Online Copa América Wetten in der Schweiz: die zwei erlaubten Veranstalter und der Preis jeder Quote

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball auf einem staubigen Rasenstück in der Abendsonne, im Hintergrund eine hohe Bergkette

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Gespa-Sperrliste und die Spielregeln von Sporttip sowie die Angaben von Jouez Sport zu Verlustlimiten und Sperren

Wer nach einer Copa América im Jahr 2026 sucht, sucht ein Turnier, das nicht stattfindet. Das letzte ist vorbei, das nächste liegt zwei Jahre entfernt, und in der Zwischenzeit verkaufen einige Websites Quoten für ein Ereignis, an dem sie nichts zu verkaufen haben. Der ehrliche Teil dieser Suche ist deshalb kleiner und nützlicher, als die Schlagzeilen versprechen: zwei Veranstalter in der Schweiz, ein gesetzlich geschlossener Wettkatalog, ein Quotenschlüssel, der zwischen 90 und 95 Prozent liegt, und eine Handvoll Regeln, die festlegen, ob eine Turnierwette überhaupt auf dem Wettschein bleibt, wenn es in die Verlängerung geht oder ein Spiel verlegt wird.

Die Copa América 2024 fand vom 20. Juni bis 14. Juli 2024 in den USA mit 16 Nationen statt.

Turnierwetten auf Länderturniere haben eine Eigenheit, die sie von einem Bundesliga-Samstag unterscheidet: sie laufen über Wochen, sie kennen Gruppenspiele, ein Finale und manchmal eine Entscheidung, die niemand auf dem Platz getroffen hat. Wer sich darauf einlässt, sollte wissen, was er auf dem Wettschein unterschreibt. Die folgenden Abschnitte gehen das der Reihe nach durch – vom Vergleich der Anbieter über die Bewilligungslage bis zu den Limiten, die jeder Spielende vor der ersten Teilnahme selbst setzen muss.

Der Vergleich: zehn Plattformen, zwei Bewilligungen

Die Auswahl an Plattformen, denen ein Schweizer Wettender begegnet, ist gross. Die Auswahl an Veranstaltern, die Sportwetten auf Schweizer Boden anbieten dürfen, besteht aus zwei Namen. Beides gehört auf dieselbe Seite, weil der Vergleich erst dadurch aussagekräftig wird: acht der zehn vorgestellten Plattformen operieren ohne Schweizer Bewilligung, und was das für den einzelnen Betrag bedeutet, ist eine Rechnung und keine Geschmacksfrage.

Eine Topfpflanze auf einem Fensterbrett mit weitem Blick über einen stillen See am Morgen
Die Copa América 2028 ist für Juni und Juli 2028 mit 16 Nationen geplant, der Austragungsort ist noch nicht entschieden.

Die Reihenfolge unten folgt dieser Logik. Zuerst die beiden Veranstalter mit Bewilligung, dann die ausländischen Plattformen, die in der Schweiz auftauchen, ohne hier zugelassen zu sein. Innerhalb der zweiten Gruppe stehen die Karten in der Reihenfolge der Prüfung, nicht in der Reihenfolge irgendeiner Qualität.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Wettigo Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetOnRed Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
FortuneJack Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit Nein – ohne Schweizer Bewilligung Gemeldete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle sagt über die acht ausländischen Plattformen genau eine Sache, und die ist nicht klein: keiner ihrer Betreiber hat eine Bewilligung für das schweizerische Hoheitsgebiet, und eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Was die Tabelle nicht sagt und was auch sonst niemand sagen kann, ist die zweite Zeile einer Anbieterbeschreibung: welche Sportarten im Programm stehen, ob und wo ein Live-Angebot existiert, welche Auszahlungszeiten gelten. Dazu enthalten die Bedingungen dieser Betreiber keine belastbare Angabe, und statt einer Zeile voller Gedankenstriche steht hier lieber gar nichts.

