Freebet ohne Code – was in der Schweiz tatsächlich auf dem Spielerkonto landet

Updated Oktober 2026
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Ein einfarbiger grauer Schal liegt auf einer leeren Betontribüne, Raureif auf den Sitzen, kühles Morgenlicht über dem Stadion

Datenstand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Aufsichtsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer nach einem Freebet-Code für Sportwetten sucht, sucht einen Schlüssel. In der Schweiz gibt es kein Schloss. Wer hier wetten will, braucht keine Zeichenfolge, sondern eine Bewilligung auf der einen und einen Wohnsitz auf der anderen Seite: Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Die Aktion der Loterie Romande, die 2025 und 2026 überhaupt stattfand, hat trotzdem einen Code gekannt – er hing aber in den National-League-Stadien aus, nicht in einer Werbeanzeige. Wer ihn zur Hand hatte, musste ihn innert sieben Tagen in ein verifiziertes Konto eintragen, und das Ergebnis war keine Wette auf ein Spiel, sondern ein Guthaben von CHF 10, das man einsetzen darf und dessen Rest niemals auf ein Bankkonto findet.

Genau daraus folgt alles Weitere. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Es ist ein Recht, einmal auf Rechnung des Veranstalters zu wetten, und dieses Recht hat einen Wert, der von den Bedingungen abhängt – nicht vom Betrag auf der Anzeige. Die folgenden Abschnitte gehen der Reihe nach durch, was zuerst kommt: was ein solches Guthaben für den Schutz des Spielenden bedeutet, was die beiden Veranstalter unter einer Aktion verstehen, wie sie im Vergleich dastehen, wie Gratiswetten technisch funktionieren, wo die Grenze zur ausländischen Konkurrenz verläuft und was am Ende auf dem Konto ausbezahlt wird.

Spielerschutz zuerst: warum ein Gratisguthaben kein Grund zum Mehrspielen ist

Die Reihenfolge ist kein Zufall. Ein Guthaben, das nichts kostet, ist der angenehmste Köder im gesamten Wettgeschäft, und in einem Markt mit zwei Veranstaltern fällt jeder Anreiz doppelt schwer auf eine kleine Kundschaft zurück. Deshalb steht die Spielerschutzseite dieser Seite vorn: Wer weiss, wie die Limiten funktionieren, bevor er ein Konto eröffnet, erlebt die Eröffnung anders als jemand, der sie erst entdeckt, wenn er sie senken möchte.

Limiten sind vom Spielenden zu setzen, nicht von der Aufsicht

Wer bei Swisslos mit Sporttip beginnt, setzt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist eine Limite, die der Spielende sich selbst gibt – der Staat hat in der Schweiz keine feste Einzahlungsgrenze vorgeschrieben, er schreibt nur vor, dass sich der Veranstalter solche Werte verlangen lässt. Der Unterschied ist praktischer Natur: Eine gesetzliche Obergrenze hätte man nicht zu wählen, eine eigene schon.

Und die Tatsache, dass die erste Wette nicht stattfindet, bevor diese Werte stehen, ist die eigentliche Pointe dieser Seite. Der Mechanismus trifft die falsche Person. Wer kontrolliert spielt, gibt Zahlen ein, die er ohnehin nie erreicht, und merkt den Vorgang kaum. Wer es nicht tut, wählt in einer Minute, in der er auf ein Spiel wartet, die Zahl, die nichts blockiert – und darf sie ab dem nächsten Tag korrigieren wollen. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, womit die Limite genau in der Phase greift, in der ein Verlust den Griff lockert.

Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Sie deckelt, was überhaupt auf Spielguthaben umgewandelt werden kann, und ist damit die wirksamere der beiden Grenzen für jemanden, dessen Problem nicht die Anzahl der Wetten ist, sondern die Grösse des Nachschubs.

Sperren: 1 bis 180 Tage, oder dauerhaft mit Registerwirkung

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Wer sie löst, muss also nicht darauf hoffen, dass ein Supportmitarbeiter freundlich ist – er kann es schlicht nicht. Die unbefristete Spielsperre geht weiter: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Registereintrag ist der einzige Mechanismus auf dieser Seite, der eine Grenze über mehrere Anbieter hinweg zieht, und das ist sein Wert.

