Radsport-Wetten in der Schweiz: was erlaubt ist und was es wirklich kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Wer in der Schweiz auf die Tour de France, auf Paris–Roubaix oder auf das Gelbe Trikot setzen will, landet zuerst bei einer Frage, die kein Wettportal beantwortet: Darf ich das hier überhaupt? Die Antwort ist kürzer als die Angebotslisten im Netz es vermuten lassen. Ein Sportwettangebot in der Schweiz ist ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter, die es betreiben dürfen, auf zwei begrenzt.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Anbieterstand: Oktober 29, 2026, Bewilligungsangaben abgeglichen mit den Veranstalter- und Spielbewilligungen, wie sie Swisslos und die Loterie Romande unter Aufsicht der Gespa ausweisen.

Das ist der Rahmen, in dem dieser Vergleich argumentiert. Er führt nicht die spektakulärsten Quoten der Welt auf, sondern den einzigen Markt, der hier ohne Umweg über einen Wohnsitz im Ausland belegbar ist — und die Bedingungen, unter denen er es ist.

Warum Verlustlimiten vor der ersten Radsportwette stehen

Die Reihenfolge im Spielerschutz ist unbequem für alle, die schnell zur Sache kommen wollen. Bei Sporttip setzt man die Limiten, bevor man überhaupt mitspielen kann, und nicht irgendwann danach: gefordert sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung wird nicht sofort wirksam, sondern erst nach 72 Stunden.

Wie sich das anfühlt, weiss jeder, der einmal nach einem verlorenen Abend die Limite höher setzen wollte. Der Antrag ist gestellt, die Sperre bleibt trotzdem. Swisslos und die Loterie Romande handhaben diese 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen so, während das Gesetz eine Erhöhung erst nach 24 Stunden zulässt — die Veranstalter sind also strenger als der Rahmen, in dem sie sich bewegen. Zusätzlich lässt sich bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen. Wer sein Budget ohnehin auf Monatsbasis denkt, findet dort genau die Grösse wieder, die er für die Budgetplanung braucht.

Bei Radsport zeigt diese Mechanik eine Wirkung, die es in kaum einem anderen Sport gibt. Eine Rundfahrt dauert drei Wochen. Wer auf den Gesamtsieger setzt, hat einen Einsatz über Wochen gebunden und wird in dieser Zeit durch Etappen, Stürze und Ausreisser hin und her gezogen. Die Limite, die man am 1. Juli gesetzt hat, gilt am 1. Juli, am 8. Juli, am 21. Juli. Und sie gilt, wenn die 30-Tage-Verlustlimite fünf Tage vor dem Zeitfahren in Paris bereits ausgeschöpft ist.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist keine Kulisse: die kürzeste Frist von einem Tag reicht, um einen Abend zu blockieren, die längste von 180 Tagen über die ganze Saison. Für einen Etappen-Grand-Tour-Sommer heisst das konkret, dass man die Pause vorher ansetzen muss — mitten im Rennen ist eine selbst gesetzte Sperre kein Werkzeug mehr, das sich zurücknehmen lässt.

Der Kanton Bern, die Gespa in Bern, das Sperrregister — die Zuständigkeiten liegen alle in der Schweiz. Wer vorübergehend überlegt, ob eine Pause sinnvoll ist, sollte mit der Sperre nicht bis zum nächsten Etappentag warten. Die Sperre bietet die Möglichkeit, die Entscheidung aus einer ruhigeren Minute zu treffen, statt aus dem Ärger über eine verlorene Wette heraus.

Eine Einschränkung gehört an diese Stelle. Bei den 200 Testkäufen, die die Gespa 2025 an Verkaufsstellen durchführte, wurde eine Sportwette in 47.5 Prozent der Fälle an eine minderjährige Person verkauft. Der Schluss, den man daraus ziehen darf, ist nicht, dass die Veranstalter unzuverlässig sind. Er lautet, dass die Prüfung an einem Tresen und die Prüfung im eigenen Spielerkonto zwei verschiedene Dinge sind. Wer meint, der Schutz greife automatisch, weil das Etikett «Bewilligung» draufsteht, irrt sich an dieser einen Stelle.

Der Spielplan der Saison: was als Wettereignis taugt

Radrennen beginnen nicht im Juli. Sie beginnen im Frühjahr, und wer das Wettprogramm liest, ohne den Kalender zu kennen, dem sieht der ganze Sport wie ein einziger Block vierstündiger Übertragungen aus, der an einem Juli-Sonntag endet.