Wer die beiden Blöcke zusammenrechnet, merkt schnell, dass der Vergleich nicht zehn gleichwertige Optionen prüft. Er prüft zwei Anbieter, bei denen ein Schweizer Wohnsitz, eine geprüfte Identität und ein einheitliches Limitenregime auf der anderen Seite des Bildschirms stehen, und acht Plattformen, bei denen ausser der Plattform selbst nichts auf der Rechnung steht. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Frage der Durchsetzbarkeit: bei einem Streit hat ein Wettender gegenüber einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung eine Aufsichtsbehörde, gegen einen Betreiber ohne Bewilligung nur eine Korrespondenz, die niemand erzwingt.

Zur Marge, weil sie in der nächsten Tabelle noch gebraucht wird: bei einem Zwei-Weg-Markt mit einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich über die Formel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ein Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent und damit eine Marge von rund 5 Prozent. Bei Quoten von 1.85 auf beiden Seiten sinkt der Auszahlungsanteil auf rund 92,5 Prozent und die Marge steigt auf rund 7,5 Prozent. Die Bandbreite liegt also dort, wo sich die Auszahlungsquote eines ausgeschriebenen Marktes bei den meisten Anbietern bewegt: zwischen etwa 90 und 95 Prozent des Einsatzes, und nur bei diesem konkreten Quotenpaar. Der Auszahlungsanteil eines Zwei-Weg-Marktes sagt nichts über den eines Drei-Weg-Marktes mit seinen drei Ausgängen.

Bei einer Einzelwette zu Quote 1.90 auf ein Ergebnis, das eintritt, kommen aus CHF 20 Einsatz CHF 38 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 18. Diese CHF 18 sind der Betrag, um den es beim übrigen Teil der Seite geht: nicht die Frage, ob dieser Betrag kommt, sondern was die Bedingungen kosten, ihn zu erreichen.

Für Turnierwetten wie die Copa América bedeutet das konkret: ein Tipp auf den Turniersieger steht und fällt mit der Marge, die die Veranstalterin in eine Langzeitquote einbaut, und mit der Definition, welcher Ausgang als Sieg zählt. Wer auf einen Finalteilnehmer setzt und dieser verliert das Endspiel im Penaltyschiessen, hat nach den Regularien des Schweizer Angebots üblicherweise verloren, weil der Elfmeterschiessen-Ausgang die Abrechnung eines Finals zu 90 Minuten und Nachspielzeit nicht berührt, sofern das Wettprogramm nichts anderes ausweist. Solche Feinheiten sind keine Kleinigkeit, wenn es um den Turniersieger geht: sie entscheiden, ob ein Wettschein mit 1:0 endet oder mit dem Verweis auf das bessere Elfmeterschiessen.

Swisslos Sporttip – die einzige Plattform mit einer Limite, die der Wettende selbst senken kann

Swisslos sitzt in Basel, veranstaltet seine Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und betreibt das Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip. Wer ein Online-Konto eröffnet, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben; das umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für eine Registrierung ausserhalb dieses Gebiets gibt es keinen Weg, und das ist keine Härte des Hauses, sondern die Folge davon, dass ein Veranstalter nur für sein eigenes Gebiet bestellt ist.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Einträgen und eine Tasse Tee stehen auf einem Tisch neben einer Stehlampe
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Was Sporttip für einen Vergleich interessant macht, ist weniger das Programm als die Ausgestaltung der eigenen Bedingungen. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, eine Einzel- oder Kombinationswette ist mit höchstens CHF 1’000 möglich, eine Systemwette mit höchstens CHF 10’000, und Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Diese Ablehnung ist der Punkt, an dem ein Wettender merkt, dass er es nicht mit einer freundlichen Plattform zu tun hat, sondern mit einem bewilligten Grossspiel: was nicht in die Limite passt, kommt nicht auf den Wettschein.

Kombinationen ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 erhalten online einen Kombiboost auf den Nettogewinn: 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Der Name klingt nach Geschenk, die Struktur sagt etwas anderes: bei vier Voraussagen mit Quote 1.50 beträgt die Gesamtquote nach dem Produkt der Einzelquoten 5.06, aus CHF 10 Einsatz werden also CHF 50.60 vor der Erhöhung und CHF 53.20 danach – eine Aufbesserung von CHF 2.60 auf die Nettogewinnseite. Bei vier Voraussagen mit Quote 1.50 müssen zudem alle vier eintreffen. Der Boost erhöht den Gewinn, nicht die Wahrscheinlichkeit.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und ist jederzeit änderbar; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live nachsetzt, während das Bild noch vom vorigen Angriff zeigt, verliert also nicht selten den Einsatz und behält ihn als Quote-1.00-Position zurück. Das ist keine schlechte Regelmache, sondern der Preis dafür, dass ein Live-Markt überhaupt angeboten wird.

Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten, wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die unterschiedlich hart treffen: die 26 Wochen gehen still vorbei, die 10 Tage verlangen sofortiges Handeln.

Bleibt die Bewertung. Sporttip ist der einzige der beiden bewilligten Veranstalter, dessen Regularien in den hier ausgewerteten Bedingungen so weit greifen, dass Ein- und Ausstieg, Absage, Auszahlung und Abrechnung in derselben Quelle nachlesbar sind – und der einzige mit einem Cash-Out, der auch Langzeitwetten erfasst, was bei einem über Wochen laufenden Turnier der interessanteste Teil des Angebots ist. Der Preis dafür steht in der Beschaffenheit dieses Cash-Outs: keine Teilauszahlung, tiefere Beträge als der mögliche Gewinn, jederzeit änderbare Konditionen. Wer ein Turnier über sechs Wochen begleitet und nicht jede Woche dieselbe Position in die nächste Runde tragen will, findet hier das Werkzeug; wer eine Wette einmal setzt und liegen lässt, findet hier nichts, was ihm fehlt.

Loterie Romande Jouez Sport – dasselbe Recht, anderes Gebiet, eigene Regeln

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wie bei Swisslos ist das Online-Konto auf Personen beschränkt, die im eigenen Gebiet wohnhaft sind – hier also auf die Deutschschweizer gibt es keinen Zugang, wie es für die Romands keinen zu Sporttip gibt.

Im Vergleich der beiden Veranstalter ist der erste Unterschied kein Produktunterschied, sondern ein Zugangsunterschied: die Schweiz hat zwei Sportwettenveranstalter, aber jeder Wettende hat faktisch nur einen, weil das Konto an das Gebiet gebunden ist. Wer in Freiburg wohnt und dort ein Konto eröffnet, kann nicht auf Sporttip ausweichen, und wer in Zürich wohnt, nicht auf Jouez Sport. Der Vergleich der beiden Plattformen ist deshalb für den einzelnen Leser nur insofern von Nutzen, als er zeigt, was auf beiden Seiten gleich geregelt ist: dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht, dieselbe Altersgrenze, dasselbe System der Verlustlimiten, dieselbe Bindung der Auszahlung an ein Konto auf den Namen des Inhabers.

Für Jouez Sport ist die Verlustlimitensystematik dieselbe wie im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt insgesamt: 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Auch die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, kommt an dieser Einrichtung nicht vorbei, weil sie vor der ersten Teilnahme gesetzt werden muss.

Die Bewertung für Jouez Sport folgt daraus, was auf der Seite sonst nicht steht: dasselbe Recht wie bei Swisslos, ein anderes Gebiet, und für die Westschweiz das einzige Angebot mit Schweizer Bewilligung. Der Unterschied zu Sporttip, um den es hier nicht geht, ist Programmgestaltung – ein Vergleich, der eine Plattform über sechs Wochen begleitet, ist ein Vergleich, der nur im vertraglichen Rahmen des jeweiligen Veranstalters stattfindet. Für einen Wettenden in Genf ist die Wahl keine Wahl, sondern eine Feststellung; für einen Wettenden in Basel ist sie dieselbe Feststellung mit anderem Vorzeichen.

Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo gehört zur Gruppe der acht Plattformen, die in der Schweiz auftreten, ohne hier zugelassen zu sein. Eine Schweizer Bewilligung fehlt; ob eine ausländische vorliegt, lässt sich aus den Bedingungen nicht belegbar sagen, und selbst wenn sie vorläge, hätte sie nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. An das Sperrregister ist die Plattform nicht angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und damit über DNS blockiert werden.

Was das für einen einzelnen Wettschein heisst: dass eine Wette auf ein Länderturnier über diese Plattform ausserhalb des Rahmens stattfindet, in dem ein bewilligter Veranstalter operiert – kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein durchsetzbarer Anspruch. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Vertragslage.

