Neuer Wettbonus zum Freispielen in der Schweiz — zwei Veranstalter, ein Zaun
Ladevorgang...
Die Schweiz ist kein Wettmarkt, sie ist ein Hoheitsgebiet mit zwei Hausmeistern. Wer hier nach einem neuen Wettbonus sucht, stösst nicht auf eine Rangliste aus fünfzehn Willkommenspaketen, sondern auf Swisslos und die Loterie Romande — und auf einen Zaun, den das Geldspielgesetz um beide gezogen hat. Was dahinter liegt, ist unspektakulär: Kombiboosts, Quotenboosts, ein Gratisspielguthaben von CHF 10. Was davor liegt, ist eine Liste gesperrter Domains, ein Register mit Sperren und ein Steuerfreibetrag, den kaum ein Leser je erreicht.
Oktober 29, 2026 — Stand der Angaben; Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Spielregeln von Swisslos, die Teilnahmebedingungen der Loterie Romande und die Veröffentlichungen der Gespa.
Was ein Wettbonus in der Schweiz überhaupt sein darf
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das ist der Satz, an dem sich alles andere aufhängt, und er steht in Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes. Die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Acht Zustimmungen für einen ganzen Veranstalter, ein ganzes Jahr lang — das ist keine Marketingabteilung, die aufdreht, das ist eine Behörde, die tropfenweise erlaubt.
Was daraus folgt, sieht man am Produkt. Es gibt kein Willkommenspaket mit fünffacher Einzahlung, es gibt keinen Freiwett-Stapel, es gibt keine Staffelung nach Einzahlungshöhe. Es gibt einen Kombiboost, der den Nettogewinn um einen Prozentsatz erhöht. Es gibt Quotenboosts auf einzelne Prematch-Wetten. Es gibt ein Aktionsguthaben von CHF 10, das in einem verifizierten Konto landet und nicht auszahlbar ist. Wer mit der Erwartung anreist, die ein deutscher Anbietervergleich weckt, wird enttäuscht — und zwar nicht, weil die Schweizer Veranstalter knauserig wären, sondern weil ihnen ein Erlaubnisvorbehalt vor die Kasse gestellt wurde.
Ein Bonus in der Schweiz ist deshalb fast immer eines von zwei Dingen. Entweder eine Erhöhung, die an eine Bedingung geknüpft ist und mit dem Einsatz steht und fällt. Oder ein Guthaben, das man spielen, aber nicht abheben kann. Die dritte Sorte, der klassische Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingung, existiert in dieser Rechtsordnung praktisch nicht. «Bonus» bedeutet hier nicht Geld, das dir gehört, sondern Geld, das auf dem Spielfeld bleibt.
Das ist der erste und wichtigste Punkt der ganzen Seite: Wer Gratisguthaben sucht, sucht in der Schweiz nach einem Instrument, dessen Auszahlbarkeit gesetzlich gar nicht vorgesehen ist. Der Satz, mit dem die beiden Veranstalter ihre Promotions bewerben, verschweigt das nicht — die Teilnahmebedingungen sagen es klar. Man muss sie lesen.
Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Frage, wer sie setzt
Bei der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus, und sie sind kein Ärgernis, sondern der Punkt. Wer nach einem verlorenen Samstagabend seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage mit dem Entschluss leben. Das ist Absicht: Das Gesetz verlangt nach Artikel 87 der Verordnung eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — dreimal so lang wie das Minimum. Wer in der Nacht nach dem Verlust vor dem Konto sitzt, hat also drei Tage Zeit, es sich anders zu überlegen. Kaum eine andere Zahl in diesem Markt arbeitet so direkt für den Spielenden.
Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist eine Sperre, die man nicht mit einem neuen Anbieter umgeht. Wer sie ausspricht, sperrt sich aus dem gesamten schweizerischen und liechtensteinischen Glücksspielangebot, nicht nur aus einem Produkt. Produktbezogen lässt sich der Zugang bei Swisslos für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.
Wer wissen will, was die Gespa zu Spielerschutz und Aufsicht veröffentlicht, findet dort auch die Liste der gesperrten ausländischen Domains. Ein Bonusguthaben ist kein Grund, das persönliche Budget zu erhöhen — der Satz klingt wie eine Floskel, aber er hat eine konkrete Gestalt: Verlustlimiten gelten auch dann, wenn mit Gratisspielguthaben gespielt wird, und die Sperre greift auch dann, wenn der Bonus noch offen ist.
