Squash-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine Marge und ein Limit, das jeder selbst setzen muss
Ladevorgang...
Wer wissen will, was Squash-Wetten in der Schweiz kosten, stösst auf eine Zahl, die niemand bewirbt: Bei einer Zwei-Weg-Quote von 1.90 auf beide Seiten behält der Veranstalter rund 5 Prozent jedes Einsatzes. Alles andere auf dieser Seite – der Vergleich, die Bewilligungslage, die Limiten – hängt daran.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zur Bewilligung wurden gegen die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Bedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Squash ist kein Sport, den man in der Schweiz verlässlich im Wettprogramm findet. Er ist ein Nischensport, und genau darin liegt das erste Kostenargument: Was nicht im Programm steht, kann nicht gespielt werden – kein Veranstalter schuldet dir einen Markt. Wer trotzdem sucht, findet eine Pinnwand mit zwei Schweizer Adressen und einer Handvoll ausländischer Namen ohne Bewilligung. Die folgende Einordnung beginnt deshalb beim Vergleich und nicht beim Sport, weil die Bewilligung hier keine Formalie ist, sondern über dein Geld entscheidet.
Vergleich der Anbieter: zwei Bewilligungen, acht ausländische Adressen
Die Tabelle ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Stellung zum Schweizer Recht. Sie ist der Kern dieses Vergleichs, denn sie zeigt, was du bei jedem Namen bekommst und was du ausgibst, wenn du dich auf eine Bewilligung verlässt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Lizenz nicht erstellt; BGS Art. 4 entfaltet dafür keine Wirkung |
Was die Spalte Bewilligung für den Wettenden bedeutet, ist keine Frage des Geschmacks. Eine ausländische Konzession – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo – gilt in der Schweiz nicht; Art. 4 BGS sagt es in einem halben Satz, und der halbe Satz hat es in sich. Wer dort einzahlt, steht ausserhalb des schweizerischen Sperrregisters, hat keinen schweizerischen Rechtsweg und trägt das Risiko, dass seine Einsätze in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende wird nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sein Geld aber ist darum nicht geschützt.
Die Kosten kehren sich in der zweiten Zeile um. Bei Swisslos und der Loterie Romande bekommst du den vollen schweizerischen Rahmen – und bezahlst ihn mit einem Angebot, das deutlich schmaler ist als das einer ausländischen Plattform. Zwei Anbieter, geschlossene Sportartenliste, Wohnsitzzwang, eine Registrierung mit Ausweiskontrolle. Das ist der Handel, und wer ihn nicht will, muss ihn nicht eingehen. Er sollte nur wissen, auf welcher Seite der Tabelle er landet.
Ein Fehler wäre es, daraus ein «der eine ist legal, der andere ist sicher» zu machen. Der lizenzierte Weg ist nicht per se der sichere, und der ausländische ist nicht per se der gefährliche. Es ist eine Zuordnung von Schutz und Angebot, und beide Zuordnungen haben einen Preis.
Vergleiche, die sich auf Bewilligung stützen, wechseln ihre Gestalt, sobald der Sperrteppich ins Spiel kommt: Ausländische Domains landen auf der Sperrliste der Gespa, und Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie per DNS. Bis Ende 2025 standen 671 Adressen darauf; die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich. Wer sein Konto bei einem solchen Namen führt, erlebt also, dass die Seite mal da ist und mal nicht. Ob das ein Kriterium ist, das in eine Bewertung gehört: aus meiner Sicht ja, und zwar ein hartes.
Was der Vergleich nicht zeigt
Die Bewilligungszeile ist die einzige Zeile, die für alle zehn Anbieter in der gleichen Qualität vorliegt. Genau deshalb steht sie hier. Ein Quotenvergleich über zehn Buchmacher wäre die attraktivere Tabelle und die unehrlichere: Für einen Nischensport wie Squash liegt kein belastbares Quotenbild über die Anbieter vor, und Quoten für Fussball sagen nichts über die Quoten für Squash. Ein Nischenmarkt trägt eine andere Marge als ein Hauptmarkt, weil weniger Volumen die Fixkosten auf weniger Einsätze verteilt. Wer Squash spielt, zahlt dafür.
Der zweite blinde Fleck ist die Auszahlung. Bei Swisslos sind die Fristen öffentlich: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch auf dem Wallet, höhere Beträge gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Für die ausländischen Anbieter dieses Vergleichs trägt kein Eintrag eine solche Zahl. Wer dort spielt, sollte die Auszahlungsfrist vor der ersten Einzahlung in den eigenen Bedingungen nachlesen und nicht nach der Startseite gehen.
Wofür die Zahlen im Vergleich gut sind
Es lohnt sich, die Limitenlogik vor dem Vergleich zu verstehen, weil sie jeden Einsatz begleitet. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; wer eine Wette über der Limite abgibt, dessen Wette wird nicht angenommen. Das ist keine Wettbewerbsfrage, sondern eine Hausregel – und sie kappt jeden Plan, der auf einen sehr grossen Einzelbetrag setzt.
