Hunderennen wetten Schweiz: zwei Anbieter mit Bewilligung, kein zugelassenes Rennen
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Aktualisiert am Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und die Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande geprüft.
Wer bei einem ausländischen Anbieter nach einem Hunderennen sucht, findet dort meist eines. Wer bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen sucht, findet nichts — und genau darin liegt die Entscheidung, die diese Seite beschreibt. Die Schweiz erlaubt Sportwetten nur auf Ereignisse, die auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa stehen. Hunderennen stehen dort nicht. Damit ist jede Wette auf ein Hunderennen aus der Schweiz heraus entweder eine Wette auf ein nicht zugelassenes Ereignis bei einem der beiden bewilligten Veranstalter — die sie nicht anbieten — oder eine Wette auf ein nicht zugelassenes Ereignis bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung.
Die geprüften Anbieter im Vergleich
Die Vergleichstabelle führt zehn Plattformen, die Schweizer Wettende in Suchmaschinen und in Werbeanzeigen antreffen. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die übrigen acht dürfen es nicht.
Unser Kriterienraster besteht aus vier Punkten, und jeder ist eine Frage nach Kosten: die Bewilligung und wer sie erteilt hat, das Wettangebot und der Wohnsitzzwang, die Limiten und Auszahlungswege, die Quotenmarge des Marktes. Wer eine Plattform nach einem Kriterium beurteilt, unter dem sie gar nicht antritt, vergibt Punkte für Eigenschaften, die es dort nicht gibt.
panorami
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Wohnsitz für ein Konto | Auszahlung auf ein Konto des Inhabers |
|---|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein | ja, auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto |
| Loterie Romande Jouez Sport | Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura | ja, auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz | kein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht | keine Schweizer Auszahlungsregel |
Was in dieser Übersicht sofort auffällt: Die Spalte mit der Schweizer Bewilligung füllt sich nur in den ersten beiden Zeilen. Das ist keine Auswahl, die wir getroffen hätten — der Gesetzgeber hat sie getroffen, indem er die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat. Wer eine dritte Zeile mit einer Schweizer Bewilligung sucht, sucht sie vergeblich, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Das dritte und vierte Kriterium hängen daran. Ein Wohnsitzerfordernis nach Schweizer Recht kann eine Plattform nur treffen, wenn sie eine Schweizer Bewilligung hat, und eine Auszahlung nach Schweizer Regeln — auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — kann nur von einer bewilligten Veranstalterin verlangt werden. Bei den acht Plattformen ohne Bewilligung steht in diesen beiden Spalten deshalb keine Angabe des Anbieters, sondern die Feststellung, dass die Schweizer Regel für ihn nicht greift.
Wie wir bei der Bewertung die Auszahlungsquote einbeziehen
Ein Vergleich ohne Blick auf die Marge, die im Preis steckt, vergleicht Oberflächen. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den derselbe Markt langfristig zurückzahlt; sie berechnet sich als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 Prozent minus dieser Anteil. Ein Markt mit zwei möglichen Ausgängen zu je 1.90 — ein Beispiel, keine bei einem Anbieter abgelesene Quote — kommt auf 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also auf einen Quotenschlüssel von 95 Prozent und damit auf eine Marge von rund 5 Prozent.
Der Zahlenwert ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass dieselbe Austragung in unterschiedlichen Märkten eine unterschiedliche Marge trägt — bei einem anderen Markt desselben Anbieters liegt sie tiefer oder höher — und dass diese Marge in jedem einzelnen Einsatz steckt, den ein Wettender auf ein Hunderennen setzt: bei einer Marge von 5 Prozent kostet die Austragung 5 Rappen je Franken Einsatz, bei einer Marge von 8 Prozent sind es 8 Rappen. In einem Umfeld ohne Schweizer Bewilligung ist die Marge die einzige durchgehende Zahl, die eine Plattform dem Wettenden offenlegt. Ein Quotenschlüssel von 95 Prozent und eine Marge von 5 Prozent sind dieselbe Sache aus zwei Blickrichtungen; wir nennen die Form, die aus den Quoten folgt.
