Ein Euro Einzahlung und Schweizer Wetten: zwei Wege, zwei verschiedene Preise
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht und die veröffentlichten Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter abgeglichen.
Wer «1 Euro einzahlen» in die Suchleiste tippt, sucht selten einen Euro. Gesucht wird ein Einstieg, der nichts kostet und nichts beweist. Genau diesen Einstieg gibt es in der Schweiz nicht, und die Begründung dafür ist keine Null, sondern eine Zahl: CHF 20. So viel verlangt Swisslos mindestens, wenn jemand sein Wallet auflädt, und darunter bewegt sich nichts. Wer wirklich einen Euro setzen will, kann das trotzdem. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1. Nur führt der Weg dorthin über ein aufgeladenes Konto, und diese Aufladung ist die Hürde, nicht der Einsatz.
Damit ist der Ton der ganzen Sache gesetzt. Ein Angebot mit einem Euro Mindesteinzahlung ist in der Schweiz kein besonders günstiger Anbieter, sondern ein Anbieter ohne die Bewilligung, die dieses Land verlangt. Das ist keine Moral, sondern eine Rechtsfolge mit einem Preisschild. Die Bewilligung bringt einen geschlossenen Sportkatalog, eine Wohnsitzbindung und ein Verlustlimit, das vor der ersten Wette gesetzt werden muss. Sie bringt kein Bonusfeuerwerk, kaum Gratisguthaben und eine Auszahlung, die auf ein Konto auf den eigenen Namen geht. Für einen Teil der Spielenden ist genau das die teure Variante: sie zahlen mit Bequemlichkeit. Für einen anderen Teil ist es die einzige Variante, die überhaupt in Frage kommt. Wer welche ist, entscheidet sich nicht am Einzahlungsbetrag, sondern an dem, was jemand mit dem Konto vorhat.
Die Cent-Beträge sind also ein Nebenplatz. Interessanter ist, welche Wege es in der Schweiz überhaupt gibt, was sie voneinander unterscheiden und woran ein Spielender merkt, dass er auf dem falschen unterwegs ist.
Einzahlung in Euro bei Schweizer Sportwetten: was es gibt und was nicht
Die Frage nach der Einzahlung in Euro führt in der Schweiz an eine Grenze, die nicht der Anbieter gezogen hat, sondern das Geldspielrecht. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Beide führen ihre Konten in Franken. Wer in der Schweiz ein Spielerkonto eröffnen will, muss dort wohnhaft oder gewöhnlich aufenthältig sein, und die Prüfung der Identität gehört zum Verfahren: bei Swisslos werden die Angaben aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, eine Spielsperre darf nicht bestehen, und eine Person darf sich nur einmal registrieren.
Das ist der Grund, weshalb ein Eurobetrag nicht bloss fehlt, sondern systematisch fehlt. Eine Währung ist bei einem Grossspiel nicht Geschmackssache. Sie folgt dem Bewilligungsgebiet, dem Sitz des Veranstalters und den Verlustlimiten, die in Franken ausgedrückt werden. Die Kantone haben die Limiten nicht aus einer Laune heraus in CHF notiert; sie sind Teil der Bewilligungslogik. Wer aus Deutschland oder Österreich nach einem Euro-Angebot sucht, findet es bei Anbietern, die in ihrem eigenen Land zugelassen sein mögen und hier keine Geltung haben.
Es lohnt sich, den Blick kurz auf das zu richten, was tatsächlich auf dem Konto landet, statt auf das, was eingezahlt wurde. Bei Swisslos gibt es zwei Zahlungswege für Spielguthaben: eine Online-Zahlungsmöglichkeit und einen Einzahlungsschein. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Mindestbetrag liegt in beiden Fällen bei CHF 20. Eine Karte, ein Konto, ein Einzahlungsschein — das ist eine schmale Auswahl, und wer von einem Dutzend Kryptowährungen träumt, wird hier nicht fündig. Nebenbei: Wer sein Wallet-Guthaben auflädt, kann das nur, solange der Bestand CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Obergrenze sitzt also nicht am Eingang allein.