Für die acht ausländischen Anbieter nennt keiner der Einträge eine Einsatzlimite. Das heisst nicht, dass es keine gibt. Es heisst, dass über die Limite eines Anbieters nur seine eigenen Bedingungen Auskunft geben, und dass diese Seite keine Zahl erfindet, die sie nicht belegen kann.
Grundlagen: wie Squash als Wettsport einzuordnen ist
Der Vergleich hat eine Reihenfolge geliefert. Jetzt die Frage, die dahinter liegt: Was ist Squash überhaupt für ein Wettobjekt, und was heisst es, wenn ein Sport nicht im Programm steht?
Squash ist ein Zweikampfsport über fünf Sätze, in dem zwei Spieler abwechselnd schlagen; die interessanten Feinheiten für einen Wettenden liegen in der Punktvergabe, im Unterschied zwischen zwei Varianten, im Aufschlagwechsel und in der körperlichen Verfassung nach einem langen fünften Satz. Jede Quotensetzung ist hier eine Einschätzung – und eine Einschätzung ist kein Präzisionswerkzeug, sondern ein Polster.
Nun die unbequeme Nachricht. Die Schweizer Veranstalter müssen sich an eine abschliessende Liste halten, und diese Liste ist der einzige Massstab dafür, was überhaupt angeboten werden darf. Ob Squash darauf steht, entscheidet nicht die Nachfrage, sondern der Eintrag. Dasselbe gilt für Wettarten.
Warum ein Nischenmarkt teurer ist als ein Hauptmarkt
Jeder Platz im Programm kostet Pflege: Datenanbieter, Quotensetzer, Marktbetreuung. Bei einem Champions-League-Spiel verteilen sich diese Kosten über ein weltweites Handelsvolumen. Bei einem Squash-Turnier verteilen sie sich über die Handvoll Leute in einem einzigen Kanton, die überhaupt mitspielen. Die Marge ist der Preis dieser Rechnung, und sie ist bei kleinen Märkten strukturell breiter.
Wie gross der Anteil ist, der beim Veranstalter hängen bleibt, lässt sich an einer beliebigen Zwei-Weg-Quote zeigen. Setzt man für beide Ausgänge eines Marktes eine Quote von 1.90 an – als Rechenbeispiel, nicht als zitierte Preisstellung –, dann kommt der Quotenschlüssel auf 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 50 %. Die Marge liegt damit rechnerisch um 50 % – ein Wert, der nur zeigt, wie empfindlich diese Formel auf die angenommene Quote reagiert. Auf einem wirklich tiefen Nischenmarkt mit Quoten um 1.90 auf beiden Seiten würde der Quotenschlüssel in einem Band von 50 % bis 53 % liegen; die Gegenrechnung über die Marge von 47 % bis 50 % führt auf dieselben beiden Grenzen. Die Feststellungen, die daraus folgen, sind einfach: Je niedriger die Quote, desto grösser der Anteil, der beim Buchmacher bleibt. Bei Quoten nahe 2.00 liegt die Marge rund um die Hälfte des Einsatzes; hin zu realistischeren Favoritenquotnähe verengt sie sich, und für Squash-Spiele lässt sich kein einzelner Wert festnageln.
Wichtiger als die genaue Zahl ist die Verwendung. Ein Einsatz von CHF 50 auf eine Quote von 1.90 bringt bei einem Treffer CHF 95 zurück, also CHF 45 Nettogewinn. Eine Quote von 2.00 brächte CHF 100 zurück und CHF 50 Gewinn. Der Unterschied von fünf Franken ist die Marge, und sie wird bei jedem einzelnen Wettschein fällig, ob du gewinnst oder verlierst.
Wer sich vor «fairen» Quoten im Nischensport warm anziehen sollte: ein Markt mit fünf Prozent Marge kassiert bei vielen Wetten von selbst. Nicht durch einen Trick, sondern arithmetisch. Die Folge ist, dass der Kauf eines Squash-Tipps keinen Informationsvorsprung einkauft, sondern nur eine Meinung – und Meinungen sind am Markt, auf den sie treffen, nichts wert, was gegen die Marge ankommt.
Quoten entstehen anders als Ergebnisschätzungen
Eine Quote ist kein Vorhersagewert, sondern eine Summe aus Schätzung, Wettverhalten und Sicherheitsaufschlag. Drei Dinge muss der Veranstalter abbilden: die Einschätzung der Ausgänge, den Ausgleich der Wetteingänge und die Absicherung gegen Ereignisse, die er selbst nicht steuern kann. Gerade beim dritten Punkt wird es für Squash eng, weil keine Tiefe im Markt vorhanden ist, die einen Schätzfehler abfangen könnte. Bei Spielern, die in einer Rangliste weit auseinander liegen, sind die Quoten stumpf und die Favoritenpreise knapp – interessant nur, wenn jemand mit einer gesunden Meinung glaubt, dass die Rangliste falsch liegt. (Diesen Satz sollte man zweimal lesen.)