Hunderennen im Schweizer Wettangebot: was sich überhaupt beurteilen lässt
Rennen mit Hunden sind ein eigener Sport mit eigenen Regeln, und wer von Sportwetten aus der Schweiz auf ein solches Rennen setzen will, stösst auf zwei Fragen, die nichts miteinander zu tun haben: Was ist ein Hunderennen, und ist es in der Schweiz überhaupt ein zulässiges Wettereignis? Die zweite Frage ist die, die den Unterschied macht.
Was unter einem Hunderennen zu verstehen ist und wie ein Rennen abläuft
Bei einem Hunderennen laufen mehrere Hunde gleichzeitig über eine festgelegte Bahnstrecke, meist ein Sand- oder Kunstrasenoval, und am Ende vergleicht die Rennleitung die Reihenfolge im Ziel. Der Ausgang hängt an Geschwindigkeit, Kurvenverhalten und daran, ob ein Hund das Feld sauber durchläuft — Grössen, die in keinem Vorbericht stehen und sich auch nicht aus dem Training verlässlich vorhersagen lassen. Rennsport mit Hunden ist in der Schweiz eine Nischensportart; es gibt keine Liga und keinen regulären Wettbetrieb, der an das Kalenderdickicht des Galopp- oder Trabrennsports heranreicht.
Wettarten, die es gibt und gab, unterscheiden sich nach dem Gegenstand der Wette: Siegerwetten auf den Hund, der das Rennen gewinnt, Platzwetten auf einen Rang unter den ersten, Wetten auf die Reihenfolge mehrerer Hunde. Eine Wette auf ein solches Rennen ist eine Wette auf ein Ereignis mit mehreren möglichen Ausgängen, und die Quoten der einzelnen Hunde stehen in einem Verhältnis zueinander. Je mehr Hunde im Feld, desto mehr Ausgänge muss die Quote abdecken — und desto grösser wird der Anteil, den der Anbieter für sich behält, wenn er die Quoten nicht entsprechend anhebt.
Ob die beiden bewilligten Veranstalter Hunderennen anbieten
Die Schweiz erlaubt Sportwetten nur auf Ereignisse, die auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen, die die Gespa veröffentlicht. Diese Liste zeigt keine Hunderennen. Was sie zeigt, ist die andere Seite derselben Regel: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und nie Wetten auf Trainingsläufe. Dazu kommt: Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt, und die Liste führt keine Eck- oder Kartenmärkte und keine Esport-Abteilung.
Ein Hunderennen findet auf dieser Liste keinen Platz, und deshalb ist es kein Ereignis, auf das Swisslos oder die Loterie Romande eine Sportwette annehmen dürfen. Das ist kein Marketingunterschied und keine Frage der Lust des Anbieters: Es ist die Grenze des Geschäfts, das der Veranstalterin bewilligt wurde. Wer also auf ein Hunderennen setzen will, kann das aus der Schweiz heraus nicht bei einem bewilligten Anbieter tun — nicht weil die Wette zu exotisch wäre, sondern weil das Ereignis gar nicht im zulässigen Rahmen liegt.
Das gilt auch für die zwei Namen in den ersten Zeilen der Vergleichsübersicht. Es ist die einzige Stelle in diesem Vergleich, an der beide Seiten der Entscheidung mit derselben Zahl belegt sind: Was sie anbieten dürfen, ist eng, und was ein Hunderennen verlangt, verlangt ein Ereignis — aber kein zugelassenes.
Die Angebote, die es gibt, kommen aus dem Ausland
Die Plattformen, denen ein Schweizer Wettender in Werbeanzeigen und in Suchresultaten zu einem Hunderennen begegnet, sind in aller Regel ausländische Anbieter. Bei ihnen steht das Hunderennen im Programm, weil sie keiner Schweizer Liste unterworfen sind. Der Preis dafür steht nicht auf der Angebotsseite.