Wer eine Sperre hinter sich hat, kennt die zweite Seite der Medaille: Gesperrte verlieren jeden Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Ein Guthaben, das noch auf einem gesperrten Konto liegt, ist kein Guthaben mehr.

Das ist der Teil, den ein Artikel über Gratiswetten schuldig bleibt, wenn er ihn ans Ende schiebt. Wer sich wegen eines CHF 10-Guthabens anmeldet, hat in dem Moment, in dem er die Limitenmaske sieht, die Wahl zwischen zwei Zahlen, die seine nächsten Jahre betreffen können. Die Spielsperre und das Sperrregister sind die zwei Werkzeuge, die dann bleiben. Vorher gibt es nur die eigene Disziplin, und die lässt sich bekanntlich nicht bei einer Aufsicht beantragen.

Was unter «Gratiswetten» und «Aktionscodes» überhaupt zu verstehen ist

Das Wort «Freebet» stammt aus einem Markt, den die Schweiz so nicht hat. Dort verspricht der Code eine Wette auf Rechnung des Anbieters – meist als Ersatz für eine verlorene Ersteinzahlung, meist mit einem Mindestumsatz verbunden, der ein Vielfaches des Guthabens ausmacht. Hier steht am Anfang nicht die Wette, sondern das Guthaben, und das Guthaben ist nicht auszahlbar. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Anzeige anders.

Gratisspielguthaben heisst: Einsatz kommt nicht zurück

Die Formulierung ist juristisch und sie ist ehrlich. «Gratisspielguthaben» beschreibt einen Betrag auf dem Spielerkonto, mit dem gespielt werden darf und der nicht ausbezahlt wird. Bei Swisslos ist das ausdrücklich so: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ebenso. Damit unterscheidet sich ein solches Guthaben in einem Punkt von eingezahltem Spielguthaben, den jede Rechnung über den Wert eines Freebets zuerst einmal festhalten muss: Eine Wette mit CHF 10 Gratisguthaben zu Quote 1.90 bringt bei einem Treffer einen Gewinn, der die CHF 10 nicht enthält. Der Einsatz verschwindet, wenn er sich in einen Gewinn verwandelt.

Man kann die Verwirrung an einer einzigen Zahl festmachen. Ein CHF 10-Guthaben zu Quote 1.90 sieht nach CHF 19 aus. Ausgezahlt werden bei einem Treffer CHF 9. Der marketingübliche Satz «wir verdoppeln Ihre erste Wette» beschreibt einen Vorgang, bei dem die Hälfte der angezeigten Zahl für den Spielenden gar nicht existiert.

Der zweite Satz, den man dazu kennen muss: Gratisguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Der Veranstalter darf das Guthaben also nicht einfach aus Marketinggründen verteilen, und ein Anbieter, der im Ausland sitzt und deshalb nie um Zustimmung bittet, verhandelt nicht über dasselbe Produkt. Ein ausländischer Bonus ist nicht deshalb schlechter, weil er keine Bewilligung kennt. Er ist ein anderes Instrument, das von einem anderen Regime ausgegeben wird, und die Rechnung darüber steht im Abschnitt über den rechnerischen Wert von Gratiswetten.

Codes, die im Stadion hängen statt im Banner

Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 gezeigt, wie eine Aktion in diesem Markt aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes mit 30 Tagen Gültigkeit – und nicht auszahlbar.

Die Aktion ist damit das Gegenmodell zur Bonusmaschine. Der Code entstand dort, wo Wettende ihn ohnehin vorbeibewegten, verteilt in sieben Fenstern über drei Monate, mit einem Gesamtumfang, der ein Stadionpublikum knapp bedient. Der Zugang war kein Kontostand, sondern ein verifiziertes Konto, und das wiederum lässt sich nur mit Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone eröffnen.

Daraus folgt der praktische Punkt für den Suchenden: Ein Code nützt diesem Leser nur, wenn er im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt und das Konto bereits geprüft ist. Wer im Raum Zürich wohnt, hat über diesen Code noch nie etwas erhalten können. Und wer ausserhalb der Aktionstage ein Konto eröffnete, auch nicht. Der Suchtreffer, den ein auswärtiger Anbieter als «aktueller Freebet-Code» ausweist, existiert in dieser Form nur in seiner eigenen Liste.