Bewertung: Der Preis der Plattform ist nicht ihr Angebot, sondern der Umstand, dass die Gegenseite im Streitfall im Ausland sitzt und die Schweiz nichts für den Wettenden tun kann. Eine Plattform, deren Bewilligung sich nicht belegen lässt, ist eine Plattform, deren Bewilligung man nicht prüfen kann – und das ist ihr eigentliches Risiko.

Betwinner – ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung, die sich nicht belegen lässt und nach Art. 4 BGS hierzulande keine Wirkung entfaltet, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Wettenden, der ein Turnier über Wochen verfolgt, ist die praktische Konsequenz dieselbe wie bei jeder Plattform ohne Bewilligung: es gibt keine Aufsichtsbehörde, an die man sich wenden könnte, und keine einheitlichen Regeln für den Fall, dass ein Spiel verlegt oder abgebrochen wird. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping als Mechanismus der Sperrliste – blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt.

Bewertung: Der einzige verlässlich prüfbare Punkt an dieser Plattform ist der, der fehlt. Wer eine Wette auf ein Turnier mit sechs Wochen Laufzeit platziert, sollte wissen, welche Instanz in Woche fünf entscheidet, wenn eine Partie nicht ausgetragen wird – und hier ist die Instanz die Plattform selbst.

BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung

Bei BetOnRed gilt dieselbe Ausgangslage: ohne Schweizer Bewilligung, eine nicht belegbare gemeldete Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Potenzial für die Domains.

Wer sich auf einer solchen Plattform anmeldet, trägt die Identitätsprüfung, die Begrenzung und die Frage, wann eine Wette ungültig wird, allein mit dem Betreiber aus. Es gibt kein Gremium, das prüft, ob eine Quote korrekt abgerechnet wurde, und keine Stelle, die nach einem Ausschluss verlangt werden könnte.

Bewertung: Die Abwesenheit einer Schweizer Bewilligung ist bei Turnierwetten ein grösseres Gewicht als bei einem Testspiel, weil Turniere sich verschieben. Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung auf einen Turniersieger setzt, verlässt sich auf Bedingungen, die niemand hier nachkontrolliert.

BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game trägt in der Vergleichsgruppe dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht belegt und ohne Wirkung hierzulande, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Potenzial.

Die Plattform ist damit von denselben Fragen betroffen wie die übrigen: Wer prüft die Identität, wer begrenzt einen Einsatz, und was passiert mit einer Wette, wenn ein Turnier verschoben wird. Antworten darauf liefert keine Schweizer Quelle.

Bewertung: Der Unterschied zwischen einer Plattform mit Bewilligung und einer ohne ist bei einem Länderturnier nicht die Sportart, sondern die Frage, ob am Ende überhaupt jemand zuständig ist. Hier ist niemand zuständig.

Betscore – ohne Schweizer Bewilligung

Betscore steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht belegt ist und nach Art. 4 BGS keine Wirkung entfaltet, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit Sperrlisten-Potenzial für die Domains.

Für einen Wettenden heisst das, dass die Selbstbeschränkung, die ein bewilligter Veranstalter verlangt, hier nicht vorgeschrieben ist. Es gibt keine Stelle, die eine Verlustlimite durchsetzt, und keine Registrierung, die eine Spielsperre überhaupt erfassen könnte.

Bewertung: Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, ersetzt das Limitenregime eines bewilligten Veranstalters durch die eigenen Vorsätze. Das ist der teuerste Teil des Angebots – nicht die Quote, sondern die Struktur, die fehlt.

FortuneJack – ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack läuft in derselben Kategorie: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht belegt und ohne hiesige Wirkung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Potenzial.

Die Prüfung der Bewilligung ist die einzige belastbare Prüfung, die ein Leser hier vornehmen kann, und sie fällt negativ aus. Aus den Betreiberangaben selbst lässt sich weder eine Schweizer Zuständigkeit noch eine Schweizer Aufsicht ableiten.

Bewertung: Diese Plattform schuldet einem Schweizer Wettenden nichts, was ein Schweizer Gericht durchsetzen könnte. Für eine Wette, die sechs Wochen läuft, ist das eine lange Zeit ohne Rückhalt.

