Welche Sportwetten-App auf dem Android-Telefon in der Schweiz tatsächlich erlaubt ist
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Woran eine bewilligte Android-Anwendung zu erkennen ist
Die Suche beginnt meist mit dem Wort «App» und endet mit der Frage, wer eigentlich die Erlaubnis hat, das Spiel zu veranstalten. In der Schweiz führt genau diese Frage an eine sehr kurze Liste. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1.1.2021. Die ESBK ist nicht zuständig, sie beaufsichtigt Casinos.
(Stand: Oktober 29, 2026; geprüft gegen das Verzeichnis der bewilligten Veranstalter der Gespa)
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos veranstaltet Sporttip, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Damit ist die Ausgangslage klar: Wer in der Schweiz auf dem Handy wettet, wählt zwischen zwei Produkten, und beide gehören dem gleichen Regime.
Der erste praktische Test einer Anwendung ist deshalb nicht die Ladezeit, sondern die Herkunft. Bei Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel dahinter, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet. Bei Jouez Sport ist es die Loterie Romande, die als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne nennt, in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen zählt und 221 Mitarbeitende beschäftigt.
Die Gegenprobe ist ebenso schlicht. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Wettende wird nicht bestraft. Diesen Satz sollte man allerdings nicht als Freibrief lesen, denn in Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle bestehen nicht.
Ein Detail, das bei Krypto-Anbietern gern untergeht: Auszahlungen sind in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers möglich (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Gutschrift an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit Coins wirbt, wirbt an der Schweizer Bewilligungslogik vorbei.
Bei Swisslos gibt es zusätzlich PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter im Einzelnen akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen.
Die beiden Bewilligungen und was sie auf dem Telefon kosten
Ein Konto entsteht nicht durch das Herunterladen der Anwendung, sondern durch eine Prüfung. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Hier zeigt sich die erste Konsequenz des Systems. Ein Wohnsitz in Zürich öffnet kein Konto bei Jouez Sport, und ein Wohnsitz in Genf öffnet keines bei Sporttip. Wer umzieht, wechselt unter Umständen den Veranstalter mit. Das ist unhandlich, aber es ist der Preis dafür, dass der Schweizer Sportwettenmarkt nie in einen bundesweiten Quotenkampf geraten ist.
Eine zweite Konsequenz trifft die Auswahl, nicht das Konto. Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich; Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Erlaubt ist, was auf der Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa steht (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nie dabei. Eine Corner- oder Kartensektion fehlt ebenso wie eine Esport-Sektion.
Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Entscheidung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert, es ist Merkmal des jeweiligen Veranstalters.
Verlustlimiten auf dem Mobilgerät
Wer die App zum ersten Mal öffnet, stösst auf eine Sperre, die nichts mit der Technik zu tun hat: ohne Limiten geht es nicht weiter. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist die nützlichste Bremse im ganzen Angebot, und sie ist an der richtigen Stelle eingebaut: vor dem ersten Wettschein, nicht danach. Wer die Zahl in einer euphorischen Minute hochsetzt, merkt erst drei Tage später, dass sie zu hoch war.
Art. 87 VGS verlangt, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für ein tägliches, wöchentliches oder monatliches Spiel oder für Verluste vorschreibt. Einen staatlich festgelegten Depotdeckel kennt die Schweiz nicht. Die Limite ist die des Spielenden und bleibt seine.
Sperre, Pause und das Register dahinter
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist der stärkste Hebel, den ein Wettender hat. Die Spielsperre folgt Art. 80–82 BGS: Sie umfasst den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und den Selbstausschluss und wird in einem gemeinsamen Register geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Für den Nutzer einer Anwendung heisst das: Die Sperre wirkt über den Bildschirm hinaus. Sie hängt an der Person, nicht an der App, und eine neue Anwendung für einen neuen Anbieter umgeht sie nicht.
Was Kontrolle am Tresen wirklich leistet
Bei den Gespa-Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer an der Theke nicht streng prüft, prüft auf dem Telefon nicht besser. Die Kontrolle am Bildschirm ist insofern nicht der schwache Punkt, sondern die Ausnahme, die funktioniert.