Zahlungsabwicklung bei den beiden bewilligten Anbietern
Bei der Loterie Romande führt der Weg über ein anderes Instrument. Prepaid-Tickets mit der Bezeichnung «Pre-pay loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer in der Westschweiz wohnt, kann also an einer Verkaufsstelle bar aufladen und danach online wetten. Das ist ein Modell, das in vielen Ländern längst verschwunden ist, und es hat einen praktischen Vorteil: Das Budget ist physisch begrenzt, weil das Ticket einen festen Wert hat. Wer mit einem 20er-Ticket hantiert, kann sich nicht in einer Nacht überweisen.
Fällt ein Spielender dennoch in die Verlegenheit, das Guthaben zurückholen zu wollen, gilt bei beiden eine Regelung von bemerkenswerter Nüchternheit. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — und wer diese Zeile überliest, wundert sich später über einen Saldo, der nicht kleiner wird, wenn er kleiner werden sollte.
Was die Westschweiz angeht, sind zwei Obergrenzen identisch beschriftet: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Der Tag, an dem jemand an eine dieser Grenzen stösst, ist ein Tag, an dem ein Gespräch fällig wäre, nicht eine Support-Anfrage.
Wer sein Spielguthaben zurückholen will, sollte die gleiche Regelung in beiden Häusern kennen, weil sie in beiden Häusern denselben Zweck hat: ein Zahlungsweg, der zu einer Person zurückführt. Der Rest der Zahlungsabwicklung ist bei beiden weniger ein Komfortthema als ein Anhang zum Bewilligungsrecht.
Auszahlung und Kontobindung: weshalb Gewinne nur auf den eigenen Namen gehen
Von aussen sieht die Schweizer Auszahlungsregel aus wie eine Schikane. Sie ist eine der wenigen Stellen, an denen der Konsumentenschutz in diesem Markt tatsächlich scharf ist. Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein Konto auf den Namen eines Freundes, ein anonymes Wallet, eine Krypto-Adresse ohne Personenbezug: alles nicht vorgesehen. Wer die Kontobindung für einen Nachteil hält, sollte sie gegen die Alternative stellen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen in der Regel möglich, aber niemand garantiert sie — es gibt kein Schweizer Gremium, an das man sich wenden könnte, wenn die Auszahlung ausbleibt.
Wie die Auszahlung technisch abläuft, unterscheidet sich zwischen den beiden Veranstaltern in Details, die für den Alltag relevant sind. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus läuft die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Bei der Loterie Romande erhalten Gewinner bis CHF 1’000 netto eine Gutschrift auf das Wallet, darüber hinaus erfolgt die Überweisung auf die angegebene IBAN.
Wettscheine, Verkaufsstellen und eine Grenze, die nicht jeder kennt
Interessant ist die Barriere für die klassische Papierwette. Wer einen Jouez-Sport-Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 hält, kann ihn in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist die gute Nachricht für den Samstagabend nach dem Spiel.
Es gibt eine zweite Frist, die auch erfahrene Spielende regelmässig übersehen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt und sich wehren will, muss eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erheben. Halbjahr fürs Abholen, zehn Tage fürs Widersprechen. Zwischen diesen beiden Fristen liegt kein Verhältnis, das sich aus der Sache erklären liesse.
Die Kontobindung schützt auch gegen eine Verwechslung, die in der Praxis immer wieder vorkommt: Wer sein Guthaben auf ein Konto einer dritten Person auszahlen lässt, ist selbst der Leidtragende, wenn die Zahlung zurückkommt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Instanz, die dann noch helfen könnte.
Wie die bewilligten Schweizer Anbieter im Vergleich stehen
Ein Vergleich der Schweizer Sportwetten-Anbieter ist ein Vergleich zweier Häuser, die sich das Land geteilt haben. Swisslos mit dem Produkt Sporttip bedient die Deutschschweizer Kantone sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwei Spielende in derselben Stadt können unterschiedliche Zugänge haben, wenn sie auf verschiedenen Seiten der Sprachgrenze wohnen. Wer in der Deutschschweiz lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen — und umgekehrt.
