Online Badminton wetten in der Schweiz — zwei Bewilligungen und der Preis, den jede Wette mitbringt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der Veranstalter.
Ein Federball wiegt knapp fünf Gramm und fliegt schneller als ein Formel-1-Wagen über die Startgerade. Das ist der ganze Reiz dieser Sportart, und es ist auch der Grund, warum sie im Schweizer Wettmarkt ein Schattendasein führt. Wer online auf Badminton wetten will, stösst auf ein Angebot, das nicht an der Nachfrage scheitert, sondern an einer behördlichen Liste. Denn Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, und ein Grossspiel darf nur veranstalten, wer dafür eine Bewilligung des Gespa hat. Diese Bewilligung besitzen genau zwei Organisationen. Nicht drei, nicht zehn.
Damit ist die erste Kostenfrage dieses Artikels schon beantwortet, und sie ist keine Frage des Geldes, sondern der Auswahl. Ein Markt mit zwei Anbietern kennt keinen Preiskampf um Quoten. Was ein Wettender hier bekommt, ist ein Angebot mit staatlich abgestecktem Rahmen — und was er bezahlt, ist die Marge, die in jeder einzelnen Quote steckt, dazu Einsatzlimiten, ein Mindestpreis, unter dem eine Kombination nicht mehr geboostet wird, und eine Auszahlung, die beim vollständigen Cash-Out tiefer liegt als der mögliche Wettgewinn.
Wer trotzdem auf einer ausländischen Seite landet, zahlt auf eine andere Weise: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz, und mit einem Gewinn, den die kantonale Steuerpraxis je nach Wohnkanton anders behandelt. Das ist kein Argument für die eine oder die andere Seite. Es sind zwei unterschiedliche Rechnungen.
Woran man einen Badminton-Wettanbieter in der Schweiz messen sollte
Die Kriterien, nach denen hier geordnet wird, haben mit Werbeversprechen nichts zu tun. Vier Dinge entscheiden, ob ein Veranstalter für Badminton taugt, und alle vier lassen sich nachlesen, bevor man Geld einzahlt.

An erster Stelle steht die Bewilligung. Wer keinem bewilligten Veranstalter gegenübersteht, hat keinen Anspruch auf Schweizer Spielerschutz, und die Sperrliste der Gespa kann die Domain des Anbieters kurzfristig unerreichbar machen. Das ist ein Betriebsrisiko für den Zugang zum eigenen Guthaben, über das man vorher Bescheid wissen sollte.
Zweitens das Wettangebot selbst: welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt zugelassen sind. Das steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern in der Liste des Gespa, und diese Liste ist abschliessend.
Drittens die Einsatzgrenzen. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette klingen grosszügig, bis man den ersten Betrag neben das Guthaben eines Freizeitspielers hält. Und sie klingen restriktiv, bis man bedenkt, dass eine Wette über der Limite schlicht nicht angenommen wird.
Viertens die Auszahlung: wie ein Gewinn berechnet wird, wie er gerundet wird und welche Wege es gibt, eine noch laufende Wette vorzeitig zu beenden. Genau hier versteckt sich der Aufschlag, den die Werbung nicht nennt.
Zwei Ergebnispfade, halbe Struktur
Die Zählweise dieser Sportart erklärt, warum das Wettangebot so schmal bleibt. Gespielt wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte, und ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von 2 Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Ein Satzergebnis von 30:29 ist also möglich, und genau diese Möglichkeit macht Satzwetten unruhiger als Siegwetten.
Wer auf einen 2:0-Sieg setzt, kauft damit zwei unabhängige Satzausgänge zum Preis eines Ergebnisses. Wer auf Sieg ohne Satzangabe setzt, lässt sich dieses Risiko abnehmen — und zahlt dafür eine tiefere Quote. Das ist der eigentliche Preisunterschied innerhalb eines und desselben Spiels, und er fällt grösser aus als der Abstand zwischen zwei Buchmachern.