Es bliebe eine Restinformation, die für einen Squash-Markt zählt. Ein Squash-Match ist kurz und häufig findet es in einem Stadion in Asien, Australien oder Ägypten statt – nicht in Genf oder Zürich. Zeitverschiebung und Wetttermin liegen also auseinander. Wer live auf Squash setzt, setzt Nachtbetrieb. Das belastet kein Kontingenzmodell, aber es belastet die Konzentration.
Spielregeln, die den Gewinn kappen
Wer Squash-Wetten einmal spielt, verliert weniger über die Quote als über die Regeln, die auf den Wettschein folgen. Bei Sporttip steht die Auszahlungsart in den Bedingungen: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, also das Produkt der Einzel- oder Gesamtquoten –, und dieses Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das klingt nach Kleingedrucktem und ist es auch. Ein Bruchteil pro Wettschein summiert sich bei einem gewissen Stil zu Franken.
Dazu kommt eine Regel, die für einen Randsport wie Squash schärfer ist, als sie aussieht: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig; Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten bekommt die Voraussage eine Quote von 1.00. Ein Turnierort – oder eine ganze Saison – schafft einen Squash-Kalender mit kurzen Nachholfenstern. Der abgesagte Court reisst dann den ganzen Wettschein mit. Wer Squash in einer Kombiwette mit einem Abendspiel bündelt, verliert im Zweifelsfall den ganzen Boost.
Ein letzter Posten, der ebenfalls nichts mit Glück zu tun hat: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer nicht in seine Wetthistorie schaut, verschenkt. Eine Widerspruchsfrist von 10 Tagen ab verweigerter Auszahlung per Einschreiben steht daneben. 26 Wochen sind grosszügig gegenüber vielen ausländischen Bedingungen. 26 Wochen sind trotzdem endlich.
Der Aktionsraum für Squash
Wer in der Schweiz legal auf Squash setzen kann, braucht ein Online-Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande – und zwar eines, das zu seinem Wohnort passt. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ob Squash tatsächlich im Programm steht, ist damit noch offen. Das Angebot heisst Sporttip und deckt ein Spektrum ab, in dem Squash ein schmaler Posten oder gar kein Posten sein kann. Und wer feststellt, dass Squash sich nicht im Programm befindet, hat eine einfache Antwort zur Hand: kein Markt. Ein ausländischer Anbieter führt Squash zwar im Programm, weil er keine geschlossene Liste kennt – nur fallen Schutz und Schiedsspruch mit der Bewilligung weg. Hier ist der Ort, an dem die Entscheidung wirklich sitzt, und sie ist eine Wahl zwischen «kein Markt» und «kein Rechtsschutz».
Die letzte und einfachste Option: nicht spielen. Diese Seite verdient nichts daran, das auszusprechen. Für einen freien Abend hilft es, etwas anderes zu suchen. Es ist auch die einzige Option, deren Kosten nicht von der Marge abhängen.
Rechtslage: was die Bewilligung einem Wettenden vorschreibt
Bei Sportwetten entsteht in der Schweiz ein sprachliches Durcheinander, das sich lohnt zu sortieren. Die Regeln sprechen von der Veranstalterin, von der Bewilligung und vom Grossspiel – nicht von der Lizenz. Und hinter den drei Wörtern steht die gesamte Rechtslage: die Genehmigung zum Veranstalten, die Genehmigung für das einzelne Spiel und die Einstufung des Produkts.

Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern auf Grundlage des Geldspielkonkordats, gültig seit dem 1. Januar 2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig; sie prüft Casinos und sonst nichts. Eine Bewilligung braucht laut Art. 21 bis 25 BGS zweierlei: eine Organisatorenbewilligung und eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel – und sie gilt nur in der Schweiz, wie Art. 4 BGS festhält. Für Lotterien und Sportwetten haben die Kantone die Zahl der Veranstalter auf zwei gedeckelt.
Das erklärt die kurze Liste, mit der jeder Vergleich hier beginnen muss. Es gibt keine weitere lizenzierte Buchmacherin, und die Gespa veröffentlicht deshalb auch keine Positivliste – nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Nettoerlöse gehen an öffentliche Zwecke in den Kantonen, Art. 125 BGS.
Ein Konto im Netz braucht nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis in der Region der Veranstalterin. Wer die vierte Reihe der Tabelle noch einmal anschaut, versteht sie damit auch rechtlich: Die acht ausländischen Namen stehen dort, weil man sie in der Schweiz antrifft, nicht weil sie hier etwas dürfen.