Was ein Kombiboost wirklich bringt — und woran er scheitert
Die Mechanik des Sporttip-Kombiboosts
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, und zwar für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das ist ein Boost, der mit der Breite wächst, nicht mit der Höhe. Wer vier Voraussagen richtig hat, bekommt ein Zwanzigstel seines Nettogewinns dazu. Wer sieben richtig hat, ein Fünftel. Bis zur Verdoppelung des Nettogewinns braucht es fünfzehn richtige Voraussagen — und jede einzelne muss eine Quote von mindestens 1.50 tragen.
Rechnen wir das durch, mit einem Einsatz von CHF 10 und vier ausgewählten Voraussagen. Die folgenden Quoten sind ein Rechenbeispiel, keine angebotene Quote: 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das Produkt dieser vier Quoten ergibt 9’792, die Gesamtquote der Kombination. Bei CHF 10 Einsatz beträgt der mögliche Gewinn CHF 97.92, der Nettogewinn also CHF 87.92. Der Kombiboost schlägt mit 5 % auf diesen Nettogewinn ein, das sind CHF 4.40 zusätzlich, und der Gewinn steigt auf rund CHF 102.32. Das ist die Bandbreite, in der sich der Boost bei einem Zehneinsatz bewegt: unter der Annahme, dass nur ein solcher Einsatz gespielt und die Kombination gewonnen wird, liegt der Ertrag bei vier Voraussagen bei rund CHF 102 statt CHF 98, und wer die Staffelung nach oben treibt, spielt nicht um einen grösseren Boost, sondern um eine Kombination mit fünfzehn Beinen — und dass alle fünfzehn stimmen, ist ein sehr unwahrscheinliches Ereignis.
Der Boost multipliziert nicht den Einsatz, er multipliziert den Nettogewinn. Das ist ein Unterschied, den man in der Werbung selten so scharf hört. Und der Boost gilt erst, wenn die Wette gewonnen ist. Verliert eine der vier Voraussagen, gibt es keinen Boost, sondern gar nichts.
Quotenboost, Profitboost und der Cash-Out-Fallstrick
Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Erhöhungen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der, den man kennen sollte. Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung — aber der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
«Sicherer Gewinn durch Cash-Out» ist deshalb ein Satz mit zwei Löchern: Der Betrag liegt unter dem, was die Wette regulär auszahlen würde, und der Boost ist weg. Wer beides addiert, hat sich den Vorteil zweimal abziehen lassen.
Die Regeln, die den Boost stützen
Ein Kombiboost steht auf einem Regelwerk, das man erst merkt, wenn etwas schiefgeht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und die Verlängerung mitrechnet, hat die Wette falsch gelesen, nicht das Buch falsch geführt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das erklärt die Bet-Builder-Funktion zum goldenen Weg für Kombinationen innerhalb eines Spiels — und lässt jede andere Kombination aus demselben Spiel angreifbar.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination mit fünfzehn Beinen bedeutet das: ein Bein fällt auf 1.00, die Gesamtquote sinkt, und der Boost lebt möglicherweise weiter — aber nur, wenn noch genug Beine mit der Mindestquote übrig sind. Wer die Mindestquote auf genau 1.50 auslotet, verliert bei einem Rückfall auf 1.00 ein Bein, das für den Boost zählte.
Und dann sind da noch Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden: Sie zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Livewette mit Boost, die in diesen Sekunden platziert wird, ist mathematisch ein Nullgeschäft, nur ohne dass es jemand vorher sagt.
Wo Gratisspielguthaben in der Schweiz tatsächlich auftaucht
Das Gratisspielguthaben hat in dieser Rechtsordnung einen festen Platz, und es lohnt sich, genau hinzusehen, wie klein es sein darf. Ein Beispiel: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage über fast drei Monate, 7’000 Stück, CHF 10, dreissig Tage haltbar, nicht abhebbar. Das ist die Grössenordnung einer behördlich genehmigten Schweizer Sportwetten-Promotion. Kein Paket, kein Stapel, ein Zehner — und die Menge ist gedeckelt. Wer diese Zahl neben die vierundzwanzig Zustimmungen legt, die die Loterie Romande im Jahr 2025 erhalten hat, versteht, warum Schweizer Aktionen sich für einen Vergleich nach Betragshöhe nicht eignen: Es gibt nichts zu vergleichen.
