Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten – geprüft gegen Bewilligung, Limiten und Auszahlungsregeln
Ladevorgang...
Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ein Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Mehr Angebot gibt es nicht.
Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Aufsichtsfragen geprüft gegen die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalterinnen.
Verlustlimiten stehen vor der ersten Wette, nicht nach der ersten Niederlage
Das ist die Reihenfolge, die im Schweizer Recht steckt, und sie ist unbequem: Wer bei Sporttip mitspielen will, muss seine Limiten setzen, bevor er überhaupt eine Quote ansehen kann. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, für Spielende unter 21 Jahren, CHF 1’000. Dazu freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Der Mechanismus dahinter verdient einen zweiten Blick, weil er in beide Richtungen asymmetrisch arbeitet. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Wer in einer schwachen Stunde beschliesst, die Limite hochzusetzen, hat also drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen — und genau das ist die Absicht.
Was die 72 Stunden kosten — und wem sie nützen
Dem ungeduldigen Wettenden kosten sie eine Wette. Dem, der die Limite aus einem Impuls heraus anheben wollte, kosten sie nichts, was er nicht wieder zurücknehmen könnte. Das ist die günstigste Stelle im ganzen Schweizer System: Der Aufschub ist unentgeltlich, er trifft keinen, der ihn nicht selbst ausgelöst hat, und er wirkt.

Eine Limite ist kein Konto-Stand. Sie fasst Verluste, nicht Einsätze, und sie ist keine Einzahlungsgrenze. Beides wird regelmässig verwechselt. Wer CHF 200 Verlustlimite für sieben Tage setzt, kann in diesen sieben Tagen deutlich mehr als CHF 200 umsetzen, wenn er zwischenzeitlich gewinnt. Die Grenze zieht erst beim Saldo über den Zeitraum.
Sperren: sofort möglich, in einem Fall dauerhaft
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen landet in einem schweizweiten Register und wirkt auch gegen Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer aus den Westschweizer Kantonen kommt und dort spielt, unterliegt in dieser Frage demselben Register; es ist keine Frage des Sprachenteils.
Die Befristung von 1 bis 180 Tagen liest sich harmlos. Sie ist der strengere Teil: Ein Aufschub bis Fristablauf heisst, dass ein Anruf beim Kundendienst am dritten Tag nichts bewirkt. Nur der unbefristete Weg ist überhaupt ein Ausweg — und der ist nicht mehr rückholbar wie ein Häkchen auf einer Einstellungsseite.
Guthaben und Verlustlimiten greifen gemeinsam
Gratisspielguthaben ändert an dieser Mechanik nichts. Die Limiten gelten auch beim Einsatz von Gratisguthaben. Ein Freibetrag ist also kein Schlupfloch in die Spielerschutzlogik, sondern ein Wettvorgang wie jeder andere. Wer glaubt, mit beworbenem Guthaben risikofrei zu spielen, tauscht nur Geld gegen Zeit: Der Verlust tritt nicht in der eigenen Tasche auf, in der Limitenrechnung steht er trotzdem.
Die Westschweizer Regeln setzen andere Akzente. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Wer weiss, dass die Gewinngrenze für die automatische Gutschrift bei CHF 1’000 liegt, plant seine Auszahlung anders als jemand, der es nicht weiss.
Wer ein Gratisspielguthaben nie auszahlen lassen kann — bei der Westschweizer Veranstalterin ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar — merkt erst am Wettschein, wie eng der Begriff «Gratis» geschnitten ist. Das Guthaben kauft einen Wettschein. Es kauft kein Geld.
Gratiswetten sind eine Ausnahme, keine Produktlinie
Ein Blick in die Zahl hilft: 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das sind keine Dutzende laufender Aktionen pro Monat. Das ist der Rahmen, in dem überhaupt etwas möglich ist, und er erklärt, warum die beworbenen Neukundenangebote in der Schweiz klein bleiben und warum ein Vergleich von Swisslos gegen Loterie Romande kein Vergleich von Bonuszuflüssen ist.
Die Landesregel ist einfach und sollte sie sitzen: Kostenlose Spiele oder kostenloses Guthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nicht nachträglich, nicht in einem Meldeverfahren, sondern vorher. Ein Anbieter, der eine mitteleuropäische Bonusmaschinerie hochzieht, kann in dieser Jurisdiktion nicht tätig sein, und ein Anbieter, der es hier dürfte, tut es nicht, weil die Aufsicht ihn fragen würde.