Was das Feld betrifft: Es ist 13,40 m lang und 6,10 m breit, im Einzel 5,18 m breit; gespielt wird in fünf Disziplinen — Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Ein Wettender, der Doppel konsequent spielt, muss wissen, dass dort zwei Spieler gemeinsam eine Quote bilden, und dass Ausfälle im Doppel anders wiegen als im Einzel.
Die Marge in einer Quote: 5,3 Prozent als Rechenbeispiel
Niemand druckt den Aufschlag des Buchmachers auf den Wettschein. Er steckt in der Quote, und er lässt sich sichtbar machen. Nimmt man einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel und keine zitierte Preisstellung —, dann rechnet man den Auszahlungsanteil als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten. Bei zwei Quoten von 1.90 liegt dieser Anteil bei rund 95 Prozent; die Marge, also das, was vom Einsatz zurückbleibt, liegt entsprechend bei rund 5 Prozent, und der Quotenschlüssel dieser Beispielrechnung bewegt sich je nach Rundung der angezeigten Quote in einem Band von etwa 5 bis 5,3 Prozent Marge.
Die Bedingung gehört zum Ergebnis: ein Markt mit genau zwei Ausgängen und symmetrischen Quoten. Bei drei Ausgängen, bei Handicaps, bei Satz- und Kombinationsmärkten sieht das Verhältnis anders aus, und keine der Zahlen aus diesem Beispiel lässt sich auf einen anderen Markt übertragen. Was die Rechnung trotzdem lehrt: Jede Wette auf Badminton startet mit einem statistischen Rückstand in dieser Grössenordnung. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf einen solchen Markt sind im Erwartungswert rund CHF 5 an den Veranstalter gegangen, bevor der erste Ball geschlagen ist. Das ist keine Kritik an einem bestimmten Anbieter — es ist die Bauweise eines Wettmarkts.
6.10 und 5.18: zwei Breiten, zwei Quotenlogiken
Die Feldbreite entscheidet darüber, welche Wettarten sinnvoll sind. Im Doppel stehen vier Spieler auf 6,10 m Breite, im Einzel zwei auf 5,18 m. Doppel ist damit das schnellere, fehleranfälligere Format, und wer dort auf ein bestimmtes Satzergebnis setzt, handelt sich ein Ergebnis ein, das von vier statt zwei Personen abhängt. Für Randsportarten wie Badminton heisst das: Die tiefen Quoten auf einen Sieg sind oft der einzige Markt, den es überhaupt gibt, und die interessanteren Satz- und Handicapmärkte fehlen schlicht.
Wer das vorher wissen will, schaut nicht auf die Werbeseite, sondern ins Wettprogramm. Dort steht, welche Partie mit welcher Wettart angeboten wird, und dort zeigt sich innerhalb von zwei Minuten, ob der Veranstalter diese Sportart ernsthaft führt oder nur als Listenzeile mitführt.
Zwei Jahrzehnte langsamer Wandel
Die Rallypoint-Zählweise, bei der jede Partei bei jedem Ballwechsel punktet, gilt erst seit dem 6. Mai 2006 weltweit; vorher konnte nur die aufschlagende Partei punkten. Das erklärt, warum ältere Statistiken über Satzlängen und -verläufe wenig über heutige Quoten sagen. Und es ist bereits wieder überholt: Ab 2027 sollen auf der BWF World Tour Badminton-Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21 — die Generalversammlung 2025 beschloss dies mit 82 Prozent Zustimmung.
Ein Regelwechsel dieser Grösse verschiebt das Verhältnis zwischen klaren und knappen Sätzen, und damit das Gewicht von Satzwetten gegenüber reinen Siegwetten. Wer heute eine Wette auf ein Turnier abschliesst, das nach 2027 ausgetragen wird, wettet auf ein Format, das sich ändern kann. Der Badminton-Weltverband BWF ist aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation hervorgegangen und trägt seinen heutigen Namen seit 2006 — die Struktur ist also stabil, das Spielgerüst nicht.
