Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz: zwei Bewilligungen, viele Nachbauten
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die öffentlich einsehbaren Unterlagen der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, der Loterie Romande und der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa geprüft.
Wer nach einem ganz neuen Sportwettenanbieter für die Schweiz sucht, findet schnell ein Dutzend Namen. BetAlright, Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet, BC.Game — die Liste liest sich wie ein Markt, der gerade explodiert. Und dann steht daneben eine Zahl, die diesen Eindruck in einem Satz zerlegt: zwei. Genau zwei Veranstalter dürfen auf Schweizer Boden Sportwetten durchführen, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist ein Angebot an Schweizer Spielende, nicht ein Angebot in der Schweiz.
Das ist der teure Unterschied. Ein neuer Name kostet nichts, solange man ihn nicht benutzt. Sobald Geld darauf liegt, kostet er unter Umständen sehr viel: die Aussicht auf ein Schweizer Verfahren, wenn der Anbieter nicht zahlt, den Zugang zum Sperrregister, die Steuerfreiheit des Gewinns, und im schlechtesten Fall den Einsatz selbst, wenn die Domäne von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar ist. Neue Anbieter sind deshalb keine schlechtere Kategorie. Sie sind eine andere, mit einer Rechnung, die auf dem Wettschein nicht steht.
Was Gratisguthaben und Gratiswetten wirklich kosten
Cluster 4 zuerst, weil hier die Sprache am weitesten von der Sache entfernt ist. «Ohne Einzahlung», «mit Gratiswette», «100 % Bonus» — die drei Versprechen, mit denen ein neuer Name auf sich aufmerksam macht, beschreiben drei völlig verschiedene Dinge. Ein Einzahlungsbonus verlangt, dass zuerst Geld hineingeht. Eine Gratiswette ist ein Guthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn in der Regel nicht zurückfliesst — der Gewinn ist kleiner als bei einer Wette aus eigener Tasche. Ein «risikofreier» Einsatz, der im Verlustfall als Gratiswette zurückkommt, ist kein Geld zurück, sondern eine zweite Wette, die an dieselben Bedingungen gebunden ist wie die erste.
In der Schweiz kommt eine Besonderheit dazu, die kein Marketingtext erwähnt. Gratisspiele und Gratisguthaben sind nur mit der vorgängigen Zustimmung der Gespa zulässig. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Ein ausländischer Anbieter, der eine «Gratiswette ohne Einzahlung» bewirbt, steht in keiner dieser Zahlen. Er darf nach Schweizer Recht für etwas werben, das hier gar nicht veranstaltet werden darf; die Werbung selbst ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS ebenso wie die Veranstaltung strafbar, mit Bussen bis CHF 500’000 nach Artikel 131 BGS. Der Bogen zwischen dem Versprechen auf der Startseite und der Rechtslage dahinter ist die weiteste Strecke, die dieses Thema kennt.
Dazu kommen Bedingungen, die selten an derselben Stelle stehen wie die Zahl. Genau genommen gibt es bei Schweizer Anbietern nur einen Bereich, in dem ein Bonus sauber beschrieben ist: die eigenen Bedingungen. Bei Swisslos heisst das Bündel Kombiboost. Es gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und was «limitiert» konkret heisst, steht in derselben Regel, die man lesen muss, bevor man die Wette platziert.
Der Kombiboost ist damit kein Bonus im Wortsinn, sondern eine Zusatzvergütung auf einen ohnehin gewonnenen Schein. Wer ihn will, muss vier Positionen mit Quote 1.50 aufwärts finden — vier Positionen, die eine höhere Trefferwahrscheinlichkeit je einzeln langsamer machen. Bei vier solchen Voraussagen mit je 1.50 Quote liegt die Gesamtquote bei rund 5.06, und der Nettogewinn wächst um 5 %. Die Rechnung ist nicht kompliziert, sie ist nur ernüchternd. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen macht aus 5 % einen 100-%-Zuschlag, und er macht aus einer Kombination ein Konstrukt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit im Bereich der Wetterlotterie liegt. Die steile Staffel ist der eleganteste Marketingtrick des ganzen Programms.
Bei Loterie Romande ist die Promotion an dieselbe Genehmigungspflicht gebunden, und die eigenen Bedingungen bleiben die einzige belastbare Quelle. Es gibt in der Schweiz keinen zweiten Spielraum, den ein Leser über den Daumen abkürzen könnte.