Wer auf dem Handy wettet, tut das ohne Publikum. Genau darin liegt der Unterschied zum Verkaufsschalter: es gibt niemanden, der den dritten Verlust hintereinander mit einem Blick kommentiert. Deshalb gehören die Limiten vor die erste Wette. Nicht, weil die Anwendung gefährlicher wäre als der Schein, sondern weil sie bequemer ist.
Die Grundlagen des Wettens auf dem Android-Gerät
Der Wettschein selbst ist auf jedem Gerät derselbe. Was man auf dem Telefon eintippt, wird nach den Regeln ausgewertet, die in den Bedingungen stehen. Die bekannteste dieser Regeln im Livebereich lautet: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das trifft den Livewetter härter als jede Gebühr. Ein Schein mit Quote 1.00 gibt den Einsatz zurück und sonst nichts. Wer nachlegt, während das Bild schon umschaltet, wettet gegen eine Uhr, die er nicht sieht.
Zur regulären Spielzeit gehört bei Sporttip die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Auf dem kleinen Display verschwindet diese Unterscheidung schneller aus dem Kopf als auf einem Laptop.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Kombination, die aus einem Tipp zu viel besteht, wird also nicht teilweise storniert, sondern als Ganzes.
Was ein Wettschein zurückgibt
Beim Gewinnbetrag ist die Regel mechanisch. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Ein Beispiel mit diesen Zahlen: Einzelwette, Einsatz CHF 20, Quote 2.10 — zurück kommen CHF 42, der Nettogewinn beträgt CHF 22. Eine Kombination aus vier Voraussagen mit den Quoten 1.90, 2.05, 1.75 und 2.20 ergibt eine Gesamtquote von gerundet 15.0, das Produkt der Einzelquoten; bei CHF 20 Einsatz sind das CHF 300 vor der Rappenrundung. Die Rechnung sagt, was ein gewonnener Schein auszahlt. Über die Wahrscheinlichkeit des Gewinns sagt sie nichts, und wer sie dafür hält, hat aus einer Multiplikation eine Erwartung gebastelt.
Was auf dem Telefon zusätzlich dazukommt
Wetten lassen sich bei Sporttip online über Swisslos oder die Sporttip App abgeben; die App gibt es für iOS und Android. Wer den Schein in der App zusammenstellt, kann ihn per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Diese Verbindung von Bildschirm und Tresen ist der eigentliche mobile Vorteil: zu Hause in Ruhe zusammenstellen, am Schalter entscheiden, ob es tatsächlich abgegeben wird.
Eine Sporttip-App über einen externen Marktplatz oder als Installationsdatei zu beziehen, umgeht die Stelle, an der ein legitimes Angebot sichtbar wäre. Der kurze Weg über den offiziellen Bezug ist auch der einzige, der später Support kennt.
Cash-OUT ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer den Knopf drückt, kauft Sicherheit zu einem Preis, der schwankt und den der Veranstalter festlegt. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern des Produkts.
Limiten und Boni, die an Bedingungen hängen
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wer das Wort «Boost» liest, sieht den Maximalwert. Die erste Zeile desselben Angebots verlangt einen Mindestsatz von 1.50 auf jeder der vier Voraussagen. Aus einer Kombination, die man ohnehin spielt, wird damit ein Schein mit zusätzlichen Bedingungen; aus einem Schein, den man wegen des Boosts spielt, wird ein Schein, dessen Wert der Boost nicht deckt.
Die Zugangswege im Vergleich
Die beiden bewilligten Veranstalter nebeneinander, nach Funktionen und Grenzen unterschieden: ein Vergleich der Zugangswege, der mehr zeigt als den Preis.
