Bitcoin-Wetten in der Schweiz 2026 – was Schweizer Spieler wirklich erwartet

Updated Oktober 2026
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Eine schwere Kette aus Stahlgliedern liegt gespannt auf dunklem Beton, das Licht betont jedes einzelne Glied.

Oktober 29, 2026 – Bewilligungen und Rechtslage geprüft gegen die Gespa-Aufsicht und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, Betreiberangaben gegen die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210'000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Bitcoin sucht, stösst auf eine Reihe fremdsprachiger Seiten, die Krypto-Einzahlungen anbieten und mit Anonymität werben. Bei diesen Anbietern steht keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz gibt es für Sportwetten genau zwei bewilligte Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Keiner von beiden akzeptiert Bitcoin. Diese beiden Feststellungen gelten gleichzeitig, und aus ihnen folgt der ganze Rest: Wer mit Bitcoin wettet, tut das ausserhalb des Schweizer Systems, verliert die Aufsicht, den Sperrmechanismus und jede Beschwerdemöglichkeit – und merkt davon zuerst nichts, weil die Seite sich genauso bedienen lässt wie eine Schweizer Wettschein-Maske.

Der Hinweis ist nüchtern gemeint. Krypto-Zahlungen sind nicht verboten, und wer in der Schweiz wohnt, darf eine ausländische Wettseite besuchen. Was fehlt, ist alles, was im Schweizer Recht an eine Bewilligung geknüpft ist: die Identitätsprüfung mit einer Anmeldung pro Person, die selbstgesetzten Verlustlimiten, das Sperrregister, der gesetzlich garantierte Weg bei einem Streit um eine Quote – und die steuerliche Behandlung, die ein Schweizer Grossspiel mit sich bringt. Der Verzicht auf die Identitätsprüfung ist genau das Produkt, das diese Seiten verkaufen. Bezahlt wird er mit dem Verzicht auf jeden Mechanismus, der einen übermässigen Einsatz verhindert.

Warum Spielerschutz und Krypto-Anonymität sich gegenseitig ausschliessen

Verlustlimiten gibt es nur dort, wo jemand die Person kennt

Wer zum ersten Mal bei Sporttip mitspielen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung dieser Limiten wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste zu verlangen; eine Senkung wirkt von Gesetzes wegen sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und Loterie Romande setzen die 72 Stunden aus ihren eigenen Bedingungen an.

Ein Eishockeypuck liegt in Grossaufnahme auf der Eisfläche, feine Kratzer im Eis glänzen im hellen Hallenlicht.
Das Bitcoin-Netzwerk entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock.

Das Bemerkenswerte an diesen Zahlen liegt nicht in ihrer Höhe, sondern in ihrer Richtung. Die 72 Stunden zwischen einem Wunsch und seiner Wirkung sind eine Bauernschärfe gegen den eigenen Impuls: Der Spielende, der in einer schlechten Nacht seine Limite erhöhen will, sitzt die Wartezeit aus, und in vielen Fällen ist der Impuls danach weg. Eine Krypto-Wettseite kann das nicht nachbauen, weil sie nicht weiss, wessen Impuls sie absichern soll. Wer anonym einzahlt, kann sich nicht selbst in eine Limite einschliessen, die seinen Namen kennt.

Daraus folgt die praktische Prüffrage, die sich in zwei Minuten beantworten lässt: Nennt die Seite überhaupt Verlustgrenzen, die man selbst senken kann, und wird die Senkung sofort wirksam? Steht dort nur eine Einzahlungsgrenze für die ganze Woche und nichts über den Verlust, ist das ein Einzahlungslimit und kein Spielerschutz. Ein Verlustlimit greift, wenn das Geld schon weg ist. Eine Einzahlungsgrenze greift, wenn es das Konto noch nicht verlassen hat. Der Unterschied ist teuer, und die Krypto-Werbung blendet ihn aus, weil sie sich an Leser richtet, die sich gerade nicht identifizieren lassen wollen.