Quotenboosts und Profitboosts folgen bei Swisslos demselben Muster. Beide gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Man muss das zweimal lesen, um den Preis zu sehen: die Erhöhung gilt nur, solange man die Wette bis zum Ende laufen lässt. Die Funktion, die genau dafür gebaut wurde, eine Wette vorzeitig zu schliessen, löscht den Vorteil aus, der einen dazu gebracht hat, sie zu platzieren.
Wohin die Gratiswette verschwindet
Bei einem neuen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt die Genehmigungsfrage keine Rolle mehr, weil ihn die Schweizer Regeln nicht binden. Seine Bedingungen binden ihn. Und diese Bedingungen sind der Ort, an dem eine Gratiswette in ein Pflichtprogramm verwandelt wird: eine Mindestquote, unter der kein Einsatz zählt, eine Frist, in der der Umsatz zu schaffen ist, ein Markt, aus dem er stammen muss, ein Höchstbetrag, der ausgezahlt werden darf, und ein Einsatz, der bei einem Gewinn nicht zurückkommt. Keiner dieser Sätze ist verboten. Zusammen ergeben sie aber die häufigste Überraschung im ganzen Genre: die Gratiswette ist da, und sie ist weniger wert als der Betrag auf dem Banner.
Ein Hinweis, der mehr wert ist als jede Bonusübersicht: Bedingungen und Beträge stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Vergleich zwischen zwei Häusern ist also ein Vergleich zwischen zwei Vertragstexten, nicht zwischen zwei Zahlen.
Zahlungswege und Auszahlungen: wo das Geld tatsächlich ankommt
Bei Schweizer Veranstaltern gibt es keine anonyme Auszahlung. Gewinne und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen der kontoführenden Person lautet. Wer statt der eigenen Kontobewegung eine fremde will, hat im bewilligten Markt keine Option; Diskretion ist hier kein Kostenfaktor, sondern ein Ausschlusskriterium. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren in der Schweiz nicht, weil sie an derselben Stelle scheitern, an der die Registrierung geprüft wird. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls nicht zulässig — Geld, das man nicht hat, kommt hier nicht ins Spiel.
Swisslos beschreibt den eigenen Weg in seinen Bedingungen verhältnismässig offen, und wer das einmal gelesen hat, kann die Werbeversprechen anderer Häuser besser sortieren. Beim Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich zusätzlich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, ab einem Mindestbetrag von CHF 20. Der Rahmen ist gedeckelt: innert 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese letzte Bedingung ist die interessante. Man kann sich nicht über einen Puffer hinaus aufladen, um einen grösseren Einsatz zu platzieren; der Deckel sitzt am Guthaben, nicht am Einsatz. Und gratis ausbezahlt wird auch nicht immer: innerhalb von 365 Tagen lässt sich Spielguthaben zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Drei Prozent auf eine Auszahlung sind kein Betrug, aber sie sind der Grund, warum ein häufiger Auf- und Abbucher am Monatsende weniger übrig hat als der Kollege, der sein Guthaben stehen lässt.
Der zweite Weg ist kürzer. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Erst darüber — bei bekannter Zahlungsverbindung — geht der Betrag innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Für den typischen Einsatz ist der Vorgang damit unsichtbar. Wer regelmässig über diese Marke kommt, plant die Überweisung besser ein, weil zwischen Ball und Konto eine kurze, aber reale Wartezeit liegt.
Bei der Loterie Romande gelten eigene Bedingungen und eigene Fristen. Wer sein Geld auf dem Konto sehen will, liest die Fristen des jeweiligen Veranstalters nach und nicht die Vergleichszahl eines Portals.
Auszahlen auf ein Konto im eigenen Namen
Die Regel mit dem Konto im eigenen Namen ist der Punkt, an dem die bewilligten Häuser am deutlichsten teurer wirken als das, was daneben steht. Bezahlt wird nur an die Person, die im Spielerkonto registriert und deren Identität geprüft ist. Ein Haushaltskonto, ein Konto einer dritten Person, eine Auszahlung an eine Wallet-Adresse — alles fällt weg. Wer gewohnt ist, über eine fremde Zahlungsverbindung abzurechnen, zahlt diese Bequemlichkeit hier mit einem Umweg.
Der Preis dafür steht auf der anderen Seite. Weil eine Auszahlung an eine identifizierte Person geht, ist der Gewinn auch eine steuerlich bekannte Grösse. Bei bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind Gewinne bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton zu prüfen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Sportwette liegt weit unter dieser Marke und bleibt damit steuerfrei. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Das ist die Pointe des ganzen Abschnitts. Die Identitätspflicht ist der lästigere Weg und der billigere. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil es hier nichts einzubehalten gibt — und genau daraus folgt die andere Seite: die kantonale Praxis behandelt sie als voll steuerbares Einkommen. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau hält Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe für voll steuerbar. Für Grenzfälle bleibt nur der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung, und der ist billiger als die Annahme, beim Nachbarn sei alles steuerfrei.