Panorama der zugelassenen Veranstalter
Die Tabelle fasst nur zusammen, was rechtlich über die beiden Häuser steht. Spalten zur Höhe des Mindestbetrags oder zur Zahl der Zahlungsmethoden sind auf dieser Seite absichtlich nicht dabei; die fallen je nach Produkt und Zeitpunkt unterschiedlich aus und würden eine Vergleichbarkeit vortäuschen, die es hier nicht gibt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa — einer von zwei zulässigen Organisatoren | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa — einer von zwei zulässigen Organisatoren | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung, in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung Tobique (Kanada), in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS) |
Was diese Aufstellung nicht zeigt, ist der eigentliche Preisunterschied. Bei den beiden Schweizer Häusern ist der Zustand des Kontos von aussen überprüfbar: eine Bewilligung, ein Aufsichtsorgan, ein Satz Spielregeln mit Versionsnummer und Datum. Bei den acht ausländischen Marken ist die Bewilligung entweder nicht bekannt oder sie stammt aus einem Land, dessen Aufsicht in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.
Grundlagen: der Röstigraben als Produktgrenze
Der föderale Aufbau erklärt mehr über dieses Angebot als jede Marketingseite. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Auf der anderen Seite veranstaltet die Loterie Romande Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Zweitausenddreihundertfünfzig Verkaufsstellen sind für ein Land dieser Grösse eine beachtliche Zahl. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, geht für einen Wettschein und ein Prepaid-Ticket in denselben Laden, in dem er auch ein Lotterielos kauft.
Was der Mindesteinsatz mit der Einzahlung zu tun hat
Die beiden Zahlen, die am häufigsten durcheinandergebracht werden, sind Einsatz und Einzahlung. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Das ist die eigentliche Antwort auf die Suche nach dem kleinsten Einstieg. Ein Franken lässt sich setzen, sobald das Wallet aufgeladen ist. Die Aufladung beginnt bei CHF 20. Zwischen dem kleinsten Einsatz und dem kleinsten Eingang liegt also ein Faktor 20, und dieser Faktor ist der Grund, weshalb die einen Anbieter mit einem Euro werben können und die bewilligten Schweizer nicht. Es ist kein Serviceunterschied. Es ist ein Rechtsunterschied mit einer Zahl daneben.
Wetten, die es gibt, und Wetten, die es nicht gibt
Wer den Sportkatalog nicht kennt, hält die Schweizer Auswahl für eine Frage des Geschmacks. Sie ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportwetten — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Aufsicht führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie darauf stehen, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Eckball- und Kartenmärkte sind nicht aufgeführt, und ein Esport-Bereich existiert in der Liste nicht. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind dagegen erlaubt, vorausgesetzt, der Veranstalter hält eine entsprechende Entscheidung. Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs noch platziert, dessen Wette zählt mit Quote 1.00. Das klingt nach einem Detail, ist aber die Antwort auf eine Frage, die sich jeder Livewetter irgendwann stellt: Was passiert, wenn ich schneller als der Datenfeed bin? Nichts Gutes, aber auch nichts Dramatisches. Der Einsatz kommt zurück. Bei spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Ebenfalls geregelt ist, was ein Spiel überhaupt ist. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und den Ausschlag in der Verlängerung erwartet, sollte diese Zeile vorher lesen.
Cash-Out, Kombiboost und der Bet Builder
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Zwei Einschränkungen gehören dazu: nur bei Online-Wetten, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Die Funktion ist also ein Angebot des Hauses, kein Recht des Spielenden. Wer sie als Versicherung versteht, versteht sie falsch. Sie ist der Verkauf einer offenen Position unter dem Wert, den diese Position haben könnte.