Wer sich den Stand der Dinge im Schweizer Markt ansieht, statt nur die Angebotsseite: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio.; 2024 waren es CHF 122 Mio. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf ein Hunderennen setzt, trägt zu dieser Summe nichts bei, und das ist der einzige messbare Unterschied, den der Markt selbst festhält. Ein öffentlich-rechtlicher Zweck ist kein Argument für oder gegen eine Wette — aber es ist eine Zahl, die auf der Seite des bewilligten Marktes steht.
Wovor die Prüfung schützt und was sie kostet
Die zugelassenen Angebote sind kein Zufallsprodukt einer Behörde, die Sportarten nach Geschmack sortiert. Die zugelassene Liste besteht, damit Wetten auf Ereignisse ohne klaren Ausgang, ohne klaren Teilnehmerkreis oder mit überwiegend Minderjährigen erst gar nicht im Programm landen. Der Preis ist, dass der bewilligte Markt schmal bleibt und der Wettende ein Nischenereignis wie ein Hunderennen dort nicht findet.
Für einen Schweizer Wettenden, der sich an diese Grenze hält, heisst das: Er bekommt eine feste Liste von Sportarten, die von der Aufsichtsbehörde geführt wird, ein geprüftes Angebot, eine Aufsicht über die Auszahlung — und er verliert den Zugang zu einer ganzen Reihe exotischer Veranstaltungen. Wer diese Grenze missachten will, muss wissen, was er dafür tauscht; das ist der Gegenstand des nächsten Abschnitts. Das ist keine Geschmacksfrage. Es ist die Kostenrechnung, die vor der ersten Wette fällig wird.
Rechtslage: Was eine Wette aus der Schweiz trägt und was nicht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, geregelt im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die ESBK ist nicht die Adresse: Sie beaufsichtigt nur Casinos.

Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten darf, ist nicht dem Zufall überlassen. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Jede hat ihr eigenes Gebiet. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt ihre Kontaktadresse in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Ein Onlinekonto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet der Gesellschaft. Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportereignisse sind zulässig; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Livemärkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt Merkmal des jeweiligen Anbieters. Zu virtuellen Sportarten sagt das Gesetz nichts über die Zulässigkeit, und Esport erscheint auf der Liste der Gespa nicht.
Die Prüfung der Identität und was ein Spielerkonto voraussetzt
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität ist die Voraussetzung dafür, dass eine Limite überhaupt greifen kann; ein Konto ohne Namen ist keines, auf das eine Sperre wirkt. Achtzehn Jahre ist die Grenze für Sportwetten, und für das Onlineangebot sind Minderjährige ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Eine Identitätsprüfung, die diesen Namen trägt, kostet Zeit bei der Eröffnung und nimmt dem Konto die Anonymität — beides ist gewollt.
Wie streng die Kontrolle am Verkaufspunkt in der Praxis ist, hält die Gespa selbst fest: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Kontrolle als lückenlos schildert, schildert sie falsch. Die Identitätsprüfung ist keine Zauberformel, sondern eine Regel mit einer Vollzugslücke.
Kotierung und Auszahlung: Wer welche Wette trägt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer einen Gewinn nachrechnet, findet an der zweiten Stelle nach dem Komma kleine Abweichungen, die keine Fehler sind.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die einzelne Voraussage Quote 1.00. Das ist die Regel, die bei einem abgesagten Hunderennen greifen würde.
Besonders genau liest sich diese Regel bei Livewetten. Dort gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, ist eine Straftat; sie kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Wettende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Zwei Dinge stehen hier nebeneinander, und keines davon ist die bequeme Antwort. Eine ausländische Seite bedeutet: keine Schweizer Bewilligung, fehlende Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Eine bewilligte Seite bedeutet: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Wer eine Hunderennen-Wette sucht, bekommt beim bewilligten Anbieter keine, und beim ausländischen bekommt er eine ohne jeden Schweizer Schutzweg — die Wahl ist keine zwischen gut und besser, sondern zwischen zwei Paketen, die beide etwas kosten.