Die Aktion, die zeigt, wie so etwas in der Schweiz aussieht
Die Loterie Romande fuhr von 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». An sieben Aktionstagen galt: Wer den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage über knapp drei Monate. Wer an einem Heimspieltag nicht im Stadion war oder den Code nicht innert einer Woche eintrug, bekam nichts, und niemand schuldete ihm etwas. Die Zahl 7’000 ist die interessanteste in diesem Satz: Sie ist die eigentliche Obergrenze der Aktion, nicht die CHF 10 pro Person. Bei einem Aktionszeitraum, der eine halbe Saison umspannt, und einer Ausgabe, die gemessen am Werbebudget eines Wettbewerbs im Ausland ein Taschengeld ist, sind 7’000 Stück schnell vergriffen.
Die 30 Tage Gültigkeit sind der nächste Filter. Ein Guthaben, das einen Monat hält, zwingt zur Entscheidung in einem Zeitfenster, in dem im Schweizer Fussball vielleicht sechs Runden gespielt werden. Wer die Aktion nutzen wollte, musste nicht nur anwesend sein, sondern auch zügig wetten.
Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit: die drei Stellen, an denen ein Angebot lebt oder stirbt
Bei jedem beworbenen Guthaben lohnt sich die gleiche Reihenfolge. Erstens: Bis wann muss es eingesetzt sein? Zweitens: Welche Quote verlangt die Bedingung für die Wette, auf die das Guthaben gesetzt wird? Drittens: Wird der Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt, oder kommt nur der Gewinnteil zurück? In der Schweiz ist die dritte Frage fast immer die entscheidende, und die Antwort lautet in der Regel: nur der Gewinnteil.
Dafür steht der Sporttip-Kombiboost als Kontrast, weil er keine Gratiswette ist, sondern eine Erhöhung, und das ist ein anderer Vertrag mit einem anderen Kostenprofil. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Je höher die Stufe, desto enger das Fenster: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 gehen in einer echten Kombination durch wenige Ligaspieltage hindurch, und eine einzige Voraussage mit Quote 1.45 kippt die ganze Stufe nach unten.
Auch die Quotenboosts bei Sporttip haben ihren Haken. Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also eine Position mit erhöhtem Gewinn aufbaut und dann vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung — und der Auszahlungsbetrag, den er für den vorzeitigen Ausstieg akzeptiert, enthält sie nicht mehr.
Zehn Wetten im Vergleich: Wo die Marge und nicht der Bonus entscheidet
Der Vergleich beginnt bei etwas, das keine Aktion und keine Bedingung hat: der Marge. Eine Quote ist keine neutrale Abbildung einer Chance, sondern eine Zahl mit einer Gebühr darin, und die Gebühr heisst Marge.
Der Rechenweg, der aus jeder Quote die Gebühr holt
Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 rechnet sich der Auszahlungsanteil aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also rund 0.95 — ein Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent und eine Marge von rund 5 Prozent. Diese beiden Zahlen sind dasselbe Geschäft von zwei Seiten betrachtet: Was die Veranstalterin behält, ist was dem Wettenden fehlt.
Die Marge eines Marktes, der eine Partie mit klarem Favoriten beschreibt, fällt anders aus als die eines ausgeglichenen Spiels, und eine Kombination aus mehreren Voraussagen multipliziert die Quoten und damit die Margen der beteiligten Märkte. Wer eine Fünfzehn-Voraussagen-Kombination für den 100-Prozent-Boost des Kombiboosts zusammensetzt, sammelt die Gebühr fünfzehnmal ein, bevor der Boost zum ersten Mal greift. Der Boost ist echt. Die Grundlage, auf die er wirkt, ist bereits geschmälert.
Wie die Marge zwei Angebote gefühlt gleich und tatsächlich ungleich macht
Dieselben CHF 10 Gratisspielguthaben sind nicht dieselben CHF 10. Was das Guthaben wert ist, hängt an der Quote, auf die es gesetzt wird, und am Auszahlungsanteil des Marktes. Diese Rechnung lohnt sich, weil sie eine Rangliste produziert, die nichts mit der beworbenen Zahl zu tun hat.
Bei einer Quote von 1.90 fällt auf den Gewinn des Gratisguthabens eine Marge des Marktes an, hier rund 5 Prozent. Bei einem Nominalwert von CHF 10 und einer Quote von 1.90 ergibt sich ein Nettoertrag je Drehung von CHF 9, vermindert um die Marge von rund 5 Prozent — ein Erwartungswert von etwa CHF 4 bis 5 je Drehung, also rund 50 Rappen pro Franken Nominalguthaben. Bei einer Quote von 1.30 sinkt der Nettoertrag je Drehung auf 30 Prozent des Einsatzes; derselbe Erwartungswert bricht auf etwa CHF 1.40 je CHF 10 zusammen, also unter 15 Prozent. Dass nur der Gewinnteil ausbezahlt wird, ist die Voraussetzung beider Zahlen und der Grund, warum die Quote wichtiger ist als die Höhe des Guthabens.