Die Frühjahrsklassiker und der Rhythmus des Kalenders

Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich, das seit 1892 ausgetragen wird, Paris–Roubaix seit 1896 und Mailand–San Remo seit 1907. Drei Rennen, drei Epochen, ein gemeinsames Merkmal: es sind Eintagesrennen. Sie dauern einen Tag, der Ausgang steht am Abend fest, und die Wette wird mit der Zielankunft entschieden. Wer die Dauer einer Wette mit der Dauer der Bindung an einen Einsatz verwechselt, kommt beim Radsport zweimal täglich ins Stolpern.

Das erste Eintagesrennen im Radsport fand am 8. Dezember 1867 in Paris statt, mit rund 100 Startern über etwa 23 km in Richtung Versailles. Man kann daraus viel machen oder nur eine Zahl behalten. Nützlich ist sie als Mass: der Radsport war schon vor 150 Jahren ein Rennen, das an einem Nachmittag entschieden wird, und die grossen Rundfahrten sind die Ausnahme, nicht die Regel.

Entscheidend für einen Spielenden ist die Rechnung, die dahintersteht. Ein Eintagessieg wird über Fahrer, Form und Zielort entschieden. Ein Gesamtsieg über drei Wochen wird über Stürze, Krankheiten, taktische Passivität und das Verhalten des Teams entschieden. Ein Wettsystem, das beide gleich behandelt, hat den Sport nicht gelesen.

Die Grand Tours und die Wertungstrikots

Zu den Grand Tours zählen die Tour de France, jährlich im Juli, der Giro d’Italia, in der Regel jährlich im Mai, und die Vuelta a España, seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO). An der Tour nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams. Die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.

Für Wetten auf Wertungen ist das die wichtigste Zeile im ganzen Bereich: zwanzig Etappen, acht Fahrer pro Team, mehr als zwanzig Mannschaften. Ein Fahrer kann auf einer Etappe drei Minuten verlieren und die Rundfahrt trotzdem gewinnen, weil er sich in den Bergen zurückholt. Die Wertungen sind deshalb getrennte Märkte und nicht Varianten derselben Wette. Das Gelbe Trikot wurde 1919 von Desgrange eingeführt, das Gepunktete steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, das Grüne für die Punktewertung — Erik Zabel gewann es sechsmal.

Getrennte Wertungstrikots heissen getrennte Kriterien. Der Bergwertungspunkt wird an der Passhöhe vergeben, nicht im Ziel. Für die Nachwuchswertung ist das Alter des Fahrers die halbe Entscheidung. Für die Punktewertung zählt die Platzierung am Etappenende, nicht die Zeit. Ein Spielender, der ein Trikot mit einem Etappensieg verwechselt, wettet auf etwas anderes als das, was er vor Augen hat.

Rekordsieger der Tour mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar; Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026. Die jüngste Vuelta hat dagegen gezeigt, wie kurz ein Favoritenstand lebt: Tadej Pogačar schied bei der Vuelta 2026 nach einem Sturz auf der achten Etappe aus, Felix Gall wurde Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, und war der erste Österreicher auf dem Vuelta-Podium. Zuvor war er beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Vor Gall stand mit Adolf Christian, Dritter bei der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour.

Die achte Etappe. Dann war der Sieger an einem der Anwärter vorbei. Wer auf den Gesamtsieg gesetzt hatte, sah drei Wochen Arbeit an einem Tag zergehen, und das ist keine Randnotiz der Sportgeschichte, sondern die zentrale Eigenschaft des Marktes.

WorldTour-Rennen als dritte Kategorie

Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; die Serie umfasst 36 Rennen der aktuellen WorldTour. Diese dritte Gruppe ist für Schweizer Spielende praktisch bedeutsam, weil hier Rennen liegen, deren Zielort oder Publikum hierzulande näher liegt als Montgeron bei Paris.

Der Begriff «Radsport» ist dabei weiter, als die Tour-Übertragungen vermuten lassen. Zum Radsport zählen unter anderem Strassenradsport, Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport sowie Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Was aber tatsächlich im Wettprogramm steht, entscheidet nicht diese Aufzählung, sondern der Katalog der Gespa.