Spielerschutz: Was die Regeln kosten, die den Wettenden schützen
Der Schweizer Spielerschutz beruht auf einer klaren Aufteilung: Der Staat setzt den Rahmen, die Limiten setzt der Wettende selbst. Wie hoch ein Verlust sein darf, entscheidet nicht das Gesetz, sondern der Kontoinhaber — und die Veranstalterin muss verlangen, dass er es entscheidet.

Verlustlimiten vor der ersten Wette und die Sperre auf Wunsch
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Unterschied zwischen Senken und Erhöhen ist die eigentliche Schutzvorrichtung: Wer im Verlustmoment mehr will, muss drei Tage warten.
Die drei Fristen haben eine Funktion. Eine Limite für einen Tag fängt einen schlechten Abend ab; eine Limite für sieben Tage bremst eine schlechte Woche; eine Limite für dreissig Tage hält den Monat zusammen. Wer nur eine davon setzt, deckt eine Zeitspanne ab und lässt die anderen offen. Der Gesetzgeber verlangt entsprechend, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt auf der Stelle; eine Erhöhung greift nach Gesetz nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Dazu kommt die Sperre auf eigenen Wunsch. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Sperrsystem hat zwei Seiten. Die Spielsperre nach den Artikeln 80 bis 82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, und sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Diese Regeln sind nicht ganz kostenlos. Eine Limite, die einmal tief gesetzt ist, lässt sich nicht am Samstagabend hochziehen; eine Sperre bindet auch dann, wenn der Wunsch nach ihr verschwunden ist. Genau das ist ihre Aufgabe, aber es ist eine Einschränkung, die der Wettende bezahlt — mit einer Freiheit für einen Schutz, der bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung in dieser Form nicht existiert.
In einer Schweiz ohne gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel ist die selbst gesetzte Verlustlimite das einzige Werkzeug, das die Höhe des Einsatzes vorab begrenzt. Wer sich bei einer Plattform ohne Bewilligung registriert, findet kein Register, in dem er sich sperren lassen könnte, und keine Stelle, die eine Sperre für ihn durchsetzt.
Ein- und Auszahlungswege und der Weg über eine Verkaufsstelle
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Diese Wege sind eng, und das ist Absicht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, bleibt seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Eine Schweizer Besonderheit, die in keinem Bonusvergleich auftaucht: Sporttip-Wetten lassen sich online über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg über die Verkaufsstelle macht aus einer Online-Wette einen Vorgang am Schalter — und stellt genau dort die Altersfrage, an der die Gespa in ihren Testkäufen von 2025 eine Vollzugslücke gemessen hat.
Wetten, Quoten und Boni: was mit dem Einsatz passiert
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Bei Gratisspielguthaben und Gratiswetten ist der Vorbehalt des Gesetzes zu beachten: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stehen allein in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Zu den grösseren Posten im Wettangebot gehört der Cash-Out. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Dazu eine Regel, die viele übersehen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Steuern, Gebühren und die Kosten, die niemand bewirbt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Schwellenwert weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Über der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter — kein Einkommenssteuerabzug und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Bei ausländischen Anbietern liegt der Fall anders. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort gewinnt, darf nicht damit rechnen, dass der Gewinn steuerfrei bleibt.
Die Auszahlungsseite hat ihre eigenen Kosten: zweimal im Jahr kostenlos, ab der dritten Auszahlung möglicherweise 3 Prozent Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungszeit und nicht auszahlbares Gratisspielguthaben aus Promotionen. Wer sein Guthaben in kleinen Schritten abzieht, zahlt drauf. Wer die Limiten kennt, bevor er sie trifft, zahlt nicht. Für die eigene Situation ist die Auskunft bei einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Die geprüften Plattformen im Einzelnen
Zehn Namen stehen zur Auswahl, und die Auswahl ist ungleich verteilt: zwei davon tragen eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Alle zehn beurteilen wir nach demselben Raster — Bewilligung, Angebot, Limiten, Auszahlung, Marge. Bei den acht ohne Bewilligung bleibt «ohne Schweizer Bewilligung» der erste Satz jedes Abschnitts, weil er das Ergebnis jeder weiteren Prüfung bestimmt.
Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung und dem engsten Programm
Die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, mit einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel nach dem BGS (SR 935.51), unter der Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich; zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Programm ist schmal und wird von der Gespa-Liste begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens gibt es Livewetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live sowie den Kombiboost. Auffällig sind die Bedingungen: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000, und Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer eine Wette über der Limite abgibt, bekommt sie nicht angenommen. Die Verlustlimiten von 1, 7 und 30 Tagen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, sind vor der ersten Teilnahme zwingend.
Der eigentliche Knackpunkt für die Leserin, die ein Hunderennen sucht: Diese Wette gibt es bei Sporttip nicht, und sie wird es dort auch nicht geben, weil das Ereignis nicht auf der Liste der zugelassenen Wettkämpfe steht. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat über dieses Produkt den einzigen Zugang zu einem Schweizer bewilligten Sportwettensortiment für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein.
Wer dem Programm die verfügbaren Rennsportarten vorzieht, zahlt diesen Preis. Wer bereit ist, ihn zu zahlen, bekommt dafür die vollständige Schweizer Kette: geprüfte Identität, ein Konto pro Person, Limiten, ein Sperrregister und eine Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer ein atypisches Ereignis wie ein Hunderennen sucht, stösst bei Swisslos an die Grenze des Bewilligten, und das ist die Grenze des Produkts — nicht eine Lücke, die man umgehen könnte.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit demselben Rahmen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel, mit Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel nach dem BGS (SR 935.51), unter der Aufsicht der Gespa.
Der Bewilligungsrahmen ist derselbe wie bei Swisslos, und damit auch das Angebot: die geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Ein Onlinekonto ist auf Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone beschränkt. Wer in Genf wohnt, kann sein Konto bei der Loterie Romande führen; wer in Zürich wohnt, kommt für Swisslos in Frage, nicht für Jouez Sport. Die beiden Vertragsgebiete überschneiden sich nicht, und das ist keine Formalität: Für einen Wettenden in Neuenburg gibt es schlicht keine Alternative innerhalb des bewilligten Schweizer Rahmens.
Die Verkaufsstellenzahl ist die sichtbarste Grösse dieser Veranstalterin. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten eine Präsenz, die eine reine Online-Plattform nicht hat. Für den Wettenden heisst das: Der Weg zum Schalter ist in der Westschweiz kürzer, und wer eine Wette lieber am Schalter abgibt als am Bildschirm, spart sich dort einen Umweg.
Ein Hunderennen findet auch hier nicht statt, aus demselben Grund wie bei Swisslos.
Die zweite bewilligte Veranstalterin ist damit keine zweite Wahl, sondern die andere Hälfte desselben Systems. Wer ein Hunderennen suchen will, findet es bei der Loterie Romande so wenig wie bei Swisslos; wer den Westschweizer Weg über die Verkaufsstelle sucht, findet ihn nur hier.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung, Anschluss an kein Sperrregister
HighFlyBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung, über welches Land auch immer, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Über Hunderennen sagt die Faktenlage zu HighFlyBet nichts aus. Was bleibt, ist der Bewilligungsstatus, und der ist bei jeder weiteren Frage der Rahmen. Wer eine Wette abschliesst, hat keinen Schweizer Anschluss an eine Spielsperre: Wer sich selbst sperren will, findet kein Register, in das er sich eintragen lassen könnte, und wer überschuldet ist, wird nicht erfasst. Dazu kommt: Gewinne aus einem ausländischen Anbieter sind nach kantonaler Praxis steuerbar.
Das ist der ganze Unterschied. Bei diesem Anbieter gibt es keinen Schweizer Schutzweg, und der ist nicht nachbestellbar.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
Playzilla trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für jede Plattform ohne Schweizer Bewilligung gilt: keine Veranstalterbewilligung, keine Bewilligung pro Spiel, keine Aufsicht durch die Gespa, fehlende Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste kommt. Gewinne aus einem ausländischen Anbieter sind nach kantonaler Praxis des Wohnkantons steuerbar.