Der Kombiboost hat einen Haken, der in der Werbung nie vorkommt: mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Nur Online-Wetten, Prematch, Live und Systemwetten sind teilnahmeberechtigt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer also glaubt, vier Kombiwetten mit mittelmässigen Favoriten seien der Weg zum Boost, sollte kurz nachrechnen. Der Zusatzgewinn von 5 % fällt auf den Nettogewinn an, nicht auf den Einsatz. Bei einer Quote von 1.50 je Bein und vier Beinen liegt der Gewinnvorsprung in einem Bereich, in dem die Buchmachermarge des Marktes genauso gross ist wie die Belohnung.
Für Kombinationen innerhalb derselben Sportveranstaltung gibt es die Bet-Builder-Funktion. Voneinander abhängige Wettereignisse werden ausschliesslich über sie kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Rechtslage: warum ohne Schweizer Bewilligung kein Schweizer Recht gilt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Diese Unterscheidung ist nicht spitzfindig. Wer bei einem Casino-Thema nachfragt und die falsche Behörde anruft, verliert eine Woche.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet hier keine Wirkung. Eine Bewilligung ist territorial, und Schweizer Spielende stehen ausserhalb des Gebiets, für das eine ausländische Aufsicht zuständig wäre.
Deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Es gibt keine. Die Aufsicht veröffentlicht zur Kontrolle ausländischer Anbieter nur die Sperrliste der blockierten Domains.
Was ein Spielender bei einer ausländischen Seite aufgibt, lässt sich in vier Punkten zusammenfassen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne, die nach der Steuerpraxis einzelner Kantone als Einkommen gelten. Der vierte Punkt hat es in sich. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von ein paar Hundert Franken kann also eine Steuererklärungsposition werden. Wer sich unsicher ist, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Bei den Schweizer Grossspielen gilt der Freibetrag. Gewinne sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein normaler Sportwetter bleibt weit unterhalb dieser Grösse und zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Sperrliste, Blockierung und Domain-Hopping
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Wer glaubt, eine Blockierung sei ein dauerhafter Zaun, irrt: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend. Das Verfahren hat also eine offensichtliche Schwäche, und die Behörde benennt sie selbst. Der Nutzen liegt anderswo: Die Liste ist ein Signal, dass eine Marke in der Schweiz nicht zugelassen ist — und der erste Ort, an dem ein Spielender das selbst nachprüfen kann.
Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden werden nicht bestraft. Das ist wichtig und wird oft falsch erzählt. Der Haken ist ein anderer: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende verliert also nicht wegen seines Verhaltens, sondern wegen des Verfahrens gegen jemand anderen. Dazu kommt, dass für das Spiel beim ausländischen Anbieter keine Schutzmechanismen und keine Fairplay-Kontrolle bestehen.
Und weil das gerne zu einfach erzählt wird, hier die Gegenprobe. Die bewilligte Seite bringt auch Nachteile, und zwar erhebliche: nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten, eine Wohnsitzbindung, eine Identitätsprüfung und ein Freigabeverfahren für Gratisspielguthaben. Wer viermal pro Woche auf eine Randliga setzen will, wird dort nicht glücklich. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von selbst. Die eine ist die regulierte, die andere die ungeregelte.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limite kommt vor der ersten Wette
Die Schweizer Besonderheit liegt nicht im Verbot, sondern in der Reihenfolge. Bevor jemand an einer Sporttip-Teilnahme mitmacht, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus, und sie sind der einzige Bremspunkt im System, der in dem Moment wirkt, in dem er gebraucht wird. Wer nach einer schlechten Nacht seine Limite hochsetzen will, merkt drei Tage später, ob er sie noch braucht. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das Geldspielgesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangt; eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Wer also von aussen eine Zahl sucht, die für alle gilt, findet sie nicht.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also über ein Online-Casino sperrt, sperrt sich faktisch breiter, als er vielleicht wollte. Das ist beabsichtigt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten.
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die unangenehmste Regel des ganzen Systems und die ehrlichste: Wer sich sperrt, kann nicht auf Erstattung klagen. Im Schweizer Markt gilt die Altersgrenze von 18 Jahren, Minderjährige sind online nicht zugelassen, und pro Person ist nur ein Konto mit verifizierter Identität erlaubt.
