Steuern auf Schweizer Wettgewinne: Wo der Fiskus zugreift und wo nicht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa und die Steuerinformationen der ESTV.
Die Sache ist schnell erzählt, und genau deshalb wird sie so oft falsch erzählt. In der Schweiz ist auf den Einsatz selbst keine Wettsteuer geschuldet. Nicht ein Franken. Wer als Kundin oder Kunde eines bewilligten Schweizer Veranstalters eine Einzelwette abschliesst, zahlt den Preis, der auf dem Wettschein steht, und weiter nichts — keine Abgabe auf dem Einsatz, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn, bis der Gewinn eine Grenze erreicht, die ein normaler Spieler nie sieht: den Steuerfreibetrag.
Das ist die Kernaussage, und sie ist angenehm. Was danach kommt, ist weniger angenehm, aber ehrlicher: genau diese Grenze ist der Punkt, an dem die Beratung im Netz regelmässig zerfällt. Die eine Hälfte der Ratgeber erklärt Steuerfreiheit, als gäbe es sie zeitlos. Die andere nennt einen Kantonsbetrag und tut, als gelte er überall. Beides ist falsch, und das zu zeigen ist der Zweck dieses Textes: nicht wie man Steuern vermeidet, sondern was ein Gewinn tatsächlich kostet, wer ihn abführt, wer ihm nachgeht und wann ein Spieler gar nichts damit zu tun hat.
Der Aufbau ist eine Rangliste, weil die Frage nach der Steuer keine Frage über Steuern ist. Sie ist eine Frage der Bewilligung. Steuerfreiheit nach Bundesrecht gilt für Gewinne aus einem bewilligten Grossspiel. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt nicht im gleichen Rechtsrahmen, und für ihn sehen die Regeln anders aus. Deshalb stehen die zehn geprüften Anbieter am Anfang, mit ihrer Bewilligungssituation zuoberst in der Tabelle, und die Rechtslage danach.
Die zehn geprüften Anbieter im Vergleich — und was ihre Bewilligung für den Gewinn bedeutet
Wer über Wettsteuern spricht und dabei verschweigt, dass der Veranstalter den Unterschied macht, verkauft dem Leser ein halbes Bild. Der Unterschied ist keine Feinheit. Er entscheidet, wer eine Abgabe einbehält, wer einen Steuerausweis ausstellt, ob ein Schweizer Sperrregister greift und an wen sich ein Spieler wenden kann, wenn eine Auszahlung ausbleibt.
Zuerst eine Zahl, die man als Leser sofort einordnen können sollte: die Schweizer Sportwetten-Szene ist klein, und sie ist absichtlich klein. Der Bruttospielertrag, den Swisslos 2025 mit Lotterien und Sportwetten zusammen erwirtschaftet hat, betrug CHF 3’863’790 an Spielsuchtabgabe-Anteil — bei einer Abgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags entspricht das einem Volumen, das sich jeder selbst hochrechnen kann. Eine Branche, die den Bundeshaushalt rettet, ist das nicht. Eine Branche, in der ein abgeführter Steuerbetrag aus einem Millionengewinn Konfettigrösse hat, schon gar nicht. Was die Schweiz mit diesen Spielen macht, ist eine andere Frage, und dazu später mehr.
Die entscheidende Angabe pro Anbieter lautet in allen zehn Fällen verschieden, und das ist der Punkt dieser Übersicht.
| Anbieter | Bewilligung oder keine | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
Zwei Zeilen mit einer Bewilligung, acht ohne. Das ist keine Auswahl, die ich getroffen habe, sondern das Ergebnis des Systems: die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Bewilligungsliste mit weiteren Namen, weil es keine weiteren Namen gibt — man müsste eine erfinden, um eine längere Tabelle zu füllen.
Für den steuerlichen Kern heisst das: nur in den ersten beiden Zeilen existiert überhaupt ein Schweizer Veranstalter, der über den Freibetrag hinaus die Verrechnungssteuer einzubehalten hätte und einen Ausweis dafür ausstellt. Bei den acht Zeilen darunter ist die Abwesenheit einer Schweizer Bewilligung kein Defekt, den man wegdiskutieren könnte. Sie ist die Tatsache, von der aus sich jede weitere Eigenschaft des Angebots erklärt — und sie erklärt auch, warum der Fiskus bei diesen Anbietern plötzlich genau hinschaut.
Ein Hinweis, bevor es weitergeht, weil er sonst implizit mitschwingt und implizit ist er falsch: dass ein Anbieter hier aufgeführt und bewertet wird, ist keine Empfehlung und keine Aussage über dessen Zulässigkeit. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist eine Straftat. Beschreiben und bewerten ist etwas anderes, und genau das passiert hier.
Swisslos Sporttip im Vergleich
Der Massstab aller anderen. Sporttip wird von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Bewilligung ist eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Nicht vom ESBK, das nur Casinos überwacht — wer sich über die Steuerpflicht von Sportwetten bei der Casinobehörde informiert, ist an der falschen Adresse.
Das Angebot ist räumlich geschlossen und das ist eine Bedingung, keine Werbebotschaft. Gespielt wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt an ein Online-Konto gar nicht heran.
Die Mengenangaben sind betriebswirtschaftlich unspektakulär und gerade deshalb gut zu lesen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, Wetten über der Limite werden nicht angenommen. Wer hier über seinen Verhältnissen spielt, hat keine Terminüberschreitung, sondern eine abgelehnte Wette. Das ist die freundlichste Form einer Bremse, die mir in diesem Markt begegnet ist.
Zur Registrierung braucht es 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Aufwand beim Einstieg ist echt, und er ist der Preis für die Steuerfreiheit, wie sie im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben ist.
Wo das Geld hingeht, ist die zweite Hälfte des Steuerbildes: der Reingewinn aus Sportwetten muss vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Reineinnahmen aus den übrigen Spielen ohne Lose werden nach der IKV 2020 zu je 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. 2025 verteilte Swisslos insgesamt CHF 562 Mio. Reingewinn — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein Rückgang um 13 Millionen in einem Jahr, das die Sportbranche als Wachstumsjahr erzählt.