Über das Wettangebot zu Hunderennen trägt die Faktenlage zu Playzilla nichts bei. Der Bewilligungsstatus bleibt der einzige belastbare Punkt: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt jede Grundlage, auf die ein Wettender sich berufen könnte, wenn eine Wette strittig wird.
Bei einer strittigen Wette gibt es keine Schweizer Stelle, an die sich ein Wettender wenden könnte. Das ist keine Formalie. Es ist der Unterschied zwischen einem Anspruch und einem Wunsch.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar
Rainbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nichts an dieser Plattform untersteht Schweizer Recht: keine Veranstalterbewilligung, keine Bewilligung pro Spiel, keine Aufsicht durch die Gespa. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was Rainbet zu Hunderennen anbietet, steht nicht in der Faktenlage. Der Bewilligungsstatus ist der einzige Punkt, der sich mit Sicherheit sagen lässt, und er entscheidet über alles Weitere: Kein Schweizer Schutzweg bedeutet auch, dass eine Identitätsprüfung und ein Konto pro Person nach Schweizer Vorgaben nicht geschuldet sind.
Die Steuerfrage stellt sich bei einem Gewinn aus einem ausländischen Anbieter anders als bei einem Schweizer Grossspiel: Die kantonale Praxis kann den Gewinn vollständig als Einkommen erfassen, unabhängig von der Höhe. Wer hier gewinnt, sollte den Gewinn nicht als steuerfrei einplanen.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
WirWetten trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und WirWetten gehört nicht dazu. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS); es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Zu Hunderennen trägt die Faktenlage zu WirWetten nichts bei. Was bleibt, ist der Status: keine Bewilligung, keine Aufsicht, kein Schutzweg. Für die Frage, was eine dort platzierte Wette kostet, wenn etwas schiefgeht, ist das die ganze Antwort.
Der Name klingt nach Schweizer Nähe. Das ist die interessanteste Information an der Sache: Der Name ist keine Bewilligung. Wer sich an einer Marke orientiert, die sich schweizerisch anhört, prüft die Bewilligung besser selbst, bevor er Geld einzahlt.
PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf der Sperrliste möglich
PowBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt der ganze Rahmen, der für eine Plattform ohne Veranstalterbewilligung und ohne Bewilligung pro Spiel gilt: keine Gespa-Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Ob PowBet Hunderennen anbietet, sagt die Faktenlage nicht. Sicher ist der Bewilligungsstatus. Wer auf dieser Plattform wettet, tut das ohne Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und ohne eine Stelle, die einen Streit entscheiden würde.
Die Sperrliste ist dabei ein realer Vorgang, kein Drohwort: Sie wird geführt und laufend nachgeführt. Eine Domain, die heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein — und mit ihr der Zugang zum eigenen Guthaben. Bei einem bewilligten Anbieter ist das nicht möglich.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schutzweg bei Streit
Rabona trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt der Standard für Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: keine Veranstalterbewilligung, keine Bewilligung pro Spiel, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Über Hunderennen sagt die Faktenlage zu Rabona nichts. Der Bewilligungsstatus genügt als Beurteilungsgrundlage: Was bei einer strittigen Wette zählt, ist die Stelle, die den Streit entscheiden würde, und die gibt es hier nicht.
Bei einer bewilligten Veranstalterin gibt es eine Einsprachemöglichkeit mit einer Frist und einer Form. Bei einer Plattform ohne Bewilligung gibt es diesen Weg nicht, und damit auch keine Frist, die man versäumen könnte. Das ist die Kehrseite derselben Medaille: keine Bindung an ein Verfahren, aber auch keine Möglichkeit, eines zu erzwingen.
myBet: ohne Schweizer Bewilligung, Steuerfolgen nach kantonaler Praxis
myBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS).
Zu Hunderennen trägt die Faktenlage nichts bei. Was bleibt: keine Bewilligung, keine Aufsicht, kein Schweizer Schutz. Wer hier einen Gewinn macht, sollte die Steuerfolge vorher klären, weil die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als Einkommen erfassen kann.