Für den Leser heisst das: Ein Angebot über CHF 50, das auf einen Markt mit enger Marge und zu einer Quote um 1.90 gesetzt wird, ist mehr wert als ein Angebot über CHF 100, das auf einen Markt mit schlechterem Auszahlungsanteil oder eine Quote um 1.30 gezwungen wird. Die Zahl, mit der geworben wird, ist die Zahl, die am wenigsten aussagt.
Die vier Vergleichsmassstäbe jenseits des Bonusbetrags
Quotenhöhe, Marge, Einsatzlimiten und Zahlungswege. Das ist die Reihenfolge, in der sich zwei Schweizer Angebote sinnvoll vergleichen lassen, und in dieser Reihenfolge steht der Bonus nirgends. Er ist der instabilste Teil des Vergleichs: eine Aktion mit Frist, Kontingent und Bedingung, während Quoten und Limiten das Gerüst sind, auf dem jeder Wettschein steht, ob mit oder ohne Guthaben.
Bei den Limiten lohnt die Genauigkeit. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Systemwette mit CHF 10’000 klingt grosszügig und ist doch eine logische Folge: Eine Systemwette ist eine Vielzahl von Einzelwetten in einem Wettschein, und die Obergrenze muss die Summe der Linien tragen. Für den Gelegenheitswettenden ist der relevante Wert die CHF 1’000-Grenze auf der Einzelwette — eine Grenze, die die meisten nie berühren und die trotzdem dauerhaft im Bedingungswerk steht.
Beim Mindesteinsatz von CHF 1 ist die Schweiz grosszügiger, als viele erwarten. Wer mit kleinem Budget arbeitet, kann hier tatsächlich eine Wette mit einem Franken platzieren. Das ist bei einem Auslandsanbieter mit einem Mindesteinsatz von mehreren Einheiten nicht selbstverständlich, und es ist einer der wenigen Punkte, in denen die Schweizer Variante einem Wettenden mit kleinem Rahmen entgegenkommt.
Bei den Zahlungswegen zählt die Verbindung zum eigenen Namen
In der Schweiz gibt es für Wetten keine anonyme Auszahlung. Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Kryptobasierte oder anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und ein Kredit an Spielende wird nicht gewährt.
Der praktische Effekt ist ein Test vor der ersten Wette, nicht danach. Wer kein Konto auf den eigenen Namen führt, kann einen Gewinn nicht abholen, und die Prüfung läuft bei der Registrierung. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Bei der Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Bei den Einzahlungswegen bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein Zahlungsweg unter mehreren und nicht der einzige: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenze von CHF 9’999 ist keine Verfügbarkeitsgrenze, sondern eine Guthabenobergrenze — wer schon nahe daran steht, kann nicht weiter aufladen, selbst wenn er es wollte.
Auszahlung: 365 Tage, zwei gratis, dann 3 Prozent
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Das ist ein Detail, das erst im dritten Jahr auffällt. Die erste und die zweite Auszahlung sind frei; danach kann die Veranstalterin zulangen, und 3 Prozent auf eine Auszahlung von mehreren tausend Franken ist ein spürbarer Betrag. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt den Preis mehrfach; wer seltener und in grösseren Summen abzieht, umgeht ihn weitgehend. Das ist keine Lücke im System, sondern eine Lenkungswirkung, und die Richtung, in die sie lenkt, ist die richtige für den, der sein Guthaben ohnehin nicht als Sparkonto benutzt.
Bei kleineren Summen ist der Weg kürzer. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die 3 Arbeitstage sind der schnellere Weg, nicht der langsamere — die Gutschrift ins Wallet ist sofort, aber sie ist kein Auszahlungsvorgang, solange das Guthaben im System liegen bleibt.
Und dann das Kleingedruckte, das kein Bonusprospekt druckt: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist lang. Die 10 Tage für eine Einsprache sind es nicht, und wer sie verpasst, hat keinen zweiten Anlauf.
Die zwei Bewilligungen, die es gibt, und die acht Marken, die keine haben
Einordnung: was eine Bewilligung hier bedeutet
panorami
Die folgende Übersicht stellt die zehn Plattformen nebeneinander. Die entscheidende Spalte ist die erste, nicht die letzte.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung vorhanden | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung vorhanden | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS; Aufsicht Gespa |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz |
Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne. Diese Spalte ist die einzige, die sich nicht verhandeln lässt, und sie entscheidet, welches Recht überhaupt auf einen Wettschein anwendbar ist. Eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist keine mildere Variante derselben Sache. Sie ist eine Sache in einem anderen Rechtsraum.
Der zweite Blick gilt der Reichweite innerhalb der beiden bewilligten Zeilen. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet offen. Wer in Zürich wohnt, kann das Westschweizer Produkt nicht eröffnen, und umgekehrt. Die Bewilligung entscheidet also nicht nur, ob, sondern auch welches.