Die Bewertung fällt auf einen Satz zusammen: wer steuerliche Sicherheit will, Minimalaufwand und ein Limit von CHF 1’000 pro Wette als Feature statt als Gängelung akzeptiert, findet hier das vollständigste Paket im Land. Wer höhere Einsätze und ein breiteres Sportprogramm sucht, findet in der Schweiz nichts anderes — das ist keine Kritik an Sporttip, sondern die Grösse des Erlaubten.
Loterie Romande Jouez Sport im Vergleich
Der Westschweizer Zwilling, mit derselben Rechtsgrundlage und einer anderen Kundschaft. Jouez Sport läuft bei der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne nennt. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz zählt das Unternehmen, dazu 221 Mitarbeitende.
Steuerlich ist die Lage mit der bei Sporttip identisch, und zwar bin für bin. Es ist dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht, derselbe Freibetrag, derselbe Satz von 35 % oberhalb der Grenze, derselbe Ausweis. Man müsste die beiden trennen, um drei Zeilen daraus zu machen, und sie sind hier nicht getrennt.
Was wirklich anders ist, ist die Erreichbarkeit. Die Servicegebiete überschneiden sich nicht. Wer in Zürich wohnt und in Lausanne ein Konto eröffnen möchte, wird abgewiesen, und umgekehrt gilt dasselbe. Für einen Wanderer zwischen Sprachregionen ist das die praktischste aller Schranken: der Umzug in einen anderen Kanton ist, soweit es um das Wettkonto geht, eine Zäsur.
Ein Punkt, der bei beiden Veranstaltern gleich aussieht und bei dem ein Leser trotzdem aufpassen sollte: der Grossspielcharakter ist, was die Steuerfreiheit trägt. Nicht der Name des Produkts, nicht die Sportart — die Einordnung als Grossspiel unter einer Schweizer Bewilligung. Das ist eine juristische Kategorie, und sie lässt sich nicht auf ein Sportwettenangebot übertragen, das aus dem Ausland kommt, auch wenn es dieselbe Sportart anbietet und die Quoten ähnlich aussehen.
Für Spieler in der Westschweiz, die ihren Wohnsitz in einem der sechs Kantone haben, ist das Urteil knapp: die einzige Option mit Schweizer Bewilligung im eigenen Sprachraum, und damit die einzige, bei der die Steuerfrage unterhalb des Freibetrags gar nicht erst aufkommt. Ein zweiter Anbieter mit denselben Schweizer Garantien steht einfach nicht zur Verfügung.
HornetBet im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung. Das ist die erste und wichtigste Angabe, und alles andere ordnet sich darum. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, deshalb gibt es hier nichts, was der Schweizer Aufsicht unterläge. Die im Markt berichtete Bewilligung fällt unter die Kategorie «nicht festgestellt» — und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, unabhängig davon, aus welchem Land sie stammt.
Was daraus folgt, lässt sich abschliessend aufzählen, und ich tue es, weil es bei jedem der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dasselbe ist und der Leser es einmal vollständig lesen sollte statt achtmal halb. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, in dem unbefristete Spielsperren schweizweit eingetragen sind. Kein Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung nicht ankommt. Und ein technisches Detail, das in der Praxis mehr Wirkung hat als jedes Rechtsargument: die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Die Sperrliste, das sei an dieser Stelle gesagt, weil es sonst später als Behauptung wirkt, ist kein Papiertiger. Sie existiert seit dem 3. September 2019, umfasste Ende 2025 in 671 Domains, und der Mechanismus hat eine Eigentümlichkeit: gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Wer eine Adresse im Browser aufruft, hat deshalb kein Messinstrument in der Hand — die Erreichbarkeit einer Seite sagt nichts über ihren Status.
Für die Steuerfrage heisst das: ein Gewinn bei HornetBet fällt aus dem Schweizer Freibetragssystem heraus. Nicht in dem Sinne, dass er steuerfrei wäre, sondern im Gegenteil — ob und wie er zu versteuern ist, richtet sich nach den Regeln, die für ausländische Anbieter gelten, und dazu siehe den Abschnitt Rechtslage Schweiz.
Wer hier trotzdem spielt, spielt aus einem Grund, der nichts mit Steuern zu tun hat: das Angebot an Sportarten und Wettmärkten ist bei den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ein anderes als bei zwei Veranstaltern mit einem geschlossenen Sport- und Marktkatalog. Ob dieser Unterschied einen Freibetrag aufwiegt, muss jeder selbst entscheiden. Ein Fazit für HornetBet: Wer eine möglichst breite Auswahl sucht und die Rechtssicherheit für sich individuell bewertet, findet hier ein Angebot, das jedoch die volle steuerliche Eigenverantwortung fordert.
HighFlyBet im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung, mit derselben Folge wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe. Nur die beiden Schweizer Veranstalter sind bewilligt, eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was man über HighFlyBet mit Sicherheit sagen kann, ist genau das und nicht mehr — der Rest ist Marktgerede aus Foren, und ich weigere mich, Zahlen zu wiederholen, die niemand belegen kann. Das ist keine Schwäche dieses Absatzes, sondern sein Inhalt: bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht gibt es keine Stelle, die Angaben zu Quoten, Auszahlungszeiten oder Limits prüft. Der Spieler selbst ist die Prüfstelle.
Praktisch bedeutet das eine Reihenfolge der eigenen Nachforschung. Zuerst die Frage, wer der Betreiber überhaupt ist — ein Name auf einer Seite, keine Gesellschaft mit Adresse in der Schweiz. Dann die Frage, ob ein Streitfall bei irgendeiner Stelle anhängig gemacht werden könnte, die auch nur theoretisch zuständig wäre. Und zuletzt die Frage, was der Spieler bei einer Verzögerung tut — bei den bewilligten Veranstaltern ist die Antwort «eine Aufsichtsbehörde anrufen», hier gibt es diese Antwort nicht.
Steuerlich bleibt es bei der Grundregel für diese Gruppe: kein Freibetrag nach Schweizer Grossspielrecht, weil kein Schweizer Grossspiel vorliegt. Nicht mehr, und vor allem nicht weniger.
Wer hier spielt, tut es wegen des Umfangs des Angebots oder wegen einer einzelnen Sache, die er dort findet und bei den Schweizer Veranstaltern nicht. Das ist ein legitimer Grund, solange der Spieler weiss, was er dafür aufgibt. Was er aufgibt, ist die Verrechnungssteuer-Buchhaltung eines Schweizer Veranstalters — und die ist, so paradox das klingt, bei einem Grossgewinn mehr wert als sie kostet.