Das Aktionsguthaben ist an ein verifiziertes Konto gebunden. Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Grund, warum man in der Schweiz nicht mit einer zweiten Identität ein zweites Aktionsguthaben holt: Der Ausweis wird maschinell gelesen.
Wer sein Guthaben aufladen will: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000.
Diese Grenzen treffen nur, wer sein Guthaben auflädt und stehen lässt. Beide Häuser deckeln das Guthaben bei vierstelligen Beträgen pro Monat, und beide ziehen dieselbe Konsequenz: Ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter ist kein Parkplatz für Geld. Wer Gewinne in der Grössenordnung von CHF 1’000 oder mehr erwartet, verlässt das Wallet ohnehin schnell wieder.
Grundlagen: zwei Häuser, zwei Sprachregionen, ein Zaun
Die Schweiz hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein Veranstalter hat den Zugang zur Sportwette bekommen, der andere auch, und beide teilen sich das Land nach Sprachgrenzen auf. Das ist keine Marktöffnung, das ist eine Aufteilung.

Das hat eine unangenehme Folge für jeden, der umzieht. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters offen. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Wer von Zürich nach Lausanne zieht, zieht also auch aus seinem Wettkonto heraus. Wer im Kanton Jura wohnt und eine Bundesliga-Kombination bei Sporttip spielen will, spielt nicht in seinem Gebiet. Die Aufteilung ist sauber, aber sie kennt keine Ausnahmen für Menschen, die ihr halbes Leben in beiden Landesteilen verbringen.
Diese Trennung ist auch der Grund, warum ein Vergleich nach dem üblichen Muster eines Anbietervergleichs hier nur bedingt funktioniert. Man vergleicht nicht zwei Anbieter, zwischen denen man frei wählen kann. Man nimmt den, in dessen Vertragsgebiet man wohnt. Ein Zürcher kann Jouez Sport nicht nutzen, ein Genfer kann Sporttip nicht nutzen, und kein Vergleich ändert daran etwas.
Die Einordnung: Wer darf hier überhaupt wetten?
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, bekannt als IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bei der Loterie Romande trägt das Sportprodukt den Namen Jouez Sport.
Bevor man das erste Mal auf eine Sporttip-Wette tippt, stehen die Verlustlimiten im Weg — die Mechanik, die im Abschnitt zu Spielerschutz und Selbstkontrolle oben ausgeführt ist. Bei Swisslos beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wie gut die Zugangskontrolle an den Verkaufsstellen funktioniert, ist eine andere Frage: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Ladenkasse für selbstverständlich hält, sollte diese Zahl zur Kenntnis nehmen.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechenregel, die hinter jedem Gewinn steht, und sie rundet nach unten: erst auf den Rappen genau gerechnet, dann auf fünf Rappen abgerundet.
Wann der Gewinn ankommt, ist unterschiedlich geregelt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Diese Unterscheidung zwischen Wallet-Gutschrift und Banküberweisung ist für einen Bonus entscheidend. Das Gratisspielguthaben landet selbst dann nicht auf dem Bankkonto, wenn es zu einem Gewinn führt — jedenfalls nicht bei der Loterie Romande, wo es ausdrücklich nicht auszahlbar ist. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Wer also ein Aktionsguthaben von CHF 10 bekommt, besitzt einen Anspruch auf Teilnahme, nicht auf Auszahlung.
Die Rechtslage: Warum die Gespa vor jedem Gratisguthaben steht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern) beaufsichtigt. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Die Gespa arbeitet auf der Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Das BGS selbst ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und kennt Sportwetten in Artikel 3 litera c und e.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist die Klammer, die um beide Veranstalter liegt.
Das Gesetz hat den Kantonen die Möglichkeit gegeben, die Zahl der Veranstalter zu begrenzen, und die Kantone haben sie auf zwei gesetzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und faktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens.
Kein Casino-Betreiber kann in der Schweiz Sportwetten anbieten. Das steht so im Gesetz: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel, und Grossspielbewilligungen dieser Art sind auf die zwei Veranstalter begrenzt.
Zu den erlaubten Wetten gehört eine geschlossene Liste. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Auf der Liste stehen keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Diese Liste ist die am stärksten unterschätzte Grenze des Schweizer Markts. Sie bedeutet, dass ein Wettender bei Sporttip viele Märkte gar nicht vorfindet, die er von ausländischen Anbietern kennt. Wer auf Eckbälle oder Karten setzen will, sucht vergebens. Nicht weil Swisslos es nicht anbieten möchte, sondern weil der Katalog der erlaubten Wettarten geschlossen ist. Virtuelle Sportarten sind in diesem Katalog nicht geregelt; zu ihrer Zulässigkeit ist damit nichts gesagt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Zulassung verfügt. Das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt — es ist als Funktion jedes Veranstalters zu beschreiben, nicht als Rechtsinstitut.