Der Ort des Gratisguthabens im Schweizer System
Ein Gratisspielguthaben ist im Schweizer Recht kein Geschenk, sondern ein Guthaben mit Bedingungen: Es braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, es ist an ein verifiziertes Konto gebunden, es unterliegt denselben Limiten wie ein gekauftes Guthaben, und es ist in aller Regel nicht auszahlbar. Das ist die ganze Grundlage, und sie erklärt, warum das Angebot in der Schweiz klein bleibt.
Der Markt selbst ist ein Oligopol aus zwei interkantonalen Veranstalterinnen, und beide sind gemeinnützig gebunden: Nettoerträge aus dem Geldspiel fliessen in der Schweiz öffentlichen Zwecken in den Kantonen zu. Eine dieser Veranstalterinnen, Swisslos, ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Westschweizer Veranstalterin, die Loterie Romande, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Das Geschäftsmodell erklärt die Preise. Wenn der Überschuss an Kantone und Gemeinnützigkeit geht, ist der Spielraum für aggressive Werbeboni nicht gross — nicht aus Knausrigkeit, sondern aus Konstruktion. Ein privater Anbieter mit Aktionärsrendite kann eine Neukundenkampagne gegen zukünftige Erträge rechnen; eine Genossenschaft mit gemeinnützigem Zweck kann das nur begrenzt, und die Aufsicht lässt sie ohnehin nicht.
Was ein Konto hier verlangt und was es ausschliesst
Der Registrierungsvorgang ist die erste Hürde und liegt vor allem anderen. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und genau eine Registrierung pro Person. Die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Prüfung kostet fünf Minuten und schliesst eine Menge aus. Kein Ausweisdokument, keine Wette. Adresse, die nicht zum Vertragsgebiet passt, keine Wette. Bestehende Sperre, keine Wette. Wer sich an einem Wohnsitzwechsel im Ausland versucht, wird bei der nächsten Prüfung abgewiesen. Was übrig bleibt, ist ein Kreis von Spielenden, der vollständig identifiziert ist — und ein Wettschein, der nicht anonym sein kann.
Der zweite Ausschluss betrifft die Teilnehmenden selbst. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für Trainer, Betreuer und Funktionäre mit Sonderwissen ist das eine relevante Schranke, und sie wird nicht durch einen Umweg über einen Zweitaccount umgangen, weil es keinen zweiten Account gibt.
Wie eine Wette abgerechnet wird, bevor der Gewinn ausgezahlt ist
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die doppelte Rundung ist ein Detail mit Kalkül: Die Aufrundung auf zwei Stellen verhindert krumme Zwischenwerte, die Abrundung auf 5 Rappen bedeutet, dass die Veranstalterin keine Rappenbeträge überweist und der Rest bei ihr bleibt. Über Tausende Wetten ist das eine Grösse, die sich nicht in einem einzelnen Wettschein niederschlägt, aber in der Marge des Gesamtsystems.
Dazu die Regeln, die nach dem Wettschein greifen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer eine Livewette in der Sekunde vor dem Tor platziert, hat den Ausgang nicht gekauft. Er hat einen Einsatz zurückbekommen.
Für den Regelrahmen einer Wette sind zwei weitere Stellen wichtig. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein fataler Irrtum in eigener Sache ist also kostenlos — für die Veranstalterin.
Cash-Out: aussteigen ist nicht gleich kassieren
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; die Veranstalterin muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist die schlichteste Art, wie eine Marge sichtbar wird. Wer aussteigt, verkauft einen Gewinnanspruch an den Buchmacher — zu einem Preis, den der Buchmacher setzt, in einer Zahl, die er jederzeit ändern darf, in einem Markt, den er nicht bedienen muss. Der Ausstieg ist eine Bequemlichkeit mit Preis, und sie ist in der Schweiz erhältlich, wo sie durch keine Regel vorgeschrieben ist. Sie ist eine Produkteigenschaft, nichts mehr.
Die Regeln, die dem Angebot die Form geben
Warum es nur zwei Veranstalterinnen gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz und unterstehen der Aufsicht der Gespa, nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese Grenze hat einen Namen und eine Adresse.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer eine Liste sucht, in der die zehn grössten Schweizer Anbieter stehen, sucht eine Liste, die nicht geführt wird.
Der Standort der Aufsicht ist Bern, die Gespa ist die interkantonale Geldspielaufsicht, und das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Das Geldspielgesetz selbst gilt seit dem 1. Januar 2019. Wer eine Rechtsgrundlage nachschlagen will, sucht unter SR 935.51 und nicht unter einer kantonalen Verordnung.