Was die zwei Veranstalter an festen Aktionen dauerhaft kennen

Neben den befristeten Aktionen gibt es Mechaniken, die dauerhaft im Angebot stehen. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist eine Leistungsstaffel, kein Willkommensgeschenk, und der Unterschied ist für den Leser entscheidend. Bei fünfzehn richtigen Voraussagen – jede mindestens 1.50 – verdoppelt sich der Nettogewinn. Die Wahrscheinlichkeit, fünfzehn Spiele in einer Kombination richtig zu treffen, ist allerdings nicht das Thema dieses Artikels und sollte es auch nicht sein, weil niemand sie kennt. Das Thema ist die Stufe darunter: schon vier Voraussagen bringen 5 % auf einen Nettogewinn, der bei einer Kombination aus vier Quoten um 1.50 herum ohnehin klein ausfällt. Der Boost ist eine Feierlichkeit für eine seltene Karte, nicht ein Rabatt für alle.

Quoten- und Profitboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dieser letzte Halbsatz ist der teuerste des Abschnitts: Wer eine geboostete Wette vorzeitig glattstellt, tauscht die Erhöhung gegen Sicherheit, und das ist eine Entscheidung mit Preis, nicht eine Option ohne Nebenwirkung.

Bei aller Nüchternheit: Der Kombiboost ist die einzige Mechanik auf dieser Seite, die über eine reine Verkaufsprämie hinausgeht, weil sie an eine Bedingung gebunden ist, die man auf dem Wettschein ablesen kann. Wer das Angebot prüft, prüft vier Zahlenwerte und keine Zeichenfolge.

Der Vergleich: die zwei Bewilligten und die zehn in der Liste

Die zehn Karten, die im Abschnitt über die ausländischen Marken aus der Liste besprochen werden, sind nicht zehn gleichartige Anbieter. Zwei davon haben eine Schweizer Bewilligung und ein begrenztes Einzugsgebiet, acht sind ausländische Marken, die hier ohne Bewilligung tätig sind. Die folgende Einordnung stellt die Bewilligungsseite neben die tatsächlich berichtete Lizenz, damit sichtbar wird, wo welche Aufsicht greift.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betovo ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was in dieser Tabelle auffällt, ist keine Vielfalt, sondern eine Zweiteilung. In der ersten Spalte stehen zwei Bewilligungen und acht Nullwerte. Die Spalte «berichtete Lizenz» sieht bei den acht ausländischen Karten deshalb so monoton aus, weil die Bewilligungsspalte es bereits ist: Eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung, gleichgültig welches Land sie ausgestellt hat. Curaçao, Malta oder Deutschland ändern an der Zeile nichts, und ein Anbieter, der eine davon prominent zeigt, beschreibt damit nicht seinen Status hier, sondern sein Geschäft anderswo.

Für den Leser ist die entscheidende Spalte also nicht die zweite, sondern die erste. Eine Schweizer Bewilligung bringt ein definiertes Einzugsgebiet mit, das im umgekehrten Fall bedeutet: Ein Konto bei Swisslos lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet eröffnen. Das ist keine Formalität, sondern die Stelle, an der die Wahlmöglichkeit vieler Leser endet. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht durch die Registrierung, und wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Die Auswahl zwischen den beiden Bewilligten trifft der Wohnsitz, nicht die Quote.

Dass die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains führt und Schweizer Telekom-Anbieter diese über DNS blockieren, verschiebt die Lage zusätzlich. Eine blockierte Domain wird innerhalb von Stunden ersetzt, was die Liste zu einem beweglichen Instrument macht und zu keinem Zaun. Für den Wettenden heisst das: Die Erreichbarkeit einer Seite sagt nichts über ihren Status, und die Liste ist kein Verzeichnis erlaubter Anbieter, sondern ein Verzeichnis gesperrter Adressen.