Betovo im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung, und die Eintönigkeit dieser Zeile über acht Anbieter hinweg ist selbst ein Befund. Ich formuliere sie deshalb hier zum letzten Mal in voller Länge und danach nur noch so, wie es die Praxis gebietet: keine Schweizer Veranstalterbewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Bei Betovo interessiert der Steuerteil ohnehin weniger als bei den anderen, und zwar aus einem Grund, der oft übersehen wird: das Gewinnniveau. Der Steuerfreibetrag liegt bei CHF 1’071’000. Wer dort ankommt, hat ein anderes Problem als die Frage, welcher Anbieter den Ausweis ausstellt.
Was für Betovo und die gesamte Gruppe gilt, ist dagegen relevanter, als es klingt: die Zahlungswege. Bewilligte Schweizer Veranstalter dürfen Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers leisten, anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Wer eine Krypto-Auszahlung anbietet, ist damit bereits hinreichend als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung identifiziert, ohne dass man einen Paragrafen zitieren müsste.
Für den Spieler ist das der praktische Prüfstein, um den man sonst herumredet. Wo kein Konto im eigenen Namen nötig ist, ist auch keine Schweizer Spielerschutzarchitektur dahinter. Und wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, dessen Gewinn landet nicht im Freibetragssystem — mit der Steuerfolge, die im Abschnitt zur Behandlung ausländischer Gewinne steht.
Das Urteil: ein Angebot für Spieler, die Flexibilität bei Ein- und Auszahlung über die Zugehörigkeit zum Schweizer System stellen. Diese Abwägung ist legitim, sie ist nur nicht folgenlos.
Pribet im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich — und eine Steuerfolge, die ich hier nicht wiederhole, sondern in der Rubrik zu den ausländischen Anbietern vollständig ausführe.
Ein Punkt, der bei solchen Anbietern gern als Stärke verkauft wird und in Wahrheit eine Umkehrung ist: die Reichweite. Wer Sportarten anbietet, die der Schweizer Katalog gar nicht enthält, wirbt mit Freiheit. Der Katalog ist aber nicht aus Bequemlichkeit geschlossen. Er ist die Bedingung dafür, dass ein Betreiber überhaupt unter Schweizer Aufsicht fällt und die Veranstalterbewilligung behalten darf. Die Freiheit des einen ist die Rechtsunsicherheit des anderen, und der Preis wird am Ende auf dem Wettschein bezahlt.
Was dem Spieler bei Pribet nicht genommen werden kann, ist die Rechenarbeit: Quoten vergleichen kann er überall. Notierungen lassen sich ohne Konto einsehen, und die Frage, ob ein Buchmacher seinen Quotenschlüssel offenlegt oder hinter einer Marketingzahl versteckt, ist beantwortbar, ohne einen Franken einzuzahlen. Wer nachrechnet, bevor er sich registriert, hat bei jedem dieser Anbieter den einzigen Vorteil schon herausgeholt, der sich ohne Anmeldung erzielen lässt.
Der Rest bleibt eine Wette auf den Betreiber selbst.
Wer hier spielt, weiss in der Regel genau, was er tut, und das ist das Beste, was sich über diesen Abschnitt sagen lässt. Das Urteil für Pribet: Ein Angebot, das zwar den Vergleich erlaubt, aber die Verantwortung für die steuerliche Deklaration komplett beim Nutzer belässt.
MyStake im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa-Sperrliste kann die Domains erfassen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, das Sperrregister kennt den Anbieter nicht.
Was diesen Anbieter für Leser dieses Textes interessant macht, ist weniger sein Programm als eine Frage, die viele beschäftigt: kann man Schweizer Wetten bei einem ausländischen Anbieter überhaupt legal spielen? Die Antwort hat zwei Hälften, und beide gehören hierher. Bestraft wird der Spieler nicht — die Behörden verfolgen den Veranstalter, nicht den Kunden. Das ist die beruhigende Hälfte. Die unberuhigende Hälfte: in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und der Spieler steht dann mit einem Anspruch da, den niemand mehr einlöst.
Steuerlich ist das die zweite Falle. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, unterliegt nicht der Schweizer Verrechnungssteuer — aber die Steuerpraxis kennt Kantone, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen besteuern. Der Freibetrag, der bei einem Schweizer Veranstalter wie eine Wand wirkt, existiert gegenüber dem Ausland nicht.
Das ist die eigentliche Pointe dieses Abschnitts. Ein Spieler kann bei MyStake einen Gewinn erzielen, bei dem Swisslos nichts abgezogen hätte, und darauf trotzdem voll Steuern zahlen — ein Betrag in der Grössenordnung des Fünffachen dessen, was die Verrechnungssteuer bei einem Schweizer Veranstalter betragen hätte, wenn diese überhaupt angefallen wäre.
Wer hier spielt, sollte den eigenen Wohnsitzkanton kennen und nicht nur den Anbieter.
WirWetten im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung. Sperrliste möglich, kein Rechtsweg, kein Sperrregister.
Die interessante Beobachtung bei dieser Gruppe ist nicht die Spielerschutzfrage, sondern die Reihenfolge, in der die Nachteile auftreten. Die Steuerfrage kommt erst am Ende, und zwar erst dann, wenn etwas gewonnen wurde. Vorher gibt es keine Beschwerde, kein Gericht und keine Aufsicht. Das ist die Asymmetrie, die man einem Leser nicht oft genug vor Augen führen kann: bei einem bewilligten Veranstalter zahlt man den Schutz in Form eines kleineren Programms und strengerer Limiten von Beginn an. Bei einem nicht bewilligten zahlt man ihn erst bei der Auszahlung — und dann in voller Höhe.
Was WirWetten zur Referenz macht, ist die Abwesenheit jeder Schweizer Angabe. Kein Anschluss an das Sperrregister heisst konkret: wer sich in einem Schweizer Register sperren lässt, weil er sich selbst den Zugang versperren will, sperrt sich hier nicht mit. Der Betreiber weiss nichts davon.
Für die Steuerfrage heisst das: das gleiche Muster wie bei den übrigen acht, kein Freibetrag, kantonale Behandlung des Gewinns, volles Gewicht auf der Auslandsregel.