Ein geschlossener Katalog: nur Sport, und nicht alles davon
Erlaubt ist nur, was auf einer bestimmten Liste steht. Es gibt eine Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf die Bestimmungen zum Veranstalter- und Spielbewilligungswesen. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe gibt es keine Wetten. In der Liste stehen keine Corner- und Kartenmärkte und kein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Das erklärt eine Erfahrung, die viele beim ersten Blick auf die Schweizer Wettprogramme machen: Es fehlt. Keine Eckbälle, keine gelben Karten, keine E-Sport-Spiele. Das ist keine Produktschwäche, die sich mit einer besseren Plattform beheben liesse, sondern eine Aufzählung, die endet, wo die Aufsicht sie enden lässt. Wer genau diese Märkte will, muss sie anderswo suchen — und akzeptiert dann die Folgen, die in den Abschnitten über die ausländischen Anbieter stehen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind im Übrigen ebenfalls nicht erlaubt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, wo die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat. Das Geldspielgesetz kennt keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und bleibt die Produkteigenschaft, als die es im Abschnitt über Cash-Out beschrieben ist.
Limiten setzt der Spielende, der Staat setzt keine feste Grenze
Die Schweiz hat keine gesetzlich feste Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der gesetzliche Rahmen ist also die Untergrenze dessen, was die beiden Veranstalterinnen sich selbst auferlegen. Wer die 72 Stunden für lang hält, hat recht und sollte wissen, dass das Gesetz nur 24 verlangt und die Veranstalterinnen die strengere Variante gewählt haben.
Wer glaubt, der Spielerschutz in der Schweiz funktioniere über einen staatlichen Deckel, irrt. Er funktioniert über die Selbstbindung des Spielenden, die vor der ersten Wette eingegangen wird, und über die Aufsicht, die den Veranstalter zur Einholung dieser Selbstbindung zwingt. Das ist ein schwächerer Schutz als ein fixer Betrag, und er ist ein stärkerer als keiner, weil er die Entscheidung an den Anfang legt, an dem sie noch nüchtern getroffen wird.
Wenn die Aufsicht zur Sperrliste greift
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt. Unter den Anbietern, die auf der Liste stehen oder standen, nennt die Aufsicht unter anderem Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365.
Diese Zahl verdient eine nüchterne Einordnung. 671 Domains sind nicht 671 Anbieter. Es sind Domainnamen, die von einer kleineren Zahl von Veranstaltern nachgeführt werden, sobald die vorige Adresse nicht mehr antwortet. Der Mechanismus kostet die Aufsicht wenig und die Anbieter ebenfalls wenig. Wer eine gesperrte Adresse über eine Suchmaschine findet und eine Ersatzadresse nutzt, hat den Block umgangen, aber nichts gewonnen — ausser dem Wegfall jedes Schweizer Schutzes, der an der Adresse ohnehin nie hing.
Ein weiteres Mittel ist die Spielsperre nach Massgabe der Aufsicht: Der unbefristete Eintrag im schweizweiten Sperrregister ist die eine Stelle, an der sich die beiden Welten wenigstens teilweise berühren, weil ein ausländischer Anbieter nicht daran angeschlossen ist und ein Sperreintrag dort niemanden aufhält.
Was ausländische Anbieter und ihre beworbenen Gratiswetten kosten
Ein ausländischer Buchmacher, der Schweizer Kundschaft mit Gratiswetten bewirbt, arbeitet in einem Bereich, für den in der Schweiz keine Bewilligung besteht. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist untersagt und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Wer solche Werbung schaltet, tut das auf eigenes Risiko; wer auf sie antwortet, trägt die Folgen.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und die schlechte folgt im nächsten Satz: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle. Ein Streitfall hat in der Schweiz kein Forum. Die Wohnsitzauflagen, die Identitätsprüfung, die Limitenpflicht und das Sperrregister gelten für einen ausländischen Anbieter nicht, weil sie an die Schweizer Bewilligung anknüpfen.
Die Steuer folgt dem Sitz des Anbieters und nicht dem Wunsch des Wettenden. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Wer im falschen Kanton wohnt, zahlt auf einen Gewinn, der beim Schweizer Anbieter steuerfrei geblieben wäre.
Und die häufigste Erwartung an einen Auslandsanbieter — die grosse Neukundenprämie — ist selbst der Grund, warum die Prämie existiert. Eine Gratiswette von mehreren hundert Franken, die Schweizer Kundschaft angeworben wird, ist eine Marketingausgabe ohne Schweizer Bewilligungsgrundlage, und sie wird nur dort getragen, wo die Erträge sie decken. Bei einem Zwei-Wege-Markt mit je Quote 1.90 und einem Nominalwert von CHF 10 Gratisguthaben bleiben bei einem Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent etwa CHF 4 bis 5 je Drehung übrig — bei einer Quote von 1.30 sind es unter CHF 1.50. Die Rechnung gilt für jedes Guthaben, das auf einen Markt gezwungen wird, und sie ist unabhängig davon, auf welcher Seite der Grenze der Anbieter sitzt.