Grundlagen der Wettarten: Eintagesrennen, Etappen und das Preisgefüge

Ein Radsport-Wettprogramm zerfällt in drei Sorten von Ereignissen, und jede hat ihre eigene Art zu altern.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Ein Eintagesrennen wie Mailand–San Remo wird an einem Tag gefahren und an einem Tag abgerechnet. Eine Etappe innerhalb einer Rundfahrt ist ebenfalls ein Eintagesrennen, aber im Gehäuse eines dreiwöchigen Ganzen. Ein Gesamtklassement schliesslich entscheidet über drei Wochen. Die drei haben nichts gemeinsam ausser dem Gefährt.

Sporttip legt bei seinen Regeln zur Spielzeit fest, dass die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit umfasst; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Passus ist für Fussball geschrieben, und genau darin liegt für den Radsport die Gefahr. Wer aus einer Fussballgewöhnung heraus annimmt, das Ergebnis richte sich nach dem Endstand auf dem Wettschein, übersieht die Fälle, in denen eine Etappe anders bewertet wird als gedacht — etwa wenn eine Wertung an einer bestimmten Passage und nicht im Ziel entschieden wird. Die Regel sagt: das Wettprogramm entscheidet. Und das Wettprogramm ist an dieser Stelle die Erklärung, die man lesen muss, nicht die Zeile, die man überfliegt.

Bei den Wetten selbst gibt es die üblichen Formen: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

CHF 1’000 pro Einzelwette ist für die meisten Spielenden keine Grenze. Für jemanden, der eine grosse Position auf einen Gesamtsieg setzen will, ist sie eine sehr reale: die Obergrenze fällt genau in dem Moment, in dem die Überzeugung am grössten ist. Das ist banal und manchmal ärgerlich. Ein Wettangebot, das die Haftung pro Wettschein begrenzt, kann eine Rundfahrtwette über Wochen nicht unbegrenzt tragen.

Anders die Kombiwette. Wer drei Etappensieger kombiniert, vervielfacht die Quote und bleibt beim Einsatz unterhalb derselben Grenze. Der Preis für diese Vervielfachung ist die Zahl der Dinge, die alle eintreten müssen. Dieselbe Grenze, die eine schwere Einzelwette blockiert, deckt eine lange Kombination problemlos ab. Das ist der Punkt, an dem die Struktur des Limitenkatalogs die Strategie vorschreibt, nicht der Spieler.

Dasselbe gilt für die Langzeitwette, die Swisslos für Cash-Out ausdrücklich zulässt. Eine Wette auf den Gesamtsieger, im Frühjahr platziert, sitzt bis Paris. Wer sie aufgibt, verzichtet auf den Rest der Erwartung — und die Bedingungen, unter denen das möglich ist, stehen im Abschnitt «Die Härteprobe bei Swisslos betrifft das Cash-Out».

Einordnung der Anbieter: was Bewilligung und Rennen erlauben

Zuerst das Wichtigste zu einem Angebot, das in der Schweiz zugelassen sein will: eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Was ein ausländischer Anbieter an Lizenz vorweist, hat hier keine Kraft, und nichts davon ersetzt die kantonale Bewilligung. Die Tabelle ordnet die zehn Plattformen nach ihrer Zulassungslage und danach, wer sie veranstaltet oder welche Lizenz sie anführt.

Plattform Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder angeführte Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
BillyBets keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
Donbet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Lizenz nachgewiesen

Die Spalte mit der Bewilligung füllt sich genau zweimal. Das ist keine Lücke in der Erhebung und auch keine Auswahl, die man anders treffen könnte: die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Was die Gespa veröffentlicht, ist die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Wer also eine Rangliste erwartet, in der zehn Anbieter um denselben Platz kämpfen, bekommt hier zwei Gruppen, die man nicht zusammenlegen darf. Zwei Veranstalter mit Bewilligung in einer eigenen Zone, und acht ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die aus dem Grund aufgeführt werden, weil Spielende ihnen im Netz begegnen.

Ein Zusatz zum Steuerpunkt, weil er die Rechnung verschiebt: Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab 1.1.2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000, 2025 lag sie bei CHF 1’070’400, und je nach Kanton unterscheidet sich die Schwelle. Oberhalb dieser Grenze behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Ein gewöhnlicher Wetteinsatz liegt von dieser Zahl so weit entfernt wie ein Dorfrennen von der Tour. Was beim ausländischen Anbieter fehlt, ist eine andere Sache und gehört in den Abschnitt zur Zulassung.