| Zugangsweg | Veranstalter | Für wen zugänglich | Wettschein und Funktionen |
|---|---|---|---|
| Sporttip App (Android, iOS) | Swisslos, Basel | Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein | online, Livewetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten als vollständiges Cash-Out, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts |
| Jouez Sport | Loterie Romande, Lausanne | Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS | Online-Angebot des Westschweizer Veranstalters, Konto an die Wohnadresse im Vertragsgebiet gebunden |
| Mobile Webseite | Swisslos bzw. Loterie Romande | wie das jeweilige Konto | derselbe Wettschein, dieselben Limiten, derselbe Schutz |
| Verkaufsstelle | Swisslos (Sporttip) bzw. Loterie Romande | Kundschaft im jeweiligen Gebiet, ohne Konto | Abgabe am Schalter; ein in der App erstellter Schein lässt sich per QR-Code spielen |
Die Spalte mit den Funktionen zeigt, wie wenig sich die Wege unterscheiden, sobald das Konto steht. Die Limiten, die Sperre und die Auszahlungsregeln hängen am Konto, nicht am Zugangsweg. Der Unterschied liegt in dem, was ein Zugang nicht kann: An einem Verkaufsschalter ohne Konto gibt es keine Verlustlimit-Setzung, weil dort kein Konto geführt wird; die Prüfung der Gespa-Testkäufe 2025, bei der in 47,5 % von 200 Fällen eine Wette an eine minderjährige Person ging, betrifft genau diesen Weg.
Für Westschweizer ist die Tabelle kurz: ein Konto, ein Veranstalter, drei Wege. Für Deutschschweizer ist sie genauso kurz. Der Grund, warum die Auswahl trotzdem klein wirkt, ist nicht das Angebot, sondern die Bewilligungsordnung.
Die Rechtslage für Wettende mit Android
Der Weg, auf dem gewettet wird, ändert die Rechtslage nicht. Ob der Schein am Telefon, am Tablet oder am Schalter entsteht: die Bewilligungspflicht bleibt, und eine Anwendung eines Veranstalters ohne Schweizer Bewilligung ist keine Grauzone, sondern ohne Geltung (Art. 4 BGS).

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die Aufsicht liegt bei der Gespa, nicht bei der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Wer eine Beschwerde gegen einen bewilligten Veranstalter hat, hat eine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Wer bei einem ausländischen Anbieter streitet, hat sie nicht.
Was die Sperrliste kann und was sie nicht kann
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, das nennt man Domain-Hopping; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.
Ein Werkzeug gegen Zahlungen gibt es nicht. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter blockieren; was existiert, ist die DNS-Sperre. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie in Gesprächen regelmässig verwechselt wird.
Wo das Spielsperrregister endet
Das Spielsperrregister verbindet die bewilligten Veranstalter und die Casinos. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist daran nicht angebunden. Wer sich sperren lässt, sperrt sich also nicht überall, sondern bei den bewilligten Angeboten. Der Rest bleibt offen, und das ist genau der Punkt, an dem die Eigenverantwortung beginnt.
Was aus einer mobilen Wette für die Steuer folgt
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei (Art. 25 DBG) — und darüber steuerbar. Der Bund legt den Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 fest, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Je nach Kanton gilt eine andere Schwelle. Über der Schwelle behält der Veranstalter in der Regel 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Wer sich unsicher ist, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Eine typische Wette bleibt weit unter dieser Schwelle, und dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht; wer eine nennt, erfindet sie.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa in Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn von CHF 500 kann also bei einem Schweizer Veranstalter steuerfrei sein und bei einem ausländischen als Einkommen zählen. Das ist eine Folge, die man sieht, wenn die Steuererklärung fällig wird — nicht, wenn man den Wettschein ausfüllt.
Wo das Guthaben hingeht und wann es ankommt
Die Auszahlung ist die Stelle, an der ein bewilligter Veranstalter am wenigsten spannend und am verlässlichsten arbeitet. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei den Gewinnen gilt eine Staffel: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Zwei Fristen gehören dazu, und sie sind unbarmherzig. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Wer die App nur gelegentlich öffnet, sollte die zweite Frist kennen. Ein nicht abgeholter Gewinn ist kein Guthaben auf einem Konto, sondern nach 26 Wochen ein Beitrag an den guten Zweck.
Zum Aufladen gehört die Obergrenze: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag beträgt CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Eine Zahl am Rand, die mehr über das Geschäft sagt als jede Quotenwerbung: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer hier wettet, finanziert einen Teil davon mit. Ob einem das den vergleichsweise schmalen Markt wert ist, muss jeder selbst entscheiden.