Eine Zahl sollte an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, weil sie die Erwartung an die Kontrolle gerade rückt. Die Aufsicht führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzstandards der Schweiz als selbstverständlich streng beschreibt, übersieht diese Quote. Am Schalter ist der Schutz nicht streng, sondern löchrig.
Warum ein Euro kein Mass für Sicherheit ist
Die Grösse der Einzahlung sagt nichts darüber, wie gut ein Konto geschützt ist. Sie sagt etwas über den Betrag, die Limiten und die Bedingungen. Ein Spielender, der CHF 20 einzahlt und danach die Limiten nicht anschaut, hat weniger Kontrolle über sein Spiel als jemand, der CHF 200 einzahlt und vorher die Verlustlimite auf CHF 50 pro Woche setzt.
Wer sein Spiel überprüfen will, sollte die Limiten im Spielerkonto nicht als Einstellungsseite behandeln, sondern als Vertrag mit sich selbst. Die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung gibt ihm Zeit zum Nachdenken. Was ein Gratisguthaben in dieser Rechnung wert ist, steht weiter vorne: Auszahlungen aus Promotionsguthaben sind nicht möglich, und das ist ein durchaus wirksamer Sicherheitsmechanismus — und ein Grund mehr, jede Gratiszahl als das zu nehmen, was sie ist.
Die Schweizer Anbieter und die ausländischen Marken im Einzelnen
Die folgenden Einschätzungen vergleichen die Häuser nach denselben Kriterien. Bei den Schweizer Häusern stützt sich das Urteil auf Bewilligung, Zahlungsabwicklung und Spielregeln; bei den ausländischen Marken auf das, was über ihre Bewilligung bekannt ist.
Swisslos Sporttip: das Haus mit der zweistufigen Auszahlung und den selbst gesetzten Grenzen
Swisslos ist eines der beiden Häuser, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa, Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Produkt heisst Sporttip, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich.
Die Einzahlung beginnt bei CHF 20, entweder über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder über einen Einzahlungsschein, wobei PostFinance Pay als konkrete Zahlungsart genannt wird und die Bestätigung direkt in der PostFinance App erfolgt. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer sein Guthaben zurückholen will, zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal nichts, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Der Sportkatalog ist der Punkt, an dem die Bewilligung am meisten kostet. Die geschlossene Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten bedeutet, dass die Auswahl nicht durch die Nachfrage, sondern durch die Aufsicht bestimmt wird. Ein Spielender, der auf Karten, Eckbälle oder Esport setzen will, findet hier nichts — die Liste zeigt diese Märkte nicht. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht das nicht wett. Wer einen Franken auf ein grosses Spiel setzt, zahlt genauso viel wie jemand, der hundert Franken setzt, und die Limiten für Einzel- und Kombinationswetten liegen bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000.
Das Urteil: Sporttip ist die richtige Adresse für jemanden, der seine Wetten in der Schweiz platzieren will und die Wohnsitzbindung sowieso erfüllt. Wer eine Randliga, einen ausgefallenen Markt oder eine Krypto-Einzahlung sucht, ist hier falsch und wird die Suche nach einem Anbieter ausserhalb der Schweiz fortsetzen — mit den Konsequenzen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Haus mit dem Prepaid-Ticket
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie sitzt in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie, Vorder- und Rückseite; in besonderen Fällen kommt ein Wohnsitznachweis dazu, der nicht älter als 4 Monate ist.
Die Zahlungsarchitektur unterscheidet dieses Haus vom Rest des Marktes. Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber hinaus auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer seine Wette in Papierform abschliesst, kann einen Jouez-Sport-Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 in jeder Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist die grosszügigste Barauszahlung des Schweizer Angebots, und sie hat einen einfachen Grund: Das Netz der Verkaufsstellen ist der Vertriebskanal, und ein Wettschein, der nur online einlösbar wäre, würde es beschädigen.