Was nicht sein darf: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Nur Sportereignisse.
Beim Geld ist die Schweiz strenger, als viele erwarten. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Und ein Werkzeug, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren, gibt es in der Schweiz nicht — der Vollzug läuft über die Sperrliste, nicht über das Zahlungssystem.
Zum Schutz gehört auch das Alter: Sportwetten sind Sache von Personen ab 18 Jahren, und ein einziges Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Der Zaun vor dem Zaun: Ausländische Anbieter und die Sperrliste
Ausländische Anbieter sind der Grund, warum diese Frage überhaupt gestellt wird. Schweizer Spielende treffen sie, auch wenn das Gesetz sie nicht vorsieht. Und das Gesetz behandelt sie nicht als Grauzone, sondern als Straftatbestand.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.
Für den Spielenden heisst das: Der Zaun ist nicht dicht. Er ist ein Hindernis, kein Verschluss. Die Gespa weiss das und nennt es selbst so.
Was ausländische Anbieter nicht haben: eine Schweizer Bewilligung, eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, einen Schweizer Rechtsweg. Ein ausländisches Lizenzpapier — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Kleinigkeit: Wer sein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter schliessen lässt, sperrt sich damit nicht aus dem schweizerischen Glücksspielangebot. Das Schweizer Sperrregister gilt nur für bewilligte Anbieter.
Und eines sollte man klar sagen: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Das ist die ehrliche Formulierung, und sie hat zwei Seiten. Ausländische Anbieter bedeuten: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Bewilligte Anbieter bedeuten: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Verifizierung. Keines von beiden ist «die sichere Wahl».
Einordnung: Die geprüften Anbieter im Überblick
Die folgende Übersicht stellt die beiden Schweizer Veranstalter und die ausländischen Plattformen nach ihrem Bewilligungsstatus und der gemeldeten Lizenz gegenüber. Die Spalten sind bewusst schlicht: Sie sollen die erste Frage beantworten, nicht die letzte.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | nicht festgestellt; ohne Kraft in der Schweiz |
Was die Übersicht zeigt, ist keine Rangfolge, sondern eine Zweiteilung. In der einen Zeile steht ein Veranstalter mit einer Bewilligung, einer Aufsichtsbehörde und einem Sitz in der Schweiz. In den anderen steht ein Anbieter ohne beides, und die Spalte mit der gemeldeten Lizenz bleibt leer, weil es nichts zu melden gibt, das in der Schweiz Geltung hätte.
Genau deshalb ist dieser Vergleich anders als ein Vergleich zwischen mehreren bewilligten Buchmachern. Bei bewilligten Anbietern vergleicht man Quoten, Auszahlungszeiten, Märkte und Boni. Hier vergleicht man zuerst die Frage, ob überhaupt ein Rechtsverhältnis in der Schweiz besteht — und erst danach, was das Angebot taugt. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern kann man Angebot gegen Angebot stellen. Bei den übrigen acht gibt es im Schweizer Recht nichts, wogegen man sie stellen könnte.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Hausherr, dessen Boost an vier Quoten von je 1.50 hängt
Swisslos ist die eine Hälfte der Schweizer Sportwette und betreibt sie unter dem Namen Sporttip. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot an Aktionen ist schmal und präzise. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, mit einem Bonus auf den Nettogewinn von 5 % bei vier und bis zu 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Daneben stehen die harten Grenzen des Kontos. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 für eine Systemwette. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, ab CHF 20, bis CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen möglich, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Diese Kombination aus einer aktionsfreudigen Online-Mechanik und einem Wallet, das nicht auszahlbar ist, ist der ehrlichste Ausdruck dessen, was der Schweizer Bonus ist: eine Erhöhung des Spielerlebnisses, nicht des Kontostands. Wer Boni zur Auszahlung bringen will, sucht bei Sporttip nach etwas, das er nicht finden wird.