Die Anbieter im Einzelnen: zwei Bewilligungen und acht Marken ohne
Zehn Anbieter, zwei Kategorien, und die Reihenfolge folgt der Bewilligungsordnung. Zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Jede der acht trägt dieselbe Kennzeichnung, und die ist nicht schmückend: Eine Bewilligung nach BGS gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), die Veranstaltung ohne sie kann strafbar sein (Art. 130 BGS). Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, nutzt ihn ohne Schweizer Aufsicht, ohne Verbindung zum Spielsperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Beschrieben wird hier, nicht empfohlen — Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS).
Sporttip: die einzige Android-App mit Schweizer Veranstalterbewilligung für die Deutschschweiz
Hinter Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten gestützt auf die IKV 2020 veranstaltet. Die Bewilligung umfasst Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Zugang haben Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein.
Der praktische Reiz liegt in der QR-Brücke zur Verkaufsstelle und in der PostFinance-Pay-Einzahlung, die direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten macht kleine Scheine möglich, der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette begrenzt grosse. Wer regelmässig vierstellig spielt, stösst mehrfach an dieselbe Wand und verteilt sein Geld entweder auf mehrere Scheine oder auf eine Systemwette. Ob das eine Einschränkung oder ein Schutz ist, hängt davon ab, von welcher Seite man es betrachtet — für den Durchschnittsspieler ist es eher das Zweite.
Beim Auszahlungsteil ist die Staffel angenehm unspektakulär: automatische Gutschrift bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, Überweisung innert 3 Arbeitstagen darüber bei bekannter Zahlungsverbindung, zweimal jährlich gratis auf das eigene Konto, danach möglicherweise 3 % Kommission und 5 bis 10 Arbeitstage. Das Gratisspielguthaben aus Aktionen bleibt davon getrennt und ist nicht auszahlbar.
Urteil: CHF 1 Mindesteinsatz und ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette sind für den Gelegenheitswetter grosszügig genug, und wer mehr spielen will, erfährt hier früh eine Grenze, die kein Marketing umformuliert.
Jouez Sport: das Westschweizer Gegenstück mit Wohnsitzfilter
Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Die Bewilligungslage ist identisch zur von Sporttip: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Das Angebot läuft für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; dazu kommen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Der Wohnsitzfilter ist keine Formalie. Wer in der Deutschschweiz lebt, kommt nicht hinein, und wer aus der Westschweiz wegzieht, verliert das Konto, weil die Zulassung an das Vertragsgebiet gebunden ist. Damit ist Jouez Sport für einen grossen Teil der Leserschaft dieser Seite kein Vergleichsobjekt, sondern eine Information über das System.
Urteil: Zwei Veranstalter teilen sich ein Land, und wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat eine Anwendung, die zur Wohnadresse passt — der Zutritt ist die Grenze, nicht das Angebot.
Betscore: ohne Schweizer Bewilligung, kein Anspruch auf Schweizer Schutz
Betscore ist eine der acht Marken, die ohne Schweizer Bewilligung geführt werden. Eine Bewilligung nach BGS hat der Anbieter nicht, und eine andere Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen lassen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Was fehlt, ist die Infrastruktur rund um die Wette: keine Anbindung an das schweizerische Spielsperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, kein gesetzlicher Zwang zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Wer dort spielt, spielt nach den Bedingungen des Anbieters und nicht nach Schweizer Recht. Strafbar macht sich der Wettende nicht; in Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne aber eingezogen werden.
Urteil: Betscore verspricht in der Schweiz nichts, was rechtlich durchsetzbar wäre, und das ist der eigentliche Inhalt der Bewilligungslücke.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, Auftritt ohne Schweizer Bezug
Funbet steht in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Schutz bei Streit. Eine ausländische Bewilligung, wo sie besteht, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Gespa kann die Domain sperren lassen.
Der Anreiz solcher Marken liegt bei Quoten und Angebotsbreite. Die Schweizer Standards, die einem Wettenden zugutekommen, sind an die Bewilligung gebunden: die Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS) gilt für Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, nicht für einen Anbieter mit Auslandsdomizil.