Zusammengefasst für WirWetten: Ein Angebot, das keine Schweizer Bewilligung vorweisen kann, weshalb jeder Spieler seine steuerliche Situation selbst klären muss.
Rainbet im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung, mit den bekannten Folgen. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Der Grund, warum diese Zeile in einer Steuerübersicht trotzdem steht, ist die Gegenprobe. Wer wissen will, was seine Schweizer Bewilligung wert ist, muss sich vergegenwärtigen, was ohne sie verschwindet. Drei Dinge verschwinden, und ich nenne sie, weil sonst nur die Rede von Regulierung bleibt: keine Aufsicht mit Testkäufen, keine Aufsicht mit einem Register ausgeschlossener Personen, und keine Stelle, die die Einhaltung der eigenen Regeln durchsetzt. Die Gespa prüft auch Verkaufspunkte — 2025 wurde bei 200 Testkäufen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Testperson verkauft. Auch im bewilligten System läuft nicht alles rund, und wer das verschweigt, verkauft ein Idealbild.
Genau dieser Satz ist der Grund, warum die Wahl zwischen bewilligt und nicht bewilligt keine Wahl zwischen Himmel und Hölle ist. Beide haben Schwächen. Der Unterschied ist, dass die Schwächen des bewilligten Systems öffentlich dokumentiert und korrigierbar sind, während sie im Ausland schlicht nicht veröffentlicht werden.
Steuerlich bleibt Rainbet im Muster: kein Freibetrag, kantonale Besteuerung des Gewinns möglich, keine Schweizer Verrechnungssteuer.
Ein Anbieter für Spieler, die wissen, was sie tun — und bei diesem Vergleich ist das keine Floskel, sondern die eigentliche Anforderung.
ZotaBet im Vergleich
Ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Muster. Damit endet die Gruppe, und ich fasse zusammen, was sie von den ersten beiden Zeilen der Tabelle trennt: eine Bewilligung, die in der Schweiz nichts gilt, ein Aufsichtssystem, das den Anbieter nicht kennt, ein Sperrregister, das ihn nicht kennt, und ein Steuerrahmen, in dem für den Spieler kein Freibetrag steht.
Bei ZotaBet wie bei allen in dieser Gruppe gilt: ob und welche Bewilligung ein solcher Anbieter vorweisen kann, wird über den Anbieter selbst berichtet, und eine Bewilligung aus dem Ausland — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist nicht eine Meinung über diesen Anbieter, das ist die Wirkung des Bewilligungsprinzips, und es trifft alle acht gleich.
Was für die steuerliche Seite bleibt, hat zwei Teile. Wer bei ZotaBet gewinnt, führt keine Schweizer Verrechnungssteuer ab, weil kein Schweizer Grossspiel vorliegt. Und wer bei ZotaBet gewinnt, kann den Gewinn unter der Steuerpraxis seines Wohnsitzkantons voll als Einkommen versteuern müssen, unabhängig von der Höhe. Die beiden Sätze sind kein Widerspruch — sie sind der Grund, warum diese Übersicht überhaupt eine Tabelle ist und keine Liste.
Das Urteil für den Schluss dieser Gruppe: ein Angebot für Spieler, die eine weite Auswahl über die Zugehörigkeit zu einem Aufsichtssystem stellen. Diese Wahl ist eine Wahl, und wer sie trifft, trifft sie mit offenen Augen — auch bei der Steuererklärung.
Grundlagen im direkten Bundessteuer-Vergleich: Freibetrag, Kantone und warum der Einsatz nicht zählt
Wer zum ersten Mal von der Schweizer Steuerfreiheit auf Wettgewinne hört, hört sie meist falsch. Der Satz lautet nicht «Wettgewinne sind steuerfrei». Er lautet: Gewinne aus Grossspielen unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag. Der Freibetrag ist ein Wandbetrag pro Einzelgewinn, und für die direkte Bundessteuer 2026 steht er bei CHF 1’071’000.

Diese Zahl ist kein geschichtsloser Betrag. Sie wird jährlich angepasst, und der Mechanismus dahinter ist ein Ausgleich der kalten Progression: der Freibetrag folgt dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Die Entwicklung ist brav wie eine Verordnung und unspektakulär wie eine Preisstatistik: CHF 1’000’000 für die Jahre 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026.
Wer hier eine Steuerpolitik vermutet, sucht an der falschen Stelle. Das ist eine Teuerungsanpassung, mechanisch, jährlich, ohne Kommission und ohne Abstimmung. Der Anstieg von 2025 auf 2026 beträgt CHF 600. In der Presse liest sich das gelegentlich wie eine Steuererleichterung für Lottospieler. Der Betrag deckt in den meisten Haushalten eine halbe Mahlzeit.
Zwei Grössenordnungen nebeneinander gestellt, und die Sache ordnet sich von selbst. Der Freibetrag liegt bei CHF 1’071’000. Die Gesamtbevölkerung erreicht diese Grösse nicht mit einem Lottogewinn, sie erreicht sie mit einer Erbschaft — und eine Erbschaft ist eine andere Steuerart. Wer über diese Grenze redet, redet über ein Ereignis, das für den Leser dieser Seite mit hoher Wahrscheinlichkeit nie eintritt, und darüber beruhigt zu sein ist keine Naivität, sondern Statistik.
Zwei Einschränkungen gehören trotzdem dazu, weil sie den Betrag erst verständlich machen.
Die erste: der Freibetrag ist ein Jahresbetrag pro Gewinn, nicht pro Person und nicht pro Leben. Er gilt für ein einzelnes Gewinnereignis. Wer im März eine Million trifft, hat sie verbraucht; der zweite Treffer im selben Jahr steht nicht mit angerechnetem Freibetrag da.
Die zweite: genau dieser Betrag ist im Bundesrecht und im Kantonsrecht nicht derselbe. Die Steuerfreibeträge für Gewinne aus Grossspielen sind kantonal verschieden. Die ESTV nennt für die Steuerperiode 2024 unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und eine Million, für 2023 CHF 1’038’300 und ebenfalls eine Million. Im Kanton Thurgau beträgt der Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, während er bei der direkten Bundessteuer 2026 CHF 1’071’000 beträgt. Zwei Beträge für denselben Gewinn, je nach Steuerhoheit.