Sport und Wettbewerbe: die Liste entscheidet, nicht das Marketing
Wer sich fragt, was bei einem Schweizer Veranstalter überhaupt gespielt werden kann, stösst auf eine Liste statt auf ein Programm. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportanlässe — nicht auf Wetter, nicht auf Politik, nicht auf Fernsehsendungen. Die Aufsicht führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und eine Esport-Sektion fehlt ihr vollständig.
Das ist eine engere Welt als die eines ausländischen Anbieters, und die Enge ist der Preis der Bewilligung. Wer auf die zweite Liga eines kleinen Verbands, auf eine Vorqualifikation oder auf eine Frauenliga setzen will, findet das nur, wenn es ausdrücklich auf der Liste steht. Neue Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennen diese Liste nicht; ihr Programm ist so breit wie ihr Risikomanagement. Die grössere Auswahl ist echt, sie ist nur nicht gratis: sie kommt mit einer Struktur, in der Schweizer Rechtsschutz nicht vorgesehen ist.
Bei Livewetten gilt eine Feinheit, die man einmal lesen muss, um sie richtig einzuschätzen. Die Wette bleibt gültig, unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; ein Stream ist Komfort und keine Bedingung. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, bekommt Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Markt ist also zeitlich nicht offen für alles, was das Auge sieht. In der Sekunde, in der sich das Spiel entscheidet, kann die Wette im wertlosen Bereich landen, und die eigene Einschätzung «ich war schnell genug» beweist nichts.
Dazu gehört, was als Spielzeit zählt. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein 90-Minuten-Markt auf ein Cupspiel ist damit ein anderer Markt als der, den ein Gelegenheitswetter im Kopf hat, wenn er «Endstand» liest.
Cash-Out und der Wert des vorzeitigen Ausstiegs
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Ein Ausstieg ist also kein Werkzeug, das man zurücklegt und später benutzt; er ist eine Tür, die man aufstösst.
Die drei Nachkommastellen der Auszahlungslogik gehören hier hin, weil sie den Cash-Out-Betrag mitbestimmen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette über CHF 1’000 sind die 5 Rappen Rundung irrelevant; bei einem Systemschein mit CHF 10’000 Höchsteinsatz ist die Abrundung eine kleine, aber systematische Grösse.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer eine Kombination aus einem Tor und einem Spielergebnis desselben Spiels baut, spielt damit nicht gegen eine Quote, sondern gegen ein Regelwerk.
Und die Auszahlung selbst hat eine Frist. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein nicht abgeholter Gewinn ist der billigste Verlust, den dieses Geschäft kennt, und der einzige, den man vollständig vermeiden kann.
Neue Namen, alte Herkunft: wie ein Markteintritt abläuft
Ein Markteintritt in der Schweiz ist kein Marketingereignis, sondern ein Bewilligungsverfahren. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Artikel 21 bis 25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Artikel 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Deshalb trifft jeder «ganz neue Sportwettenanbieter» auf eine von zwei Möglichkeiten: er ist ein neues Produkt von Swisslos oder der Loterie Romande, oder er ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Zweiteres ist der Regelfall. Die acht Namen in der Übersicht «Die zehn Namen im Vergleich: einordnen statt anlocken» — BetAlright, Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet, BC.Game — gehören alle in diese Gruppe. Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Artikel 4 BGS). Zu behaupten, ein solches Haus sei «legal», ist keine grosszügige Auslegung, sondern eine falsche Aussage: es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen.
Was eine Sperrliste praktisch bedeutet
Die Sperrliste ist kein Verzeichnis von Skandalen, und sie ist auch keine Liste von Häusern, die ihre Kunden betrügen. Sie ist ein technisches Instrument nach Artikel 86 bis 93 BGS. Schweizer Telekom-Anbieter blockieren die aufgeführten Domänen über DNS; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domänen darauf. Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt.
Genau dieses «innert Stunden» ist der Kostenpunkt. Wer bei einem Anbieter mit Einzahlung, Bonusbedingung und noch offener Wette liegt und morgens feststellt, dass der Name nicht mehr auflöst, hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz, kein Verfahren vor einem Schweizer Gericht und keine Stelle, die seinen Fall prüft. Das Risiko ist nicht, dass die Seite schlecht ist. Das Risiko ist, dass sie verschwindet, und zwar in einem Tempo, das keine Wette mehr zulässt.
Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home namentlich und führt bet365 auf der Liste. Das ist keine Wertung dieser Häuser durch dieses Dokument, sondern der Hinweis, dass die Liste grössere und kleinere Namen gleichermassen trifft. Ein vertrauter Name ist kein Schutzschild; die Blockade richtet sich an die Domäne, nicht an die Reputation.
Dass die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar ist, ändert für Wettende wenig — bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spieler. Der Spieler trifft es an anderer Stelle: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle und keinen Schutz, den man einklagen könnte. Die Schweizer Aufsicht testet bei bewilligten Verkaufsstellen den Jugendschutz; 2025 wurde bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Auch das ist eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man den Schutzmechanismus des bewilligten Marktes für lückenlos hält. Er ist geprüft, nicht perfekt.
Die zehn Namen im Vergleich: einordnen statt anlocken
Die folgende Übersicht ordnet die Namen nach dem einzigen Merkmal, das in der Schweiz wirklich unterscheidet und das man nicht wegdiskutieren kann. Zwei Häuser haben eine Bewilligung, acht nicht. Alles Weitere kommt danach.
| Brand | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Eine Spalte mit acht identischen Zeilen liest sich mühsam, und sie ist trotzdem die wichtigste des ganzen Textes. Zwei Häuser unterstehen der Schweizer Aufsicht; die anderen acht unterstehen ihr nicht, unabhängig davon, wie solide ihre Lizenz im Herkunftsland sein mag. Der Unterschied ist keine Frage der Qualität des Wettprogramms, sondern der Person, an die man sich wendet, wenn etwas schiefgeht. Und er ist der Grund, warum die Reihenfolge der folgenden Abschnitte nicht die Reihenfolge eines Rankings ist: unter den acht ausländischen Namen gibt es keine Schweizer Bewilligung zu verteilen.
Was in der Übersicht absichtlich fehlt, ist ebenso wichtig wie das, was darin steht. Quoten, Zahlungsarten, Bonusbedingungen und Auszahlungsfristen der acht ausländischen Häuser stehen hier nicht, weil sie sich nicht belastbar vergleichen lassen, ohne die Bedingungen des jeweiligen Hauses zu lesen. Ein Vergleich, der diese Lücke mit Balken füllt, ist ein Vergleich, der eine Zahl erfindet.
Die Grundlagen: was «neu» über einen Anbieter aussagt
Neu heisst, dass ein Anbieter erst kürzlich aufgetreten ist. Mehr heisst es nicht. Neu ist keine Aussage über die Bewilligung, keine über die Quoten, keine über die Marge und keine über die Auszahlungstreue. Die drei Fragen werden oft zu einer verschmolzen, und das ist die teuerste Verwechslung dieses Themas: ein frisch gestartetes Haus kann vorbildlich sein, ein lange etabliertes ausländisches Haus kann auf der Sperrliste stehen. Der Prüfpunkt ist nicht das Alter, sondern die Bewilligung, und die Bewilligung ist in der Schweiz eine Zahl mit zwei Stellen.

Deshalb hält die Suche nach dem Anbieter mit den besten Quoten einer kurzen Prüfung nicht stand, wenn sie die Spielart überspringt. Bei einem Schweizer Veranstalter gelten Mindesteinsätze von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Limiten können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 2’000 auf ein Spiel setzen will, kann das hier nicht in einem Schein tun; er kann es auf zwei Scheine verteilen, und zahlt dafür zweimal den Zuschlag, der im Preis steckt.
Dieser Zuschlag ist die Auszahlungsquote, und sie ist das einzige Mass, mit dem sich Quoten wirklich vergleichen lassen. Eine Quote von 1.90 für einen Münzwurf ist schlechter als 1.95, aber erst die Summe über alle Ausgänge zeigt, was die Marge ist. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Wer zwei Häuser vergleichen will, addiert an einem ruhigen Abend die Kehrwerte von Sieg, Unentschieden und Niederlage desselben Spiels und rechnet einmal. Das dauert zwei Minuten. Für den Rest des Jahres weiss man dann, in welcher Grössenordnung ein Haus arbeitet, statt sich an einer einzelnen Spitzenquote zu orientieren, die man ohnehin nie gleichzeitig bekommt.
Es gibt ein weiteres Merkmal, das einen bewilligten von einem ausländischen Anbieter unterscheidet, und es hat nichts mit Preisen zu tun. Bei einem Schweizer Veranstalter wird jeder Markt, den er anbietet, gegen eine Liste geprüft, die die Aufsicht führt. Bei einem ausländischen Anbieter prüft niemand ausser ihm selbst, was auf dem Bildschirm steht. Die engere Auswahl ist also der Preis für die Existenz einer Prüfung. Man kann sich über beides beklagen, aber nicht über beides gleichzeitig.