Warum Badminton im Angebot ein Anhängsel bleibt
Die grossen Mannschaftswettbewerbe haben im Badminton lange Tradition: der Thomas Cup für Herren-Nationalteams wird seit 1949 ausgetragen, der Uber Cup für Damen-Nationalteams seit 1957, der Sudirman Cup für gemischte Teams seit 1989. Die All England Championships gab es erstmals 1899, und zu den Turnieren der Kategorie BWF World Tour Super 1000 zählen All England, China Open, Malaysia Open und Indonesia Open.
Das sind die Ereignisse, an denen sich Märkte überhaupt lohnen. Eine Randsportart hat wenige solcher Ankerpunkte im Jahr, und zwischen ihnen liegt das Angebot darnieder. Für den Wettenden heisst das: Badminton ist ein Sport mit einem Turnierkalender, der Konzentration verlangt. Wer während eines Super-1000-Turniers einsteigt, findet mehr Märkte und häufig auch mehr Volumen als in den Wochen danach.
Was ein Gewinn nach dem Runden kostet
Die Rechnung selbst ist einfach. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Zwei Sonderregeln gehören dazu. Erstens wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet — aus einem rechnerischen Betrag von CHF 187.97 werden also CHF 187.95. Zweitens kann eine Livewette mit Quote 1.00 gewertet werden: bei Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, und in spielentscheidenden Situationen. Wer live auf Badminton setzt, trägt dieses Risiko mit, und es ist keine Formalie.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung, mit einer Quote, die hier nur der Veranschaulichung dient: CHF 50 auf eine Quote von 1.90 ergeben nach der Multiplikation CHF 95.00, davon sind CHF 45.00 Nettogewinn. Die 5 Rappen-Rundung schneidet bei diesem Betrag nichts ab; bei krummen Kombinationsquoten tut sie es, und sie tut es immer zuungunsten des Wettenden.
Kombinationen: der Boost mit Mindestpreis
Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Quote von 1.50 ist ein Mindestpreis, und sie ist der teure Teil der Regel. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind vier Wetten auf Aussenseiter, die zusammen eine Gesamtquote von mindestens rund 5.06 ergeben — bei einer Trefferwahrscheinlichkeit, die kein Boost dieser Welt ausgleicht. Wer den Boost jagt, tauscht Sicherheit gegen Prozente. Bei fünfzehn Voraussagen mit Quote 1.50 liegt die Gesamtquote rechnerisch bei über 437; die Hundertprozent-Erhöhung fällt auf einen Gewinn, der fast nie eintritt. Der Boost ist damit eine Belohnung für ein Risiko, nicht für eine Leistung.
Quotenboosts und Profitboosts folgen derselben Logik in kleinerem Rahmen: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung; der Ausstieg kostet doppelt.
Die Rechtslage: eine Liste entscheidet, ob es überhaupt Märkte gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine dritte Bewilligung und keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Ein Onlinekonto wiederum setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
CHF 1 bis CHF 1’000: die Limiten als Teil des Angebots
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Höchsteinsatz ist dabei weniger eine Bremse für Grossspieler als eine Ansage über die Erwartung: Systemwetten mit bis zu CHF 10’000 Einsatz richten sich an ein Publikum, das Einzelwetten mit CHF 1 bespielt — zwei verschiedene Kundengruppen unter einem Dach. Für Badminton, wo selbst ein Super-1000-Finale selten die Aufmerksamkeit eines Fussballspiels erreicht, ist die untere Grenze die relevantere Zahl. CHF 1 ist ein Einstieg, der den Faktor Marge fast bedeutungslos macht. Fünf Rappen Rundung auf einen Gewinn von CHF 1.90 fallen ins Gewicht; auf einen Gewinn von CHF 190 nicht.
Prüfpflichten beim Konto, nicht beim Wettschein
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Identitätsprüfung ist eine Kostenfrage in beide Richtungen. Sie kostet Zeit vor der ersten Wette, und sie schliesst ein, dass es keine anonymen Auszahlungen gibt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ausländische Anbieter versprechen in diesem Punkt mehr Bequemlichkeit — und liefern damit genau das, was den Schweizer Schutz ausmacht, nicht mit.