Die Spielsperre ist der Mechanismus mit den härtesten Konsequenzen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich deren Online-Angebote sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesetzlich geregelt sind Sperren sowohl für überschuldete und suchtkranke Personen als auch der Selbstausschluss, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; ein selbstgewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Eine Fassade aus Glas und Stahl am Eingang eines Bürogebäudes im Regen, auf dem nassen Boden spiegelt sich das Licht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die letzte Feststellung ist die unbequemste des ganzen Abschnitts. Sie bedeutet nicht, dass ein Anbieter kulant ist, sondern dass ein Anspruch gar nicht entsteht. Wer während einer laufenden Sperre über eine ausländische Krypto-Seite wettet, hat nicht einen Kulanzfall geschaffen, sondern einen Fall ohne Rechtsweg gegen den Veranstalter. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Beschreibung dessen, was das Gesetz tut: Es tilgt den Anspruch im Verhältnis zum Veranstalter, soweit dieser bewilligt ist. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung funktioniert dieser Mechanismus schon deshalb nicht, weil das Register für ihn nicht existiert.

Aufsichtsseitig ist die Kontrolle an den Verkaufsstellen nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde in 47.5 % von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer aus dieser Zahl schliesst, die Schweizer Kontrolle sei eine Kulisse, zieht aber den falschen Schluss: Sie zeigt, wo ein Aufsichtssystem nachbessern muss. Sie zeigt nicht, was an die Stelle tritt, wenn man es aufgibt.

Wo Schweizer Spielende Hilfe finden, bevor es um Geld geht

Für Personen, die ihre Einsätze nicht mehr im Griff haben, gibt es in der Schweiz kostenlose Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen, die unabhängig von jedem Veranstalter arbeiten, sowie die kantonalen Suchtberatungen. Der praktische Rat lautet, diese Adressen vor und nicht nach dem ersten grösseren Verlust zu suchen: Eine Spielsperre im Register lässt sich nicht aus der Laune eines Abends heraus einrichten, und wer sich für 180 Tage gesperrt hat, bleibt es. Wer über sein Spielverhalten Auskunft will, findet sie ohne Anmeldung und ohne Wettschein.

Bitcoin als Zahlungsweg: öffentlich einsehbar, nur scheinbar anonym

Was Bitcoin technisch ausmacht

Das Netzwerk entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock. Das Konzept wurde unter dem Pseudonym «Satoshi Nakamoto» veröffentlicht, das Whitepaper trägt den Titel «Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System» und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Die Menge ist auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Die Blockbelohnung halbiert sich alle 210’000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block; bis November 2012 betrug die Belohnung 50 Bitcoin, bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5 und bis April 2024 6,25, seitdem 3,125 Bitcoin pro neuem Block.

Diese Knappheit ist der Kern des Arguments, mit dem Krypto-Anhänger für Bitcoin werben, und sie ist ein technisches Faktum, kein Werturteil. Die begrenzte Menge erklärt, warum der Preis so stark schwanken kann: Ein Angebot, das sich nicht ausweiten lässt, trifft auf eine Nachfrage, die es tut. Am 22. Mai 2010 wurden zwei Pizzen gegen 10’000 Bitcoin getauscht – die erste Warenlieferung gegen die neue Währung. Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Wer heute mit Bitcoin wettet, benutzt also ein Zahlungsmittel, das in der Europäischen Union steuerlich als Währung und nicht als Ware behandelt wird.

Die Blockchain macht Transaktionen sichtbar

«Anonym» ist das Wort, mit dem Krypto-Zahlungen am häufigsten beworben werden, und es beschreibt die Sache falsch. Die Blockchain macht Transaktionen öffentlich einsehbar und nur über Adressen zugeordnet. Wer eine Adresse mit einer Person verknüpfen kann – über eine Auszahlung an eine Börse mit Identitätsprüfung, über eine Einzahlung von einem Konto, über eine Adresse, die in einem Forum genannt wird – sieht den gesamten Zahlungsverlauf dieser Adresse. Der Schweizer Identitätsprüfungsweg und der Krypto-Weg sind in dieser Hinsicht weniger verschieden, als die Werbung behauptet: Der eine kennt die Person sofort, der andere kennt sie später, wenn eine Verknüpfung entsteht.