Wo neue Namen überhaupt herkommen
Es gibt drei Wege, auf denen ein Name neu im Blickfeld auftaucht. Der erste ist der lizenzierte: ein neues Produkt, eine neue Marke, eine neue Spielart innerhalb des bestehenden Veranstalters. Der zweite ist der ausländische: eine Domäne, die Schweizer Spielende anspricht, ohne hier bewilligt zu sein, und die die Aufsicht als Domäne führen und blockieren lassen kann. Der dritte ist der Zwischenfall: eine neue Domäne eines Hauses, das zuvor unter anderem Namen aufgetreten ist. Alle drei sind auf den ersten Blick gleich — eine unbekannte Marke mit moderner Startseite —, und nur der erste ist ein Markteintritt im Sinne des Gesetzes.
Die praktische Frage ist daher nicht, wie neu ein Name ist, sondern ob er auf der Bewilligungsliste steht. Wer das in zwei Minuten klären will, geht den umgekehrten Weg: nicht von der Marke zur Bewilligung, sondern von der Bewilligung zur Marke. In der Schweiz führt dieser Weg immer zu zwei Namen.
Die Rechtslage: warum es beim Markt der zwei bleibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Artikel 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier die falsche Adresse; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos und deren Spiele, nicht Sportwetten. Wer ein Casino-Limit mit einem Wettlimit verwechselt, hat zwei verschiedene Aufsichtsregime in einen Topf geworfen.

Die Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Swisslos hält sie für Sporttip, die Loterie Romande für Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt, und das ist die eine Regel, aus der alles andere folgt. Ein dritter Veranstalter mit Bewilligung existiert nicht, und die Gespa veröffentlicht aus genau diesem Grund keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Sie veröffentlicht die Sperrliste, und das ist etwas anderes.
Der Rechtsschutz endet an der Grenze. Ein ausländisches Haus mit Bewilligung in seinem Herkunftsland hat in der Schweiz keine, und ein Schweizer Gericht ist nicht die Instanz, an die man sich bei einem Streit wendet. Der Reingewinn der bewilligten Spiele geht nach der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen an die Vereinbarungskantone; die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und belief sich 2025 auf CHF 3’863’790. Ein Teil jedes bewilligten Einsatzes landet also in der kantonalen Kasse und in der Suchtprävention. Bei einem ausländischen Anbieter landet der gesamte Betrag woanders, und das ist die nüchterne Fassung der Werbung mit dem «fairen Spiel».
Insolvenz- und Zugangsrisiko: was Spielerschutz praktisch heisst
Bei bewilligten Veranstaltern gilt keine staatlich verordnete Einzahlungsgrenze; die Limiten setzt man selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Artikel 87 VGS). Bei Sporttip bedeutet das konkret: vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine wichtige Unterscheidung: eine Limite, die während der Erfüllung einer Bonusbedingung gilt, ist keine generelle Limite. Wer das verwechselt, plant mit einer Zahl, die für seinen Fall nicht gilt.
Die Verzögerung bei der Erhöhung ist der wirksamste Teil des Systems. Nicht weil sie unüberwindbar wäre, sondern weil sie den Moment kostet, in dem man sie ausschalten will. Wer eine Limite senkt, spürt sofort eine Wirkung. Wer sie erhöhen will, hat drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Artikel 80 bis 82 BGS umfasst die Sperre überschuldete und suchtkranke Personen ebenso wie die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Artikel 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Artikel 81 BGS), und eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Artikel 45 BGS).
Ein Schweizer Anbieter ist dabei, wie oben bei Auszahlungen und Sperrregister beschrieben, an dieses Register angeschlossen. Ein ausländischer Anbieter ist es nicht. Genau dort liegt der Preis der grösseren Auswahl: die Selbstsperre, die bei Swisslos schweizweit wirkt, endet an der Grenze des Anbieters, bei dem man sie nicht gesetzt hat.
Die Registrierung selbst ist der Filter, der alles andere trägt. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Ein Anbieter, der mit «ohne Registrierung» oder «ohne Verifikation» wirbt, bewirbt damit den Wegfall genau der Prüfung, die den Anschluss an das Sperrregister herstellt.
Wo die Prüfung greift und wo nicht, ist keine akademische Frage. Bei der Registrierung prüft der Veranstalter die Identität und den Wohnsitz, weil die Bewilligung nur für ein bestimmtes Gebiet gilt. Bei Swisslos sind das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande sind es die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet; wer im Aargau wohnt, kommt nicht an ein Konto der Loterie Romande, und wer im Wallis wohnt, nicht an eines von Swisslos. Das ist die praktischste Folge der Zweiteilung des Marktes.