Die Grundlagen: Wettschein, Quote und was am Ende ausbezahlt wird

Wer den Wert eines Guthabens beurteilen will, muss zuerst wissen, was bei einer ausgezahlten Wette überhaupt passiert. Die Rechenregeln sind bei Sporttip ausgeschrieben, und sie sind in einem Punkt für jeden Freebet-Leser unmittelbar relevant: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Der berechnete Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.

Ein Fussball liegt auf dem Mittelpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund ragen Flutlichtmasten in die Abenddämmerung
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Vom Nettogewinn, der nicht das ist, was auf dem Konto steht

An dieser Stelle lohnt die Unterscheidung zwischen Auszahlung und Nettogewinn, weil sie über den Wert jeder Gratiswette entscheidet. Bei einem Einsatz von CHF 10 zu Quote 1.90 stehen CHF 19 auf dem Schein. CHF 9 davon sind Gewinn, CHF 10 sind der Einsatz zurück. Bei einer Gratiswette fehlt dieser zweite Teil, und deswegen liefert jede Rechnung, die den Wert eines Freebets mit dem vollen Auszahlungsbetrag gleichsetzt, das Doppelte des Richtigen.

Die Mindest- und Höchsteinsätze der beiden Bewilligten setzen den Rahmen dafür, wie sich ein Guthaben überhaupt einsetzen lässt. Sporttip verlangt CHF 1 als Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein CHF 10-Guthaben liegt damit mitten in einem Bereich, in dem es vollständig als Einsatz durchgeht.

Cash-Out, Livewetten und die reguläre Spielzeit

Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Was ein Cash-Out bringt, ist weniger als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; der Betrag hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer mit einem Guthaben live einsteigt, sollte diesen Satz kennen, denn Quote 1.00 bedeutet, dass der Einsatz zurückkommt, ohne Gewinn – bei einem Gratisspielguthaben also ein Nullsummenspiel mit dem Charakter eines Verlusts, weil das Guthaben verbraucht ist.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball rund 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Fällt ein Wettereignis aus und wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein zurückbezahlter Einsatz auf Gratisspielguthaben macht aus dem Guthaben kein Geld. Es bleibt ein Guthaben, sofern die Gültigkeitsfrist nicht abgelaufen ist.

Was eine Gratiswette rechnerisch wert ist

Die Frage, die jede Aktionsseite offenlässt, lässt sich mit drei Zeilen beantworten, sobald man den nicht auszahlbaren Einsatz ernst nimmt. Nehmen wir die CHF 10 Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion und einen beispielhaften Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein zitierter Preis und kein Markt eines bestimmten Spiels. Bei zwei gleich hohen Quoten ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) rund 95 %, die Marge des Veranstalters also rund 5 %.

Aus einem Einsatz von CHF 10 zu Quote 1.90 werden bei einem Treffer CHF 19 ausgezahlt, davon CHF 9 Nettoertrag. Da der Einsatz bei einem Gratisguthaben nicht zurückfliesst, liegt der Wert des Guthabens – das Produkt aus CHF 10, dem Faktor (1.90 − 1) ÷ 1.90 und der Auszahlungsquote von etwa 95 % – bei ungefähr CHF 4.30 bis 4.60, je nachdem wie man die Rundung des Veranstalters ansetzt. Das ist der durchschnittliche Wert über viele solcher Wetten, nicht der Ertrag einer einzelnen, und keine Aussage darüber, ob diese einzelne Wette gewinnt.

Man kann denselben Befund schärfer fassen. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist und auf einem Markt mit rund 5 % Marge eingesetzt wird, ist für den Spielenden etwa den Betrag wert, den ein Filmabend kostet – und zwar unter der Annahme, dass er die Wette zu einer Quote in dieser Höhe und vor Ablauf der 30-tägigen Gültigkeit platziert. Wird sie bei einer Quote von 1.20 eingesetzt, sinkt der Wert deutlich unter die Hälfte des Nominalbetrags. Je kürzer die Quote, desto weniger bleibt vom Guthaben übrig – der Satz, den keine Aktionsseite druckt.