Was die Marge im Preis verrät und was sie kostet

Zwei Zahlen, die jede Radsportwette tragen. Die Quote sagt, was ein Einsatz einbringt. Die Marge sagt, was der Veranstalter vom Umsatz eines Marktes behält. Beide gehören zusammen, weil sie in dieselbe Zeile einer Wettrechnung eingebaut sind.

Ein Rechenbeispiel, das nicht die Preisliste einer bestimmten Wette abbildet: ein Markt mit genau zwei Ausgängen, beide zu 1.90. Rechnet man den Quotenschlüssel aus, also 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der beiden Quoten, erhält man rund 95.2 Prozent. Der Quotenschlüssel sagt, welchen Anteil aller Einsätze dieser Markt zurückzahlt. Die Marge ist der Rest, hier also rund 4.8 Prozent. Bei einem solchen Markt ist die Marge sehr niedrig, und der Grund liegt im Bau selbst: das Ergebnis ist ein Münzwurf, die Wahl ist eine der beiden Seiten, und der genaueste Fall ist auch der genügsamste.

Die beiden Werte sind komplementär. Ein Quotenschlüssel von 95.2 Prozent und eine Marge von 4.8 Prozent sind zwei Ansichten desselben Marktes, sie addieren sich auf 100 Prozent, und das ist keine Faustregel, sondern die Definition beider Grössen. Wer eine der beiden Zahlen liest, kennt die andere.

Zwei Ausgänge sind der freundlichste Fall, den es gibt. Sobald eine Wette nicht mehr binär ist, wächst die Marge, und beim Radsport wächst sie schnell. Ein Etappensieg hat mehr als zwei plausible Ausgänge: ein Sprinter, ein Ausreisser, ein Angreifer am letzten Berg, das Feld bei einem Massensprint. Für alle diese Ausgänge stellt der Veranstalter eine eigene Quote, und jede dieser Quoten trägt ihren eigenen Zuschlag. Aus vier oder fünf Ausgängen wird aus derselben Mechanik ein grösserer Rest. Eine Bandbreite von etwa 5 bis über 10 Prozent je nach Markt trifft die Sache besser als eine Einzelzahl, und die Bedingung dahinter heisst: je offener der Markt, je mehr Ausgänge, desto teurer.

Dasselbe Argument erklärt die Kombiwette. Mehr als eine Auswahl multipliziert nicht nur die Quote, sondern auch den Vorteil, den der Veranstalter pro Auswahl einbehält. Wer drei Etappen kombiniert, stapelt den Zuschlag dreimal — und merkt davon nur, dass die Wette plötzlich mehr verspricht.

Wer den Quotenschlüssel selbst nachprüfen will, braucht dafür nur die Quoten eines Marktes. 1 geteilt durch jede Quote addieren, dann 1 durch die Summe teilen: das ist der Quotenschlüssel. Der Abstand zur 100 ist die Marge. Bei zwei Ausgängen zu 1.90 also 1/1.90 plus 1/1.90, das ergibt etwa 1.05, und 1/1.05 sind rund 95.2 Prozent. Es gibt keinen Ort, an dem eine Schweizer Sportwette billiger wird, weil man sie geschickter stellt — der Zuschlag sitzt in der Quote, nicht in der Wette.

Sporttip bietet für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage online Quotenboosts an. Diese Boosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Spielenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Zusätzlich gibt es Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen und ebenfalls limitiert sind.

Ein Boost verschiebt die Quote, nicht ihren Bau. Eine Erhöhung um einen angegebenen Prozentsatz wirkt auf die begrenzte Summe, die tatsächlich erhöht wird, und daneben geht der Rest der Wette zum normalen Preis durch. Als Rechengrösse ist das eine kleine Entlastung auf einem begrenzten Einsatz. Als Erzählung ist es die schönste Zahl auf der Seite.

Die zehn Plattformen aus Schweizer Sicht

Die Reihenfolge hier folgt der Zulassungslage und dem Markt: die beiden Veranstalter zuerst, danach die acht ausländischen Plattformen, jede mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung».

Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die ein ganzes Vertragsgebiet trägt

Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) aufsetzt. Die Bewilligung ist die Veranstalterbewilligung für ein Grossspiel, also die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter der Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet ist der eigentliche Filter. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ist die Registrierung durch, sprechen zwei Dinge für das Produkt. Erstens der Regelcharakter: die Veranstalterbewilligung nach dem Geldspielgesetz ist die einzige Art von Zulassung, die für Sportwetten auf Schweizer Boden überhaupt existiert, und das Bestehen einer unbefristeten Spielsperre ist an ein schweizweites Register gebunden. Zweitens die Steuerlogik: Gewinne aus einem erlaubten Grossspiel bleiben bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei.

Was fehlt, ist Spannung ohne Grenzen. Die Zulassung trägt nur so weit wie das Vertragsgebiet, und die Limiten sind, was sie sind.

Die Härteprobe bei Swisslos betrifft das Cash-Out. Es gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Für eine dreiwöchige Rundfahrt ist das die interessanteste Regel der Seite. Wer im Juli auf einen Gesamtsieger gesetzt hat und nach einer achten Etappe mit Sturz vor der Entscheidung aussteigen will, bekommt weniger ausgezahlt als den Gewinn, den er ohne Ausstieg hätte, und nicht in jedem Markt überhaupt etwas. Der Ausstieg aus einer Langzeitwette ist ein Instrument, das existiert, nicht eine Rettung, die wartet.

Bei Sporttip gilt die Teilnahme ab 18 Jahren, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette, und die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Die Bewilligung, die Sporttip trägt, ist die vollständigste in dieser Aufstellung. Auch das ist eine Bewertung mit Bedingungen: sie gilt für das Vertragsgebiet und endet an dessen Grenze.

Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen im Westen

Die Loterie Romande veranstaltet ihr Sportwettenprodukt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist rechtlich mit der von Sporttip identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa.

Für einen Spielenden heisst das vor allem eines. Für dasselbe Wettereignis stehen im Westen und im Osten zwei voneinander getrennte Angebote desselben Rechtsrahmens zur Verfügung. Die Trennung verläuft entlang der Kantonsgrenze, nicht entlang des Produkts: wer im Kanton Bern wohnt, kann sich nicht mit dem Konto der Loterie Romande eindecken, und umgekehrt. Dieselbe gesetzliche Grundlage also, zwei Vertriebsgebiete, und dazwischen eine Wand.

Wer sich mit dem Westangebot befasst, sollte das nicht als Ausweichmöglichkeit lesen. Ein Konto bei der Loterie Romande setzt einen Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus, so wie ein Sporttip-Konto einen Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet voraussetzt. Was die Westschweiz beim Sport erfährt, ist darum eine andere Aufmerksamkeitsökonomie.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind die zweite Hälfte des Bildes. Die Westschweiz hat einen Vertrieb, der über die Kantone hinausgeht und bis in die Gemeinden reicht. Bei einer Rundfahrt mit drei Wochen Dauer heisst das, dass es in diesen Kantonen einen Weg zum Wettschein gibt, der keinen Onlinezugang und keinen Ausweis hochladen erfordert. Wer an einem Sonntagmittag während einer Bergankunft noch einen Schein abgeben will, hat dort eine reale Option — und diese Abgabe am Tresen ist laut den Testkäufen der Aufsicht nicht dieselbe Prüfung wie die am eigenen Gerät. Dieselbe Aussage, im Westen derselbe Befund.

Die Bewilligungslage ist der Grund, warum ein Vergleich über die Sprachgrenze hinweg so schnell zu Ende ist: es gibt keinen dritten Anbieter, um den man sich im einen oder anderen Gebiet streiten könnte. Genau das ist für einen Teil der Spielenden besser als ein breiteres Angebot.

WirWetten: kein Platz in der Schweizer Rechnung

Jede der acht folgenden Plattformen hat keinen Sitz in der Schweiz und trägt keinen Schlüssel. Das gemeinsame Merkmal dieser Gruppe steht einmal hier und begleitet sie alle: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und die Plattformen sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Wer bei ihnen ein Konto unterhält, hat keinen schweizerischen Rechtsweg. Einzelne Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von hiesigen Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.

WirWetten steht am Anfang dieser Gruppe ohne weitere Besonderheiten: die Plattform wird hier aufgeführt, weil Spielende ihr begegnen, nicht weil sie eine Zulassung für die Schweiz hätte.

Für einen Spielenden heisst das: ein Streit über eine Wette ist kein Schweizer Verfahren, und ein Ausschluss über das schweizerische Sperrregister gibt es nicht. Die Form, in der sich das Risiko von Swisslos unterscheidet, ist sehr konkret und sehr nüchtern.

Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, findet sich zudem in einer Steuerlage wieder, die sich nicht von selbst erklärt: auf Gewinne fremder Anbieter fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis behandelt Einkünfte aus ausländischen Grossspielen unterschiedlich. Für die Steuerfrage gehört eine Fachperson an den Tisch, und zwar rechtzeitig.

BC.Game: Rang hinter den Veranstaltern, ohne eigenen Vertrag mit der Schweiz

BC.Game trägt keine Schweizer Bewilligung und steht in derselben Gruppe wie die vorigen. Auch diese Plattform ist Teil der acht ohne Zulassung für die Schweiz.

Was ein Vergleich an dieser Stelle leisten kann, ist Ehrlichkeit über den Massstab. Die Rangfolge misst an denselben Kriterien, aber die Zulassung ist kein Kriterium, das die Plattformen aus der zweiten Gruppe je erfüllen können. Sie ist die Bedingung des Schweizer Marktes, nicht eine Eigenschaft, die man nachliefern kann.

Die schärfste Konsequenz betrifft die Spielsperre. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, und eine ausländische Plattform steht nicht dazu in Verbindung. Wer sich sperren lassen will, um nicht mehr zu spielen, hat dort keinen Hebel, der greift.

BillyBets: gelistet unter der Bewilligungsfrage, nicht darüber

BillyBets trägt ebenfalls keine Bewilligung für die Schweiz und ist in der Aufstellung mit demselben Vermerk versehen. Alles Weitere, was für und gegen diese Plattform spricht, ist von der Zulassungsfrage nicht zu trennen.

Für Swisslos und Loterie Romande gilt die Regel, dass Wette und Auszahlung an die Kontoinhaberschaft gebunden sind; ein anonymes Konto oder eine Auszahlung in eine fremde Tasche ist im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht vorgesehen. Das ist eine der Grenzen, an denen sich die beiden Gruppen sichtbar unterscheiden. Wer ein Angebot zu einem grossen Teil nach der Bequemlichkeit der Auszahlung wählt, wählt ein Merkmal, das nicht zur Schweizer Bewilligung gehört.

Donbet: der Vermerk, der die Rangfolge bestimmt

Donbet steht wie die übrigen mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Vom Produktlob, das die Seite eines ausländischen Anbieters typischerweise vorträgt, bleibt in dieser Spalte nichts übrig.

Bei grossen Summen werden die Unterschiede deutlicher. Eine Wette, die bei Swisslos über die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette hinausginge, ist dort schlicht nicht möglich; bei Anbietern ausserhalb der Bewilligung stellt sich stattdessen die Frage, wie das Geld und die Gewinnabwicklung gesichert sind. Das sind nicht dieselben Fragen.

bet365: keine Bewilligung, aber trotzdem greifbar

bet365 gehört zu den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung in dieser Aufstellung. Und doch ist der Name in der Schweiz greifbar: der Anbieter steht auf der Sperrliste, die die Gespa für ausländische Domains führt und deren Einträge hiesige Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Der Umgang mit Blockierungen gehört zum Bild. Die Gespa führt diese Liste seit dem ersten Eintrag vom 3. September 2019 und umfasste am Ende des Jahres 2025 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch andere ersetzt — ein Effekt, für den die Gespa selbst den Namen Domain-Hopping verwendet. Die Liste der nicht erlaubten Domains muss darum regelmässig nachgeführt werden. Er belegt, dass eine Blockierung kein dauerhaftes Ende ist.

22Bet: acht Namen ohne Schweizer Zulassung

22Bet wird wie die anderen ohne Schweizer Bewilligung aufgeführt. Der Platz in der Rangfolge sagt also nichts über die Güte des Angebots, sondern nur über die Zulassungslage.

Wer die acht Namen, mit denen Spielende in der Schweiz tatsächlich konfrontiert werden, über einen Kamm schert, verliert eine Unterscheidung, die sich in der Praxis zeigt. Betroffene Domains können ersetzt werden und nach kurzer Zeit unter dem umgeleiteten Umfeld wieder auftauchen.

BetOnRed: das Argument der Bewilligung ist das Argument des Vertragsgebiets

BetOnRed zählt zur selben Gruppe. Was auf der Schweizer Seite tatsächlich nicht existiert, ist eine lotterieähnliche Doppelstruktur, die sich durch das Konto absichern liesse.