Loterie Romande Jouez Sport: die andere Hälfte, mit dem Zehner aus dem Stadion
Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und betreibt ihr Sportprodukt unter dem Namen Jouez Sport. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer sein Konto auflädt, kann höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage einzahlen und höchstens CHF 10’000 als Wallet-Guthaben halten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Für einen Fünfundzwanzigjährigen in Lausanne, der einmal im Monat CHF 50 setzt, ist das ein unspektakuläres, aber solides Angebot mit einer echten Hürde: Der Zugang läuft über einen Code, der an 7 Aktionstagen in den Stadien verbreitet wird. Die Aktion belohnt also nicht den regelmässigen Wettenden, sondern den, der am richtigen Ort ist. Genau darin liegt ihr Wert: Sie ist eine Gelegenheit mit Öffnungszeiten, kein Dauerangebot.
Bahigo: ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo ist ein ausländischer Anbieter, der Schweizer Spielende anspricht. Eine Schweizer Bewilligung hat er nicht: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft. Das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg; seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Für einen Vergleich der Aktionen heisst das vor allem: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die die Bedingungen dieses Anbieters prüft. Ein Bonus, der bei einem nicht bewilligten Anbieter beworben wird, ist nicht am Massstab des BGS zu messen — es gibt keinen. Wer ihn nutzt, verlässt den Bereich, in dem die Schweizer Spielerschutzregeln gelten, und damit auch die Verlustlimiten und die Sperre. Das ist der Preis, der nirgends auf dem Wettschein steht.
HighFlyBet: ausländisches Angebot, keine Schweizer Bewilligung
HighFlyBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Nur die beiden Schweizer Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat keine Kraft in der Schweiz, das Unternehmen ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Anbieter zeigt sich im Streitfall. Wer bei einem Schweizer Veranstalter eine Wette falsch abgerechnet findet, hat eine Aufsichtsbehörde, eine kurze Einsprachefrist und einen Rechtsweg. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter liegt, hat ein Support-Ticket. Das ist der Abstand, um den es hier geht — nicht die Höhe eines Bonus.
Betwinner: weltweit bekannt, in der Schweiz ohne Bewilligung
Betwinner ist ein international bekannter Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Die Schweizer Regeln sind dieselben: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten, eine ausländische Lizenz hat keine Kraft in der Schweiz, und es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Domains können gesperrt werden.
Die Promotionsmechanik solcher Anbieter ist grosszügig und auf eine andere Rechtsordnung zugeschnitten. Ein Willkommenspaket mit mehrfacher Einzahlungsstaffel ist ein Produkt, das die Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 BGS gar nicht genehmigen könnte, weil es die vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht. Wer also ein solches Paket bei einem ausländischen Anbieter nutzt, nutzt ein Produkt, das es in der Schweiz nicht geben darf — und trägt die Folgen selbst.
bet-at-home: eine Domain, die auf der Sperrliste steht
bet-at-home ist ein ausländischer Anbieter, der in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Die Gespa nennt bet-at-home namentlich als Beispiel für das Domain-Hopping: Eine gesperrte Domain wird innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt.
Genau dieses Detail macht den Umgang mit solchen Anbietern so unergiebig. Eine Adresse, die heute funktioniert, kann morgen blockiert sein und übermorgen wieder erreichbar — nicht, weil das Angebot sich bessert, sondern weil die Domain wechselt. Wer dort ein Konto führt, plant seine Wetten auf einer Infrastruktur, die selbst Gegenstand eines Vollzugsverfahrens ist. An den Schweizer Regeln zu Bewilligung, Sperrregister und Rechtsweg ändert das nichts.
BetOnRed: ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, eine ausländische Lizenz hätte keine Kraft, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für einen Wettenden, der regelmässig setzt und Limiten nutzt, ist der entscheidende Punkt nicht das Angebot, sondern das Fehlen der Sperrregister-Anbindung. Eine selbst ausgesprochene Sperre bei einem Schweizer Veranstalter gilt im ganzen Land. Eine Konto-Schliessung bei einem ausländischen Anbieter tut das nicht. Das ist kein Werbeargument, sondern eine Eigenschaft des Systems.
Bruce Bet: kein Schweizer Veranstalter
Bruce Bet gehört zu den acht ausländischen Anbietern dieser Übersicht. Es gilt das Gleiche wie für die anderen: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer ausländischen Lizenz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Man muss diese Wiederholung aushalten: Sie ist das Ergebnis davon, dass diese Anbieter in der Schweiz nicht unterscheidbar sind. Ihre Geschäftsmodelle unterscheiden sich, ihre Promotions unterscheiden sich — ihr rechtlicher Status in der Schweiz ist identisch. Wer hier nach einem Unterschied sucht, der ihm bei der Wahl hilft, sucht an der falschen Stelle. Der Unterschied liegt in der Aufsicht, und die fehlt bei allen acht gleichermassen.