Daraus folgt die zweite Prüffrage für die Praxis. Nicht «Wie anonym ist die Seite?» lautet sie, sondern: Braucht die Auszahlung eine Identitätsprüfung, und wenn ja, ab welchem Betrag? Eine Seite, die bei der Einzahlung auf jede Prüfung verzichtet und bei der ersten grösseren Auszahlung einen Ausweis verlangt, hat nicht Anonymität verkauft, sondern eine Wette auf Ihr Fernbleiben bei der Auszahlung. Und eine dritte, ganz schlichte: In welcher Währung wird ausgezahlt – in Bitcoin oder in Euro? Wer in Euro einzahlt und den Gewinn in Bitcoin zurückerhält, hat den Kurs nicht gewählt, sondern übernommen.

Kursschwankungen verändern mehr als jede Quote

Der Bitcoin-Kurs bewegt sich unabhängig von jedem Sportereignis, und er bewegt sich in derselben Zeit, in der eine Wette läuft. Angenommen, eine Wette mit Quote 2.00 gewinnt über Nacht und der Einsatz betrug umgerechnet CHF 100, dann steht ein Bruttogewinn von CHF 200 auf dem Konto – ein Nettoertrag von CHF 100, also eine Verdoppelung des Einsatzes. Fällt der Bitcoin-Kurs im gleichen Zeitraum um 10 %, sinkt der Gegenwert dieser CHF 200 auf CHF 180, das Wettergebnis bleibt unverändert und der Betrag, den man tatsächlich in der Hand hält, ist kleiner geworden. Fällt er um 20 %, sind es CHF 160. Der Kurs arbeitet also gegen oder für den Spielenden, und er arbeitet weiter, während die Wette noch gar nicht entschieden ist: Wer in Bitcoin einzahlt und in Bitcoin einzahlt, hält seine Spielbank in einer volatilen Währung, und das ist ein zusätzliches Risiko, das mit Sport nichts zu tun hat.

Die Umrechnung selbst ist eine dritte Stellschraube, und sie ist die unsichtbare. Nimmt die Seite einen Kurs mit Abschlag beim Einzahlen und einen mit Abschlag beim Auszahlen, verliert der Spielende zweimal, jedes Mal in einem Prozentsatz, den niemand auf dem Wettschein sieht. Steht der Kurs im Wettschein selbst, ist das in Ordnung; steht er nirgends und wird nur der eingegangene Gegenwert angezeigt, ist der Spread Teil der Marge, nur taucht er in keiner Quote auf. Diese Umrechnung ist der eigentliche Grund, warum Krypto-Wetten für den Veranstalter attraktiv sind: Jede Umrechnung ist eine Gelegenheit.

Die Frage, worauf sich ein Kursgewinn am Ende auswirkt, hängt zudem an der steuerlichen Behandlung, und die ist bei ausländischen Anbietern kantonal unterschiedlich. Darauf ist an der Stelle einzugehen, an der es um Schweizer Wetten und ihr Verhältnis zu ausländischen Gewinnen geht.

Die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und die ausländischen Krypto-Seiten

Im Schweizer Markt lassen sich zwei Gruppen unterscheiden, und sie schliessen sich gegenseitig aus. Die bewilligten Veranstalter nehmen kein Krypto an. Die Krypto-Seiten haben keine Schweizer Bewilligung. Wer einen Vergleich liest, in dem beide Gruppen in einer Rangliste stehen, liest keine Rangliste, sondern eine Kategorienverwechslung. Die folgende Übersicht nennt für jede Gruppe, worauf ihr Angebot rechtlich ruht.