Die Loterie Romande betreibt ihr Angebot mit einer eigenen Infrastruktur: sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf dieselbe Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, die als IKV 2020 geführt wird.
Und wer den Jugendschutz als Argument für den bewilligten Markt anführt, sollte die Testkaufzahlen kennen, die im Abschnitt über Insolvenz- und Zugangsrisiken stehen. Der Schutz ist schärfer als anderswo, aber er ist gelogen von einer Quote, die kein Marketing erwähnt. Wer das weiss, prüft seine eigene Umgebung genauer, statt sich auf eine Anbieterkennzeichnung zu verlassen.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Struktur des Marktes: zuerst die beiden Veranstalter, die eine Bewilligung haben, danach die acht ausländischen Namen. Die Bewertung folgt derselben Struktur. Bei den ersten beiden geht es darum, was das bewilligte Angebot praktisch wert ist; bei den anderen darum, was es kostet, sich darauf einzulassen.
Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter mit staatlich geprüftem Wettprogramm
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Beide Bewilligungen — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) — stehen in den öffentlich einsehbaren Unterlagen, und die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat damit den einzigen Anbieter zur Hand, dessen Programm, dessen Limiten und dessen Auszahlungsweg einer Prüfung unterliegen, die er selbst nicht bezahlt.
Der praktische Rahmen ist eng und transparent. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Änderungen sind jederzeit ohne Begründung möglich, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle spielen. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, sind Einzelwetten ungültig und werden zurückbezahlt, während die Voraussage in einer Kombinationswette Quote 1.00 erhält.
Was dieses Haus von jedem ausländischen unterscheidet, ist nicht die Quote, sondern die Adresse, an die man sich wendet. Eine Auszahlung geht nur an ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Selbstsperre wirkt im schweizweiten Register. Ein Streit endet nicht an einer Grenze. Diese drei Sätze sind die Kosten-Nutzen-Rechnung des bewilligten Marktes in Reinform — und der Nutzen fällt dem zu, der ohnehin im Vertragsgebiet wohnt.
Ein Vorbehalt gehört dazu. Für Personen mit Wohnsitz in einem Kanton der Loterie Romande ist Swisslos keine Option, und umgekehrt. Der bewilligte Markt ist nicht eng, weil das Angebot dünn wäre, sondern weil er geografisch zweigeteilt ist.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Adresse, andere Fristen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51, Aufsicht Gespa). An den Grundregeln ändert die Sprache nichts: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, die Spielsperre im schweizweiten Register, die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, der begrenzte Katalog bewilligter Sportarten und Wettbewerbe.
Der Unterschied liegt im Alltag. Verkaufsstellen, Fristen und Zahlungswege sind die der Loterie Romande und nicht die von Swisslos, und die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters sind die einzige belastbare Quelle. Wer das nicht auseinanderhält, vergleicht zwei Häuser auf Grundlage der Zahlen eines dritten.
Die Westschweiz hat damit zwei Dinge gleichzeitig: denselben Rechtsschutz wie die Deutschschweiz und eine andere Adresse für dieselbe Frage. Für einen Wettenden ist das keine Wahl. Es ist ein Wohnsitzmerkmal mit den Folgen eines Wohnsitzmerkmals.
BetAlright: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — ist in der Schweiz ohne Wirkung, und mit Artikel 4 BGS ist das keine Auslegungsfrage, sondern der Wortlaut. Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Was daraus für einen Wettenden folgt, ist nicht, dass die Seite schlecht funktioniert. Sie funktioniert möglicherweise sehr gut, und das ist der Grund, warum so viele Nutzer dort landen. Es folgt, dass die Prüfung, die den bewilligten Markt trägt, hier nicht stattfindet: keine Aufsicht, die das Wettprogramm gegen eine Liste hält, keine Identitätsprüfung mit Anschluss an das Register, kein Ort, an dem ein Streit um einen Wettschein ausgetragen wird. Ein neu auftretender Name ist in dieser Gruppe kein Einzelfall, sondern die normale Erscheinungsform.
Wer die Quoten für einen bestimmten Anlass vergleichen will, kann das tun. Ein Vergleich, der zwei Kommastellen gewinnt, tauscht sie gegen die Möglichkeit, bei einer Blockade in der Nacht ohne Ansprechpartner dazustehen.