Das Urteil: Jouez Sport ist für Westschweizer Spielende das zugänglichste Produkt, weil das Prepaid-Ticket den Zugang ohne Bankdaten und ohne Online-Zahlung eröffnet. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann es nicht nutzen — und wer im Ausland lebt, hat hier ohnehin keinen Zugang.
Pribet: grosse Auswahl ohne Schweizer Rechtsschutz
Pribet führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Pribet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsichtsbehörde gesetzt und per DNS blockiert werden. Eine Bewilligung, die für dieses Haus gemeldet wäre, ist nicht bekannt.
Das Urteil: ein Anbieter, dessen Verhältnis zur Schweiz allein darin besteht, dass er hier nicht zugelassen ist. Wer bei Pribet spielt, tut das ohne den Schutz, den die Bewilligung mitbringt, und ohne den Schutz, den sie verspricht.
BetPanda: der Weg über die Krypto-Einzahlung
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung, und das ist bei einer Marke, deren Zugang in der Regel über Krypto-Zahlungen läuft, die entscheidende Information. Eine Einzahlung, die nicht über ein Bankkonto auf den eigenen Namen läuft, ist der Gegenentwurf zu der Bindung, die in der Schweiz für Auszahlungen gilt. Wer eine solche Route wählt, gibt die Kontobindung auf, die im Abschnitt zur Kontobindung beschrieben ist, und bekommt im Gegenzug Geschwindigkeit. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht bekannt.
Das Urteil: sauber, schnell, ohne Schweizer Anschluss. Die Frage, die ein Spielender hier für sich beantworten muss, lautet, was er zu tun gedenkt, wenn eine Auszahlung hängt — und ob er bereit ist, diese Frage unbeantwortet zu lassen.
Rollbit: Glücksspielplattform mit Krypto-Fokus
Rollbit ist eine der Marken, die sich in der Schweiz nicht auf eine Bewilligung berufen können. Die Aufsicht kann die Domain auf die Sperrliste setzen. Wer dort einzahlt, sollte davon ausgehen, dass die Plattform in erster Linie als Glücksspielangebot mit Krypto-Schnittstelle funktioniert und nicht als Sportwettenanbieter mit dem Zuschnitt eines Buchmachers. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht bekannt.
Das Urteil: für Sportwetten ein Umweg. Wer Sportwetten als Sportwetten betreiben will, findet bei den beiden Schweizer Häusern einen klareren Rahmen, auch wenn dieser Rahmen enger ist als der von Rollbit.
1xBet: die Marke mit der grössten Reichweite unter den Nichtbewilligten
1xBet ist nicht zugelassen in der Schweiz. Die Marke ist bekannt und in vielen Ländern präsent, aber das ist keine schweizerische Eigenschaft. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Bewilligung, und die Domain gehört zu denen, die auf die Sperrliste gesetzt werden können. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht bekannt.
Das Urteil: Reichweite ersetzt in der Schweiz keine Zulassung. Wer eine Marke mit einer grossen Auswahl sucht und die Zulassung als Nebensache betrachtet, sollte wenigstens wissen, welche Rechte damit wegfallen.
Bruce Bet: kein Schweizer Bezug
Bruce Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den anderen ausländischen Marken gibt es keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht bekannt.
Das Urteil: eine Marke, über die im Schweizer Kontext wenig zu sagen ist, ausser dass sie die Zulassung nicht hat. Wer sich für sie interessiert, sollte sich die Bedingungen selbst genau ansehen — und zwar, bevor er einzahlt.
22Bet: breites Angebot, kein Schweizer Rahmen
22Bet ist nicht in der Schweiz zugelassen. Das Angebot der Marke ist breit angelegt, was in dieser Aufstellung kein Vorteil ist, weil der Umfang nichts über die Anbindung an ein Aufsichtssystem aussagt. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Bewilligung, mögliche Blockierung.