Rabona – ohne Schweizer Bewilligung

Rabona gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, mit einer nicht belegbaren gemeldeten Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit Sperrlisten-Potenzial für die Domains.

Wer hier auf ein Länderturnier setzt, setzt auf die Bedingungen eines Betreibers, der keiner Schweizer Aufsicht untersteht – die Abrechnung einer Turnierwette hängt damit vollständig an den Regeln des Hauses.

Bewertung: Ohne Bewilligung gibt es keinen Adressaten für eine Beschwerde. Das ist der ganze Unterschied, und er wiegt bei einer lang laufenden Turnierwette mehr als bei einer Wette auf einen Nachmittag.

Jackbit – ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit schliesst die Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Potenzial für die Domains.

Damit gilt auch hier, dass jede Regel, die den Wettenden schützt – Limiten, Sperren, geregelte Abrechnung bei Absage – nur dann existiert, wenn der Betreiber sie selbst einhält.

Bewertung: Der Vergleich endet nicht mit einer Rangfolge unter Gleichen. Er endet damit, dass acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung dieselbe eine Lücke teilen, und dass die beiden Anbieter mit Bewilligung den Rest der Entscheidung unter sich ausmachen.

Was auf dem Wettschein steht: Grundlagen zum Länderturnier

Die Copa América ist der älteste Länderturnier-Wettbewerb Südamerikas: von der CONMEBOL ausgerichtet, erstmals 1916 ausgetragen, und Argentinien ist mit 16 Titeln alleiniger Rekordsieger. Die letzte Ausgabe fand vom 20. Juni bis 14. Juli 2024 in den USA mit 16 Nationen statt – zehn aus der CONMEBOL und sechs aus der CONCACAF, die sich über die Nations League 2023/24 qualifiziert hatten. Die 16 Teams spielten in vier Gruppen von A bis D; in der Finalrunde gab es bei einem Unentschieden nach 90 Minuten direkt Elfmeterschiessen, und nur im Finale wurde zuvor noch verlängert. Das Finale am 14. Juli 2024 in Miami Gardens im Hard Rock Stadium gewann Argentinien gegen Kolumbien 1:0 nach Verlängerung und holte damit den 16. Titel. Torschützenkönig wurde Lautaro Martínez aus Argentinien mit 5 Toren.

Die nächste Ausgabe ist für Juni und Juli 2028 mit 16 Nationen geplant; der Austragungsort ist noch nicht entschieden, und alle zehn CONMEBOL-Verbände sind automatisch qualifiziert. Zwischen dem Finale 2024 und dem Anpfiff 2028 liegt ein Zeitraum, in dem keine Copa América ausgetragen wird. Das ist für einen Wettenden mehr als eine Randnotiz, weil es die Art der Wette bestimmt, die überhaupt möglich ist: in einem Jahr ohne Turnier gibt es keine Gruppenspiele, keine Halbfinals, keine Turniersiegerquoten – es gibt nur die Erinnerung an die letzte Ausgabe und die Planung der nächsten.

Bei einem Turnier dieser Länge entsteht eine Kategorie von Wette, die es in einer Liga nicht gibt: die Langzeitwette. Sie bezieht sich auf ein Ereignis in sechs Wochen oder in zwei Jahren, und die Veranstalterin muss in ihre Quote einrechnen, dass sie den Einsatz lange hält. Genau dort liegt der grösste Kostenposten für den Wettenden. Eine Langzeitquote auf den Turniersieger ist wegen der Unsicherheit über Aufstellungen, Verletzungen und Qualifikationen keine Wette mit einem kleinen Aufschlag, sondern eine Wette mit einem Aufschlag, über dessen Höhe das Wettprogramm selbst keine Auskunft gibt. Ein Vergleich zweier Langzeitquoten auf dasselbe Ereignis sagt nichts über die Marge der einzelnen Quote, weil zwei Anbieter mit unterschiedlicher Unsicherheit kalkulieren.