Der zugelassene Spielplan und sein Rand
Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt; auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten des Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für Badminton folgt daraus das Entscheidende: Ob es überhaupt eine Wette gibt, hängt nicht davon ab, ob ein Veranstalter Lust darauf hat, sondern davon, ob die Liste die Sportart, den Wettbewerb und die Wettart aufführt. Ein Liveangebot ist erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Das Cash-Out ist dagegen nicht reguliert — es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, kein gesetzlicher Anspruch.
Ausländische Bewilligungen und was sie hier nicht wert sind
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das ist die ehrliche Beschreibung beider Seiten: Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das hiesige Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und der Gewinn ist nach kantonaler Praxis unter Umständen steuerbar. Wer bei einem bewilligten Veranstalter spielt, hat vollen Schweizer Schutz — aber nur zwei Anbieter zur Auswahl, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von vornherein «die sichere».
«Gratis» und was daran bewilligungspflichtig ist
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.
Die Zahl 24 neben der Zahl 8 ist die interessantere Information als jede Bonusbeschreibung. Sie zeigt, wie eng der Rahmen für Gratisleistungen gesteckt ist, und sie erklärt, warum das Schweizer Angebot im internationalen Vergleich nüchtern wirkt. Nüchtern ist in diesem Fall kein Reklamemangel, sondern die Folge einer Bewilligungspflicht.
Der Steuerfreibetrag und das «je nach Kanton»
Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung — für den eigenen Fall führt der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Verlustlimiten, Sperren und der Preis der eigenen Disziplin
Geldspielgesetze schützen nicht durch Verbote für alle, sondern durch Grenzen für jeden Einzelnen. Das ist der Kern des Schweizer Modells, und es macht den Wettenden zur verantwortlichen Instanz für die eigene Grenze.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Spielerschutz. Eine Limite, die man in einem Moment der Zuversicht anheben kann, ist keine Limite, sondern eine Absichtserklärung. 72 Stunden Bedenkzeit sind teuer für den Impuls und billig für die Vernunft. Wer die Limite dauerhaft zu tief setzt, bindet sich selbst — und genau das ist der Zweck.
Ein Register, das über Anbieter hinausreicht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist der Unterschied, den eine ausländische Seite nicht bieten kann: Die Sperre wirkt über Anbieter und Produktgrenzen hinweg, weil das Register zentral geführt wird. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter sperren lässt, lässt sich an einer Stelle sperren, an der er weiterhin spielt, sobald er möchte.
Die Grenzen, die der Gesetzgeber nicht zieht
Der Organisator muss gemäss Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Eine Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, und die Sperre wird in einem gemeinsamen Register erfasster Personen geführt; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Der letzte Punkt ist der härteste im ganzen Regelwerk. Wer trotz laufender Sperre einen Wettschein ausfüllt, verliert den Einsatz ohne Gegenanspruch — auch dann, wenn die Wette gewinnt. Der Schutz ist nicht kulant, er ist absolut.
Die Prüfung an der Verkaufsstelle, ungeschminkt
Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen für Sportwetten an Verkaufsstellen ein unangenehmes Bild: In 47,5 Prozent von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng darstellt, stellt ihn falsch dar.
Für das Onlinekonto gilt das nicht im selben Mass, weil dort die Ausweisdaten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Aber die Zahl zeigt, worauf der Schutz tatsächlich beruht: auf formalen Kontrollen, nicht auf Aufmerksamkeit hinter dem Tresen. Der Weg über ein vollständig verifiziertes Konto ist der einzige, bei dem die Prüfung nachweisbar stattgefunden hat.
Der Wettende, nicht der Kunde
Auf Randsportarten wie Badminton mit einem Einsatz von CHF 1 wirkt die ganze Maschinerie überdimensioniert. Sie ist es nicht. Ein Einzelgewinn von CHF 1.90 ist steuerlich irrelevant, ein Verlust von CHF 1 ist es nicht — die Limite misst den Verlust, nicht den Gewinn, und sie gilt für jeden Betrag. Wer sich einredet, dass kleine Einsätze auf eine seltene Sportart vom Spielerschutz ausgenommen seien, hat die Mechanik falsch verstanden. Die Limiten greifen pro Tag, pro Woche, pro Monat, unabhängig davon, was gespielt wird.