Und überhaupt: Dieses Squash hat nichts mit jenem Squash zu tun
Hier steht der §7-Satz, der über dem Ganzen hängt: Was darf gesetzt werden? Nur Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Der erlaubte Rahmen ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026), verankert in Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Was diese Liste im Nischenbereich tut, ist für jeden Squash-Fan ernüchternd: Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Zugang zu einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Und wer donnerstags früh morgens ein Training besucht – falscher Mond für jede Prognose. Auf der Liste stehen keine Eckball- und Kartenmärkte, und es gibt keinen Esport-Abschnitt. Für einen Sportverband mit vielen Qualifikations- und Juniorinnenrunden ist das eine enge Ausgangslage.
Zwei Bemerkungen zur Live-Seite, weil sie das Spielgeschehen betreffen. Livewetten sind grundsätzlich zugelassen, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn die Veranstalterin über die entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS schränkt die einzelnen Live-Märkte nichtstatutarisch ein. Und Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist das Merkmal eines Anbieters, nicht eine Regelnorm. Für Sporttip gilt: Cash-Out wird für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten angeboten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der ausgezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist ein Preis, der nirgends als Preis steht: Cash-Out ist kein Ausstieg zum Marktwert, sondern eine Gegenofferte des Hauses. Wer ihn als Sicherheitsnetz einkalkuliert, kalkuliert mit einem Netz, dessen Maschengrösse das Haus bestimmt.
Eine Regel aus den Sporttip-Bedingungen betrifft Squash im Livebetrieb besonders, weil strittige Punkte dort zum Spiel gehören: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Im Squash gibt es keinen Videoschiedsrichter und keinen Elfmeter, aber es gibt Streitpunkte am Court und die Regel als solche. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Verlängerung im Squash ist kein Neunmeterschiessen, aber ein fünfter Satz, der zählt oder nicht zählt, ist genau der Unterschied, den diese Zeile macht.
Das Gesetz lässt Wetten nicht durchs Bankkonto durchsickern
Wer aus einem ausländischen Angebot liest, dass Karten und Banken Zahlungen an Sportwetten nicht zulassen, liest etwas, das in der Schweiz so nicht gilt: Ein Zahlungsblocking-Werkzeug gegen unerlaubte Wetten gibt es hier nicht, und die Aussage, Banken oder Kartensysteme blockierten sie, ist falsch. Das Gesetz wählt einen anderen Weg, und dieser Weg ist genauer, als es die Zusammenfassung ahnen lässt.
Gewinne und Guthaben werden einem Zahlungskonto gutgeschrieben, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, so Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht – der Pass, mit dem man sich registriert, ist derselbe, an den das Geld geht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls nicht zulässig. Eine Sportwette auf Pump gibt es nicht, jedenfalls nicht über einen bewilligten Veranstalter.
Für den Alltag heisst das: Wer sein Konto kauft, zahlt vorab ein, und das Guthaben ist eine Vorauszahlung, kein Kreditrahmen. Bei Swisslos sind Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein erhältlich, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zur Aufladung steht bei Swisslos auch PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die zweimal im Jahr kostenlose Auszahlung des Guthabens auf ein Konto in eigenem Namen, die Kommission von 3 % ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen und die Überweisungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen vervollständigen das Bild. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ausdrücklich nicht auszahlbar.
Diese letzte Zeile wird oft gelesen, aber selten verstanden. Sie bedeutet, dass ein Gratisguthaben im bewilligten Schweizer System nicht dasselbe ist wie Geld mit einem Grinsen im Gesicht. Es ist Guthaben zum Spielen, nicht zum Auszahlen.
Was der Schweizer Fiskus von einem Squash-Gewinn kauft
Der angenehmste Teil des Schweizer Rechtsrahmens verbirgt sich in einer Zahl. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – und dazu zählen Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Dass die kantonale Schwelle anders ausfällt, deshalb «je nach Kanton»: Ein einzelner Kanton lässt sich hier nicht zitieren. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze. Keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Ausländische Anbieter führen dagegen keine Verrechnungssteuer ab; ob und wie der Gewinn kantenweise zu versteuern ist, hängt an der Praxis des Wohnkantons – die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Und nein: Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.
Das ist allgemeine Information, kein Steuerrat. Im Zweifel führt der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Werbung, Freiguthaben und der Preis eines Verstosses
Art. 74 BGS verbietet aufdringliche und irreführende Werbung, Werbung an Minderjährige und an gesperrte Personen. Und Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind – bis zu CHF 500’000 Busse nach Art. 131 BGS. Wer also denkt, ein ausländisches Banner sei nur ein Marketingproblem, irrt: Es ist ein Bussenrisiko, wenn ein Schweizer daran verdient. Rechtlich ist diese Vorschrift der Grund, warum diese Seite die zweite Gruppe gegen die erste beschreibt und nicht bewirbt.
Für Gratisspiele und Gratisguthaben gilt ein Zustimmungserfordernis der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Konditionen ergeben sich nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Tageszeitverbot für Werbung gibt es nicht. Was es immer noch nicht gibt: einen Rabattcode, der auf dieser Seite steht. Er steht hier nicht, und das bleibt so.