Anbieter bzw. Gruppe Schweizer Bewilligung Bewilligungsinhaber bzw. Veranstalter
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Ausländische Wettseiten mit Krypto-Einzahlung keine Schweizer Bewilligung ausländische Lizenz, etwa Curaçao, Malta oder Deutschland – ohne Geltung in der Schweiz

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist keine Formalie, sondern die einzige Zeile, die für einen Spielenden zählt. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz und trägt die ganze Kette mit sich: die Aufsicht der Gespa, die Registrierungspflicht, die Identitätsprüfung, die Limiten, das Sperrregister und die Beschwerdewege. Eine ausländische Lizenz trägt davon nichts, weil eine Bewilligung eines anderen Staates in der Schweiz keine Wirkung hat. Zwei Bewilligungen für zwei Veranstalter sind auch nicht der Anfang einer längeren Liste – die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine «Liste weiterer bewilligter Schweizer Wettanbieter» sucht, sucht etwas, das nicht existiert; die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Für die Praxis heisst das: Wer in der Schweiz wohnhaft ist und ein Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande eröffnet, muss im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin wohnen oder dort gewöhnlichen Aufenthalt haben. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die praktische Folge ist unangenehm konkret: Wer innerhalb der Schweiz umzieht, kann sein Konto verlieren, weil sich sein Wohnkanton und damit die zuständige Veranstalterin ändert. Wer im Ausland wohnt und einen Schweizer Wohnsitz nur behauptet, kommt an der Ausweispruefung nicht vorbei. Für einen Teil der Schweizer Bevölkerung heisst das, dass das bewilligte Angebot die eigene Wohnregion gar nicht erreicht.

Bitcoin im Schweizer Wettmarkt: was das für Spielende bedeutet

Eine Währung mit begrenzter Menge, kein Zahlungsweg bei Schweizer Wetten

Wer die Diskussion um Bitcoin-Wetten von Anfang an verfolgt, kennt die Argumente der Befürworter: schnelle Transaktionen, keine Bank im Weg, keine Grenzen. In der Schweiz treffen diese Argumente auf eine Regel, die manchem Leser unbekannt ist. Bei bewilligten Schweizer Wetten werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; eine Kreditierung an Spielende ist nicht zulässig. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und das ist keine Zurückhaltung der beiden Veranstalter, sondern die Bedingung, unter der sie überhaupt tätig sein dürfen. Wer hier wettet, ist identifiziert – nicht, weil Swisslos es so will, sondern weil das Gesetz es so verlangt.

Diese Feststellung ist der Kern der Sache, und sie erklärt, warum die Suchanfrage nach Bitcoin-Wetten in der Schweiz zwangsläufig ins Ausland führt. Nicht weil die Schweizer Anbieter hinter der Zeit wären, sondern weil ihr Geschäftsmodell auf der Identität des Spielenden aufbaut. Der Bitcoin-Anspruch, ohne Bank und ohne Namen auszukommen, ist mit diesem Modell nicht vereinbar – nicht technisch, sondern strukturell.

Was ein Anbieter an Zahlungsmarken akzeptiert, ist dabei seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Wer wissen will, wie Swisslos oder die Loterie Romande Einzahlungen abwickeln, liest die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters; beide zahlen ausschliesslich auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers aus. Für die Frage dieses Textes genügt die Feststellung, dass Bitcoin in dieser Kette keinen Platz hat.

Was am bewilligten Angebot fehlt

Der Ausdruck «die besten Wettanbieter mit Bitcoin» unterstellt, es gebe eine Wahl zwischen mehreren Schweizer Anbietern, die Krypto akzeptieren. Diese Wahl gibt es nicht, und daneben gibt es eine zweite Einschränkung, die weniger diskutiert wird: Der erlaubte Angebotsumfang ist im Schweizer Recht eine geschlossene Liste. Wettbar sind nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026); Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion aus. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Esport taucht in der Liste der Gespa nicht auf.

Wer jahrelang bei einem ausländischen Anbieter gespielt hat, erlebt den Wechsel zum bewilligten Angebot deshalb als Rückschritt. Genau das ist er auch. Die geschlossene Liste ist der Preis für die Aufsicht, und der Preis ist real: Wer gewohnt ist, auf eine einzelne Spielerleistung oder einen exotischen Markt zu setzen, findet diesen Markt vielleicht nicht. Die Frage, ob dieser Tausch für einen bestimmten Spieler aufgeht, hängt an der Nutzung. Wer überwiegend auf grosse Fussball- und Eishockeyspiele mit gängigen Märkten setzt, verliert wenig. Wer jeden Samstag nach Nischenmärkten sucht, verliert den Grund, überhaupt zu einem Schweizer Anbieter zu wechseln.

