, tut es an der Kasse des Veranstalters vorbei, und das ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers.
Die praktische Reihenfolge einer Kontoeröffnung sieht dann so aus: Ausweis hochladen, dessen Daten auslesen lassen, Adressabgleich, Vertragsgebiet prüfen, Limiten setzen, erst dann der erste Einsatz. Bei der Loterie Romande kommt dieselbe Kette für einen anderen Kantonskreis. Ein Konto ist nicht nur ein Zugang, sondern eine Identität.
Wer sich beim ersten Anbieter mit falschen Angaben registriert, hat bei der Registrierung vielleicht Glück und danach keines. Die Verifikation arbeitet mit Adressdatenbanken und nicht mit Menüs. Wer das nicht prüfen will, findet in der Anmeldung ohnehin nicht mehr als eine Bestätigung.
Von der Limite bis zur Spielsperre: der Schutzapparat in eigenen Händen
Der Schweizer Schutzapparat beginnt an einer ungewöhnlichen Stelle: bei den eigenen Zahlen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Staffelung ist strenger als die Vorgabe. Nach Art. 87 der Verordnung muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Statut nach 24 Stunden, und Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist der Punkt, an dem die Veranstalter ihre eigene Regel strenger machen als das Gesetz.
Dass die Limite beim jungen Erwachsenen tiefer liegt als beim älteren, ist eine bewusste Konsequenz. Die Regel ist keine Umerziehung, sondern eine Preisgestaltung des Risikos, und sie stuft den Fall nach Alter ein.
Dazu kommt die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig kann eine solche Sperre nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.
Die Reihenfolge in der Praxis ist einfach, die Umsetzung nicht. Zuerst die Verlustlimite für den Tag, dann dieselbe Zahl für die Woche und den Monat, dann die Einzahlungslimite, und die Pause steht als Notausgang bereit, wenn die vorderen Zahlen nicht mehr halten. Wer die Sperre wählt, wählt eine, die auch andere Kanäle schliesst.
Ein Detail zum Schluss, weil ein nüchterner Befund dazugehört. Die Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 zeigen, dass an Verkaufsstellen bei 200 Fällen in 47.5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Die Hälfte der Verkaufsstellen hielt sich. Die andere Hälfte nicht.
Steuern, Auszahlung und die Spur des Geldes
Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind steuerfrei bis zu einem Freibetrag. Das gilt je nach Kanton unterschiedlich, und diese Wendung ist keine Verlegenheit, sondern die Antwort: Die Steuerverwaltung nennt nur die eidgenössische Schwelle, die kantonale liegt anders, und eine einzelne Kantonszahl wäre für einen Leser in einem anderen Kanton falsch. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Freibetrag für einen Einzelgewinn bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb dieser Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, und der Gewinn wird über die Steuererklärung zurückgeholt.
Für jeden normalen Wettschein bleibt davon nichts übrig. Ein typischer Gewinn liegt weit unter der Schwelle, also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Wer mit einem Multiple in die Hunderttausende kommt, sollte die Kantonsgrenze dagegen prüfen, bevor der Betrag angelegt statt ausgegeben wird.
Anders liegt es beim ausländischen Anbieter. Gewinne ausländischer Veranstalter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Praxis etwa im Thurgau Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel als volles Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer bei einem der acht ausländischen Anbieter gewinnt, hat damit keinen Steuerfreibetrag im gleichen Sinne. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für den Einzelfall ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse; hier steht nur die allgemeine Information.
Der Weg des Geldes ist der zweite Teil dieser Geschichte. Ausgezahlt wird nach Art. 50 Abs. 2 der Verordnung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ebenfalls nicht. Wer im Ausland ein Konto mit Krypto-Auszahlung führt, führt es ohne das Schweizer Recht.
Weil Beträge erst im Konfliktfall wichtig werden, lohnt sich der Blick auf die Fristen des konkreten Anbieters, bevor die Auszahlung drängt. Bei Swisslos gibt es eine Frist für die Geltendmachung, eine Frist für die Einsprache und eine Kommission für die dritte Auszahlung innerhalb von 365 Tagen. Keine dieser Fristen ist aussergewöhnlich, aber alle sind sie kurz genug, um vorher gelesen zu werden, und die dritte Auszahlungskommission von 3 Prozent trifft den, der den Zwischensaldo nicht verstanden hat.
Was ausländische Anbieter in der Schweiz tatsächlich sind
Ein ausländisches Angebot ist nicht deshalb in der Schweiz nicht erlaubt, weil es schlecht wäre, sondern weil eine Bewilligung fehlt. Die schweizerische Bewilligung eines Veranstalters gilt nur in der Schweiz, wie es in Art. 4 heisst. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter blockieren — was bleibt, ist die Sperrliste, über die Telecom-Anbieter Domains per DNS sperren; die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und die Ende 2025 umfasste 671 Domains.