Urteil: Funbet ist kein Sonderfall, sondern ein Beispiel für eine ganze Kategorie, und wer sich darauf einlässt, verliert genau die Mechanismen, die einen Schweizer Gewinn zu einem durchsetzbaren Anspruch machen.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung trotz deutschsprachigem Auftritt
WirWetten erscheint ohne Schweizer Bewilligung in derselben Gruppe. Der deutschsprachige Auftritt richtet sich an Schweizer Kundschaft, und genau hier liegt das Missverständnis: Eine in Deutschland erteilte Erlaubnis macht einen Anbieter in der Schweiz nicht zulässig. Die geografische Beschränkung der Bewilligung (Art. 4 BGS) kennt keine Ausnahme für Nachbarländer. Die Gespa kann die Domain über die Sperrliste blockieren, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Was bleibt, ist die Steuerfolge, die viele erst bei der Steuererklärung merken: Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa in Thurgau behandelt sie als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Urteil: Die Sprache täuscht über die Rechtsordnung hinweg, und wer Deutsch mit Schweizer Recht verwechselt, verliert den Schutz, den er zu haben glaubt.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung trotz internationaler Bekanntheit
Unibet ist ohne Schweizer Bewilligung in der Liste, und auch hier kann die Gespa die Domain sperren lassen. Die Marke ist europaweit bekannt, was für Schweizer Wettende nur bedeutet, dass sie öfter auf sie treffen. Bekanntheit ersetzt keine Aufsicht. Eine Bewilligung nach BGS hat der Anbieter nicht, und eine ausländische Bewilligung verschafft ihm in der Schweiz keine Stellung (Art. 4 BGS).
Wer bei Unibet spielt, hat keinen Zugang zur Schweizer Streitbeilegung und keine Anbindung an das Spielsperrregister. Wer nach Schweizer Regeln spielen will, muss nach Schweizer Regeln anbieter wählen.
Urteil: Ein bekannter Name bleibt ein ausländischer Anbieter, und die Grösse der Marke ist kein Ersatz für eine schweizerische Bewilligung.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung mit Zahlungslogik abseits des Standards
Cloudbet steht ohne Schweizer Bewilligung in derselben Gruppe. Sein Profil ist stark über Zahlungswege geprägt, die mit dem Schweizer Standard nicht zusammenpassen: Im bewilligten Schweizer Angebot gibt es ausschliesslich die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind ausgeschlossen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die DNS-Sperre durch die Gespa ist der einzige Hebel, der gegen solche Auftritte existiert; Sperrungen an der Zahlungsstelle gibt es in der Schweiz nicht.
Wer die fehlende Identitätsprüfung als Vorteil liest, liest die Sache verkehrt. Sie ist der Grund, warum der Anbieter im Ausland bleibt, und der Grund, warum ein Schweizer Kontoauszug dort nicht existiert.
Urteil: Cloudbet ist keine Schweizer Adresse, und die Zahlungswege, die es möglich machen, sind genau der Grund dafür.
ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung ohne Schweizer Rechtsweg
ZotaBet erscheint ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Wie bei den übrigen Marken gilt: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Durchsetzung, und die Gespa kann die Domain über die Sperrliste blockieren lassen.
Bei einer strittigen Wette oder einer ausgebliebenen Auszahlung fehlt die Adresse, an die man sich wenden könnte. Eine Beschwerde vor einem Schweizer Gericht ist nicht möglich. Die Schweizer Auszahlungsregel — nur auf ein Konto im eigenen Namen — bindet einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht.
Urteil: Wer ZotaBet wählt, wählt bewusst eine andere Rechtsordnung als die eigene, und die Wahl ist genau so folgenreich, wie sie klingt.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung mit Casino-Schwerpunkt
BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung in derselben Gruppe auf, mit einem Angebot, in dem Wett- und Casinoteil eng beieinanderliegen. In der Schweiz sind Casino und Sportwette getrennte Bewilligungen, und die Regeln des einen greifen nicht automatisch auf das andere über. Wer dort spielt, verlässt beide Schweizer Systeme gleichzeitig, das des Sportwettens und das des Spielerschutzes.