Wichtig ist dabei weniger die Spannweite als die Logik: es gibt zwei Steuerhoheiten, der Bund und die Kantone, und jede hat ihren eigenen Schwellenwert. Wer die Steuerlast eines Grossgewinns berechnen will, braucht beide Zahlen, und nur eine davon steht in diesem Text. «Je nach Kanton» ist deshalb keine Ausweichformel, sondern die einzige Formulierung, die stimmt.
Dann ist da die zweite Frage, die fast immer falsch gestellt wird: Wird auf den Einsatz eine Steuer geschuldet? Nein. Eine Wettsteuer auf Einsätze existiert in der Schweiz nicht. Der Preis der Wette ist der Preis der Wette. Die Einkommenssteuer knüpft am Gewinn an, die Verrechnungssteuer am Gewinn, und der Einsatz ist in beiden Fällen nicht der Anknüpfungspunkt — sondern beim Gewinn nur ein Abzugsposten eigener Art, zu dem später mehr folgt.
Für den Alltag eines Spielers ist der praktische Kern damit ein Satz: der Freibetrag schützt den typischen Wettschein vollständig, nicht teilweise. Wer CHF 40 gewinnt, gewinnt CHF 40. Wer CHF 4’000 gewinnt, gewinnt CHF 4’000. Erst bei Gewinnen, für die es in der Schweiz keinen realistischen Bieter gäbe, beginnt überhaupt eine Steuerfrage.
Rechtslage Schweiz: Freibetrag, Abzug und wo das Geld für den Staat tabu ist
Die wirkliche Trennlinie liegt nicht zwischen Gewinn und Verlust. Sie liegt zwischen einzelnen Gewinnereignissen, die einem Schweizer Grossspiel entspringen, und allem anderen. Alles andere ist im Steuerrecht vollständig steuerbar.
Rechtsla
Wer bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter über den Freibetrag kommt, zahlt nicht selbst. Der Veranstalter zieht die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind also CHF 50’000 steuerpflichtig, und dem Spieler werden davon 35 % abgezogen.
Das ist die einzige Stelle im Schweizer Wettsystem, an der ein Prozentsatz auf einen Gewinn trifft, und der Satz ist bemerkenswert hoch. Wer in der Verrechnungssteuer eine Milde gegenüber dem Ausland vermutet, findet hier das Gegenteil: 35 % auf den übersteigenden Teil sind mehr, als man sich bei einer progressiven Einkommenssteuer in vielen Fällen vorstellt.
Steuerbar ist ausschliesslich der Teil oberhalb des Freibetrags. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 CHF 200’000 steuerbar — nicht 1’200’000 und nicht 200’000 plus Freibetrag. Das ist die Konstruktion, die man verstanden haben muss: der Freibetrag ist keine Steuerbefehlungsgrenze, sondern ein Abzugsbetrag.
Und dann kommt die Frage, die beim Abzug wirklich kostet. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Man holt sie nicht durch eine Gegenrechnung zurück, sondern durch einen Antrag: der Gewinn wird in der Steuererklärung deklariert, und ein Rückerstattungsantrag wird gestellt. Wer die Deklaration unterlässt, verliert den Betrag nicht durch eine Strafe, sondern durch Untätigkeit. Ein Schweizer Veranstalter behält also 35 % ein, und das Geld liegt danach bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, bis jemand es schriftlich zurückfordert.
Bei einem Illustrationsgewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 lässt sich das in einem Satz rechnen: von den steuerpflichtigen CHF 50’000 bleiben bei einem Satz von 35 % CHF 32’500 bei der Verwaltung und CHF 17’500 beim Gewinner — bis der Rückerstattungsantrag durch ist. Danach ist die Sache offen, und offen heisst hier nicht ungewiss, sondern nur unerledigt.
Wie gross die Spannweite eines einzelnen Gewinns wirklich ist, zeigt der Abzug für die ausgangsseitige Ausgleichszahlung. Wer seine Sportwetten beim bewilligten Veranstalter über einen längeren Zeitraum verfolgt, merkt schnell: die allergrösste Mehrheit der Wettscheine kommt mit der Steuer überhaupt nicht in Kontakt.
Eine wichtige Regelung betrifft den Abzug der Einsätze. Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden, höchstens aber CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 für 2024, und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne.
Rechnen wir das zu Ende, weil die Konstruktion dann erst sichtbar wird. Der Einsatzabzug beträgt für 2025 höchstens CHF 5’400. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten.
Nun setzen wir das neben den Gewinn, um den es die ganze Zeit geht. Bei einem steuerbaren Teil von CHF 50’000 wie im Beispiel oben: 5 % davon wären CHF 2’500, und dieser Betrag liegt unter der Höchstgrenze von CHF 5’400 — der Abzug fällt also nicht ins Gewicht, weil keine der beiden Grenzen erreicht wird. Bei einem steuerbaren Teil von CHF 200’000 liegen die 5 % bei CHF 10’000 und werden von der Höchstgrenze auf CHF 5’400 zusammengestrichen. Die Grenze wirkt also nur bei grossen steuerbaren Beträgen, und dann senkt sie den steuerbaren Anteil um weniger als 3 %.
Und jetzt der Punkt, an dem sich die Rechnung lohnt: ein Einsatzabzug von CHF 5’400 senkt die Steuerlast um 35 % dieses Betrags — CHF 1’890. Bei einem steuerbaren Gewinnanteil von CHF 50’000 und einem Einsatzvolumen von mehreren tausend Franken, das für 5 % davon nötig wäre, steht die Frage im Raum, wie viele Wetten es braucht, um diese CHF 1’890 zu erzeugen. Wer die Quote des Marktes kennt und die eigene Wettleidenschaft, kann sich das zusammenrechnen — und wird feststellen, dass der Abzug eine Geste ist, keine Erstattung.
Ein Punkt zur Zuständigkeit, der den Weg verkürzt: Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu Staats- und Gemeindesteuern, sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV. Wer sich vor einer Wette über die Steuerlage informieren will, wendet sich an eine Steuerberatung oder seine kantonale Steuerverwaltung — das ist keine Floskel, sondern der einzige Rat, der auf Dauer trägt.
Grundlagen
Die Unterscheidung, die im Schweizer Steuerrecht alles trägt, ist die zwischen Grossspiel und Kleinspiel, und sie hat nichts mit der Sportart zu tun. Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nicht bewilligte Kleinspiele sind dagegen nach der zitierten Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar. Eine Sportwette bei einem bewilligten Veranstalter ist ein Grossspiel — und genau diese Einordnung, nicht die Sportart, macht die Steuerfolge.