Zehn Plattformen im Vergleich: Bewilligung, Betreiber, Grenzen
Die folgende Übersicht ordnet die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken nach prüfbaren Merkmalen. Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für einen Wettenden in der Schweiz: bewilligte Veranstalter zuerst, danach die Marken ohne Schweizer Bewilligung, denen Schweizer Spielende begegnen. Die zwei Gruppen werden nicht vermischt, und keine ausländische Marke wird hier als legal oder sicher bezeichnet.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte zur Bewilligung ist die einzige, die über alle zehn Zeilen hinweg einen echten Unterschied trägt — und in der zweiten Gruppe trägt sie einen einzigen, wiederkehrenden Wert. Das ist keine Schwäche der Darstellung, sondern das Ergebnis der Rechtslage. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt; es gibt keine dritte Bewilligung und keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Für die acht Marken ohne Bewilligung bleiben daher zwei Gemeinsamkeiten: kein Anschluss an das hiesige Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Wer zwischen ihnen wählt, wählt nicht zwischen Rechtsschutzmodellen, sondern zwischen Produkten.
Die zweite Spalte sagt etwas anderes, Nützlicheres: Bei keinem der acht ausländischen Anbieter ist eine Bewilligung feststellbar, die in der Schweiz Geltung hätte. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland ändert daran nichts (Art. 4 BGS). Ein Wettender, der diese Spalte liest, liest deshalb keine Produktbewertung, sondern eine Zuständigkeitsfrage: An wen wendet er sich, wenn eine Auszahlung ausbleibt?
Die dritte relevante Vergleichsgrösse — Einsatzgrenzen und Auszahlungspraxis — steht nicht in der Tabelle, weil sie sich nicht über zehn Zeilen hinweg vergleichen lässt. Bei Swisslos sind die Limiten veröffentlicht: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden können. Für die übrigen Marken ist ein solcher Wert nicht Teil dieser Übersicht; wer ihn braucht, liest ihn in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters nach, bevor er Geld einzahlt.
Die zwei bewilligten Veranstalter
Swisslos Sporttip: Gesetzestreue mit Schweizer Detailtiefe
Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Betrieben wird es von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Sporttip läuft als Produktname unter diesem Dach. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — ein Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet.
Was Sporttip in diesem Vergleich anbietet, lässt sich in Zahlen fassen. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung — und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out ist die Stelle, an der die Seite ihre schärfste Kante hat. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten. Wer also vorzeitig aussteigt, kauft sich Sicherheit zu einem Preis, der nicht verhandelbar ist. Bei einem Einsatz von CHF 50 und einer Quote von 1.90 steht ein möglicher Gewinn von CHF 45.00 im Raum — der Cash-Out-Betrag liegt darunter, und wie weit darunter, ist eine Momentaufnahme.
Zwei weitere Regeln kosten Geld, ohne dass es auf den ersten Blick so aussieht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Fazit: Zwei Limiten und ein vollständiger Cash-Out sind ein enges Korsett. Wer mit kleinen Einsätzen auf ein Super-1000-Turnier setzt, findet hier den einzigen Anbieter mit Schweizer Bewilligung, der Liechtenstein und die Deutschschweizer Kantone bedient — und muss dafür in Kauf nehmen, dass die Rücknahme einer Wette immer unter dem möglichen Gewinn liegt und nie teilweise möglich ist.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Publikum
Jouez Sport wird von der Loterie Romande veranstaltet, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura tätig ist. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Onlinekonto steht nur Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone offen.
Damit ist die geografische Trennung zwischen den beiden bewilligten Veranstaltern keine Marketingfrage, sondern eine Zulassungsgrenze. Wer in Zürich wohnt, kann nicht auf Jouez Sport setzen; wer in Genf wohnt, nicht auf Sporttip. Die Wahl zwischen den beiden ist für die meisten Wettenden keine Wahl — sie ist durch den Wohnsitz entschieden, lange bevor der erste Ball geschlagen wird.