Spielerschutz: die Limiten, die du selbst setzt
Bei jedem bewilligten Schweizer Sportwetten sind die Limiten kein Bonus, sondern die Bedingung. Die Gesetze schreiben die Mechanik vor; wer das ausnutzt, sitzt am Steuer eines Systems, das ihn kannte, bevor er selbst es tat.

Die gesetzliche Grundfigur: Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, Art. 87 VGS. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Bei Sporttip liegt die konkrete Ausgestaltung vor der ersten Teilnahme: Es sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Der gesetzliche Aufschub für die Erhöhung beträgt 24 Stunden; in den eigenen Bedingungen nennt Swisslos 72 Stunden.
Diese Wartezeit wird oft als Schikane gelesen. Sie ist das Gegenteil. Am Samstagabend, wenn die Limite wächst, ist das ein Thor, und der Thora liegt darin, dass die Limite am Samstagabend nicht wächst. Wer sein Limit hochsetzt, wartet drei Tage. Wer es senkt, wartet nie. Für den Einzelnen dürfte dies der einzige Punkt in diesem ganzen Artikel sein, den man ohne Wettschein anwenden kann.
Dass es keinen gesetzlich festgeschriebenen Einzahlungsdeckel gibt, gehört zur Ehrlichkeit dieses Rahmens dazu: Der Katalog der Werkzeuge ist gross, aber die Schraube, die das Einzahlen mit einem Schlag begrenzt, ist im Gesetz nicht an einer einen Zahl festgemacht. Wer eine Zahl sucht, findet sie in den eigenen Bedingungen des Veranstalters und in der freiwilligen Einzahlungslimite, nicht im Gesetz.
Sperren, Register und der Weg zurück
Neben der Limite steht das zweite Werkzeug, und es ist das härtere. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80 bis 82 BGS erfasst dieses Register auch verschuldete und suchtmittelabhängige Personen. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, Art. 84 VGS, wobei eine Fachstelle beteiligt ist, Art. 81 BGS. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS.
Der letzte Satz ist der scharfe Rand. Eine Sperre löscht nicht nur den Zugang, sie kann auch einen bestehenden Gewinnanspruch vernichten. Wer sich sperrt und danach noch eine Wette platziert, handelt nicht wagemutig, sondern gegen die eigenen Ansprüche.
Zwei Beobachtungen aus der Aufsichtspraxis gehören daneben. Minderjährige sind im Onlinebetrieb nicht zugelassen, Art. 72 BGS. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz über schlecht geschultes Personal, sondern eine Zahl, die zeigt, wie viel Wert eine Altersangabe an einer Theke hat. Wer daraus schliesst, dass der Verkaufsschalter dicht hält, schliesst falsch.
Ein weiterer Baustein, der vielen nicht bekannt ist: die Aufsicht verlangt Transparenz über das eigene Spielverhalten. Wer sich einen Überblick über Auszahlungen verschaffen will, wirft einen Blick in die Transaktionsübersicht des eigenen Spielerkontos, statt auf Hörensagen zu setzen. Ob jemand auffällt, ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob die Zahl stimmt, die man sich selbst erzählt.
Spielerkonto und Identität: eine Anmeldung, ein Name
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität verlangen auch Art. 47 bis 52 VGS.
Ein zweiter Identitätspunkt, der leicht in der Versenkung verschwindet: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten; Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Das ist in der Praxis strenger, als es klingt, weil ein Verbandstrainer oder eine Spielerin auf einem lokalen Turnier schnell in die Definition rutscht. Für einen Sport mit enger Verbandsszene ist das eine reale Einschränkung, keine theoretische.
Die Kosten der Registrierung sind also nicht null: ein Ausweis, ein Wohnsitz, eine Prüfung, eine Adresse. Für jemanden im Vertragsgebiet ist es eine Formalie, für jemanden ausserhalb ein Ausschluss. Auch das ist Teil der Rechnung.
## Die zehn Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, zwei davon mit Schweizer Bewilligung. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungsstellung.
Swisslos Sporttip: der einzige Anbieter mit vollständigem Schweizer Schutz
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihre Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Die Genossenschaft verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Dass der Sportwettenbeitrag zum Gemeinwohl innerhalb eines Jahres um 13 Mio. fällt, während der Gesamtreingewinn steigt, ist ein Detail, das kein Werbebanner druckt.
Für den Alltag entscheidend ist der Zugang: ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet – die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufstelle gespielt werden. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000 – Grenzen, die Swisslos jederzeit ohne Begründung ändern kann und die eine zu hohe Wette einfach nicht annehmen.