Wie eine Kombination funktioniert und warum sie teurer ist als sie aussieht

Ein Beispiel mit Schweizer Zahlen macht den Unterschied zwischen Quote und Auszahlung greifbar. Wer CHF 100 auf eine Einzelwette mit Quote 2.00 setzt, bekommt bei einem richtigen Tipp CHF 200 zurück, also CHF 100 Nettoertrag – der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination aus drei Voraussagen mit den Quoten 2.00, 1.80 und 2.10 ergibt das Produkt 7.56, und aus CHF 100 würden CHF 756. Dieses Beispiel unterstellt, dass alle drei Voraussagen zutreffen.

Die andere Seite dieser Rechnung steht nicht auf dem Wettschein. Jede einzelne Quote enthält den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Das Produkt der Quoten bündelt diese Anteile, statt sie zu streuen: Der Rückbehalt liegt einmal auf jeder Voraussage, und der Spielende zahlt ihn dreimal, obwohl er nur einen Schein ausfüllt. Deshalb ist eine Kombination nicht deshalb riskanter als eine Einzelwette, weil die Quoten multipliziert werden, sondern weil drei Unsicherheiten und drei Margen in einem Produkt stecken. Wer eine Kombination aus Spass an der Sache spielt, soll das tun; wer glaubt, er habe mit der höheren Quote mehr Spielraum, hat nur mehr Gelegenheiten für den Abschlag gezählt. Der Quotenschlüssel eines Marktes – der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt – liegt rechnerisch bei einem geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes, und die Marge ist 100 % minus diesen Schlüssel. Wer wissen will, wie viel eine Kombination wirklich kostet, vergleicht nicht die Endquote mit der Endquote einer anderen Kombination, sondern die Quoten der einzelnen Voraussagen mit dem, was ein Buchmacher auf dieselbe Voraussage legt.

Bei einem abgesagten Ereignis greift eine Regel, die man kennen sollte: Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Quote 1.00 in einer laufenden Kombination ist der stille Kollaps des schönen Produkts: Die Endquote sinkt, ohne dass irgendetwas passiert ist.

Bitcoin und Schweizer Recht: Bewilligung, Blockade, Steuern

Zwei Bewilligungen, ein Geltungsbereich

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist (in Kraft seit 1.1.2021). Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Das Verhältnis von Bewilligung und Geltungsbereich ist die Stelle, an der viele Leser falsch abbiegen. Eine Schweizer Bewilligung schützt nicht den Schweizer Spielenden ausserhalb der Schweiz; sie erlaubt einem Veranstalter, innerhalb der Schweiz tätig zu sein. Und eine ausländische Lizenz schützt niemanden innerhalb der Schweiz, weil eine Bewilligung eines anderen Staates hier keine Wirkung hat. Zwischen den beiden Welten gibt es keinen Übergang: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verliert Schutz, Beschwerdeweg und Aufsicht – nicht weil jemand ihm etwas weggenommen hat, sondern weil er einen Bereich betreten hat, in dem diese Mechanismen nicht aufgestellt sind.

Was die Sperrliste blockiert und was sie nicht blockiert

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für dieses Domain-Hopping und führt bet365 auf der Liste. Eine Sperrliste ist damit ein Hindernis und keine Wand, und sie ist auch nicht als Wand gedacht: Sie soll den schnellen Zugriff auf nicht bewilligte Angebote erschweren. Wer sie umgehen will, findet Wege; wer glaubt, eine Domain sei deshalb vertrauenswürdig, weil sie nicht blockiert ist, verwechselt das Fehlen einer Sperre mit einem Gütesiegel.

Die zweite Hälfte dieser Regel ist wichtiger als die erste. In der Schweiz gibt es kein Zahlungsblocksystem gegen nicht bewilligte Wettseiten. Banken und Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht, und wer eine ausländische Wettseite per Karte bezahlt, wird nicht von seiner Bank daran gehindert. Die verbreitete Vorstellung, das Kartennetzwerk fange das schon ab, ist falsch; die Sperrliste arbeitet auf der Ebene der Namensauflösung, nicht auf der Ebene des Geldes. Wer eine Krypto-Zahlung wählt, umgeht auch diese Ebene ohnehin, weil zwischen ihm und der Seite keine Bank steht, die eine Sperre überhaupt ausführen könnte.