Rabona: Bewilligung im Ausland, Blockaderisiko in der Schweiz
Rabona gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Bewilligung nicht nachvollziehbar und ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domäne potenziell auf der Sperrliste. Damit ist die entscheidende Frage einer Wette nicht die Quote, sondern die Frage, ob die Seite morgen noch erreichbar ist.
Das Blockadesystem arbeitet nach Artikel 86 bis 93 BGS über DNS-Sperren bei Schweizer Telekom-Anbietern. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen, und blockierte Namen werden innert Stunden ersetzt. Dieser Rhythmus macht jeden Anbieter dieser Gruppe zu einem Provisorium, unabhängig von seiner eigenen Organisation.
Für einen Wettenden heisst das: das Guthaben auf dem Konto ist nicht dasselbe wie Geld auf einem Konto. Vor einem grösseren Einsatz steht deshalb nicht die Frage nach der Quote, sondern die Frage, wie viel man dort liegen lassen würde, wenn die Seite morgen nicht mehr antwortet.
20Bet: grosser Namensauftritt, dünne Absicherung
Auch 20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet nach Artikel 4 BGS keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann auf die Sperrliste genommen werden. Beträgt ein Verlust in einem bewilligten Haus den Einsatz, kann er hier zusätzlich das Guthaben umfassen, das man nicht mehr abheben kann.
Der massgebliche Vergleichspunkt ist nüchtern. Bei Swisslos geht jede Auszahlung an ein Konto im eigenen Namen, unabhängig davon, ob der Betrag klein ist; Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Die Sicherheit des Geldes hängt dort an einer Regel, die der Veranstalter einhalten muss. Hier hängt sie an der Geschäftspolitik eines Hauses ohne Schweizer Aufsicht.
Wer das akzeptiert, akzeptiert eine Wette auf den Fortbestand des Anbieters, die er selbst nicht einkaufen kann.
MyStake: ein Konto, das am Gesetz nicht hängt
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische ohne Wirkung in der Schweiz (Artikel 4 BGS), keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und eine Domäne, die blockiert werden kann. Das ist die vollständige Beschreibung des bewilligungsrechtlichen Status und zugleich das einzige Merkmal dieser Gruppe, das in der Schweiz zählt.
Für Schweizer Wettende ist damit auch die Frage nach der Verifikation in einer anderen Richtung zu lesen. Eine Seite ohne Prüfung ist nicht diskretionär, sie ist unverbunden: sie stellt nicht die Verbindung zum Selbstsperrregister her, die ein bewilligter Veranstalter herstellen muss. Wer keine Identitätsprüfung will, verliert die Registeranbindung mit — und dazu die Stelle, an der seine Sperre schweizweit gelten würde.
Eine Bequemlichkeit, die man mit dem einzigen Mechanismus bezahlt, der einen im Ernstfall schützen kann. Die Rechnung ist nicht ausgeglichen.
MrXbet: ein Konto ohne Schweizer Adresse
MrXbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung bleibt in der Schweiz ohne Wirkung (Artikel 4 BGS), das Haus ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domäne kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Damit gilt für dieses Konto, was oben bei Auszahlungen und Sperrregister steht: der Schweizer Schutz endet dort, wo ein Spieler den Anbieter wechselt. Bei Swisslos wirkt eine Selbstsperre schweizweit und schliesst Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein ein. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen durchgehenden Faden nicht, weil niemand die Registerverbindung geschaffen hat.
Die Entscheidung ist damit nicht zwischen zwei Quoten, sondern zwischen zwei Ebenen von Verbindlichkeit.
Betscore: das Risiko der Domäne, nicht des Angebots
Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz wirkungslos (Artikel 4 BGS), es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann blockiert werden.
Das Risiko eines Kontos in dieser Gruppe ist deshalb selten ein schlechtes Angebot. Es ist ein adressloses Angebot: kein Schweizer Gerichtsweg, keine Schweizer Aufsicht, kein Ort, an dem ein Wettschein geprüft wird. Wenn die Aufsicht blockierte Domänen innerhalb von Stunden ersetzt, ist das für sie ein technischer Vorgang. Für das offene Guthaben eines Kunden ist es ein Endpunkt.
Wer dort spielt, sollte den Betrag bestimmen, den er bereit ist, unter diesen Bedingungen zu verlieren, und ihn nicht nachträglich anpassen.
HornetBet: keine Aufsicht über das, was auf dem Bildschirm steht
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische ohne Wirkung in der Schweiz (Artikel 4 BGS), keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und eine Domäne, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Damit fehlt auch die Prüfung, die im bewilligten Markt den Kern ausmacht: die Gespa führt die Liste, die zeigt, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt veranstaltet werden dürfen (Version 10.09.2026).