Das ist die Analogie zur Schweizer Seite, die sich tatsächlich auszahlt: Auch bei Swisslos gibt es eine Verkaufsstelle, einen Verkaufspunkt, an dem Scheine abgegeben werden. Der Unterschied liegt nicht in der Existenz eines Tresens. Er liegt darin, ob hinter dem Konto eine Bewilligung steht und an welches Register dieses Konto angeschlossen ist.

IviBet: was am Ende dieser Liste steht, ist kein Vollständigkeitsanspruch

IviBet schliesst die Aufstellung der acht Plattformen ab. Auch hier gilt der Vermerk, der über der ganzen Gruppe steht.

Die Liste der bewilligten Anbieter ist kurz, und sie wird nicht durch Aufzählungen länger. Diese acht Namen sind nicht die vollständige Liste der Angebote, denen ein Spielender im Netz begegnet; sie sind die Auswahl, die ein Vergleich an derselben Messlatte überhaupt sichtbar machen kann. Wer eine weitere Plattform sieht, kann die Zulassungsfrage selbst stellen: Nur zwei Schweizer Veranstalter dürfen Sportwetten mit einer Schweizer Bewilligung anbieten.

Die Rechtslage und ihre Regeln für Radsportwetten

Ein Blick auf die Regeln, die den Radsport betreffen, zeigt, warum das Wettprogramm so kurz ist.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Das entscheidende Instrument ist der Katalog der Gespa, die Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten nach Art. 25 BGS und Art. 29 VGS, in der Fassung vom 10. September 2026. Dieser Katalog ist die eigentliche Grenze des Angebots, und ihre Form ist ungewöhnlich. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass Radsport und Etappenrennen in dieser Liste fehlen — die Liste bestimmt, welche Wettkämpfe als Ereignis überhaupt in Frage kommen.

Was in der Schweiz gewettet werden darf, sind ausschliesslich Sportereignisse: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind zulässig, vor dem Start und im Rennen, sofern der Veranstalter dafür eine Entscheidung besitzt, die es gestattet; eine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt als Funktion jedem Anbieter selbst überlassen. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt, Esport erscheint nicht in der Liste der Gespa.

Der Aufbau der Bewilligung ist zweistufig. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Für Casinos zuständig ist dagegen die ESBK und nicht die Gespa.

Für ein Onlinekonto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Swisslos hat für das Geschäftsjahr 2025 einen Reinertrag von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Der Aussagewert liegt nicht in der Grösse, sondern in der Herkunft: eine Wette auf ein Radrennen trägt bei Swisslos über den Reinertrag zur Sportförderung bei. Das ist ein Strukturmerkmal des Angebots und keine Budgethilfe für den Spielenden.

Was Wetten für Minderjährige betrifft: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Spielendem mit verifizierter Identität. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat: der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden, während Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei der Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS geht es um den Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und um die Selbstsperre in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Sperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was Zahlungen betrifft: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen der kontoführenden Person lautet. Eine anonyme oder Krypto-Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht. Kredite an Spielende sind nicht zulässig. Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren, existiert in der Schweiz nicht.

Zum Steuerrahmen gehört eine Verengung, die man nicht überspringen sollte. Die Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; die Bundesgrenze liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich, deshalb ist «je nach Kanton» die einzig richtige Formulierung. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Für einen gewöhnlichen Spielenden bleibt es bei null Steuer auf dem Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für die eigene Situation bleibt der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonushöhen und -bedingungen ergeben sich allein aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Eine Werbebeschränkung nach Tageszeit gibt es nicht.

Und die andere Seite der Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Die Sperrliste der Gespa umfasst ausländische Domains, die hiesige Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Keine der beiden Gruppen ist automatisch die sichere Wahl.

Was aus diesen Zahlen folgt

Zieht man das alles zusammen, bleibt eine kurze Bilanz. Ein Schweizer Radsport-Wettangebot ist ein Angebot mit zwei Veranstaltern, einem geschlossenen Katalog erlaubter Wettkämpfe, einer Wohnsitzbindung und einem Satz von Limiten, der nicht verhandelbar per Klick ist. Die Alternative sind acht oder mehr Plattformen ohne Bewilligung, mit höheren Versprechen und ohne Schweizer Register, ohne Schweizer Rechtsweg und mit einer Steuerlage, die man vorher klären muss.