Die Schweizer Veranstalterinnen, geprüft gegen ihre eigenen Bedingungen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, mit dem flexibelsten Guthabenlieferweg
Das erste, was bei Swisslos auffällt, steht in keiner Aktion, sondern im Zahlungsteil: PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für einen Spielenden in Zürich oder St. Gallen ist das der kürzeste Weg vom Konto zum Wettschein, und er ist kürzer als jede Zahlungsabwicklung, die über eine Auslandsplattform mit eigener Wallet-Struktur läuft.
Die Guthabengrenzen sind die zweite Auffälligkeit. Der Mindestbetrag beim Kauf von Spielguthaben beträgt CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der dritte Wert ist der bestimmende: Das Konto kann nicht bis zur Monatsgrenze aufgefüllt werden, wenn das Guthaben bereits nahe daran steht. Wer CHF 9’500 im Wallet liegen hat, kann nicht noch einmal CHF 500 nachladen. Das erzwingt eine Entscheidung zwischen Aufladen und Auszahlen, und die fällt bei 3 Prozent Kommission ab der dritten Auszahlung nicht immer zugunsten des Nachladens aus.
Bei den Auszahlungen ist der Weg zweistufig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet; darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die 365-Tage-Regel mit zwei kostenlosen Auszahlungen und danach möglichen 3 Prozent Kommission betrifft jeden, der sein Guthaben langfristig bewegt. Wer nur gelegentlich abzieht, merkt sie nicht. Wer nach jedem Gewinn abzieht, zahlt sie mehrfach.
Die Grenzen des Produkts liegen beim Marktkatalog und beim Zugang. Bewohner der Westschweizer Kantone können kein Konto eröffnen, weil Swisslos nur sein eigenes Vertragsgebiet bedient. Der Zugang hängt an einem hochgeladenen Ausweis, der gegen Adress-Datenbanken geprüft wird, und an einer Spielsperre, die nicht bestehen darf. Wer einmal dauerhaft gesperrt ist, ist in einem Register eingetragen, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt.
Das Konto selbst ist in seinen Funktionen reicher als der Bonus, und darin liegt die Bewertung: Der Reiz dieses Angebots liegt nicht in einem Promotionsguthaben, sondern darin, dass Guthabenlieferung, Limiten, Selbstsperre und Auszahlung aus einer Hand kommen und jede dieser Stellen eine Antwort hat, die auf einer Bedingung beruht statt auf einem Versprechen. Die doppelte Abrundung auf 5 Rappen und der Verfall nicht geltend gemachter Gewinne nach 26 Wochen zeigen allerdings, dass der Vorteil nicht symmetrisch verteilt ist.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter für die Westschweiz, mit dem Stadion-Guthaben als Fingerzeig
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 ist die anschaulichste Darstellung dessen, was in der Schweiz als Gratiswette durchgeht: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, gebunden an einen Code aus dem Stadion, der innert sieben Tagen in einem verifizierten Konto eingegeben werden musste. Ein Achtzehnjähriger ohne Saisonabonnement war nicht die Zielgruppe. Der Aktionsradius war so eng, dass er sich in einem Satz beschreiben lässt.
Die harten Zahlen liegen in der Kontoführung. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Der Unterschied zu Swisslos liegt im Ablauf: Hier entscheidet die Höhe des Gewinns, ob das Geld im System bleibt oder das Konto verlässt, und die Grenze verläuft bei CHF 1’000.
Dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, steht auch hier fest. Das verbindet die beiden bewilligten Angebote und trennt sie gemeinsam von der Vorstellung, ein Freibetrag sei Bargeld in Warteform. Kontaktadresse der Veranstalterin ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Freiburg wohnt, hat über diese Verkaufsstellen den Zugang, den ein Spielender aus Basel nicht hat.
Für wen sich das lohnt, entscheidet der Wohnsitz, bevor irgendeine Quote eine Rolle spielt. Sechs Kantone, ein Produkt, ein Konto pro Person. Innerhalb dieser Grenze ist die Bedingungslage transparent bis ins Detail der Aktionsmechanik, und die CHF 10 aus dem Stadion sind genau das, was sie sind: ein kleines, klar befristetes Guthaben und keine Neukundenprämie. Wer grössere Beträge bewegen will, wird hier fündig, ohne dass ihm ein Bonus dabei hilft — und wer die Aktion verpasst hat, hat nichts verpasst, was sich nachholen liesse.
Roobet: ein Casino-Profil, das an Schweizer Wettenden vorbeispielt
Roobet tritt ohne Schweizer Bewilligung an, und das ist die einzige Feststellung, die für dieses Angebot wirklich trägt. Eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt; selbst wenn eine existierte, hätte sie in der Schweiz keine Geltung, weil eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz nur in der Schweiz gilt. An das Schweizer Sperrregister ist die Plattform nicht angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden.