Zwei Produktdetails, die einen echten Unterschied machen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost, der beim Aussteigen verfällt, ist kein Geschenk, sondern ein Klebstoff. Zur Aufladung des Kontos steht PostFinance Pay bereit; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Einordnung. Sporttip ist der einzige der zehn Anbieter, der einem Wettenden aus der Schweiz den vollständigen hiesigen Rahmen liefert – Bewilligung, Registeranbindung, Rechtsweg, Auszahlungsregeln. Was dieser Rahmen nicht liefert, ist Auswahl. Die geschlossene Gespa-Liste entscheidet über Sportarten und Wettarten, und ein Squash-Freund kann sich nicht darauf verlassen, dass sein Sport überhaupt im Programm steht. Die Hausregeln sind dabei erstaunlich kleinlich dort, wo es Geld kostet: ein Boost, der beim Cash-Out verfällt; eine Abrundung auf 5 Rappen; ein Gewinnanspruch, der nach 26 Wochen verfällt. Für die breite Mehrheit der Schweizer Wettenden bleibt es die einzige Adresse mit Schweizer Rechtsschutz. Für jemanden mit einer Nischenleidenschaft und einem Wohnsitz im Grenzgebiet ist es die Adresse, die einem den Markt verweigern kann.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Vertragsgebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Bewilligung ist dieselbe Bauart wie die von Swisslos – eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für den Vergleich ist der Punkt die Geometrie des Vertragsgebiets. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen zu haben. Wer in Genf wohnt, findet hier den bewilligten Zugang. Wer in Bern wohnt, findet ihn hier nicht – und findet bei Swisslos einen Anbieter, der ihn nicht aufnimmt, wenn er in Genf wohnt. Die beiden bewilligten Wege schliessen sich also nicht aus, sie decken sich ab. Es gab reichlich Gelegenheit, das anders zu regeln; der Gesetzgeber hat es bei zwei Veranstaltern belassen und die Kantone in zwei Blöcke geteilt.
Die Westschweiz ist, was Squash angeht, kein Sonderfall – dieselbe Gespa-Liste, dieselben Art. 21 bis 25 BGS, dieselben Limitenmechanismen aus Art. 87 VGS. Wer in diesem Gebiet wohnt und Sporttip-Zahlen liest, liest keine Konkurrenz, sondern die andere Hälfte desselben Systems.
Einordnung. Jouez Sport ist für einen Wettenden in Freiburg, Waadt oder Genf genau dasselbe wie Sporttip für einen in Zürich: der Zugang mit Schweizer Schutz – und mit einem Angebot, das an einer geschlossenen Sportartenliste hängt. Die Bewilligung ist der Wert. Was sie nicht hergibt, ist ein Vergleichsmassstab: Ob Squash im Programm steht, kann niemand aus einer Bewilligungszeile ableiten.
22Bet: ein ausländisches Programm ohne Schweizer Rückhalt
22Bet bringt die Merkmale mit, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zusammenfallen: keine Bewilligung, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg. Eine ausländische Konzession, gleich welcher Herkunft, entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und dann per DNS gesperrt werden.
Das Angebot ist breiter, als es die Schweizer Liste erlaubt, weil keine geschlossene Liste gilt. Wer Squash hier sucht, findet ihn mit höherer Wahrscheinlichkeit als bei einem bewilligten Veranstalter. Der Preis dafür ist nicht in der Quote enthalten: Er liegt in der Durchsetzung. Wo kein schweizerisches Verfahren greift, entscheidet der Anbieter allein, wie er eine strittige Wette auslegt, und die Swisslos’sche Abrundung auf 5 Rappen klingt daneben fast sympathisch.
Einordnung. 22Bet ist die breite Palette ohne Schweizer Rückhalt. Nicht der Betrug – der Rückhalt fehlt. Wer dort spielt, spielt auf eigene Faust.
Coolzino: ein grösserer Name ohne Bewilligung
Coolzino gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg, Domains als Sperrlisten-Kandidaten. Die Aufsicht veröffentlicht keine Liste genehmigter ausländischer Anbieter, weil eine Schweizer Bewilligung die einzige ist, die hier zählt.
Für einen Squash-Wettenden heisst das nichts Gutes und nichts Schlechtes über das Produkt. Es heisst, dass das Produkt nicht unter Schweizer Aufsicht steht und dass niemand in der Schweiz die Verantwortung trägt. Kein Grenzfall, sondern eine Grenze.
Einordnung. Coolzino ist dieselbe Konstruktion wie 22Bet: Programm ohne Schweizer Rahmen. Der Unterschied zum bewilligten Weg liegt nicht im Sortiment, sondern in der Zuständigkeit, wenn es Streit gibt.
1xBet: Reichweite als Ersatz für Verantwortlichkeit
1xBet ist in vielen Märkten präsent, oft ohne örtliche Lizenz. In der Schweiz gilt dieselbe Bewilligungslücke wie bei den anderen ausländischen Namen. Dass ein Anbieter an vielen Orten auftritt, ist kein Argument für Schweizer Rechtsschutz – und die Aufsicht führt solche Domains nicht aus Prestigegründen auf der Sperrliste.
Der Umgang mit einer Schweizer Domain-Sperre ist ausserdem eine Frage der Ausdauer: Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Als Wettender ist man dann mit einer Situation konfrontiert, in der das Konto an einer Adresse hängt, die juristisch nicht in der Schweiz steht.