Der Rechenkern der beiden Gruppen ist derselbe. In einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 zahlt der Markt rund 95.2 Prozent der Einsätze zurück, und die Marge liegt bei rund 4.8 Prozent. Über mehr Ausgänge hinweg steigt dieser Rest. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Mechanik, mit der ein Buchmacher seine Preise bildet.

Die zweite Konsequenz betrifft die Form der Wetten. Bei Swisslos liegt der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, und die Limiten werden vom Veranstalter festgelegt, nicht ausgehandelt. Für eine Position über Wochen heisst das, dass man den Einsatz nicht nach der eigenen Überzeugung wählen kann.

Die dritte Konsequenz betrifft den Ausstieg. Cash-Out bei Sporttip ist nur vollständig möglich, nur online, nicht garantiert und vom Stand des Ereignisses abhängig, und der ausgezahlte Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn. Wer eine Rundfahrtwette als etwas betrachtet, aus dem man jederzeit sauber herauskommt, betrachtet sie falsch.

Die vierte Konsequenz betrifft die Zeit. Verlustlimiten sind sanktionierbar in der einen Richtung: herunter sofort, hinauf erst nach 72 Stunden, und eine Sperre für 1 bis 180 Tage läuft ab, ohne dass man sie vorzeitig aufheben kann. Diese Asymmetrie wird genau dann spürbar, wenn ein Etappenrennen drei Wochen dauert und der eigene Entschluss in der zweiten Woche wackelt.

Und die fünfte Konsequenz betrifft die Zulassung selbst, weil sie den Spielenden zwingt, eine Seite zu wählen, statt beides zu haben. Beide Schweizer Veranstalter bieten nur in ihrem Gebiet an, Auslandsseiten kennen keine Schweizer Verlustlimiten und kein Sperrregister, und wer im Ausland nach hohen Quoten sucht, kann nicht zugleich im Schweizer System bleiben. Es ist keine Wahl zwischen einem besseren und einem schlechteren Produkt, sondern eine zwischen zwei Rechten, die nicht auf derselben Seite stehen.

Häufige Fragen zu Radsport-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz auf die Tour de France wetten?

Sportwetten auf Rennen sind in der Schweiz nur bei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung möglich, und das Angebot folgt dem Katalog der Gespa für erlaubte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalter. Ob ein bestimmtes Rennen im Programm steht, prüft man im jeweiligen Wettprogramm, nicht in einer allgemeinen Liste.

Wie kann ich prüfen, ob Radsport und Etappen- oder Trikotwetten in der Gespa-Liste stehen?

Massgeblich ist der Katalog der Gespa für erlaubte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, den die Aufsicht veröffentlicht, in der aktuellen Fassung. Dort sucht man die Sportart und die Wettart. Ergänzend zeigt das Wettprogramm des Veranstalters, welche Märkte konkret angeboten werden: Einzelwetten auf Etappen, Gesamtwertungen, Trikotwertungen.

Was unterscheidet eine Wette auf den Gesamtsieger von einer Wette auf einen Etappensieg?

Ein Etappensieg wird an einem Tag entschieden, ein Gesamtsieg über drei Wochen und rund zwanzig Etappen. Beim Gesamtsieg wirken Stürze, Krankheit und Teamtaktik über die ganze Rundfahrt. Beim Etappensieg zählt dagegen vor allem das Zieleinlaufszenario des Tages. Die Bindung des Einsatzes dauert entsprechend unterschiedlich lang.

Wie rechnet man den Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz multipliziert mit der Quote; der Nettogewinn ist Einsatz mal Quote minus 1. Die Marge ist der Teil des Umsatzes, den der Veranstalter einbehält. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 addieren sich die Kehrwerte auf rund 1.05, der Quotenschlüssel liegt bei etwa 95.2 Prozent, die Marge also bei rund 4.8 Prozent.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den bewilligten Anbietern?

Vor der ersten Teilnahme setzen Spielende bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Zugangssperre für 1 bis 180 Tage möglich, eine unbefristete Sperre wird schweizweit registriert.

Was fehlt Wettenden bei Auslandsseiten ohne Schweizer Bewilligung an Schutz?

Es fehlen die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, die Schweizer Verlustlimiten und ein schweizerischer Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft. Stattdessen können Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Ausserdem behandeln kantonale Steuerpraxen Gewinne ausländischer Anbieter unterschiedlich, was vorher zu klären ist.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»