Für den Veranstalter ist die Sache unangenehmer als für den Spielenden. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Das ist die Konstellation, die man kennen sollte: Man selbst steht nicht vor dem Richter, das eigene Guthaben kann trotzdem weg sein.

Steuern: was «je nach Kanton» konkret heisst

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – die Seite behält also nichts ein. Die kantonale Steuerpraxis ist damit aber nicht erledigt: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerpflichtiges Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die Krypto-Werbung am stärksten von der Wirklichkeit abweicht. Eine Seite im Ausland führt keine Schweizer Verrechnungssteuer ab, und das sieht nach einem Vorteil aus, bis die Steuererklärung fällt. Wer dort gewinnt, deklariert den Gewinn selbst, in seinem Kanton, nach dessen Praxis. Eine Steuer auf Wetten auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht; wer von einer «Schweizer Wettsteuer» liest, liest von etwas, das es nicht gibt. Für die eigene Situation ist das keine Frage für einen Ratgeber, sondern für eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung und Gratisguthaben: eine Bewilligung für den Anlass

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Dieser Text beschreibt und bewertet ausländische Anbieter deshalb, statt für sie zu werben; aus dem gleichen Grund findet sich hier kein Hinweis darauf, wie eine Seite zu erreichen ist, die auf der Sperrliste steht. Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein zeitliches Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht.

Die beiden Schweizer Veranstalter im Vergleich

Swisslos Sporttip: die Bewilligung deckt einen halben Landesmarkt

Swisslos, formal die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für Sporttip gilt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa – Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen.

Sporttip ist also nicht der Schweizer Sportwetten-Anbieter, sondern der Anbieter der Deutschschweiz, des Tessins und Liechtensteins. Diese Einordnung ist keine Formalie, sondern der wichtigste Satz des ganzen Abschnitts, weil sie den Umfang der Bewilligung beschreibt: Sie gilt für ein Gebiet, nicht für ein Land. Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Online-Konto eröffnen, und das ist keine Härte des Anbieters, sondern der Aufbau des Schweizer Systems. Gegenstand der Bewilligung ist der Betrieb, nicht ein Anspruch auf Teilnahme: Wer ausserhalb des Gebiets wohnt, hat keinen solchen Anspruch, und wer innerhalb wohnt, kann die von Swisslos angebotenen Produkte spielen. Wichtig für den Leser ist die Umkehr dieser Feststellung: Ein Konto bei Swisslos ist kein Zeichen besonderer Vertrauenswürdigkeit, sondern das Ergebnis von Wohnsitz und Alter.

Der Zugang ist streng, aber nicht vollständig dicht, und die Prüfung an der Registrierung ist der Grundstein der ganzen Schutzarchitektur. Wer sich online registriert, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Aufwand an dieser Stelle ist der Preis dafür, dass die Limiten, die Sperren und die Steuerfreiheit, wie im Abschnitt zu Bitcoin und Schweizer Recht erläutert, funktionieren – ein Konto ohne geprüfte Identität könnte keine dieser Funktionen tragen.

Bei den Limiten ist Sporttip der Anbieter, dessen Zahlen man kennt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Neben der Limite pro Wette stehen die Verlustlimiten des Spielerschutzes: die Pflicht, vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Personen unter 21 Jahren, CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Unterscheidung zwischen beiden Arten von Grenzen ist praktisch bedeutsam: Die Höchsteinsatzlimite pro Wette schützt vor einem einzelnen zu grossen Schein, die Verlustlimite vor einer Serie. Ein Spieler, der sich mit CHF 500 pro Wette gemässigt fühlt und zehn solche Wetten am Abend abgibt, hat weder die eine noch die andere Grenze verletzt und trotzdem CHF 5’000 bewegt.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettkampf teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In der regulären Spielzeit ist die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit enthalten, etwa 90 Minuten im Fussball; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die Quote 1.00 nach dem entscheidenden Ereignis ist die härtere der beiden Regeln und die häufigste Überraschung im Livewetten-Alltag: Wer beim Videobeweis zu spät klickt, hat nicht verloren, aber auch nichts gewonnen.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der einzige Gewinner beim Cash-Out ist der, der seine Meinung ändert und nicht der, der eine sichere Sache sucht – die Möglichkeit zum Ausstieg gibt es nicht dauerhaft und nicht zum vollen Wert.