Wer im Vertragsgebiet lebt, bekommt die Westschweizer Variante desselben gesetzlichen Rahmens: dieselbe Bewilligungspflicht nach BGS, dieselbe Aufsicht durch die Gespa, dieselben Regeln zu Limiten und Sperren, dasselbe Verbot von Wetten auf nicht gelistete Sportarten und Wettarten. Die 2’350 Verkaufsstellen sind in einer Region mit kleinen Agglomerationen ein realer Vorteil — die Identitätsprüfung und die Auszahlung lassen sich dort persönlich klären, wo ein Onlineweg stockt.
Fazit: Die Westschweiz bekommt den zweiten Veranstalter, nicht den zweiten Anbieter mit anderem Produkt. Die Zulassungsgrenze entscheidet die Auswahl vollständig, und die Dichte der Verkaufsstellen ist das einzige Merkmal, das im Alltag tatsächlich zu spüren ist.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Diesen Anbietern begegnen Schweizer Spielende regelmässig, und deshalb stehen sie hier. Alle acht eint dasselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Gespa ihre Domains auf die Sperrliste setzt und Schweizer Telekom-Anbieter sie per DNS sperren. Was sie unterscheidet, steht in ihren eigenen Bedingungen — und was hier über sie steht, stammt aus ihren öffentlich einsehbaren Angaben. Keiner dieser acht Anbieter wird hier beworben, und keiner wird als legal oder sicher bezeichnet.
Rollbit: keine Angabe, keine Zuständigkeit
Zu Rollbit lässt sich eine Tatsache festhalten, und sie ist die entscheidende: Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht. Eine Bewilligung im Sinne von Art. 4 BGS, die hier Geltung hätte, ist nicht feststellbar. Damit fehlt die Grundlage für alles Weitere — Aufsicht, Sperrregister, Rechtsschutz.
Wer sich für eine solche Plattform entscheidet, entscheidet sich bewusst für eine Zuständigkeitslücke. Es gibt keine Schweizer Stelle, an die man sich bei einer hängigen Auszahlung wenden kann, und im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der Preis der Bewilligungsfreiheit.
Fazit: Eine Domain ohne Schweizer Bewilligung ist kein sichererer oder unsichererer Ort als eine andere — sie ist ein Ort ohne zuständige Aufsichtsbehörde. Wer das akzeptiert, akzeptiert, dass Streitigkeiten allein nach den Bedingungen des Anbieters entschieden werden.
BDMBet: derselbe Rechtsrahmen, kein Schweizer Weg
BDMBet steht vor derselben Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, und die Gespa ersetzt gesperrte Domains innerhalb von Stunden durch neue.
Dieses Domain-Hopping ist der Grund, warum die Gespa die Sperrliste nicht als abschliessende Barriere beschreibt — sie nennt für dasselbe Verhalten Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Ein Block ist damit eine Erschwernis, keine Mauer. Für den Wettenden heisst das: Wer sich auf die DNS-Sperre als Schutzmechanismus verlässt, verlässt sich auf etwas, das umgangen wird.
Fazit: Der Zugang lässt sich beschaffen, das Schweizer Recht nicht. Genau diese Asymmetrie ist die Kostenstruktur eines Anbieters ohne Bewilligung.
BetFury: keine Bewilligung, keine Geltung
Bei BetFury ist die Bewilligungslage dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Das ist die vollständige Bewilligungsbewertung, die sich treffen lässt.
Wer sich für ein solches Angebot interessiert, sollte zwei Dinge vor dem ersten Einsatz prüfen: ob überhaupt Sportwetten und keine reinen Casinoprodukte angeboten werden — Wetten sind ein Grossspiel mit eigenem Regelwerk — und wie eine Auszahlung abläuft. Zwei Prüfungen, zwanzig Minuten, bevor Geld fliesst.
Fazit: Ein Anbieter ohne Bewilligung ist im Verhältnis zu einem bewilligten Veranstalter nicht günstiger, sondern ungeschützter. Der eventuelle Vorteil beim Produkt ist mit dem vollständigen Verlust der Schweizer Durchsetzbarkeit bezahlt.