Die zweite Unterscheidung trifft den, der das Land verlässt, ohne es zu merken. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Das klingt nach Erleichterung. Es ist das Gegenteil, sobald man den zweiten Halbsatz liest: Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls nicht der Verrechnungssteuer — aber nicht, weil sie frei wären, sondern weil sie einem anderen Regime unterstellt sind, und dieses Regime ist der Einkommenssteuer.
Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau macht daraus einen klaren Satz: Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken sind unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Nicht oberhalb eines Freibetrags. Nicht mit einem Schwellenwert. Vollumfänglich, ab dem ersten Franken.
Das ist die teuerste Zeile in diesem ganzen Text, und man sollte sie zweimal lesen. Der gleiche Spieler, am gleichen Abend, mit dem gleichen Wettschein: bei einem bewilligten Veranstalter bleibt ein kleiner Gewinn ganz bei ihm. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wird derselbe kleine Gewinn zum steuerbaren Einkommen. Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern in der Zuordnung.
Früher im Text stand, dass ein Spieler bei einem ausländischen Anbieter voll Steuern zahlen kann, während bei einem Schweizer Veranstalter nichts anfiele, und dass der Betrag sich grob auf das Fünffache der Verrechnungssteuer belaufen kann, die bei einem Schweizer Veranstalter angefallen wäre. Jetzt lässt sich die Herkunft dieser Zahl nachvollziehen. Die Verrechnungssteuer trifft nur den übersteigenden Teil und nur bei einem Schweizer Grossspiel; die ausländische Einkommensbesteuerung trifft den ganzen Gewinn, unabhängig vom Betrag. Bei einem kleinen Gewinn ist der Quotient deswegen nicht fünf, sondern unendlich — an der einen Stelle fällt nichts an, an der anderen der ganze Satz.
Bevor die Konsequenzen folgen, die drei Zahlen, die den ganzen Aufbau tragen:
Freibetrag 2026 (direkte Bundessteuer): CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn aus einem Grossspiel.
Freibetrag im Kanton Thurgau (Staats- und Gemeindesteuern): CHF 1’000’000.
Verrechnungssteuersatz auf den übersteigenden Teil eines einzelnen Gewinns: 35 %.
Mehr ist es nicht. Weniger auch nicht — und wer diese drei Zahlen kennt, kann jeden Ratgebertext zum Thema in drei Minuten prüfen, indem er sieht, ob dort ein Kantonsbetrag als Bundesbetrag verkauft wird.
Die Bandbreite wird an einem Rechenbeispiel greifbar, das ich hier bewusst als Bandbreite und nicht als Punktangabe führe. Angenommen, jemand gewinnt CHF 1’050’000 bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter und der Freibetrag liegt bei CHF 1’000’000. Steuerbarer Teil: CHF 50’000. Verrechnungssteuer bei 35 %: CHF 17’500 werden bei der Auszahlung einbehalten. Bei einem Freibetrag von CHF 1’071’000 dagegen wäre derselbe Gewinn gar nicht steuerbar, und es würde nichts einbehalten. Der Gewinn liegt also je nach Freibetrag entweder vollständig ausserhalb der Steuer oder vollständig innerhalb — nicht in der Mitte, weil die Differenz zwischen den beiden Freibeträgen von CHF 71’000 grösser ist als der steuerbare Teil des Beispiels.
Jetzt wird der Betrag, der die ganze Debatte trägt, in die Praxis übersetzt. Nehmen wir einen Einsatz von CHF 100 auf eine Einzelwette zu einer Quote von 2.00 — als Rechenbeispiel, nicht als tatsächlich irgendwo notierte Quote. Eine Einzelwette hat genau zwei relevante Grössen: den Einsatz und die Quote. Bei einem Gewinn beträgt die Auszahlung das Produkt aus beiden, hier CHF 200, und der Nettogewinn beträgt Einsatz multipliziert mit Quote minus eins, hier CHF 100.
Der steuerliche Punkt dabei ist der Betrag, um den es geht. Ein Gewinn von CHF 100 liegt so weit unter beiden Schwellenwerten, dass man den Abstand kaum in einer sinnvollen Einheit ausdrücken kann. Und das ist genau der Grund, warum diese Übersicht sich nicht um die Million dreht. Für praktisch jeden Leser gewinnt die Steuerfrage erst dort an Bedeutung, wo der Wettschein längst aufgehört hat, ein Wettschein zu sein.
Nun zur zweiten Hälfte des Gleichen, und sie ist die ehrlichere der beiden: Was bedeutet es, wenn die Steuer von einem bewilligten Veranstalter einbehalten wird? Im ersten Schritt gar nichts — der Betrag wird abgezogen, ein Ausweis wird ausgestellt, auf dem Papier oder in der Kontoversion. Im zweiten Schritt eine Bringschuld: wer den Rückerstattungsantrag nicht stellt, verliert das Geld nicht, er behält es nur dauerhaft bei der Verwaltung. Und im dritten Schritt die Beruhigung, dass keiner der folgenden Fälle eintritt, solange die Grenze eingehalten wird: keine Einkommenssteuer im Kanton wegen des Gewinns, keine Beschlagnahme wegen einer illegalen Wette, kein Nachforschungsrisiko. Ein Spieler, der bei Swisslos einen Fünfer gewinnt, hat mit dem Schweizer Steuerrecht so wenig zu tun wie mit der Nationalbank.
Bei einem ausländischen Anbieter ist der erste Schritt bereits der dritte. Es gibt keinen einbehaltenen Betrag, keinen Ausweis und niemanden, der eine Frage beantwortet. Die Steuererklärung heisst dann, den Gewinn selbst zu deklarieren, und die Steuer darauf heisst, sie selbst zu bezahlen.
Wer noch nie vor dieser Frage stand, mag einwenden, dass Schweizer Behörden von einem Gewinn bei einem ausländischen Anbieter nichts erfahren. Man kann diesen Einwand hören, und man kann ihn unbeantwortet lassen.