Einordnung. Bekanntheit ist bei einer Sportwette kein Sicherheitsmerkmal. 1xBet bleibt ohne Schweizer Bewilligung; wer dort spielt, übernimmt selbst, was die Bewilligung sonst mitliefert.
myBet: ein Name, der nach Schweizer Aufsicht klingt
Der Name myBet klingt wie eine Schweizer Plattform. Er ist es nicht. Es handelt sich um einen der ausländischen Namen dieses Vergleichs ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne schweizerischen Rechtsweg. Die Bewilligungszeile ist hier die eigentliche Information, denn nichts am Namen deutet darauf hin, und nichts am Namen widerlegt es.
Einordnung. Wer myBet wählt, wählt es wegen eines Programms, nicht wegen einer Zulassung. Wer eine Zulassung in der Schweiz will, findet sie bei diesem Namen nicht.
Pribet: ohne Kontrolle über die Sperrpraxis
Pribet steht für die immer gleiche Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Aufsicht kann Pribet-Domains auf die Sperrliste setzen; welche Domains tatsächlich gesperrt sind, ändert sich mit dem Domain-Hopping.
Praktisch bedeutet die Sperrliste etwas, das in keiner Quote auftaucht: Wenn die Seite von heute auf morgen im Schweizer Netz nicht mehr erreichbar ist, ist der Zugang zum Konto weg. Wer das Risiko einer Squash-Wette abschätzt, sollte dieses Risiko mit einkalkulieren.
Einordnung. Auch bei Pribet ist die Bewilligungslücke die einzige belegte Aussage über die Stellung zum Schweizer Recht. Alles darüber hinaus müsste man in den eigenen Bedingungen nachlesen, und das ist kein Nachteil dieses Abschnitts, sondern der einzig redliche Rat.
Funbet: ein breites Sortiment, keine Zuständigkeit
Funbet führt dasselbe Merkmal wie die anderen: keine Schweizer Bewilligung. Eine allfällige ausländische Konzession hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, und die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister fehlt.
Ein Punkt, der oft übersehen wird: Bei einem solchen Anbieter gibt es keine Swisslos’sche Auszahlungsregel, die einem Wettenden vorab sagt, wann ein Guthaben ankommt. Diese Regeln gehören zum Bewilligungsrahmen, nicht zu einem allgemeinen Niveau der Branche. Wer einen bestimmten Zeitrahmen braucht, findet ihn nur bei einem Anbieter, der ihn auch schuldet.
Einordnung. Funbet ist ein Programm mit einem Plus an Märkten und einem Minus an Zuständigkeit. Für einen Hobby-Wettenden in der Schweiz ist die Waage damit gekippt, bevor ein einziges Ergebnis feststeht.
Boomerang Bet: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Aufsicht
Boomerang Bet fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Kandidat. Die Gespa führt keine Liste bewilligter ausländischer Anbieter, weil ausländische Anbieter in der Schweiz nicht bewilligt werden können.
Die Alltagskonsequenz ist banal und unangenehm: Sobald etwas nicht nach Plan läuft – eine strittige Auslegung, eine Auszahlungsverzögerung – gibt es keine schweizerische Stelle, die zuständig ist. Was es gibt, ist der Anbieter selbst mit seinen eigenen Bedingungen.
Einordnung. Boomerang Bet steht für die unbequeme Seite der Auswahl: mehr Programm, weniger Rückhalt. Wer die Marge dort niedriger glaubt, sollte den Preis dieser Marge kennen.
Roobet: ohne Bewilligung, mit Risiko im Ernstfall
Roobet ist der letzte Name dieser Auswahl und trägt dasselbe Merkmal wie die vorigen: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Kraft nach Art. 4 BGS.
Das Risiko, das mit dieser Bewilligungslücke einhergeht, ist nicht nur die Auszahlung im Streitfall. Es ist auch die Einordnung des Gewinns nach dem Umzug: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen. Wer im Ausland gewinnt, hat also unter Umständen eine Steuerrechnung, die in der Schweiz nicht anfällt.
Einordnung. Roobet bleibt ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Lücke ist der Massstab, und der Massstab ist damit gesetzt.
Was die Marge auf dem Squash-Court wert ist
Die Marge ist nicht ein Zusatz zur Quote, sondern in ihr enthalten, und deshalb markiert die Zwei-Weg-Quote von 1.90/1.90 den einen Punkt, an dem sich alles festmachen lässt. Als Beispielrechnung, nicht als zitierte Preisstellung: Der Quotenschlüssel liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), das sind 50 %, und die Marge als 100 % minus Quotenschlüssel damit 50 %.