Fällt damit der ganze Anbieter weg? Nicht ganz, und die Antwort ist unbequem, weil sie nicht mit dem Etikett «illegal» endet. Wer Roobet nutzt, nutzt es in einem Rechtsraum ohne Schweizer Gewährleistung, ohne Streitschlichtung und ohne Limitenpflicht. Es gibt keinen Grund, einem Wettenden zu sagen, das sei dasselbe wie Sporttip, und es gibt keinen Grund, es ihm zu verbieten. Die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» ist eine Tatsachenangabe, und sie ist die einzige Angabe, die dieser Anbieter benötigt.
GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Anlaufstelle
Wie bei allen ausländischen Marken in dieser Übersicht ist die berichtete Bewilligung nicht festgestellt, sie gilt in der Schweiz nicht, und die Domain kann blockiert werden. GG.BET teilt dieses Profil vollständig.
Was daraus im Alltag folgt, ist nicht die Blockade, sondern die Zuständigkeit. Ein Streit über eine falsch abgerechnete Wette hat bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Instanz. Kein Ombudsmann, kein Sperrregister, keine Adresse in Bern. Es bleibt der Kundendienst des Anbieters und das, was seine eigenen Bedingungen sagen — Bedingungen, an die sich kein Schweizer Gericht in seiner Funktion als Schweizer Aufsichtsbehörde gebunden fühlt.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit dem grössten Werkzeugkasten der Liste
Die Kennzeichnung ist bei allen ausländischen Marken dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, berichtete Bewilligung nicht festgestellt, keine Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, Sperrlisten-Risiko für die Domain.
Und der Kontrast ist trotzdem der schärfste in dieser Übersicht. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung darf Märkte anbieten, die auf der Schweizer Liste gar nicht vorkommen — Corner, Karten, Esport und alles, was die Aufsichtsliste nicht aufführt. Die Vielfalt ist in dieser Konstellation kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Folge des fehlenden Rahmens, und wer sie sucht, verlässt die Schweizer Aufsicht nicht aus Versehen, sondern gezielt. Das sollte keine Überraschung sein, wenn es passiert.
N1 Bet: ein schlankes Profil ohne Schweizer Rahmenbedingungen
N1 Bet wird unter denselben Rahmenbedingungen geführt wie die vorangegangenen ausländischen Marken.
Über die Feinheiten des Produkts sagt das nichts aus, und es soll auch nichts über sie gesagt werden. Was gesagt werden kann, ist die Folge für den Wettenden: Alle Mechanismen, die eine Schweizer Bewilligung mitbringt — die Limitenpflicht vor der ersten Wette, die einheitliche Identitätsprüfung, die Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, der Eintrag im gemeinsamen Sperrregister — existieren hier nicht, weil sie an das Bewilligungsregime geknüpft sind. Ein schlankes Profil ist kein Vorteil und kein Nachteil. Es ist ein anderes Angebot an einem anderen Ort.
Bahigo: keine Schweizer Bewilligung, kein Registeranschluss
Bahigo trägt die nämliche Kennzeichnung wie alle Marken ohne Bewilligung. Wie für alle Marken ohne Bewilligung gilt: Die Werbung durch Dritte für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist untersagt, und die Busse dafür kann bis CHF 500’000 betragen.
Der konkrete Nachteil ist der Sperreintrag, der hier nicht greift. Bei Swisslos wirkt eine unbefristete Spielsperre auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein, weil sie in einem gemeinsamen Register steht. Bei einem Anbieter ohne Anschluss kann dieselbe Person unbehelligt weiterspielen. Wer die Sperre als eigene Schutzmassnahme nutzt, muss wissen, dass sie auf dieser Seite der Liste keine Öffnung findet.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen für den Streitfall
BDMBet steht ohne Schweizer Bewilligung in der Liste; eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, sie hätte in der Schweiz keine Geltung, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Die Folge für einen Streitfall ist die nüchterne Antwort auf die Frage, was ein Anbieter ohne Bewilligung tatsächlich kostet. Ein Einspruchsverfahren wie bei Sporttip — 10 Tage per eingeschriebenem Brief, 26 Wochen für die Geltendmachung — ist eine innerbetriebliche Ordnung, die nur gilt, wenn der Anbieter sie sich selbst gesetzt hat und wenn die Aufsicht darauf sieht. Ohne diese Aufsicht bleiben die Bedingungen des Anbieters eine Zusage, auf deren Einhaltung niemand von aussen drängt.
Jackbit: kein Schweizer Veranstalter, kein Schweizer Aufsichtsweg
Die Kennzeichnung lautet wie bei den übrigen ausländischen Marken: ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. In der Schweiz entfaltet keine ausländische Bewilligung Wirkung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land.