Spielerschutz und Spielsucht: die Regeln, die für alle gelten, auch wenn der Gewinn steuerfrei ist
Steuerfreiheit ist ein Satz über das Geld. Spielerschutz ist ein Satz über den Menschen, und der bleibt davon unberührt. Dass ein Gewinn keine Steuer kostet, macht es weder wahrscheinlicher noch billiger noch sicherer zu spielen, und es lindert keine Verlustlinie.

Hier wird es konkret, und es ist das einzige Feld, in dem der Schweizer Rahmen anderes tut als die Steuerfrage — die Regeln sind Pflicht, nicht freiwillig. Grenzen setzt in der Schweiz nicht der Staat, sondern der Spielende. Bewilligte Anbieter müssen von jedem ein oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Sporttip muss ein Spieler vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Sonderlimite von CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei Lotterie und Sportwetten handelt es sich um dieselbe Limitenarchitektur bei den bewilligten Veranstaltern. Schweizerisch nüchtern ist das die eigentliche Lehre: die Bremse, die man zieht, klemmt sofort, und die, die man löst, hat eine Sperrfrist.
Rechnen wir die Höchstlinie in ihren Alltag um, weil eine Zahl über 1’000 gern als Einladung missverstanden wird. CHF 9’999 ist die Obergrenze, die Swisslos einem Spieler selbst überhaupt zugestehen muss. Der Betrag ist als Höchstwert für einen 30-Tage-Zeitraum zu lesen, nicht als Zahlenvorschlag. Über ein Monat macht das eine durchschnittliche Tageslimite von rund CHF 333, was für Haushalte mit mittlerem Einkommen ein relevanter Posten und für die meisten Leser weit jenseits dessen ist, was sie freiwillig setzen würden.
Zwei weitere Wege sind jederzeit offen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Es ist die wirkungsvollste Massnahme im ganzen System: sie wirkt über den Anbieter hinaus, sie deckt Casinos mit ab, und sie hat ein Ende durch einen Ablauf der Frist, nicht durch eine Kulanzentscheidung.
Dazu kommen Pflichten, die nicht verhandelbar sind. Sportwetten sind ab 18 Jahren zugelassen, Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und wenn eine Spielsperre im Register steht, ist ein neues Konto nicht möglich, weil jede Person sich bei einem bewilligten Anbieter nur einmal registrieren darf — das ist der Grund, warum die Registrierung in der Schweiz so viel Aufwand ist.
Spielersc
Was die Steuerfreiheit nicht ist: eine Rechtfertigung. Der Satz «mein Gewinn ist steuerfrei» hat noch keinen Wettschein billiger gemacht und noch keine Verlustlinie verschoben. Die beiden Baustellen haben nichts miteinander zu tun, und sie zu vermischen ist einer der bequemsten Denkfehler in diesem Themenfeld.
Woher das Geld kommt, das die Aufsicht überhaupt möglich macht, ist übrigens auch nicht mysteriös. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags — beziffert auf CHF 3’863’790 für 2025. Bei einem Bruttospielertrag dieser Grösse ist die Abgabe ein Betrag, der in Gemeindebudgets passt, nicht in Staatsbudgets.
Rechnen wir die Abgabe über die Zeit, weil das die beschwichtigende Zahl normalerweise tut. 0.5 % ist der Satz, der in Gesetzestexten steht, und angewandt auf einen Bruttospielertrag von mehreren hundert Millionen ergibt er je Jahr einen Betrag in dieser Höhe. Ein solcher Betrag ist wichtig, er ist nur keine Beruhigung für einen einzelnen Spieler. Er trägt ein System, keine einzelne Biografie.
Das ist der Punkt, an dem die Steuerfrage sich endgültig von der Verlustfrage trennt. Steuerfreiheit betrifft das, was jemand gewinnt. Spielerschutz betrifft das, was jemand einsetzt, um zu gewinnen — und diese Grösse ist die einzige, über die ein Spieler und der Betreiber von vornherein Bescheid wissen.
Wer die eigene Lage überprüfen möchte, hat eine Adresse, die unabhängig vom Anbieter existiert. Die Gespa führt die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains und informiert über die Spielsperre; die kantonalen Beratungsstellen und die Schweizer Fachstellen für Spielsucht sind die ersten Anlaufstellen, wenn der Einsatz die Grenze überschreitet, an der er aufhört ein Spiel zu sein. Diese Adressen sind zu finden, unabhängig davon, ob ein Konto gerade besteht.
Was ein Gewinn kostet, wenn er die Grenze überschreitet
Steuerfreiheit ist keine Eigenschaft des Sports, sondern des Veranstalters. Das ist der Satz, um den sich alles auf dieser Seite dreht, und wer ihn einmal verinnerlicht hat, kann sich jede weitere Frage selbst beantworten.
Ordnen wir den Rahmen. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, unter dem Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht die ESBK: die Aufsichtsbehörde für Casinos ist eine andere Behörde, und wer dort nach Sportwetten fragt, hat sich in der falschen Zuständigkeit gemeldet. Die Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Was man wetten darf, ist eine geschlossene Liste, keine Sammlung von Empfehlungen. Erlaubt sind Sportwetten, und der zugelassene Katalog der Gespa ist in der Version vom 10. September 2026 gefasst: Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Der Katalog enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esports-Abschnitt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Und: ein Anlass, an dem überwiegend Minderjährige teilnehmen, darf nicht Gegenstand einer Wette sein.
Für die Steuerpraxis ist der Ausschluss von Esports im Katalog ein Detail. Für den Vergleich zwischen bewilligten und nicht bewilligten Anbietern ist er ein Argument. Wer Sportarten und Märkte anbietet, die auf der Schweizer Liste fehlen, kann diese Liste nicht einhalten und damit auch nicht unter Schweizer Aufsicht stehen — die Reichweite eines Angebots und seine Bewilligungssituation sind deshalb nicht zwei unabhängige Eigenschaften, sondern eine einzige.
Zwei Dinge, die die Schweizer Regulierung nicht tut, und beide werden in Ratgebertexten gern behauptet. Erstens gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte im Gesetz — Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Zweitens ist der Cash-Out nicht reguliert. Er ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nichts weiter. Bei Sporttip lässt er sich für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten nutzen, vollständig und nicht pro Markt garantiert — das sind die Vertragsbedingungen des Veranstalters, keine Aufsichtsvorgabe.