Bei Kombinationen gilt eine Regel, die man vor dem Schein kennen sollte: Voneinander abhängige Wett-Ereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ausgezahlt wird bei Swisslos nach der Regel Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Bei den Aktionen unterscheidet Swisslos zwischen zwei Mechanismen, die man nicht verwechseln sollte. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Mindestquote von 1.50 markiert die Grenze zwischen zwei Sorten von Voraussagen, und niemand, der eine solche Aktion nutzt, sollte die Mindestquote für eine Nebensache halten: Sie schliesst die Voraussagen mit dem höchsten erwarteten Ertrag oft gerade aus. Zudem kostet der Cash-Out die Erhöhung, weshalb die Kombination aus Boost und anschliessendem Ausstieg den Bonus wieder auffrisst.

Für Sporttip lässt sich das Urteil nach diesen Zahlen schärfen. Der Kombiboost hat seine Stärken bei Systemwetten und grossen Kombinationen, und die Mindestquote von 1.50 bei jeder der vier bis fünfzehn Voraussagen macht ihn zu einer Prämie für den Typ Spieler, der konsequent auf Favoriten setzt. Für diesen Spielertyp ist der Anbieter mit den transparentesten Bedingungen im Schweizer Markt ausgestattet, weil das Regelwerk veröffentlicht ist und die Limiten sichtbar sind. Wer dagegen den Markt sucht, in dem er eine Quote von 8.00 auf eine einzelne Aussenwette findet, wird bei Swisslos nicht fündig – nicht wegen einer schlechten Quote, sondern weil die Bewilligung den Markt klein hält. Das ist der Tausch, den das Schweizer System vorsieht: ein enges Angebot unter Aufsicht gegen ein breites Angebot ohne Haftung.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier handelt es sich um eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, und auch hier gilt: Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die im Gebiet der Westschweizer Kantone wohnen.

Die Zahlenlage zu Jouez Sport ist schmaler als zu Sporttip, und das ist in diesem Fall eine Information für sich. Der Anbieter verfügt über ein dichtes Netz von Verkaufsstellen – 2’350 in der Westschweiz – und über eine vergleichsweise kleine Belegschaft von 221 Mitarbeitenden. Das Verhältnis dieser beiden Zahlen beschreibt das Geschäftsmodell: Der Vertrieb läuft über Punkte, an denen Menschen stehen, und die Organisation dahinter bleibt kompakt. Wer über einen Verkaufsstand in Neuenburg oder Sitten wettet, schätzt diesen Weg; wer gewohnt ist, alles online zu erledigen, kommt mit dem Online-Angebot ebenfalls zum Zug, sofern er im Gebiet wohnt.

Der entscheidende Punkt an Jouez Sport ist der gleiche wie an Swisslos, nur unter anderem Vorzeichen: Die Anbieterwahl in der Schweiz folgt nicht der Präferenz, sondern dem Wohnsitz. Zwischen Swisslos und der Loterie Romande gibt es keine Wahlfreiheit, weil sich die Vertragsgebiete nicht überlappen. Wer in Freiburg wohnt und auf Deutsch wettet, landet bei Jouez Sport; wer in Zürich wohnt und auf Französisch wettet, landet bei Sporttip. Und wer ausserhalb der Schweiz wohnt, landet bei keinem von beiden – für ihn ist die ganze Frage der Krypto-Wetten eine Frage des ausländischen Marktes.