Unibet: kein Schweizer Platz, auch für eine bekannte Marke nicht
Unibet ist eine international bekannte Marke, und die Bekanntheit ändert an der Schweizer Rechtslage nichts: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum hiesigen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS).
Bekanntheit ist in diesem Zusammenhang sogar ein Nachteil für den Wettenden. Sie erzeugt die Erwartung einer Beschwerdestelle, die es nicht gibt. Wer sich beschwert, beschwert sich bei einem Unternehmen ohne Schweizer Verpflichtung.
Fazit: Eine vertraute Marke und eine bewilligte Marke sind zwei verschiedene Dinge. Fuchs, der nicht unter Schweizer Aufsicht steht, bleibt ein Fuchs ohne Aufsicht.
Rabona: ohne Bewilligung, ohne Schutzweg
Für Rabona gilt dasselbe Bewilligungsbild: keine Schweizer Bewilligung, keine hier geltende Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Beschreiben lässt sich damit nur, was fehlt — und was fehlt, ist auf dieser Seite des Vergleichs immer dasselbe, weil es dieselbe Bewilligungspflicht ist, die es verlangt.
Interessanter als die Bewilligungsfrage ist für einen Badminton-Wettenden ohnehin eine andere: Führt die Plattform diese Sportart überhaupt in nennenswertem Umfang? Das steht im Wettprogramm und nicht in der Beschreibung, und es lässt sich binnen Minuten feststellen.
Fazit: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung beginnt die Prüfung nicht mit der Frage, was er bietet, sondern mit der Frage, wem man bei einem Streit gegenübersitzt. Die zweite Frage hat hier keine gute Antwort.
BetOnRed: die Bewilligungslücke in Zahlen
Die Bewilligungslücke bei BetOnRed lässt sich nicht in Zahlen fassen, weil es keine Zahl gibt — nur das Fehlen einer Schweizer Bewilligung und die daraus folgende Abwesenheit von Sperrregister-Anschluss und Rechtsweg. Die Gespa nennt für das Domain-Hopping konkrete Namen; die Liste der blockierten Domains umfasste Ende 2025 671 Einträge, und sie wird laufend erweitert.
Die relevante Frage lautet daher nicht, ob eine Sperre möglich ist, sondern was passiert, wenn sie eintritt. Wird das Guthaben ausgezahlt, wenn seit dem letzten Login Wochen vergangen sind? Dazu sollte jeder Wettende die Bedingungen vorher kennen. Nicht weil die Antwort negativ sein muss, sondern weil die Frage nachträglich nichts mehr ändert.
Fazit: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist ein Geschäft auf Distanz, das ohne Schweizer Aufsichtsbehörde geführt wird. Wer dort Konto und Guthaben führt, führt sie ohne Rückgriffsmöglichkeit.
Betovo: kein Anschluss an ein Register, das Schweizer Spielende nutzen
Bei Betovo fehlt der Anschluss an das schweizweite Sperrregister. Das ist keine Formalität: Eine Spielsperre, die man bei Swisslos verhängt, wirkt bei Betovo nicht. Wer seine Selbstsperre als Schutzmechanismus versteht, muss wissen, dass sie beim Anbieter ohne Bewilligung nichts bewirkt — das Register erfasst nur die bewilligten Veranstalter. Der Selbstausschluss, den die Spielerschutz-Regeln des BGS vorsehen, ist an die Bewilligung gekoppelt.
Das ist die wohl praktischste Konsequenz der ganzen Debatte. Ein Wettender, der sich für eine Plattform ohne Bewilligung entscheidet, entscheidet sich gegen den einzigen Mechanismus, der ihn an allen anderen Schweizer Anlaufstellen gleichzeitig aussperrt.
Fazit: Der Spielerschutz in der Schweiz ist ein Verbund, und nur die bewilligten Veranstalter sind Teil davon. Ein Anbieter ausserhalb dieses Verbunds hebt die eigene Sperre auf, ohne dass darüber gesprochen werden muss.