Die Steuerfolge ist der Punkt, den kaum jemand auf dem Radar hat, wenn er eine Wette platziert. Sie wird erst fällig, wenn der Gewinn da ist, und dann ist die Entscheidung für den Anbieter längst gefallen.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, eingeschränkter Zugang innert Stunden
22Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Für die Plattform gilt derselbe Rahmen: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, keine Bewilligung pro Spiel, keine Gespa-Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ob 22Bet Hunderennen anbietet, sagt die Faktenlage nicht. Der Bewilligungsstatus bleibt der belastbare Punkt. Wer sich dort ein Konto einrichtet, sollte wissen, dass der Zugang innert Stunden eingeschränkt werden kann.
Die Frist ist der eigentliche Kostenpunkt bei diesem Anbieter: Domain-Hopping hin oder her, das Konto bleibt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und was mit dem Guthaben geschieht, entscheidet keine Schweizer Stelle. Wer die Zugangsfrage vor der Einzahlung klärt, spart sich die Diskussion nachher.
Was ein Hunderennen also kostet
Ein Hunderennen im Schweizer Wettangebot zu suchen, führt an eine Grenze, die sich nicht mit einem Konto umgehen lässt. Die Liste der Gespa, die Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten zusammenfasst, die in der Schweiz überhaupt bewettet werden dürfen, kennt kein Hunderennen. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande nachfragt, bekommt kein Angebot, weil keines bewilligt werden könnte; wer bei den anderen acht Namen nachfragt, bekommt ein Hunderennen in einem Programm ohne Schweizer Bewilligung.
Der eine Weg endet mit einem Nein, der andere endet am Sperrregister.
Wer trotzdem prüfen will, was er bei einem ausländischen Anbieter bekommt, findet die Angaben in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Wer eine Wette platziert hat und sich wundert, was sie im Fall einer Absage wert ist, liest die Regel, die bei einem bewilligten Anbieter gilt: Bei Sporttip wird ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, und in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt diese Regel nicht, weil keine Schweizer Regel für ihn gilt, und was in seinen Bedingungen steht, ist die einzige Quelle.
Die Schlussfolgerung ist unbequem, weil sie auf beiden Seiten etwas kostet. Wer das Hunderennen will, kauft es mit einem Bewilligungsstatus, der ihm keinen Schweizer Schutzweg lässt. Wer den Schweizer Schutzweg will, verliert das Ereignis. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen liegt nämlich nicht im Angebot, sondern darin, wohin man sich wendet, wenn eine Auszahlung nicht ankommt.
Häufige Fragen zu Hunderennen und Sportwetten in der Schweiz
Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt?
Veranstalten dürfen Sportwetten nur die zwei bewilligten Veranstalterinnen, und diese dürfen nur Ereignisse anbieten, die auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen. Ein Hunderennen steht dort nicht. Aus der Schweiz heraus ist eine Wette darauf bei einem bewilligten Anbieter deshalb nicht möglich.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem BGS (SR 935.51) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Die Aufsicht führt die Gespa, nicht die ESBK.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was behält der Anbieter?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; ein Markt zu je 1.90 auf zwei Ausgänge kommt auf rund 95 Prozent, die Marge beträgt damit etwa 5 Prozent und steckt in jedem Einsatz.
Wann wird eine Wette ungültig, wenn ein Rennen abgesagt wird?
Bei Sporttip ist eine Wette ungültig, wenn das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt diese Schweizer Regel nicht.
Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Sporttip-Wette, und wie funktioniert die Spielsperre?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der eigene Zugang lässt sich für 1 bis 180 Tage sperren, eine unbefristete Sperre kommt ins schweizweite Register, das auch für Casinos gilt.
Welche Folgen hat eine Wette bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung, auch bei der Steuer?
Der Wettende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg und kein Anschluss an das Sperrregister. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber nach kantonaler Praxis — etwa im Thurgau — vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Sportarten – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