Sportaza: ausländischer Anbieter, kein Schweizer Rechtsweg
Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, wie die übrigen ausländischen Anbieter dieser Übersicht. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft, das Unternehmen ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer dort gewinnt, gewinnt ohne Schweizer Freibetrag: Die kantonale Steuerpraxis kann einen Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel unabhängig von der Höhe erfassen. Der Steuervorteil, den ein bewilligter Veranstalter bietet, ist damit kein Nebenaspekt, sondern eine konkrete Differenz.
bet365: internationaler Anbieter, auf der Gespa-Sperrliste
bet365 ist der bekannteste Name unter den ausländischen Anbietern dieser Übersicht, und er steht auf der Sperrliste der Gespa. Die Schweiz hat für ihn kein Bewilligungsverhältnis.
Die Tatsache, dass bet365 eine der grössten Sportwettenplattformen der Welt betreibt, ändert am Schweizer Rechtsstatus nichts. Die Bewilligung ist eine territoriale Erlaubnis, keine Qualitätsauszeichnung. Wer dort spielt, spielt bei einem Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist, nicht am Schweizer Sperrregister teilnimmt und keinen Schweizer Rechtsweg bietet. Das ist der einzige Satz, der für den Schweizer Leser zählt.
Auszahlung: Was aus einem gewonnenen Bonus wird
Vom Wettschein zum Guthaben
Der Weg von der Wette zum Geld ist bei beiden Schweizer Veranstaltern zweistufig. Zuerst kommt der Gewinn auf das Wallet — bei Swisslos automatisch bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, bei der Loterie Romande bis CHF 1’000 netto. Darüber hinaus geht es auf das Bankkonto, bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung, bei der Loterie Romande auf die angegebene IBAN. Auszahlungen von Spielguthaben sind bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Das ist der Satz, den man im Kopf behalten sollte: Die zweite Auszahlung innerhalb eines Jahres ist gratis, die dritte kann drei Prozent kosten. Bei einem Guthaben von CHF 1’000 sind das CHF 30, bei CHF 100 sind es CHF 3. Kein Drama — aber es ist ein Grund, Auszahlungen nicht zu stückeln, sondern zu bündeln.
Der Unterschied zwischen Spielguthaben und Gratisspielguthaben
Wer aus einem Aktionsguthaben einen Gewinn erzielt, hat diesen Gewinn. Aber das Guthaben selbst bleibt auf dem Konto. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar.
Das ist die zentrale Unterscheidung, die man in der Kommunikation der Anbieter vergeblich sucht: Ein Guthaben, das man nicht auszahlen kann, hat einen anderen Wert als ein Guthaben, das man auszahlen kann. Wer CHF 10 als Gratisspielguthaben bekommt, hat CHF 10 an Spielmöglichkeit, nicht CHF 10 an Wert. Und Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Die Frist ist kurz genug, dass sie im Alltag untergeht.
Was im Streitfall und bei Einsprachen gilt
Eine Eigenheit des Schweizer Systems: Wer eine Wette falsch abgerechnet findet, muss schnell sein. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zehn Tage, und zwar per Post.
Das ist ein prozeduraler Punkt, der leicht übersehen wird und deshalb hier steht. Eine Frist von zehn Tagen für einen eingeschriebenen Brief ist kurz genug, dass sie im Alltag untergeht. Wer nach einem verlorenen Wochenende nicht sofort an eine Frist denkt, kann sie verstreichen lassen.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Der Zweck der Swisslos ist ein gemeinnütziger; die Nettoerträge gehen an die Kantone. So gesehen verfällt ein nicht abgeholter Gewinn nicht einfach, er wechselt den Empfänger.
Steuern: Wann ein Gewinn dem Kanton auffällt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das ist die gute Nachricht, und sie ist unspektakulär.
Die kompliziertere Nachricht: Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb heisst es «je nach Kanton», und eine einzelne kantonale Zahl wäre falsch. Und Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, verliert also nicht nur den Schweizer Schutz, sondern kann je nach Kanton auf einen Gewinn Steuern zahlen, der bei einem bewilligten Anbieter steuerfrei geblieben wäre. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Das ist ein Punkt, an dem man sich nicht selbst beraten sollte: Für die eigene Situation sind Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Was die Werbung verspricht und was das Gesetz erlaubt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen abzielen. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft.