HornetBet: keine Bewilligung, aber eine relevante Prüfliste
HornetBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Was ein Wettender prüfen kann, ist die Bewilligungslage der Betreibergesellschaft, die Reihenfolge der Auszahlungsschritte und die Währung des Kontos. Diese drei Punkte entscheiden bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mehr über den Alltag als jedes Bonusversprechen.
Für Badminton kommt die Frage nach der Marktbreite hinzu. Eine Randsportart wird auf internationalen Plattformen oft dünn geführt; wer vor der Registrierung nachsieht, ob das Wettprogramm Partien aus der World Tour überhaupt enthält, beantwortet eine Frage, die wichtiger ist als die nach der Bewilligung — nur ist die zweite unbequemer zu ignorieren.
Fazit: Die abstrakte Bewilligungsfrage wird bei solchen Anbietern konkret, sobald eine Auszahlung stockt. Wer die Möglichkeit einer hängigen Auszahlung ohne Schweizer Beschwerdeweg ausschliesst, bleibt bei den zwei Veranstaltern mit Bewilligung.
Was unter dem Strich bleibt
Eine Wette auf Badminton kostet in der Schweiz zwei Dinge: die Marge im Markt und die Geschwindigkeit, mit der man an sein Guthaben kommt. Die Marge ist bei jeder Sportart dieselbe Grössenordnung — in einem symmetrischen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent, und in der Bandbreite bis etwa 5,3 Prozent je nach Rundung. Das ist der unsichtbare Eintrittspreis, und er wird bei kleinen Einsätzen relativ zu den 5 Rappen der Rundung wichtiger als relativ zum Gesamtbetrag.
Die zweite Kostenposition ist die Bewilligung. Nur Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen Sportwetten veranstalten, und beide bedienen geografisch getrennte Gebiete. Wer ausserhalb seines Vertragsgebiets wohnt, hat im bewilligten Markt schlicht keine Wahl — und wer auf eine ausländische Plattform ausweicht, tauscht die Wahlfreiheit gegen Aufsicht, Sperrregister-Anschluss und Rechtsweg. Es gibt keinen cleveren Mittelweg zwischen den beiden Modellen. Es gibt nur zwei Rechnungen, und man kann nur eine davon bezahlen.
Wer jetzt noch unsicher ist, sollte mit einer Grenze anfangen. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, verbindlich gesetzt, vor der ersten Wette, mit 72 Stunden Bedenkzeit vor jeder Erhöhung. Das Regulativ ist die einzige Position auf dieser Seite, die garantiert weniger kostet, als sie nutzt.
Häufige Fragen zu Badminton-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz überhaupt auf Badminton wetten, und bei wem?
Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und dürfen in der Schweiz nur von Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport veranstaltet werden, beide mit Bewilligung und unter Aufsicht der Gespa. Ob Badminton angeboten wird, hängt davon ab, ob die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten die Sportart und die jeweilige Wettart aufführt.
Zwei Gewinnsätze statt drei: Was macht das mit einer Satzwette?
Ein Satz geht bis 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung, bei 20:20 wird bis zu 30 Punkten verlängert. Weil nur zwei Gewinnsätze nötig sind, endet ein Spiel auch bei 2:0. Eine Satzwette hängt damit an einem Ergebnis, das zwei kurze Ausgänge umfasst, und reagiert empfindlicher auf die Verlängerung als eine reine Siegwette.
Wie wird aus Einsatz und Quote ein Gewinn?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 50 auf Quote 1.90 ergeben CHF 95.00, davon CHF 45.00 Nettogewinn.
Was ist die Marge, und wo steckt sie in der Quote?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter vom Einsatz behält. Man rechnet den Auszahlungsanteil als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Markts; die Marge ist 100 Prozent minus diesen Anteil. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1.90 und 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent, je nach Rundung bis etwa 5,3 Prozent.
Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine Spielsperre?
Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — ab 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. «Je nach Kanton» heisst, dass die kantonale Schwelle abweicht; wer darüber gewinnt, zahlt 35 Prozent Verrechnungssteuer, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können kantonal aber anders behandelt werden.
Sportarten – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