Was bei der Abrechnung zählt, ist die Definition des Ausgangs. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten im Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Ergebnis nach 90 Minuten setzt, setzt nicht auf den Sieger des Abends, und wer auf den Turniersieger setzt, sollte im Programm nachsehen, ob der Ausgang die Verlängerung einschliesst. Es gibt kaum eine Wette, bei der dieser Unterschied mehr Geld bewegt als bei einem Finale, in dem der Sieg nach 120 Minuten fällt – wie am 14. Juli 2024, als das 1:0 erst nach der Verlängerung stand.

Wer das Turnier live verfolgt, kennt die Situation: der Angriff läuft, der Anschlusstreffer fällt, und die Wette ist platziert, während das Bild noch eine Sekunde hinterherhängt. Bei Sporttip zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Der Live-Markt ist kein Markt, in dem man der Übertragung voraus ist; er ist ein Markt, in dem die Übertragung selbst zur Bedingung gehört.

Für Kombinationen gilt zusätzlich, dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden dürfen. Wird eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion angenommen, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer zwei Tore desselben Spielers kombiniert, sollte also wissen, ob er eine erlaubte Kombi oder eine spätere Gutschrift baut.

Für die Rechnung mit dem Auszahlungsanteil: bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten eines Zwei-Weg-Marktes liegt der Auszahlungsanteil bei rund 95 Prozent und die Marge bei rund 5 Prozent. Bei 1.85 auf beiden Seiten sinkt der Auszahlungsanteil auf rund 92,5 Prozent, die Marge steigt auf rund 7,5 Prozent. Diese Bandbreite ist die Bezugsgrösse, mit der sich eine ausgeschriebene Quote einordnen lässt: je näher ein Quotenpaar an der Auszahlungsquote von 95 Prozent liegt, desto billiger ist der Markt für den Wettenden.

Wer in der Schweiz auf ein Länderturnier wetten darf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK ist hier zuständig – die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Das hat eine unangenehme Konsequenz für alle, die nach einem Anbietervergleich suchen, wie er in anderen Ländern üblich ist. Es gibt in der Schweiz keinen Markt mit zehn konkurrierenden Buchmachern, zwischen denen ein Wettender nach Quote, Bonus oder Auszahlungsgeschwindigkeit wählen könnte. Es gibt zwei, und welchen ein Wettender überhaupt nutzen kann, entscheidet sein Wohnkanton. Wer in Basel wohnt, wählt nicht zwischen Sporttip und Jouez Sport – er hat die Wahl nicht.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist ebenfalls abschliessend geregelt: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und ist ausschliesslich als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht geklärt, und zu Esport lässt sich nur sagen, dass er nicht auf der Gespa-Liste steht.

Die Limiten von Sporttip sind Vertragsbedingungen des Veranstalters, kein Gesetz: CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette.

Was passiert, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung Wetten annimmt: eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt. Wer glaubt, eine gesperrte Seite sei damit unerreichbar, irrt: die Liste ist eine Hürde, keine Mauer.

Die ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus: ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bedeutet keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und Gewinne, die nach kantonaler Praxis steuerbar sind; ein bewilligter Veranstalter bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber auch nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl per se.

Ein Punkt, den die Werbung gern auslässt: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Steuerlich ist die Lage für einen typischen Wettenden entspannter, als viele vermuten: Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der bundesrechtliche Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und nie ein einzelner Kantonsbetrag genannt werden sollte. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer CHF 38 aus einer Einzelwette zu Quote 1.90 auszahlt, liegt um Grössenordnungen unter dieser Schwelle – kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Für die eigene Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Verlustlimiten und Sperren: der Schutz, der vor dem ersten Einsatz beginnt

Die Schweiz hat keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Was sie hat, ist die Verpflichtung der Veranstalterin, von jedem Spielenden eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen (Art. 87 VGS). Gesetzlich gilt: eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Für einen Wettenden bedeutet die Differenz weniger, als sie klingt: die 72 Stunden sind die Bremse, die einen impulsiven Entschluss am Sonntagabend bis Mittwoch verzögert. Genau in dieser Zeit steht die Limite, die der Entschluss erhöhen sollte.