Das Urteil: Für eine Spielarin oder einen Spieler, der den Schweizer Rahmen sucht, ist 22Bet kein Ersatz für die beiden bewilligten Häuser. Wer dort trotzdem spielt, spielt nach Hausregeln einer Plattform, die niemand in der Schweiz beaufsichtigt.
Boomerang Bet: nicht zugelassen, aber auffindbar
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht bekannt. Wie bei allen Marken dieser Gruppe gilt der Hinweis, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, unabhängig davon, ob eine besteht. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung.
Das Urteil: die Zulässigkeit ist die einzige Kategorie, in der diese Marke im Schweizer Vergleich bewertet werden kann, und in dieser Kategorie ist das Ergebnis eindeutig.
X3Bet: gemeldete Bewilligung Tobique, in der Schweiz wirkungslos
X3Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Nach Angaben Dritter besteht eine Bewilligung aus Tobique in Kanada. Das ist eine Seltenheit in dieser Gruppe, in der sonst keine Bewilligung gemeldet ist — und es ändert an der Bewertung nichts: Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, gleichgültig aus welchem Land sie stammt. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung.
Das Urteil: interessant, um den Mechanismus zu verstehen, harmlos für die Bewertung. Wer sich für eine kanadische Bewilligung interessiert, spielt in einem Rechtsraum, in dem er nicht klagen kann.
Gratisspielguthaben, Freiwetten und was eine «gratis» Wette wirklich kostet
Die Schweizer Regelung zu Gratisspielguthaben ist streng, und wer das für eine Schlechterstellung hält, sollte den Mechanismus kennen. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Im Jahr 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Was dabei praktisch herauskommt, lässt sich an einem Beispiel aus dem Winter 2025/26 ablesen. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, ein Monat Gültigkeit, null Auszahlung. Das ist kein Zufall und keine Geizigkeit. Es ist die Form, die ein Bonus im Schweizer Rahmen annehmen kann.
Daraus folgt die Antwort auf die Frage, die hinter «1 Euro Freiwette ohne Einzahlung» steckt. Eine Freiwette, deren Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird, ist keine Wetten mit Gratisgeld. Wer 10 Franken Freiwett-Guthaben bei einer Quote von 2.00 einsetzt, bekommt bei einem Treffer 10 Franken Gewinn — der Einsatz kommt nicht dazu. Der Unterschied zwischen 20 Franken und 10 Franken ist der Unterschied zwischen einer normalen Wette und einer Freiwette, und er fällt bei jedem einzelnen Treffer an. Dazu kommen die Bedingungen, die an jede solche Gabe geknüpft sind, und im Schweizer Fall zusätzlich die fehlende Auszahlbarkeit. Wer eine Freiwette in Euro ohne Einzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sucht, findet stattdessen eine Bedingung, die einzuhalten ist, und einen Rechtsweg, der fehlt.
Die Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Auch die Werbung für erlaubtes Glücksspiel hat Grenzen: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine Zeitfenster-Beschränkung für Werbung kennt das Gesetz nicht.
Wer die Kosten einer Gratiswette selbst nachrechnen will, braucht nur drei Zahlen: den Freiwettbetrag, die Mindestquote, die die Bedingungen verlangen, und die Auszahlungsquote des Marktes, in dem die Wette platziert werden muss. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, und die Marge ist der Rest. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, zählt nur der Gewinnanteil — der Betrag multipliziert mit der Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Wer statt der Zahlen lieber das Verhältnis versteht: Eine Freiwette ist immer weniger wert als ihr Nennwert, und der Abstand wächst mit der Marge des Marktes und sinkt mit der Mindestquote.
Wofür die Zahlen gelten und wofür nicht
Wer nach dem Mindestbetrag eines einzelnen Anbieters sucht, sollte wissen, welche Beträge hier wie belegt sind. Die CHF 20 gelten für das Swisslos-Wallet und für die Prepaid-Tickets der Loterie Romande — zwei Häuser, ein Betrag, zwei verschiedene Zahlungswege. Der Mindesteinsatz von CHF 1 gilt für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip. Eine Mindesteinzahlung eines ausländischen Anbieters in Euro steht in keiner der beiden Kategorien, weil diese Anbieter nicht in der Schweiz zugelassen sind und ihre Bedingungen hier nicht nachgeprüft werden können.