Dieser Wegfall ist kein Nebenaspekt. Er bedeutet, dass niemand ausser dem Anbieter selbst kontrolliert, was auf dem Bildschirm steht — und nebenbei, dass es keine Instanz gibt, die einer Beschwerde nachgeht.
Der Preis der grösseren Auswahl liegt damit nicht im Programm, sondern in der Abwesenheit eines Kontrollpunkts.
BC.Game: die grösste Auswahl, der schwächste Rückhalt
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Wirkung in der Schweiz (Artikel 4 BGS), es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domäne kann blockiert werden. Eine vollständige Darstellung der Erträge und der Abzüge, wie sie beim bewilligten Markt vorliegt — Reingewinnverteilung nach der Interkantonalen Vereinbarung, Spielsuchtabgabe von 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 CHF 3’863’790 — gibt es hier nicht.
Diese Abwesenheit ist kein moralisches Argument, sondern ein Indiz. Sie zeigt, wie weit die beiden Modelle auseinanderliegen, und sie zeigt, warum «neu» in der Schweiz kein Qualitätsmerkmal ist, sondern ein Herkunftshinweis.
Für Wettende, die wissen wollen, worauf sie sich einlassen, ist die Antwort einfach beschrieben: auf ein Haus, dessen einzige Verbindlichkeit die ist, die es sich selbst gibt.
Wohin die Wahl am Ende führt
Wer die Bewilligungsfrage beiseitelegt, findet in dieser Gruppe ohne Zweifel die interessanteren Programme, die breiteren Sportartenlisten und die Preise, die auf den ersten Blick höher aussehen. Wer sie in den Vordergrund stellt, findet zwei Häuser, deren Bedingungen man nachlesen kann und deren Streitigkeiten man vor einer Schweizer Instanz klären kann. Dass die erste Gruppe in der Schweiz beworben werden darf, solange die Werbung nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet ist und nicht für unerlaubtes Glücksspiel wirbt, macht die Entscheidung nicht einfacher, aber die Rechtslage eindeutig: nach Artikel 74 Absatz 3 BGS ist Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht veranstaltet werden darf, verboten, und Artikel 131 BGS stellt dafür Busse bis CHF 500’000 in Aussicht.
Der Satz mit den zwei Veranstaltern am Anfang war also keine Spitze, sondern die Zusammenfassung. Neue Namen gibt es viele. Neue Bewilligungen gibt es keine.
Häufige Fragen zu neuen Schweizer Sportwettenanbietern
Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit einer Bewilligung?
Nein, derzeit nicht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein ganz neuer Name mit Schweizer Bewilligung würde eine Änderung dieser Ordnung voraussetzen. Alles andere sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung.
Welcher Anbieter ist der beste, wenn nur zwei zugelassen sind?
Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kommt praktisch nicht an Sporttip vorbei; in den sechs Westschweizer Kantonen führt kein Weg an Jouez Sport vorbei. Ein «Bester» entsteht damit erst innerhalb eines Angebots: über Quoten, Limiten, Zahlungswege und Prüfbarkeit des Wettprogramms verglichen. Ein Ranking über zehn Namen blendet die Bewilligungsfrage aus und ist deshalb keines.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?
Die Gespa veröffentlicht die Domänen ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Wer dort steht, ist nicht vorbestraft — seine Seite ist von Schweizer Anschlüssen aus nicht erreichbar. Blockierte Namen werden innert Stunden ersetzt. Ein Konto dort ist damit technisch provisorisch, und ein offenes Guthaben steht im schlimmsten Fall ohne Zugang dar.
Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die Marge vergleichen?
Eine einzelne Spitzenquote sagt nichts. Aussagekräftig ist der Quotenschlüssel eines Marktes: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Diese Rechnung an einem Spiel mit drei Ausgängen zeigt in zwei Minuten, in welcher Grössenordnung ein Haus arbeitet — und erspart den Griff zur nächsten Einzelquote.
Welche Zahlungswege sind möglich, und weshalb nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Swisslos bietet PostFinance Pay für das Aufladen an, die Bestätigung läuft direkt in der App, zusätzlich gibt es Einzahlungsschein und Online-Zahlung ab CHF 20. Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen, weil die Identitätsprüfung den Veranstalter an das Sperrregister anbindet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Markt nicht.
Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?
Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz ohne Wirkung. Es fehlen Schweizer Aufsicht, Registeranbindung und Gerichtsweg, die Domäne kann blockiert werden, und Einsätze sowie Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis, die sie als Einkommen behandeln kann.
Vergleich – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