Diese Limite ist nicht zu umgehen, weil sie vor der ersten Teilnahme gesetzt werden muss. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht eine Zwei-Klassen-Struktur: unter 21 Jahren liegt die Obergrenze um den Faktor zehn tiefer. Für einen jungen Wettenden heisst das, dass selbst ein entschlossener Erhöhungswunsch dauerhaft an der eigenen Altersgruppe hängt.

Wer aufhören will, muss nicht auf das Ende einer Limite warten. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das ist die schärfere Massnahme, weil sie nichts halb macht: die Frist läuft ab, und bis dahin gibt es keine Rücknahme. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre ist damit nicht auf ein Produkt beschränkt; sie schliesst einen aus einem gemeinsamen Register aus, und sie lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle beteiligt ist (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die unangenehmste Zeile im ganzen Regelwerk, und sie trifft die Falschen: wer während einer laufenden Sperre doch einen Wettschein findet, hat am Ende weder einen Gewinn noch einen durchsetzbaren Anspruch auf den Einsatz. Eine Sperre ist keine Auszeit, sondern eine Absage.

Alter und Identität sind bei einem bewilligten Veranstalter nicht optional. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist die Stelle, an der die Praxis gelegentlich schwächelt: die Gespa führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist also nicht streng. Dass sie es an der Kasse des Wettscheins nicht ist, sagt freilich nichts über die Identitätsprüfung im Online-Konto, die ganz anders funktioniert. Wer als Minderjähriger am Schalter eine Wette bekommt, bekommt damit keinen Vertrag, den irgendjemand durchsetzen müsste – die Wette ist nach Art. 72 BGS ohnehin nicht zulässig, und wer später auf einen Gewinn klagt, verliert gegen die eigene Altersangabe.

Ein weiterer Grundsatz, der mehr kostet als er aussieht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und ergibt sich nur aus seinen Bedingungen. Wer sein Guthaben auf das Konto eines Dritten leiten will, scheitert an dieser Regel, und wer eine Auszahlung in Krypto plant, hat im bewilligten Angebot keinen Adressaten dafür. Schweizweit gibt es zudem kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren – wer glaubt, die eigene Bank fange eine solche Zahlung ab, irrt.

Für einen Wettenden, der ein Turnier über sechs Wochen begleitet, sind die Limiten in Tagen die eigentliche Rechengrösse. Eine Verlustlimite von 7 Tagen teilt das Turnier in Wochenabschnitte und verhindert, dass ein schlechter Gruppenspieltag in einen Einsatz auf das Finale umgeleitet wird. Die 30-Tage-Limite ist der Rahmen, in dem die ganze Turnierkampagne liegt. Wer beide setzt, hat einen Rahmen, in dem ein Turnier tatsächlich zu Ende gespielt wird, ohne dass die Beträge wandern. Wer nur spielt und nichts setzt, spielt ohne diesen Rahmen – nicht, weil es verboten wäre, sondern weil ihn niemand für ihn setzt.

Was eine Wette auf ein Länderturnier praktisch kostet

Die Rechnung für einen Zwei-Weg-Markt mit Quote 1.90 auf beiden Seiten: der Auszahlungsanteil liegt bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Das ist eine Bandbreite mit einer Bedingung, nämlich diesem Quotenpaar. Bei 1.85 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsanteil bei rund 92,5 Prozent und die Marge bei rund 7,5 Prozent. Von jedem Einsatz auf einem Markt mit dieser Auszahlungsquote behält die Veranstalterin also zwischen rund 5 und rund 7,5 Rappen je Franken, und dieser Satz gilt für den Markt, nicht für die Wette.

Wer CHF 20 auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quote 1.90 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 38 zurück; der Nettogewinn beträgt CHF 18. Die Marge steckt in diesen CHF 38 bereits drin. Sie ist keine Gebühr, die später abgebucht wird, kein Aufschlag auf einem Wettschein und keine Zeile auf einer Abrechnung. Sie sitzt in der Quote selbst, und zwar so, dass der Wettende sie nie sieht: eine Quote von 1.90 wäre auf einem Markt ohne Aufschlag eine andere Zahl. Genau deshalb taugt eine Quote als Vergleichsmassstab nur, wenn man weiss, was im selben Markt auf der anderen Seite steht.