Aus dieser Bestimmung folgt der Ton, in dem über ausländische Anbieter gesprochen werden muss. Beschreiben und bewerten ist erlaubt, bewerben nicht. Wenn ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hier als «ohne Schweizer Bewilligung» geführt wird, ist das keine Herabsetzung, sondern die rechtlich zulässige Form der Darstellung. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen jedes Veranstalters. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung nach Tageszeit gibt es nicht.
Woran ein Bonus in der Schweiz scheitert — und was trotzdem möglich ist
Die ehrliche Zusammenfassung hat drei Teile.
In der Schweiz gibt es keinen neuen Willkommensbonus im Sinne eines grossen Einzahlungspakets. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Aus diesen Zustimmungen werden Kombiboosts, Quotenboosts und ein Zehner Aktionsguthaben — nicht ein Willkommenspaket. Acht Genehmigungen im Jahr sind keine Zurückhaltung, sie sind eine Obergrenze, die der Gesetzgeber gewollt hat.
Ein Gratisguthaben ist in der Schweiz kein Geld. Es ist nicht auszahlbar, es ist befristet, und es unterliegt denselben Verlustlimiten wie ein Einsatz. Die korrekte Erwartung an ein Aktionsguthaben ist die eines Spielgutscheins, nicht die einer Gutschrift. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt und CHF 60 gewinnt, hat CHF 60 auf dem Konto und CHF 10 weniger Spielmöglichkeit — nur abheben lässt sich das Guthaben nicht.
Bei den acht ausländischen Anbietern dieser Übersicht gibt es die Kategorie «Bonus» aus Schweizer Sicht nicht, weil es keinen Massstab gibt, an dem er gemessen werden könnte. Man kann nicht beurteilen, ob ein Bonus fair ist, wenn die Aufsicht fehlt, die Fairness prüfen würde. Was bleibt, ist die Beobachtung, dass die Regeln, die für die Schweizer Veranstalter gelten — Auszahlbarkeit, Limiten, Sperrregister — dort nicht existieren.
Wer ein Wettbudget hat und einen Bonus sucht, sollte die Erwartung anpassen: nicht «wie viel gibt es», sondern «was bleibt übrig, wenn ich die Bedingungen gelesen habe». Bei den Schweizer Veranstaltern bleibt ein Boost, der an eine Mindestquote von 1.50 und an eine Beinanzahl geknüpft ist. Bei den übrigen bleibt das Risiko eines Kontos in einem Rechtsraum, zu dem man keinen Zugang hat.
Häufige Fragen
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?
Nur solche, die die Aufsicht vorgängig genehmigt hat. Die Gespa erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Daraus werden Kombiboosts, Quotenboosts, Profitboosts und kleine Aktionsguthaben. Ein klassisches Willkommenspaket mit mehrfacher Einzahlungsstaffel wäre im Rahmen dieser Bewilligungspraxis nicht durchsetzbar.
Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Weil das Geldspielgesetz in Artikel 75 Absatz 2 Gratisspiele und Gratisguthaben ausdrücklich an diese Zustimmung bindet. Die Schweiz hat sich damit für einen engen, kontrollierten Weg entschieden: Der Veranstalter darf nicht selbst bestimmen, wie grosszügig er lockt, sondern muss jede Promotion genehmigen lassen. Die Folge sind kleine Beträge und wenige Aktionen.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Bei einer Gratiswette wird der Einsatz üblicherweise nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt — die Wette kann also nicht so abgerechnet werden, als hätte man selbst Geld gesetzt. In der Schweiz kommt hinzu, dass das Gratisspielguthaben selbst nicht auszahlbar ist. Wer ein Aktionsguthaben einsetzt und gewinnt, behält den Gewinn, aber nicht das Guthaben.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombination, wenn sie gewinnt. Bei Sporttip gilt er nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Satz steigt mit der Beinanzahl: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos beträgt der Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000.
Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag ist nicht derselbe, deshalb «je nach Kanton». Bei ausländischen Anbietern kann eine kantonale Praxis den Gewinn unabhängig von der Höhe erfassen.
Kleines Lexikon der Schweizer Wettsprache
Damit die Begriffe nicht durcheinandergehen: Der schweizerische Wortschatz für diese Materie ist eigener Herkunft und nicht identisch mit dem deutschen Marktdeutsch. Wer sich zurechtfinden will, braucht die Wörter.