Die Einordnung ist damit vollständig. Jackbit ist kein Schweizer Veranstalter, untersteht keiner Schweizer Aufsicht, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Die Aufsicht kann die Domain auf die Sperrliste setzen; alles Weitere ist Sache des Anbieters und seiner Bedingungen.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung und ohne steuerfreien Gewinn
BillyBets führt dieselbe Kennzeichnung wie alle anderen ausländischen Anbieter in dieser Übersicht.
Dafür lohnt sich hier der steuerliche Blick, weil er bei ausländischen Anbietern regelmässig unterschätzt wird. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Der typische Wettende gewinnt weit unter diesen Grenzen und zahlt weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber manche Kantone behandeln sie steuerlich nicht so nachsichtig wie ein Schweizer Grossspiel — die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau rechnet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für den eigenen Fall hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was ein Gratisspielguthaben am Ende einbringt
Der Wert eines Gratisguthabens lässt sich berechnen, und die Rechnung ist konservativer, als die beworbenen Zahlen nahelegen. Die Grundlage ist ein Nominalwert von CHF 10, wie ihn die Westschweizer Aktion ausgab, und ein Zwei-Wege-Markt mit je Quote 1.90 als Rechenbeispiel. Bei einer Quote von 1.90 beträgt der Nettoertrag des Gewinns 90 Prozent des Nominalwerts und der Markt hat einen Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent, gerechnet aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90); die Marge des Marktes ist der Rest, also rund 5 Prozent. Der Erwartungswert je Drehung liegt damit bei etwa CHF 4 bis 5. Bezogen auf den Nominalwert sind das rund 50 Rappen pro Franken.
Dieselbe Rechnung mit einer Quote von 1.30 am selben Nominalwert ergibt einen Nettoertrag von 30 Prozent des Einsatzes und einen Erwartungswert von unter CHF 1.50 je Drehung, also weniger als 15 Rappen pro Franken. Die Bedingung ist in beiden Fällen, dass nur der Gewinnteil zurückfliesst und das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist. Der Wert liegt also in einem Band von rund 15 bis 50 Prozent des Nominalwerts, und die Spannweite kommt nicht aus der Grosszügigkeit des Anbieters, sondern aus der Quote, auf die das Guthaben gesetzt wird.
Das ist die Kennzahl, an der sich jedes beworbene Gratisspielguthaben messen lassen muss, und sie hat eine unangenehme Eigenschaft: Sie ist ein Durchschnitt über viele Wetten, keine Aussicht auf einen einzelnen Wettschein. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben einsetzt, gewinnt entweder CHF 9 oder verliert das Guthaben. Der Erwartungswert von etwa CHF 4 bis 5 sagt, was eine Vielzahl solcher Drehungen im Mittel einbringt, und er garantiert keinen einzigen Ausgang.
Was daraus für die Wahl folgt: Die Höhe des beworbenen Betrags ist die uninteressanteste Zahl in jedem Angebot. Wichtiger sind die Quote, auf die das Guthaben gesetzt werden muss, der Auszahlungsanteil des Marktes, bis wann es eingesetzt sein muss und ob der Einsatz zurückflyst — in der Schweiz lautet die Antwort auf die letzte Frage fast immer nein. Ein kleines Guthaben zu guter Quote schlägt ein grosses zu schlechter, und diese Regel gilt bei jedem Anbieter auf beiden Seiten der Liste. Wer den Wert seines eigenen Angebots prüfen will, findet die Bedingungen im Konto unter den Teilnahmebedingungen, und die Zahl, die dort als Quote genannt wird, ist die erste, auf die er schauen sollte.
Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Sportwetten
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
Gratisspielguthaben sind in der Schweiz möglich, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa, und das Angebot bleibt entsprechend schmal. Die Loterie Romande gab in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben je eingegebenem Code aus, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Swisslos setzt stärker auf Gewinnerhöhungen wie den Kombiboost.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur zwei Veranstalterinnen. Swisslos, mit dem Produkt Sporttip, für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande, mit Jouez Sport, für die sechs Westschweizer Kantone. Sie sind über die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen bevollmächtigt. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein, der Einsatz wird in der Regel nicht zurückbezahlt. Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben nicht auszahlbar, und bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Setzt man CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 1.90, kommt bei einem Treffer nur der Gewinnteil von CHF 9 zurück — der Einsatz nicht.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist tief, die Obergrenze auf der Einzelwette dauerhaft bindend.
Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und umfasste sieben Aktionstage. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Schweizer Kunden mit Gratiswetten bewerben?
Beschreiben ja, empfehlen nein. Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht, sie sind nicht ans Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist strafbar, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Werbung dafür kann bis CHF 500’000 kosten.
Bonus – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