Die Gespa kann die Domain sperren lassen, wie bei allen acht. Blockierte Domains werden schnell ersetzt, und der Effekt einer Sperre ist deshalb ein Hinweis, kein Schutzwall.
Urteil: Die Nähe zum Casino bedeutet in der Schweiz keine gemeinsame Bewilligung, und wer bei BetFury spielt, spielt in beiden Bereichen ausserhalb des Schweizer Rahmens.
GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung mit Esport-Schwerpunkt
GG.BET erscheint ohne Schweizer Bewilligung in der Liste und ist vor allem im Sport- und Esportbereich bekannt. Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa zeigt keine Esport-Sektion; dazu, wie Esport rechtlich eingeordnet wird, ist nichts festgestellt, und darüber steht hier nichts. Die Aussage ist eng und bleibt es: In der bewilligten Schweizer Liste gibt es keine Esport-Märkte.
Kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Bindung an die Schweizer Auszahlungsregeln. Die Gespa behält sich die DNS-Sperre vor.
Urteil: Wer auf dem Android-Gerät Esport-Märkte sucht, findet sie in der Schweiz nicht in bewilligter Form — und die Schweizer Liste ist an diesem Punkt nicht veraltet, sondern absichtlich kurz.
Was die Anbieterauswahl für den Wettenden bedeutet
Am Schluss steht die Frage, wem welcher Weg nützt. Der Sporttip-Nutzer bekommt einen geschlossenen Sportkatalog, verifizierte Identität, eine schweizerische Auszahlung in Schweizer Franken und die Steuerfreiheit bis zum Freibetrag. Er zahlt dafür mit einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, einer Aufwärts-Wartezeit von 72 Stunden bei den Verlustlimiten und einem Angebot, das bei Esport, Corner- und Kartenmärkten endet.
Der Nutzer eines ausländischen Anbieters bekommt mehr Märkte und schnellere Wege. Er bekommt aber kein Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle und die Steuerbehandlung eines ausländischen Grossspiels, die je nach Kanton die ganze Summe erfasst. Ein Gewinn von einigen hundert Franken kann beim einen Weg steuerfrei bleiben und beim anderen als Einkommen zählen. Das ist kein Argument gegen die eine oder andere Anwendung; es ist die Folge, die den Unterschied ausmacht.
Für einen Westschweizer liest sich das anders als für einen Deutschschweizer, und für einen Grenzgänger wieder anders. Wer in Genf wohnt, kommt bei Jouez Sport unter und bei Sporttip nicht. Wer in Basel wohnt, hat es umgekehrt. Wer in Liechtenstein wohnt, ist im Swisslos-Vertragsgebiet, wer in Deutschland wohnt, in keinem der beiden.
Wer in der Schweiz mit kleinem Budget anfangen will, findet bei Sporttip den niedrigsten Einstieg, den dieses Land kennt: CHF 1 pro Einzelwette, ein Konto mit selbst gesetzten Verlustlimiten und eine App, die man auch wieder schliessen kann. Wer Limiten vor dem ersten Wettschein setzt, hat den einzigen Mechanismus installiert, der nicht an der Disziplin des Augenblicks hängt.
Häufige Fragen zu Sportwetten auf dem Android-Gerät
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zugelassen?
Zugelassen sind Anwendungen von Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz: Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Weitere bewilligte Veranstalter gibt es nicht, weil die Kantone die Zahl auf zwei begrenzt haben; die Gespa führt nur eine Sperrliste ausländischer Domains.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja, die Limiten hängen am Spielerkonto und nicht am Gerät. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Es fehlen die Schweizer Mechanismen: keine Anbindung an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Bindung an die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS), und in Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; danach wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Beispiel: CHF 20 Einsatz bei Quote 2.10 ergeben CHF 42 zurück, also CHF 22 Nettogewinn. Zur Wahrscheinlichkeit des Gewinns sagt die Rechnung nichts.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Mindestens 18 Jahre, ausserdem Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein bei Swisslos oder in den sechs Westschweizer Kantonen bei der Loterie Romande. Online braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), und nur eine Registrierung pro Person ist zulässig.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Sie zählt mit Quote 1.00. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
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Inhalt erstellt vom Team «handywettench»
