Datenschutzerklärung – handywettench

Die Seiten von handywettench über mobile Sportwetten in der Schweiz bearbeiten nur Personendaten, die für den Betrieb eines Informationsangebots anfallen. Es gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG wird mit dieser Erklärung erfüllt.

Wer verantwortlich ist

Für die Bearbeitung ist die Betreiberin von handywettench verantwortlich. Firma, Adresse und E-Mail sind im Impressum auf handywettench.com genannt, und über diese Adresse laufen auch Anfragen zum Datenschutz.

Welche Daten anfallen

Der Webserver zeichnet jeden Aufruf auf: IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp, bei Mobilgeräten auch die Angaben des Browsers zum Gerät. Die Aufzeichnung sichert den Betrieb und hilft bei der Abwehr von Angriffen; nach spätestens 90 Tagen wird sie gelöscht oder so gekürzt, dass kein Personenbezug mehr besteht. Wer per E-Mail oder Formular schreibt, nennt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht, die nur der Antwort dienen. Kundenkonten, Einzahlungen und Wetten gibt es auf handywettench nicht, sodass Zahlungs- und Ausweisdaten nicht erhoben werden.

Bearbeitungsgrundsätze

Rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig werden die Daten bearbeitet, nur zum erkennbaren Zweck und nicht länger als nötig (Art. 6 revDSG). Angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen sie. Profiling und automatisierte Einzelentscheidungen finden nicht statt.

Cookies und Messung

Für nicht notwendige Cookies und die Reichweitenmessung ist eine Auswahl im Cookie-Banner nötig. Näheres regelt die Cookie-Richtlinie, und die Auswahl lässt sich jederzeit ändern.

Weitergabe

Personendaten werden nicht verkauft. Empfänger sind Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, wenn ein Gesetz es vorschreibt. Eine Bekanntgabe ins Ausland kommt nur in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien wie Standarddatenschutzklauseln vor (Art. 16 revDSG).

Betroffenenrechte

Wer wissen will, ob und welche Daten über ihn bearbeitet werden, kann Auskunft verlangen (Art. 25 revDSG); in der Regel erfolgt sie kostenlos innert 30 Tagen. Möglich sind ausserdem die Berichtigung unrichtiger Daten, die Löschung, die Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) sowie der Widerspruch. Für Personen in der Europäischen Union gelten ergänzend die Rechte der DSGVO, wenn diese anwendbar ist.

Aufsichtsbehörde

Die Aufsicht liegt beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern. Bei ihm kann Anzeige erstattet werden, wenn eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften verstösst.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»