Veranstalter und Bewilligung. Ein Unternehmen, das Sportwetten anbietet, ist rechtlich betrachtet ein Veranstalter. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung. Das Wort «Lizenz» steht in dieser Ausdrucksweise nicht für eine Schweizer Erlaubnis und beschreibt ausländische Genehmigungen anderer Jurisdiktionen. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Grundlagen und Alltagsbegriffe. Ein Grossspiel ist die Rechtsfigur für Lotterien und Sportwetten. Das Geldspielgesetz heisst in der Kurzform BGS. Die Aufsichtsbehörde heisst Gespa. Eine Sperrliste ist die Liste ausländischer Domains, deren Zugang gesperrt wird. Eine Spielsperre ist die Sperre einer Person, ein Sperrregister das gemeinsame Register der gesperrten Personen. Limiten sind die selbst gewählten Verlust- oder Einsatzgrenzen. Das Spielerkonto heisst Wallet, wenn vom Guthaben die Rede ist.
Begriffe am Wettschein. Der Einsatz ist der Betrag, den man riskiert. Die Quote bestimmt den Gewinn pro Einheit Einsatz. Eine Einzelwette hat eine Voraussage, eine Kombiwette mehrere, eine Systemwette eine strukturierte Auswahl. Eine Livewette wird während des Ereignisses platziert. Ein Cash-Out ist die vorzeitige Glattstellung; bei Sporttip ist er nur als vollständiges Cash-Out möglich und nicht für alle Wetten garantiert. Der Wettschein ist das Dokument, der Steuerfreibetrag die Grenze, unterhalb derer ein Gewinn einkommenssteuerfrei bleibt. Die Verrechnungssteuer ist die Steuer, die der Veranstalter oberhalb der Grenze einbehält.
Man kann sich das alles auf eine Zeile zusammenfassen: In der Schweiz ist ein Wettbonus eine Bewilligungsfrage, keine Marketingfrage. Wer das verinnerlicht hat, liest jede Werbung für eine Aktion mit anderen Augen.
Kombiboost, Quotenboost, Sperrliste — und am Ende steht eine Zahl, keine Verheissung
Die Liste der Schweizer Besonderheiten ist lang, und keine davon ist spektakulär. Ein Kombiboost, der den Nettogewinn um 5 % erhöht. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, nicht auszahlbar. Eine Sperrliste mit 671 Domains. Ein Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000, den ein normaler Wettender nie sieht. Ein Sperrregister, das nützt, wenn man sich sperrt, und nicht hilft, wenn man sich nicht sperrt. Eine Frist von 10 Tagen für einen eingeschriebenen Brief. Zwei Veranstalter, getrennt durch Sprachgrenzen.
Was in dieser Aufzählung fehlt, ist der grosse Bonus. Es gibt ihn in der Schweiz nicht, und er fehlt nicht zufällig. Er fehlt, weil die Genehmigung vorausgesetzt wird, bevor eine Aktion überhaupt existieren darf. Diese Regel ist unbequem, langsam und bürokratisch — und sie ist der Grund, warum die Aktionen der Schweizer Veranstalter klein bleiben.
Wer sich für einen Bonus interessiert, sollte sich also zuerst für die Bewilligung interessieren. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Wer bei ihnen spielt, hat einen Rechtsweg, ein Sperrregister, einen Gewinnfreibetrag und geregelte Auszahlungen. Wer bei einem der acht ausländischen Anbieter spielt, hat ein Konto und einen Support. Das ist der Kern dieser Frage, und er ist kein Vergleich von Beträgen, sondern von Rechtsräumen.
Der Kombiboost von Sporttip ist ein gutes Beispiel: Er ist ehrlich beschrieben, klar limitiert, an vier Voraussagen mit Quote 1.50 geknüpft, und wer ihn nutzt, weiss nach dem Lesen der Bedingungen genau, was er hat. Das ist mehr, als manchem internationalen Angebot nachgesagt werden kann.
Wer sich für eine eigene Limite entscheidet, bevor er spielt — nicht nachdem — hat den einzigen Mechanismus auf seiner Seite, der wirklich wirkt. Die 72 Stunden bis zu einer Erhöhung sind kein Zufall, die 10 Tage für eine Einsprache sind kein Zufall, und die 30 Tage Haltbarkeit eines Aktionsguthabens sind kein Zufall. Wer das versteht, hat aus dieser Frage mehr mitgenommen als eine Liste.
Bonus – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