Dann der Punkt, den ich für den wichtigsten in dieser ganzen Rubrik halte und der in fast keinem Text steht: die Verrechnungssteuer ist keine Steuer, die dem Gewinner gehört. Sie ist eine Sicherungsabgabe. Der Veranstalter behält sie ein, führt sie ab, und der Gewinner holt sie nur durch einen Antrag zurück.
Für den Spieler heisst das eine Reihenfolge, die man verstehen sollte, bevor sie eintritt. Der Gewinn kommt nicht vollständig auf dem Konto an. Der Ausweis kommt mit der Auszahlung. Die Steuererklärung kommt Monate später. Die Rückerstattung kommt nach der Bearbeitung. Bei einem grossen Gewinn ist die Liquiditätsplanung deshalb eine Aufgabe, und zwar eine, die nichts mit Wettkenntnis zu tun hat.
Wie viele Fälle es in der Schweiz überhaupt gibt, in denen diese Reihenfolge relevant wird, lässt sich aus dem Design des Systems erahnen. Der Freibetrag ist so hoch gewählt, dass die Verrechnungssteuer im Sportwettenbereich ein Randphänomen bleibt, und die Geschäftszahlen der Veranstalter stützen diese Lesart: aus den Sportwetten flossen 2025 CHF 109 Mio. Reingewinn an die Gemeinnützigkeit, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein sinkender Beitrag und ein Freibetrag über einer Million passen zusammen wie zwei Seiten desselben Berichts.
Zuletzt die Grenze der Schweizer Aufsicht, die man kennen muss, weil sie die ganze Wahl erklärt. Die Schweiz hat kein Instrument, das die Zahlung an unerlaubte Wettseiten technisch blockiert. Keine Sperre durch Banken, keine Sperre durch Kartennetzwerke — nichts, was eine Zahlung an einen nicht bewilligten Anbieter systematisch verhindern würde. Was existiert, ist die DNS-Sperre der Sperrliste, und die Adressen auf dieser Liste verschwinden nicht dauerhaft, sondern werden durch neue ersetzt. Wer glaubt, die eigene Zahlung sei aus Schweizer Sicht kontrolliert, irrt in beide Richtungen: sie ist einerseits nicht überwacht, und sie ist andererseits nicht das Signal für irgendetwas.
Über Bonusbeträge und Bonusbedingungen ist an dieser Stelle nur eines zu sagen: sie kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und nichts davon ist gesetzlich vorgeschrieben. Bewilligte Schweizer Veranstalter dürfen Gratisspiele oder Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa anbieten — 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahl ist der beste Massstab dafür, wie schmal das Bonusgeschäft im bewilligten Schweizer Markt ist. Für den Steuerfreund heisst das: ein Bonus ist bei den Schweizer Veranstaltern eine Randerscheinung, und wo er erscheint, ist er eine Bedingung des Betreibers, keine Steuerfolge. Es gibt kein Schweizer Gratisguthaben, das wegen einer Steuer besser wäre als ein anderes.
Was kann man also festhalten? Der Steuerrahmen ist ein einziger Filter, der über allen zehn geprüften Anbietern liegt. Bei Swisslos und der Loterie Romande fällt er praktisch immer zugunsten des Spielers aus. Bei den acht ohne Schweizer Bewilligung fällt er praktisch immer dagegen aus, und zwar nach kantonalem Recht, nicht nach dem Freibetragsrecht. Wer das verstanden hat, braucht den Rest dieser Seite fast nicht mehr — aber nur fast.
Und wer die Steuerfrage ernsthaft klären will, wendet sich an eine Steuerberatung oder an die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Die Fragen zur Einkommenssteuer gehen dorthin, die zur Erhebung der Verrechnungssteuer an die ESTV. Auf einer Seite wie dieser steht der Rahmen; die konkrete Zahl auf dem Steuerbescheid schreibt jemand anderes.
Häufige Fragen zur Besteuerung von Online-Wetten in der Schweiz
Ab welchem Betrag werden Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerpflichtig?
Bei der direkten Bundessteuer ab einem Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn ab dem 1. Januar 2026. Diese Grenze gilt nur für Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel. Die Kantone setzen eigene Werte: im Kanton Thurgau liegt der Freibetrag bei den Staats- und Gemeindesteuern bei CHF 1’000’000, und die ESTV weist für die Steuerperiode 2024 unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’036’000 und CHF 1’056’600 aus. Deshalb «je nach Kanton».
Wann zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab?
Bei der Auszahlung eines Gewinns über dem Steuerfreibetrag. Swisslos zieht die Verrechnungssteuer von 35 % auf den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil ab und stellt dafür einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Zurückgefordert wird der Betrag nicht durch eine Gegenrechnung, sondern durch Deklaration in der Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag.
Wird auf Wetteinsätze in der Schweiz eine Wettsteuer erhoben?
Nein. Für Wetten bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter gibt es keine Abgabe auf dem Einsatz. Sporttip verlangt einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette. Einen Einsatzabzug gibt es nur bei der Einkommenssteuer und nur oberhalb des Freibetrags, betraglich begrenzt, bei der direkten Bundessteuer für 2025 auf höchstens CHF 5’400.
Wie werden Gewinne von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung besteuert?
Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Geldspielgesetzes steuerbar sind. Dafür kann die kantonale Steuerpraxis solche Gewinne vollumfänglich als Einkommen erfassen: nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich steuerbar. Der Freibetrag greift dort nicht.
Welcher Teil eines Gewinns ist steuerbar, wenn er den Freibetrag übersteigt?
Nur der Teil über dem Freibetrag. Ein Gewinn von CHF 1’050’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 CHF 50’000 steuerbar; davon werden über die Verrechnungssteuer 35 % einbehalten, also CHF 17’500. Der Abzug für Einsätze bei der direkten Bundessteuer beträgt höchstens 5 % des Gewinns, für 2025 höchstens CHF 5’400 — und nur bis zur Höhe der im selben Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne.
Warum ändert sich der Steuerfreibetrag, und was lässt sich abziehen?
Der Freibetrag wird jährlich an die kalte Progression angepasst, nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. So stieg er von CHF 1’000’000 für 2019 bis 2022 über CHF 1’038’300 auf CHF 1’071’000 ab 2026. Abziehbar sind Einsätze bis 5 % des Gewinns, für 2025 höchstens CHF 5’400. Fragen klärt die kantonale Steuerverwaltung.
Rechtslage – handywettench
Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
