Impressum – handywettench

handywettench informiert über Sportwetten auf dem Smartphone für ein Publikum in der Schweiz; das Impressum nennt die Betreiberin und den Rahmen, in dem die Beiträge entstehen.

Betreiberin

Firma, Rechtsform, Sitz, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen stehen unter handywettench.com. Die Angaben folgen Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das klare, vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse einschliesslich E-Mail verlangt.

Gegenstand

Die Website bietet redaktionelle Informationen über Sportwetten. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt, Geld wird nicht entgegengenommen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern kommen über die Website nicht zustande. Prognosen mit Gewinnzusage gibt es nicht.

Rechtsrahmen in der Schweiz

Geldspiele ordnet das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen und stehen unter Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Bewilligt sind zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz hilft in der Schweiz nicht; Angebote ohne Schweizer Bewilligung führt die Gespa auf ihrer Sperrliste und sperrt sie per DNS (Art. 86 BGS). Werbung für hier nicht bewilligte Geldspiele ist verboten (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Verantwortung für Inhalte

Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig kontrolliert. Quoten, Wettprogramme und Bedingungen wechseln aber laufend; verbindlich sind die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Wer sich auf diese Inhalte stützt, tut das auf eigene Verantwortung, und handywettench haftet dafür nicht.

Verantwortung für Links

Beim Setzen eines Links werden fremde Websites angesehen. Was später dort steht, entzieht sich dem Einfluss der Redaktion; verantwortlich ist deren Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, entfernt die Redaktion den Link.

Urheberrecht

Dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) unterliegen Texte, Tabellen und Grafiken. Verwendungen, die das gesetzliche Zitatrecht überschreiten, setzen die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.

Hilfe bei Spielsucht

Wetten kann zur Sucht werden, auch weil das Handy immer griffbereit ist. Anzeichen exzessiven Geldspiels bei sich oder bei Angehörigen lassen sich vertraulich und kostenlos mit den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht besprechen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»