Die zweite Bedingung ist die Frist. Beim Aktionsguthaben der Loterie Romande beträgt die Gültigkeit 30 Tage, beim Swisslos-Guthaben gilt die Auszahlungssperre unabhängig von der Zeit. Ein Guthaben, das man liegen lässt, verliert seinen gesamten Wert. Die dritte Bedingung ist der Mindesteinsatz: Wo CHF 1 das Minimum ist, lässt sich ein Zehner nicht in zehn Wetten zerlegen und damit auch nicht in zehn Chancen auf einen Treffer, sondern nur in wenige.

Zusammengefasst heisst das für die Praxis: Wer das Guthaben in einer einzigen Wette zu einer Quote um 1.90 einsetzt, hat Anspruch auf einen durchschnittlichen Gegenwert von ungefähr CHF 4.30 bis 4.60. Wer es in kurze Quoten um 1.20 steckt, verschenkt mehr als die Hälfte davon an die Marge. Wer es verfallen lässt, verschenkt alles. Eine Aktionsprämie verhält sich insofern wie ein Gutschein mit Mindestverzehr, nicht wie Bargeld.

Die Bewilligten im Einzelnen

Swisslos Sporttip: Verlustlimiten vor der ersten Wette und das grösste Einzugsgebiet

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Diese Liste ist die praktisch wichtigste Angabe des ganzen Abschnitts, weil sie die Frage «kann ich hier überhaupt ein Konto eröffnen» beantwortet, bevor irgendeine Quote ins Spiel kommt. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Beim Geld ist Swisslos am ausführlichsten geregelt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Bei den Auszahlungen gilt: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Zwei Fristen sollte man sich merken, weil sie Geld kosten. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks des Veranstalters. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fazit. Sporttip ist der einzige Anbieter auf dieser Liste, bei dem ein Guthaben aus einer Aktion nachweislich nicht auszahlbar ist und trotzdem einen definierten Weg ins Bankkonto kennt, sobald es in Gewinne umgewandelt wurde – aber erst ab CHF 1’000 geht der Weg automatisch und ohne die Zwei-Auszahlungen-Grenze. Wer klein gewinnt, sammelt auf dem Wallet. Und die 26-Wochen-Frist für nicht geltend gemachte Gewinne ist die unauffälligste Kostenposition des ganzen Angebots: Sie trifft genau den Gelegenheitswettenden, der selten nachschaut.

Loterie Romande Jouez Sport: das grosszügigere Einzahlungsregime und die kleinere Kundschaft

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Das Zahlungsregime liest sich weiter als das von Sporttip. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Damit liegt die Obergrenze beim Guthaben einen Franken höher als in der Sporttip-Regel, die einen Kauf nur bis CHF 9’999 zulässt – eine Differenz, die für die meisten Konten irrelevant sein dürfte, aber zeigt, dass die beiden Veranstalter ihre Grenzen unabhängig voneinander ziehen.

Bei den Gewinnen ist der Unterschied deutlicher. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze liegt hier bei CHF 1’000 netto und damit bei derselben Schwelle wie bei Sporttip, aber die Formulierung «netto» und die direkte Überweisung darüber machen den Weg zum Bankkonto kürzer als beim Zürcher Veranstalter, der bei Gewinnen über CHF 1’000 auf eine bekannte Zahlungsverbindung angewiesen ist.

Wer das Aktionsguthaben von CHF 10 in Anspruch nahm, musste ein verifiziertes Konto besitzen und den Code innert sieben Tagen eintragen. Der Umfang von 7’000 Stück über sieben Aktionstage sagt etwas über den Charakter dieser Aktion: Sie war ein Zubrot zum Stadionbesuch, keine Neukundenmaschine.

Fazit. Zwei Punkte trennen Jouez Sport von Sporttip, und beide betreffen nicht die Quote, sondern den Auszahlungsweg: die höhere Wallet-Grenze und die direkte Überweisung oberhalb der CHF 1’000 netto. Wer in der Westschweiz wohnt und den Weg zum Bankkonto kurz halten will, findet hier das klarere Regime. Die Kehrseite ist die Grösse des Gebiets – sechs Kantone und 2’350 Verkaufsstellen gegen 21 Kantone plus Tessin und Liechtenstein auf der anderen Seite – und ein Aktionsvolumen von 7’000 Guthaben, das für ein Wintersportpublikum gerechnet ist.