Diese Liste ist ein unvollständiges Werkzeug, und das sollte man offen sagen. Sie wird laufend nachgeführt, sie kann eine Plattform treffen, und eine gesperrte Domain wird nach Angaben der Aufsicht innerhalb von Stunden ersetzt. Sie schützt keinen Kontostand und holt keinen Betrag zurück. Der Hinweis auf eine Blockierung ist der Hinweis auf ein lästiges Problem, nicht auf ein Ende des Angebots.
Die bequeme Erzählung wäre, dass ausländische Anbieter in der Schweiz verboten seien und deshalb in der Schweiz nicht stattfinden. Das ist nicht der Fall: Strafbar ist die Veranstaltung ohne Bewilligung, der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das Verbot ist deshalb ein Verbot der anderen Seite. Der schweizerische Nutzer kann bei einem Anbieter ohne Bewilligung wetten, ohne dass er selbst dafür bestraft wird — aber ohne Schutz und ohne den Schweizer Rechtsweg. Wer das nicht verstanden hat, liest die Sperrliste als Ende des Angebots, das sie nicht ist.
Es gibt ausserdem eine Werbeseite dieses Verbots. Weil der Schweizer Markt geschlossen ist, findet ein erheblicher Teil der Werbung für Sportwetten ausserhalb dieses Marktes statt. Das ist kein Zeichen der Lockerung, sondern eine Folge der Grenzziehung.
Die eigene Prognose, nüchtern gelesen
Wer die ganze Kette durchgeht, kommt an denselben Satz: Eine Prognose ist immer nur eine Wahrscheinlichkeit. Kein Modell kennt die Aufstellung, keine Quote kennt die Verletzung, die zwanzig Minuten vor Anpfiff bekannt wird, und kein Tipp kennt den Videoschiedsrichter. Es gibt hier keine Siegerliste, keine sichere Wette und kein System, das diesen Namen verdient.
Was daraus folgt, ist eine nüchterne Reihenfolge für jeden, der trotzdem setzt. Zuerst ein Betrag, dessen Verlust nicht die Miete berührt. Dann eine Limite in Zahlen vor der ersten Wette und keine Diskussion darüber während des Spiels. Dazu ein Blick auf die Marge des Marktes, in dem die Wette liegt. Und die Trennung von Unterhaltung und Einnahmequelle, die nirgends in den Werbetexten steht.
Zum Schluss bleibt eine Frage an jeden Leser: Was war der Betrag, den Sie verloren haben, und was war der Betrag, den Sie behalten wollten? Wer diese Frage nicht beantworten kann, hat nicht gewettet, sondern gekauft.
Häufige Fragen zu Wettvorhersagen
Wie entsteht eine Wettvorhersage aus Form, Statistik und Quoten?
Sie entsteht aus vier Grössen: der statistischen Grundrate eines Ausgangs, der aktuellen Form der Beteiligten, den bekannten Ausfällen und der Quote selbst. Die ersten drei schätzen eine Wahrscheinlichkeit, die vierte zeigt, was der Markt daraus gemacht hat. Erst der Vergleich beider Seiten macht aus dem Bauchgefühl eine Aussage.
Warum ist keine Vorhersage sicher, und wie sollte eine Trefferquote gelesen werden?
Kein Modell kennt die vollständigen Bedingungen eines Spiels, deshalb bleibt jede Aussage eine Wahrscheinlichkeit. Eine Trefferquote ist nur mit der Zahl der Versuche und dem Zeitraum lesbar, aus dem sie stammt. Bei zwanzig Tipps verschwindet der Unterschied zwischen Können und Zufall noch völlig.
Was ist eine Value Bet, und wie unterscheidet sie sich von einem blossen Tipp auf den Favoriten?
Eine Value Bet vergleicht die eigene Schätzung mit der Quote und sucht den Fall, in dem die Quote mehr hergibt. Ein Favoritentipp sagt nur etwas über das Spiel. In beiden Fällen steht die Marge bereits im Preis; sie liegt im Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 bei rund 5 Prozent und in dreiausgängigen Märkten typischerweise höher.
Dürfen Wetten über eine mobile Anwendung bei Swisslos und der Loterie Romande abgeschlossen werden?
Ja. Sporttip hat eine eigene Anwendung für iOS und Android, und in ihr zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Es gelten dieselben Regeln wie am Computer: dasselbe Spielerkonto, dieselben Limiten, dieselbe Identitätsprüfung und dasselbe Vertragsgebiet. Neue Bedingungen entstehen durch das Gerät nicht.
Wie lässt sich ein Wettbudget mit Verlustlimiten pro Tag, Woche und Monat festlegen?
Vor der ersten Teilnahme müssen bei Sporttip Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Sinnvoll ist ein Betrag, dessen Verlust den Alltag nicht verändert.
Was bedeutet die Marge in einer Quote für die Aussagekraft einer Vorhersage?
Die Marge ist der Teil jedes gesetzten Frankens, den der Veranstalter einbehält. Im Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 sind es rund 5 Prozent, in dreiausgängigen Märkten mehr. Sie fällt bei jeder Wette neu an, und eine Prognose, deren Vorteil darunter liegt, verliert trotz richtiger Analyse.
Tipps – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