Für eine Kombination gilt das noch einmal verschärft, weil sich die Einzelquoten zum Produkt multiplizieren und sich die Auszahlungsquote jeder einzelnen Position in jedes Bein der Kombination überträgt. Vier Voraussagen zu je Quote 1.50 ergeben eine Gesamtquote von 5.06. Aus CHF 10 werden damit CHF 50.60 – bei einem Kombiboost von 5 Prozent für vier Voraussagen in diesem Fall CHF 53.20. Was die Kombination kostet, ist nicht nur der Aufschlag pro Markt, sondern die Tatsache, dass alle vier Beine eintreffen müssen, damit der Betrag überhaupt ausgezahlt wird.

Bei Langzeitwetten auf den Turniersieger fehlt eine Bezugsgrösse, die bei einem Zwei-Weg-Markt vorhanden ist: es gibt keinen zweiten Ausgang mit einem Preis, der sich zur Auszahlungsquote addieren liesse, und das Wettprogramm weist keine Auszahlungsquote aus. Wer die Marge einer Turniersiegerquote einschätzen will, hat in der Schweiz nur die Möglichkeit, die Quoten mehrerer Anbieter auf dasselbe Ereignis zu vergleichen – und weil es nur zwei bewilligte Anbieter gibt, deren Angebot zudem an unterschiedliche Wohnsitze gebunden ist, fällt auch dieser Vergleich für die meisten Leser aus. Ein Qualitätschrank mit einer einzigen Schublade, bei der man ohnehin prüfen sollte, was drin liegt.

Diese Auszahlungsquote ist eine statistische Grösse: sie beschreibt einen Durchschnitt über viele Wetten auf demselben Markt unter der Annahme, dass auf jeden Ausgang gleich viel gesetzt wird, und sie sagt nichts darüber aus, ob eine einzelne Wette gewinnt oder verliert. Der Aufschlag ist trotzdem real, und er wird bei jeder Wette fällig, unabhängig vom Ausgang. Wer CHF 20 auf ein Turnier setzt, gibt mit der Wette nicht nur den Einsatz in die Wahrscheinlichkeitsrechnung, sondern auch die Marge in die Rechnung des Erwartungswerts.

Häufig gestellte Fragen

Findet 2026 eine Copa América statt, oder ist die Jahreszahl nur das Veröffentlichungsjahr?

Im Jahr 2026 wird keine Copa América ausgetragen. Die Jahreszahl in der Suchanfrage und im Namen dieser Seite ist das Veröffentlichungsjahr. Die letzte Ausgabe endete am 14. Juli 2024, die nächste ist für Juni und Juli 2028 angesetzt. Wer in 2026 eine Turniersiegerquote sieht, sollte klären, auf welches Ereignis sie sich bezieht.

Wann fand die letzte Copa América statt, und wann ist die nächste geplant?

Die Ausgabe 2024 wurde vom 20. Juni bis 14. Juli 2024 in den USA mit 16 Nationen ausgetragen; Argentinien gewann das Finale am 14. Juli 2024 in Miami Gardens mit 1:0 nach Verlängerung gegen Kolumbien. Die Ausgabe 2028 ist für Juni und Juli 2028 mit 16 Nationen geplant, der Austragungsort ist noch nicht entschieden.

Wer darf in der Schweiz Wetten auf Länderturniere wie die Copa América anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide stehen unter Aufsicht der Gespa. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und jedes Online-Konto ist an den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet gebunden.

Wie werden Verlängerung und Elfmeterschiessen bei der Abrechnung einer Turnierwette behandelt?

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei der Copa América 2024 gab es in der Finalrunde direkt Elfmeterschiessen, verlängert wurde nur im Finale.

Wie lässt sich einschätzen, ob die Marge in einer Quote auf den Turniersieger hoch oder niedrig ist?

Über den Auszahlungsanteil des Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt er bei rund 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent; bei 1.85 auf beiden Seiten bei rund 92,5 Prozent. Bei Langzeitquoten fehlt diese Bezugsgrösse, weil das Programm keine Auszahlungsquote ausweist.

Welche Verlustlimiten und Sperren gelten bei Sporttip und Jouez Sport für alle Wettenden?

Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren, unbefristet über ein schweizweites Register.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»