Bei den Limiten ist zur Loterie Romande kein Stand ersichtlich, der sich mit den veröffentlichten Sporttip-Zahlen vergleichen lässt. Für die eigene Entscheidung ist das kein Drama, aber ein konkreter Auftrag: Wer bei Jouez Sport ein Konto eröffnet, prüft die Verlustlimiten und die Höchsteinsätze in den Teilnahmebedingungen, bevor er die erste Wette platziert. Die Pflicht, beim Start Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, ist gesetzlich vorgegeben und gilt auch in der Westschweiz; was darüber hinaus sichtbar ist, sind die Zahlen aus den Sporttip-Bedingungen, und die sind nicht die Zahlen von Jouez Sport. Wer aus einem Regelwerk eines Anbieters auf ein anderes schliesst, schliesst falsch.

Die Besonderheit dieser Aufstellung liegt damit in ihrer Bewilligungsarchitektur: Die Aufsicht der Gespa, die Limiten, das Sperrregister und die gemeinnützige Verwendung des Reinertrags (Art. 125 BGS) gelten in beiden Gebieten, aber jede Veranstalterin hat ihre eigenen Zahlen, ihre eigenen Bedingungen und ihren eigenen Kanal. Die Westschweizer Konstruktion mit ihrem dichten Verkaufsstellennetz und ihrer kompakten Verwaltung zeigt, wie weit die beiden Veranstalter organisatorisch voneinander entfernt sind, obwohl sie in einem einzigen interkantonalen Rahmen arbeiten. Beide zusammen teilen nicht nur das Geschäftsmodell, sondern auch das gemeinsame Sperrregister, das gesperrte und überschuldete Personen erfasst und im Beitrag über die Spielsperren beschrieben ist. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist bei Jouez Sport mitgesperrt, und umgekehrt. Das ist der eigentliche Wert der Konstruktion:

Häufige Fragen zu Bitcoin-Wetten in der Schweiz

Dürfen bewilligte Schweizer Veranstalter Gewinne in Bitcoin auszahlen?

Nein. Bei bewilligten Schweizer Wetten werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Sporttip und Jouez Sport zahlen daher auf ein Bank- oder Postkonto, nicht in Kryptowährungen. Eine Kreditierung an Spielende und damit eine Auszahlung in einer Währung ausserhalb eines Kontos im eigenen Namen ist nicht vorgesehen.

Was passiert für Spielende, die bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wetten?

Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Verloren gehen jedoch der Schutz des Geldspielgesetzes, der Beschwerdeweg und die Aufsicht der Gespa, und Einsätze oder Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Ein Schweizer Sperrregister ist bei einem ausländischen Veranstalter ebenfalls nicht wirksam.

Was ist ein Wettanbieter ohne Verifizierung, und was geht dabei verloren?

Es ist eine Seite, die auf eine Identitätsprüfung verzichtet und deshalb nicht wissen kann, ob ein Konto einer Person, einem Alter oder einer Sperre entspricht. Damit entfallen Limiten, die auf ein Konto bezogen sind, das Sperrregister und die Einmaligkeit des Kontos. Wer ohne Prüfung spielt, verzichtet auf genau die Mechanismen, die den bewilligten Schweizer Betrieb ausmachen.

Wie wirkt sich der schwankende Bitcoin-Kurs auf Einsatz und Gewinn aus?

Der Kurs kann Einsatz und Gewinn stärker verändern als jede Quote, weil er sich unabhängig vom Sportereignis bewegt und auch während einer laufenden Wette. Ein Gewinn in Bitcoin kann in Euro gerechnet kleiner ausfallen, wenn der Kurs zwischen Wettschluss und Auszahlung fällt. Bei ausländischen Anbietern kommt zusätzlich der Umrechnungskurs ins Spiel.

Wie werden Gewinne aus Wetten bei ausländischen Anbietern besteuert, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Schweizer Verrechnungssteuer, weil der Veranstalter im Ausland keine abführt. Die kantonale Steuerpraxis entscheidet darüber, ob sie als Einkommen gelten – der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerpflichtig. Für die eigene Situation ist die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für Krypto-Wettseiten?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Sie erfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue Adressen ersetzt. Die Liste erschwert den Zugriff, sie verhindert ihn nicht. Eine Schweizer Bank- oder Kartensperre gibt es nicht.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»