Auf diese Unterscheidung kommt es an. Wer Anbieter nach der Mindesthöhe ihrer Einzahlung vergleicht, vergleicht Angebote mit unterschiedlichem Rechtsstatus und nennt das Ergebnis einen Preisvergleich. Wer die beiden Ebenen auseinanderhält, sieht zwei Sorten von Nachteil: Der eine Weg verlangt CHF 20 als Einstieg und gibt im Gegenzug Bewilligung, Sperrregister und Rechtsweg. Der andere verlangt weniger und gibt weniger. Die Entscheidung ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine Frage des Betrags, den man zu verlieren bereit ist, ohne ihn einklagen zu können.
Häufige Fragen zur Einzahlung von einem Euro
Weshalb gibt es bei den bewilligten Schweizer Anbietern keine Mindesteinzahlung in Euro?
Weil die Konten der beiden bewilligten Veranstalter in Franken geführt werden. Die Währung folgt dem Bewilligungsgebiet, dem Sitz des Veranstalters und den Limiten, die in CHF ausgedrückt sind. Eine Einzahlung in Euro gehört damit zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung.
Wie hoch ist der Mindestbetrag, um Spielguthaben bei Swisslos aufzuladen, und welche Obergrenzen gelten?
Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, wahlweise über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Welche zwei Organisatoren dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für welche Kantone gilt ihre Bewilligung?
Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jedes Haus bedient nur sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto setzt dortigen Wohnsitz voraus.
Weshalb werden Gewinne nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?
Weil das Geldspielrecht Auszahlungen an Dritte ausschliesst. Der Zahlungsweg muss zu einer geprüften Person zurückführen, damit Einsätze und Gewinne zuordenbar bleiben. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt die Instanz, die bei einer hängenden Auszahlung helfen könnte.
Was bedeutet es für Spielende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro anbietet?
Diese Seite ist in der Schweiz nicht zugelassen. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und in Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Die Mindesthöhe der Einzahlung sagt nichts über den Schutz des Kontos.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wann wirkt eine Erhöhung?
Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Was am Ende des Vergleichs bleibt
Zwei Häuser dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und beide verlangen CHF 20, bevor das erste Guthaben auf dem Konto liegt. Der Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip nutzt einem Spielenden erst, wenn diese Aufladung erledigt ist. Zwischen dem kleinsten Einsatz und dem kleinsten Eingang liegt ein Faktor 20, und dieser Faktor ist kein Zufall: Er ist der Preis der Bewilligung, ausgedrückt in einer Zahl, die jeder versteht.
Wer sich darüber ärgert, sollte die Gegenrechnung aufmachen. Für CHF 20 bekommt der Spielende eine Bewilligung, die sich überprüfen lässt, ein Sperrregister, das einen auch dann schützt, wenn man es nicht will, einen Sportkatalog, der nicht nach Laune wächst, und eine Auszahlung, die auf ein Konto auf den eigenen Namen geht und nicht auf eine Adresse. Dafür fehlen Randligen, Kartenmärkte und die Bequemlichkeit, mit der ein Anbieter ohne Bewilligung um Kundschaft wirbt. Diese Bequemlichkeit ist echt. Ihre Kosten sind nur nicht am Schalter sichtbar.
Wer in der Deutschschweiz wohnt, landet bei Swisslos. Wer in der Westschweiz wohnt, bei der Loterie Romande. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt, kann bei keinem der beiden ein Konto eröffnen — und für diesen Fall gibt es in der Schweiz keine bewilligte Alternative, sondern nur die Wahl zwischen Verzicht und einem Anbieter ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens. Wer sich für den zweiten Weg entscheidet, sollte die Entscheidung kennen, die er damit trifft. Die CHF 20 sind die günstigere Wahl. Sie ist es allerdings nur dann, wenn man den Rahmen, den sie kauft, auch will.
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Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