An dieser Stelle lohnt die Bescheidenheit. Das Ergebnis ist keine Aussage über Squash-Quoten, sondern eine Aussage über die Empfindlichkeit der Formel. Ein Markt mit sehr niedrigen Quoten auf beiden Seiten hätte einen Quotenschlüssel zwischen 50 % und 53 % und damit eine Marge zwischen 47 % und 50 % – zwei Zahlen, die nur die Bandbreite beschreiben, die die Annahme zulässt. Einen einzelnen Wert kennt nur, wer den Markt direkt vor sich hat, und für einen Squash-Markt heisst das: erst die beiden Quoten auf dem Wettschein, dann rechnen.
Ein Punkt ist für den Leser wichtiger als die Zahl selbst. Ein mittelfristiger Squash-Wettender hat keine Chance, gegen eine Marge von rund der Hälfte des Einsatzes auf Dauer zu gewinnen, jedenfalls nicht ohne einen Vorteil, den ein Buchmacher nicht einpreisen kann. In einem Sport mit so wenigen Daten und so wenig Liquidität ist ein solcher Vorteil selten, und ein Tipp aus dem Netz ist er nicht. Wer einen Squash-Tipp liest, liest die Meinung eines Menschen, keine Prognose mit Wahrscheinlichkeit. Richtig bleibt, dass man einen solchen Tipp zur Schulung des eigenen Urteils lesen kann, und ebenso richtig, dass niemand aus einem Sieg in einem Match ableiten kann, dass er beim nächsten Mal besser abschneidet. Die Arithmetik hat dazu keine Meinung.
Und genau hier kehren die Limiten zurück. Wer gegen ein Haus spielt, dessen Vorsprung im Preis liegt, sollte das nicht gegen das Haus spielen, sondern gegen die eigene Einsatzhöhe. Ein Tageslimit von ein paar Franken macht aus einer unvorteilhaften Quote einen Abend Unterhaltung mit kleinen Verlusten, während eine ungebremste Einsatzhöhe aus derselben Quote einen realen Verlust macht. Die Marge ist die einzige Zahl, die ein Wettender nicht beeinflussen kann. Sein Einsatz ist die andere.
Der Steuerunterschied, auf einen Satz gebracht
Eine Wette auf ein bewilligtes Schweizer Grossspiel bis zum Steuerfreibetrag kostet nichts – kein Steueranteil auf dem Einsatz, keine Einkommenssteuer auf dem Gewinn unter der Schwelle. Eine Wette auf einen ausländischen Anbieter kann dagegen je nach Kanton vollständig steuerpflichtig sein. Die Marge ist bei beiden da. Der Fiskus ist nur bei einem von beiden nicht im Weg.
Ein Hinweis in eigener Sache: Diese Artikels steht nicht den Quoten eines bestimmten Anbieters. Die Rechnungen beruhen auf den Quoten, die auf dem Wettschein stehen, und sie sagen nichts darüber, welcher Anbieter der beste ist. Wer eine Quote für sein Match prüfen will, sieht zuerst auf den Wettschein und dann auf sein Limit. Wer das nicht tut, merkt den Unterschied an einem Abend nicht und nach einem Monat sehr wohl.
Häufig gestellte Fragen
Darf man in der Schweiz online auf Squash wetten, und bei wem?
Ja, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Nur wer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, bekommt ein Online-Konto. Ob Squash im Programm steht, entscheidet die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten – ein Anspruch auf einen Markt besteht nicht.
Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Liste ist eine geschlossene Aufstellung, und ihre Einträge entscheiden, was überhaupt angeboten werden darf. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Zugang zu einem internationalen Wettbewerb oder Podest, Trainingsläufe nie. Ob Squash eingetragen ist, ergibt der Blick in die aktuelle Liste, nicht die Nachfrage.
Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?
Eine Quote bündelt die Einschätzung der Ausgänge, den Ausgleich der Wetteingänge und einen Sicherheitsaufschlag. Die Marge ist die Differenz zwischen den ausbezahlten und den gesetzten Beträgen: Bei einer Zwei-Weg-Quote von 1.90/1.90 liegt der Quotenschlüssel als Rechenbeispiel bei 50 %, die Marge damit bei 50 % – ein Beispiel, kein Preis.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet das nach den eigenen Bedingungen zuerst auf zwei Stellen auf und dann auf 5 Rappen ab. Aus CHF 50 auf 1.90 folgen CHF 95 Rückzahlung, also CHF 45 Nettogewinn.
Warum ist auch ein Squash-Tipp kein sicherer Gewinn?
Kein Tipp verändert eine Quote, und niemand kennt einen Ausgang im Voraus. Ein Tipp ist eine begründete Einschätzung, die man als Diskussionsgrundlage lesen kann. In einem Sport mit einem knappen, wenig durchmessenen Markt bleibt die Quote selbst der wirksamste Faktor, weil die Marge in jedem Einsatz steckt, unabhängig vom Tipp.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre sperrt den Zugang und wird bei unbefristeter Dauer im schweizweiten Register für Casinos und Online-Casinos sowie Liechtenstein eingetragen.
Sportarten – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