Die ausländischen Marken aus der Liste

Die folgenden acht Marken arbeiten in der Schweiz ohne Bewilligung. Art. 4 BGS stellt fest, dass eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung hat, und die Aufsicht über die Einhaltung dieses Verbots führt die Gespa, nicht aber über die Vertragsbedingungen der Anbieter. Keine dieser Marken ist mit dem Sperrregister verbunden, und ein Rekursweg gegen sie besteht in der Schweiz nicht. Ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt und von den Telekom-Anbietern über DNS blockiert werden, wobei blockierte Adressen erfahrungsgemäss innerhalb von Stunden ersetzt werden. Wer bei einer dieser Marken einzahlt, tut das unter Regeln, die er selbst nachlesen muss, weil ihm hier niemand dabei hilft.

Bettilt: kein Schweizer Bezug und keine Aufsicht über die Aktionen

Bettilt ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rekursweg fehlt. Wer dort ein Gratisguthaben nutzt, klärt die Bedingungen mit dem Anbieter selbst.

Fazit. Der eigentliche Kostenpunkt bei Bettilt ist nicht eine Gebühr, sondern der Wegfall der Aufsicht: Wo die Gespa bei den Bewilligten über Gratisspielguthaben mitentscheidet, gibt es hier keine Instanz, die eine Aktionsbedingung prüft.

Rabona: Lizenzen ohne Geltung in der Schweiz

Rabona tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine berichtete Lizenz ist hier ohne Wirkung, das Sperrregister erreicht diesen Anbieter nicht, und Schweizer Spielende haben keine Aufsichtsstelle, an die sie sich wenden könnten.

Fazit. Rabona zeigt exemplarisch, warum die Angabe «lizenziert» auf einer ausländischen Seite in diesem Markt nichts über die Schweizer Rechtslage sagt.

DirectionBet: erreichbar, aber nicht einzuordnen

DirectionBet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht hat über seine Aktionen keine Verfügungsgewalt, und eine Sperrung erfolgt über die Domain, nicht über das Geschäftsgebaren.

Fazit. Die Reichweite einer Domain über die Sperrliste ist kein Massstab für irgendetwas – sie wechselt innerhalb von Stunden, während eine Bewilligung eine Frage von Monaten ist.

Cloudbet: internationale Marke, Schweizer Lücke

Cloudbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, mit einer berichteten Lizenz ohne Geltung hier. Ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht.

Fazit. Was Cloudbet an Produktvielfalt mitbringen mag, lässt sich in diesem Markt nicht gegen die fehlende Aufsicht aufrechnen – die beiden Grössen werden von niemandem gegeneinander geprüft.

Betwinner: ein Name, der auf der Sperrliste auftauchen kann

Betwinner ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht führt die Liste der blockierten Domains und ersetzt sie laufend; ein Schweizer Rekursweg besteht nicht.

Fazit. Wer diese Marke nutzt, sollte die Domain jederzeit als austauschbar betrachten und keine Kontoeinstellung für dauerhaft halten.

Betovo: ohne Schweizer Ansprechstelle

Betovo arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Aufsichtsbezug.

Fazit. Das Fehlen der Schweizer Ansprechstelle ist hier der entscheidende Punkt: Bei einer Auseinandersetzung über eine Aktionsbedingung bleibt nur die Rechtsordnung des Anbieters.

Rollbit: internationale Ausrichtung ohne Schweizer Zulassung

Rollbit gehört zu den ausländischen Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Eine berichtete Lizenz hat hier keine Wirkung.

Fazit. Bei einer Marke dieser Art wird die Aktionsbedingung zum Vertragsgegenstand und nicht zum aufsichtsrechtlichen Thema – mit allen Folgen für den, der sich darauf verlässt.

Interwetten: die Aufsicht nennt den Namen selbst

Interwetten ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt Interwetten im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich als Beispiel für eine Marke, deren blockierte Adressen innerhalb kurzer Zeit ersetzt werden.

Fazit. Dass eine Sperrliste einen Namen kennt, ist kein Qualitätsurteil über sein Produkt, sondern eine Aussage über die Beweglichkeit seiner Domains – und genau darin liegt die Unsicherheit für den, der dort ein Konto unterhält.

Rechtslage: zwei Bewilligungen, eine geschlossene Liste und eine Wohnsitzgrenze

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht veröffentlicht lediglich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Nettoerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Eine Holzbank am Ufer eines ruhigen Bergsees, am gegenüberliegenden Ufer steigen dunkle Hänge in den Frühnebel
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Bewilligung, nicht Lizenz: was der Unterschied für den Leser bedeutet

Für Gratisguthaben gilt eine eigene Regel. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Zahl, die den Ton dieses Marktes erklärt: 32 Zustimmungen in einem Jahr, verteilt auf zwei Veranstalter. Eine Aktion ist hier ein genehmigter Einzelfall und nicht eine Marketingroutine.

Dasselbe Gesetz zieht die Grenzen der Werbung. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Für den Leser heisst das: Eine Anzeige, die ihm einen Freebet-Code für einen nicht bewilligten Anbieter anpreist, ist selbst dann kein harmloser Affiliate-Hinweis, wenn sie in Deutschland oder Malta geschaltet wurde. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.

Was überhaupt gewettet werden darf

Der bewilligte Wettinhalt ist eine geschlossene Liste. Grundlage ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich; auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen zu wetten, ist nicht zulässig.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt jeweils eine Funktion des Veranstalters. Zu virtuellen Sportarten ist die Rechtslage nicht geklärt, und zu Esport lässt sich lediglich festhalten, dass er in der Gespa-Liste nicht erscheint.

Der Abschnitt erklärt, warum die Suche nach einem Code an dieser Stelle ins Leere läuft. Ein ausländischer Anbieter, der zwanzig Märkte mehr und ein Gratisguthaben ohne Zustimmung anbietet, überschreitet nicht eine Regel, die er schlecht findet – er unterliegt ihr nicht, weil er in der Schweiz keine Bewilligung beantragt hat und Art. 4 BGS seiner Lizenz hier keine Wirkung zubilligt.

Der Spielerschutz steht im Gesetz, nicht nur in den Bedingungen

Sportwetten sind Personen ab 18 Jahren zugänglich; online sind Minderjährige nicht zugelassen. Pro Spielende gibt es ein Konto mit verifizierter Identität. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich feste Einzahlungsgrenze kennt die Schweiz nicht.

Die Spielsperre betrifft überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre und wird im Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Bei den Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört in jeden Text über Sportwetten in der Schweiz, weil sie die Vorstellung widerlegt, der Schutz funktioniere an der Theke zuverlässig. Wer sein Kind an einen Kiosk schickt, darf sich auf keine Kontrolle verlassen.

Zahlungen, Steuern und die Grenze zur ausländischen Konkurrenz

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Ein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren, existiert in der Schweiz nicht – die Blockade läuft über DNS durch die Telekom-Anbieter, nicht über das Zahlungssystem.

Bei den Steuern ist die Lage für die meisten Wettenden unspektakulär. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne kantonale Zahl genannt wird. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation bleibt der Hinweis, bei einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung nachzufragen.

Die ausländische Lizenz, gleich welchen Landes, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Die Sperrliste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 671 Domains.

Damit steht fest, welche Wahl ein Leser trifft. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz und zugleich zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzgrenze und persönliche Verifikation. Nicht bewilligt heisst kein Schweizer Schutz, kein Register, kein Rekursweg und steuerbare Gewinne nach kantonalem Recht. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von selbst.

Wenn Aktionsguthaben und Steuerpflicht zusammenfallen

Für die meisten Leser ist die Steuerfrage nach einem Freebet beantwortet, bevor sie gestellt wird: Ein Gewinn aus einem Gratisspielguthaben liegt weit unter dem Bundesfreibetrag von CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026, und deshalb fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Der Punkt, an dem die Frage interessant wird, ist ein anderer, und er betrifft die Herkunft des Guthabens.

Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zur Schwelle steuerfrei, unabhängig davon, ob der Einsatz aus eingezahltem Guthaben oder aus einem Aktionsguthaben stammte. Bei einem ausländischen Anbieter sieht die Sache anders aus: Dort greift keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne als voll steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe – im Thurgau ist das so. Ein CHF 9-Gewinn aus einem Gratisguthaben irgendwo im Ausland ist also möglicherweise steuerbar, während derselbe Betrag aus einem Schweizer Konto es nicht ist. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zum Betrag, aber das Risiko ist echt und es ist eines, das der Leser nicht auf der Anbieterseite nachlesen kann.

Der zweite Zusammenhang liegt bei der Limite. Wer sich wegen eines Aktionsguthabens registriert, setzt beim Sporttip-Konto vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Diese Limiten gelten unabhängig davon, ob die Einsätze aus eigenem Geld oder aus Gratisspielguthaben stammen. Ein Guthaben von CHF 10 kann also nicht als Testphase ohne Konsequenzen behandelt werden, weil die gewählten Werte danach den ganzen Spielverkehr prägen.

Häufige Fragen zu Freebet-Codes in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?

Ja, aber nicht dauerhaft. Die Loterie Romande hat im Rahmen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen einen Code verwendet, der in National-League-Stadien verbreitet wurde und CHF 10 Spielguthaben einbrachte. Ein allgemein gültiger, jederzeit einsetzbarer Code existiert nicht.

Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sie sind interkantonal bewilligt und nach den Kantonen aufgeteilt, wobei ein Online-Konto jeweils nur Personen aus dem eigenen Gebiet offensteht. Gratisguthaben und Gratisspiele brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Gespa.

Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?

Nein. Bei einem Gratisspielguthaben ist der Einsatz nicht auszahlbar und fliesst bei einem Treffer nicht zurück. Aus CHF 10 zu Quote 1.90 werden deshalb nicht CHF 19, sondern CHF 9 Gewinn. Bei eingezahltem Spielguthaben enthält die Auszahlung dagegen den Einsatz.

Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil Art. 75 Abs. 2 BGS Gratisspiele und Gratisguthaben unter einen Bewilligungsvorbehalt stellt. Die Aufsicht prüft damit, ob eine Aktion mit dem Spielerschutz vereinbar ist. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos, also 32 für den gesamten Markt.

Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?

Bei Swisslos ja: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine staatlich feste Einzahlungsgrenze kennt die Schweiz nicht.

Wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?

Der Bundesfreibetrag pro Einzelgewinn liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht vom Bundesbetrag ab, weshalb die Steuerfolge je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung.

Was am Ende auf dem Konto steht

Nach allem bleibt eine Zahl, die den ganzen Artikel zusammenfasst: CHF 4.30 bis 4.60. So viel ist ein Gratisguthaben von CHF 10 im Durchschnitt wert, wenn es zu Quote 1.90 eingesetzt wird – rund 45 % des Nennbetrags, und nur unter der Bedingung, dass es vor Ablauf der 30-tägigen Gültigkeit platziert wird. Jeder, der ein Freebet als Geschenk von zehn Franken verkauft, verkauft das Doppelte dessen, was ankommt.

Die zwei bewilligten Anbieter unterscheiden sich an dieser Stelle nicht im Betrag, sondern im Zugang. Swisslos deckt einundzwanzig Kantone, das Tessin und Liechtenstein ab, verlangt eine einmalige Registrierung mit Ausweisdaten und führt ein Einzahlungsregime von CHF 20 Mindestbetrag und CHF 10’000 pro 30 Tage; die Loterie Romande bedient sechs Kantone, erlaubt Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut.

Dass es bei den ausländischen Marken der Liste keine Schweizer Bewilligung gibt, ist keine Fussnote, sondern die Bedingung, unter der dort alles läuft: kein Sperrregister, kein Rekursweg, kein Anspruch auf Prüfung einer Aktionsbedingung. Wer dort trotzdem ein Konto führt, sollte die Bedingungen der Aktion wie einen Vertrag lesen und die Domain für austauschbar halten. Und wer das Guthaben gewinnbringend einsetzt, entscheidet nicht über ein Spiel, sondern über die eigene Vernunft – darüber, ob CHF 4.60 Gegenwert ein Konto wert sind, dessen Limiten ihn danach begleiten.

Inhalt erstellt vom Team «handywettench»